Ein frohes Osterfest - St. Anna am Aigen

Ein frohes Osterfest - St. Anna am Aigen Ein frohes Osterfest - St. Anna am Aigen

22.01.2013 Aufrufe

2 Ausgabe 78 SV R aiffeisen Disco Bollwerk Weindor f St. Anna am Aigen Werte Gemeindebevölkerung – Liebe Fangemeinde! Die Saison 2005/06 biegt schon wieder in die Zielgerade ein. Die Herbstmeisterschaft verlief zufriedenstellend, jedoch nicht den hochgesteckten Erwartungen entsprechend. Die sogenannten „Bigpoints“ haben wir gegen Mühldorf (3:2 verloren) und Straden (4:3 verloren) aus der Hand gegeben. Daher überwinterten wir leider nur an der 4. Stelle der Tabelle. Unser neuer Trainer der Kampfmannschaft, Herr Mag. Klaus GENSER aus Oberweißenbach bei Feldbach, leistet vor allem mit den jungen Spielern gute Arbeit. Im Frühjahr werden wir sehen, ob die Mannschaft noch etwas zum Drauflegen hat und sich in der Tabelle bzw. in der Spielanlage verbessern kann. Der Einstieg in die Frühjahrsmeisterschaft (2:1 Sieg in Loipersdorf) war mühsam, jedoch erfolgreich. Die Nachwuchsmannschaften unter Jugendleiter und U 19 Trainer Franz Schmerböck entwickelten sich hervorragend. In der Meisterschaft wurden sehr gute Platzierungen erzielt bzw. konnten einige Hallenturniere im Winter gewonnen werden. Herausragend war sicher der 3. Platz der U 19 im Gesamtsteirischen Futsal-Cup (Hallenspiel ohne Bande). Weiters sei den Betreuern Michael KAINZ/Franz SCHADL – U 15, Eric STRASSER/Daniel KOLLER – U 12 und Wolfgang GANGL/Gerhard PICHLER – U 8/9/10 für ihre erfolgreiche Arbeit seitens des Vorstandes und von meiner Seite recht herzlich gedankt. Ich bitte den Betreuern auch weiterhin mit soviel Einsatz an der Sache zu arbeiten. An dieser Stelle möchte ich mich auch bei den vielen Firmen und privaten Gönnern für die finanzielle und ideelle Unterstützung unseres Vereines bedanken. Ohne diese Personen könnte dieser Spielbetrieb (ca. 60 Kinder und Jugendliche bzw. 20 Erwachsene) in diesem Umfang nicht mehr aufrecht erhalten werden. Wir stehen mit unserer Jugendarbeit, ohne uns selbst zu loben, in der Steiermark sicher ganz weit vorne. Viele Vereine werden nur mehr von sehr potenten Geldgebern über Wasser gehalten und vergessen fast komplett auf die Jugendarbeit. Unsere Erntezeit beginnt in naher Zukunft, wenn die harte Arbeit und die Investitionen der vergangenen Jahre zu greifen anfangen. Als neuen weiteren Hauptsponsor