Verehrte Leserinnen und Leser, - Herfurth & Partner
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<strong>Verehrte</strong> <strong><strong>Leser</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Leser</strong>,<br />
mit der Herausgabe der vorliegenden Publikation,<br />
die über die Voraussetzungen für<br />
eine erfolgreiche Geschäftspraxis in unserem<br />
Nachbarland Polen informiert, kommt das<br />
Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft,<br />
Arbeit <strong>und</strong> Verkehr einem Wunsch zahlreicher<br />
Unternehmen <strong>und</strong> Handwerksbetriebe<br />
unseres Landes nach.<br />
Auch bei der Niedersächsischen Repräsentanz<br />
in Warschau sind in den letzten Jahren Wünsche<br />
niedersächsischer Firmen nach einem solchen<br />
Leitfaden laut geworden. Unsere Intention<br />
ist es nicht, Anreize für eine wirtschaft -<br />
liche Tätigkeit in Polen zu schaffen. Vielmehr<br />
sollen denjenigen Unternehmen, die sich nach<br />
reiflicher Überlegung für ein Engagement in<br />
Polen entschlossen haben, die für eine Erfolg<br />
versprechende Tätigkeit notwendigen Informationen<br />
an die Hand gegeben werden.<br />
Polen ist in den letzten Jahren fast kometengleich<br />
zu einem der wichtigsten Handelspartner<br />
Niedersachsens geworden. Die vor -<br />
liegende Publikation wird zu einer weiteren<br />
Vertiefung unserer gemeinsamen Wirtschaftsbeziehungen<br />
führen. Ich bin fest<br />
davon überzeugt, dass beide Seiten davon<br />
auch in Zukunft nur profitieren können.<br />
Ich danke der Sozietät <strong>Herfurth</strong> & <strong>Partner</strong><br />
sowie dem Volkswirtschaftlichen Institut für<br />
Mittelstand <strong>und</strong> Handwerk an der Universität<br />
Göttingen für die Arbeit an der hier vorliegen -<br />
den Publikation „Geschäftspraxis in Polen“.<br />
In der zuversichtlichen Erwartung, dass sich<br />
die Handelsbilanz zwischen Niedersachsen<br />
<strong>und</strong> Polen weiterhin so dynamisch entwickelt<br />
wie seit dem EU-Beitritt Polens im Jahr 2004,<br />
wünsche ich Ihnen viel Erfolg bei Ihrer unternehmerischen<br />
Tätigkeit!<br />
Walter Hirche<br />
Niedersächsischer Minister für<br />
Wirtschaft, Arbeit <strong>und</strong> Verkehr<br />
Vorwort 3
Inhaltsverzeichnis<br />
A. <strong>Partner</strong>land Polen 8<br />
B. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 10<br />
1. Land <strong>und</strong> Bevölkerung 10<br />
2. Die wirtschaftliche Entwicklung seit dem EU-Beitritt 11<br />
3. Außenhandel 12<br />
4. Ausländische Direktinvestitionen 12<br />
5. Investitionsanreize 13<br />
6. Lohnniveau 13<br />
7. Marktchancen <strong>und</strong> Vertriebsmöglichkeiten für niedersächsische KMU 15<br />
8. Währung 16<br />
9. Infrastruktur 16<br />
10. Verhaltensregeln im geschäftlichen Kontakt 17<br />
C. Rechtliche Rahmenbedingungen 21<br />
1. Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen der Wirtschaftstätigkeit 21<br />
2. Grenzüberschreitender Geschäftsverkehr <strong>und</strong> Gegenseitigkeitsprinzip 22<br />
3. Aufenthaltsvorschriften 23<br />
4. Polnisch im Geschäftsverkehr 23<br />
5. Vertriebspartner 24<br />
6. Mögliche Tätigkeitsformen für Unternehmen 24<br />
a) Dauerhafte Tätigkeit 24<br />
b) Vorübergehende Tätigkeit 34<br />
7. Weitere Meldepflichten <strong>und</strong> Konzessionen 35<br />
a) Meldepflichten 35<br />
b) Konzessions-, bewilligungs- <strong>und</strong> lizenzpflichtige Gewerbe 37<br />
8. Regelungen im Handwerks- <strong>und</strong> Baugewerbe 39<br />
a) Vorschriften zum Handwerk in Polen 39<br />
b) Besonderheiten im Bausektor 40<br />
9. Arbeitsrecht 41<br />
10. Sozialrecht 42<br />
11. Vertragsrecht <strong>und</strong> Vertragsgestaltung 43<br />
a) Allgemein 43<br />
b) Rechtswahl 44<br />
c) Notwendiger Inhalt 44<br />
d) UN-Kaufrecht 44<br />
e) Eigentumsvorbehalt <strong>und</strong> sonstige Sicherungsmittel 45<br />
f) Gewährleistung <strong>und</strong> Produkthaftung 45<br />
g) Gewerblicher Rechtsschutz 46<br />
h) Wettbewerbsrecht 46<br />
i) Zahlungsverkehr 46<br />
j) Forderungseinzug 47<br />
12. Gr<strong>und</strong>stückserwerb 48<br />
13. Öffentliches Auftragswesen 50<br />
14. Normen 52<br />
15. Zertifizierungssysteme <strong>und</strong> Prüfmethoden 54<br />
4 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 5
D. Steuerliche Rahmenbedingungen 56<br />
1. Allgemein 56<br />
2. Die polnische Körperschaftsteuer 56<br />
3. Die polnische Einkommensteuer 59<br />
4. Die polnische Umsatzsteuer (VAT) 62<br />
5. Die Rechtsgeschäftssteuer 63<br />
6. Gr<strong>und</strong>züge des Verfahrensrechts 64<br />
7. Direktinvestitionen deutscher Investoren in Polen 65<br />
E. Marketing, Beratung <strong>und</strong> Förderung 66<br />
1. Werbung <strong>und</strong> Messen 66<br />
2. Ansprechpartner, Beratung <strong>und</strong> Förderinstitutionen 66<br />
a) Institutionen in Niedersachsen 66<br />
b) Institutionen in Polen 75<br />
3. Fördermittel 76<br />
a) Förderprogramme auf zentraler Ebene 76<br />
b) Förderprogramme auf der Woiwodschaftsebene 78<br />
To-do-Listen im Überblick 80<br />
Grenzüberschreitende Dienstleistungen 80<br />
Gründung Tochterunternehmen/Joint Venture im Ausland 81<br />
Anlagen<br />
Anlage 1 | Deutsch-polnisches Stichwortverzeichnis 82<br />
Anlage 2 | Nützliche Adressen 90<br />
Polen 90<br />
Niedersachsen 91<br />
Deutschland 92<br />
Anlage 3 | Weitergehende Informationen 93<br />
6 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 7
A. <strong>Partner</strong>land Polen<br />
Mit dem EU-Beitritt Polens <strong>und</strong> weiterer neun<br />
Staaten am 01. Mai 2004 hat der Prozess<br />
einer deutlichen Erweiterung der Europä -<br />
ischen Union begonnen, der sich mit dem<br />
Beitritt Bulgariens <strong>und</strong> Rumäniens am<br />
01. Januar 2007 fortgesetzt hat. Niedersächsische<br />
Unternehmen haben die sich hieraus<br />
ergebenden Chancen in den letzten Jahren<br />
genutzt <strong>und</strong> sind in vielfältiger Weise insbesondere<br />
auch auf dem polnischen Markt<br />
tätig geworden.<br />
Und hierbei sind es nicht lediglich die weltweit<br />
bekannten niedersächsischen Großunternehmen<br />
wie etwa Volkswagen, das ein<br />
großes Werk in Posen betreibt, die in Polen<br />
investieren. Vielmehr werden die guten<br />
Standortbedingungen in ganz erheblichem<br />
Maße von kleinen <strong>und</strong> mittleren Unternehmen<br />
(KMU) aus Niedersachsen genutzt, darunter<br />
auch viele handwerkliche Betriebe.<br />
Zum einen bietet sich für die Unternehmen<br />
die Möglichkeit, mit ihrem Produkt einen<br />
neuen bevölkerungsreichen Markt zu<br />
erschließen. Andere Unternehmen wiederum<br />
verlagern Teile ihrer Produktion nach Polen,<br />
um so von den dortigen Lohnkosten sowie<br />
den sehr gut ausgebildeten Fachkräften vor<br />
Ort profitieren zu können.<br />
Die Republik Polen (Rzeczpospolita Polska)<br />
– so die offizielle Bezeichnung – hat sich mittlerweile<br />
als stabiler Wirtschaftsfaktor in der<br />
Weltgemeinschaft etabliert. Unter den mittel<strong>und</strong><br />
osteuropäischen Staaten (MOE-Staaten)<br />
besitzt Polen die größte Wirtschaftskraft.<br />
Neben der Vollmitgliedschaft in der Europä -<br />
ischen Union ist Polen bereits seit 1995 Mitglied<br />
der Welthandelsorganisation <strong>und</strong><br />
gehört seit 1996 auch der OECD an. Polen<br />
ist ebenfalls Mitglied der Vereinten Nationen<br />
<strong>und</strong> verschiedener UN-Unterorga nisationen.<br />
Die Amtssprache ist Polnisch. Es wird mit<br />
lateinischen Buchstaben geschrieben. Gegenüber<br />
dem deutschen Alphabet gibt es allerdings<br />
einige zusätzliche Buchstaben <strong>und</strong><br />
Sonderzeichen.<br />
Die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Polen,<br />
Niedersachsen <strong>und</strong> Deutschland sind seit vielen<br />
Jahren sehr gut.<br />
Die tägliche Geschäftspraxis in Polen wird<br />
wie in allen industrialisierten Ländern ganz<br />
wesentlich durch die rechtlichen Rahmenbedingungen<br />
geprägt. Ein ausländisches Unternehmen,<br />
das sich auf dem polnischen Markt<br />
betätigt, muss daher für eine erfolgreiche<br />
Durchsetzung seiner Interessen nicht nur den<br />
Markt genau kennen <strong>und</strong> mit den sozialen<br />
<strong>und</strong> gesellschaftlichen Gepflogenheiten des<br />
Landes vertraut sein, sondern auch mit den<br />
rechtlichen Voraussetzungen.<br />
Die Broschüre soll niedersächsischen Unternehmern<br />
insbesondere kon krete Hilfestellungen<br />
bei der Planung <strong>und</strong> Umsetzung ihrer<br />
wirtschaftlichen Betätigung in Polen bieten<br />
<strong>und</strong> einen wirtschaftlichen Start in Polen ver-<br />
einfachen. Sie gibt einen Überblick über die<br />
rechtlichen Rahmen be dingungen <strong>und</strong> liefert<br />
Beispiele aus der Praxis.<br />
Die Publikation erhebt keinen Anspruch auf<br />
eine abschließende Darstellung der Rechtslage.<br />
Auch muss darauf verwiesen werden, dass<br />
sich die entsprechenden Rechtsvorschriften<br />
laufend ändern können. Im Falle eines konkreten<br />
Vorhabens ist deshalb die Inanspruchnahme<br />
individueller Beratung empfehlenswert.<br />
Neben den in Niedersachsen bestehenden<br />
Informationsmöglichkeiten kann der<br />
Geschäftssuchende auch vor Ort eine Reihe<br />
von Informationsquellen nutzen. Entsprechende<br />
Kontaktadressen können Sie dem Anhang<br />
dieser Broschüre entnehmen.<br />
8 A. <strong>Partner</strong>land Polen A. <strong>Partner</strong>land Polen 9
B. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen<br />
Innerhalb der letzten 20 Jahre haben sich in<br />
Polen die rechtlichen <strong>und</strong> wirtschaftlichen<br />
Rahmenbedingungen vollständig verändert.<br />
Bereits vor dem EU-Beitritt hatte Polen gr<strong>und</strong>legende<br />
Reformen eingeleitet. Mit dem Beitritt<br />
jedoch wurde dieser Prozess nochmals<br />
erheblich beschleunigt. Die wirtschaft liche<br />
Entwicklung verläuft jedoch regional zum Teil<br />
sehr unterschiedlich.<br />
1. Land <strong>und</strong> Bevölkerung<br />
Mit einer Fläche von mehr als 310.000 qkm<br />
ist Polen das neuntgrößte Land in Europa.<br />
Polen grenzt im Norden an die Ostsee<br />
(Morze Bałtyckie) <strong>und</strong> Russland, im Osten<br />
an Litauen, Weißrussland <strong>und</strong> die Ukraine,<br />
im Süden an die Slowakei <strong>und</strong> die Tschech -<br />
ische Republik sowie im Westen an<br />
Deutschland. Die Westgrenze zu Deutschland<br />
entlang der Oder <strong>und</strong> der Neiße ist<br />
467 km lang.<br />
Anfang 2007 lebten in Polen über 38,13<br />
Millionen Einwohner, was eine Bevölkerungsdichte<br />
von 121,9 Einwohnern/qkm<br />
bedeutet. Der Süden des Landes ist hierbei<br />
weitaus dichter besiedelt als der Norden.<br />
Zwölf Millionen Menschen polnischer Herkunft<br />
leben dauerhaft außerhalb Polens,<br />
wobei sich der Großteil in den Vereinigten<br />
Staaten niedergelassen hat.<br />
Die größten Städte sind die Hauptstadt<br />
Warszawa (Warschau, 1.671 Millionen<br />
Einwohner), Łódź (Lodsch 789.300),<br />
Kraków (Krakau, 758.500), Wrocław<br />
(Breslau, 640.300), Poznań (Posen,<br />
578.900), Gdańsk (Danzig, 461.300)<br />
sowie Szczecin (Stettin, 415.400).<br />
Seit der Verwaltungsreform vom 01. Januar<br />
1999 ist Polen in insgesamt 16 Bezirke<br />
(Woiwodschaften) unterteilt. Diese untergliedern<br />
sich nochmals in Landkreise<br />
(powiaty) <strong>und</strong> Gemeinden (gminy). Die<br />
Woiwodschaften haben alle ein eigenständiges<br />
Parlament (Sejmik Wojewodzki)<br />
sowie einen von der Zentralregierung<br />
ernannten Präsidenten (Wojewoda). Dieser<br />
ist für die durch die Zentralregierung<br />
zugeteilten Finanzen zuständig. Daneben<br />
hat jede Woiwodschaft einen vom eigenen<br />
Parlament gewählten Woiwodschaftsmarschall<br />
(Marszalek), der der jeweiligen<br />
Regierung einer Woiwodschaft vorsteht.<br />
Die einzelnen Woiwodschaften werden<br />
wie folgt bezeichnet: Warmińsko-Mazurskie<br />
(dt. Bezeichnung Ermland-Masuren),<br />
Wielkopolskie (Großpolen), Świętokrzys -<br />
kie (Heiligkreuz), Podkarpackie (Karpatenvorland),<br />
Małopolskie (Kleinpolen),<br />
Kujawsko-Pomorskie (Kujawien-Pommern),<br />
Lubuskie (Lebus), Łódzkie (Lodsch),<br />
Lubelskie (Lublin), Mazowieckie (Masowien),<br />
Dolnośląskie (Niederschlesien),<br />
Opolskie (Oppeln), Podlaskie (Podlachien),<br />
Pomorskie (Pommern), Śląskie (Schlesien)<br />
<strong>und</strong> Zachodniopomorskie (Westpommern).<br />
2. Die wirtschaftliche Entwicklung<br />
seit dem EU-Beitritt<br />
Polens Wirtschaft war zu Beginn der 90er<br />
Jahre die schwächste in ganz Mittel- <strong>und</strong><br />
Osteuropa (unter den sogenannten MOE-<br />
Staaten). Gleichzeitig war Polen aber auch<br />
das erste Land dieser Region, das noch in<br />
der Zeit des kommunistischen Regierungssystems<br />
damit begann, erste marktwirtschaftlich<br />
ausgerichtete Reformprojekte<br />
zu initiieren. Gerade in dieser Umbruchzeit<br />
waren die wirtschaftlichen Folgen für<br />
die Bevölkerung jedoch wenig positiv. Die<br />
Arbeitslosenquote stieg auf mehr als 20<br />
Prozent. Mittlerweile hat sich die polnische<br />
Wirtschaft stabilisiert, wenn auch die<br />
Entwicklung nicht in allen Bereichen als<br />
ausnahmslos positiv zu bewerten ist. So<br />
ist die Arbeitslosenquote jährlich gesunken<br />
<strong>und</strong> lag nach Angaben des Statistischen<br />
Hauptamtes (GUS) im Oktober 2007<br />
nur noch bei 11,3 Prozent, damit aber<br />
noch über dem EU-Durchschnitt. Ein Gr<strong>und</strong><br />
hierfür ist allerdings auch die Tatsache,<br />
dass viele Menschen auf Arbeitssuche ins<br />
Ausland gegangen sind (vor allem Britische<br />
Inseln <strong>und</strong> Skandinavien). Zu beachten<br />
ist, dass trotz der immer noch relativ<br />
hohen Arbeitslosenquote in der Praxis in<br />
vielen Bereichen bereits ein erheblicher<br />
Arbeitskräftemangel festzustellen ist.<br />
Das Wirtschaftswachstum Polens ist seit<br />
Jahren gut. Vor allem seit dem EU-Beitritt<br />
im Mai 2004 verzeichnet Polen ein äußerst<br />
dynamisches Wachstum, das im Jahr 2007<br />
bei 6,5 Prozent lag. Die Prognosen für das<br />
Jahr 2008 liegen bei 5,2 Prozent.<br />
Andererseits beträgt das Bruttoinlandsprodukt<br />
pro Kopf in Kaufkraftstandards<br />
(KKS) nur etwas mehr als 50 Prozent des<br />
EU-Durchschnitts. Polen belegt in dieser<br />
Statistik innerhalb der Europäischen<br />
Union den drittletzten Platz.<br />
Strukturell hat sich Polen im Zuge des<br />
eingeleiteten Reformprozesses von einer<br />
agrarisch <strong>und</strong> industriell geprägten Wirtschaft<br />
zu einer Handels- <strong>und</strong> Dienstleistungsgesellschaft<br />
entwickelt. Die nach<br />
wie vor starke Industrie wurde als wichtigstes<br />
Standbein der Wirtschaft Polens<br />
durch den Dienstleistungssektor abgelöst.<br />
Beide machen über 80 Prozent des polnischen<br />
Bruttoinlandproduktes (BIP) aus.<br />
