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Wohnen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse ... - DIESE GMBH

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Immobilienverwalter- & Sachverständigentreff IVD Köln 10.11.2012<br />

<strong>Wohnen</strong> <strong>unter</strong> <strong>Berücksichtigung</strong> <strong>der</strong> <strong>Bedürfnisse</strong> einer alternden Gesellschaft<br />

Gesetzliche Grundlagen, Normen<br />

BauO-NRW § 55 (1) gilt für<br />

• Einrichtungen <strong>der</strong> Kultur und des Bildungswesens,<br />

• Sport- und Freizeitstätten,<br />

• Einrichtungen des Gesundheitswesens,<br />

• Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude,<br />

• Verkaufs- und Gaststätten,<br />

• Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen.<br />

BauO-NRW § 55 (3) gilt für<br />

• Tagesstätten, Schulen, Werkstätten und Heime für<br />

Behin<strong>der</strong>te,<br />

• Altenheime, Altenwohnheime, Altenpflegeheime und<br />

Altenwohnungen.<br />

Stand November 2012 Folie 36 Rolf Schubert • www.ImmoWert-RS.de

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