konnten wir das letzte Mal schon die Discothekengruppe „BOLLWERK“ mit ihren Repräsentanten Walter PRANGER aus Jamm präsentieren. Walter PRANGER und die „BOLLWERK- Gruppe“ haben die Kampfmannschaft und Teile der U 19 mit Trainingsanzügen ausgestattet. Ein Danke dafür an dieser Stelle und wir hoffen weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit. Baulich wollen wir mit der Sportanlage im Sommer fertig sein und dann wären die Fußballfelder, der Beachvolleyballplatz und der Eislaufplatz uneingeschränkt benützbar. An dieser Stelle möchte ich mich für die vielen freiwilligen Arbeitstunden der Helfer bedanken. Wenn die Anlage fertig ist, kann man sie sicher als eine der schönsten und zweckmäßigsten weit und breit bezeichnen. Für die Verwaltung und Administration wurde im Dachgeschoß des Sporthauses ein Büro eingerichtet. Das EDV-Zeitalter hat natürlich auch beim Sportverein längst Einzug gehalten. Um nicht immer andere Institutionen „belästigen“ zu müssen, hat der Verein eine PC-Anlage angeschafft. Großzügigerweise trat die Raiffeisenbank Fehring – St Anna als Sponsor auf. Frau Manuela Hufnagl übergab im Namen der Raiffeisenbank an die Vertreter des Sportvereines den Computer. Der Sportverein bedankt sich auf diesem Wege bei der Geschäftsführung der Raiffeisenbank Fehring – St. Anna und würde sich freuen, bei diversen Anliegen wieder Unterstützung zu finden. Die für das Büro notwendigen Handwerksarbeiten wurden von freiwilligen Helfern ausgeführt – dafür herzlichen Dank. Abschließend möchte ich mich noch bei meinen Vorstandmitgliedern, bei den Firmen und Sponsoren, Institutionen und Zusehern bedanken. Denn jede Investition in unsere Jugend werden sie uns mit Leistungen und Anerkennung in der Zukunft vergelten. Ein frohes Osterfest wünscht Euer Sportvereinsobmann und Vizebürgermeister Johannes Weidinger Weinlandchor St. Anna am Aigen Eine überaus mitreißende Aufführung der Operette „Die Csardasfürstin“ von Emmerich Kalman konnten Mitglieder des Weinlandchores und Musikfreunde aus St. Anna im Budapester Operettentheater erleben. Während einer Stadtrundfahrt und einer anschließenden Schifffahrt auf der Donau hatten sie die Möglichkeit, zahlreiche Sehenswürdigkeiten dieser schönen Stadt zu bewundern. Vor allem der Blick vom Gellertberg bot einen atemberaubenden Blick auf die Donaumetropole, welche viele Gemeinsamkeiten mit Wien aufweist.

