Text und Fotos: Stephanie Rutke - Kurt Viebranz Verlag
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Wildunfälle:<br />
Vorsicht in der Dämmerung<br />
(zrml) - Vor allem in den frühen<br />
Morgenst<strong>und</strong>en <strong>und</strong> der Abenddämmerung<br />
wird die Herbstzeit<br />
schnell zur Unfallzeit auf den<br />
Straßen: Schlechte Sichtverhältnisse,<br />
Nässe <strong>und</strong> Wildwechsel<br />
gefährden den Verkehr. Allein im<br />
vergangenen Jahr ereigneten sich<br />
über 2.600 Wildunfälle auf deutschen<br />
Straßen, bei denen Personen<br />
verletzt wurden. Wer bei<br />
eingeschränkter Sicht <strong>und</strong> in bewaldeten<br />
Gebieten den Fuß vom<br />
Gas nimmt <strong>und</strong> den Sicherheitsabstand<br />
vergrößert, verringert<br />
das Risiko eines Unfalls mit Tieren.<br />
»Besonders nach Wildwechsel-Schildern<br />
gilt, langsam fahren<br />
<strong>und</strong> auf die Fahrbahnränder<br />
achten«, so Hans-Ulrich Sander,<br />
Kraftfahrtexperte von TÜV<br />
Rheinland.<br />
»Befinden sich Tiere bereits auf<br />
der Fahrbahn, heißt es: Umsichtig<br />
bremsen, abblenden <strong>und</strong> hupen.<br />
Außerdem sollten Autofahrer<br />
stets mit mehreren Tieren aus<br />
einem Rudel rechnen.«<br />
Ein Zusammenstoß mit den Tieren<br />
kann fatale Folgen haben:<br />
Schon bei 50 St<strong>und</strong>enkilometern<br />
entwickelt ein 20 Kilogramm<br />
leichtes Reh ein Aufprallgewicht<br />
von knapp einer halben<br />
Tonne. Das entspricht dem Gewicht<br />
eines Pferds. Trotzdem:<br />
Besteht das Risiko, den Gegenverkehr<br />
zu gefährden, im Straßengraben<br />
zu landen oder gegen<br />
einen Baum zu prallen – auf keinen<br />
Fall versuchen, dem Wild<br />
auszuweichen.<br />
Autofahrer müssen einen Wildunfall<br />
nach dem Sichern der Gefahrenstelle<br />
sofort der nächsten<br />
Polizei- oder Forstdienststelle<br />
melden. Nur mit einer schriftlichen<br />
Bestätigung der zuständigen<br />
Behörde leisten die Versicherungen<br />
Schadensersatz. Auch<br />
ein Foto der Unfallstelle hilft,<br />
Ansprüche auf Schadensersatz<br />
zu untermauern.<br />
Wurde bei einer Kollision Raubwild<br />
getötet, gilt besondere Vorsicht.<br />
Wer Tiere wie Marder oder<br />
Füchse anfasst, sollte unbedingt<br />
Schutzhandschuhe tragen. Nur<br />
so lässt sich garantieren, dass<br />
sich Tollwut oder Fuchsbandwurm<br />
nicht übertragen.<br />
Auf Bürgersteigen <strong>und</strong> in Fußgängerzonen sieht man immer<br />
öfter Menschen auf Elektrorollern dahin gleiten, bei<br />
denen sie auf einer kleinen Plattform zwischen zwei Rädern<br />
stehen <strong>und</strong> sich an einer Stange halten. Diese »Selbstbalance-Roller«<br />
stammen aus den USA <strong>und</strong> sind auch unter<br />
dem Namen Segway bekannt. Wie der Automobilclub<br />
Kraftfahrer-Schutz (KS) mitteilt, hat der Gesetzgeber die<br />
Nutzung dieser elektrischen Mobilitätshilfen (amtliche<br />
Bezeichnung) verbindlich geregelt. So sind neben einer<br />
Typgenehmigung ein Versicherungskennzeichen <strong>und</strong> als<br />
Fahrerlaubnis mindestens die Berechtigung zum Führen<br />
eines Mofas (ab 15 Jahre) erforderlich. Bei den einachsigen<br />
Elektrorollern wird jedes Rad von einem Motor angetrieben.<br />
Eine Computersteuerung hält das Gleichgewicht.<br />
Segways erst ab 15 Jahren<br />
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Ihr Autohändler ohne Markenvertragsbindung<br />
Fortbewegung (bis 20 St<strong>und</strong>enkilometer) <strong>und</strong> Bremsen erfolgen<br />
durch Gewichtsverlagerung, Lenken durch horizontale<br />
Neigung der Lenkstange. Nach Information des KS<br />
ist die Nutzung von Segways innerhalb <strong>und</strong> außerhalb geschlossener<br />
Ortschaften auf Schutzstreifen, Radfahrstreifen<br />
<strong>und</strong> Radwegen erlaubt. Fehlen solche Radwege, darf<br />
man auch die Straße benutzen, außerhalb geschlossener<br />
Ortschaften allerdings keine B<strong>und</strong>es-, Landes- oder Kreisstraßen.<br />
Das macht deutlich, dass solche Roller auf den engeren<br />
Bereich beschränkt bleiben, meist das Gemeindegebiet.<br />
Verstöße werden als Verkehrsordnungswidrigkeiten<br />
mit Bußgeld geahndet. Obwohl für Fahrer solcher Elektroroller<br />
kein Helm vorgeschrieben ist, rät der KS, im eigenen<br />
Interesse zumindest einen Fahrradhelm zu tragen.<br />
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