Die Entwicklung des Arbeits- und Ausbildungsmarktes - Statistik der ...
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geringfügig entlohnte<br />
Beschäftigte (GeB)<br />
Methodische Hinweise<br />
ausschließlich GeB<br />
Beschäftigungsstatistik<br />
Sozialversicherungspflichtig <strong>und</strong> geringfügig entlohnte Beschäftigte<br />
im<br />
Nebenjob<br />
GeB<br />
sozialversicherungspflichtig<br />
Beschäftigte<br />
sozialversicherungspflichtig<br />
Beschäftigte<br />
a. Gr<strong>und</strong>lage Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Statistik</strong> <strong>Statistik</strong><br />
Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> <strong>Statistik</strong> bildet das Meldeverfahren zur Sozialversicherung, in das alle Arbeitnehmer (einschließlich <strong>der</strong> zu ihrer<br />
Berufsausbildung Beschäftigten) einbezogen sind, die <strong>der</strong> Kranken- o<strong>der</strong> Rentenversicherungspflicht o<strong>der</strong> Versicherungspflicht<br />
nach dem SGB III unterliegen. Das Meldeverfahren umfasst auch die geringfügig entlohnte Beschäftigung nach <strong>der</strong> so<br />
genannten Minijob-Regelung.<br />
Auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> Meldungen zur Sozialversicherung wird vierteljährlich mit 6 Monaten Wartezeit <strong>der</strong> Bestand an<br />
sozialversicherungspflichtig <strong>und</strong> geringfügig entlohnte Beschäftigten ermittelt.<br />
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung Beschäftigungnach<br />
§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV liegt vor, wenn das <strong>Arbeits</strong>entgelt aus dieser<br />
Beschäftigung (§ 14 SGB IV) regelmäßig im Monat 400,- Euro nicht überschreitet. Werden von <strong>der</strong>selben Person<br />
- mehrere geringfügige Beschäftigungen (geringfügig entlohnte o<strong>der</strong> kurzfristige Beschäftigungen) o<strong>der</strong><br />
- geringfügig entlohnte Beschäftigungen <strong>und</strong> nicht geringfügige Beschäftigungen ausgeübt, so sind sie zusammenzurechnen<br />
(§ 8 Abs. 2 SGB IV). Ab April 2003 gilt in diesem Zusammenhang, dass eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, die neben<br />
einer nicht geringfügigen Beschäftigung ausgeübt wird, bei <strong>der</strong> Zusammenrechnung unberücksichtigt bleibt. Ansonsten liegt<br />
eine geringfügige Beschäftigung dann nicht mehr vor, wenn durch die Zusammenrechnung eine <strong>der</strong> Grenzen <strong>des</strong> § 8 Abs. 1<br />
SGB IV überschritten wird.<br />
Neben <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit veröffentlicht auch die Minijob-Zentrale <strong>der</strong> Deutschen Rentenversicherung<br />
Knappschaft-Bahn-See die als zentrale Mel<strong>des</strong>telle für geringfügige Minijob-Zentrale Beschäftigung <strong>der</strong> Deutschen fungiert, Zahlen Rentenversicherung zu den Minijobs. Knapp- <strong>Die</strong><br />
schaft-Bahn-See<br />
Angaben bei<strong>der</strong> Institutionen weichen zum Teil deutlich voneinan<strong>der</strong> ab. <strong>Die</strong> Unterschiede liegen vor allem in den verschiedenen<br />
Wartezeiten zwischen Stichtag <strong>und</strong> Auswertelauf begründet. Während die Minijob-Zentrale sehr kurzfristig Daten im Rahmen<br />
eines Geschäftsberichts vorlegt, bereitet die Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit die Stichtagsdaten nach einer 6-monatigen Wartezeit<br />
auf. Damit wird sichergestellt, dass auch verspätete Meldungen, Stornierungen <strong>und</strong> Berichtigungen in den statistischen<br />
Auswertungen berücksichtigt werden <strong>und</strong> somit eine hohe Datenqualität erreicht wird.<br />
b. Regionale Zuordnung:<br />
b. <strong>Die</strong> regionale Regionale Zuordnung Zuordnung: in dieser Veröffentlichung richtet sich nach dem <strong>Arbeits</strong>ort <strong>des</strong> Beschäftigten.<br />
c. Wirtschaftsfachliche Zuordnung:<br />
c. Ab dem Wirtschaftsfachliche Auswertungsmonat Zuordnung: März 2008 wird die aktualisierte Klassifikation <strong>der</strong> Wirtschaftszweige – die WZ 2008 – zugr<strong>und</strong>e<br />
gelegt. Das Verzeichnis <strong>der</strong> Wirtschaftszweige WZ 2008 basiert auf <strong>der</strong> statisti-schen Systematik <strong>der</strong> Wirtschaftszweige in <strong>der</strong><br />
Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2), die mit <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 <strong>des</strong> Europäischen Parlaments <strong>und</strong> <strong>des</strong><br />
Rates vom 20. Dezember 2006 veröffentlicht wurde, <strong>und</strong> ihrerseits auf <strong>der</strong> Internationalen Systematik <strong>der</strong> Wirtschaftszweige<br />
(ISIC Rev. 4) <strong>der</strong> Vereinten Nationen aufbaut.<br />
<strong>Die</strong> Einbeziehung <strong>der</strong> WZ in ein integriertes System internationaler Wirtschaftsklassifikationen, wie es seit Beginn <strong>der</strong> 90er<br />
Jahre <strong>des</strong> 20. Jahrh<strong>und</strong>erts existiert, ist unabdingbare Voraussetzung für eine zielgerichtete Wirtschafts- <strong>und</strong> Sozialpolitik in<br />
Deutschland <strong>und</strong> in <strong>der</strong> Europäischen Union, aber im Zeitalter <strong>der</strong> Globalisierung auch für unternehmerische Entscheidungen.<br />
Vertiefende Informationen aus aus <strong>der</strong> <strong>der</strong> Beschäftigungsstatistik finden finden Sie auf Sie unserer auf unserer Internetseite: Internetseite:<br />
http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/interim/statistik-themen/2005/beschaeftigung/index.shtml<br />
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