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Die Entwicklung des Arbeits- und Ausbildungsmarktes - Statistik der ...

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ANBA Nr. 9/2009<br />

9/20<br />

lung hinsichtlich <strong>des</strong> Kin<strong>der</strong>zuschlags. Dabei wurde die<br />

Min<strong>des</strong>teinkommensgrenze für den Anspruch auf Kin<strong>der</strong>zuschlag<br />

neu festgesetzt. <strong>Die</strong> seitdem geltenden einheitlichen<br />

Einkommensgrenzbeträge liegen durchschnittlich<br />

niedriger als die zuvor aus Regelbedarf <strong>und</strong> anteiligen<br />

Wohnkosten <strong>der</strong> Eltern berechneten Grenzen. Somit<br />

konnten nach dem Stichtag mehr Privathaushalte mit<br />

Kin<strong>der</strong>n den Kin<strong>der</strong>zuschlag in Anspruch nehmen <strong>und</strong><br />

Hilfebedürftigkeit beenden. <strong>Die</strong>s hat die Zahl <strong>der</strong> Hilfebedürftigen<br />

stärker als die Zahl <strong>der</strong> Bedarfsgemeinschaften<br />

beeinflusst, da bei den Hilfebedürftigen je<strong>des</strong> Elternteil<br />

<strong>und</strong> je<strong>des</strong> Kind abgebildet wird, während bei den Bedarfsgemeinschaften<br />

ein mehrköpfiger Privathaushalt<br />

nur einmal gezählt wird.<br />

Im Durchschnitt lebten in einer Bedarfsgemein schaft<br />

1,9 Personen. Von den Bedarfsgemein schaften <strong>des</strong> Monats<br />

April 2009 waren 51 Prozent Single-Bedarfsgemeinschaften,<br />

18 Prozent Al leinerziehende, 13 Prozent Paare<br />

ohne Kin<strong>der</strong> <strong>und</strong> 16 Prozent Paare mit Kin<strong>der</strong>n. <strong>Die</strong> Bedeu<br />

tung <strong>der</strong> Single-Bedarfsgemeinschaft ist dahin gehend<br />

zu relativieren, dass 71 Prozent <strong>der</strong> hil febedürftigen Personen<br />

in einer Mehrpersonen-Bedarfsgemeinschaft leben. In<br />

1.192.000 o<strong>der</strong> 33 Prozent <strong>der</strong> Bedarfsgemeinschaften leben<br />

2.023.000 min<strong>der</strong>jährige Kin<strong>der</strong>, darunter 414.000<br />

Kin<strong>der</strong> unter 3 Jahren <strong>und</strong> 903.000 Kin<strong>der</strong> unter 7 Jahren.<br />

Abbildung 14<br />

Bedarfsgemeinschaften <strong>und</strong> hilfebedürftige Personen 1)<br />

Angaben in Tausend<br />

Deutschland<br />

August 2009<br />

August Juli<br />

Verän<strong>der</strong>ung gegenüber<br />

Vorjahresmonat<br />

2009 2009 absolut in %<br />

Bedarfsgemeinschaften 3.563 3.580 12 0,3<br />

hilfebedürftige Personen<br />

davon:<br />

6.717 6.768 -147 -2,1<br />

erwerbsfähige Hilfebedürftige 4.909 4.949 -63 -1,3<br />

nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige 1.808 1.819 -84 -4,5<br />

SGB II-Quote 10,2 10,3 -0,2 x<br />

eHb-Quote<br />

1)<br />

hochgerechnete Werte<br />

9,0 9,1 -0,1 x<br />

3.4 Zugang <strong>und</strong> Abgang von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen<br />

Im gleitenden Jahreszeitraum Mai 2008 bis April 2009 gab<br />

es hochgerechnet 2,22 Mio Zugänge <strong>und</strong> 2,50 Mio Abgänge<br />

von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Dabei sind die<br />

Zugangszahlen im Vergleich zum Zeitraum Mai 2007 bis<br />

April 2008 um 3 Prozent angestiegen, während sich die<br />

Abgangszahlen um 0,2 Prozent reduziert haben. Monatsdurchschnittlich<br />

kamen im gleitenden Jahreszeitraum Mai<br />

2008 bis April 2009 3,7 Prozent erwerbsfähige Hilfebedürftige<br />

zum jeweiligen Vormonatsbestand neu dazu (Zugangsrate),<br />

während es monatsdurchschnittlich 4,2 Prozent<br />

<strong>der</strong> Personen gelang, ihre Hilfebe dürftigkeit wenigstens<br />

zeitweise zu beenden (Abgangsrate). Im Vergleich<br />

zum entsprechenden Vorjahreszeitraum haben sich die Zugangs-<br />

<strong>und</strong> die Abgangsrate um jeweils 0,2 Prozentpunkte<br />

erhöht.<br />

Von den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die im gleitenden<br />

