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Die Entwicklung des Arbeits- und Ausbildungsmarktes - Statistik der ...

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IV. Einsatz <strong>der</strong> arbeitsmarktpolitischen Instrumente<br />

Seit <strong>der</strong> Einführung <strong>des</strong> Sozialgesetzbuches II (SGB II) zum Jahresbeginn 2005 sind die Zuständigkeit <strong>und</strong> Verantwortung<br />

für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen auf unterschiedliche Träger verteilt. <strong>Die</strong> Agenturen für Arbeit sind im Wesentlichen<br />

für die Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zuständig, die dem Rechtskreis <strong>des</strong> SGB III zugeordnet<br />

werden. Im Rahmen <strong>des</strong> SGB II nehmen Ar beitsgemeinschaften (ARGEn), Agenturen für Arbeit mit getrennter<br />

Aufgabenwahrnehmung <strong>und</strong> zu gelassene kommunale Träger die Aufgaben <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>sicherung wahr <strong>und</strong> entscheiden<br />

über den Ein satz arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen. Weit überwiegend sind es <strong>Arbeits</strong>gemeinschaften aus Kommunen<br />

<strong>und</strong> <strong>Arbeits</strong>agenturen, die diese Aufgaben übernehmen. In 69 Fällen sind zugelassene kommunale Träger zuständig<br />

für die arbeitsmarktpolitischen Leistungen nach dem SGB II, in 23 Fällen nimmt die örtliche Agentur für Arbeit diese<br />

Aufgabe allein wahr (Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung).<br />

<strong>Arbeits</strong>marktpolitische Maßnahmen verfolgen das Ziel, <strong>Arbeits</strong>lose nachhaltig in den <strong>Arbeits</strong>- bzw. Ausbildungsmarkt<br />

zu integrieren. Wegen <strong>der</strong> Beson<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong> jeweils zu betreuenden Personenkreise werden in den beiden Rechtskreisen<br />

die arbeitsmarktpolitischen Instrumente mit verschiedenen Schwerpunkten eingesetzt. Bei <strong>Arbeits</strong>losen im<br />

Rechtskreis SGB II liegt eine Beschäftigung in <strong>der</strong> Regel schon länger zurück o<strong>der</strong> wurde zum Teil noch nie ausgeübt,<br />

daher werden in diesem Rechtskreis neben Instrumenten zur Verbesserung <strong>der</strong> Integrationschancen auf dem ersten<br />

<strong>Arbeits</strong>markt schwerpunktmäßig auch Beschäftigung schaffende Maßnahmen eingesetzt. <strong>Arbeits</strong>lose im Rechtskreis<br />

SGB III verfügen überwiegend über aktuellere Erfahrungen im Berufsleben. Für sie kommen daher vermehrt arbeitsmarktpolitische<br />

Instrumente in Frage, die auf eine Verbesserung bereits vorhandener Qualifikationen bzw. eine Beschäftigung<br />

auf dem ersten <strong>Arbeits</strong>markt abzielen.<br />

Mit Beginn <strong>des</strong> Jahres 2009 ist eine weitere Reform <strong>der</strong> arbeitsmarktpolitischen Instrumente, das „Gesetz zur Neuausrichtung<br />

<strong>der</strong> arbeitsmarktpolitischen Instrumente“, in Kraft getreten. Das Gesetz bewirkt durch die Neugestaltung <strong>und</strong><br />

die Zusammenlegung vieler arbeitsmarktpolitischen Instrumente eine Reduktion von för<strong>der</strong>technischen Red<strong>und</strong>anzen<br />

<strong>und</strong> soll es möglich machen die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen schneller <strong>und</strong> zielführen<strong>der</strong> den <strong>Arbeits</strong>losen zugute<br />

kommen zu lassen. <strong>Die</strong> vollständige statistische Auswertbarkeit <strong>der</strong> neuen <strong>und</strong> neu zugeschnittenen Instrumente<br />

wird im Laufe <strong>des</strong> Jahres 2009 hergestellt werden.<br />

1. Umfang <strong>der</strong> eingesetzten arbeitsmarktpolitischen<br />

Instrumente<br />

Im Monat August befanden sich 1,49 Mio Personen 31 in<br />

einer von B<strong>und</strong> o<strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit geför<strong>der</strong>ten<br />

arbeitsmarktpolitischen Maßnahme. Im Vergleich<br />

zum Vorjahr waren das 0,3 Prozent mehr. Gemessen an<br />

<strong>der</strong> För<strong>der</strong>intensität, also dem Verhältnis zwischen geför<strong>der</strong>ten<br />