Etwa 10 Prozent entfallen auf das Bauwesen<br />
<strong>und</strong> 5 Prozent auf die Landwirtschaft,<br />
von der aber immer noch über 10 Prozent<br />
der Bevölkerung lebt. Gerade aber die<br />
beiden letztgenannten Sektoren profitieren<br />
stark vom EU-Beitritt <strong>und</strong> den EU-<br />
Fonds. Das wirtschaftliche Zentrum des<br />
schnell wachsenden Dienstleistungssektors<br />
ist die Hauptstadt Warschau. Aber<br />
auch die Messestadt Posen <strong>und</strong> die Metropolen<br />
Krakau <strong>und</strong> Breslau im Süden Polens<br />
sind wichtige Dienstleistungsstandorte.<br />
Seit dem vergangenen Jahr hat sich auch<br />
Lodsch aufgr<strong>und</strong> zahlreicher Investitionen<br />
10 B. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen B. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 11
zu einem der Dienstleistungszentren<br />
Polens entwickelt. Die polnische Regierung<br />
hat in den Jahren 2005 bis 2007<br />
zahlreiche Initiativen unternommen, um<br />
die wirtschaftspolitischen Bedingungen in<br />
Polen weiter zu verbessern. Insbesondere<br />
auch die im Bereich der Körperschaft<strong>und</strong><br />
Einkommensteuer herbeigeführten<br />
Gesetzesänderungen sollen zu einer<br />
höheren Attraktivität des Wirtschaftsstandorts<br />
beitragen. Polen versucht damit<br />
auch den Wegfall anderer Investitionsanreize<br />
auszugleichen, zu deren Rücknahme<br />
es mit dem EU-Beitritt aufgr<strong>und</strong> der einheitlichen<br />
EU-Standards verpflichtet war.<br />
3. Außenhandel<br />
Die wirtschaftliche Entwicklung Polens<br />
hat auch zu einer Steigerung der polnischen<br />
Exporte in den europäischen<br />
Binnenmarkt geführt. Annähernd 80 Prozent<br />
des Gesamtexports exportierte Polen<br />
in die EU. Insgesamt stieg der Export<br />
2007 um mehr als 23, der Import um<br />
mehr als 24 Prozent. Mehr als ein Drittel<br />
der eingeführten Güter sind Maschinen<br />
<strong>und</strong> Transportausrüstungen, bearbeitete<br />
Waren sowie Chemikalien <strong>und</strong> verwandte<br />
Produkte, während die Ausfuhrgüter ähnlich<br />
strukturiert sind, nur dass hier Nahrungsmittel<br />
<strong>und</strong> Tiere einen größeren<br />
Anteil besitzen. Mit einem Anteil von<br />
23,9 Prozent ist Deutschland das Hauptliefer-<br />
<strong>und</strong> mit einem Anteil von 27,2 Prozent<br />
ebenfalls das Hauptabnehmerland<br />
(Angaben für 2006).<br />
12 B. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen<br />
Zölle werden im Rahmen des innergemeinschaftlichen<br />
Warenverkehrs (Zollunion),<br />
also auch zwischen Deutschland<br />
<strong>und</strong> Polen, nicht erhoben.<br />
4. Ausländische Direktinvestitionen<br />
Große <strong>und</strong> kleine Unternehmen aus dem<br />
Ausland haben in Form von Direktinvestitionen<br />
in den vergangenen Jahren bereits<br />
mehr als 80 Milliarden Euro in Polen<br />
inves tiert. Polen ist damit der Investitionsstandort<br />
mit der höchsten ausländischen<br />
Investitionssumme unter den MOE-Staaten,<br />
je Einwohner berechnet liegt Polen allerdings<br />
deutlich hinter Tschechien <strong>und</strong><br />
Ungarn (Pro-Kopf-Investition).<br />
Das Jahr 2006 brachte den höchsten In -<br />
vestitionszufluss seit Anfang des Jahrh<strong>und</strong>erts.<br />
Ausländische Unternehmen haben<br />
in Polen über 11 Milliarden Euro <strong>und</strong><br />
damit annähernd 45 Prozent mehr als<br />
im Vorjahr investiert.<br />
Ausländische Investoren, die sich für<br />
Polen als Investitionsstandort entscheiden,<br />
begründen ihre Wahl in der Regel<br />
auch mit den folgenden Argumenten:<br />
Neben den insgesamt guten Wachstumsaussichten<br />
werden regelmäßig insbesondere<br />
das nach wie vor niedrigere Lohnniveau,<br />
die Größe des polnischen Marktes,<br />
die Qualität der Ausbildungsstandards<br />
sowie die besonderen Investitionsanreize<br />
(Sonderwirtschaftszonen, Fördereinrichtungen,<br />
Steuervergünstigungen u. a.) her-<br />
vorgehoben. Sektoral betrachtet wurden<br />
in den vergangenen Jahren die meisten<br />
Investitionen in den Bereichen Industrielle<br />
Verarbeitung, insbesondere in der Automobil-<br />
<strong>und</strong> Elektrobranche, Reparaturen,<br />
Transport- <strong>und</strong> Lagerwesen, Forschung<br />
<strong>und</strong> Entwicklung sowie Finanzdienstleistungen<br />
getätigt. Regional betrachtet<br />
lagen die Schwerpunkte dabei insbesondere<br />
in den Woiwodschaften Dolnośląskie<br />
(Niederschlesien), Mazowieckie (Masowien)<br />
<strong>und</strong> Kujawsko-Pomorskie (Kujawien-Pommern).<br />
Zwischen Deutschland <strong>und</strong> Polen besteht<br />
ein Investitionsschutzabkommen, das seit<br />
dem 24. Februar 1991 in Kraft ist.<br />
5. Investitionsanreize<br />
Neben dem Wegfall jeglicher Benachteiligung<br />
gegenüber polnischen Unternehmen<br />
sowie dem Herabsenken von Unternehmenssteuern<br />
<strong>und</strong> der Lockerung der<br />
Kreditvergaberegeln der Banken gibt es<br />
weitere gesetzliche Anreize für ausländische<br />
Unternehmen, in Polen zu investieren.<br />
Künftig wird es für ausländische Unternehmen<br />
etwa möglich sein, Regionalbeihilfen<br />
zur Förderung neuer Investitionen<br />
auf dem gesamten Gebiet Polens zu<br />
erhalten. Die Europäische Kommission<br />
hat eine entsprechende Förderung für<br />
den Zeitraum 2007 bis 2013 auf Gr<strong>und</strong> -<br />
lage einer regionalen Fördergebietskarte<br />
bewilligt (siehe dazu Kapitel F).<br />
Steuerliche Vergünstigungen mussten teilweise<br />
im Hinblick auf ein einheitliches EU-<br />
Beihilferecht zurückgenommen werden.<br />
Nach wie vor gibt es aber 14 Son der -<br />
wirtschaftszonen (SWZ) in Polen. Je nach<br />
Standort <strong>und</strong> Unternehmensgröße können<br />
Unternehmen von der Körperschaft -<br />
steuer befreit werden. Die Investitionen in<br />
Maschinen, Anlagen <strong>und</strong> Gebäude müssen<br />
dabei mindestens 100.000 Euro betragen,<br />
zudem müssen die geschaffenen<br />
Arbeitsplätze für mindes tens fünf Jahre<br />
erhalten bleiben. KMU werden hierbei<br />
insgesamt noch stärker unterstützt. Zum<br />
Maßnahmenkatalog der SWZ gehören<br />
neben Zuschüssen für Schulungsmaßnahmen<br />
auch die Befreiung von der Immobiliensteuer<br />
<strong>und</strong> eine kostenlose Unterstützung<br />
bei den Gründungsformalitäten. Die<br />
SWZ-Regelung wird in der Form noch<br />
bis zum Jahr 2017 gelten.<br />
6. Lohnniveau<br />
Die Beschäftigungskosten eines Mitarbeiters<br />
in Polen können in Sonderfällen die<br />
Kosten eines Mitarbeiters in Deutschland<br />
um das Fünffache unterschreiten. Allerdings<br />
ist dies die Ausnahme, da in den<br />
letzten Jahren eine entsprechende Lohnanpassung<br />
eingesetzt hat (im Zeitraum Mitte<br />
2006 bis Mitte 2007 gab es in einzelnen<br />
Branchen Lohnsteigerungen von bis zu 10<br />
Prozent, wobei die Steigerungsraten, etwa<br />
in der Bauwirtschaft, teilweise noch höher<br />
waren). Dies liegt insbesondere in der Tatsache<br />
begründet, dass viele Fachkräfte nur<br />
B. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 13
durch ein deutliches Anheben der Vergütung<br />
zum Verbleib bzw. zu einer Rückkehr<br />
nach Polen bewegt werden können. In<br />
einigen Branchen gibt es bereits jetzt einen<br />
Fachkräftemangel. Die Unterschiede zum<br />
Lohnniveau in Deutschland sind jedoch<br />
nach wie vor erheblich.<br />
In Polen gilt der gesetzliche Mindestlohn<br />
für Vollzeitkräfte. Dieser beträgt seit<br />
dem 01. Januar 2007 936 PLN brutto<br />
(265 EUR). Im ersten Beschäftigungsjahr<br />
haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen<br />
Anspruch auf Zahlung von 80 Prozent<br />
dieses Betrages. Der Durchschnittslohn<br />
für das Jahr 2006 lag bei 2.477 PLN (700<br />
EUR). Beim üblichen Lohnspiegel sind in<br />
jedem Fall die regionalen Unterschiede<br />
beachtenswert: Die in Warschau üblichen<br />
Vergütungen können 20 bis 30 Prozent<br />
über den in den übrigen Regionen<br />
gezahlten Gehältern liegen.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich verdienen unqualifizierte<br />
Beschäftigte weniger als ein Drittel dessen,<br />
was vergleichbare Beschäftigte in Deutsch -<br />
land erhalten, Fach- <strong>und</strong> Führungskräfte<br />
zum Teil weniger als die Hälfte. Als Billiglohnland<br />
Europas kann Polen so allerdings,<br />
insbesondere im Hinblick auf die weitaus<br />
niedrigeren Lohnkosten in Estland, Lettland,<br />
Litauen, der Slowakei <strong>und</strong> nunmehr<br />
auch Rumänien <strong>und</strong> Bulgarien, nicht mehr<br />
bezeichnet werden.<br />
Für das Jahr 2006 gelten für die genannten<br />
Berufe als ungefähre Richtwerte die<br />
folgenden Monatsgehälter, wobei es inner-<br />
14 B. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen<br />
halb der Gruppen je nach Ausbildungsabschluss<br />
<strong>und</strong> Berufserfahrung erhebliche<br />
Unterschiede geben kann:<br />
Fach-<br />
(Bau-)Arbeiter: ca. PLN 1.800 bis 2.400<br />
Sekretärinnen: ca. PLN 1.500 bis 3.500<br />
Ingenieure: ca. PLN 3.200 bis 8.000<br />
Marketingfachkräfte:<br />
ca. PLN 2.800 bis 4.000<br />
Buchhalter: ca. PLN 1.800 bis 3.500<br />
Finanzdienstleistung:<br />
ca. PLN 3.500 bis 6.000<br />
IT: ca. PLN 4.500 bis 7.500<br />
Bergbau: ca. PLN 4.000 bis 6.000<br />
Bildung: ca. PLN 2.500 bis 8.000<br />
Hotel /<br />
Gaststätten: ca. PLN 1.800 bis 2.500<br />
(1 Złoty (ISO-Code PLN) = ca. 0,34 EUR,<br />
Stand Mai 2008)<br />
Je nach Branche unterscheiden sich die<br />
Gehälter damit in Polen zum Teil erheblich.<br />
Überdurchschnittlich gut verdienen<br />
Arbeitnehmer in der Informationswissenschaft.<br />
Bei den genannten Vergütungsmustern<br />
sind in jedem Fall die erheblichen<br />
Steigerungsraten des Jahres 2007 mit einzukalkulieren.<br />
Arbeitnehmer bekommen<br />
meist zwölf Gehälter pro Jahr. Der Arbeitgeber<br />
kann die Gr<strong>und</strong>vergütung durch<br />
Prämien, Provisionen <strong>und</strong> Zusatzleistungen<br />
ergänzen – üblich ist dies vor allem<br />
bei hoch qualifizierten Führungskräften,<br />
um die die Firmen in Polen teils heftig<br />
konkurrieren: Sie erhalten zum Beispiel<br />
Mobiltelefone, Dienstwagen, Weiterbildungen<br />
oder Mietzuschüsse. Generell<br />
nähern sich die Einkommen von Führungskräften<br />
im Privatsektor immer mehr dem<br />
westlichen Niveau an. Ausländische Unter -<br />
nehmen zahlen dabei meist eine höhere<br />
Vergütung als polnische Arbeitgeber.<br />
Geschäftsführer in Unternehmen mit ausländischen<br />
Kapitalanteilen verdienten<br />
2006 durchschnittlich 98.000 EUR <strong>und</strong><br />
Personalleiter 40.000 EUR brutto pro Jahr.<br />
7. Marktchancen <strong>und</strong> Vertriebsmöglichkeiten<br />
für niedersächsische KMU<br />
Durch die Abwanderung insbesondere<br />
junger polnischer Fachkräfte können<br />
Potenziale in vielen Branchen durch polnische<br />
Kräfte derzeit nicht voll ausgeschöpft<br />
werden. Es gibt deshalb viele Einstiegsmöglichkeiten<br />
für ausländische Unternehmen<br />
<strong>und</strong> Arbeitskräfte. Auch im Baubereich<br />
herrscht eine gute Konjunktur.<br />
Für deutsche KMU bestehen günstige<br />
Chancen in der metallverarbeitenden<br />
Industrie (hochwertige Produkte), in einigen<br />
Zweigen der Elektrotechnik, der Produktion<br />
von Baustoffen <strong>und</strong> Baumateria-<br />
lien, der Kunststoff- <strong>und</strong> Plasteinindustrie<br />
sowie in handwerklichen Berufen, wobei<br />
die Produkte oder Dienstleistungen zumindest<br />
eine Marktlücke ausfüllen müssen<br />
oder von besonderer Qualität sein sollten.<br />
Unternehmen mit alleinigem Sitz in<br />
Deutschland können sich außerdem an<br />
(öffentlichen) Ausschreibungen <strong>und</strong> Projekten<br />
in Polen beteiligen, insbesondere in<br />
den Bereichen Verkehrsinfrastruktur <strong>und</strong><br />
Umweltschutz. Private Bauvorhaben können<br />
– müssen aber nicht – ausgeschrieben<br />
werden. Hier finden mitunter Wettbewerbe<br />
statt oder es wird mit einer Auswahl<br />
von Architekten bzw. Ingenieuren <strong>und</strong><br />
Bauträgern direkt verhandelt. Kleinere<br />
private Bauvorhaben werden eher über<br />
persönliche Kontakte <strong>und</strong> Empfehlungen<br />
vergeben. Über Ausschreibungen der verschiedensten<br />
Art informiert regelmäßig<br />
die inländische Presse. Einen Überblick zu<br />
den für deutsche Unternehmer attraktiven<br />
Branchen können Sie der nachfolgenden<br />
Tabelle entnehmen.<br />
B. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 15
Empfohlene Tätigkeit<br />
Warenexport<br />
Übernahme <strong>und</strong><br />
Realisierung von<br />
Aufträgen in Polen<br />
Gründung<br />
einer eigenen Firma oder<br />
eines Joint Venture<br />
8. Währung<br />
16 B. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen<br />
Branchen<br />
Der zum 01. Januar 1995 eingeführte<br />
neue Złoty (ISO-Code PLN) ersetzte den<br />
noch bis 1997 gültigen alten Złoty. Ein<br />
Euro entspricht in etwa 3,4 Zloty (Stand<br />
Mai 2008).<br />
Am 12. April 2000 wurde der Wechselkurs<br />
freigegeben. Wann Polen allerdings<br />
auch der Währungsunion beitreten wird,<br />
ist ungewiss. Zwar würde die Haushaltslage<br />
einen Beitritt zur Währungsunion voraussichtlich<br />
bereits für das Jahr 2009<br />
ermöglichen, da bis dahin sämtliche<br />
erforderlichen Stabilitätskriterien erfüllt<br />
sein dürften. Doch hat die polnische<br />
Regierung kein starkes Interesse an einem<br />
zügigen Beitritt zur Währungsunion. Nach<br />
Innenausstatter, Sicherheitstechnik, Sonnenschutzerzeugnisse<br />
für bestimmte Qualitätsansprüche (Jalousien, Rollläden, Markisen),<br />
hochwertige Metallerzeugnisse (Werkzeuge, Metallbaukonstruktionen),<br />
ausgewählte Kunststofferzeugnisse<br />
Brunnenbau, Wasserversorgungsanlagenmontage, Pumpenbau,<br />
Asbestsanierung, Metallbau, Innenaus- <strong>und</strong> -einbau sowie<br />
Innenausstattung für gehobene Ansprüche<br />
Fenster- <strong>und</strong> Türenbauer, Sanitär- <strong>und</strong> Heizungsfirmen,<br />
Gebäudereiniger, Bausanierungsunternehmen,<br />
Fußbodenfachbetriebe, Textilreiniger, Büromaschinenservice<br />
Auskunft der polnischen Nationalbank<br />
wird die Umstellung auf den Euro – die<br />
Erfüllung der entsprechenden Kriterien<br />
vorausgesetzt – daher voraussichtlich erst<br />
im Jahr 2012 erfolgen.<br />
9. Infrastruktur<br />
Intensive Bemühungen in den vergangenen<br />
Jahren haben zu einer erheblichen<br />
Verbesserung der Infrastruktur Polens<br />
geführt. Nach wie vor gibt es – mit deutlichen<br />
regionalen Unterschieden – aber<br />
noch erheblichen Nachholbedarf.<br />
Das Straßennetz verfügt über eine Gesamtlänge<br />
von ca. 382.000 km. Allerdings gibt<br />
es in Polen bislang nur wenige Autobah-<br />
nen. Zahlreiche Autobahnprojekte befinden<br />
sich daher in der Planung oder wurden<br />
soeben fertiggestellt.<br />
Dem Überlandbusverkehr kommt in Polen<br />
