Feldkamp

Feldkamp Feldkamp

21.01.2013 Aufrufe

Kartellverbot: Rechtsfolgen / Verfahren Internationale Zusammenarbeit zwischen den Kartellbehörden • Übereinkommen über die Zusammenarbeit zwischen den wichtigsten Kartellbehörden • Sonderfall European Competition • Informationsaustausch Network (ECN) • I.d.R. kein Austausch vertraulicher Informationen, aber USA: Rechtsgrundlage im International Antitrust Enforcement Assistance Act, 15 U.S.C. §§ 6201-6212 (1994) Tendenz zum weiteren Ausbau der Zusammenarbeit Ein weiterer Ausbau des Informationsaustausches kollidiert mit der Verschiedenartigkeit der Rechtssysteme und unterschiedlich strukturierten rechtsstaatlichen Garantien. Folie Nr. 26 2011-09-19 © 2011 Dr. Hans-Martin Feldkamp

Kartellbekämpfung im Unternehmen Wie kommt es zu Kartellverfahren? • Vermeintliche „wirtschaftliche Notwehr“ bei Problemprodukten (vs. Strukturmaßnahmen) • Aufdeckung von Kartellrechtsverstößen durch - gekündigte oder abgefundene Mitarbeiter - beteiligte Unternehmen (begünstigt durch Immunitätsprogramme; auch Imagefrage!) - betroffene Unternehmen (Kunden!) - Behörden (Erkennbarkeit; Zufallsfunde) - externe Faktoren, bis hin zum Ehepartner Folie Nr. 27 2011-09-19 © 2011 Dr. Hans-Martin Feldkamp

Kartellbekämpfung im Unternehmen<br />

Wie kommt es zu Kartellverfahren?<br />

• Vermeintliche „wirtschaftliche Notwehr“ bei Problemprodukten (vs.<br />

Strukturmaßnahmen)<br />

• Aufdeckung von Kartellrechtsverstößen durch<br />

- gekündigte oder abgefundene Mitarbeiter<br />

- beteiligte Unternehmen (begünstigt durch Immunitätsprogramme;<br />

auch Imagefrage!)<br />

- betroffene Unternehmen (Kunden!)<br />

- Behörden (Erkennbarkeit; Zufallsfunde)<br />

- externe Faktoren, bis hin zum Ehepartner<br />

Folie Nr. 27 2011-09-19 © 2011 Dr. Hans-Martin <strong>Feldkamp</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!