Beteiligungsbericht 2010 - der Stadt Ahlen
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Wirtschaftliche Unternehmensdaten<br />
Mit Wirkung vom 01. Januar 1994 ist gemäß Beschluss des Rates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Ahlen</strong> vom<br />
18. Oktober 1993 die öffentliche Aufgabe <strong>der</strong> Abwasserbeseitigung in Form eines Eigenbetriebes<br />
organisiert worden.<br />
Dem Abwasserwerk obliegt die gesamte Abwasserbeseitigung im Gebiet <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Ahlen</strong><br />
einschließlich <strong>der</strong> Außenbereiche mit ca. 600 Kleinkläranlagen bzw. abflusslosen<br />
Gruben.<br />
Das Wirtschaftsjahr <strong>2010</strong> hat sich für das Abwasserwerk <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Ahlen</strong> an<strong>der</strong>s entwickelt<br />
als geplant. Das Jahresergebnis weist einen Überschuss von 905.355,72 EUR<br />
aus. Der Wirtschaftsplan <strong>2010</strong> sah einen Gewinn von 308.000 EUR vor. Das geplante<br />
Ergebnis ist deckungsgleich mit dem Planansatz <strong>der</strong> Auflösungserträge <strong>der</strong> passivierten<br />
Ertragszuschüsse. Die aufgelösten Ertragszuschüsse sollen entsprechend eines<br />
Run<strong>der</strong>lasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen von 1989 nicht als Deckungsbeitrag<br />
des Entgeltbedarfes in die Gebührenkalkulation einfließen. Vergleicht<br />
man das tatsächliche Jahresergebnis mit dem geplanten Gewinn, so ergibt sich eine<br />
Erhöhung von 597.355,7281EUR.<br />
Im Jahr 2008 hat das Abwasserwerk die getrennte Abwassergebühr eingeführt.<br />
Schmutzwasser und Nie<strong>der</strong>schlagswasser werden nun nach getrennten Parametern<br />
abgerechnet. Beim Schmutzwasser ist die Bezugsgröße weiterhin das bezogene<br />
Frischwasser. Die Bezugsgröße für das Nie<strong>der</strong>schlagswasser ist die so genannte<br />
,,einleitende versiegelte Fläche". Eine getrennte Nachkalkulation ergab für den Bereich<br />
Schmutzwasser im Berichtsjahr eine Kostenüberdeckung in Höhe von 439 TEUR gemäß<br />
KAG NRW. Beim Nie<strong>der</strong>schlagswasser ergab sich eine Kostenüberdeckung in<br />
Höhe von 124 TEUR gemäß KAG NRW (beide Berechnungen ohne Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> Auflösungserträge <strong>der</strong> Ertragszuschüsse). Eine Än<strong>der</strong>ung des KAG NRW sieht ab<br />
dem Jahr 1999 vor, dass Überdeckungen in den nächsten drei Jahren erstattet werden<br />
müssen und Fehlbeträge nachveranlagt werden dürfen. Für das Jahr <strong>2010</strong> mussten<br />
somit abgezinste (neue gesetzliche Regelung ab dem Jahr <strong>2010</strong>) Rückstellungen für<br />
Gebührenausgleich im Bereich Schmutzwasserwasser (i. S. d. § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG<br />
NRW) in Höhe von 398 TEUR und im Bereich Nie<strong>der</strong>schlagswasser in Höhe von 112<br />
TEUR gebildet werden.<br />
Der Abwasserbetrieb <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Ahlen</strong> beschäftigte ohne Betriebsleitung im Durchschnitt<br />
31 (Vorjahr:33) Mitarbeiter.<br />
Finanzwirtschaftliche Auswirkung <strong>der</strong> Beteiligung auf den städtischen Haushalt<br />
Keine direkten Auswirkungen<br />
- 10 - <strong>Stadt</strong> <strong>Ahlen</strong> <strong>Beteiligungsbericht</strong> <strong>2010</strong>