anders als in Deutschland eine besondere<br />
Bedeutung zu. Es gibt sowohl zahlreiche<br />
Verbindungen bis hin zu den kleinsten<br />
Ortschaften innerhalb des Landes als<br />
auch einen regelmäßig genutzten Verkehr<br />
zu Zielorten im Ausland.<br />
In Polen gibt es 3.812 km befahrbare<br />
Wasserstraßen. Die wichtigsten Seehäfen<br />
Polens befinden sich in Danzig, Gdynia,<br />
Swinemünde <strong>und</strong> Stettin.<br />
Das Schienennetz hat eine Länge von<br />
23.420 km mit Warschau als Mittelpunkt.<br />
Weitere wichtige Verkehrsknotenpunkte<br />
sind Posen, Danzig, Stettin, Breslau, Kattowitz<br />
<strong>und</strong> Krakau. Von großer Bedeutung<br />
ist der Güterverkehr von <strong>und</strong> zu den<br />
Ostseehäfen sowie von Deutschland nach<br />
Osteuropa.<br />
Der größte Flughafen Polens ist der Frédéric-Chopin-Flughafen<br />
Warschau, gefolgt<br />
von den Einrichtungen in Krakau, Katowitz<br />
<strong>und</strong> Danzig. Die Anzahl der Fluggäste<br />
steigt seit der Öffnung des polnischen<br />
Luftverkehrs für die Niedrigpreisfluglinien<br />
stark an.<br />
10. Verhaltensregeln im geschäftlichen<br />
Kontakt<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt wie in allen Ländern<br />
der Welt das Gebot der Höflichkeit. Zwar<br />
gibt es vielerorts erwähnenswerte Besonderheiten,<br />
deren Kenntnis den Einstieg in<br />
die Kommunikation oder den Ablauf<br />
eines geschäftlichen Treffens vereinfachen<br />
kann. Letztendlich sollte jedoch jeder<br />
Geschäftskontakt im Ausland <strong>und</strong> damit<br />
auch in Polen von dem einfachen Leitgedanken<br />
geprägt sein, sein Gegenüber mit<br />
Fre<strong>und</strong>lichkeit <strong>und</strong> Respekt zu behandeln,<br />
<strong>und</strong> zwar durchaus nach den Maßstäben,<br />
die wir aus Geschäftsbeziehungen innerhalb<br />
Deutschlands kennen. Dies umfasst<br />
auch ein entsprechendes Erscheinungsbild.<br />
Polen kleiden sich im Geschäfts leben<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich eher konservativ. Allein dies<br />
sollte bereits ausreichen, um im Ausland<br />
<strong>und</strong> in Polen zumindest nicht negativ aufzufallen.<br />
Um dem niedersächsischen Geschäfts -<br />
suchenden den Einstieg in das polnische<br />
Geschäftsleben darüber hinaus zu erleichtern,<br />
sei im Folgenden auf einige Gr<strong>und</strong>sätze<br />
sowie einzelne Besonderheiten<br />
hingewiesen.<br />
Anrede <strong>und</strong> Begrüßung im Geschäftsleben<br />
Die Anrede ist eher formal, Geschäftspartner<br />
werden in der Regel mit ihrem<br />
Titel angesprochen. Der Anrede „Pan“,<br />
„Pani“ oder „Panna“ (kann zwar mit<br />
„Herr“, „Dame“ <strong>und</strong> „Fräulein“ übersetzt<br />
B. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 17
werden, ähnelt aber eher den französischen<br />
Bezeichnungen „Monsieur“,<br />
„Madame“ <strong>und</strong> „Mademoiselle“) sollte –<br />
falls vorhanden – noch der Titel folgen, so<br />
etwa „Panie Dyrektorze“ (Herr Direktor)<br />
oder „Panie Prezesie“ (Herr Vorstandsvorsitzender/Geschäftsführer).<br />
Dabei wird der<br />
Titel manchmal nach oben „aufger<strong>und</strong>et“<br />
(ein Vizeminister wird dann zum „Panie<br />
Ministrze“ (Herr Minister). Das Wort<br />
„Madame“ wird im Übrigen in der Anrede<br />
teilweise auch in seiner französischen<br />
Form verwendet.<br />
Die Ansprache mit dem tatsächlichen<br />
Nachnamen ist traditionell selten, hat sich<br />
aber zuletzt immer mehr durchgesetzt. Ist<br />
die Beziehung vertrauter geworden, wird<br />
der Gesprächspartner mit Pani (Panie) <strong>und</strong><br />
dem Vornamen angesprochen („Panie<br />
Marku“ (Herr Marek), „Pani Ewo“ (Frau<br />
Eva). Beim Duzen ist Vorsicht geboten.<br />
Es setzt in der Regel die gleiche Hierarchieebene<br />
<strong>und</strong> ein wirklich „kumpelhaftes“<br />
Verhältnis voraus.<br />
Bei der Begrüßung weiblicher Geschäftspartner<br />
ist ein Handkuss durchaus nicht<br />
unüblich, wobei der Kuss nur angedeutet<br />
<strong>und</strong> der Handrücken nicht tatsächlich<br />
geküsst werden sollte.<br />
Vorteilhaft für Geschäftssuchende aus<br />
Deutschland ist es, sich für den ersten<br />
Kontakt um eine Begrüßungsfloskel auf<br />
Polnisch zu bemühen, auch wenn das<br />
anschließende Gespräch auf Deutsch oder<br />
Englisch geführt wird. Ein „Dzień dobry“<br />
18 B. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen<br />
(dsjeñ dobrí) wird in jedem Fall, unab -<br />
hängig von der sozialen Stellung des<br />
Gesprächspartners, wohlwollend zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
Gesprächs- <strong>und</strong> Verhandlungsführung<br />
In den Verhandlungen mit polnischen<br />
Geschäftspartnern spielen informelle Kontakte<br />
eine wichtige Rolle <strong>und</strong> dienen häufig<br />
der Vorbereitung offizieller Verhandlungen<br />
<strong>und</strong> Entscheidungen. In Deutschland<br />
bereitet man sich auf die Verhandlungen<br />
genau vor, steckt vorher Ziele ab<br />
<strong>und</strong> geht relativ schnell zum eigentlichen<br />
Verhandlungsthema über. Das ist in Polen<br />
anders. Man muss sich kennenlernen,<br />
eine große Zurückhaltung, Persönliches<br />
preiszugeben, kommt nicht gut an. Es<br />
wird als „etwas verbergen wollen“ empf<strong>und</strong>en,<br />
<strong>und</strong> das weitere Gespräch wird<br />
hölzern. Stimmt dagegen das emotionale<br />
Verhältnis <strong>und</strong> wurde der Kontakt auf<br />
informeller Ebene bereits vorbereitet,<br />
besteht eine gute Chance, dass die Verhandlungen<br />
auch erfolgreich enden.<br />
Auch im Umgang mit Behörden sind persönliche<br />
Beziehungen sehr wichtig. Bei<br />
Konflikten mit Behörden hilft es wenig,<br />
auf gesetzlich verbrieftem Recht zu bestehen.<br />
In diesem Fall ist es unbedingt angeraten,<br />
sich vertrauenswürdiger polnischer<br />
Fachleute aus Deutschland oder vor Ort<br />
zu bedienen, welche die Mentalität <strong>und</strong><br />
die Hierarchie kennen <strong>und</strong> so eine konstruktive<br />
Lösung herbeiführen können.<br />
Weil die zwischenmenschliche Ebene<br />
wichtig ist, haben Polen ein eher distanziertes<br />
Verhältnis zum Schriftverkehr. Ohne<br />
Papier geht es nicht, aber es zählen andere<br />
Werte, <strong>und</strong> der persönliche Kontakt ist<br />
durch den schriftlichen nicht zu ersetzen.<br />
Das Geschriebene sollte man nochmals<br />
persönlich besprechen <strong>und</strong> ihm die gebührende<br />
Wichtigkeit verleihen, auch wenn<br />
aus deutscher Sicht bereits alles klar scheint.<br />
Aus polnischer Sicht bildet der Schriftverkehr<br />
nur eine Diskussionsgr<strong>und</strong>lage, sein<br />
Inhalt ist dagegen Auslegungssache. Ein<br />
aus deutscher Sicht klar formuliertes,<br />
detailliertes Schreiben ist für Polen eher<br />
eine Drohung. Auch hier wird das persönliche<br />
Gespräch vorgezogen.<br />
Bei den Verhandlungen mit internationaler<br />
Beteiligung ist Englisch mittlerweile<br />
auch in Polen üblich, obwohl es hier je<br />
nach Wirtschaftsbereich Unterschiede<br />
gibt. Auch wenn die polnischen Geschäftspartner<br />
möglicherweise sogar der deutschen<br />
Sprache mächtig sind, ist das Hinzuziehen<br />
eines kompetenten Übersetzers<br />
dennoch empfehlenswert. Oftmals können<br />
nur so die tatsächlichen Feinheiten<br />
herausgearbeitet <strong>und</strong> verhandelt werden.<br />
Während der Verhandlungen ist es durchaus<br />
möglich, dass die geschäftlichen Themen<br />
für einen privaten Informationsaustausch<br />
unterbrochen werden. Die Geschäfts -<br />
partner erhalten so erneut die Möglichkeit,<br />
ihr Gegenüber besser kennenzulernen<br />
<strong>und</strong> einzuschätzen. Der deutsche Geschäftspartner<br />
sollte sich dieser Gelegenheit<br />
auch an dieser Stelle nicht versperren.<br />
Auch können Verhandlungen häufiger als<br />
in Deutschland durch plötzlichen Besuch<br />
oder Telefonate unterbrochen werden. Das<br />
ist keinesfalls als Zeichen von Unhöflichkeit<br />
zu verstehen. Vielmehr ist entscheidend,<br />
dass der ausländische Geschäftspartner<br />
hier Geduld zeigt. Das geschäftliche Verhandeln<br />
selbst verläuft in der Regel allerdings<br />
recht zügig.<br />
Während der Verhandlungen sollte es der<br />
deutsche Verhandlungspartner vermeiden,<br />
Formulierungen zu wählen, die als Anweisung<br />
missverstanden werden könnten. Im<br />
Vordergr<strong>und</strong> sollte immer der Konsens<br />
stehen. Ein kurzes Rückversichern über<br />
die bereits gemeinsam herausgearbeiteten<br />
Lösungen kann hier sinnvoll sein, dies<br />
ist allerdings wiederum eine Maßnahme,<br />
die nicht nur für das polnische Geschäft<br />
gilt. Nach Einigung <strong>und</strong> Vertragsunterzeichnung<br />
kann es gut vorkommen, dass<br />
die polnische Seite erneut verhandeln will.<br />
Das ist die berühmt-berüchtigte Nachverhandlung<br />
oder Sondervereinbarung zum<br />
Vertrag (auf Polnisch „Aneks do umowy“).<br />
Sollte sich also aus irgendwelchen Gründen<br />
herausstellen, dass die Vereinbarungen<br />
nicht eingehalten werden können,<br />
wird einfach nachverhandelt. Auch hier<br />
ist es sinnvoll, nicht auf verbrieften Rechten<br />
zu bestehen.<br />
Geschäftsessen<br />
Die Einladung zu einem Essen ist wichtig.<br />
Eine solche Offerte sollte deshalb nicht<br />
abgelehnt werden. In der Regel dauern<br />
B. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 19
die Essen länger als in Deutschland <strong>und</strong><br />
sind zudem recht kalorienreich. Nach<br />
Möglichkeit sollte keine der angebotenen<br />
Speisen zurückgewiesen werden. Bezüglich<br />
der Trinkgewohnheiten sei darauf<br />
hingewiesen, dass sich diese nicht allzu<br />
sehr von Zusammenkünften in anderen<br />
europäischen Ländern unterscheiden.<br />
Unter Umständen <strong>und</strong> je nach Wirtschafts -<br />
zweig kann sich durchaus auch eine recht<br />
trinkfreudige Stimmung ergeben. Wie<br />
man sich in solchen Situationen als wenig<br />
trinkfreudiger Geschäftspartner verhält,<br />
kann auch hier nicht abschließend beurteilt<br />
werden. Fälle, in denen Geschäfte<br />
wegen der fehlenden Bereitschaft zum<br />
Konsum alkoholischer Getränke nicht zustande<br />
gekommen sind, sind uns aus der<br />
Beratungspraxis in jedem Fall nicht bekannt.<br />
Religion<br />
Die polnische Bevölkerung ist im katholischen<br />
Glauben stark verwurzelt. Dies sollte<br />
stets beachtet werden, insbesondere<br />
sollte Johannes Paul II. als gebürtiger Pole<br />
<strong>und</strong> ehemaliger Papst nicht kritisiert werden.<br />
Aufgr<strong>und</strong> des starken Glaubens<br />
haben zudem Namenstage eine besondere<br />
Bedeutung. Namenstage von wichtigen<br />
Geschäftspartnern aus Polen sollten deshalb<br />
vorgemerkt <strong>und</strong> die Person am entsprechenden<br />
Tag nach Möglichkeit kontaktiert<br />
werden.<br />
20 B. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen<br />
Sonstige Besonderheiten<br />
Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass<br />
sich die polnischen Staatsbürger ihrer<br />
Geschichte als alte europäische Kultur -<br />
nation sehr bewusst sind. Die Polen<br />
sehen sich als Teil der westeuropäischen<br />
Gemeinschaft – daher sollte man den<br />
Begriff „Osten“ oder „Osteuropa“ in<br />
Bezug auf Polen vermeiden. Bedingt<br />
durch den katholischen Glauben, die<br />
lateinische Schrift <strong>und</strong> die politische<br />
Anbindung an Westeuropa fühlen sich die<br />
Polen als Mitteleuropäer. Ohnehin ist der<br />
polnische Nationalstolz recht ausgeprägt.<br />
Östlich von Polen endet die MEZ-Zone,<br />
die Kirche ist orthodox <strong>und</strong> die Schrift<br />
kyrillisch. Nach Möglichkeit sollte ein<br />
deutscher Unternehmer bei Ortsbezeichnungen<br />
die polnische Originalbezeichnung<br />
dem deutschen Namen vorziehen,<br />
auch wenn es mittlerweile politisch nicht<br />
unkorrekt ist, deutsche Ortsbezeichnungen<br />
zu verwenden. Oftmals ergibt sich<br />
dann aus dem Gespräch, dass viele Polen<br />
mit der deutschen Bezeichnung mittlerweile<br />
keine Probleme mehr haben.<br />
C. Rechtliche Rahmenbedingungen<br />
1. Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen der<br />
Wirtschaftstätigkeit<br />
Auch in Polen wird ebenso wie in<br />
Deutschland der rechtliche Rahmen für<br />
eine wirtschaftliche Tätigkeit von einer<br />
Vielfalt von Gesetzen bestimmt. Zwar hat<br />
in den letzten Jahren ein Prozess der Vereinheitlichung<br />
<strong>und</strong> Vereinfachung bestehender<br />
Vorschriften eingesetzt. So wurden<br />
die gesetzlichen Regelungen zum<br />
01. Januar 2001 durch das Gesetz über<br />
die Wirtschaftstätigkeit, 1999, GBl. Nr. 101<br />
Pos. 1178 (Ustawa – Prawo działalności<br />
gospodarczej) gr<strong>und</strong>legend überarbeitet.<br />
Nach wie vor ist die Anzahl der zu beachtenden<br />
Regelungen aber erheblich.<br />
Die Investitionstätigkeit deutscher Unternehmer<br />
in Polen wird ganz maßgeblich<br />
durch das Gesetz über die Freiheit der<br />
wirtschaftlichen Betätigung (Ustawa o<br />
swobodzie działalności gospodarczej –<br />
nachfolgend WiFrG genannt) vom 02. Juli<br />
2004 bestimmt. Insbesondere die Aufnahme<br />
<strong>und</strong> Aus übung wirtschaftlicher<br />
Tätigkeiten wurden vereinfacht <strong>und</strong> die<br />
Stellung des Unternehmers gegenüber<br />
den Behörden gestärkt. Andere maßgebliche<br />
Vorschriften des Gesetzes traten erst<br />
zum 01. Januar 2005 (so etwa die Regelungen<br />
über Kleinstunternehmer, kleine<br />
<strong>und</strong> mittlere Unternehmen – KMU) oder<br />
am 01. Januar 2007 (so etwa die Vorschriften<br />
zum Zentralregister der Wirt-<br />
schaftstätigkeiten) in Kraft. Bereits das<br />
Vorgängergesetz hatte die ehemals noch<br />
bestehenden Investitionsbeschränkungen<br />
aufgehoben.<br />
Das WiFrG regelt die Aufnahme, Ausübung<br />
<strong>und</strong> Beendigung der Wirtschaftstätigkeit<br />
auf dem Gebiet Polens sowie die diesbezüglichen<br />
Aufgaben der öffentlichen Verwaltung.<br />
Das Gesetz gilt sowohl für<br />
natür liche als auch für juristische Personen<br />
<strong>und</strong> – wie bereits erwähnt – unabhängig<br />
vom in- oder ausländischen Wohnsitz<br />
bzw. Sitz der Person. Je nach Staatsangehörigkeit<br />
sind die Möglichkeiten der<br />
unternehmerischen Tätigkeits freiheit allerdings<br />
beschränkt. So stehen etwa für<br />
Geschäftssuchende aus EU- oder EFTA-<br />
Staaten alle Rechtsformen zur Verfügung.<br />
Dies gilt auch für sonstige ausländische<br />
Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis<br />
irgendeiner Art besitzen. Die übrigen ausländischen<br />
Personen dürfen hingegen<br />
lediglich in Form einer Kommanditgesellschaft,<br />
einer Kommanditgesellschaft auf<br />
Aktien, einer Gesellschaft mit beschränkter<br />
Haftung oder einer Aktien gesellschaft<br />
wirtschaftlich tätig werden.<br />
Das Investitionsrecht wird maßgeblich<br />
durch das Gesetz zur finanziellen Förderung<br />
