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Kartellverbot: Tatbestand<br />

Abgestimmtes Verhalten<br />

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Abgestimmtes Marktverhalten ist in gleichem Umfang verboten<br />

wie ein den Wettbewerb beschränkender Vertrag.<br />

Abgestimmtes Verhalten ist jede gegenseitige Verständigung über<br />

das künftige Marktverhalten.<br />

Das Nachahmen des Verhaltens eines anderen Unternehmens<br />

oder gleichförmiges Verhalten mehrerer Unternehmen sind kein<br />

abgestimmtes Verhalten.<br />

Der Indizienbeweis ist zulässig.<br />

Exkurs: Auch Korrespondenz mit dem Inhouse Counsel kann als<br />

Beweismittel verwertet werden (s. EuG v. 17.9.2007 i. S. Akzo<br />

Nobel, Akcros ./. Kommission, T-125/03, T-253/03, bestätigt durch<br />

EuGH am 14.09.2010).<br />

Folie Nr. 14 2011-09-19 © 2011 Dr. Hans-Martin <strong>Feldkamp</strong>

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