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Wohnen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse ... - DIESE GMBH

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Immobilienverwalter- & Sachverständigentreff IVD Köln 10.11.2012<br />

<strong>Wohnen</strong> <strong>unter</strong> <strong>Berücksichtigung</strong> <strong>der</strong> <strong>Bedürfnisse</strong> einer alternden Gesellschaft<br />

Anpassungen im Bestand: Türen in barrierefreien Wohnungen<br />

Wohnungs-Innentüren<br />

Für alle Türen in <strong>der</strong> Wohnung gilt: Die Durchgangslichte wird bei altersgerechten bzw.<br />

barrierefreien Wohnungen mit 80 cm, die Durchgangshöhe mit 205 cm vorgegeben<br />

Falls <strong>der</strong> Flur über die Türe indirekt Tageslicht erhalten soll, so gilt: Ganzglastüren und<br />

großflächig verglaste Türen müssen durch Markierungen sicher erkennbar sein. Die<br />

Markierungen sollten:<br />

• über die gesamte Glasbreite reichen;<br />

• visuell stark kontrastierend sein;<br />

• einen Wechselkontrast enthalten, um wechselnde Lichtverhältnisse im Hintergrund zu<br />

berücksichtigen;<br />

• in einer Höhe von 40 cm bis 70 cm und von 120 cm bis 160 cm über OFF angeordnet<br />

werden.<br />

• Das Glas sollte ein Sicherheitsglas sein, damit bei einem Sturz dagegen keine<br />

schweren Schnittverletzungen entstehen können<br />

Schiebetüren sind oftmals die bessere Lösung, eine Alternative bietet auch die<br />

Raumspartür. Türen <strong>unter</strong> 80cm Breite sollten nicht mehr eingebaut werden, früher<br />

wurden diese oftmals bei Sanitärräumen eingesetzt.<br />

Stand November 2012 Folie 48 Rolf Schubert • www.ImmoWert-RS.de

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