von Investitionen (Ustawa o finansowym<br />
wspieraniu inwestycji) geregelt. Das<br />
Gesetz gilt gr<strong>und</strong>sätzlich für jede Investitionstätigkeit,<br />
aus der neue Arbeitsplätze<br />
C. Rechtliche Rahmenbedingungen 21
hervorgehen. Für KMU allerdings weitaus<br />
interessanter ist das Gesetz über öffentliche<br />
Hilfen für Unternehmen (Ustawa o<br />
postępowaniu w sprawach dotyczących<br />
pomocy publicznej). Geregelt sind hier<br />
unter anderem Subventionen, die Nutzungsüberlassung<br />
öffentlichen Eigentums<br />
sowie Fragen der Steuerermäßigung.<br />
Steuerliche Fragen bei Gründung einer<br />
Niederlassung in einer der Sonderwirtschaftszonen<br />
werden durch das Gesetz<br />
über Sonderwirtschaftszonen (Ustawa o<br />
specjalnych strefach ekonomicznych)<br />
geregelt.<br />
2. Grenzüberschreitender Geschäfts -<br />
verkehr <strong>und</strong> Gegenseitigkeitsprinzip<br />
Seit dem 01. April 2007 steht allen EU-<br />
Bürgern (sowie Staatsbürgern aus Norwegen,<br />
Island <strong>und</strong> Liechtenstein) <strong>und</strong><br />
damit auch deutschen Staatsbürgern der<br />
polnische Arbeitsmarkt uneingeschränkt<br />
zur Verfügung. Damit benötigen nun<br />
auch deutsche Arbeitnehmer, die in Polen<br />
arbeiten wollen, gr<strong>und</strong>sätzlich keine<br />
Arbeitserlaubnis mehr. Deutsche Arbeitnehmer<br />
können seither fast ausnahmslos<br />
genehmigungsfrei in Polen arbeiten<br />
(Gesetz über Beschäftigungsförderung<br />
<strong>und</strong> Einrichtungen des Arbeitmarktes /<br />
Ustawa o promocji zatrudnienia i instytucjach<br />
rynku pracy).<br />
22 C. Rechtliche Rahmenbedingungen<br />
Der Wegfall der Beschränkung wirkt sich<br />
auch auf das insbesondere für das Handwerk<br />
interessante grenzüberschreitende<br />
Erbringen von Dienstleistungen aus. Die<br />
uneingeschränkte Erbringung von grenzüberschreitenden<br />
Dienstleistungen wird<br />
durch die in der EU bestehende Dienstleistungsfreiheit<br />
(Art. 49 bis 55 EG-Vertrag)<br />
gewährleistet. Sie gilt seit dem EU-Beitritt<br />
Polens sowohl auf deutscher als auch auf<br />
polnischer Seite für Unternehmensinhaber<br />
<strong>und</strong> Selbstständige (inklusive Schlüsselpersonal)<br />
in allen Branchen. Eine Einschränkung<br />
mussten früher Unternehmen<br />
aus den Bereichen des Baugewerbes <strong>und</strong><br />
verwandten Wirtschaftzweigen, des Reinigungsgewerbes<br />
sowie der Innendekoration<br />
hinnehmen, sofern sie zur Erbringung<br />
ihrer Leistungen Mitarbeiter einsetzen<br />
wollten. Polen hat diese Übergangsregelung<br />
seit dem 01. April 2007 einseitig<br />
aufgehoben (in Deutschland gilt diese<br />
Beschränkung dagegen noch). Die Dienstleistungsfreiheit<br />
gilt für deutsche Unternehmen,<br />
die in Polen Dienstleistungen<br />
erbringen wollen, nun uneingeschränkt.<br />
Zudem ist seit dem 21. Dezember 2007<br />
das Schengener Abkommen auf Polen<br />
ausgeweitet worden, d. h. die Land- <strong>und</strong><br />
Seegrenzen sind für den freien Waren<strong>und</strong><br />
Personenverkehr geöffnet. Für Flughäfen<br />
gilt die Ausweitung des Abkommens<br />
seit dem 29. März 2008 gelten. Zur<br />
Einreise nach Polen benötigen EU-Bürger<br />
dann lediglich einen gültigen Personal -<br />
ausweis.<br />
3. Aufenthaltsvorschriften<br />
Die Einzelheiten hierzu regelt das Gesetz<br />
vom 27. Juli 2007 über die Einreise <strong>und</strong><br />
Aufenthaltsbedingungen von EU-Bürgern.<br />
Der Aufenthalt von EU-Bürgern in Polen<br />
für die Dauer von bis zu 3 Monaten muss<br />
nicht angezeigt werden. Soweit die im<br />
Gesetz genannten Gründe für einen Aufenthalt<br />
in Polen vorliegen (Beschäftigungsverhältnis,<br />
Studium u. a.) bedarf ein EU-<br />
Bürger keiner Aufenthaltserlaubnis, allerdings<br />
ist eine Registrierung des Aufenthaltes<br />
erforderlich. Ein entsprechender<br />
Antrag auf Registrierung ist persönlich,<br />
spätestens am nächsten Tag nach Ablauf<br />
der 3-monatigen Frist beim zu stän digen<br />
Woiwoden (Woiwodschaftsamt) zu stellen.<br />
Arbeitnehmer legen dazu einen Beschäftigungsnachweis<br />
oder eine schriftliche<br />
Erklärung des Arbeitgebers vor, in der<br />
die beabsichtigte Einstellung des Arbeitnehmers<br />
bestätigt wird. Das Amt erteilt<br />
eine Bescheinigung über die Registrierung.<br />
EU-Bürger, die einen ununterbrochenen<br />
Aufenthalt in Polen über einen Zeitraum<br />
von 5 Jahren nachweisen, können ein<br />
ständiges Aufenthaltsrecht erlangen. Unter<br />
bestimmten Bedingungen kann ein ständiges<br />
Aufenthaltsrecht bereits vor Ablauf<br />
eines 5-jährigen ununterbrochenen Aufenthaltes<br />
erlangt werden, z. B. wenn sich<br />
Arbeitnehmer oder Unternehmer bereits<br />
3 Jahre in Polen ununterbrochenen aufgehalten<br />
haben, anschließend in einem ande -<br />
ren EU-Staat tätig sind <strong>und</strong> wenigstens<br />
einmal pro Woche nach Polen zurückkehren.<br />
Nicht-EU-Bürger (sogenannte Drittstaatler),<br />
die in Polen eine wirtschaftliche<br />
Tätigkeit ausüben, erhalten nach den<br />
geltenden Vorschriften eine befristete<br />
Aufenthaltsgenehmigung (nach Ausländergesetz<br />
– Ustawa o cudzoziemcach),<br />
wenn ihre wirtschaftliche Tätigkeit für die<br />
polnische Wirtschaft vorteilhaft ist, also<br />
insbesondere zu einem Anstieg der Investitionen,<br />
zu einem Transfer von Technologien,<br />
zur Einführung innovativer Lösungen<br />
oder zur Schaffung neuer Arbeitsplätze<br />
beiträgt.<br />
Die Aufenthaltserlaubnis/Aufenthaltsgenehmigung<br />
erteilt der Wojewode, der<br />
für den Bezirk zuständig ist, in dem der<br />
Ausländer beabsichtigt, sich in Polen<br />
aufzuhalten.<br />
4. Polnisch im Geschäftsverkehr<br />
Die Verpflichtung zur ausnahmslosen<br />
Verwendung der polnischen Sprache im<br />
Geschäftsverkehr wurde mit dem Beitritt<br />
Polens in die EU abgeschafft. Nunmehr ist<br />
die Anwendung der polnischen Sprache<br />
auf bestimmte Bereiche beschränkt.<br />
Danach ist jeglicher für den Verbraucher<br />
maßgebliche Schriftverkehr in polnischer<br />
Sprache zu verfassen. Das Gleiche gilt für<br />
das Arbeitsrecht, soweit bei Vertragsschluss<br />
der Wohnsitz des Verbrauchers/<br />
Arbeitnehmers in Polen liegt <strong>und</strong> der<br />
Vertrag in Polen ausgeführt wird. Eine Ausnahme<br />
liegt dann vor, wenn Arbeitnehmer<br />
oder Konsumenten keine Polen sind, son-<br />
C. Rechtliche Rahmenbedingungen 23
dern eine andere EU-Staatsangehörigkeit<br />
besitzen. Dann kann auf Antrag eine andere<br />
Sprache als die polnische verwendet<br />
werden. Auch Waren <strong>und</strong> Dienstleistungen<br />
müssen in polnischer Sprache benannt<br />
werden. Das gilt auch für Angebote, Garan -<br />
tiebedingungen, Lieferscheine, Rechnungen,<br />
Quittungen, Sicherheitskennzeichnungen,<br />
Bedienungsanleitungen, Produkteigenschaften<br />
<strong>und</strong> Werbung. Schließlich müssen alle<br />
Willenserklärungen gegenüber öffentlichen<br />
Stellen auf Polnisch verfasst werden.<br />
5. Vertriebspartner<br />
Als Vorstufe zu einem eigenständigen<br />
Engagement auf dem polnischen Markt<br />
steht dem ausländischen Unternehmer die<br />
Tätigkeit eines Handelsvertreters (Agent)<br />
zur Verfügung.<br />
Hierbei sind zwei Möglichkeiten zu unterscheiden:<br />
zum einen die reine Vermittlungstätigkeit<br />
des Handelsvertreters, zum<br />
anderen der Abschluss der entsprechenden<br />
Verträge durch den Handelsvertreter<br />
im Namen des ausländischen Unternehmers.<br />
Der Handelsvertreter arbeitet hierbei auf<br />
Provisionsbasis sowie auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />
einer Vollmacht. Geregelt ist der Handelsvertretervertrag<br />
im Zivilgesetzbuch als<br />
soge nannter Agenturvertrag (umowa<br />
agencyjna). Daneben gelten auch die Vorschriften<br />
zum Auftrag (umowa zlecenia).<br />
Der vermittelte Vertrag kommt unmittelbar<br />
zwischen dem ausländischen Unternehmer<br />
<strong>und</strong> dem polnischen Geschäfts-<br />
24 C. Rechtliche Rahmenbedingungen<br />
partner zustande. Das Eigentum an den<br />
Waren geht vom ausländischen Unternehmer<br />
direkt auf den polnischen Abnehmer<br />
über. Der Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters<br />
nach Vertragsbeendigung<br />
darf von den Parteien nicht ausgeschlossen<br />
werden. Der Anspruch darf den<br />
Umfang einer durchschnittlichen Jahresprovision<br />
nicht überschreiten.<br />
6. Mögliche Tätigkeitsformen für<br />
Unternehmen<br />
Wer in Polen eine eigenständige unternehmerische<br />
Tätigkeit ausüben möchte,<br />
muss zuvor entscheiden, ob dies vorübergehend<br />
sein soll (Dienstleistungsfreiheit)<br />
oder ob man sich dauerhaft engagieren<br />
bzw. niederlassen möchte (Niederlassungsfreiheit).<br />
a) Dauerhafte Tätigkeit<br />
Maßgebliche gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage für<br />
die Aufnahme, Ausübung <strong>und</strong> Einstellung<br />
einer dauerhaften wirtschaftlichen Betätigung<br />
bildet das WiFrG (siehe Kapitel C.<br />
1.). Danach ist eine Wirtschaftstätigkeit<br />
eine erwerbsmäßige, in organisierter<br />
Weise <strong>und</strong> dauerhaft ausgeübte Produktions-,<br />
Bau-, Handels- <strong>und</strong> Dienstleistungstätigkeit<br />
sowie das Erk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> die<br />
Gewinnung von Bodenschätzen.<br />
Ausländischen Investoren aus der EU stehen<br />
alle im polnischen Recht vorgesehenen<br />
Rechtsformen für eine wirtschaftliche<br />
Betätigung zur Verfügung. Sie dürfen<br />
eigene Gesellschaften gründen sowie sich<br />
an bestehenden Gesellschaften beteiligen.<br />
Die gleichen Freiheiten gelten für juristische<br />
<strong>und</strong> natürliche Personen aus den EWR-<br />
Staaten. Für alle anderen Länder hingegen<br />
gilt, von einzelnen Ausnahmekonstellationen<br />
abgesehen, nur eine eingeschränkte<br />
Wahlmöglichkeit der Rechtsformen.<br />
Die wichtigsten Gesellschaftsformen, die<br />
das polnische Recht für die Ausübung<br />
wirtschaftlicher Tätigkeiten vorsieht, sind<br />
ebenso wie im deutschen Recht die Personen-<br />
<strong>und</strong> die Kapitalgesellschaften. Zu den<br />
üblichen Personengesellschaften gehören<br />
die Offene Handelsgesellschaft (Spółka<br />
jawna (sp.j.), die <strong>Partner</strong>gesellschaft (Spółka<br />
partnerska (sp.p.) die Kommanditgesellschaft<br />
(Spółka komandytowa (sp.k.), <strong>und</strong><br />
die Kommanditgesellschaft auf Aktien<br />
(Spółka komandytowo-akcyjna (S.K.A.).<br />
Zu den wichtigen Kapitalgesellschaften<br />
gehören die Gesellschaft mit beschränkter<br />
Haftung (Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością,<br />
sp. z o.o.) <strong>und</strong> die Aktiengesellschaft<br />
(Spółka akcyjna, S.A.).<br />
Eine Sonderform stellt die Gesellschaft<br />
bürgerlichen Rechts (Spółka cywilna<br />
(s.c.) dar.<br />
Natürliche Personen können selbstverständlich<br />
auch ihre Wirtschaftstätigkeit in<br />
Form eines selbstständigen Unternehmers<br />
vornehmen.<br />
Entsprechend ihrer hervorgehobenen<br />
Bedeutung im polnischen Markt wird die<br />
polnische GmbH im Folgenden umfangreicher,<br />
die übrigen Gesellschaftsformen<br />
nur im Überblick dargestellt.<br />
aa) Gesellschaft bürgerlichen Rechts<br />
– Spółka cywilna (s.c.)<br />
Die GbR nach polnischem Recht ist eine<br />
Form von vertraglicher Beziehung zwischen<br />
den Gesellschaftern. Diese Rechtsform<br />
besitzt keine eigenständige Rechtspersön -<br />
lichkeit. Sie entsteht durch Ab schluss des<br />
Gründungsvertrages. Für die Gründung ist<br />
eine Eintragung der Gesellschaft in ein<br />
Register nicht erforderlich, die Gesellschafter<br />
müssen lediglich eine Anmeldung der<br />
wirtschaftlichen Tätigkeit beim zuständigen<br />
Amt veranlassen. Bei einer GbR haften<br />
die Gesellschafter gesamtschuldnerisch mit<br />
ihrem ganzen Vermögen.<br />
bb) Offene Handelsgesellschaft<br />
- spółka jawna (sp.j.)<br />
Die OHG ist eine Personengesellschaft<br />
ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie<br />
kann aber in eigenem Namen Rechte<br />
erwerben, u. a. das Eigentum an Gr<strong>und</strong>stücken<br />
<strong>und</strong> anderen Sachenrechten,<br />
Verbindlichkeiten eingehen, klagen <strong>und</strong><br />
verklagt werden. Die OHG entsteht durch<br />
Abschluss des Gründungsvertrages, muss<br />
aber im Unterschied zu einer GbR in das<br />
gerichtliche Handelsregister eingetragen<br />
werden. Die Gesellschafter einer OHG<br />
C. Rechtliche Rahmenbedingungen 25
haften gesamtschuldnerisch, jedoch subsidiär.<br />
Das bedeutet, dass ein Gläubiger<br />
der Gesellschaft im Falle der Zwangsvollstreckung<br />
in das Vermögen eines Gesellschafters<br />
nur dann vollstrecken kann,<br />
wenn die Zwangsvollstreckung in das<br />
Vermögen der Gesellschaft keinen Erfolg<br />
hatte; die subsidiäre Haftung des Gesellschafters<br />
betrifft nicht die Verbindlichkeiten<br />
der Gesellschaft, die vor ihrer Eintragung<br />
in das Register entstanden sind.<br />
Im Überblick:<br />
° Eine OHG setzt sich aus zwei oder mehr<br />
natürlichen <strong>und</strong>/oder juristischen Personen<br />
zusammen, um unter einer gemeinsamen<br />
Firma ein Handelsgewerbe zu<br />
betreiben.<br />
° Der Firmenname muss immer den Zusatz<br />
sp.j. (OHG) tragen.<br />
° Eine OHG entsteht im Außenverhältnis<br />
erst nach der Eintragung in das Unternehmensregister.<br />
° Eine OHG ist keine juristische Person<br />
des Privatrechts, aber sie kann Eigentum<br />
erwerben, Verträge abschließen <strong>und</strong> vor<br />
Gericht klagen <strong>und</strong> verklagt werden.<br />
° Die Gründung ist nicht von einem<br />
bestimmten Mindestkapital abhängig.<br />
° Zur Führung der Geschäfte sind gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
alle Gesellschafter berechtigt <strong>und</strong><br />
26 C. Rechtliche Rahmenbedingungen<br />
verpflichtet, es sei denn, im Gesellschaftsvertrag<br />
ist etwas anderes vereinbart.<br />
° Die Gesellschaftsführung erfolgt ohne<br />
zusätzliche Bezahlung.<br />
° Das Vermögen der Gesellschaft bilden die<br />
eingebrachten Kapitaleinlagen <strong>und</strong> die<br />
erwirtschafteten Erträge.<br />
° Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten<br />
der Gesellschaft unbeschränkt,<br />
mit ihrem ganzen Vermögen, gesamtschuldnerisch<br />
(beachte: Subsidiarität).<br />
cc) Kommanditgesellschaft –<br />
spółka komandytowa (sp.k.)<br />
Auch die KG ist eine Personengesellschaft<br />
ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie<br />
kann aber wie die OHG in eigenem Namen<br />
Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen,<br />
klagen <strong>und</strong> verklagt werden. Sie<br />
entsteht durch Abschluss des Gründungsvertrages<br />
<strong>und</strong> Eintragung in das Handelsregister.<br />
Der Gründungsvertrag muss in<br />
der Form einer notariellen Urk<strong>und</strong>e ausgefertigt<br />