April / 2006 Achtung bei familiären Liegenschaftsübergaben! Im Falle einer Liegenschaftsübernahme sind Sie jedenfalls gut beraten, einen professionellen Urkundenverfasser mit der Vertragserrichtung zu beauftragen, da Sie als ÜbernehmerIn einer Liegenschaft neben der angenehmen Seite des Eigentumserwerbes auch mit einer Haftung für Pflegeleistungen der Sozialhilfeträger für den/die ÜbergeberIn konfrontiert sein könnten. Im Normalfall werden bei Liegenschaftsübergaben bestimmte Gegenleistungen für den Übergeber zur Absicherung seiner Rechte vereinbart. Häufig bestehen diese Gegenleistungen in der Einräumung eines Wohnrechtes sowie diverser Pflegeleistungen (üblicherweise als „Ausgedinge“ bezeichnet). Bei derartigen Übergaben (es handelt sich um gemischte Verträge, d.h. teilweise Entgeltlichkeit und teilweise Schenkungscharakter) besteht jedoch auch eine nicht zu vernachlässigende Haftungsproblematik, wobei ich die wesentlichen Anknüpfungspunkte in der Folge darstelle: Der/die ÜbernehmerIn einer Liegenschaft ist gemäß § 1409 ABGB verpflichtet, die auf der Liegenschaft haftenden Lasten und Schulden zu bezahlen, sofern er diese kannte oder kennen musste. Die Haftung ist dabei jedoch mit dem Wert des übernommenen Vermögens begrenzt. Es besteht weiters eine Haftung des/der LiegenschaftsübernehmerIn gemäß § 28 a des Stmk. SozialhilfeG für die Kosten einer Pflegeheimunterbringung des/der ÜbergebersIn. Diese kommt dann zum Tragen, wenn der/die ÜbergeberIn die Kosten seines Heimaufenthaltes nicht zur Gänze aus Fredi´s Kellerstub´n - Buschenschank Pfeifer hat ab Karsamstag wieder für Sie geöffnet! Suchen Küchenhilfe für Buschenschank. Weinhof Scharl Tel: 03158 2314 K leinanzeigen Holunderanlage zu verkaufen Holunderanlage im Ausmaß von 0,3770 ha in der KG Jamm zu verkaufen! Anfragen bitte an Frau Eckert, Tel. 03158/2641 eigenem Vermögen begleichen kann und daher neben dem Pflegegeld Zuschüsse der öffentlichen Hand nötig sind. Derartige Zuschüsse bleiben darüber hinaus verwehrt, wenn die Liegenschaftsübergabe innerhalb der letzten drei Jahre vor Beginn der Hilfeleistung durch die öffentliche Hand vorgenommen wurde (z.B. Übergabe im Jahre 2006, Eintritt ins Pflegeheim 2007). In diesem Fall muss dann der/ die LiegenschaftsübernehmerIn die Heimkosten bis zur Höhe des Wertes der übernommenen Liegenschaft bezahlen. Erst danach werden Zuschüsse vom Sozialhilfeträger gewährt. Weiters besteht nach § 947 ABGB die Möglichkeit eines Rückgriffes auf den/die Liegenschafts-übernehmerIn. Es kann dadurch vom jeweiligen Sozialhilfeträger ein Betrag von 4 % vom Wert der geschenkten Liegenschaft für die jährliche Beitragsleistung verlangt werden, wenn und soweit öffentliche Gelder für den Pflegeheimaufenthalt (dabei gilt die dreißigjährige Verjährungsfrist!) verwendet wurden (z.B. Schenkung im Werte von EUR 50.000,-- führt zu einem Anspruch der Sozialhilfe gegen ÜbernehmerIn in Höhe von EUR 2.000,-- jährlich): Schließlich muss ganz allgemein jedes Kind aufgrund der gesetzlichen Unterhaltspflicht seinen Eltern gegenüber einen, seinen Einkommensverhältnissen entsprechenden Betrag (Beitragspflicht „nach Kräften“) zu den Kosten eines Pflegeheimaufenthaltes leisten. Diese Verpflichtung besteht dabei - sofern öffentliche Gelder für den Pflegeheimaufenthalt in Anspruch genommen wurden - unabhängig davon, ob es von einem Elternteil Vermögen im Wege einer Schenkung oder Übergabe erhalten hat. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihr Notar jederzeit zur Verfügung, die Erstauskunft ist nach wie vor kostenfrei, daher fragen Sie Ihren Notar! Dr. Walter Pisk, öffentlicher Notar, Grazer Straße 7, A- 8350 Fehring Tel: 03155/5106, Fax: 03155/5106-16, e-mail: notarpisk@aon.at Wald zu verkaufen Wald im Ausmaß von 0,5 ha in Sichauf -Koschen zu verkaufen! Anzufragen im Gemeindeamt.

