Termsheet (Final Terms) Vontobel Investment Banking ... - BLKB
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<strong><strong>Terms</strong>heet</strong> <strong>Vontobel</strong> <strong>Investment</strong> <strong>Banking</strong><br />
Ausgleichszahlungen für Dividenden Zur Kompensation der durch die Baskettitel bezahlten Dividenden wird an den beiden Stichtagen eine<br />
Ausgleichszahlung festgelegt. Die Ausgleichszahlung erfolgt fünf Handelstage nach den jeweiligen Stichtagen<br />
für Ausgleichszahlungen.<br />
Stichtage für Ausgleichszahlungen<br />
"Ausgleichzahlung" entspricht der Summe der innerhalb der massgeblichen Periode ausbezahlten<br />
Dividenden der Baskettitel.<br />
"Dividenden" entsprechen grundsätzlich den von den Baskettiteln bezahlten Netto-Dividenden.<br />
Gegebenenfalls notwendige Anpassungen bzw. Kürzungen durch die Zahl- und Berechnungsstelle bleiben<br />
vorbehalten.<br />
20. Dezember 2012; 19. Juli 2013<br />
Massgebliche Perioden Für erste Ausgleichszahlung: 21. April 2012 bis und mit 20. Dezember 2012;<br />
Für zweite Ausgleichszahlung: 21. Dezember 2012 bis und mit 19. Juli 2013<br />
Rückzahlungsbetrag Der Rückzahlungsbetrag entspricht der Summe der am Schlussfixierungstag an der jeweiligen Börse<br />
festgestellten Schlusskurse der im Basket vertretenen Aktien, multipliziert mit der Anzahl der Aktien pro<br />
VONCERT, gegebenenfalls umgerechnet in die Referenzwährung.<br />
Umrechnungen erfolgen zum Zeitpunkt der Schlussfixierung an der jeweiligen Börse zu den dann geltenden<br />
Umrechnungskursen.<br />
Weitere Informationen<br />
Emissionsvolumen 100'000 VONCERT, mit Erhöhungsmöglichkeit<br />
Anpassung der Basketzusammensetzung Die Emittentin behält sich vor, bei Eintritt oder Ankündigung bestimmter Ereignisse, die einzelne oder mehrere<br />
Titel des Baskets betreffen, wie beispielsweise Fusionen, Übernahmen, Einschränkungen in der Handelbarkeit<br />
oder die Einführung von Steuern (Aufzählung nicht abschliessend), interessewahrende Anpassungen in der<br />
Basketzusammensetzung auf der Grundlage gängiger Marktusanzen vorzunehmen.<br />
Vorzeitige Kündigungsmöglichkeit Ist nach billigen Ermessen der Emittentin (1) eine sachgerechte Anpassung der Basketzusammensetzung, aus<br />
welchen Gründen auch immer, nicht möglich, oder (2) werden von einer ausländischen Behörde neue Steuern<br />
oder Abgaben (z.B. Quellensteuern) auf Basketkomponenten und/oder auf den VONCERT erhoben, ist die<br />
Emittentin berechtigt, aber nicht verpflichtet, die VONCERT vorzeitig zu kündigen. Eine Kündigung wird<br />
wirksam mit dem Zeitpunkt der veröffentlichten Bekanntmachung. Im Falle einer Kündigung erfolgt die<br />
Bestimmung des Rückzahlungsbetrages am entsprechenden Kündigungstag.<br />
Clearing / Settlement SIX SIS AG<br />
Kotierung Wird an der SIX Swiss Exchange beantragt<br />
Sekundärmarkthandel Der Sekundärhandel wird während der gesamten Laufzeit gewährleistet. Indikative Tageskurse dieses<br />
Produktes sind über www.derinet.ch erhältlich.<br />
Minimale Investition 1 VONCERT<br />
Minimale Handelsmenge 1 VONCERT<br />
Steuerliche Behandlung in der Schweiz Die Ausgleichszahlungen stellen für in der Schweiz ansässige natürliche Personen einen steuerbaren Ertrag dar.<br />
Ein allfälliger Wertzuwachs gilt als Kapitalgewinn und unterliegt deshalb nicht der direkten Bundessteuer.<br />
Keine Eidgenössische Verrechnungssteuer, keine Emissionsabgabe. Sekundärmarkttransaktionen unterliegen<br />
nicht der schweizerischen Umsatzabgabe.<br />
Für Schweizer Zahlstellen: dieses Produkt unterliegt nicht der EU-Zinsbesteuerung (TK9).<br />
Die erwähnte Besteuerung ist eine unverbindliche Zusammenfassung der geltenden steuerlichen Behandlung<br />
für Privatanleger mit Wohnsitz in der Schweiz. Die spezifischen Verhältnisse des Anlegers sind dabei jedoch<br />
nicht berücksichtigt, zudem können die Steuergesetzgebung und die Praxis der Steuerverwaltung jederzeit<br />
ändern. Potentielle Anleger sollten die steuerlichen Auswirkungen von Kauf, Besitz, Verkauf oder<br />
Rückzahlung dieses Produkts durch ihre eigenen Steuerberater prüfen lassen, insbesondere die<br />
Steuerauswirkungen unter einer anderen Rechtsordnung.<br />
Titel Die Strukturierten Produkte werden als nicht verurkundete Wertrechte der Emittentin emittiert.<br />
Keine Urkunden, kein Titeldruck.<br />
Anwendbares Recht / Gerichtsstand Schweizer Recht / Zürich 1, Schweiz<br />
Prudentielle Aufsicht Die Bank <strong>Vontobel</strong> AG untersteht als Bank der Einzelinstitutsaufsicht, die <strong>Vontobel</strong> Holding AG und die<br />
<strong>Vontobel</strong> Financial Products Ltd. als Gruppengesellschaften der ergänzenden, konsolidierten Gruppenaufsicht<br />
durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA. <strong>Vontobel</strong> Financial Products Ltd. ist im Register des<br />
Dubai International Finance Centre als non-regulated Company eingetragen.<br />
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