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Ein frohes Osterfest - St. Anna am Aigen

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April / 2006<br />

Jagd und Natur<br />

Die Jägerschaft von <strong>St</strong>. <strong>Anna</strong> <strong>am</strong> <strong>Aigen</strong> und Frutten-<br />

Gießelsdorf des Hegeringes 8 musste im heurigen, so<br />

wie auch schon in den letzten Jagdjahren, einen immer<br />

größer werdenden Fallwildabgang, der in manchen<br />

Revieren (J<strong>am</strong>m, Waltra) bis zu 50 % des Ges<strong>am</strong>tabschusses<br />

ausmacht, hinnehmen.<br />

Neben dem Abgang durch Krankheit, Raubwild,<br />

Frühjahrsmahd und <strong>St</strong>raßenverkehr sind immer häufiger<br />

wildernde Hunde die Ursache für sehr große<br />

jagdwirtschaftliche und privatwirtschaftliche Schäden<br />

(Gatterwildhaltung, Schafhaltung).<br />

Bei wiederholter Sichtung von streunenden oder wildernden<br />

Haustieren ist die Jägerschaft nicht nur berechtigt,<br />

sondern sogar zum <strong>Ein</strong>schreiten verpflichtet.<br />

Es ergeht in Zukunft eine schriftliche Verwarnung an<br />

den Tierhalter und davon eine Durchschrift an die<br />

Bezirkshauptmannschaft, die Gemeinde, die Polizei,<br />

an das Bezirksjagd<strong>am</strong>t und an den aktiven Tierschutz.<br />

Im Wiederholungsfalle ist die Jägerschaft angewie-<br />

Reh , v. wilderndem Hund gerissen<br />

sen, eine Anzeige zu erstatten.<br />

In Akutfällen (z.B. Hund wird beim Reißen eines<br />

Rehs angetroffen), bei denen eine sofortige Tötung<br />

des Hundes durchgeführt wurde, k<strong>am</strong> es nachträglich<br />

immer wieder zu Konflikten zwischen Jagdberechtigten<br />

und Hundebesitzern. Aus diesem Grund wollen<br />

wir der Bevölkerung die gesetzlichen Grundlagen<br />

des <strong>St</strong>mk. Tierschutz- und Tierhaltegesetzes sowie<br />

des <strong>St</strong>mk. Jagdgesetzes näher bringen:<br />

Gebote und <strong>St</strong>rafen für Hundehalter:<br />

§6a Abs.1 :<br />

An öffentlichen Orten, im Wald, auf Feldern und auf<br />

Wiesen, sofern sie für die Öffentlichkeit zugängig<br />

sind, herrscht Maulkorb- bzw. Leinenzwang. Ausnahmen<br />

sind Polizeihunde, Jagdhunde und Rettungshunde<br />

in Ausbildung oder im <strong>Ein</strong>satz. Weiters sind<br />

die Hunde so an der Leine zu führen, dass eine jederzeitige<br />

Beherrschung des Tieres gewährleistet ist.<br />

In §14 sind bei Übertretung der Bestimmung des §6a<br />

Geldstrafen bis 7.500.- Euro vorgesehen.<br />

§60 Abs.3 :<br />

Hundebesitzer, die ihre Hunde im Jagdgebiet wiederholt<br />

umherstreifen lassen, machen sich einer Übertretung<br />

schuldig. Nach dieser Bestimmung können<br />

Hundehalter aber auch bestraft werden, wenn der<br />

Hund mit einem Maulkorb versehen ist.<br />

Bei Übertretung des Paragraphen sind Geldstrafen<br />

bis zu 2.200.- Euro vorgesehen.<br />

Zusätzlich zu diesen Geldstrafen sind die Jägerschaft,<br />

die Schafbauern und die Gatterwildhalter berechtigt,<br />

den entstandenen Wild- oder Nutztierverlust nach<br />

einer vorliegenden Fallwildliste bzw. einer Wertliste<br />

für Nutztiere finanziell einzufordern.<br />

Die Jäger von <strong>St</strong>. <strong>Anna</strong> <strong>am</strong> <strong>Aigen</strong> und Frutten-Gießelsdorf<br />

des Hegeringes 8 bitten die Bevölkerung um<br />

eine ordnungsgemäße Tierhaltung, d<strong>am</strong>it in Zukunft<br />

jegliche Konflikte vermieden werden können und wir<br />

hoffen auf eine weitere gute Zus<strong>am</strong>menarbeit.<br />

Aufsichtsjäger Josef Pfeiler<br />

Leserbrief<br />

Liebe Kunden!<br />

Schon <strong>am</strong> Anfang des Jahres habt ihr wieder einmal<br />

bewiesen, dass man in schwierigen Situationen auf<br />

eure Hilfe bauen kann. Durch eure Hilfsbereitschaft<br />

ist es uns möglich eine F<strong>am</strong>ilie in <strong>St</strong>. <strong>Anna</strong>, die momentan<br />

eine schwierige Lebenssituation zu meistern<br />

versucht, ein wenig zu unterstützen. Hiermit bedanken<br />

wir uns recht herzlich für die zahlreichen Spenden.<br />

<strong>Ein</strong> ganz besonderes Dankeschön gilt der F<strong>am</strong>ilie<br />

Schäfmann (Bauernschäfmann) für die vielen<br />

Krapfen und der F<strong>am</strong>ilie Walter Sorger aus J<strong>am</strong>m, die<br />

uns mit Wein unterstützt hat. Wir sagen noch einmal<br />

„Vergelt’s Gott“.<br />

Selbstvermarktung Franz L<strong>am</strong>precht, Sichauf

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