SPORTREPORT Jahresrückblick 2 0 0 9 - Betriebssport in Bayern
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Zahlungen an den ehrenamtlichen Vorstand<br />
(Anwendung des § 3 Nr. 26 a EstG)<br />
- Frist zur Satzungsänderung bis zum 31.12.2010 verlängert -<br />
E<strong>in</strong> Vere<strong>in</strong>, dessen Satzung nicht ausdrücklich die Bezahlung des Vorstands erlaubt<br />
und der dennoch pauschale Aufwandsentschädigungen oder sonstige Vergütungen<br />
an Mitglieder des Vorstands zahlt, verstößt gegen das Gebot der Selbstlosigkeit und<br />
kann nicht als geme<strong>in</strong>nützig behandelt werden. Um den Vere<strong>in</strong>en die Möglichkeit zu<br />
e<strong>in</strong>er entsprechenden Satzungsänderung zu geben, wurde die entsprechende Frist<br />
auf Initiative des DOSB von den obersten F<strong>in</strong>anzbehörden der Länder bis zum<br />
31. Dezember 2010 verlängert. Wir bitten um Beachtung.<br />
Leitfaden zum Vere<strong>in</strong>srecht<br />
Vere<strong>in</strong>e und Vere<strong>in</strong>smitglieder leisten durch vielfältige Aktivitäten und viel<br />
bürgerschaftliches Engagement e<strong>in</strong>en wertvollen Beitrag zum Geme<strong>in</strong>wohl.<br />
Mit diesem Leitfaden möchte das Bundesm<strong>in</strong>isterium der Justiz Vere<strong>in</strong>sgründer,<br />
Vere<strong>in</strong>smitglieder und Vere<strong>in</strong>e bei Fragestellungen rund um das Vere<strong>in</strong>srecht<br />
unterstützen. Von der Gründung, über den laufenden Betrieb bis h<strong>in</strong> zur Beendigung<br />
e<strong>in</strong>es Vere<strong>in</strong>s gibt es vieles zu beachten.<br />
Wenn Sie e<strong>in</strong>en Vere<strong>in</strong> gründen wollen oder sich als Mitglied oder Organ e<strong>in</strong>es<br />
Vere<strong>in</strong>s über Ihre Rechte und Pflichten <strong>in</strong>formieren möchten, kann dieser Leitfaden<br />
viele wichtige Auskünfte geben und mit H<strong>in</strong>weisen auf andere Informations-<br />
möglichkeiten weiterhelfen.<br />
Qualifizierten Rechtsrat im E<strong>in</strong>zelfall kann er nicht ersetzen. Die Macher hoffen<br />
jedoch, dass der Leitfaden allen Interessierten e<strong>in</strong>e erste nützliche Orientierung <strong>in</strong><br />
den wichtigsten vere<strong>in</strong>srechtlichen Fragen bietet. Hier der L<strong>in</strong>k zum Nachschlagen<br />
oder downloaden: http://www.bmj.bund.de/enid/Zivilrecht/Vere<strong>in</strong>srecht 1jt.html<br />
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