Wohnen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse ... - DIESE GMBH
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Immobilienverwalter- & Sachverständigentreff IVD Köln 10.11.2012<br />
<strong>Wohnen</strong> <strong>unter</strong> <strong>Berücksichtigung</strong> <strong>der</strong> <strong>Bedürfnisse</strong> einer alternden Gesellschaft<br />
Gesetzliche Grundlagen, Normen<br />
BauO-NRW § 55 (1) gilt für<br />
• Einrichtungen <strong>der</strong> Kultur und des Bildungswesens,<br />
• Sport- und Freizeitstätten,<br />
• Einrichtungen des Gesundheitswesens,<br />
• Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude,<br />
• Verkaufs- und Gaststätten,<br />
• Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen.<br />
BauO-NRW § 55 (3) gilt für<br />
• Tagesstätten, Schulen, Werkstätten und Heime für<br />
Behin<strong>der</strong>te,<br />
• Altenheime, Altenwohnheime, Altenpflegeheime und<br />
Altenwohnungen.<br />
Stand November 2012 Folie 36 Rolf Schubert • www.ImmoWert-RS.de