werden. Der Kommanditist <strong>und</strong><br />
der Komplementär einer KG haften unterschiedlich.<br />
Der Kommanditist haftet für<br />
Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber<br />
ihren Gläubigern nur bis zur Höhe<br />
der einbezahlten Kommandit einlage, der<br />
Komplementär haftet dagegen wie der<br />
Gesellschafter einer OHG.<br />
Im Überblick:<br />
° Eine KG setzt sich aus zwei oder mehr<br />
natürlichen <strong>und</strong>/oder juristischen Personen<br />
zusammen, um unter einer gemeinsamen<br />
Firma ein Handelsgewerbe zu<br />
betreiben.<br />
° Die KG entsteht im Außenverhältnis erst<br />
nach der Eintragung in das Unternehmensregister,<br />
vor Eintragung haften die<br />
Personen, die im Namen der KG gehandelt<br />
haben, gemeinschaftlich.<br />
° Eine KG besteht aus einem Komplementär<br />
<strong>und</strong> aus mindestens einem Gesellschafter<br />
(Kommanditist).<br />
° Der Komplementär haftet gegenüber den<br />
Gläubigern für die Verbindlichkeiten der<br />
Gesellschaft unbeschränkt, <strong>und</strong> der Kommanditist<br />
haftet den Gläubigern gegenüber<br />
beschränkt bis zum Kommanditbetrag.<br />
° Die Firma einer Kommanditgesellschaft<br />
muss den Nachnamen eines oder mehrerer<br />
Komlementäre sowie den Zusatz<br />
„spółka komandytow „ enthalten.<br />
Ist der Komplementär eine juristische Person,<br />
muss die Firma der Kommanditgesellschaft<br />
den vollen Wortlaut der Firma<br />
oder den Namen dieser Person mit dem<br />
Zusatz „spółka komandytowa„ enthalten.<br />
° Das Eigenkapital wird durch die Gesell-<br />
schafter durch Einlage aufgebracht. Jeder<br />
Teilhaber ist Miteigentümer des Unternehmens<br />
<strong>und</strong> somit am Betriebsvermögen<br />
beteiligt.<br />
° Eine Mindestkapitaleinlage ist gesetzlich<br />
nicht vorgesehen.<br />
° Die Aufteilung von Gewinn <strong>und</strong> Verlust<br />
auf die Gesellschafter wird gewöhnlich im<br />
Gesellschaftsvertrag geregelt.<br />
° Der Komplementär führt die Gesellschaft.<br />
dd) Aktiengesellschaft – Spółka Akcyjna<br />
(S.A.)<br />
Die AG nach polnischem Recht ist eine<br />
Kapitalgesellschaft <strong>und</strong> besitzt eine eigene<br />
Rechtspersönlichkeit. Die AG entsteht<br />
durch Unterzeichnung des Gründungsvertrages,<br />
Einbringung von Einlagen durch<br />
Aktionäre sowie der Bestellung der Organe<br />
<strong>und</strong> Eintragung in das Handelsregister.<br />
Eine Aktiengesellschaft kann nicht allein<br />
durch eine Einmann-GmbH gebildet werden.<br />
Der Gründungsvertrag bedarf der<br />
notariellen Form. Die Haftung ist<br />
beschränkt auf die eingebrachten Einlagen.<br />
Das Mindeststammkapital einer AG<br />
in Polen beträgt 500.000 PLN, der Mindestwert<br />
einer Aktie 1 PLN.<br />
C. Rechtliche Rahmenbedingungen 27
Im Überblick:<br />
° Die Wirtschaftstätigkeit darf gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
erst nach der Eintragung in das Unternehmensregister<br />
aufgenommen werden, allerdings<br />
entsteht mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages<br />
eine sogenannte AG in<br />
Gründung, die im eigenen Namen Rechte<br />
erwerben sowie Verbindlichkeiten eingehen,<br />
klagen <strong>und</strong> verklagt werden kann.<br />
° Die AG kann von einem oder mehreren<br />
Gesellschaftern gegründet werden.<br />
° Das Stammkapital beträgt mindestens<br />
500.000 PLN <strong>und</strong> wird in Aktien mit<br />
gleichem Nennbetrag zerlegt.<br />
° Die Haftung der Mitglieder (Aktionäre)<br />
ist auf das Gr<strong>und</strong>kapital beschränkt.<br />
° Die Aktionäre nehmen ihre mitgliedschaftlichen<br />
Rechte in der Regel in Aktionärsversammlungen<br />
durch Ausübung<br />
ihres Stimmrechts wahr.<br />
° Gesellschaftsorgane sind: Hauptversammlung,<br />
Vorstand, Aufsichtsrat.<br />
ee) GmbH – spółka z ograniczoną odpo-<br />
wiedzialnością (sp. z o.o.)<br />
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit<br />
eigener Rechtspersönlichkeit. Die GmbH<br />
ist die in Polen beliebteste Gesellschaftsform.<br />
Das Mindeststammkapital einer<br />
GmbH in Polen beträgt 50.000 PLN, der<br />
28 C. Rechtliche Rahmenbedingungen<br />
Mindestnominalwert eines Geschäftsanteils<br />
50 PLN. Die GmbH haftet für<br />
Verbindlich keiten den Gläubigern gegenüber<br />
unbeschränkt mit dem Gesellschaftsvermögen.<br />
Die Gesellschafter hingegen<br />
haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage,<br />
nicht mit ihrem übrigen (Privat-)Vermögen.<br />
Zu beachten ist ferner, dass eine<br />
GmbH zwar durch eine Einzelperson<br />
gegründet werden darf (<strong>und</strong> damit eine<br />
Einpersonengesellschaft wird), nicht aber<br />
durch eine Einpersonengesellschaft<br />
gegründet werden darf.<br />
Gründung einer GmbH<br />
Die GmbH entsteht durch Unterzeichnung<br />
des Gründungsvertrages <strong>und</strong> Eintragung<br />
in das Handelsregister. Der Gesellschaftsvertrag<br />
einer polnischen GmbH ist in der<br />
Form einer notariellen Urk<strong>und</strong>e anzufertigen.<br />
Mit dem Abschluss des Gesellschafts -<br />
vertrages entsteht die sog. GmbH in Gründung,<br />
die im eigenen Namen Rechte erwerben,<br />
Verbindlichkeiten eingehen, klagen<br />
<strong>und</strong> verklagt werden kann. Mit dem Zeitpunkt<br />
der Eintragung in das Landesgerichtsregister<br />
tritt die GmbH in die Rechte<br />
<strong>und</strong> Pflichten der GmbH in Gründung ein.<br />
Die Notargebühren bei Unterzeichnung<br />
des Vertrages der Gesellschaft mit beschränkter<br />
Haftung hängen von der Höhe<br />
des Stammkapitals ab. Bei einem Stammkapital<br />
von 50.000 PLN betragen die Gebühren<br />
ungefähr 1.500 PLN zzgl. 22 Prozent<br />
MwSt. Daneben wird eine Steuer für<br />
zivilrechtliche Tätigkeiten ebenfalls<br />
abhän gig vom Stammkapital erhoben. Bei<br />
einem Stammkapital von 50.000 PLN<br />
beträgt diese in etwa 270 PLN.<br />
Geschäftsräume<br />
Hinsichtlich der Geschäftsräume, in denen<br />
die GmbH ihre wirtschaftliche Tätigkeit<br />
aus zuüben beabsichtigt, ist ein Vertrag<br />
über die Nutzung (Mietvertrag) oder ein<br />
Vertrag über den Erwerb der Räume (Kauf -<br />
vertrag) abzuschließen. Zu Beginn besteht<br />
die Möglichkeit, auch ein bereits ausgestattetes<br />
Büro in einem Business Center<br />
(z. B. Regus) anzumieten. Ein Miet- bzw.<br />
Kaufvertrag ist erforderlich, um die NIP-<br />
Nummer (Steueridentifikationsnummer)<br />
beantragen zu können. Darüber hinaus ist<br />
die genaue An schrift der Gesellschaft in<br />
Gründung in dem Antrag auf Eintragung<br />
der Gesellschaft in das Landesgerichtsregister<br />
anzugeben.<br />
REGON-Nummer (statistische Nummer)<br />
Als weitere Maßnahme in Zusammenhang<br />
mit der Firmengründung muss die statistische<br />
Registrierungsnummer REGON beim<br />
zuständigen Statistikamt der Wojewodschaft<br />
beantragt werden. Der Antrag auf<br />
Erteilung der REGON-Nummer kann unver -<br />
züglich nach Abschluss des Gesellschaftsvertrages<br />
gestellt werden. Die REGON-<br />
Nummer kann bei persönlicher Antragstellung<br />
innerhalb eines Tages erteilt werden.<br />
Leistungen der Einlagen auf das<br />
Stammkapital<br />
Nach der Beurk<strong>und</strong>ung des Gesellschaftsvertrages<br />
<strong>und</strong> der Erlangung der REGON-<br />
Nummer sind von den Gesellschaftern die<br />
Einlagen zur Deckung des Stammkapitals<br />
der Gesellschaft zu leisten. Die Einlagen<br />
können die Form einer Geld- oder einer<br />
Sacheinlage haben. Geldeinlagen können<br />
durch Überweisung des entsprechenden<br />
Geldbetrages auf das Bankkonto der<br />
Gesellschaft in Gründung oder durch Einzahlung<br />
in die Gesellschaftskasse vorgenommen<br />
werden. Sacheinlagen müssen<br />
der Gesellschaft tatsächlich zur Verfügung<br />
gestellt werden. Das Stammkapital einer<br />
GmbH polnischen Rechts muss vor der<br />
Anmeldung zur Eintragung in das Landesgerichtsregister<br />
vollständig gedeckt werden.<br />
Eintragung in das Landesgerichtsregister<br />
(Polnisches Handelsregister – Krajowy<br />
Rejestr Sądowy, KRS)<br />
Nach der Vornahme der oben dargestellten<br />
Tätigkeiten kann der Antrag auf Eintragung<br />
in das Landesgerichtsregister gestellt<br />
werden. Die Eintragung dauert in Warschau<br />
derzeit ca. vier Wochen <strong>und</strong> wird im<br />
Gesetzesblatt „Monitor Sądowy i Gospodarczy“<br />
veröffentlicht. Mit dem Zeitpunkt<br />
der Eintragung erlangt die Gesellschaft die<br />
Rechtspersönlichkeit.<br />
Die Gerichtsgebühr beträgt 1.000 PLN<br />
<strong>und</strong> die Gebühr für die Bekanntmachung<br />
im Gesetzblatt im Voraus 500 PLN.<br />
C. Rechtliche Rahmenbedingungen 29
NIP-Nummer sowie Registrierung als<br />
Mehrwertsteuerzahler<br />
Gleichzeitig mit dem Antrag auf Eintragung<br />
der Gesellschaft in das Landesgerichtsregister<br />
können die entsprechenden<br />
Anträge auf Erteilung der NIP-Nummer<br />
(Umsatzsteuer-Identifikationsnummer –<br />
Numer Identyfikacji Podatkowej) sowie<br />
auf Registrierung der Gesellschaft in<br />
Gründung als Mehrwertsteuerzahlerin<br />
beim für den Sitz der Gesellschaft zuständigen<br />
Finanzamt gestellt werden. Sind<br />
innergemeinschaftliche Warenlieferungen<br />
bzw. Dienstleistungserbringungen geplant,<br />
so sind zwei Anmeldungen für die Mehrwertsteuer<br />
zu stellen: die gewöhnliche<br />
VAT-R-Anmeldung <strong>und</strong> die VAT-R-UE-<br />
Anmeldung für die innergemeinschaftliche<br />
Mehrwertsteuerverrechnung. Sowohl die<br />
Erteilung der NIP-Nummer als auch die<br />
VAT-Registrierung kann bis zu vier Wochen<br />
dauern. Bereits ab dem Zeitpunkt der<br />
Antragstellung darf die Gesellschaft in<br />
Gründung jedoch mehrwertsteuerpflich -<br />
tige Handlungen vornehmen, um in den<br />
Genuss des Vorsteuerabzugs zu kommen.<br />
Registrierung des Unternehmens bei der<br />
Staatlichen Sozialversicherung (Zakład<br />
Ubezpieczeń Społecznych – ZUS)<br />
Innerhalb von zehn Tagen nach Einstellung<br />
der ersten Mitarbeiter hat sich das Unternehmen<br />
bei der Filiale der Staatlichen<br />
Sozialversicherung registrieren zu lassen.<br />
Die Registrierung ist unentgeltlich.<br />
30 C. Rechtliche Rahmenbedingungen<br />
Anmeldung der Gesellschaft beim zuständigen<br />
Finanzamt<br />
Innerhalb von 14 Tagen nach der Aufnahme<br />
der wirtschaftlichen Tätigkeit muss die<br />
Anmeldung beim Finanzamt erfolgen.<br />
Genehmigungen bzw. Betriebserlaubnisse,<br />
soweit erforderlich<br />
Eine Aufstellung von genehmigungs -<br />
pflichtigen Geschäftsaktivitäten ist bei der<br />
PAIZ (Polnische Agentur für Ausländische<br />
Investitionen) erhältlich.<br />
www.paiz.gov.pl/index/<br />
Firmenstempel<br />
Im Übrigen ist in Polen im Geschäftsverkehr<br />
ein Firmenstempel unbedingt erforderlich<br />
<strong>und</strong> sollte im Rechtsverkehr verwandt<br />
werden. Es besteht diesbezüglich<br />
zwar keine gesetzliche Pflicht, doch bei den<br />
meisten Behörden wird der Firmenstempel<br />
dennoch verlangt. Der Stempel sollte dabei<br />
die folgenden Angaben enthalten:<br />
den vollen Firmennamen, die Anschrift,<br />
die NIP- <strong>und</strong> REGON-Nummer. Die Kosten<br />
belaufen sich hierfür auf etwa 50 PLN.<br />
Gründungskosten einer GmbH mit Mindestkapital (Richtwerte)<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10<br />
11<br />
Notarielle Gebühr für die Beurk<strong>und</strong>ung des<br />
Gesellschaftsvertrages (abhängig unter anderem vom<br />
Stammkapital)<br />
Umsatzsteuer in der Höhe von 22 Prozent der notariellen Gebühr<br />
Steuer auf zivilrechtliche Rechtsgeschäfte beim Abschluss des<br />
Gesellschaftsvertrages<br />
Notarielle Gebühr für die Erstellung der Abschriften des<br />
Gesellschaftsvertrages (abhängig vom Umfang des<br />
Gesellschaftsvertrages sowie von der Anzahl der Abschriften)<br />
Notarielle Gebühr für die Bestätigung der Musterunterschriften<br />
der Vorstandsmitglieder bzw. Prokuristen<br />
Gerichtsgebühr für die Eintragung der Gesellschaft in das<br />
Landesgerichtsregister<br />
Gebühr für die Veröffentlichung der Eintragung der Gesellschaft<br />
im Gesetzesblatt „Monitor Sądowy i Gospodarczy“<br />
Stempelgebühr für jede erteilte Vollmacht bzw. Kopie der<br />
Vollmacht, die beim Landesgerichtsregister, beim Statistischen<br />
Amt sowie beim Finanzamt einzureichen sind<br />
Stempelgebühr für die Registrierung der Gesellschaft als<br />
Mehrwertsteuer-Zahlerin<br />
Kosten der Einholung der Abschrift aus dem<br />
Landesgerichtsregister<br />
Insgesamt<br />
z. B. beim Mindestkapital<br />
(50.000 PLN)<br />
1.500–2.000 PLN<br />
ca. 220 PLN<br />
ca. 270 PLN<br />
ca. 6 PLN zzgl. 22% MwSt.<br />
pro Seite der Abschrift<br />
ca. 20 PLN zzgl. 22% MwSt.<br />
pro bestätigte Unterschrift<br />
1.000 PLN<br />
500 PLN<br />
ca. 17 PLN je Vollmacht<br />
ca. 170 PLN<br />
30 oder 60 PLN<br />
ca. 4.000 PLN (ohne<br />
Berücksichtigung der<br />
Punkte 4, 5, 8)<br />
C. Rechtliche Rahmenbedingungen 31
ff) Sonstige Formen<br />
Daneben gibt es noch weitere Möglich -<br />
keiten unternehmerischer Tätigkeit mit<br />
zum Teil erheblich geringerem Verwaltungsaufwand;<br />
allerdings ist dann auch<br />
der Umfang der Tätigkeitsbereiche<br />
eingeschränkt.<br />
Eröffnung einer unselbstständigen Zweigniederlassung<br />
(oddział)<br />
Neben der Gründung der oben dargestellten<br />
Kapital- <strong>und</strong> Personengesellschaften,<br />
besteht die Möglichkeit, eine (rechtlich<br />
unselbstständige) Niederlassung (oddział)<br />
zu errichten. Eine solche Niederlassung<br />
eines ausländischen Unternehmens in<br />
Polen hat viele einer Kapitalgesellschaft<br />
ähnelnde Pflichten, so etwa die Bilanzierungspflicht.<br />
Sie erfordert jedoch nicht die<br />
Einbringung von Stammkapital bzw. einer<br />
Gesellschaftseinlage. Diese Niederlassungsform<br />
eines ausländischen Unternehmens<br />
in Polen ist eine rechtlich unselbstständige<br />
Organisationseinheit, die jedoch unter<br />
wirtschaftlichen sowie organisatorischen<br />
Gesichtspunkten eine gewisse Verselbstständigung<br />
besitzt. Aufgr<strong>und</strong> der rechtlichen<br />
Unselbstständigkeit ist die Niederlassung<br />
mit dem dahinter stehenden ausländischen<br />
Unternehmen identisch. Die<br />
Niederlassung kann jedoch gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
selbst keine Verträge abschließen, Rechte<br />
erwerben oder Verpflichtungen eingehen.<br />
Der Inhaber dieser Rechte bzw. Pflichten<br />
ist stets der ausländische Unternehmer.<br />
Die Nie derlassung wird in das Handelsre-<br />
32 C. Rechtliche Rahmenbedingungen<br />
gister gemäß des Gesetzes über das Staatliche<br />
Gerichtsregister (Ustawa o Krajowym<br />
Rejestrze Sdowym) eingetragen.<br />
Die Voraussetzungen im Überblick:<br />
° Eine Niederlassung darf nur in dem<br />
gleichen Bereich tätig werden wie das<br />
Mutterunternehmen im Ausland.<br />
° In der Niederlassung muss eine bevollmächtigte<br />
Person benannt werden, die<br />
den ausländischen Unternehmer vertritt.<br />
