ZUR ACCESS 2008 - Convention-International
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Der Hauptvorteil der VStättVO ist, dass<br />
es keine zufälligen Haftungsansprüche<br />
an die Führungskräfte oder das Personal<br />
(Aufsicht führende Personen) mehr<br />
gibt. Diese liegt eindeutig beim Betreiber,<br />
dem Veranstalter oder einem klar<br />
definierten Mitarbeiter, der sich seiner<br />
Verantwortung bewusst ist und die Verantwortung<br />
entsprechend trägt.<br />
Der Betreiber trägt primär die Verantwortung<br />
und kann diese in weiten Teilen<br />
an den Veranstalter weitergeben. Er<br />
kann das Thema Haftung jedoch nicht<br />
ganz ausschließen, da er nach wie vor<br />
die Verantwortung für die Auswahl,<br />
Organisation und Überwachung trägt.<br />
Die persönlichen Haftungsrisiken der<br />
Betreiber und Verantwortlichen, ggf. bis<br />
hinein ins Privatvermögen, lassen sich<br />
erheblich reduzieren, denn die Versammlungsstättenverordnung<br />
ist bei<br />
einer konsequenten und professionellen<br />
Umsetzung ein Garant dafür, dass<br />
die Sicherheit bei Veranstaltungen bestmöglich<br />
hergestellt wird. Darüber hin -<br />
aus halten sich zu erwartende Mehrkosten<br />
und zusätzliche Aufwendungen<br />
in Grenzen.<br />
Bei Veranstaltungen entstehende (Folge-)<br />
Kosten wie Verunreinigungen, unnötiger<br />
Mehrarbeitsaufwand, Schäden etc. wer -<br />
den vorausschauend verhindert oder vom<br />
Verursacher getragen. Dies ist ein Resultat<br />
des bewussten Umgangs mit den<br />
Gefahren und Risiken einer Veranstaltung<br />
resultierend aus den Vorgaben der<br />
VStättVo.<br />
Dreh- und Angelpunkt sind dabei nicht<br />
nur die Bühnenfachkräfte wie zum Beispiel<br />
Veranstaltungsmeister, sondern<br />
im Besonderen die „Sachkundige Aufsichtsperson“.<br />
Auf unterstem Gefahrenniveau<br />
hat der Gesetzgeber seit<br />
Schaffung der neuen Rahmen-VStättVO<br />
in § 40 Abs.5 mit entsprechender Einweisung<br />
(z. B. Schulung „Sachkundige<br />
Aufsichtsperson“) eine Betreuungsmöglichkeit<br />
geschaffen, die es vorher so<br />
nicht gab. Die Durchführung von Veranstaltungen<br />
wird im Vergleich zu der vorherigen<br />
Muster-VStättVO damit für Betreiber<br />
und Veranstalter erheblich vereinfacht<br />
und günstiger.<br />
GvWD-Inhaber Olaf Jastrob ist Event-<br />
und Produktionsspezialist und sorgt<br />
durch Aufklärung in Sachen Vorteile<br />
der VStättVO dafür, dass die Berührungsängste<br />
mit dieser Verordnung geringer<br />
werden.<br />
Rechtsanwalt Heiko Brokop ist spezialisiert<br />
auf Wirtschafts- und Eventrecht,<br />
Letzteres mit Schwerpunkt auf der Versammlungsstättenverordnung,<br />
und berät<br />
u.a. zur rechtssicheren Umsetzung.<br />
Einer der erfahren sten Meister für<br />
Veranstaltungstechnik in Deutschland:<br />
Michael Baumanns ist Gutachter für<br />
Veranstaltungs technik und im „Kompetenzteam<br />
der GvWD“ als Seminarleiter<br />
für die Schulung zur „Sachkundigen<br />
Aufsichtsperson“ verantwortlich.<br />
Informationen: www.GvWD.info<br />
Bilder: Nelken<br />
VSTÄTTVO PRAXIS<br />
Stichwort „GvWD“<br />
Die GvWD (Gemeinschaft für veranstaltungsbezogene<br />
Weiterbildung und<br />
Dienstleistungen; Elsdorf b. Köln) ist<br />
spezialisiert auf individuelle Schulungen,<br />
Workshops und Beratungen rund<br />
um die Versammlungsstättenverordnung<br />
und „die Optimierung von betrieblichen<br />
Abläufen in der Veranstaltungswirtschaft.“<br />
Kernprodukt im Bereich<br />
Weiterbildung ist das Zertifikats -<br />
seminar „Sachkundige Aufsichtsperson“<br />
gemäß Muster-VStättVO 2005 bzw. der<br />
jeweiligen VStättVO nach Landesrecht<br />
und der BGV C1.<br />
An veranstaltungsbezogenen Dienstleistungen<br />
werden angeboten die Betreuung<br />
und Beratung beim Neu- und<br />
Umbau von Versammlungsstätten, das<br />
Erstellen von Gefährdungsanalysen<br />
und (Sicherheits)Handbüchern für Veranstaltungsleiter,<br />
die Unterweisung<br />
von Mitarbeitern (UVV), Gefährdungsanalysen<br />
in Versammlungsstätten sowie<br />
die Betreuung von Veranstaltungen<br />
durch Bühnenfachkräfte wie etwa<br />
Meister für Veranstaltungstechnik.<br />
Außerdem nimmt die GvWD, Olaf<br />
Jastrob den Bildungsscheck des Landes<br />
Nordrhein-Westfalen entgegen,<br />
wodurch sich die Möglichkeit ergibt,<br />
Seminarkosten um 50 Prozent zu reduzieren.<br />
Voraussichtlich ab Herbst <strong>2008</strong> wird<br />
die GvWD eine der fortschrittlichsten<br />
„virtuellen Touren“ im Innen- und<br />
Außenbereich nutzen können, um komplexe<br />
Zusammenhänge der VStättVO<br />
in Schulungen und Vorträgen transparent<br />
zu machen. Neuer Kooperationspartner<br />
ist Andreas Brièll, Geschäftsführer<br />
der iTouring GmbH. Mit dieser<br />
Technologie ist es möglich, virtuelle<br />
Ortsbegehungen eines Objektes über<br />
das Internet durchzuführen. Der hausinterne<br />
Informationsfluss rund um<br />
Ver anstaltungen, Technik, Bühne, Zuschau<br />
erraum etc. in einer Veranstaltungsstätte<br />
erfährt dadurch eine Effizienzsteigerung,<br />
da Textinformationen<br />
mit räumlichen 360°-Fotografien verknüpft<br />
werden und so intuitiver und<br />
schneller vermittelbar sind.<br />
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