Die Entwicklung des Arbeits- und Ausbildungsmarktes - Statistik der ...
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ANBA Nr. 9/2009<br />
9/20<br />
lung hinsichtlich <strong>des</strong> Kin<strong>der</strong>zuschlags. Dabei wurde die<br />
Min<strong>des</strong>teinkommensgrenze für den Anspruch auf Kin<strong>der</strong>zuschlag<br />
neu festgesetzt. <strong>Die</strong> seitdem geltenden einheitlichen<br />
Einkommensgrenzbeträge liegen durchschnittlich<br />
niedriger als die zuvor aus Regelbedarf <strong>und</strong> anteiligen<br />
Wohnkosten <strong>der</strong> Eltern berechneten Grenzen. Somit<br />
konnten nach dem Stichtag mehr Privathaushalte mit<br />
Kin<strong>der</strong>n den Kin<strong>der</strong>zuschlag in Anspruch nehmen <strong>und</strong><br />
Hilfebedürftigkeit beenden. <strong>Die</strong>s hat die Zahl <strong>der</strong> Hilfebedürftigen<br />
stärker als die Zahl <strong>der</strong> Bedarfsgemeinschaften<br />
beeinflusst, da bei den Hilfebedürftigen je<strong>des</strong> Elternteil<br />
<strong>und</strong> je<strong>des</strong> Kind abgebildet wird, während bei den Bedarfsgemeinschaften<br />
ein mehrköpfiger Privathaushalt<br />
nur einmal gezählt wird.<br />
Im Durchschnitt lebten in einer Bedarfsgemein schaft<br />
1,9 Personen. Von den Bedarfsgemein schaften <strong>des</strong> Monats<br />
April 2009 waren 51 Prozent Single-Bedarfsgemeinschaften,<br />
18 Prozent Al leinerziehende, 13 Prozent Paare<br />
ohne Kin<strong>der</strong> <strong>und</strong> 16 Prozent Paare mit Kin<strong>der</strong>n. <strong>Die</strong> Bedeu<br />
tung <strong>der</strong> Single-Bedarfsgemeinschaft ist dahin gehend<br />
zu relativieren, dass 71 Prozent <strong>der</strong> hil febedürftigen Personen<br />
in einer Mehrpersonen-Bedarfsgemeinschaft leben. In<br />
1.192.000 o<strong>der</strong> 33 Prozent <strong>der</strong> Bedarfsgemeinschaften leben<br />
2.023.000 min<strong>der</strong>jährige Kin<strong>der</strong>, darunter 414.000<br />
Kin<strong>der</strong> unter 3 Jahren <strong>und</strong> 903.000 Kin<strong>der</strong> unter 7 Jahren.<br />
Abbildung 14<br />
Bedarfsgemeinschaften <strong>und</strong> hilfebedürftige Personen 1)<br />
Angaben in Tausend<br />
Deutschland<br />
August 2009<br />
August Juli<br />
Verän<strong>der</strong>ung gegenüber<br />
Vorjahresmonat<br />
2009 2009 absolut in %<br />
Bedarfsgemeinschaften 3.563 3.580 12 0,3<br />
hilfebedürftige Personen<br />
davon:<br />
6.717 6.768 -147 -2,1<br />
erwerbsfähige Hilfebedürftige 4.909 4.949 -63 -1,3<br />
nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige 1.808 1.819 -84 -4,5<br />
SGB II-Quote 10,2 10,3 -0,2 x<br />
eHb-Quote<br />
1)<br />
hochgerechnete Werte<br />
9,0 9,1 -0,1 x<br />
3.4 Zugang <strong>und</strong> Abgang von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen<br />
Im gleitenden Jahreszeitraum Mai 2008 bis April 2009 gab<br />
es hochgerechnet 2,22 Mio Zugänge <strong>und</strong> 2,50 Mio Abgänge<br />
von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Dabei sind die<br />
Zugangszahlen im Vergleich zum Zeitraum Mai 2007 bis<br />
April 2008 um 3 Prozent angestiegen, während sich die<br />
Abgangszahlen um 0,2 Prozent reduziert haben. Monatsdurchschnittlich<br />
kamen im gleitenden Jahreszeitraum Mai<br />
2008 bis April 2009 3,7 Prozent erwerbsfähige Hilfebedürftige<br />
zum jeweiligen Vormonatsbestand neu dazu (Zugangsrate),<br />
während es monatsdurchschnittlich 4,2 Prozent<br />
<strong>der</strong> Personen gelang, ihre Hilfebe dürftigkeit wenigstens<br />
zeitweise zu beenden (Abgangsrate). Im Vergleich<br />
zum entsprechenden Vorjahreszeitraum haben sich die Zugangs-<br />
<strong>und</strong> die Abgangsrate um jeweils 0,2 Prozentpunkte<br />
erhöht.<br />
Von den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die im gleitenden<br />
Jahreszeitraum ihre Hilfebedürftigkeit beendeten, bekamen<br />
