Ein frohes Osterfest - St. Anna am Aigen
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April / 2006<br />
Jagd und Natur<br />
Die Jägerschaft von <strong>St</strong>. <strong>Anna</strong> <strong>am</strong> <strong>Aigen</strong> und Frutten-<br />
Gießelsdorf des Hegeringes 8 musste im heurigen, so<br />
wie auch schon in den letzten Jagdjahren, einen immer<br />
größer werdenden Fallwildabgang, der in manchen<br />
Revieren (J<strong>am</strong>m, Waltra) bis zu 50 % des Ges<strong>am</strong>tabschusses<br />
ausmacht, hinnehmen.<br />
Neben dem Abgang durch Krankheit, Raubwild,<br />
Frühjahrsmahd und <strong>St</strong>raßenverkehr sind immer häufiger<br />
wildernde Hunde die Ursache für sehr große<br />
jagdwirtschaftliche und privatwirtschaftliche Schäden<br />
(Gatterwildhaltung, Schafhaltung).<br />
Bei wiederholter Sichtung von streunenden oder wildernden<br />
Haustieren ist die Jägerschaft nicht nur berechtigt,<br />
sondern sogar zum <strong>Ein</strong>schreiten verpflichtet.<br />
Es ergeht in Zukunft eine schriftliche Verwarnung an<br />
den Tierhalter und davon eine Durchschrift an die<br />
Bezirkshauptmannschaft, die Gemeinde, die Polizei,<br />
an das Bezirksjagd<strong>am</strong>t und an den aktiven Tierschutz.<br />
Im Wiederholungsfalle ist die Jägerschaft angewie-<br />
Reh , v. wilderndem Hund gerissen<br />
sen, eine Anzeige zu erstatten.<br />
In Akutfällen (z.B. Hund wird beim Reißen eines<br />
Rehs angetroffen), bei denen eine sofortige Tötung<br />
des Hundes durchgeführt wurde, k<strong>am</strong> es nachträglich<br />
immer wieder zu Konflikten zwischen Jagdberechtigten<br />
und Hundebesitzern. Aus diesem Grund wollen<br />
wir der Bevölkerung die gesetzlichen Grundlagen<br />
des <strong>St</strong>mk. Tierschutz- und Tierhaltegesetzes sowie<br />
des <strong>St</strong>mk. Jagdgesetzes näher bringen:<br />
Gebote und <strong>St</strong>rafen für Hundehalter:<br />
§6a Abs.1 :<br />
An öffentlichen Orten, im Wald, auf Feldern und auf<br />
Wiesen, sofern sie für die Öffentlichkeit zugängig<br />
sind, herrscht Maulkorb- bzw. Leinenzwang. Ausnahmen<br />
sind Polizeihunde, Jagdhunde und Rettungshunde<br />
in Ausbildung oder im <strong>Ein</strong>satz. Weiters sind<br />
die Hunde so an der Leine zu führen, dass eine jederzeitige<br />
Beherrschung des Tieres gewährleistet ist.<br />
In §14 sind bei Übertretung der Bestimmung des §6a<br />
Geldstrafen bis 7.500.- Euro vorgesehen.<br />
§60 Abs.3 :<br />
Hundebesitzer, die ihre Hunde im Jagdgebiet wiederholt<br />
umherstreifen lassen, machen sich einer Übertretung<br />
schuldig. Nach dieser Bestimmung können<br />
Hundehalter aber auch bestraft werden, wenn der<br />
Hund mit einem Maulkorb versehen ist.<br />
Bei Übertretung des Paragraphen sind Geldstrafen<br />
bis zu 2.200.- Euro vorgesehen.<br />
Zusätzlich zu diesen Geldstrafen sind die Jägerschaft,<br />
die Schafbauern und die Gatterwildhalter berechtigt,<br />
den entstandenen Wild- oder Nutztierverlust nach<br />
einer vorliegenden Fallwildliste bzw. einer Wertliste<br />
für Nutztiere finanziell einzufordern.<br />
Die Jäger von <strong>St</strong>. <strong>Anna</strong> <strong>am</strong> <strong>Aigen</strong> und Frutten-Gießelsdorf<br />
des Hegeringes 8 bitten die Bevölkerung um<br />
eine ordnungsgemäße Tierhaltung, d<strong>am</strong>it in Zukunft<br />
jegliche Konflikte vermieden werden können und wir<br />
hoffen auf eine weitere gute Zus<strong>am</strong>menarbeit.<br />
Aufsichtsjäger Josef Pfeiler<br />
Leserbrief<br />
Liebe Kunden!<br />
Schon <strong>am</strong> Anfang des Jahres habt ihr wieder einmal<br />
bewiesen, dass man in schwierigen Situationen auf<br />
eure Hilfe bauen kann. Durch eure Hilfsbereitschaft<br />
ist es uns möglich eine F<strong>am</strong>ilie in <strong>St</strong>. <strong>Anna</strong>, die momentan<br />
eine schwierige Lebenssituation zu meistern<br />
versucht, ein wenig zu unterstützen. Hiermit bedanken<br />
wir uns recht herzlich für die zahlreichen Spenden.<br />
<strong>Ein</strong> ganz besonderes Dankeschön gilt der F<strong>am</strong>ilie<br />
Schäfmann (Bauernschäfmann) für die vielen<br />
Krapfen und der F<strong>am</strong>ilie Walter Sorger aus J<strong>am</strong>m, die<br />
uns mit Wein unterstützt hat. Wir sagen noch einmal<br />
„Vergelt’s Gott“.<br />
Selbstvermarktung Franz L<strong>am</strong>precht, Sichauf