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Kartellverbot: Rechtsfolgen / Verfahren Internationale Zusammenarbeit zwischen den Kartellbehörden • Übereinkommen über die Zusammenarbeit zwischen den wichtigsten Kartellbehörden • Sonderfall European Competition • Informationsaustausch Network (ECN) • I.d.R. kein Austausch vertraulicher Informationen, aber USA: Rechtsgrundlage im International Antitrust Enforcement Assistance Act, 15 U.S.C. §§ 6201-6212 (1994) Tendenz zum weiteren Ausbau der Zusammenarbeit Ein weiterer Ausbau des Informationsaustausches kollidiert mit der Verschiedenartigkeit der Rechtssysteme und unterschiedlich strukturierten rechtsstaatlichen Garantien. Folie Nr. 26 2011-09-19 © 2011 Dr. Hans-Martin Feldkamp
Kartellbekämpfung im Unternehmen Wie kommt es zu Kartellverfahren? • Vermeintliche „wirtschaftliche Notwehr“ bei Problemprodukten (vs. Strukturmaßnahmen) • Aufdeckung von Kartellrechtsverstößen durch - gekündigte oder abgefundene Mitarbeiter - beteiligte Unternehmen (begünstigt durch Immunitätsprogramme; auch Imagefrage!) - betroffene Unternehmen (Kunden!) - Behörden (Erkennbarkeit; Zufallsfunde) - externe Faktoren, bis hin zum Ehepartner Folie Nr. 27 2011-09-19 © 2011 Dr. Hans-Martin Feldkamp
- Seite 1 und 2: Kartelle und ihre Verfolgung in der
- Seite 3 und 4: Einführung FOR IMMEDIATE RELEASE T
- Seite 5 und 6: Einführung Geldbußen in den USA (
- Seite 7 und 8: Einführung Gefängnisstrafen in de
- Seite 9 und 10: Einführung Ausgangslage • •
- Seite 11 und 12: Welches Recht? EU vs. Mitgliedsstaa
- Seite 13 und 14: Kartellverbot: Tatbestand Vertikale
- Seite 15 und 16: Kartellverbot: Rechtsfolgen / Verfa
- Seite 17 und 18: Kartellverbot: Rechtsfolgen / Verfa
- Seite 19 und 20: Kartellverbot: Rechtsfolgen / Verfa
- Seite 21 und 22: Kartellverbot: Rechtsfolgen/ Verfah
- Seite 23 und 24: Kartellverbot: Rechtsfolgen / Verfa
- Seite 25: Kartellverbot: Rechtsfolgen / Verfa
- Seite 29 und 30: Thesen 1. Die erhöhten Bußgelder
- Seite 31 und 32: Anlage 1 Das US-Kartellverbot - Sec
- Seite 33 und 34: Anlage 3 Bußgeldberechnung und -st
- Seite 35 und 36: Anlage 5 Bonusregelungen - weitere
Kartellbekämpfung im Unternehmen<br />
Wie kommt es zu Kartellverfahren?<br />
• Vermeintliche „wirtschaftliche Notwehr“ bei Problemprodukten (vs.<br />
Strukturmaßnahmen)<br />
• Aufdeckung von Kartellrechtsverstößen durch<br />
- gekündigte oder abgefundene Mitarbeiter<br />
- beteiligte Unternehmen (begünstigt durch Immunitätsprogramme;<br />
auch Imagefrage!)<br />
- betroffene Unternehmen (Kunden!)<br />
- Behörden (Erkennbarkeit; Zufallsfunde)<br />
- externe Faktoren, bis hin zum Ehepartner<br />
Folie Nr. 27 2011-09-19 © 2011 Dr. Hans-Martin <strong>Feldkamp</strong>