21.01.2013 Aufrufe

Bartram - Forschungsinstitut für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb

Bartram - Forschungsinstitut für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb

Bartram - Forschungsinstitut für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Vereinbarung von Erstattungsbeträgen<br />

(§ 130b Abs. 1 SGB V)<br />

� Für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen vereinbart der<br />

Seite 4<br />

GKV-Spitzenverband mit pharmazeutischen Unternehmern auf<br />

Gr<strong>und</strong>lage einer frühen Nutzenbewertung des G-BA mit Wirkung<br />

<strong>für</strong> alle Krankenkassen Erstattungsbeträge<br />

� Der Erstattungsbetrag wird als Rabatt auf den Abgabepreis des<br />

pharmazeutischen Unternehmers gewährt<br />

� Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, setzt eine Schiedsstelle<br />

den Vertragsinhalt fest<br />

© vfa | Berliner Kolloquium des FIW| 27.05.2011| <strong>Bartram</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!