° Die Niederlassung kann erst nach Eintragung<br />
in das Handelsregister ihre Tätigkeiten<br />
aufnehmen.<br />
° Der Name der Niederlassung besteht aus<br />
dem Namen des Mutterunternehmens mit<br />
dem Zusatz „oddział w Polsce“ (Niederlassung<br />
in Polen).<br />
° Für die Niederlassung muss eine geson -<br />
derte Buchhaltung nach polnischen Vorschriften<br />
geführt werden.<br />
Die Gerichtsgebühr zur Eintragung einer<br />
Niederlassung beträgt 1.000 PLN <strong>und</strong><br />
die Gebühr für die Bekanntmachung im<br />
Gesetzesblatt 500 PLN. Nach der Eintragung<br />
der Niederlassung in das Landes -<br />
gerichtsregister sind die bereits oben<br />
erwähnte REGON-Nummer sowie die<br />
NIP-Nummer zu beantragen.<br />
(1) Eröffnung einer Repräsentanz,<br />
Vertretung<br />
Schließlich besteht noch die Möglichkeit,<br />
eine Repräsentanz in Polen zu eröffnen.<br />
Hierbei ist zu beachten, dass die Eintragungskosten<br />
einer Repräsentanz erheblich<br />
höher sind als die der Niederlassung.<br />
Sie betragen zurzeit ca. 6.500 PLN, so<br />
dass genau abzuwägen ist, ob eine<br />
Nieder lassung nicht die bessere Lösung<br />
ist, insbesondere da die Tätigkeiten der<br />
Repräsentanz stark eingeschränkt sind.<br />
Eine Repräsentanz darf nur Marketing<br />
<strong>und</strong> Marktbeobachtung betreiben. Einer<br />
Repräsentanz ist es in jedem Fall nicht<br />
gestattet, eine gewerbliche Tätigkeit<br />
aufzunehmen.<br />
(2) Betriebsstätte (zakład) nach dem<br />
deutsch-polnischen DBA<br />
Anders als die bislang dargestellten Rechtsformen<br />
bedarf ein zakład keiner aktiven<br />
Handlung des Geschäftssuchenden. Die<br />
Konstruktion der Betriebsstätte nach dem<br />
deutsch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommen<br />
(DBA) dient ausschließlich<br />
steuerlichen Berechnungszwecken <strong>und</strong><br />
kann auch ohne Wissen des Unternehmers<br />
bei Vorliegen der entsprechenden<br />
Voraussetzungen entstehen. Betriebs -<br />
stätten eines deutschen Unternehmens<br />
in Polen liegen beispielsweise vor bei:<br />
° einer Fertigungsstätte,<br />
° einer Zweigniederlassung,<br />
° einem Leitungsbüro,<br />
° einer Geschäftsstelle oder<br />
° einer Werkstatt.<br />
Zusammenfassend ist immer dann von<br />
einer steuerlichen Betriebsstätte des deutschen<br />
Unternehmens auszugehen, wenn<br />
ein Vertreter des deutschen Unternehmens<br />
von diesem zum Abschluss von Verträgen<br />
bevollmächtigt ist <strong>und</strong> der Vertreter<br />
in diesem Zusammmenhang üblicherweise<br />
in Polen geschäftlich tätig ist.<br />
(3) Einzelunternehmen (przedsiębiorca<br />
indywidualny)<br />
Natürliche Personen können nach Eintragung<br />
ihres Unternehmens in das bei den<br />
Gemeinden oder der Stadtverwaltung<br />
geführte Register eine wirtschaftliche<br />
Tätigkeit ausüben. Die Besteuerung<br />
erfolgt auf derselben Basis wie die Einkommensbesteuerung<br />
(evtl. pauschale<br />
Besteuerung oder sog. Steuerkarte) von<br />
natürlichen Personen. Für die Schulden<br />
einer Einpersonengesellschaft haftet ein<br />
Unternehmer persönlich mit seinem<br />
gesamten Vermögen.<br />
(4) Joint Venture<br />
Ausländische natürliche <strong>und</strong> juristische<br />
Personen können sich an bestehenden<br />
polnischen Unternehmen beteiligen<br />
sowie neue Unternehmen als Joint<br />
Ventures gründen.<br />
C. Rechtliche Rahmenbedingungen 33
) Vorübergehende Tätigkeit<br />
Auch wer vorübergehend in Polen arbeiten<br />
möchte, muss eine Reihe von Formalien<br />
beachten. Zunächst müssen am Arbeitsort<br />
verschiedene Unterlagen (zwingend)<br />
mitgeführt werden. Dazu gehören:<br />
° Liste aller entsandten Mitarbeiter; alle<br />
Ihre Beschäftigten benötigen als Versicherungsausweis<br />
das Formular E-101, erhältlich<br />
bei Ihrem Versicherungsträger<br />
° Dienstleistungsvertrag mit dem Auftraggeber<br />
(zweisprachig)<br />
° Bescheinigung über die Eintragung des<br />
deutschen Unternehmens in das Handelsregister<br />
bzw. Gewerberegister (auch polnische<br />
Übersetzung)<br />
° Erforderliche Anmeldungen – falls notwendig<br />
– beim zuständigen Finanzamt.<br />
Sollten mehrere Aufträge im ganzen<br />
Gebiet Polens ausgeführt werden, ist das<br />
II. Finanzamt in Warschau zuständig<br />
Für die Steuerregistrierung sind folgende<br />
Unterlagen notwendig:<br />
° ausgefülltes Formular: NIP–2<br />
° Gründungsurk<strong>und</strong>e zusammen mit einer<br />
beglaubigten Übersetzung ins Polnische<br />
° Auszug aus dem Gewerberegister, ebenfalls<br />
mit einer beglaubigten Übersetzung<br />
ins Polnische<br />
34 C. Rechtliche Rahmenbedingungen<br />
° Bescheinigung über die Zuweisung einer<br />
Steuernummer (mit beglaubigter Übersetzung<br />
ins Polnische)<br />
° Bankverträge, die das Eröffnen eines<br />
Bankkontos in Polen bestätigen<br />
° Vollmachterteilungen (im Original)<br />
z. B. an Fiskalvertretung (Steuerberater)<br />
° Vertrag mit einem Buchhaltungsbüro<br />
(Steuerberater)<br />
Bei vorübergehenden Tätigkeiten, d. h.<br />
soweit ein deutsches Unternehmen weder<br />
als Umsatzsteuerzahler in Polen registriert<br />
ist noch seinen Sitz in Polen hat, kann<br />
eine Mehrwertsteuerrückerstattung<br />
beantragt werden. Hierfür müssen dem<br />
Finanzamt keine Kassenbelege, sondern<br />
originale Rechnungen FAKTURA VAT vor -<br />
gelegt werden sowie das entsprechen de<br />
ausgefüllte Formular (in Polnisch). Voraus -<br />
setzung ist, dass das Unternehmen in<br />
Deutschland als Steuerzahler angemel det<br />
ist. Die MwSt.-Rückerstattung bezieht<br />
sich sowohl auf Waren als auch auf Dienst -<br />
leistungen. Ausgeschlossen von der MwSt.-<br />
Rückerstattung sind einige Positionen,<br />
wie z. B. PKW (bis 500 kg Ladegewicht),<br />
Kraftstoffe für PKW, Übernachtungs- <strong>und</strong><br />
Bewirtungskosten usw.<br />
Die Anträge müssen bei der zuständigen<br />
polnischen Erstattungsbehörde, dem<br />
Finanzamt in Warschau, jeweils spätestens<br />
bis zum 30. Juni des Folgejahres unter<br />
folgender Adresse eingereicht werden:<br />
Naczelnik<br />
II Urząd Skarbowy<br />
ul. Lindleya 14<br />
PL-02-013 Warszawa-Środmieście<br />
Der Mindestvergütungszeitraum beträgt<br />
drei Monate bis maximal ein Jahr. Wichtig<br />
ist, dass das Antragsformular ordnungs -<br />
gemäß ausgefüllt (auch in Englisch mög lich),<br />
unterschrieben <strong>und</strong> mit einem Firmen stem -<br />
pel versehen ist. Besonders sollte darauf<br />
geachtet werden, dass die Beschrei bung<br />
der Tätigkeit des Unternehmens der<br />
Handelsregisterein tragung entspricht. In<br />
der Anlage sind eine Bescheinigung über<br />
die umsatzsteuerliche Registrierung des<br />
Unter nehmens am Firmensitz sowie die<br />
Original rechnungen mit einzureichen.<br />
Die Originalrechnungen müssen alle<br />
notwendigen Angaben enthalten:<br />
° genaue Firmenbezeichnung, Anschrift,<br />
Steuernummer des Leistungsnehmers<br />
° Verkaufsdatum, Rechnungsdatum,<br />
Rechnungsnummer<br />
° Bezeichnung der Ware<br />
° Mengeneinheit <strong>und</strong> Menge<br />
° Einzelpreis, Gesamtpreis, Steueranteil<br />
nach Position <strong>und</strong> Gesamt<br />
° Stempel <strong>und</strong> Unterschrift<br />
Die Originalrechnungen werden vom<br />
Finanz ministerium nach Antragsbearbei -<br />
tung wieder zurückgesandt. Bei der Aus -<br />
füllung des Antrages <strong>und</strong> der Anlagen ist<br />
beson dere Sorgfalt erforderlich, da Form -<br />
fehler die Bearbeitungszeit verzögern oder<br />
auch zur Ablehnung führen.<br />
Die Entscheidung des Finanzamtes sollte<br />
innerhalb von sechs Monaten getroffen<br />
werden. In der Regel ist aber mit längeren<br />
Bearbei tungs zeiten zu rechnen.<br />
Gegen die Entscheidung des Finanzamtes<br />
ist ein Einspruch möglich.<br />
7. Weitere Meldepflichten <strong>und</strong><br />
Konzessionen<br />
a) Meldepflichten<br />
Neben den gesellschafts- <strong>und</strong> handelsrechtlichen<br />
Eintragungspflichten (siehe<br />
dazu auch unter 5.) treffen sowohl den<br />
Unternehmer je nach Art der Person <strong>und</strong><br />
ausgeübter Wirtschaftstätigkeit als auch<br />
das Unternehmen weitere, insbesondere<br />
gewerberechtliche Meldepflichten.<br />
aa) Natürliche Personen<br />
Register der wirtschaftlichen Tätigkeit<br />
(Evidenz der Wirtschafts tätigkeiten, Ewidencja<br />
Działalności Gospodarczej – EDG)<br />
° bei Wohnsitz in Polen bei der zuständigen<br />
Gemeinde bzw. Stadt<br />
° bei festem Wohnsitz im Herkunftsland<br />
(also nur Ausübung der Wirtschaftstätigkeit<br />
in Polen) bei der Gemeinde, die<br />
Hauptort der Tätigkeitsausübung ist<br />
Für den Antrag (Gebühr 100 PLN, Änderung<br />
50 PLN, Löschung gebührenfrei) sind<br />
folgende Unterlagen beizubringen:<br />
C. Rechtliche Rahmenbedingungen 35
° persönliche Identifikationsnummer<br />
(PESEL, sobald vorhanden)<br />
° Steueridentifikationsnummer (NIP,<br />
sobald vorhanden, siehe sonstige<br />
Anmeldepflichten)<br />
bb) Personen- <strong>und</strong> Kapitalgesellschaften<br />
(1) Allgemein<br />
° Eintragung beim Landesgerichtsregister<br />
für Unternehmen<br />
° Formulare für den Eintragungsantrag<br />
sind über das Justizministerium<br />
(www.ms.gov.pl) oder bei den Registergerichten<br />
erhältlich.<br />
Beizulegen sind:<br />
° Gesellschaftervertrag bzw. Satzung<br />
° Unterschriftsmuster der vertretungs -<br />
berechtigten Person<br />
° Beleg über Entrichtung der Anmelde -<br />
gebühr (1.000 PLN)<br />
° Beleg über Gebühr für Veröffentlichung<br />
der Eintragung im Amtsblatt (500 PLN)<br />
(2) Niederlassungen ausländischer Unternehmen<br />
° Eintragung beim Landesgerichtsregister<br />
(siehe unter Handelsgesellschaften)<br />
° separate Rechnungslegung des Mutterkonzerns<br />
in polnischer Sprache<br />
° Verwendung des Originalnamens des<br />
Unternehmens <strong>und</strong> der ins Polnische<br />
übersetzten Rechtsformbezeichnung<br />
mit dem Zusatz „Niederlassung in Polen”<br />
(oddział w Polsce)<br />
° Benennung einer Vertretungsperson<br />
(3) Vertretungen, Repräsentanzen<br />
° Eintragung in das Register ausländischer<br />
Vertretungen (beim Wirtschaftsminister)<br />
° Benennung einer Vertretungsperson in<br />
Deutschland<br />
cc) Sonstige (Anmelde-)Pflichten des<br />
Unternehmers<br />
Im Folgenden ein Überblick zu den Registrierpflichten<br />
eines Unternehmers bei<br />
Tätigkeitsaufnahme in Polen (teilweise<br />
bereits aus der GmbH-Darstellung unter<br />
2. a) ee) bekannt).<br />
° REGON-Nummer (Erfassung beim zuständigen<br />
Statistikamt der Woiwode, gebührenfrei):<br />
Formular RG-1<br />
° Bankkonto: Ein bestehendes polnisches<br />
Bankkonto ist Voraussetzung für die Teilnahme<br />
am automatischen Zahlungsverkehr,<br />
wenn die andere Transaktionspartei<br />
ebenfalls Unternehmer ist bzw. der<br />
Gegenwert einer Transaktion 15.000 EUR<br />
überschreitet (unabhängig von der Anzahl<br />
der insgesamt vorgenommenen Zahlungen).<br />
° NIP (Steueridentifikationsnummer beim<br />
zuständigen Finanzamt einholen, gebührenfrei):<br />
Formular NIP-1<br />
° Achtung: Seit 1. Januar 2007 werden<br />
Unternehmer angehalten, ihre NIP-Nummer<br />
als Identifikation im Geschäftsverkehr<br />
zu verwenden.<br />
° ZUS: Anmeldung zur Sozial- <strong>und</strong> Krankenversicherung<br />
bei Sozialversicherungsanstalt<br />
(Formulare unter www.zus.pl gebührenfrei)<br />
° Unternehmer muss zwei Anmeldungen<br />
abgeben: für sich als Beitragszahler <strong>und</strong><br />
für sich als Versicherten<br />
° Anmeldung bei der staatlichen Aufsichtsbehörde<br />
für Arbeitsschutz (innerhalb von<br />
30 Tagen nach Aufnahme der Gewerbe -<br />
tätigkeit, gebührenfrei)<br />
° Sanepid: Anmeldung beim Ges<strong>und</strong>heitsamt<br />
(innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahme<br />
der Gewerbetätigkeit, gebührenfrei)<br />
° Unternehmen müssen einen Firmenstempel<br />
besitzen (mit: Firma, Adresse Hauptbetrieb,<br />
NIP-, REGON-, Konto-Nummer)<br />
Um die angestrebte Wirtschaftstätigkeit<br />
zügig ausüben zu können, können mit<br />
Eintragung in das Gewerberegister bzw.<br />
Unternehmensregister gleichzeitig die<br />
Anträge für die REGON-Nummer, die NIP-<br />
Nummer <strong>und</strong> die Anmeldung zur Sozialversicherung,<br />
auch von Zahlungspflichti-<br />
gen (seit 01. Januar 2007) eingereicht<br />
werden. Das Gemeindeamt ist verpflichtet,<br />
spätestens innerhalb von drei Tagen<br />
nach Registrierung der Wirtschaftstätigkeit<br />
die Anträge an die jeweilige Behörde<br />
weiterzuleiten. Dennoch ist der Unternehmer<br />
verpflichtet, dem zuständigen Finanzamt<br />
seine REGON-Bescheinigung sowie<br />
eine Bescheinigung über eine gültige<br />
Kontoverbindung vorzulegen.<br />
b) Konzessions-, bewilligungs- <strong>und</strong><br />
lizenzpflichtige Gewerbe<br />
aa) Konzessionspflichtige Gewerbe<br />
1) Aufschluss, Erk<strong>und</strong>ung <strong>und</strong> Förderung<br />
von Bodenschätzen, behälterlose Lagerung<br />
von Substanzen <strong>und</strong> Abfalllagerung<br />
im Gebirge, darunter in unterirdischen<br />
Grubenbauten<br />
2) Herstellung <strong>und</strong> Handel mit Sprengstoffen,<br />
Waffen <strong>und</strong> Munition sowie<br />
mit Militär-<strong>und</strong> Polizeiwaren <strong>und</strong><br />
-technologie<br />
3) Herstellung, Verarbeitung, Lagerung,<br />
Transport, Distribution <strong>und</strong> Handel<br />
mit Brennstoffen <strong>und</strong> Energie<br />
4) Personen- <strong>und</strong> Vermögensschutz<br />
5) Verbreitung der Radio- <strong>und</strong> Fernsehprogramme<br />
6) Lufttransport<br />
36 C. Rechtliche Rahmenbedingungen C. Rechtliche Rahmenbedingungen 37
) Bewilligungspflichtigen Gewerbes<br />
1) Herstellung <strong>und</strong> Abfüllung von Wein<br />
<strong>und</strong> Spirituosen; Herstellung, Reinigung,<br />
Denaturierung <strong>und</strong> Entwäss -<br />
erung von Ethanol<br />
2) Aufbewahrung von Personen- <strong>und</strong><br />
Lohnunterlagen der Arbeitgeber mit<br />
befristeter Aufbewahrungszeit<br />
3) Detektivleistungen<br />
4) Veranstaltung von Pferderennen<br />
5) Führung einer selbstständigen Arzt -<br />
praxis, einer selbstständigen Facharztpraxis,<br />
einer Gruppenarztpraxis sowie<br />
Ausbildung <strong>und</strong> Nachdiplomausbildung<br />
der Ärzte <strong>und</strong> Zahnärzte<br />
6) Führung einer selbstständigen Krankenschwester-<br />
<strong>und</strong> Hebammenpraxis,<br />
einer selbstständigen Fachkrankenschwester-<br />
<strong>und</strong> Hebammenpraxis oder<br />
einer Gruppenkrankenschwester- <strong>und</strong><br />
Hebammenpraxis, sowie Nachdiplomausbildung<br />
von Krankenschwestern<br />
<strong>und</strong> Hebammen<br />
7) Pflanzenschutzmittelkonfektionierung<br />
<strong>und</strong> -handel<br />
8) Handel mit Saatgut<br />
9) Herstellung <strong>und</strong> Lagerung von Biokomponenten<br />
38 C. Rechtliche Rahmenbedingungen<br />
