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Text und Fotos: Stephanie Rutke - Kurt Viebranz Verlag

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Wildunfälle:<br />

Vorsicht in der Dämmerung<br />

(zrml) - Vor allem in den frühen<br />

Morgenst<strong>und</strong>en <strong>und</strong> der Abenddämmerung<br />

wird die Herbstzeit<br />

schnell zur Unfallzeit auf den<br />

Straßen: Schlechte Sichtverhältnisse,<br />

Nässe <strong>und</strong> Wildwechsel<br />

gefährden den Verkehr. Allein im<br />

vergangenen Jahr ereigneten sich<br />

über 2.600 Wildunfälle auf deutschen<br />

Straßen, bei denen Personen<br />

verletzt wurden. Wer bei<br />

eingeschränkter Sicht <strong>und</strong> in bewaldeten<br />

Gebieten den Fuß vom<br />

Gas nimmt <strong>und</strong> den Sicherheitsabstand<br />

vergrößert, verringert<br />

das Risiko eines Unfalls mit Tieren.<br />

»Besonders nach Wildwechsel-Schildern<br />

gilt, langsam fahren<br />

<strong>und</strong> auf die Fahrbahnränder<br />

achten«, so Hans-Ulrich Sander,<br />

Kraftfahrtexperte von TÜV<br />

Rheinland.<br />

»Befinden sich Tiere bereits auf<br />

der Fahrbahn, heißt es: Umsichtig<br />

bremsen, abblenden <strong>und</strong> hupen.<br />

Außerdem sollten Autofahrer<br />

stets mit mehreren Tieren aus<br />

einem Rudel rechnen.«<br />

Ein Zusammenstoß mit den Tieren<br />

kann fatale Folgen haben:<br />

Schon bei 50 St<strong>und</strong>enkilometern<br />

entwickelt ein 20 Kilogramm<br />

leichtes Reh ein Aufprallgewicht<br />

von knapp einer halben<br />

Tonne. Das entspricht dem Gewicht<br />

eines Pferds. Trotzdem:<br />

Besteht das Risiko, den Gegenverkehr<br />

zu gefährden, im Straßengraben<br />

zu landen oder gegen<br />

einen Baum zu prallen – auf keinen<br />

Fall versuchen, dem Wild<br />

auszuweichen.<br />

Autofahrer müssen einen Wildunfall<br />

nach dem Sichern der Gefahrenstelle<br />

sofort der nächsten<br />

Polizei- oder Forstdienststelle<br />

melden. Nur mit einer schriftlichen<br />

Bestätigung der zuständigen<br />

Behörde leisten die Versicherungen<br />

Schadensersatz. Auch<br />

ein Foto der Unfallstelle hilft,<br />

Ansprüche auf Schadensersatz<br />

zu untermauern.<br />

Wurde bei einer Kollision Raubwild<br />

getötet, gilt besondere Vorsicht.<br />

Wer Tiere wie Marder oder<br />

Füchse anfasst, sollte unbedingt<br />

Schutzhandschuhe tragen. Nur<br />

so lässt sich garantieren, dass<br />

sich Tollwut oder Fuchsbandwurm<br />

nicht übertragen.<br />

Auf Bürgersteigen <strong>und</strong> in Fußgängerzonen sieht man immer<br />

öfter Menschen auf Elektrorollern dahin gleiten, bei<br />

denen sie auf einer kleinen Plattform zwischen zwei Rädern<br />

stehen <strong>und</strong> sich an einer Stange halten. Diese »Selbstbalance-Roller«<br />

stammen aus den USA <strong>und</strong> sind auch unter<br />

dem Namen Segway bekannt. Wie der Automobilclub<br />

Kraftfahrer-Schutz (KS) mitteilt, hat der Gesetzgeber die<br />

Nutzung dieser elektrischen Mobilitätshilfen (amtliche<br />

Bezeichnung) verbindlich geregelt. So sind neben einer<br />

Typgenehmigung ein Versicherungskennzeichen <strong>und</strong> als<br />

Fahrerlaubnis mindestens die Berechtigung zum Führen<br />

eines Mofas (ab 15 Jahre) erforderlich. Bei den einachsigen<br />

Elektrorollern wird jedes Rad von einem Motor angetrieben.<br />

Eine Computersteuerung hält das Gleichgewicht.<br />

Segways erst ab 15 Jahren<br />

Auto-Vorbeck<br />

Ihr Autohändler ohne Markenvertragsbindung<br />

Fortbewegung (bis 20 St<strong>und</strong>enkilometer) <strong>und</strong> Bremsen erfolgen<br />

durch Gewichtsverlagerung, Lenken durch horizontale<br />

Neigung der Lenkstange. Nach Information des KS<br />

ist die Nutzung von Segways innerhalb <strong>und</strong> außerhalb geschlossener<br />

Ortschaften auf Schutzstreifen, Radfahrstreifen<br />

<strong>und</strong> Radwegen erlaubt. Fehlen solche Radwege, darf<br />

man auch die Straße benutzen, außerhalb geschlossener<br />

Ortschaften allerdings keine B<strong>und</strong>es-, Landes- oder Kreisstraßen.<br />

Das macht deutlich, dass solche Roller auf den engeren<br />

Bereich beschränkt bleiben, meist das Gemeindegebiet.<br />

Verstöße werden als Verkehrsordnungswidrigkeiten<br />

mit Bußgeld geahndet. Obwohl für Fahrer solcher Elektroroller<br />

kein Helm vorgeschrieben ist, rät der KS, im eigenen<br />

Interesse zumindest einen Fahrradhelm zu tragen.<br />

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