Jahreszeitraum ihre Hilfebedürftigkeit beendeten, bekamen<br />

27 Prozent innerhalb von drei Monaten wie<strong>der</strong><br />

Leistungen aus <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong> sicherung. Von den zugegangenen<br />

Personen bezogen 9 Prozent unmittelbar (spätestens<br />

drei Monate) zuvor <strong>Arbeits</strong>losengeld nach dem SGB III,<br />

7 Prozent gingen als Aufstocker von <strong>Arbeits</strong>losengeld zu.<br />

3.5 SGB-II-Quoten<br />

Bezieht man alle Hilfebedürftigen auf die Bevöl kerung unter<br />

65 Jahren erhält man die SGB-II-Quote; sie beläuft<br />

sich für den August auf 10,2 Prozent <strong>und</strong> liegt damit um<br />

0,2 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert.<br />

<strong>Die</strong> Quote für die erwerbsfähigen Hilfebedürfti gen (bezogen<br />

auf die 15- bis unter 65-Jährigen) verringerte sich um<br />

0,1 Prozentpunkte auf 9,0 Prozent. <strong>Die</strong> Quote für die<br />

nicht erwerbsfä higen Kin<strong>der</strong> unter 15 Jahren (bezogen<br />

auf die unter 15-Jährigen) liegt bis April vor; sie hat gegenüber<br />

dem Vorjahr ebenfalls abgenommen, <strong>und</strong> zwar<br />

um 1,1 Prozentpunkte auf 15,4 Prozent.<br />

3.6 Höhe <strong>der</strong> Geldleistungen 28<br />

Eine Durchschnitts-Bedarfsgemeinschaft mit 1,9 Personen<br />

erhielt im April 2009 842 Euro an Geldleistungen aus<br />

<strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>sicherung. In diesem Betrag sind alle Leistungen<br />

<strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>sicherung zum Lebensunterhalt 29 enthalten.<br />

Rechnet man die Sozialversicherungsbeiträge bzw. -<br />

zuschüsse <strong>und</strong> die einmaligen Leistungen heraus, erhielt<br />

eine Durchschnitts-Bedarfsgemeinschaft 667 Euro ausgezahlt.<br />

Dabei variieren die Leistungen deutlich nach<br />

Größe <strong>und</strong> Typ <strong>der</strong> Bedarfsgemeinschaft <strong>und</strong> reichen von<br />

durchschnittlich 708 Euro für eine Bedarfsgemeinschaft<br />

mit einer Person bis zu 1.409 Euro für eine Bedarfsgemeinschaft<br />

mit fünf <strong>und</strong> mehr Personen.<br />

Aber auch bei gleicher Größe <strong>und</strong> Typ <strong>der</strong> Be darfsgemeinschaft<br />

zeigen sich Unterschiede. Zum einen variiert das<br />

Mietniveau, außerdem erhalten nicht alle Bedarfsgemeinschaften<br />

den befristeten Zuschlag nach vorherigem <strong>Arbeits</strong>lo<br />

sengeldbezug o<strong>der</strong> Mehrbedarfe z.B. bei Schwangerschaft<br />

o<strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung. Ein weite rer wichtiger Gr<strong>und</strong><br />

ist, dass eigenes Einkom men den Bedarf in unterschiedlich<br />

großem Um fang verringert. So war im April in 57 Prozent<br />

<strong>der</strong> Bedarfsgemeinschaften eigenes Einkommen anrechenbar,<br />

darunter in 37 Prozent <strong>der</strong> Bedarfsgemeinschaften<br />

Kin<strong>der</strong>geld, in 27 Prozent Einkommen aus Erwerbstätigkeit,<br />

in 11 Prozent Unterhalt <strong>und</strong> in 8 Prozent<br />

an<strong>der</strong>e Sozialleistungen (u.a. <strong>Arbeits</strong>losengeld).<br />

28 Vgl. hierzu <strong>Statistik</strong> <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit, <strong>Statistik</strong> <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>sicherung für <strong>Arbeits</strong>uchende<br />

nach SGB II, Geldleistungen für Bedarfsgemeinschaften, Daten nach einer<br />

Wartezeit von 3 Monaten, http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/detail/l.html.<br />

29 Leistungen zur Sicherung <strong>des</strong> Lebensunterhaltes setzen sich zusam men aus den Regelleistungen<br />

<strong>Arbeits</strong>losengeld II <strong>und</strong> Sozialgeld, Leistungen für Mehrbedarfe, Einmalleistungen,<br />

Beiträge zur gesetzli chen Kranken-, Pflege- <strong>und</strong> Rentenversicherung, Leistungen<br />

für Unterkunft <strong>und</strong> Heizung sowie ggf. einem Zuschlag für ehemalige <strong>Arbeits</strong>lo<br />

sengeld-Empfänger.

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