Personen <strong>und</strong> <strong>Arbeits</strong>losen, ist im August 2009<br />

die För<strong>der</strong>ung durch Maßnahmen <strong>der</strong> aktiven <strong>Arbeits</strong>marktpolitik<br />

geringer ausgefallen als im August 2008. Im<br />

August 2008 kamen 2,1 <strong>Arbeits</strong>lose auf jeden Geför<strong>der</strong>ten.<br />

Im August 2009 waren es 2,3 <strong>Arbeits</strong>lose.<br />

1.1 Beauftragung Dritter mit <strong>der</strong> Vermittlung 32<br />

Im August befanden sich noch 89.400 Bewerber bei Dritten,<br />

die mit <strong>der</strong>en Vermittlung beauftragt waren. <strong>Die</strong>se gesetzliche<br />

Regelung ist seit dem 31.12.2008 aufgehoben.<br />

1.2 Teilnahme an Maßnahmen zur Aktivierung <strong>und</strong> beruflichen<br />

Einglie<strong>der</strong>ung 33<br />

Im August befanden sich monatsdurchschnittlich<br />

158.700 Personen in einer Maßnahme zur Aktivierung<br />

31 <strong>Die</strong> Zahl <strong>der</strong> Teilnehmer an Maßnahmen <strong>der</strong> aktiven <strong>Arbeits</strong>marktpolitik sollte nicht<br />

mit <strong>der</strong> Entlastungswirkung <strong>der</strong> aktiven <strong>Arbeits</strong>marktpolitik verwechselt werden, die<br />

in Kapitel I. ausführlich beschrieben wird. Nicht allen bestandswirksamen Maßnahmen<br />

<strong>der</strong> aktiven <strong>Arbeits</strong>marktpolitik sind entlastende Wirkungen zuzuordnen (vgl. dazu Kapitel<br />

V. „Wichtige statistische Hinweise“ Nr. 5).<br />

32 Eine Hochrechnung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Bewerber, für die Dritte beauftragt wurden, ist nicht<br />

möglich.<br />

33 Eine Hochrechnung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Teilnehmer an Maßnahmen zur Aktivierung <strong>und</strong> Einglie<strong>der</strong>ung<br />

ist zurzeit nicht möglich.<br />

<strong>und</strong> beruflichen Einglie<strong>der</strong>ung, die durch das „Gesetz zur<br />

Neuausrichtung <strong>der</strong> arbeitsmarktpolitischen Instrumente“<br />

zum 1.1.2009 neu in das SGB III aufgenommen wurde.<br />

<strong>Die</strong> Maßnahmen können bei einem Träger o<strong>der</strong> aber<br />

auch von einem Arbeitgeber - analog <strong>der</strong> früheren betrieblichen<br />

Trainingsmaßnahmen - durchgeführt werden.<br />

Im August sind 98.300 <strong>und</strong> seit Jahresbeginn 507.000<br />

Personen in eine entsprechende Maßnahme eingetreten.<br />

1.3 För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> beruflichen Weiterbildung<br />

Im Berichtsmonat nahmen 204.300 Personen an einer<br />

Weiterbildungsmaßnahme teil34 . Gegenüber dem Vorjahresmonat<br />

war dies eine Zunahme um 34 Prozent. 43.500<br />

Personen haben im August mit einer beruflichen Weiterbildung<br />

begonnen. Seit Jahresbeginn sind 413.800 Personen<br />

in eine För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> beruflichen Weiterbildung eingetreten.<br />

<strong>Die</strong>s waren 46 Prozent mehr als im Vorjahr.<br />

1.3.1 Qualifizierung über das Programm WeGebAU<br />

<strong>Die</strong> Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit unterstützt insbeson<strong>der</strong>e<br />

Beschäftigung in kleinen <strong>und</strong> mittleren Unternehmen mit<br />

dem Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter <strong>und</strong><br />

beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“<br />

durch Qualifizierung. Im April - endgültige Werte nach einer<br />

Wartezeit von drei Monaten - wurden insgesamt<br />

10.100 För<strong>der</strong>ungen neu bewilligt. Davon profitierten<br />

auch 1.000 ältere Arbeitnehmer ab 45 Jahren in Betrie-<br />

34 Einschließlich Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung behin<strong>der</strong>ter Menschen. Daten<br />

zu diesem Personenkreis sind <strong>der</strong>zeit nicht trennscharf berichtsfähig.<br />

ANBA Nr. 9/2009<br />

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