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Kartellverbot: Rechtsfolgen / Verfahren<br />

Die europäische „Kronzeugenregelung“<br />

• Voraussetzungen:<br />

• sofortige Einstellung der Beteiligung (Ausnahmen jetzt möglich)<br />

• uneingeschränkte Zusammenarbeit (nicht mehr nur für Immunität)<br />

• strenge Regeln für die Sicherung von Dokumenten (neu)<br />

• keine Ausübung von Zwang zur Teilnahme am Kartell (Immunität)<br />

• Verfahren:<br />

• Antrag mit Beschreibung und Beweismitteln (ggf. hypothetisch; evtl. “Marker“)<br />

• Prüfung mehrer Anträge nach Reihenfolge des Eingangs<br />

• Gewährung bedingter Immunität.<br />

• Kommision muss nicht tätig werden.<br />

• Strafnachlass für „direct settlements“.<br />

• „Kronzeugenregelungen“ weltweit:<br />

Folie Nr. 18 2011-09-19 © 2011 Dr. Hans-Martin <strong>Feldkamp</strong>

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