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Alleinkontrolle ... ist die Möglichkeit, strategische Entscheidungen durchzusetzen > > Budget, Geschäftsplan, Besetzung der Geschäftsleitung, wesentliche Investitionen insbesondere durch Stimmrechte: > > Stimmrechtsmehrheit oder qualifizierte Minderheit de jure: besondere Rechte (z.B. Organbesetzung) faktisch: (HV-Präsenz) 5
Gemeinsame Kontrolle ... ist die Möglichkeit, strategische Entscheidungen zu verhindern Einigungszwang, z.B. durch > > > gleiche Stimmrechte (50/50) gemeinsame Ausübung der Stimmrechte durch mehrere Minderheitsgesellschafter (Holding, Pool, starke gemeinsame Interessen) Vetorechte in Bezug auf > Budget, Geschäftsplan, Besetzung der Geschäftsleitung, wesentliche Investitionen Kein Kontrollerwerb, wenn wechselnde Mehrheiten/Koalitionen möglich sind und auch in der Vergangenheit gebildet wurden. 6
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Alleinkontrolle<br />
... ist die Möglichkeit, strategische Entscheidungen durchzusetzen<br />
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Budget, Geschäftsplan, Besetzung der Geschäftsleitung, wesentliche<br />
Investitionen<br />
insbesondere durch Stimmrechte:<br />
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Stimmrechtsmehrheit oder<br />
qualifizierte Minderheit<br />
de jure: besondere Rechte (z.B. Organbesetzung)<br />
faktisch: (HV-Präsenz)<br />
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