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Soziale Ordnung 3. Ausgabe 2011<br />

POLITIK<br />

Weiterentwicklung der erfolgreichen Mindestlohn-Konzeption<br />

Klausurtagung der Arbeitnehmergruppe<br />

Peter Weiß MdB und der BA-Vorstandsvorsitzende Frank-Jürgen Weise<br />

Über den Verlauf der derzeitigen Wahlen<br />

zu den „Parlamenten der Sozialversicherung“<br />

und Überlegungen zu ihrer<br />

Reform diskutierte die Arbeitnehmergruppe<br />

in ihrer alljährlichen Klausurtagung<br />

mit dem Bundeswahlbeauftragten<br />

für die Sozialversicherungswahlen 2011<br />

und stellvertretenden <strong>CDA</strong>-Bundesvorsitzenden<br />

Gerald Weiß.<br />

Auf Einladung des Vorsitzenden der<br />

Arbeitnehmergruppe, Peter Weiß MdB,<br />

präsentierte der Vorstandsvorsitzende<br />

Frank-Jürgen Weise den Teilnehmern der<br />

Klausurtagung den Regionalen Arbeitsmarktmonitor<br />

der Bundesagentur für<br />

Arbeit, der für Entscheidungsträger ein<br />

breites Tableau an Daten zur Beschäftigung,<br />

bietet. Er dient als Grundlage für<br />

eine gezielte, regional bezogene Arbeitsmarktpolitik.<br />

Im Gespräch mit dem<br />

<strong>CDA</strong>-Bundesvorsitzenden Karl-Josef Laumann<br />

MdL erörterten die Anwesende<br />

schließlich aktuelle politische Fragen.<br />

Als Ergebnis der Beratungen fasste die<br />

Arbeitnehmergruppe folgende Beschlüsse:<br />

Weiterentwicklung der<br />

Mitarbeiterbeteiligung<br />

Die Arbeitnehmergruppe setzt sich<br />

dafür ein, für die steuerbefreite Mitarbeiterbeteiligung<br />

über Entgeltumwandlung<br />

zusätzlich auch Sozialversicherungsfreiheit<br />

zu gewähren und den<br />

jährlichen Freibetrag für die Mitarbeiterbeteiligung<br />

über Entgeltumwandlung<br />

von derzeit 360 Euro auf 720 Euro<br />

anzuheben. Ein zusätzlicher Freibetrag<br />

Gerechten Lohn durch nachgelagerten<br />

Mindestlohn garantieren<br />

Die verfolgte Strategie branchenbezogener<br />

Mindestlöhne ist sehr erfolgreich.<br />

Die Arbeitnehmergruppe setzt sich<br />

dafür ein, auch die wachsende Zahl von<br />

Wünschen aus weiteren Branchen nach<br />

��������������������������� -<br />

destlöhnen aufzugreifen. Diese haben<br />

absoluten Vorrang vor anderen Lösungen.<br />

Hier ist zunächst das Mindestarbeitsbedingungsgesetz<br />

in Gang zu<br />

bringen. Wo die genannten Instrumente<br />

nicht greifen, sollte ein gesetzlich festgelegter<br />

Mindestlohn als nachgelagerte<br />

Maßnahme eingeführt werden. Dieser<br />

gesetzlich vorgeschriebene allgemeine<br />

Mindestlohn sollte staatsfern unabhängig<br />

festgelegt werden. Da er nur<br />

für diejenigen Arbeitsverhältnisse<br />

wirksam wird, für die keine allgemein<br />

verbindliche branchenbezogene Mindestlohnregelung<br />

besteht, bleibt es<br />

voll und ganz in der Verantwortung der<br />

Tarifpartner, ob sie für ihre branchenbezogenen<br />

Mindestlohnregelungen<br />

nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz<br />

oder dem Tarifvertragsgesetz eine<br />

Allgemeinverbindlichkeit beantragen<br />

oder ob für ihre Branche der allgemeine,<br />

branchenübergreifende allgemeine<br />

Mindestlohn gilt.<br />

��������������������������������������<br />

Die genannten Beschlüsse sowie die<br />

gewähren, um deren Eigenkapitalbasis �������������������������� -<br />

zu stärken. Weiterhin sollen sachliche tere Herausforderungen stärken“ und<br />

Differenzierungsrechte bei der Gewäh- „Sozialversicherungswahlen reformierung<br />

von Mitarbeiterbeteiligungen über ren“ sind auf der Homepage der <strong>CDA</strong><br />

Entgeltumwandlung eingeführt werden. eingestellt.<br />

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