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Bekanntmachung Nr. 23/2012 - Gemeinde Flintbek

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Flintbek</strong> <strong>Flintbek</strong>, <strong>23</strong>.03.<strong>2012</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

als <strong>Gemeinde</strong>wahlbehörde<br />

051-02<br />

<strong>Bekanntmachung</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>23</strong>/<strong>2012</strong><br />

1. Am 06. Mai <strong>2012</strong> findet die Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag statt<br />

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />

2. Die <strong>Gemeinde</strong>n Böhnhusen, Schönhorst und Techelsdorf bilden jeweils eine und die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Flintbek</strong><br />

fünf Wahlbezirke. Die Wahlräume befinden sich in:<br />

Böhnhusen:<br />

Wahlbezirk<br />

<strong>Nr</strong>. Name<br />

1 Dorfhaus<br />

Schönhorst:<br />

Wahlbezirk<br />

<strong>Nr</strong>. Name<br />

1 Feuerwehrhaus<br />

Techelsdorf:<br />

Wahlbezirk<br />

<strong>Nr</strong>. Name<br />

1 Feuerwehrhaus<br />

<strong>Flintbek</strong>:<br />

Wahlbezirk<br />

<strong>Nr</strong>. Name<br />

1 Seniorenwohnanlage<br />

2.1 Sitzungssaal Rathaus<br />

2.2 Feuerwehrgerätehaus<br />

Lage des Wahlraums Zugehörige Straßen oder Ortsteile<br />

24220 Böhnhusen,<br />

Dorfstraße 18<br />

<strong>Gemeinde</strong> Böhnhusen<br />

Lage des Wahlraums Zugehörige Straßen oder Ortsteile<br />

24220 Schönhorst,<br />

Wiesengrund 2<br />

<strong>Gemeinde</strong> Schönhorst<br />

Lage des Wahlraums Zugehörige Straßen oder Ortsteile<br />

24220 Techelsdorf,<br />

Dorfstraße<br />

<strong>Gemeinde</strong> Techelsdorf<br />

Lage des Wahlraums Zugehörige Straßen oder Ortsteile<br />

24220 <strong>Flintbek</strong>,<br />

Mühlenhof 1<br />

24220 <strong>Flintbek</strong>,<br />

Heitmannskamp 2<br />

24220 <strong>Flintbek</strong>,<br />

Kleinflintbeker Straße<br />

26<br />

Am Krähenholz, Am Wald, An der Bahn, Batterieweg,<br />

Brückenstraße, Effland, Eiderkamp, Eidertal, Freeweid,<br />

Hamburger Chaussee, Hinterweg, Hörn, Konrad-Zuse-Ring,<br />

Langstücken, Lindenhof, Max-Planck-Straße, Möwenstraße,<br />

Mühlenberg, Mühlenhof, Mühlensteinweg, Nachtkoppel,<br />

Schmiedeberg, Sprengerteich, Voorder Winkel<br />

Bahnhof, Bergkoppel, Endmoräne, Heidberg,<br />

Heitmannskamp, Holzvogtkamp, Immenhagen,<br />

Kätnerskamp, Lassenweg, Müllershörn, Ostland,<br />

Plambeckskamp<br />

Burkamp, Christiansruh, Im Dorfe, Kleinflintbeker Straße,<br />

Mühlenkampsredder, Röthsoll, Schoolredder, Stover, Zur<br />

Heide


3<br />

4<br />

Kindertagesstätte<br />

Evangelisches<br />

Jugendheim<br />

5 Kindergarten<br />

24220 <strong>Flintbek</strong>,<br />

Storchennest 3<br />

24220 <strong>Flintbek</strong>,<br />

Dorfstraße 1-7<br />

24220 <strong>Flintbek</strong>,<br />

Butenschönsredder 2<br />

Amselring, Dickskamp, Eulenstieg, Hasselbusch,<br />

Kiebitzredder, Lerchengasse, Meisenbogen, Schurkamp,<br />

Sperlingsgang, Vogelstange<br />

Achtern Hoff, Bokseer Weg, Borngang, Bäckerberg,<br />

Böhnhusener Weg, Colbergskamp, Demenbeck, Dorfstraße,<br />

Ecksaal, <strong>Flintbek</strong>er Holz, Hegereiterweg, Heimstättenweg,<br />

Himmelreich, Kahlenberg, Kattensaal, Op’n Barg,<br />

Rosenberg, Runenweg, Saalbeek, Schlotfeldtsberg,<br />

Schönhorster Weg, Stoppelkamp, Sörenberg, Vierwenden<br />

Achterüm, Altenkircher Straße, Alter Schulweg, Am<br />

Ehrenmal, Am Wasserwerk, Birkenring, Butenschönsredder,<br />

Erlengrund, Feuerwache, Gartenstraße, Hahnenbusch,<br />

Heckenrosenweg, Ragniter Weg, Rahmenkamp,<br />

