Betriebsverlagerungen – Herausforderungen und Chancen

Betriebsverlagerungen – Herausforderungen und Chancen Betriebsverlagerungen – Herausforderungen und Chancen

20.01.2013 Aufrufe

- 41 - Betriebsverlagerungen stehen ganz oben auf der Liste der Themen, die die Öffentlichkeit beschäftigen 11 - auch aufgrund der Tatsache, dass häufig bestimmte Gebiete oder Branchen von den negativen Auswirkungen der Verlagerungen besonders stark betroffen sind, weshalb mögliche positive Auswirkungen von Verlagerungen nicht so gut wahrgenommen werden können. 5.10 Ein profunder statistischer Ansatz, insbesondere auf europäischer Ebene, ist eine grundlegende Voraussetzung für eine angemessene Politik. Dies ist keinesfalls eine rein technische Frage. Die Daten sollten nicht nur die Betriebsverlagerungen im eigentlichen Sinne betreffen (siehe Ziffer 5.7), sondern auch andere, wie die in den Ziffern 3.3 und 4.7 erwähnten Aspekte des industriellen Wandels umfassen. 5.11 Die Globalisierung macht grundlegende Verbesserungen der Datenlage erforderlich. Die EU braucht dringend objektive und gut fundierte Datensätze. Von zentraler Bedeutung in dieser Hinsicht ist ein branchenspezifischer Ansatz, der den besten Ausgangspunkt für die Definition vorausschauender Maßnahmen zur Bewältigung des Wandels bietet. Dies käme auch einer neuen Industriepolitik zugute. 5.12 Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Konzentration auf den branchenspezifischen Ansatz keinesfalls davon ablenken sollte, dass Industriebranchen einem natürlichen Lebenszyklus unterliegen. Anders ausgedrückt: dieser Ansatz darf keinen Vorwand dafür bieten, den natürlichen Aufstieg und Fall von Branchen - als Ausdruck einer laufenden marktgesteuerten Entwicklung - zu beeinflussen. 5.13 Je besser die statistische Datenlage, desto eher wird es möglich sein, auf Ebene der Regionen, der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union geeignete präventive Maßnahmen zu entwickeln. 5.14 Ein Absehen künftiger Branchenentwicklungen kann vielmehr dabei behilflich sein, spezifische Erfordernisse auf regionaler Ebene auszumachen. Dies ist besonders für Regionen mit vorherrschender Stellung einer Industriebranche (monostrukturierte Industrieregionen) von Bedeutung. 5.15 Ein angemessener statistischer Ansatz, der der Realität so gut wie möglich gerecht wird - was gegenwärtig nicht der Fall ist - sollte auch dabei helfen, Betriebsverlagerungen - ein Prozess, der zu Befürchtungen in der Bevölkerung führen kann - im richtigen Licht zu sehen. 11 Siehe die Entschließung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (Nr. 1484) betreffend die "Verlagerung von Wirtschaftsaktivitäten ins Ausland und die europäische wirtschaftliche Entwicklung" (7. Dezember 2005), Ziffer 4.

- 42 - 5.16 Die Datenlage im Umfeld der relevanten Fragen muss jedenfalls verbessert werden. Die CCMI empfiehlt, zu diesem Zweck eine Struktur zu schaffen, deren vordringliches Ziel darin besteht, eine koordinierte Antwort auf all diese, bereits dargestellten Schwierigkeiten in puncto Methode und Umstände zu finden. Die CCMI erklärt sich bereit, einen diesbezüglichen Beitrag zu leisten. Brüssel, den 31. August 2006 Der Vorsitzende der Beratenden Kommission für den industriellen Wandel Josly PIETTE _____________ Der Generalsekretär des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses Patrick VENTURINI

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<strong>Betriebsverlagerungen</strong> stehen ganz oben auf der Liste der Themen, die die Öffentlichkeit<br />

beschäftigen 11 - auch aufgr<strong>und</strong> der Tatsache, dass häufig bestimmte Gebiete oder Branchen<br />

von den negativen Auswirkungen der Verlagerungen besonders stark betroffen sind, weshalb<br />

mögliche positive Auswirkungen von Verlagerungen nicht so gut wahrgenommen werden<br />

können.<br />

5.10 Ein prof<strong>und</strong>er statistischer Ansatz, insbesondere auf europäischer Ebene, ist eine gr<strong>und</strong>legende<br />

Voraussetzung für eine angemessene Politik. Dies ist keinesfalls eine rein technische<br />

Frage. Die Daten sollten nicht nur die <strong>Betriebsverlagerungen</strong> im eigentlichen Sinne betreffen<br />

(siehe Ziffer 5.7), sondern auch andere, wie die in den Ziffern 3.3 <strong>und</strong> 4.7 erwähnten Aspekte<br />

des industriellen Wandels umfassen.<br />

5.11 Die Globalisierung macht gr<strong>und</strong>legende Verbesserungen der Datenlage erforderlich. Die EU<br />

braucht dringend objektive <strong>und</strong> gut f<strong>und</strong>ierte Datensätze. Von zentraler Bedeutung in dieser<br />

Hinsicht ist ein branchenspezifischer Ansatz, der den besten Ausgangspunkt für die Definition<br />

vorausschauender Maßnahmen zur Bewältigung des Wandels bietet. Dies käme auch<br />

einer neuen Industriepolitik zugute.<br />

5.12 Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Konzentration auf den branchenspezifischen<br />

Ansatz keinesfalls davon ablenken sollte, dass Industriebranchen einem natürlichen Lebenszyklus<br />

unterliegen. Anders ausgedrückt: dieser Ansatz darf keinen Vorwand dafür bieten, den<br />

natürlichen Aufstieg <strong>und</strong> Fall von Branchen - als Ausdruck einer laufenden marktgesteuerten<br />

Entwicklung - zu beeinflussen.<br />

5.13 Je besser die statistische Datenlage, desto eher wird es möglich sein, auf Ebene der Regionen,<br />

der Mitgliedstaaten <strong>und</strong> der Europäischen Union geeignete präventive Maßnahmen zu entwickeln.<br />

5.14 Ein Absehen künftiger Branchenentwicklungen kann vielmehr dabei behilflich sein, spezifische<br />

Erfordernisse auf regionaler Ebene auszumachen. Dies ist besonders für Regionen mit<br />

vorherrschender Stellung einer Industriebranche (monostrukturierte Industrieregionen) von<br />

Bedeutung.<br />

5.15 Ein angemessener statistischer Ansatz, der der Realität so gut wie möglich gerecht wird - was<br />

gegenwärtig nicht der Fall ist - sollte auch dabei helfen, <strong>Betriebsverlagerungen</strong> - ein Prozess,<br />

der zu Befürchtungen in der Bevölkerung führen kann - im richtigen Licht zu sehen.<br />

11<br />

Siehe die Entschließung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (Nr. 1484) betreffend die "Verlagerung von Wirtschaftsaktivitäten<br />

ins Ausland <strong>und</strong> die europäische wirtschaftliche Entwicklung" (7. Dezember 2005), Ziffer 4.

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