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Soziale Ordnung 3. Ausgabe 2011<br />
POLITIK<br />
Weiterentwicklung der erfolgreichen Mindestlohn-Konzeption<br />
Klausurtagung der Arbeitnehmergruppe<br />
Peter Weiß MdB und der BA-Vorstandsvorsitzende Frank-Jürgen Weise<br />
Über den Verlauf der derzeitigen Wahlen<br />
zu den „Parlamenten der Sozialversicherung“<br />
und Überlegungen zu ihrer<br />
Reform diskutierte die Arbeitnehmergruppe<br />
in ihrer alljährlichen Klausurtagung<br />
mit dem Bundeswahlbeauftragten<br />
für die Sozialversicherungswahlen 2011<br />
und stellvertretenden <strong>CDA</strong>-Bundesvorsitzenden<br />
Gerald Weiß.<br />
Auf Einladung des Vorsitzenden der<br />
Arbeitnehmergruppe, Peter Weiß MdB,<br />
präsentierte der Vorstandsvorsitzende<br />
Frank-Jürgen Weise den Teilnehmern der<br />
Klausurtagung den Regionalen Arbeitsmarktmonitor<br />
der Bundesagentur für<br />
Arbeit, der für Entscheidungsträger ein<br />
breites Tableau an Daten zur Beschäftigung,<br />
bietet. Er dient als Grundlage für<br />
eine gezielte, regional bezogene Arbeitsmarktpolitik.<br />
Im Gespräch mit dem<br />
<strong>CDA</strong>-Bundesvorsitzenden Karl-Josef Laumann<br />
MdL erörterten die Anwesende<br />
schließlich aktuelle politische Fragen.<br />
Als Ergebnis der Beratungen fasste die<br />
Arbeitnehmergruppe folgende Beschlüsse:<br />
Weiterentwicklung der<br />
Mitarbeiterbeteiligung<br />
Die Arbeitnehmergruppe setzt sich<br />
dafür ein, für die steuerbefreite Mitarbeiterbeteiligung<br />
über Entgeltumwandlung<br />
zusätzlich auch Sozialversicherungsfreiheit<br />
zu gewähren und den<br />
jährlichen Freibetrag für die Mitarbeiterbeteiligung<br />
über Entgeltumwandlung<br />
von derzeit 360 Euro auf 720 Euro<br />
anzuheben. Ein zusätzlicher Freibetrag<br />
Gerechten Lohn durch nachgelagerten<br />
Mindestlohn garantieren<br />
Die verfolgte Strategie branchenbezogener<br />
Mindestlöhne ist sehr erfolgreich.<br />
Die Arbeitnehmergruppe setzt sich<br />
dafür ein, auch die wachsende Zahl von<br />
Wünschen aus weiteren Branchen nach<br />
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destlöhnen aufzugreifen. Diese haben<br />
absoluten Vorrang vor anderen Lösungen.<br />
Hier ist zunächst das Mindestarbeitsbedingungsgesetz<br />
in Gang zu<br />
bringen. Wo die genannten Instrumente<br />
nicht greifen, sollte ein gesetzlich festgelegter<br />
Mindestlohn als nachgelagerte<br />
Maßnahme eingeführt werden. Dieser<br />
gesetzlich vorgeschriebene allgemeine<br />
Mindestlohn sollte staatsfern unabhängig<br />
festgelegt werden. Da er nur<br />
für diejenigen Arbeitsverhältnisse<br />
wirksam wird, für die keine allgemein<br />
verbindliche branchenbezogene Mindestlohnregelung<br />
besteht, bleibt es<br />
voll und ganz in der Verantwortung der<br />
Tarifpartner, ob sie für ihre branchenbezogenen<br />
Mindestlohnregelungen<br />
nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz<br />
oder dem Tarifvertragsgesetz eine<br />
Allgemeinverbindlichkeit beantragen<br />
oder ob für ihre Branche der allgemeine,<br />
branchenübergreifende allgemeine<br />
Mindestlohn gilt.<br />
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Die genannten Beschlüsse sowie die<br />
gewähren, um deren Eigenkapitalbasis �������������������������� -<br />
zu stärken. Weiterhin sollen sachliche tere Herausforderungen stärken“ und<br />
Differenzierungsrechte bei der Gewäh- „Sozialversicherungswahlen reformierung<br />
von Mitarbeiterbeteiligungen über ren“ sind auf der Homepage der <strong>CDA</strong><br />
Entgeltumwandlung eingeführt werden. eingestellt.<br />
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