Bekanntmachung Nr. 23/2012 - Gemeinde Flintbek
Bekanntmachung Nr. 23/2012 - Gemeinde Flintbek
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3<br />
4<br />
Kindertagesstätte<br />
Evangelisches<br />
Jugendheim<br />
5 Kindergarten<br />
24220 <strong>Flintbek</strong>,<br />
Storchennest 3<br />
24220 <strong>Flintbek</strong>,<br />
Dorfstraße 1-7<br />
24220 <strong>Flintbek</strong>,<br />
Butenschönsredder 2<br />
Amselring, Dickskamp, Eulenstieg, Hasselbusch,<br />
Kiebitzredder, Lerchengasse, Meisenbogen, Schurkamp,<br />
Sperlingsgang, Vogelstange<br />
Achtern Hoff, Bokseer Weg, Borngang, Bäckerberg,<br />
Böhnhusener Weg, Colbergskamp, Demenbeck, Dorfstraße,<br />
Ecksaal, <strong>Flintbek</strong>er Holz, Hegereiterweg, Heimstättenweg,<br />
Himmelreich, Kahlenberg, Kattensaal, Op’n Barg,<br />
Rosenberg, Runenweg, Saalbeek, Schlotfeldtsberg,<br />
Schönhorster Weg, Stoppelkamp, Sörenberg, Vierwenden<br />
Achterüm, Altenkircher Straße, Alter Schulweg, Am<br />
Ehrenmal, Am Wasserwerk, Birkenring, Butenschönsredder,<br />
Erlengrund, Feuerwache, Gartenstraße, Hahnenbusch,<br />
Heckenrosenweg, Ragniter Weg, Rahmenkamp,<br />
Schünenhof, Tulpenweg<br />
In den Wahlbenachrichtigungskarten, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 02.04.<strong>2012</strong> bis zum 15.04.<strong>2012</strong><br />
zugestellt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die oder der Wahlberechtigte zu<br />
wählen hat.<br />
3. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie<br />
eingetragen sind.<br />
Die Wählerinnen und Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Pass zur<br />
Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.<br />
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden.<br />
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.<br />
Die Wählerin oder der Wähler gibt,<br />
die Erststimme in der Weise ab, dass sie oder er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen<br />
Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder<br />
welchem Bewerber sie gelten soll,<br />
und die Zweitstimme in der Weise,<br />
dass sie oder er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf<br />
andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.<br />
Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in<br />
einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass sein Inhalt<br />
verdeckt ist.<br />
4. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind<br />
öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />
5. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der<br />
Wahlschein ausgestellt ist,<br />
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der <strong>Gemeinde</strong> oder<br />
b) durch Briefwahl<br />
teilnehmen.<br />
Wer durch Briefwahl wählen will muss sich von der <strong>Gemeinde</strong>behörde (<strong>Gemeinde</strong> <strong>Flintbek</strong>, Der<br />
Bürgermeister als <strong>Gemeinde</strong>wahlbehörde, Hitmannskamp 2, 24220 <strong>Flintbek</strong> die Briefwahlunterlagen<br />
beschaffen:<br />
- Amtlicher Stimmzettel, Wahlschein, blauer Wahlumschlag, roter Wahlbriefumschlag, Merkblatt für die<br />
Briefwahl-.<br />
Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel in dem verschlossenen Stimmzettelumschlag bzw. Wahlumschlag und<br />
dem<br />
unterschriebenen Wahlschein müssen so rechtzeitig an die auf den Wahlbriefumschlag angegebene Stelle<br />
übersandt werden, dass sie dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingehen. Der Wahlbrief kann<br />
auch bei<br />
der angegebenen Stelle abgegeben werden.