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<strong>Pernegg</strong> Aktuell 139/2011<br />

Brauchtumsfeuer Hundekot auf gehsteigen und<br />

öffentlichen Straßen und Plätzen!<br />

Laut Brauchtumsfeuer-Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark<br />

liegt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pernegg</strong> an der Mur im Sanierungsgebiet<br />

und es gelten daher folgende Bestimmungen:<br />

Osterfeuer dürfen von Karsamstag 15.00 Uhr bis Ostersonntag 03.00<br />

Uhr in der Früh entzündet werden.<br />

Sonnwendfeuer (21. Juni): Sollte der 21. Juni nicht auf einen Samstag<br />

oder Sonntag fallen, so ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich<br />

der Sonnenwende auch am nächsten, auf den 21. Juni nachfolgenden,<br />

Samstag zulässig.<br />

Es darf nur trockenes, biogenes Material geheizt werden und es dürfen<br />

keine Brandbeschleuniger verwendet werden. Geeignete Löschhilfen<br />

sind in der Nähe der Feuerstelle bereit zu halten.<br />

Folgende Mindestabstände sind einzuhalten:<br />

• 50 m zu Gebäuden<br />

• 100 m zu öffentlichen Verkehrsflächen, soweit diese nicht ausschl.<br />

land- und forstwirtschaftlichem Verkehr dienen<br />

• 100 m zu Energieversorgungsanlagen<br />

• 40 m zu Baumbeständen, Büschen, Wald und sonstigen Hecken<br />

Brauchtumsfeuer sind zu beaufsichtigen und anschl. verlässlich zu löschen,<br />

sodass das Feuer auch durch heftige Windstöße nicht wieder<br />

entfacht werden kann.<br />

Fundgegenstände<br />

Im Fundamt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pernegg</strong> an der Mur wurden in letzter<br />

Zeit folgende Fundgegenstände abgegeben:<br />

• 1 Fahrrad<br />

• 1 Rasierapparat<br />

• 1 Brille<br />

lärmschutzverordnung...<br />

...der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pernegg</strong> an der Mur zum Schutz vor störendem<br />

Lärm in Siedlungsgebieten.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pernegg</strong> a.d.Mur hat gemäß § 41<br />

Abs. 1 der Steierm. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1967, LGBl.Nr. 115, i.d.g.F.<br />

in seiner ordentlichen und öffentlichen Sitzung am 16. März 1989<br />

beschlossen:<br />

§ 1 In Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von<br />

Wohngebäuden dürfen Maschinen, Geräte wie Ketten- und Kreissägen,<br />

die im Freien störenden Lärm erregen, an Sonn- und gesetzlichen<br />

Feiertagen überhaupt nicht und Werktagen nur in der<br />

Zeit von 06.00 bis 20.00 Uhr betrieben werden, soweit es sich nicht<br />

um die Ausübung eines Gewerbes handelt.<br />

§ 2 Rasenmäher, Heckenscheren dgl. mit Verbrennungsmotoren<br />

dürfen in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von<br />

Wohngebäuden in der Zeit von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr und von<br />

19.00 Uhr bis 07.00 Uhr sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen<br />

nicht benützt werden. Dies gilt auch für Geräte, die elektrisch<br />

betrieben werden und bei deren Verwendung störender Lärm entsteht<br />

(z.B. Winkelschleifer, Bohrhämmer usw.).<br />

§ 3 Übertretungen dieser Verordnung stellen eine Verwaltungsübertretung<br />

dar und werden im Strafausmaß nach Art. VII, EGVG.<br />

1950 in der jeweils geltenden Fassung bestraft.<br />

4<br />

Gemäß § 92 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung 1960 haben die<br />

BenützerInnen oder VerwahrerInnen von Hunden dafür zu sorgen,<br />

dass die Gehsteige und Gehwege sowie Fußgängerzonen und<br />

Wohnstraßen von Hunden nicht verunreinigt werden.<br />

Kann dem/der HundebesitzerIn die Verschmutzung von Gehsteigen<br />

dgl. nachgewiesen werden, wird eine Vorschreibung für die<br />

Reinigung erfolgen. Ev. erfolgt auch eine <strong>Anzeige</strong> an die Bezirksverwaltungsbehörde.<br />

Wir fordern daher alle HundebesitzerInnen auf, diesbezügliche<br />

Verschmutzungen unbedingt zu vermeiden.<br />

Gleichzeitig ersuchen wir alle <strong>Gemeinde</strong>bürgerInnen, Hundehalter-<br />

Innen, deren Hund nachweislich Gehsteige und öffentliche Straßen<br />

und Plätze mit Kot verunreinigt hat, der <strong>Gemeinde</strong> zu melden.<br />

Von der <strong>Gemeinde</strong> wurden entsprechende Plastiktonnen für Hundekot<br />

aufgestellt und es werden zusätzlich neue Behälter angekauft<br />

und an neuralgischen Punkten montiert.<br />

Freibad-eröffnung<br />

termin: Samstag, 28. Mai 2011<br />

Bademeister (m/w)<br />

für Sommersaison 2011 (Juni - August, ev. auch ab Juli möglich)<br />

für Freibad <strong>Pernegg</strong>/Mur gesucht.<br />

Abgeschlossene Bademeisterprüfung erforderlich!<br />

Details beim persönlichen Gespräch.<br />

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Pernegg</strong> an der Mur, Kirchdorf 16, 8132 <strong>Pernegg</strong>/<br />

Mur.<br />

Tel.: 03867/8044-0<br />

© Kastner & Partner! GmbH | 8700 Leoben<br />

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