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Bekanntmachung Nr. 23/2012 - Gemeinde Flintbek

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3<br />

4<br />

Kindertagesstätte<br />

Evangelisches<br />

Jugendheim<br />

5 Kindergarten<br />

24220 <strong>Flintbek</strong>,<br />

Storchennest 3<br />

24220 <strong>Flintbek</strong>,<br />

Dorfstraße 1-7<br />

24220 <strong>Flintbek</strong>,<br />

Butenschönsredder 2<br />

Amselring, Dickskamp, Eulenstieg, Hasselbusch,<br />

Kiebitzredder, Lerchengasse, Meisenbogen, Schurkamp,<br />

Sperlingsgang, Vogelstange<br />

Achtern Hoff, Bokseer Weg, Borngang, Bäckerberg,<br />

Böhnhusener Weg, Colbergskamp, Demenbeck, Dorfstraße,<br />

Ecksaal, <strong>Flintbek</strong>er Holz, Hegereiterweg, Heimstättenweg,<br />

Himmelreich, Kahlenberg, Kattensaal, Op’n Barg,<br />

Rosenberg, Runenweg, Saalbeek, Schlotfeldtsberg,<br />

Schönhorster Weg, Stoppelkamp, Sörenberg, Vierwenden<br />

Achterüm, Altenkircher Straße, Alter Schulweg, Am<br />

Ehrenmal, Am Wasserwerk, Birkenring, Butenschönsredder,<br />

Erlengrund, Feuerwache, Gartenstraße, Hahnenbusch,<br />

Heckenrosenweg, Ragniter Weg, Rahmenkamp,<br />

Schünenhof, Tulpenweg<br />

In den Wahlbenachrichtigungskarten, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 02.04.<strong>2012</strong> bis zum 15.04.<strong>2012</strong><br />

zugestellt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die oder der Wahlberechtigte zu<br />

wählen hat.<br />

3. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie<br />

eingetragen sind.<br />

Die Wählerinnen und Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Pass zur<br />

Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.<br />

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden.<br />

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.<br />

Die Wählerin oder der Wähler gibt,<br />

die Erststimme in der Weise ab, dass sie oder er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen<br />

Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder<br />

welchem Bewerber sie gelten soll,<br />

und die Zweitstimme in der Weise,<br />

dass sie oder er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf<br />

andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.<br />

Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in<br />

einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass sein Inhalt<br />

verdeckt ist.<br />

4. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind<br />

öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

5. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der<br />

Wahlschein ausgestellt ist,<br />

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der <strong>Gemeinde</strong> oder<br />

b) durch Briefwahl<br />

teilnehmen.<br />

Wer durch Briefwahl wählen will muss sich von der <strong>Gemeinde</strong>behörde (<strong>Gemeinde</strong> <strong>Flintbek</strong>, Der<br />

Bürgermeister als <strong>Gemeinde</strong>wahlbehörde, Hitmannskamp 2, 24220 <strong>Flintbek</strong> die Briefwahlunterlagen<br />

beschaffen:<br />

- Amtlicher Stimmzettel, Wahlschein, blauer Wahlumschlag, roter Wahlbriefumschlag, Merkblatt für die<br />

Briefwahl-.<br />

Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel in dem verschlossenen Stimmzettelumschlag bzw. Wahlumschlag und<br />

dem<br />

unterschriebenen Wahlschein müssen so rechtzeitig an die auf den Wahlbriefumschlag angegebene Stelle<br />

übersandt werden, dass sie dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingehen. Der Wahlbrief kann<br />

auch bei<br />

der angegebenen Stelle abgegeben werden.

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