20.01.2013 Aufrufe

Die Entwicklung des Arbeits- und Ausbildungsmarktes - Statistik der ...

Die Entwicklung des Arbeits- und Ausbildungsmarktes - Statistik der ...

Die Entwicklung des Arbeits- und Ausbildungsmarktes - Statistik der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

7/206<br />

Glossar für die statistische Berichterstattung<br />

Wichtige Hinweise zur Interpretation <strong>der</strong> <strong>Arbeits</strong>marktdaten<br />

Stand: 24. 04. 2009<br />

Mit <strong>der</strong> Einführung <strong>des</strong> Sozialgesetzbuches II (SGB II) än<strong>der</strong>n sich die Gr<strong>und</strong>lagen <strong>der</strong> <strong>Arbeits</strong>marktstatistik in Deutschland.<br />

Bis Ende 2004 basierten die <strong>Statistik</strong>en allein auf den Geschäftsdaten <strong>der</strong> Agenturen für Arbeit. Nach <strong>der</strong> Zusammenlegung<br />

von <strong>Arbeits</strong>losen- <strong>und</strong> Sozialhilfe sind die Agenturen nur noch für einen Teil <strong>der</strong> <strong>Arbeits</strong>losen zuständig. Als Träger <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>sicherung<br />

für <strong>Arbeits</strong>uchende nach dem SGB II treten mit den <strong>Arbeits</strong>gemeinschaften von <strong>Arbeits</strong>agenturen <strong>und</strong> Kommunen<br />

<strong>und</strong> den zugelassenen kommunalen Trägern (optierende Kommunen) weitere Akteure auf den <strong>Arbeits</strong>markt. Zur Sicherung<br />

<strong>der</strong> Vergleichbarkeit <strong>und</strong> Qualität <strong>der</strong> <strong>Statistik</strong> wurde die Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit im SGB II beauftragt, die bisherige <strong>Arbeits</strong>marktstatistik<br />

unter Einschluss <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>sicherung für <strong>Arbeits</strong>uchende weiter zu führen.<br />

Dabei wird die Definition <strong>der</strong> <strong>Arbeits</strong>losigkeit aus dem SGB III beibehalten. Durch die Kombination von Informationen aus<br />

dem SGB II <strong>und</strong> dem SGB III-Bereich über <strong>Arbeits</strong>lose, erwerbsfähige Hilfebedürftige, Bedarfsgemeinschaften, Leistungsbezug<br />

<strong>und</strong> För<strong>der</strong>ung wird eine integrierte <strong>Statistik</strong> geschaffen, die für die einzelnen Regionen ein Gesamtbild von <strong>Arbeits</strong>losigkeit<br />

<strong>und</strong> sozialer Sicherung zeigen kann. <strong>Die</strong> Realisierung eines umfassenden Berichtsprogramms in sehr kurzer Zeit war <strong>und</strong><br />

ist eine große Herausfor<strong>der</strong>ung. So mussten die SGB II-Beson<strong>der</strong>heiten in die bestehenden <strong>Statistik</strong>verfahren integriert <strong>und</strong><br />

insbeson<strong>der</strong>e eine Differenzierung nach Rechtskreis (SGB III bzw. SGB II) <strong>und</strong> Trägerschaft (<strong>Arbeits</strong>agenturen, Arbeitgemeinschaften,<br />

getrennte Trägerschaft <strong>und</strong> zugelassene kommunaler Träger) ermöglicht werden.<br />

Für die SGB II-Leistungen wurde ein neues IT-Fachverfahren geschaffen (A2LL), das vor allem von <strong>Arbeits</strong>gemeinschaften <strong>und</strong> bei<br />

getrennter Trägerschaft genutzt wird. Im Laufe <strong>des</strong> Jahres 2007 soll eine Schnittstelle zum regulären <strong>Statistik</strong>verfahren installiert<br />

werden <strong>und</strong> dann detaillierte Daten liefern.<br />

Mit den zugelassenen kommunalen Trägern wurden Datenstandards (X-Sozial) vereinbart, um <strong>der</strong>en Daten in die Struktur <strong>des</strong><br />

BA-<strong>Statistik</strong>-Data-Warehouse einbinden zu können. <strong>Die</strong>ses neue Verfahren <strong>und</strong> die Datenlieferungsprozesse sind noch nicht<br />

abschließend installiert, um durchgängig vollständige <strong>und</strong> differenzierte Daten bereitstellen zu können. Über Lage <strong>und</strong> <strong>Entwicklung</strong><br />

am <strong>Arbeits</strong>markt kann trotzdem berichtet werden.<br />

<strong>Die</strong> Darstellung konzentriert sich auf die wesentlichen Bestandsgrößen, insbeson<strong>der</strong>e auf <strong>Arbeits</strong>losigkeit <strong>und</strong> <strong>Arbeits</strong>losenquote,<br />

Empfänger von <strong>Arbeits</strong>losengeld <strong>und</strong> <strong>Arbeits</strong>losengeld II sowie Teilnehmer an wichtigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen.<br />

Abgeschlossene Berufsabschluss, für den nach bun<strong>des</strong>- o<strong>der</strong> lan<strong>des</strong>rechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer<br />

Berufsausbildung von min<strong>des</strong>tens zwei Jahren festgelegt ist.<br />

alleinerziehende Ab Januar 2007 werden die Angaben zu den alleinerziehenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen über<br />

eHb eine neue Auswertungsbasis ermittelt; ein Vergleich mit früheren Zahlen ist nur bedingt sinnvoll.<br />

<strong>Arbeits</strong>- <strong>Die</strong> Schaffung von <strong>Arbeits</strong>gelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II ist eine Form <strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ungsgelegenheiten<br />

leistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige. <strong>Die</strong>se Integrationsmaßnahmen sind auf die individuellen Erfor<strong>der</strong>nisse<br />

<strong>der</strong> Hilfebedürftigen abzustimmen. <strong>Arbeits</strong>gelegenheiten müssen im öffentlichen Interesse<br />

liegen sowie zusätzlich <strong>und</strong> wettbewerbsneutral sein. Sie können als Mehraufwandsvariante (sozialversicherungsfrei)<br />

o<strong>der</strong> als Entgeltvariante (sozialversicherungspflichtig) durchgeführt werden.<br />

Entgeltvariante: Es handelt sich um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen bei Unternehmen<br />

o<strong>der</strong> sonstigen Arbeitgebern, bei denen <strong>der</strong> Hilfebedürftige das übliche <strong>Arbeits</strong>entgelt an Stelle <strong>des</strong> Alg<br />

II erhält. Zusatzjobs (Mehraufwandsvariante): Im Rahmen von zumutbaren, nicht sozialversicherungspflichtigen<br />

Beschäftigungen (im sog. Sozialrechtsverhältnis) können von Maßnahmeträgern Zusatz<br />

jobs geschaffen werden. <strong>Die</strong> Zusatzjobs begründen kein <strong>Arbeits</strong>verhältnis im Sinne <strong>des</strong> <strong>Arbeits</strong>rechts.<br />

Während <strong>der</strong> Teilnahme erhält <strong>der</strong> erwerbsfähige Hilfebedürftige zuzüglich zum Alg II eine angemessene<br />

Mehraufwandsentschädigung.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!