Seeliger
Seeliger Seeliger
Europäische Fusionskontrolle 1
EU-FKVO: Zuständigkeit Zusammenschluss nach EU-FKVO der Kommission gemeinschaftsweite Bedeutung (siehe Umsatzschwellenwerte) � ausschließliche Zuständigkeit der Kommission (one-stop-shop) Besonderheit: Verweisungsmöglichkeiten > > Verweisung an nationale Behörde auf Antrag eines Mitgliedstaates oder der Zusammenschlussbeteiligten Verweisung an Kommission auf Antrag eines Mitgliedstaates oder der Zusammenschlussbeteiligten 2
- Seite 1: Deutsche und europäische Fusionsko
- Seite 5 und 6: Kontrollerwerb „Kontrolle“ > >
- Seite 7 und 8: Gemeinsame Kontrolle ... ist die M
- Seite 9 und 10: EU-FKVO: Schwellenwerte Primäre Sc
- Seite 11 und 12: Anmeldung > > > > vor Vollzug idR n
- Seite 13 und 14: Zeitschiene Phase I Informelle Vorg
- Seite 15 und 16: Zeitschiene Phase II „Serious Unt
- Seite 17 und 18: Co-ordinated effects: Oligopolprüf
- Seite 19 und 20: Zusagen - > > > Grundsätze Relevan
- Seite 21 und 22: Veräußerungsverfahren > > > > Ers
- Seite 23 und 24: Vollzugsverbot - > > Rechtsfolgen S
- Seite 25 und 26: Nebenabreden > > > Wettbewerbsverbo
- Seite 27 und 28: Anmeldepflicht - Zusammenschluss (1
- Seite 29 und 30: Anmeldepflicht - Zusammenschluss (3
- Seite 31 und 32: Beteiligte Unternehmen (1) Frage: W
- Seite 33 und 34: > > Prüfungsfristen - Anmeldung al
- Seite 35 und 36: Marktbeherrschung Möglichkeit zu u
- Seite 37 und 38: Marktbeherrschung (2) � Marktbehe
- Seite 39 und 40: Vollzugsverbot - > Rechtsfolgen - Z
- Seite 41 und 42: 8. GWB-Novelle und Fusionskontrolle
- Seite 43: Linklaters LLP Dr. Daniela Seeliger
Europäische Fusionskontrolle<br />
1