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21.01.2013 Aufrufe

Europäische Fusionskontrolle 1

EU-FKVO: Zuständigkeit Zusammenschluss nach EU-FKVO der Kommission gemeinschaftsweite Bedeutung (siehe Umsatzschwellenwerte) � ausschließliche Zuständigkeit der Kommission (one-stop-shop) Besonderheit: Verweisungsmöglichkeiten > > Verweisung an nationale Behörde auf Antrag eines Mitgliedstaates oder der Zusammenschlussbeteiligten Verweisung an Kommission auf Antrag eines Mitgliedstaates oder der Zusammenschlussbeteiligten 2

Europäische Fusionskontrolle<br />

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