22.01.2013 Aufrufe

Termsheet (Final Terms) Vontobel Investment Banking ... - BLKB

Termsheet (Final Terms) Vontobel Investment Banking ... - BLKB

Termsheet (Final Terms) Vontobel Investment Banking ... - BLKB

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong><strong>Terms</strong>heet</strong> <strong>Vontobel</strong> <strong>Investment</strong> <strong>Banking</strong><br />

Ausgleichszahlungen für Dividenden Zur Kompensation der durch die Baskettitel bezahlten Dividenden wird an den beiden Stichtagen eine<br />

Ausgleichszahlung festgelegt. Die Ausgleichszahlung erfolgt fünf Handelstage nach den jeweiligen Stichtagen<br />

für Ausgleichszahlungen.<br />

Stichtage für Ausgleichszahlungen<br />

"Ausgleichzahlung" entspricht der Summe der innerhalb der massgeblichen Periode ausbezahlten<br />

Dividenden der Baskettitel.<br />

"Dividenden" entsprechen grundsätzlich den von den Baskettiteln bezahlten Netto-Dividenden.<br />

Gegebenenfalls notwendige Anpassungen bzw. Kürzungen durch die Zahl- und Berechnungsstelle bleiben<br />

vorbehalten.<br />

20. Dezember 2012; 19. Juli 2013<br />

Massgebliche Perioden Für erste Ausgleichszahlung: 21. April 2012 bis und mit 20. Dezember 2012;<br />

Für zweite Ausgleichszahlung: 21. Dezember 2012 bis und mit 19. Juli 2013<br />

Rückzahlungsbetrag Der Rückzahlungsbetrag entspricht der Summe der am Schlussfixierungstag an der jeweiligen Börse<br />

festgestellten Schlusskurse der im Basket vertretenen Aktien, multipliziert mit der Anzahl der Aktien pro<br />

VONCERT, gegebenenfalls umgerechnet in die Referenzwährung.<br />

Umrechnungen erfolgen zum Zeitpunkt der Schlussfixierung an der jeweiligen Börse zu den dann geltenden<br />

Umrechnungskursen.<br />

Weitere Informationen<br />

Emissionsvolumen 100'000 VONCERT, mit Erhöhungsmöglichkeit<br />

Anpassung der Basketzusammensetzung Die Emittentin behält sich vor, bei Eintritt oder Ankündigung bestimmter Ereignisse, die einzelne oder mehrere<br />

Titel des Baskets betreffen, wie beispielsweise Fusionen, Übernahmen, Einschränkungen in der Handelbarkeit<br />

oder die Einführung von Steuern (Aufzählung nicht abschliessend), interessewahrende Anpassungen in der<br />

Basketzusammensetzung auf der Grundlage gängiger Marktusanzen vorzunehmen.<br />

Vorzeitige Kündigungsmöglichkeit Ist nach billigen Ermessen der Emittentin (1) eine sachgerechte Anpassung der Basketzusammensetzung, aus<br />

welchen Gründen auch immer, nicht möglich, oder (2) werden von einer ausländischen Behörde neue Steuern<br />

oder Abgaben (z.B. Quellensteuern) auf Basketkomponenten und/oder auf den VONCERT erhoben, ist die<br />

Emittentin berechtigt, aber nicht verpflichtet, die VONCERT vorzeitig zu kündigen. Eine Kündigung wird<br />

wirksam mit dem Zeitpunkt der veröffentlichten Bekanntmachung. Im Falle einer Kündigung erfolgt die<br />

Bestimmung des Rückzahlungsbetrages am entsprechenden Kündigungstag.<br />

Clearing / Settlement SIX SIS AG<br />

Kotierung Wird an der SIX Swiss Exchange beantragt<br />

Sekundärmarkthandel Der Sekundärhandel wird während der gesamten Laufzeit gewährleistet. Indikative Tageskurse dieses<br />

Produktes sind über www.derinet.ch erhältlich.<br />

Minimale Investition 1 VONCERT<br />

Minimale Handelsmenge 1 VONCERT<br />

Steuerliche Behandlung in der Schweiz Die Ausgleichszahlungen stellen für in der Schweiz ansässige natürliche Personen einen steuerbaren Ertrag dar.<br />

Ein allfälliger Wertzuwachs gilt als Kapitalgewinn und unterliegt deshalb nicht der direkten Bundessteuer.<br />

Keine Eidgenössische Verrechnungssteuer, keine Emissionsabgabe. Sekundärmarkttransaktionen unterliegen<br />

nicht der schweizerischen Umsatzabgabe.<br />

Für Schweizer Zahlstellen: dieses Produkt unterliegt nicht der EU-Zinsbesteuerung (TK9).<br />

Die erwähnte Besteuerung ist eine unverbindliche Zusammenfassung der geltenden steuerlichen Behandlung<br />

für Privatanleger mit Wohnsitz in der Schweiz. Die spezifischen Verhältnisse des Anlegers sind dabei jedoch<br />

nicht berücksichtigt, zudem können die Steuergesetzgebung und die Praxis der Steuerverwaltung jederzeit<br />

ändern. Potentielle Anleger sollten die steuerlichen Auswirkungen von Kauf, Besitz, Verkauf oder<br />

Rückzahlung dieses Produkts durch ihre eigenen Steuerberater prüfen lassen, insbesondere die<br />

Steuerauswirkungen unter einer anderen Rechtsordnung.<br />

Titel Die Strukturierten Produkte werden als nicht verurkundete Wertrechte der Emittentin emittiert.<br />

Keine Urkunden, kein Titeldruck.<br />

Anwendbares Recht / Gerichtsstand Schweizer Recht / Zürich 1, Schweiz<br />

Prudentielle Aufsicht Die Bank <strong>Vontobel</strong> AG untersteht als Bank der Einzelinstitutsaufsicht, die <strong>Vontobel</strong> Holding AG und die<br />

<strong>Vontobel</strong> Financial Products Ltd. als Gruppengesellschaften der ergänzenden, konsolidierten Gruppenaufsicht<br />

durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA. <strong>Vontobel</strong> Financial Products Ltd. ist im Register des<br />

Dubai International Finance Centre als non-regulated Company eingetragen.<br />

Seite 2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!