10) Führung einer Fahrerausbildung oder<br />
einer psychologischen Beratungsstelle<br />
für Fahrlehrer, Fahrprüfer <strong>und</strong> Fahrer;<br />
Veranstaltung von Fortbildungskursen<br />
für Fahrer, die gefährliche Stoffe<br />
befördern<br />
11) genehmigungsfreie Posttätigkeit<br />
12) Führung einer Kontrollstation für<br />
Fahrzeuge<br />
13) Veranstaltung des professionellen<br />
Sportwettbewerbs<br />
14) Telekommunikationstätigkeit<br />
15) Organisation von touristischen Veranstaltungen<br />
<strong>und</strong> Vermittlung auf Antrag<br />
der K<strong>und</strong>en beim Abschluss der Verträge<br />
über touristische Dienstleistungen<br />
(nicht zugunsten von touristischen<br />
Organisatoren, die sich mit einer entsprechenden<br />
Eintragung in die Liste<br />
ausweisen); Erbringung von touristischen<br />
Dienstleistungen im Bereich der<br />
Jagdfahrten für Ausländer auf dem<br />
Gebiet der Republik Polen sowie der<br />
Jagdfahrten im Ausland<br />
16) Führung einer Wechselstube<br />
17) Führung eines Lagerunternehmens<br />
(Lagerhauses)<br />
cc) Lizenzpflichtige Bereiche<br />
1) Immobilienverwaltung, Vermittlung im<br />
Immobilienhandel<br />
2) Aufnahme <strong>und</strong> Ausübung des Straßentransports;<br />
Ausübung der Bahnbeförderung<br />
von Personen <strong>und</strong> Gütern<br />
sowie Bereitstellung der Traktionsfahrzeuge<br />
3) Führung einer Arbeitsagentur, einer<br />
Agentur der Zeitarbeit, einer Schulstelle<br />
für Arbeitslose, die Schulungen für die<br />
öffentlichen Mittel organisiert<br />
Bei Ausübung von freien Berufen wie etwa<br />
Rechtsanwälten, Rechtsberatern, Wirtschaftsprüfern,<br />
Steuerberatern sowie bei<br />
Dienstleistungen im Rahmen der Handelsbuchführung<br />
ist die Eintragung in die Liste<br />
der zur Ausübung des jeweiligen Berufes<br />
berechtigten Subjekte erforderlich.<br />
8. Regelungen im Handwerks- <strong>und</strong><br />
Baugewerbe<br />
a) Vorschriften zum Handwerk in Polen<br />
Der Handwerksbereich ist in Polen in vergleichsweise<br />
geringem Maße reguliert.<br />
Das polnische Handwerksgesetz vom<br />
22. März 1989 (Ustawa o rzemiośle) enthält<br />
diesbezüglich kaum Vorschriften. So<br />
besteht keine Pflichtmitgliedschaft in der<br />
Handwerkskammer. Entsprechend wird<br />
auch kein Handwerksregister geführt, in<br />
das sich Handwerker eintragen müssen.<br />
Seit 1989 ist auch für zahlreiche Handwerksberufe<br />
die Pflicht abgeschafft worden,<br />
wonach zur selbstständigen Ausübung<br />
eines Handwerksberufes ein entsprechender<br />
beruflicher Befähigungsnachweis<br />
vorgewiesen werden muss. Andererseits<br />
ist im WiFrG (siehe Kap. C. 1.) darauf<br />
hingewiesen, dass bestehende Einzelvorschriften<br />
ohne Gesetzeskraft bei der<br />
Ausübung von Berufen <strong>und</strong> Tätigkeiten<br />
unbedingt einzuhalten sind. Sehr stark<br />
reglementiert sind Tätigkeiten in der Baubranche<br />
sowie verschiedene baunahe<br />
handwerkliche oder handwerksähnliche<br />
Berufe wie Gas-, Wasser-, Heizungs- <strong>und</strong><br />
Elektroinstallateur.<br />
Selbstständig in der Bauwirtschaft Tätige<br />
wie Planungsingenieure, Architekten oder<br />
Bau-Consulter müssen generell über eine<br />
Bauvorlageberechtigung (auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />
der entsprechenden Qualifikationen<br />
<strong>und</strong> praktischer Befähigungsnachweise)<br />
verfügen.<br />
Ausländer, die in den genannten Bereichen<br />
tätig werden wollen, können die im<br />
Heimatland erworbenen Zertifikate <strong>und</strong><br />
Nachweise bei verschiedenen Einrichtungen<br />
in Polen anerkennen lassen. Gr<strong>und</strong> -<br />
lage für das Verfahren der Anerkennung<br />
von Diplomen <strong>und</strong> Qualifikationsnachweisen<br />
bildet die entsprechende EU-Richtlinie<br />
vom 7.6.1999/42.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich für diesen Bereich zuständig<br />
sind:<br />
C. Rechtliche Rahmenbedingungen 39
° Biuro Uznawalności Wykształcenia i<br />
Wymiany Międzynarodowej<br />
ul. Smolna 13<br />
PL-00-375 Warszawa<br />
Tel. 0048 22 826 74 34<br />
Fax 0048 22 826 28 23<br />
eMail biuro@buwiwm.edu.pl<br />
(Amt für die Anerkennung von Bildungsabschlüssen<br />
<strong>und</strong> den Internationalen<br />
Austausch beimpolnischen Bildungsministerium)<br />
° Związek Rzemiosła Polskiego<br />
ul. Miodowa 14<br />
PL-00-246 Warszawa<br />
Tel. 0048 22 50 44 200<br />
Fax 0048 22 50 44 220<br />
eMail zrp@zrp.pl<br />
(Verband des Polnischen Handwerks)<br />
b) Besonderheiten im Bausektor<br />
Das polnische Baurecht enthält Vorschriften,<br />
die diejenigen betreffen, die eine sogenannte<br />
selbstständige Funktion im Bauwesen<br />
ausüben. Dies sind Tätigkeiten, die<br />
mit der fachlichen Bewertung technischer<br />
Erscheinungen oder der selbstständigen<br />
Lö sung architektonischer, technischer<br />
sowie technisch-organisatorischer Fragestellungen<br />
verb<strong>und</strong>en sind.<br />
Voraussetzung für die Ausübung einer<br />
selbstständigen technischen Funktion ist<br />
die Erlangung einer entsprechenden<br />
Berechtigung, die auf den Fachgebieten<br />
der Projektierung sowie der Leitung von<br />
Bauarbeiten ausgegeben wird. Die Art der<br />
Berechtigung gibt hierbei die jeweilige<br />
Spezialisierung an.<br />
Personen, die Tätigkeiten in den genannten<br />
Bereichen der Projektierung sowie der<br />
Leitung von Bauarbeiten ausüben wollen,<br />
müssen neben der Anerkennung der<br />
beruflichen Qualifikationen Mitglied in<br />
der Kammer der Bauingenieure werden.<br />
Es ist zu empfehlen, sich bei Tätigkeits -<br />
gebieten, die im Zusammenhang mit dem<br />
Baugewerbe stehen, an die Kammer der<br />
Bauingenieure in Warschau zu wenden,<br />
um eine schriftliche Antwort im Hinblick<br />
auf die Kammermitgliedschaft zu erhalten.<br />
Mitgliedschaft in berufsständischen Organisationen<br />
(Kammer der Bauingenieure)<br />
Abhängig von der jeweiligen Fachrichtung<br />
ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob zur<br />
Ausübung des Berufes die Erlangung der<br />
Mitgliedschaft in der Kammer der Bauingenieure<br />
notwendig ist.<br />
° Polska Izba In�ynierów Budownictwa<br />
ul. Mazowiecka 6/8<br />
PL-00-048 Warszawa<br />
Tel. 0048 22 828 31 89<br />
Fax 0048 22 827 07 51<br />
eMail biuro@piib.org.pl<br />
Berufshaftpflicht <strong>und</strong> Beiträge<br />
Wenn die Mitgliedschaft in der Kammer<br />
der Bauingenieure für die Ausübung des<br />
Berufes notwendig ist, bedeutet dies,<br />
dass der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung<br />
unerlässlich ist. Die<br />
Mindestversicherungssumme beträgt den<br />
Gegenwert in Höhe von 50.000 EUR. Die<br />
vom jeweiligen Mitglied zu entrichtende<br />
Versicherungsprämie ist dabei bereits in<br />
dem Kammerbeitrag enthalten. Dieser<br />
beträgt zurzeit 460 PLN für das Kalenderjahr.<br />
9. Arbeitsrecht<br />
Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />
Rechtsgr<strong>und</strong>lagen im Bereich des polnischen<br />
Arbeitsrechts sind insbesondere:<br />
° die Verfassung,<br />
° das Arbeitsgesetzbuch (ArbGB),<br />
° Verordnungen,<br />
° überbetriebliche Tarifverträge,<br />
° betriebliche Tarifverträge,<br />
° betriebliche Arbeits- <strong>und</strong> Vergütungs -<br />
ordnungen.<br />
Arbeitsverträge<br />
Nach dem polnischen ArbGB wird unterschieden<br />
zwischen:<br />
° Arbeitsverträgen auf Probe, die gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
für einen Zeitraum von max. drei<br />
Monaten abgeschlossen werden können,<br />
° Arbeitsverträgen auf bestimmte Zeit,<br />
° Arbeitsverträgen für die Dauer einer<br />
bestimmten Arbeit,<br />
° Arbeitsverträgen auf unbestimmte Zeit.<br />
Der Arbeitsvertrag ist gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
schrift lich abzuschließen. Ein nur mündlich<br />
abgeschlossener Arbeitsvertrag ist<br />
jedoch ebenfalls gültig. Im Hinblick auf<br />
das Gesetz zum Schutz der polnischen<br />
Sprache ist der Arbeitsvertrag zumindest<br />
auch in einer polnischen Sprachfassung<br />
auszufertigen. Für ausländische Arbeitnehmer<br />
empfiehlt es sich, den Arbeitsvertrag<br />
in einer zweispaltigen, zweisprachigen<br />
Fassung zu erstellen. Der monatliche<br />
Mindestlohn wird in Polen vom Minister<br />
für Wirtschaft, Arbeit <strong>und</strong> Sozialpolitik<br />
jährlich neu festgelegt.<br />
Die durchschnittliche maximale Arbeitszeit<br />
beträgt acht St<strong>und</strong>en pro Tag <strong>und</strong> 40<br />
St<strong>und</strong>en pro Woche, wobei dem ein<br />
„Referenzzeitraum“ von vier Monaten<br />
zugr<strong>und</strong>e gelegt ist. Bei einer Tagesarbeitszeit<br />
von über sechs St<strong>und</strong>en ist eine<br />
fünfzehnminütige Pause, die als Arbeitszeit<br />
gerechnet wird, einzuführen. Überst<strong>und</strong>en<br />
sind gesetzlich auf vier St<strong>und</strong>en<br />
pro Tag <strong>und</strong> 150 St<strong>und</strong>en pro Jahr begrenzt.<br />
Im Einzelfall kann davon abgewichen werden,<br />
sofern die wöchentliche Arbeitszeit<br />
in dem genannten Zeitraum von vier<br />
Monaten 48 St<strong>und</strong>en nicht überschreitet.<br />
Der gesetzlich festgelegte Urlaub beträgt<br />
abhängig von der Gesamtbeschäftigungsdauer<br />
20 (bei unter zehn Beschäftigungsjahren)<br />
oder 26 Tage (nach zehn Beschäftigungsjahren).<br />
40 C. Rechtliche Rahmenbedingungen C. Rechtliche Rahmenbedingungen 41
Der Arbeitnehmer hat für den Zeitraum<br />
der ersten 33 Werktage einer krankheitsbedingten<br />
Arbeitsunfähigkeit im Kalenderjahr<br />
Anspruch auf Lohnfortzahlung in<br />
Höhe von 80 % der durchschnittlichen<br />
Vergütung. Bei Arbeitsunfällen ist der<br />
volle Lohn zu zahlen. Bei anhaltender<br />
krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit<br />
muss der Sozialversicherungsträger für<br />
sechs Monate Krankengeld zahlen.<br />
Beendigung von Arbeitsverhältnissen<br />
Ein Arbeitsverhältnis wird beendigt<br />
° durch einvernehmliche schriftliche Parteienvereinbarung,<br />
° nach Ablauf der vereinbarten Zeit oder<br />
nach Abschluss der Arbeit, zu deren Ausführung<br />
der Vertrag abgeschlossen wurde,<br />
° durch einseitige Kündigung unter Einhaltung<br />
der im Arbeitsgesetzbuch fixierten<br />
Bedingungen.<br />
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt<br />
bei Probeverträgen je nach Vertragsdauer<br />
zwischen drei Arbeitstagen <strong>und</strong> zwei<br />
Wochen.<br />
Bei Arbeitsverträgen, die auf unbestimmte<br />
Zeit abgeschlossen worden sind, gelten<br />
folgende gesetzlichen Kündigungsfristen:<br />
° zwei Wochen bei einem Beschäftigungszeitraum<br />
von bis zu sechs Monaten,<br />
° ein Monat bei einem Beschäftigungszeit -<br />
raum von mindestens sechs Monaten,<br />
° drei Monate bei einem Beschäftigungszeit -<br />
raum von mindestens drei Jahren.<br />
Der Arbeitgeber hat bei ordentlicher Kündigung<br />
eines unbefristeten Beschäftigungs -<br />
verhältnisses sowie bei einer sofortigen<br />
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses die<br />
Gründe anzugeben. Der Arbeitnehmer<br />
kann ohne Angabe von Gründen unter<br />
Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften<br />
fristgerecht kündigen.<br />
Entsendung von Arbeitnehmern<br />
Aufenthaltsbestimmungen<br />
Wenn ein EU-Bürger sich aufgr<strong>und</strong> eines<br />
Beschäftigungsverhältnisses in Polen länger<br />
als 3 Monate aufhält, muss er seinen<br />
Aufenthalt registrieren. Ein entsprechender<br />
Antrag auf Registrierung ist persönlich,<br />
spätestens am nächsten Tag nach Ablauf<br />
der 3-monatigen Frist beim zuständigen<br />
Woiwoden (Woiwodschaftsamt) zu stellen.<br />
Die genauen Voraussetzungen zum<br />
Aufenthalt wurden bereits im Kapitel C.<br />
unter 3. dargestellt.<br />
10. Sozialrecht<br />
Sozial- <strong>und</strong> Krankenversicherung<br />
In Polen besteht eine gesetzliche Pflichtversicherung.<br />
Wird eine Tätigkeit auf dem<br />
polnischen Staatsgebiet ausgeübt, löst<br />
dies die Entstehung eines Versicherungs-<br />
verhältnisses aus (Territorialprinzip). Das<br />
gesetzliche Pensionsalter beträgt 60<br />
(Frauen) bzw. 65 Jahre (Männer). Bei<br />
Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder<br />
Unfall besteht Anspruch auf Entgeldfortzahlung.<br />
Ab dem 33. Tag des Krankenstandes<br />
wird die Zahlung nicht mehr vom<br />
Arbeitgeber, sondern der Sozialversicherung<br />
geleistet.<br />
Die Beitragssätze in der Sozialversicherung<br />
belaufen sich derzeit auf (prozentual<br />
von der Bemessungsgr<strong>und</strong>lage) insgesamt<br />
44,19 %. Davon entfallen:<br />
19,52 % auf Altersrentenversicherung,<br />
10,0 % auf Invaliden-Rentenversicherung,<br />
9,0 % auf Krankenversicherung,<br />
2,45 % auf Krankengeldversicherung,<br />
0,67–3,60 % auf Unfallversicherung,<br />
2,45 % auf Arbeitslosenversicherung<br />
(Arbeitsfonds) <strong>und</strong> 0,1 % auf Fonds der<br />
garantierten Arbeitgeberleistungen.<br />
Davon tragen die Arbeitnehmer<br />
insgesamt 24,71 %:<br />
9,76 % Anteil Altersrentenversicherung,<br />
3,5 % Anteil Invaliden-Renten versi che -<br />
rung, 9,0 % (voller Beitrag) Kranken -<br />
versicherung, 2,45 % (voller Beitrag)<br />
Krankengeldversicherung.<br />
Die Arbeitgeber tragen 19,48 %:<br />
9,76 % Beitrag Altersrentenversicherung,<br />
6,5 % Beitrag Invaliden-Renten versiche -<br />
rung, 2,45 % Arbeitslosenversicherung<br />
(Arbeitsfonds), 0,67 % (voller Beitrag)<br />
Unfal lversicherung, 0,1 % Fonds der<br />
garantierten Arbeit geberleistungen.<br />
Das Altersrentensystem umfasst gegenwärtig<br />
die nachfolgenden „drei Säulen“:<br />
° die vom Arbeitgeber in den Sozialversicherungsfonds<br />
eingezahlten Beiträge zur<br />
Altersrentenversicherung sowie einen Teil<br />
der von den Arbeitnehmern geleisteten<br />
Beiträge (die sogenannte Säule I, Pierwszy<br />
Filar),<br />
° 7,3 Prozent der von den Arbeitnehmern<br />
für die Altersrentenversicherung zu zahlenden<br />
Beiträge (9,76 %) sind vom ZUS<br />
(Staatliches Unternehmen für Sozialversicherung)<br />
an einen der staatlich garantierten<br />
„offenen Altersrentenfonds“ zu<br />
überweisen (die sogenannte Säule II,<br />
Drugi Filar),<br />
° freiwillige Altersrentenprogramme * ,<br />
kommerzielle Versicherungen <strong>und</strong> Treuhandfonds<br />
(die sogenannte Säule III,<br />
Trzeci Filar).<br />
11. Vertragsrecht <strong>und</strong> Vertragsgestaltung<br />
a) Allgemein<br />
Das polnische Zivilgesetzbuch (Kodeks<br />
Cywilny-ZGB) stammt aus dem Jahre<br />
1964. Das aus vier Büchern aufgebaute<br />
polnische ZGB beginnt ähnlich wie das<br />
deutsche Bürgerliche Gesetzbuch mit<br />
einem Allgemeinen Teil („Erstes Buch”).<br />
Die weiteren drei Bücher sind in der Rei-<br />
42 C. Rechtliche Rahmenbedingungen C. Rechtliche Rahmenbedingungen 43<br />
*<br />
Freiwillige Altersrentenprogramme sind in der gegenwärtigen<br />
Praxis bei der Mehrheit der Arbeitnehmer am<br />
populärsten.
