Betriebsverlagerungen – Herausforderungen und Chancen
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3.7 Gleichwohl erscheinen einige Maßnahmen nur im Falle von <strong>Betriebsverlagerungen</strong> innerhalb<br />
der EU angezeigt.<br />
3.7.1 Die Erweiterung der EU <strong>und</strong> der damit entstehende größere Binnenmarkt verbieten jede Überlegung,<br />
<strong>Betriebsverlagerungen</strong> von Westeuropa nach Mittel- <strong>und</strong> Osteuropa in irgendeiner<br />
Weise zu beschränken. Es könnte erwogen werden, EU-Förderkriterien einzuführen, die<br />
sicherstellen, dass jene Unternehmen gefördert werden, die eine neue Geschäftstätigkeit<br />
oder -sparte entwickeln, nicht aber solche, die bestehende Produktionen oder Dienstleistungen<br />
aus anderen Teilen der EU transferieren. Deshalb sollten Anstrengungen gefördert werden, die<br />
geeignet sind, das enorme West-Ost-Gefälle hinsichtlich der Produktionsbedingungen im<br />
Allgemeinen <strong>und</strong> der Produktionskosten im Besonderen möglichst rasch zu nivellieren.<br />
3.7.2 Die wichtigste Schlussfolgerung lautet, dass es einen kontinuierlichen Prozess der Verbesserung<br />
der Wettbewerbsfähigkeit in der EU geben muss, der im Einklang mit der Lissabon-<br />
Strategie steht <strong>und</strong> von den Unternehmen angeführt wird (Entwicklung besserer Produkte,<br />
Schaffung innovativer Unternehmensmodelle, effizientere Produktionsverfahren usw.). Es<br />
bedarf gleichzeitig einfacherer Rechtsvorschriften auf europäischer <strong>und</strong> nationaler Ebene, um<br />
einen solchen Prozess zu erleichtern.<br />
3.7.3 Investitionen in Humankapital <strong>und</strong> Infrastruktur sollten verstärkt unterstützt werden. Die<br />
Europäische Union braucht eine starke industrielle Basis mit hohem Innovationsvermögen<br />
<strong>und</strong> hoher High-Tech-Ausrichtung. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die derzeitige Situation<br />
in sämtlichen Wirtschaftssektoren sowohl auf regionaler als auch auf nationaler Ebene eingehend<br />
untersucht werden, damit die auf lokaler Ebene bestehenden spezifischen Vorteile<br />
optimal genutzt werden können.<br />
3.7.3.1 Um Unternehmen an ihren ursprünglichen Standorten zu halten, müssen mehr regionale<br />
Anreize in der beruflichen Bildung geschaffen werden. Auch sollten weitere Initiativen wie<br />
der Austausch mit Hochschulen im Bereich der Forschung oder die Beteiligung der lokalen<br />
Behörden an der Entwicklung regionaler Cluster zur Unterstützung von Unternehmen gefördert<br />
werden 30 .<br />
3.7.3.2 Der Ausschuss unterstützt den Vorschlag der Kommission, den Zeitraum nach Erhalt der<br />
Finanzbeihilfen, während dessen ein Unternehmen die Investition, für die die Beihilfe beantragt<br />
wurde, beibehalten muss, von fünf auf sieben Jahre zu erhöhen 31 . Auf diese Weise wird<br />
die Verwurzelung der Unternehmen gefördert, die, sollten sie diese Anforderungen nicht erfüllen,<br />
die erhaltenen Finanzbeihilfen zurückzahlen müssen.<br />
3.7.4 Angesichts der Relevanz <strong>und</strong> des Interesses an dieser Frage wird der Ausschuss die Entwicklung<br />
der <strong>Betriebsverlagerungen</strong> in Europa weiter verfolgen 32 .<br />
30<br />
Das bereits in Ziffer 2.1 erwähnte "Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit <strong>und</strong> Innovation" (KOM(2005) 121 endg. vom<br />
6. April 2005) sieht Schritte in diese Richtung vor.<br />
31<br />
Vgl. die Vorschläge der Europäischen Kommission für die Strukturfonds.<br />
32<br />
Diesbezüglich müssen u.a. die quantitativen <strong>und</strong> qualitativen Analysen der Europäischen Stelle zur Beobachtung des Wandels<br />
(Dublin) berücksichtigt werden.