Die Entwicklung des Arbeits- und Ausbildungsmarktes - Statistik der ...
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Leistungen nach dem SGB II<br />
Mit <strong>der</strong> Einführung <strong>des</strong> Sozialgesetzbuches II (SGB II) än<strong>der</strong>ten sich die Gr<strong>und</strong>lagen <strong>der</strong> <strong>Arbeits</strong>marktstatistik in Deutschland.<br />
Bis Ende 2004 basierten die <strong>Statistik</strong>en allein auf den Geschäftsdaten <strong>der</strong> Agenturen für Arbeit. Nach <strong>der</strong> Zusammenlegung<br />
von <strong>Arbeits</strong>losen- <strong>und</strong> Sozialhilfe sind die Agenturen nur noch für einen Teil <strong>der</strong> <strong>Arbeits</strong>losen zuständig. Als Träger <strong>der</strong> neuen<br />
Gr<strong>und</strong>sicherung für <strong>Arbeits</strong>uchende nach dem SGB II traten <strong>Arbeits</strong>gemeinschaften von <strong>Arbeits</strong>agenturen <strong>und</strong> Kommunen <strong>und</strong><br />
zugelassene kommunale Träger. Zur Sicherung <strong>der</strong> Vergleichbarkeit <strong>und</strong> Qualität <strong>der</strong> <strong>Statistik</strong> wurde die Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit<br />
nach § 53 SGB II beauftragt, die bisherige <strong>Arbeits</strong>marktstatistik §§ 280 ff. SGB III unter Einschluss <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>sicherung für<br />
<strong>Arbeits</strong>uchende weiter zu führen. Dabei wird die Definition <strong>der</strong> <strong>Arbeits</strong>losigkeit aus dem SGB III beibehalten <strong>und</strong> lediglich im<br />
Hinblick auf die Heterogenität <strong>der</strong> Personenkreise bei<strong>der</strong> Rechtskreise angepast. Das SGB II selbst enthält keine Definition <strong>der</strong><br />
<strong>Arbeits</strong>losigkeit, da diese keine Vorraussetzung für den Erhalt von Leistungen nach dem SGB II ist.<br />
Durch die Kombination von Informationen aus dem SGB II- <strong>und</strong> dem SGB III- Bereich über <strong>Arbeits</strong>losigkeit, erwerbsfähige Hilfebedürftige,<br />
Bedarfsgemeinschaften, Leistungsbezug <strong>und</strong> För<strong>der</strong>ung wird eine integrierte <strong>Statistik</strong> möglich. <strong>Die</strong>se zeigt für die<br />
einzelnen Regionen ein Gesamtbild, vermeidet Überschneidungen o<strong>der</strong> Doppelzählungen <strong>und</strong> bildet Übergänge zwischen den<br />
Systemen einschließlich <strong>der</strong> Integration in sozialverischerungspflichtige Beschäftigung ab. Soweit die Aufgaben <strong>des</strong> SGB II mit<br />
dem bisherigen IT-Verfahren <strong>der</strong> BA wahrgenommen werden, ist es möglich, die anfallenden Daten über die bekannten <strong>Statistik</strong>verfahren<br />
zu erschließen. Dabei müssen die SGB II Beson<strong>der</strong>heiten in die Verfahren integriert werden <strong>und</strong> insbeson<strong>der</strong>e eine<br />
Differenzierung nach Rechtskreis <strong>und</strong> Trägerschaft ermöglicht werden. Mit Vertretern <strong>der</strong> kommunalen Spitzenverbänden<br />
wurden Standards für Datenlieferungen (XSozial-BA_SGB II) erarbeitet, die es ermöglichen, die Daten <strong>der</strong> zugelassenen kommunalen<br />
Träger in die Datenstruktur <strong>des</strong> BA-Data-Warehouse einzubinden. <strong>Die</strong> Daten über <strong>Arbeits</strong>markt, För<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sicherung<br />
lassen sich so vervollständigen.<br />
<strong>Statistik</strong> zur Gr<strong>und</strong>sicherung für <strong>Arbeits</strong>uchende<br />
Allgemeine Hinweise<br />
Aufgr<strong>und</strong> verzögerter Antragsbearbeitung in den <strong>Die</strong>nststellen sind die Bestandsdaten jeweils am aktuellen Rand um durchschnittlich<br />
ca. 4,5 Prozent untererfasst. Eine Vollständigkeit <strong>der</strong> Bestände ergibt sich nach <strong>der</strong>zeitigen Erfahrungswerten erst<br />
nach einer Wartezeit von 3 Monaten. <strong>Die</strong>s bedeutet, dass zum jeweiligen aktuellen Berichtsmonat nur Daten <strong>des</strong>jenigen Monats<br />
verfügbar gemacht werden, <strong>der</strong> 3 Monate zurück liegt. Beispielsweise werden demnach die Daten für den Berichtsmonat<br />
März 2009 erst auf Basis <strong>der</strong> Daten mit Datenstand <strong>des</strong> Monats Juni 2009 berichtet.<br />
<strong>Die</strong> Bestandsdaten beziehen sich auf statistische Informationen über Bedarfsgemeinschaften bzw. Personen in Bedarfsgemeinschaften,<br />
die passive Leistungen im Rahmen <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>sicherung für <strong>Arbeits</strong>uchende nach dem SGB II zum statistischen<br />
Stichtag beziehen. Darunter fallen insbeson<strong>der</strong>e die Leistungen zur Sicherung <strong>des</strong> Lebensunterhalts nach dem 2. Abschnitt im<br />
dritten Kapitel <strong>des</strong> SGB II (AlgII <strong>und</strong> Sozialgeld mit entsprechenden Zusatzleistungen).<br />
<strong>Die</strong> Daten beziehen sich ausschließlich auf Leistungsfälle, die im Verfahren A2LL bearbeitet werden. Als Bestand an Bedarfsgemeinschaften<br />
bzw. Personen werden im jeweiligen Berichtsmonat bewilligte Leistungsfälle gezählt, die zum jeweiligen Stichtag<br />
angeordnet waren <strong>und</strong> am Stichtag keinen Ausschlussgr<strong>und</strong> bzw. kein Beendigungsdatum vor dem Stichtag hatten. Es werden<br />
nur Fälle berücksichtigt, die am Zähltag angeordnet waren bzw. für den Kalen<strong>der</strong>monat, <strong>der</strong> dem Berichtsmonat entspricht,<br />
eine Zahlung angewiesen wurde. <strong>Die</strong> ermittelten Ergebnisse zu Leistungshöhen basieren auf den aus dem Verfahren A2LL ermittelten<br />
Leistungsdaten. <strong>Die</strong>se unterscheiden sich aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> zeitlichen <strong>und</strong> inhaltlichen Abgrenzung von den Haushaltsdaten.<br />
Der wesentliche Unterschied liegt im zeitlichen Aspekt. <strong>Die</strong> statistisch ermittelten Leistungsansprüche werden dem jeweiligen<br />
Anspruchsmonat zugeordnet. Finanzdaten werden nach dem Zuflussprinzip dem Monat zugeordnet, in dem sie auch ausbezahlt<br />
wurden. Ein direkter Vergleich mit den kalen<strong>der</strong>monatlich ermittelten Haushaltsdaten ist daher nur eingeschränkt möglich.<br />
ANBA Nr. 9/2009<br />
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