April / 2006<br />

Achtung bei f<strong>am</strong>iliären Liegenschaftsübergaben!<br />

Im Falle einer Liegenschaftsübernahme sind<br />

Sie jedenfalls gut beraten, einen professionellen<br />

Urkundenverfasser mit der Vertragserrichtung zu<br />

beauftragen, da Sie als ÜbernehmerIn einer Liegenschaft<br />

neben der angenehmen Seite des Eigentumserwerbes<br />

auch mit einer Haftung für Pflegeleistungen der<br />

Sozialhilfeträger für den/die ÜbergeberIn konfrontiert<br />

sein könnten.<br />

Im Normalfall werden bei Liegenschaftsübergaben<br />

bestimmte Gegenleistungen für den Übergeber<br />

zur Absicherung seiner Rechte vereinbart. Häufig<br />

bestehen diese Gegenleistungen in der <strong>Ein</strong>räumung<br />

eines Wohnrechtes sowie diverser Pflegeleistungen<br />

(üblicherweise als „Ausgedinge“ bezeichnet).<br />

Bei derartigen Übergaben (es handelt sich um gemischte<br />

Verträge, d.h. teilweise Entgeltlichkeit und teilweise<br />

Schenkungscharakter) besteht jedoch auch eine nicht<br />

zu vernachlässigende Haftungsproblematik, wobei<br />

ich die wesentlichen Anknüpfungspunkte in der Folge<br />

darstelle:<br />

Der/die ÜbernehmerIn einer Liegenschaft ist gemäß<br />

§ 1409 ABGB verpflichtet, die auf der Liegenschaft<br />

haftenden Lasten und Schulden zu bezahlen, sofern er<br />

diese kannte oder kennen musste. Die Haftung ist dabei<br />

jedoch mit dem Wert des übernommenen Vermögens<br />

begrenzt.<br />

Es besteht weiters eine Haftung des/der<br />

LiegenschaftsübernehmerIn gemäß § 28 a<br />

des <strong>St</strong>mk. SozialhilfeG für die Kosten einer<br />

Pflegeheimunterbringung des/der ÜbergebersIn. Diese<br />

kommt dann zum Tragen, wenn der/die ÜbergeberIn<br />

die Kosten seines Heimaufenthaltes nicht zur Gänze aus<br />

Fredi´s Kellerstub´n -<br />

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0,3770 ha in der KG J<strong>am</strong>m zu<br />

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Tel. 03158/2641<br />

eigenem Vermögen begleichen kann und daher neben<br />

dem Pflegegeld Zuschüsse der öffentlichen Hand nötig<br />

sind. Derartige Zuschüsse bleiben darüber hinaus verwehrt,<br />

wenn die Liegenschaftsübergabe innerhalb der letzten drei<br />

Jahre vor Beginn der Hilfeleistung durch die öffentliche<br />

Hand vorgenommen wurde (z.B. Übergabe im Jahre 2006,<br />

<strong>Ein</strong>tritt ins Pflegeheim 2007). In diesem Fall muss dann der/<br />

die LiegenschaftsübernehmerIn die Heimkosten bis zur Höhe<br />

des Wertes der übernommenen Liegenschaft bezahlen. Erst<br />

danach werden Zuschüsse vom Sozialhilfeträger gewährt.<br />

Weiters besteht nach § 947 ABGB die Möglichkeit eines<br />

Rückgriffes auf den/die Liegenschafts-übernehmerIn. Es<br />

kann dadurch vom jeweiligen Sozialhilfeträger ein Betrag<br />

von 4 % vom Wert der geschenkten Liegenschaft für die<br />

jährliche Beitragsleistung verlangt werden, wenn und soweit<br />

öffentliche Gelder für den Pflegeheimaufenthalt (dabei gilt<br />

die dreißigjährige Verjährungsfrist!) verwendet wurden (z.B.<br />

Schenkung im Werte von EUR 50.000,-- führt zu einem<br />

Anspruch der Sozialhilfe gegen ÜbernehmerIn in Höhe von<br />

EUR 2.000,-- jährlich):<br />

Schließlich muss ganz allgemein jedes Kind aufgrund der<br />

gesetzlichen Unterhaltspflicht seinen Eltern gegenüber einen,<br />

seinen <strong>Ein</strong>kommensverhältnissen entsprechenden Betrag<br />

(Beitragspflicht „nach Kräften“) zu den Kosten eines<br />

Pflegeheimaufenthaltes leisten. Diese Verpflichtung besteht<br />

dabei - sofern öffentliche Gelder für den Pflegeheimaufenthalt<br />

in Anspruch genommen wurden - unabhängig davon, ob es<br />

von einem Elternteil Vermögen im Wege einer Schenkung<br />

oder Übergabe erhalten hat.<br />

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihr Notar jederzeit zur<br />

Verfügung, die Erstauskunft ist nach wie vor kostenfrei,<br />

daher fragen Sie Ihren Notar!<br />

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8350 Fehring<br />

Tel: 03155/5106, Fax: 03155/5106-16, e-mail: notarpisk@aon.at<br />

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