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Betriebsverlagerungen – Herausforderungen und Chancen

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3.7 Gleichwohl erscheinen einige Maßnahmen nur im Falle von <strong>Betriebsverlagerungen</strong> innerhalb<br />

der EU angezeigt.<br />

3.7.1 Die Erweiterung der EU <strong>und</strong> der damit entstehende größere Binnenmarkt verbieten jede Überlegung,<br />

<strong>Betriebsverlagerungen</strong> von Westeuropa nach Mittel- <strong>und</strong> Osteuropa in irgendeiner<br />

Weise zu beschränken. Es könnte erwogen werden, EU-Förderkriterien einzuführen, die<br />

sicherstellen, dass jene Unternehmen gefördert werden, die eine neue Geschäftstätigkeit<br />

oder -sparte entwickeln, nicht aber solche, die bestehende Produktionen oder Dienstleistungen<br />

aus anderen Teilen der EU transferieren. Deshalb sollten Anstrengungen gefördert werden, die<br />

geeignet sind, das enorme West-Ost-Gefälle hinsichtlich der Produktionsbedingungen im<br />

Allgemeinen <strong>und</strong> der Produktionskosten im Besonderen möglichst rasch zu nivellieren.<br />

3.7.2 Die wichtigste Schlussfolgerung lautet, dass es einen kontinuierlichen Prozess der Verbesserung<br />

der Wettbewerbsfähigkeit in der EU geben muss, der im Einklang mit der Lissabon-<br />

Strategie steht <strong>und</strong> von den Unternehmen angeführt wird (Entwicklung besserer Produkte,<br />

Schaffung innovativer Unternehmensmodelle, effizientere Produktionsverfahren usw.). Es<br />

bedarf gleichzeitig einfacherer Rechtsvorschriften auf europäischer <strong>und</strong> nationaler Ebene, um<br />

einen solchen Prozess zu erleichtern.<br />

3.7.3 Investitionen in Humankapital <strong>und</strong> Infrastruktur sollten verstärkt unterstützt werden. Die<br />

Europäische Union braucht eine starke industrielle Basis mit hohem Innovationsvermögen<br />

<strong>und</strong> hoher High-Tech-Ausrichtung. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die derzeitige Situation<br />

in sämtlichen Wirtschaftssektoren sowohl auf regionaler als auch auf nationaler Ebene eingehend<br />

untersucht werden, damit die auf lokaler Ebene bestehenden spezifischen Vorteile<br />

optimal genutzt werden können.<br />

3.7.3.1 Um Unternehmen an ihren ursprünglichen Standorten zu halten, müssen mehr regionale<br />

Anreize in der beruflichen Bildung geschaffen werden. Auch sollten weitere Initiativen wie<br />

der Austausch mit Hochschulen im Bereich der Forschung oder die Beteiligung der lokalen<br />

Behörden an der Entwicklung regionaler Cluster zur Unterstützung von Unternehmen gefördert<br />

werden 30 .<br />

3.7.3.2 Der Ausschuss unterstützt den Vorschlag der Kommission, den Zeitraum nach Erhalt der<br />

Finanzbeihilfen, während dessen ein Unternehmen die Investition, für die die Beihilfe beantragt<br />

wurde, beibehalten muss, von fünf auf sieben Jahre zu erhöhen 31 . Auf diese Weise wird<br />

die Verwurzelung der Unternehmen gefördert, die, sollten sie diese Anforderungen nicht erfüllen,<br />

die erhaltenen Finanzbeihilfen zurückzahlen müssen.<br />

3.7.4 Angesichts der Relevanz <strong>und</strong> des Interesses an dieser Frage wird der Ausschuss die Entwicklung<br />

der <strong>Betriebsverlagerungen</strong> in Europa weiter verfolgen 32 .<br />

30<br />

Das bereits in Ziffer 2.1 erwähnte "Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit <strong>und</strong> Innovation" (KOM(2005) 121 endg. vom<br />

6. April 2005) sieht Schritte in diese Richtung vor.<br />

31<br />

Vgl. die Vorschläge der Europäischen Kommission für die Strukturfonds.<br />

32<br />

Diesbezüglich müssen u.a. die quantitativen <strong>und</strong> qualitativen Analysen der Europäischen Stelle zur Beobachtung des Wandels<br />

(Dublin) berücksichtigt werden.

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