Steuerzahler - Valuenet
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Arbeit,<br />
Ausbildung<br />
& Soziales<br />
Solidaritätszuschlag: Senkung angedacht<br />
FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle hat sich für eine Senkung<br />
des Solidaritätszuschlages ausgesprochen. „Wenn wir die<br />
Ergänzungsabgabe senken sollten, wäre das kein Abbau von Solidarität,<br />
sondern eine generelle Steuerentlastung für alle in West und Ost“,<br />
sagte er dem „Focus“. Zudem soll das Elterngeld kritisch überprüft<br />
werden, da die erwarteten Ziele ausgeblieben seien.<br />
Rainer Brüderle hält eine Absenkung des Solidaritätszuschlages<br />
für „eine denkbare Möglichkeit zur steuerlichen Entlastung der<br />
Bürger“. Mehr als zwanzig Jahre nach der deutschen Einheit seien die<br />
Transferleistungen von West nach Ost niedriger als das Aufkommen<br />
des Solidaritätszuschlags, begründete der FDP-Fraktionschef den<br />
Vorschlag. Brüderle sieht gute Chancen, die Idee umzusetzen. Koalition<br />
und Bundestag könnten die Entlastung alleine auf den Weg bringen.<br />
Außerdem will Brüderle das Elterngeld auf den Prüfstand stellen.<br />
„Werden die Ziele nicht erfüllt, muss die Koalition diese Transferleistung<br />
kritisch überprüfen. Es geht immerhin um mehr als vier Milliarden Euro<br />
im Jahr. Sozialleistungen müssen zielgenau angekommen. „<br />
Der Bund der <strong>Steuerzahler</strong> (BdSt) begrüßt den Vorschlag des FDP-<br />
Fraktionsvorsitzenden, den Solidaritätszuschlag abzusenken. „Jedoch<br />
darf es nicht dabei bleiben, die Abschaffung des Solis nur ins Gespräch<br />
zu bringen, sondern es muss ein ernsthafter Antrag im Bundestag her“,<br />
fordert BdSt-Präsident Karl Heinz Däke. Die Abschaffung des Zuschlags<br />
wäre nach Ansicht des <strong>Steuerzahler</strong>bundes ein einfacher und schneller<br />
Weg, die <strong>Steuerzahler</strong> zu entlasten.<br />
Über die Abschaffung des Solidaritätszuschlags könne der<br />
Deutsche Bundestag allein entscheiden, betont der BdSt. Denn die<br />
Einnahmen stünden ausschließlich dem Bund zu. „Entgegen einem<br />
weitverbreiteten Mythos fließt der Soli nämlich nicht direkt in den<br />
Aufbau Ost, sondern in den allgemeinen Bundeshaushalt. Mit diesem<br />
Scheinargument sollte daher aufgeräumt werden“, so Däke.<br />
FDP-Fraktion und Bund der <strong>Steuerzahler</strong> e.V., PM jeweils vom<br />
23.05.2011<br />
Juli 2011<br />
Außergewöhnliche Belastung: Kauf eines Treppenlifts<br />
gehört nicht dazu<br />
Auf Antrag wird die Einkommensteuer ermäßigt, wenn einem<br />
Steuerpflichtigen zwangsläufig höhere Aufwendungen als<br />
der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher<br />
Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und<br />
gleichen Familienstandes erwachsen. Das Finanzgericht Münster hat<br />
mit einem am 16.05.2011 veröffentlichten Urteil entschieden, dass die<br />
Berücksichtigung der Kosten für die Anschaffung eines Treppenlifts nicht als<br />
außergewöhnliche Belastungen in Betracht kommt (Az. 14 K 2520/10 E).<br />
Im zugrunde liegenden Fall ließen sich eine Frau und ihr<br />
zwischenzeitlich verstorbener Ehemann einen Treppenlift in ihr selbst<br />
genutztes Einfamilienhaus einbauen. Die Kosten hierfür machten sie<br />
als Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen geltend. Hierzu<br />
legten sie dem Finanzamt vor dem Einbau ein ausgestelltes ärztliches<br />
Attest des Internisten und Hausarztes vor, in dem dieser ausführt:<br />
„Bei dem Ehemann besteht eine weitgehende Einschränkung der<br />
Gehfähigkeit. Das Zurücklegen kurzer Strecken ist ohne Hilfsmittel<br />
(Rollator oder Rollstuhl) nicht möglich. Mit Hilfsmitteln sind<br />
Gehversuche für den Patienten mit starken Schmerzen verbunden.<br />
Treppensteigen ist ihm unmöglich. Die Voraussetzungen für eine<br />
Schwerbehinderung mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind<br />
gegeben“.<br />
Nach Ansicht des Gerichts hat das Finanzamt die Aufwendungen für<br />
den Einbau des Treppenliftes zu Recht nicht als außergewöhnliche<br />
Belastung anerkannt. Die Ehefrau hat nicht nachgewiesen, dass die<br />
Aufwendungen zwangsläufig entstanden sind. Sie entstehen nur<br />
dann zwangsläufig, wenn sich ihnen eine Person aus rechtlichen,<br />
tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann und<br />
soweit die Aufwendungen den Umständen nach notwendig sind<br />
und einen angemessenen Betrag nicht übersteigen. Ein Treppenlift<br />
als medizinisches Hilfsmittel im weiteren Sinne wird durchaus auch<br />
von gesunden Menschen zur Steigerung des Lebensstandards bzw.<br />
Erleichterung der Erledigung häuslicher Verrichtungen angeschafft.<br />
Dies gilt insbesondere für Personen im hohen Alter, die einen solchen<br />
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