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Welches Recht?<br />

EU vs. Mitgliedsstaaten: Art 3 VO 1 / 2003<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Die Behörden / Gerichte der Mitgliedsstaaten wenden nationales<br />

Kartellrecht und Art. 101, 102 VAEU an<br />

keine Anwendung nationalen Kartellrechts, wenn ein Verhalten durch<br />

Art. 101 VAEU zugelassen ist (Abs. 1, 3 oder GVO)<br />

Art. 102 VAEU blockiert strengeres nationales Recht nicht!<br />

Nationales Recht mit anderer Zielsetzung als Art. 101, 102 VAEU darf<br />

angewendet werden.<br />

Folie Nr. 11 2011-09-19 © 2011 Dr. Hans-Martin <strong>Feldkamp</strong>

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