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<strong>Pernegg</strong> Aktuell 139/2011<br />
Brauchtumsfeuer Hundekot auf gehsteigen und<br />
öffentlichen Straßen und Plätzen!<br />
Laut Brauchtumsfeuer-Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark<br />
liegt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pernegg</strong> an der Mur im Sanierungsgebiet<br />
und es gelten daher folgende Bestimmungen:<br />
Osterfeuer dürfen von Karsamstag 15.00 Uhr bis Ostersonntag 03.00<br />
Uhr in der Früh entzündet werden.<br />
Sonnwendfeuer (21. Juni): Sollte der 21. Juni nicht auf einen Samstag<br />
oder Sonntag fallen, so ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich<br />
der Sonnenwende auch am nächsten, auf den 21. Juni nachfolgenden,<br />
Samstag zulässig.<br />
Es darf nur trockenes, biogenes Material geheizt werden und es dürfen<br />
keine Brandbeschleuniger verwendet werden. Geeignete Löschhilfen<br />
sind in der Nähe der Feuerstelle bereit zu halten.<br />
Folgende Mindestabstände sind einzuhalten:<br />
• 50 m zu Gebäuden<br />
• 100 m zu öffentlichen Verkehrsflächen, soweit diese nicht ausschl.<br />
land- und forstwirtschaftlichem Verkehr dienen<br />
• 100 m zu Energieversorgungsanlagen<br />
• 40 m zu Baumbeständen, Büschen, Wald und sonstigen Hecken<br />
Brauchtumsfeuer sind zu beaufsichtigen und anschl. verlässlich zu löschen,<br />
sodass das Feuer auch durch heftige Windstöße nicht wieder<br />
entfacht werden kann.<br />
Fundgegenstände<br />
Im Fundamt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pernegg</strong> an der Mur wurden in letzter<br />
Zeit folgende Fundgegenstände abgegeben:<br />
• 1 Fahrrad<br />
• 1 Rasierapparat<br />
• 1 Brille<br />
lärmschutzverordnung...<br />
...der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pernegg</strong> an der Mur zum Schutz vor störendem<br />
Lärm in Siedlungsgebieten.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pernegg</strong> a.d.Mur hat gemäß § 41<br />
Abs. 1 der Steierm. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1967, LGBl.Nr. 115, i.d.g.F.<br />
in seiner ordentlichen und öffentlichen Sitzung am 16. März 1989<br />
beschlossen:<br />
§ 1 In Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von<br />
Wohngebäuden dürfen Maschinen, Geräte wie Ketten- und Kreissägen,<br />
die im Freien störenden Lärm erregen, an Sonn- und gesetzlichen<br />
Feiertagen überhaupt nicht und Werktagen nur in der<br />
Zeit von 06.00 bis 20.00 Uhr betrieben werden, soweit es sich nicht<br />
um die Ausübung eines Gewerbes handelt.<br />
§ 2 Rasenmäher, Heckenscheren dgl. mit Verbrennungsmotoren<br />
dürfen in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von<br />
Wohngebäuden in der Zeit von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr und von<br />
19.00 Uhr bis 07.00 Uhr sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen<br />
nicht benützt werden. Dies gilt auch für Geräte, die elektrisch<br />
betrieben werden und bei deren Verwendung störender Lärm entsteht<br />
(z.B. Winkelschleifer, Bohrhämmer usw.).<br />
§ 3 Übertretungen dieser Verordnung stellen eine Verwaltungsübertretung<br />
dar und werden im Strafausmaß nach Art. VII, EGVG.<br />
1950 in der jeweils geltenden Fassung bestraft.<br />
4<br />
Gemäß § 92 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung 1960 haben die<br />
BenützerInnen oder VerwahrerInnen von Hunden dafür zu sorgen,<br />
dass die Gehsteige und Gehwege sowie Fußgängerzonen und<br />
Wohnstraßen von Hunden nicht verunreinigt werden.<br />
Kann dem/der HundebesitzerIn die Verschmutzung von Gehsteigen<br />
dgl. nachgewiesen werden, wird eine Vorschreibung für die<br />
Reinigung erfolgen. Ev. erfolgt auch eine <strong>Anzeige</strong> an die Bezirksverwaltungsbehörde.<br />
Wir fordern daher alle HundebesitzerInnen auf, diesbezügliche<br />
Verschmutzungen unbedingt zu vermeiden.<br />
Gleichzeitig ersuchen wir alle <strong>Gemeinde</strong>bürgerInnen, Hundehalter-<br />
Innen, deren Hund nachweislich Gehsteige und öffentliche Straßen<br />
und Plätze mit Kot verunreinigt hat, der <strong>Gemeinde</strong> zu melden.<br />
Von der <strong>Gemeinde</strong> wurden entsprechende Plastiktonnen für Hundekot<br />
aufgestellt und es werden zusätzlich neue Behälter angekauft<br />
und an neuralgischen Punkten montiert.<br />
Freibad-eröffnung<br />
termin: Samstag, 28. Mai 2011<br />
Bademeister (m/w)<br />
für Sommersaison 2011 (Juni - August, ev. auch ab Juli möglich)<br />
für Freibad <strong>Pernegg</strong>/Mur gesucht.<br />
Abgeschlossene Bademeisterprüfung erforderlich!<br />
Details beim persönlichen Gespräch.<br />
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Pernegg</strong> an der Mur, Kirchdorf 16, 8132 <strong>Pernegg</strong>/<br />
Mur.<br />
Tel.: 03867/8044-0<br />
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