27 Prozent innerhalb von drei Monaten wie<strong>der</strong><br />
Leistungen aus <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong> sicherung. Von den zugegangenen<br />
Personen bezogen 9 Prozent unmittelbar (spätestens<br />
drei Monate) zuvor <strong>Arbeits</strong>losengeld nach dem SGB III,<br />
7 Prozent gingen als Aufstocker von <strong>Arbeits</strong>losengeld zu.<br />
3.5 SGB-II-Quoten<br />
Bezieht man alle Hilfebedürftigen auf die Bevöl kerung unter<br />
65 Jahren erhält man die SGB-II-Quote; sie beläuft<br />
sich für den August auf 10,2 Prozent <strong>und</strong> liegt damit um<br />
0,2 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert.<br />
<strong>Die</strong> Quote für die erwerbsfähigen Hilfebedürfti gen (bezogen<br />
auf die 15- bis unter 65-Jährigen) verringerte sich um<br />
0,1 Prozentpunkte auf 9,0 Prozent. <strong>Die</strong> Quote für die<br />
nicht erwerbsfä higen Kin<strong>der</strong> unter 15 Jahren (bezogen<br />
auf die unter 15-Jährigen) liegt bis April vor; sie hat gegenüber<br />
dem Vorjahr ebenfalls abgenommen, <strong>und</strong> zwar<br />
um 1,1 Prozentpunkte auf 15,4 Prozent.<br />
3.6 Höhe <strong>der</strong> Geldleistungen 28<br />
Eine Durchschnitts-Bedarfsgemeinschaft mit 1,9 Personen<br />
erhielt im April 2009 842 Euro an Geldleistungen aus<br />
<strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>sicherung. In diesem Betrag sind alle Leistungen<br />
<strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>sicherung zum Lebensunterhalt 29 enthalten.<br />
Rechnet man die Sozialversicherungsbeiträge bzw. -<br />
zuschüsse <strong>und</strong> die einmaligen Leistungen heraus, erhielt<br />
eine Durchschnitts-Bedarfsgemeinschaft 667 Euro ausgezahlt.<br />
Dabei variieren die Leistungen deutlich nach<br />
Größe <strong>und</strong> Typ <strong>der</strong> Bedarfsgemeinschaft <strong>und</strong> reichen von<br />
durchschnittlich 708 Euro für eine Bedarfsgemeinschaft<br />
mit einer Person bis zu 1.409 Euro für eine Bedarfsgemeinschaft<br />
mit fünf <strong>und</strong> mehr Personen.<br />
Aber auch bei gleicher Größe <strong>und</strong> Typ <strong>der</strong> Be darfsgemeinschaft<br />
zeigen sich Unterschiede. Zum einen variiert das<br />
Mietniveau, außerdem erhalten nicht alle Bedarfsgemeinschaften<br />
den befristeten Zuschlag nach vorherigem <strong>Arbeits</strong>lo<br />
sengeldbezug o<strong>der</strong> Mehrbedarfe z.B. bei Schwangerschaft<br />
o<strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung. Ein weite rer wichtiger Gr<strong>und</strong><br />
ist, dass eigenes Einkom men den Bedarf in unterschiedlich<br />
großem Um fang verringert. So war im April in 57 Prozent<br />
<strong>der</strong> Bedarfsgemeinschaften eigenes Einkommen anrechenbar,<br />
darunter in 37 Prozent <strong>der</strong> Bedarfsgemeinschaften<br />
Kin<strong>der</strong>geld, in 27 Prozent Einkommen aus Erwerbstätigkeit,<br />
in 11 Prozent Unterhalt <strong>und</strong> in 8 Prozent<br />
an<strong>der</strong>e Sozialleistungen (u.a. <strong>Arbeits</strong>losengeld).<br />
28 Vgl. hierzu <strong>Statistik</strong> <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit, <strong>Statistik</strong> <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>sicherung für <strong>Arbeits</strong>uchende<br />
nach SGB II, Geldleistungen für Bedarfsgemeinschaften, Daten nach einer<br />
Wartezeit von 3 Monaten, http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/detail/l.html.<br />
29 Leistungen zur Sicherung <strong>des</strong> Lebensunterhaltes setzen sich zusam men aus den Regelleistungen<br />
<strong>Arbeits</strong>losengeld II <strong>und</strong> Sozialgeld, Leistungen für Mehrbedarfe, Einmalleistungen,<br />
Beiträge zur gesetzli chen Kranken-, Pflege- <strong>und</strong> Rentenversicherung, Leistungen<br />
für Unterkunft <strong>und</strong> Heizung sowie ggf. einem Zuschlag für ehemalige <strong>Arbeits</strong>lo<br />
sengeld-Empfänger.