Schünenhof, Tulpenweg<br />

In den Wahlbenachrichtigungskarten, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 02.04.<strong>2012</strong> bis zum 15.04.<strong>2012</strong><br />

zugestellt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die oder der Wahlberechtigte zu<br />

wählen hat.<br />

3. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie<br />

eingetragen sind.<br />

Die Wählerinnen und Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Pass zur<br />

Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.<br />

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden.<br />

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.<br />

Die Wählerin oder der Wähler gibt,<br />

die Erststimme in der Weise ab, dass sie oder er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen<br />

Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder<br />

welchem Bewerber sie gelten soll,<br />

und die Zweitstimme in der Weise,<br />

dass sie oder er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf<br />

andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.<br />

Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in<br />

einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass sein Inhalt<br />

verdeckt ist.<br />

4. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind<br />

öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

5. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der<br />

Wahlschein ausgestellt ist,<br />

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der <strong>Gemeinde</strong> oder<br />

b) durch Briefwahl<br />

teilnehmen.<br />

Wer durch Briefwahl wählen will muss sich von der <strong>Gemeinde</strong>behörde (<strong>Gemeinde</strong> <strong>Flintbek</strong>, Der<br />

Bürgermeister als <strong>Gemeinde</strong>wahlbehörde, Hitmannskamp 2, 24220 <strong>Flintbek</strong> die Briefwahlunterlagen<br />

beschaffen:<br />

- Amtlicher Stimmzettel, Wahlschein, blauer Wahlumschlag, roter Wahlbriefumschlag, Merkblatt für die<br />

Briefwahl-.<br />

Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel in dem verschlossenen Stimmzettelumschlag bzw. Wahlumschlag und<br />

dem<br />

unterschriebenen Wahlschein müssen so rechtzeitig an die auf den Wahlbriefumschlag angegebene Stelle<br />

übersandt werden, dass sie dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingehen. Der Wahlbrief kann<br />

auch bei<br />

der angegebenen Stelle abgegeben werden.


- 3 -<br />

Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem<br />

Wahlvorstandes auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht.<br />

Näheres ergibt sich aus den Merkblättern für die Briefwahl, die jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit<br />

den<br />

Briefwahlunterlagen erhält.<br />

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( § 6 Abs. 4<br />

Landeswahlgesetz).<br />

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis<br />

verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§<br />

107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />

Zum Aushang:<br />

<strong>Bekanntmachung</strong>skasten<br />

Buswartehalle neben dem Ehrenmal in Kleinflintbek<br />

Gebäude der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

Buswartehalle an der Ecke „Langstücken/Am Krähenholz“<br />

Ärztezentrum im „Plambeckskamp“<br />

Böhnhusen, Dorfhaus<br />

Schönhorst, Sprüttenhus<br />

Techelsdorf, Feuerwehrgerätehaus<br />

Ausgehängt: 27.03.<strong>2012</strong><br />

Abgenommen: 03.04.<strong>2012</strong><br />

Horst-Dieter Lorenzen<br />

Bürgermeister

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