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21.01.2013 Aufrufe

Alleinkontrolle ... ist die Möglichkeit, strategische Entscheidungen durchzusetzen > > Budget, Geschäftsplan, Besetzung der Geschäftsleitung, wesentliche Investitionen insbesondere durch Stimmrechte: > > Stimmrechtsmehrheit oder qualifizierte Minderheit de jure: besondere Rechte (z.B. Organbesetzung) faktisch: (HV-Präsenz) 5

Gemeinsame Kontrolle ... ist die Möglichkeit, strategische Entscheidungen zu verhindern Einigungszwang, z.B. durch > > > gleiche Stimmrechte (50/50) gemeinsame Ausübung der Stimmrechte durch mehrere Minderheitsgesellschafter (Holding, Pool, starke gemeinsame Interessen) Vetorechte in Bezug auf > Budget, Geschäftsplan, Besetzung der Geschäftsleitung, wesentliche Investitionen Kein Kontrollerwerb, wenn wechselnde Mehrheiten/Koalitionen möglich sind und auch in der Vergangenheit gebildet wurden. 6

Alleinkontrolle<br />

... ist die Möglichkeit, strategische Entscheidungen durchzusetzen<br />

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Budget, Geschäftsplan, Besetzung der Geschäftsleitung, wesentliche<br />

Investitionen<br />

insbesondere durch Stimmrechte:<br />

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Stimmrechtsmehrheit oder<br />

qualifizierte Minderheit<br />

de jure: besondere Rechte (z.B. Organbesetzung)<br />

faktisch: (HV-Präsenz)<br />

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