Betriebsverlagerungen – Herausforderungen und Chancen
Betriebsverlagerungen – Herausforderungen und Chancen
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1.12 Das Phänomen der <strong>Betriebsverlagerungen</strong> könnte nicht nur unmittelbar einen Abbau von<br />
Arbeitsplätzen zur Folge haben, sondern auch Probleme mit sich bringen, wie etwa einen Anstieg<br />
der Sozialkosten für die betroffenen Mitgliedstaaten, eine Verstärkung der sozialen<br />
Ausgrenzung <strong>und</strong> eine insgesamt schwächer wachsende Wirtschaft (unter anderem bedingt<br />
durch weitreichende Nachfrageausfälle). Darüber hinaus kann die Verlagerung der industriellen<br />
Produktion im günstigsten Fall zur Förderung der sozialen Rechte in den Empfängerländern<br />
der Investitionen beitragen <strong>und</strong> geht normaler- <strong>und</strong> notwendigerweise mit einem<br />
Wissenstransfer einher; folglich kann sie insofern erhebliche Auswirkungen haben, als sie die<br />
jeweiligen unter Ziffer 1.7 dargestellten komparativen Vorteile nivelliert <strong>und</strong> die Wettbewerbsfähigkeit<br />
der verlagerten Betriebe weiter erhöht.<br />
1.13 Trotz der genannten Folgen gelangt die Europäische Kommission selbst in ihrer Mitteilung<br />
"Umstrukturierung <strong>und</strong> Beschäftigung" vom 31. März 2005 15 zu dem Schluss, dass Umstrukturierung<br />
nicht mit sozialem Rückschritt <strong>und</strong> Einbuße an wirtschaftlicher Substanz gleichlautend<br />
sein darf. Ferner heißt es in der Mitteilung, dass Umstrukturierungen vielfach für das<br />
Fortbestehen <strong>und</strong> die Entwicklung von Unternehmen erforderlich sind, dass diese Entwicklung<br />
jedoch in einer Weise begleitet werden muss, dass ihre Auswirkungen auf Beschäftigung<br />
<strong>und</strong> Arbeitsbedingungen möglichst vorübergehender Natur <strong>und</strong> möglichst begrenzt bleiben.<br />
1.14 Gegenwärtig sind Auslandsinvestitionen nicht mehr nur ein Thema für Großunternehmen,<br />
sondern auch für kleine <strong>und</strong> mittlere Unternehmen, vor allem solche mit hohem technologischen<br />
Mehrwert, die bereits im Begriff sind, sich in anderen Ländern niederzulassen oder<br />
dorthin einen Teil ihrer Tätigkeit zu verlagern.<br />
1.15 Die Einführung modernerer technischer Verfahren in Hochkostenländern gehört zwar zu den<br />
Faktoren, die den Prozess der <strong>Betriebsverlagerungen</strong> bremsen, neue Tätigkeitsbereiche schaffen<br />
sowie die Personalausbildung <strong>und</strong> das Unternehmens-Know-how verbessern. Andererseits<br />
bieten wirtschaftliche Schwellenländer <strong>und</strong> die Länder Südostasiens Märkte, die sich durch<br />
ein großes Wachstumspotenzial sowie Steuersysteme <strong>und</strong> Energiepreise auszeichnen, die u.a.<br />
häufig günstiger sind als in der EU; auch sind die Arbeitskosten - teilweise bedingt durch<br />
weniger ausgestaltete <strong>und</strong> in einigen Fällen überhaupt nicht vorhandene Sozialrechte im Sinne<br />
der Gr<strong>und</strong>normen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) <strong>und</strong> geringere Lebenshaltungskosten<br />
- viel niedriger. Dadurch können dort angesiedelte Unternehmen im globalen<br />
Wettbewerb mit niedrigeren Preisen antreten. Diese Länder fördern Auslandsinvestitionen, in<br />
manchen Fällen auch durch Sonderwirtschaftszonen, in denen die arbeitsrechtlichen<br />
Bestimmungen weniger streng <strong>und</strong> die sozialen Bedingungen schlechter sind als in anderen<br />
Landesteilen, weil ihnen klar ist, dass sie ihrer Wirtschaft wichtige Einnahmen bescheren.<br />
Aus diesem Gr<strong>und</strong> nehmen immer mehr Unternehmen die Möglichkeit wahr, in diese Gebiete<br />
den Teil ihrer Tätigkeit zu verlagern, der den geringsten Mehrwert erbringt, was gewöhnlich<br />
mit der Schaffung von gering qualifizierten, schlecht bezahlten Arbeitsplätzen einhergeht.<br />
1.16 Der wirtschaftliche Aufschwung der Schwellenländer <strong>und</strong> der Länder Südostasiens lässt sich<br />
an der Zunahme der ausländischen Direktinvestitionen (ADI) in diesen Ländern <strong>und</strong> des<br />
15 KOM(2005) 120 endg.