henfolge Sachenrecht, Schuldrecht <strong>und</strong><br />
Erbrecht geregelt. Das Familienrecht<br />
befindet sich in einem separaten Gesetzbuch<br />
(Kodeks Rodzinny i Opiekuńczy).<br />
Das ZGB kennt drei gr<strong>und</strong>sätzliche<br />
Methoden der Konsenserlangung zum<br />
Vertragsschluss: Angebot <strong>und</strong> Annahme,<br />
Versteigerung <strong>und</strong> Auktion sowie Verhandlungen.<br />
Im Falle von „Verhandlungen“<br />
gilt der Vertrag als geschlossen,<br />
wenn die Parteien Übereinkunft über die<br />
Vertragsbestimmungen erzielt haben, die<br />
Gegenstand der Vertragsverhandlungen<br />
waren. Hat eine Partei Verhandlungen<br />
unter Verletzung der guten Sitten geführt,<br />
insbesondere ohne die Absicht, einen Vertrag<br />
abzuschließen, ist sie der anderen<br />
Partei zum Ersatz des Vertrauensschadens<br />
verpflichtet.<br />
Die Frage der Einbeziehung von AGB in<br />
den Vertrag ist nicht systematisch geregelt.<br />
Anders als im deutschen Recht ist<br />
die Einbeziehung ausdrücklich für alle<br />
möglichen Vertragsbeteiligten ohne subjektive<br />
Einschränkungen, mithin also auch<br />
für rein unternehmerische Geschäfte<br />
geregelt. Die Verbraucher genießen allerdings<br />
aufgr<strong>und</strong> der Einbeziehungsvorschriften<br />
zusätzlichen Schutz.<br />
b) Rechtswahl<br />
Für grenzüberschreitende Verträge wird<br />
der Gr<strong>und</strong>satz der Rechtswahl im Gesetz<br />
über das Internationale Privatrecht (Usta-<br />
wa - Prawo prywatne międzynarodowe)<br />
geregelt. Hiernach können die Parteien<br />
selbst bestimmen, welches Recht zur<br />
Anwendung kommt. Eine Ausnahme gilt<br />
allerdings für Schuldverhältnisse, die eine<br />
Immobilie zum Gegenstand haben. Hier<br />
kommt das Recht des Landes zur Anwendung,<br />
in dem sich die Immobilie befindet.<br />
c) Notwendiger Inhalt<br />
Bei der Vertragsgestaltung ist insbesondere<br />
auf die ordnungsgemäße Bezeichnung<br />
der Parteien zu achten, also die Bezeichnung<br />
der Firma oder des Namens, der<br />
Rechtsform, des Sitzes <strong>und</strong> der Anschrift<br />
sowie der Nummer im Handelsregister<br />
(KRS). Zudem ist der Vertragsgegenstand,<br />
also die sich aus dem Vertrag ergebenden<br />
Rechte <strong>und</strong> Pflichten, klar zu definieren.<br />
Der Rechtsverkehr mit Behörden, Gerichten<br />
<strong>und</strong> anderen öffentlich-rechtlichen<br />
Einrichtungen sowie Verbrauchern <strong>und</strong><br />
Arbeitnehmern ist zwingend in polnischer<br />
Sprache zu führen. Bis zum Jahr 2004<br />
galt dies sogar für den Geschäftsverkehr<br />
in Polen insgesamt. Nach dem Beitritt zur<br />
EU wurde diese Regelung jedoch abgeschwächt.<br />
d) UN-Kaufrecht<br />
Polen hat das UN-Kaufrechtsübereinkommen<br />
(United Nations Convention on Contracts<br />
for the International Sale of Goods<br />
– CISG oder auch Wiener Übereinkom-<br />
men genannt) 1996 unterzeichnet. Das<br />
UN-Kaufrecht gilt in Polen auch ohne ausdrückliche<br />
schriftliche Erklärung der Parteien.<br />
Keine Anwendung findet das UN-<br />
Kaufrecht wie üblich auf Verträge zwischen<br />
Unternehmen <strong>und</strong> Verbrauchern.<br />
e) Eigentumsvorbehalt <strong>und</strong><br />
sonstige Sicherungsmittel<br />
Bei Übergabe der Sache an den Käufer<br />
ist die schriftliche Bestätigung des Eigentumsvorbehalts<br />
gesetzlich zwingend vorgeschrieben.<br />
Um den Eigentumsvorbehalt<br />
einem Dritten gegenüber durchzusetzen,<br />
bedarf es zudem einer notariellen Datums -<br />
beglaubigung der Vereinbarung. Neben<br />
dem Eigentumsvorbehalt gibt es bei Verträgen<br />
über bewegliche Sachen auch<br />
andere sogenannte dingliche Sicherungsmittel.<br />
Die vertragliche Leistungspflicht<br />
kann so etwa über ein Faustpfandrecht<br />
oder ein sogenanntes Registerpfandrecht<br />
abgesichert werden. Das Registerpfandrecht<br />
als besitzloses Pfandrecht (die<br />
Pfandsache) muss zwingend in das Pfandregister<br />
eingetragen werden. Die Register<br />
werden bei den Wirtschaftsgerichten der<br />
Woiwodschaften geführt, in denen der<br />
Schuldner des Pfandrechts seinen Sitz hat.<br />
f) Gewährleistung <strong>und</strong> Produkthaftung<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich hat der Verkäufer für die<br />
Mangelfreiheit der Kaufsache bei Gefahrübergang<br />
einzustehen. Bei Rechts- oder<br />
Sachmängeln kann der Käufer vom Vertrag<br />
zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.<br />
Zuvor muss dem Verkäufer aber die<br />
Gelegenheit gegeben werden, den Fehler<br />
auszubessern (Nachbesserungsrecht). Nur<br />
bei wesentlichen Mängeln kann dennoch<br />
vom Vertrag zurückgetreten werden. Im<br />
Übrigen stehen die Gewährleistungsregeln<br />
zur freien Disposition der Vertragsparteien<br />
(auch die Fristen), soweit kein<br />
Verbraucher beteiligt ist. Der Verbrauchsgüterkauf<br />
ist gesetzlich gesondert geregelt.<br />
Für Werkverträge gilt eine gesetzliche<br />
Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab<br />
Übergabe, für Sachmängel bei sonstigen<br />
Verträgen eine Frist von einem Jahr ab<br />
Übergabe <strong>und</strong> für Rechtsmängel ebenfalls<br />
eine einjährige Frist, allerdings ab dem<br />
Zeitpunkt der Kenntniserlangung.<br />
Im Rahmen der Produkthaftung kommt<br />
die entsprechende EU-Produkthaftungsrichtlinie<br />
nach Umsetzung in das polnische<br />
Recht zur Anwendung. Im Rahmen<br />
seiner Wirtschaftstätigkeit muss der<br />
Produzent für den Schaden gegen über<br />
jedermann haften, der infolge eines von<br />
ihm hergestellten <strong>und</strong> gefährlichen Produkts<br />
entstanden ist. Quasi-Hersteller <strong>und</strong><br />
Importeure haften dabei mit dem Produzenten<br />
als Gesamtschuldner. Ersetzt werden<br />
müssen Schäden dennoch erst,<br />
soweit sie eine Summe von 500 EUR<br />
überschreiten. Das Produkt muss für eine<br />
mögliche Haftung nach dem Stand der<br />
Wissenschaft <strong>und</strong> Technik als gefährlich<br />
eingestuft werden. Die Haftung verjährt<br />
44 C. Rechtliche Rahmenbedingungen C. Rechtliche Rahmenbedingungen 45
drei Jahre nach Kenntniserlangung des<br />
Schadens durch den Geschädigten.<br />
Erlangt der Geschädigte hiervon keinerlei<br />
Kenntnis, erlischt der Anspruch in jedem<br />
Fall nach zehn Jahren ab dem Zeitpunkt<br />
des Inverkehrbringens (anders als im deut -<br />
schen Recht kommt es nicht darauf an, ab<br />
wann der Geschädigte vom Schadenseintritt<br />
hätte Kenntnis erlangen können).<br />
Die Vorschriften zur Produkthaftung können<br />
nicht ausgeschlossen werden. Vielmehr<br />
hat das Gesetz über den Wett -<br />
bewerb <strong>und</strong> Verbraucherschutz vom 16.<br />
Februar 2007 (Ustawa o ochronie konkurencji<br />
i konsumentów) dem Amt für Wettbewerb<br />
<strong>und</strong> Verbraucherschutz bei allen<br />
verbraucherrelevanten Verletzungshandlungen<br />
zusätzliche Kompetenzen eingeräumt.<br />
Neben einer möglichen Schadenskompensationspflicht<br />
müssen Unternehmen<br />
nunmehr auch mit von der entsprechenden<br />
Behörde auferlegten Bußgeldern<br />
rechnen.<br />
g) Gewerblicher Rechtsschutz<br />
Maßgebliches Gesetz ist hier das Gesetz<br />
über das Recht auf gewerbliches Eigentum<br />
vom 30.06.2000. Das Gesetz enthält<br />
sämtliche Vorschriften zu Patenten,<br />
Warenzeichen, Herkunftsangaben sowie<br />
Gebrauchs- <strong>und</strong> Geschmacksmustern.<br />
Anträge auf Eintragung sind beim polnischen<br />
Patentamt (Urzad Patentowy<br />
Rzeczypospolitej Polskiej) zu stellen<br />
(www.uprp.pl/polski).<br />
h) Wettbewerbsrecht<br />
Am 01. April 2007 ist das überarbeitete<br />
Gesetz über Wettbewerbs- <strong>und</strong> Verbraucherschutz<br />
in Kraft getreten. Unternehmen<br />
können von der Kartellbehörde nunmehr<br />
auch dann mit Geldbußen belegt<br />
werden, soweit ihnen Praktiken gegen<br />
die kollektiven Interessen der Verbraucher<br />
nachgewiesen werden können.<br />
i) Zahlungsverkehr<br />
Nach dem Devisengesetz vom 27. Februar<br />
2002 (prawo dewizowe) gibt es im Zahlungsraum<br />
zu den übrigen EU- sowie<br />
EWR-Staaten keine devisenrechtlichen<br />
Beschränkungen mehr. Zu beachten sind<br />
allerdings die für den Verkehr bestimmter<br />
Kapitalgeschäfte geltenden Meldepflichten<br />
gegenüber der Polnischen Nationalbank<br />
(Narodowy Bank Polski/NBP).<br />
In jedem Fall nimmt auch Polen an dem<br />
gemeinsamen EU-Projekt zum einheitlichen<br />
Zahlungsverkehr (SEPA) teil. Ziel<br />
ist es, den internationalen Zahlungsverkehr<br />
zwischen den Mitgliedsstaaten zu<br />
beschleunigen <strong>und</strong> die Kosten an inlän -<br />
dische Überweisungen anzupassen.<br />
Im Übrigen ergeben sich im Vergleich zu<br />
den Zahlungsgepflogenheiten in Deutschland<br />
keine gr<strong>und</strong>sätzlichen Unterschiede.<br />
Zahlungsmittel ist nach wie vor der polnische<br />
Zloty, der genaue Zeitpunkt für die<br />
Einführung des Euro steht bislang noch<br />
nicht fest. Rechnungen sind gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
sehr schnell innerhalb von sieben Tagen<br />
zu begleichen, es sei denn, es ist etwas<br />
anderes vereinbart. Bei bestehenden fes -<br />
ten K<strong>und</strong>enkontakten werden allerdings<br />
durchaus Zahlungsziele von bis zu 90<br />
Tagen eingeräumt.<br />
j) Forderungseinzug<br />
In Polen sind Zahlungsverzögerungen<br />
nicht unüblich. Hiergegen geschützt werden<br />
sollen Unternehmen durch das Gesetz<br />
über Zahlungsfristen bei Handelstransaktionen<br />
(Ustawa o terminach płatności w<br />
transakcjach handlowych). Ist zwischen<br />
den Parteien kein Zahlungsziel vereinbart,<br />
müssen ab dem 31. Tag nach Fälligkeit<br />
sogenannte Strafzinsen an den Zahlungsempfänger<br />
gezahlt werden.<br />
Vor einem vollständigen Forderungsausfall<br />
kann in jedem Fall eine sorgfältige Bonitätsprüfung<br />
des möglichen Geschäftspartners<br />
schützen.<br />
Das Gerichtsregister der Unternehmer<br />
(Landesgerichtsregister genannt – KRS),<br />
das jeweils für eine Woiwodschaft bzw.<br />
einen Teil einer Woiwodschaft zuständig<br />
ist, enthält eine Reihe von Informationen<br />
über Unternehmer, die für den Rechtsverkehr<br />
von tragender Bedeutung sind, z. B.<br />
Steuerschulden <strong>und</strong> Sozialversicherungsrückstände.<br />
Das Register der wirtschaft-<br />
lichen Tätigkeiten (EDG), das durch die<br />
für den Wohnsitz des Unternehmers<br />
zuständige Gemeinde geführt wird, enthält<br />
Informationen über die von natürlichen<br />
Personen geführten Einzelunternehmen.<br />
Die Deutsch-Polnische IHK (www.ihk.pl)<br />
sowie die Tochterfirmen ausländischer<br />
Wirtschaftsauskunfteien erstellen Bonitätsauskünfte<br />
in deutscher oder engli -<br />
scher Sprache. Unter anderem sind dies:<br />
° Coface Intercredit Poland sp. z o.o.,<br />
www.cofaceintercredit.pl<br />
° Creditreform,<br />
www.creditreform.pl<br />
° InfoCredit,<br />
www.infocredit.pl<br />
° Info-Net KIG sp. z o.o.,<br />
www.infodata.pl<br />
° Dun and Bradstreet Poland sp. z o.o.<br />
dbpoland.dnb.com<br />
Die Kosten für die Auskünfte liegen dabei<br />
je nach Dringlichkeit der Auskunft zwischen<br />
250 PLN (70 EUR) <strong>und</strong> 600 PLN<br />
(170 EUR). Zudem kann immer auch die<br />
Möglichkeit einer Bankauskunft in<br />
Betracht gezogen werden.<br />
Sollte eine Forderung trotz mehrmaliger<br />
Mahnungen nicht beglichen werden,<br />
kann die Deutsch-Polnische IHK<br />
(www.ihk.pl) mündlich <strong>und</strong>/oder schriftlich<br />
beim polnischen Schuldner intervenieren.<br />
Bleibt auch diese Vorgehensweise<br />
ohne Erfolg, dann können deutsch- oder<br />
englischsprachige Rechtsanwälte beauf-<br />
46 C. Rechtliche Rahmenbedingungen C. Rechtliche Rahmenbedingungen 47
tragt werden, die weiteren Schritte zu<br />
veranlassen. Neben dem Mahnverfahren<br />
(postępowanie upominawcze) sind dies<br />
das Eilverfahren für unbestrittene Forderungen<br />
oder das herkömmliche gerichtliche<br />
Zivilprozessverfahren. Nicht nur<br />
wegen der höheren Kosten, sondern insbesondere<br />
auch wegen des hohen Zeitaufwandes<br />
sollte der Gläubiger alle Möglichkeiten<br />
ausschöpfen, bevor eine Entscheidung<br />
vor dem Gericht gesucht wird<br />
(Verfahren können hier je nach Instanzen<br />
bis zu acht Jahre dauern, Eilverfahren hingegen<br />
schließen oftmals innerhalb eines<br />
Jahres ab).<br />
Wird Klage eingereicht, so ist diese an<br />
das örtlich <strong>und</strong> sachlich zuständige<br />
Gericht zu richten. Unabhängig von dem<br />
Vorliegen eines Gläubigerantrags wird<br />
dann vorerst ein Mahnverfahren eingeleitet,<br />
soweit es um eine Geldforderung<br />
geht. Ein Eilverfahren bedarf hingegen<br />
immer noch eines gesonderten Antrags.<br />
Sind beide Parteien Unternehmer, wird<br />
die Sache in einem Verfahren für Wirtschaftssachen<br />
entschieden.<br />
Bei der Wahl des Gerichtsstandes <strong>und</strong> der<br />
Rechtswahl sollte der deutsche Unternehmer<br />
durchaus in Betracht ziehen, sich für<br />
einen polnischen Gerichtsstand <strong>und</strong> die<br />
Anwendbarkeit des polnischen Rechtszugs<br />
zu entscheiden. Zwar gibt es gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
auch die Möglichkeit einer Vollstreckbarkeitserklärung<br />
eines deutschen<br />
Gerichtsurteils, dennoch ist der Weg zum<br />
vollstreckbaren Titel im Rahmen der polni-<br />
schen Gerichtsstandswahl schneller. Sollte<br />
ein deutsches Urteil für vollstreckbar<br />
erklärt werden müssen, so sind regelmäßig<br />
die Landgerichte (Sąd Okręgowy)<br />
zuständig.<br />
12. Gr<strong>und</strong>stückserwerb<br />
Im polnischen Recht existieren drei verschiedene<br />
Arten von Immobilien: Gr<strong>und</strong>stücke,<br />
Gebäude <strong>und</strong> Gebäudeteile.<br />
Gebäude <strong>und</strong> Gebäudeteile sind nach<br />
dem Zivilgesetzbuch allerdings nur in<br />
Ausnahmefällen Immobilien i. S. des<br />
Gesetzes; gr<strong>und</strong>sätzlich stellen sie<br />
Bestandteile des Gr<strong>und</strong>stücks dar.<br />
Das in Deutschland geltende Abstraktionsprinzip<br />
(Trennungsprinzip) ist dem<br />
polnischen Recht unbekannt.<br />
Für die Eigentumsübertragung ist ein<br />
notarieller Vertragsabschluss erforderlich<br />
<strong>und</strong> ausreichend. Damit entfaltet der<br />
schuldrechtliche Vertrag zugleich auch<br />
dingliche Wirkung. Die Eintragung in das<br />
Gr<strong>und</strong>buch hat daher lediglich deklaratorische<br />
Bedeutung.<br />
Nach dem Gesetz über den Erwerb von<br />
Immobilien von Ausländern war bis zum<br />
EU-Beitritt Polens im Jahr 2004 gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
eine Genehmigung des Innenministeriums<br />
erforderlich (Ustawa o nabywaniu<br />
nieruchomości przez cudzoziemców).<br />
Mit dem EU-Beitritt ist der Immobilienerwerb<br />
für die aus den Unionsländern stammenden<br />
Ausländer in Polen erleichtert<br />
worden. Demnach bedürfen Staatsangehörige<br />
oder Unternehmen aus den Mitgliedsstaaten<br />
des Europäischen Wirtschaftsraums<br />
keiner Genehmigung. Ausgenommen<br />
von dieser Regel ist der Erwerb von<br />
land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen Gr<strong>und</strong>stücken<br />
während der Dauer von zwölf<br />
Jahren ab dem Beitritt Polens zur Europäischen<br />
Union <strong>und</strong> der Erwerb von Zweitwohnsitzen<br />
während der Dauer von fünf<br />
Jahren ab dem EU-Beitritt Polens.<br />
Die Schritte zum Erwerb eines Gr<strong>und</strong>stücks<br />
im Einzelnen:<br />
Der Erwerb ist immer genehmigungsfrei,<br />
soweit dieser zu folgenden Zwecken<br />
erfolgt:<br />
° Investitionszwecke bzw. Gr<strong>und</strong>stück als<br />
Erstwohnsitz („Erstes Haus“). Soweit ein<br />
rein privater Zweck vorliegt, ist die Begrün -<br />
dung eines ständigen Wohnsitzes in Polen<br />
erforderlich.<br />
° Erwerb von Aktien oder Geschäftsanteilen<br />
einer bestehenden Firma, die ein Gr<strong>und</strong>stück<br />
besitzt, mit Ausnahme von landwirtschaftlichen<br />
Gr<strong>und</strong>stücken <strong>und</strong> Waldgr<strong>und</strong>stücken.<br />
Der Erwerb ist bedingt genehmigungsfrei<br />
bei einem:<br />
° Gr<strong>und</strong>stück als Zweitwohnsitz („Zweites<br />
Haus“), erforderlich sind dann ein ununter -<br />
brochener rechtmäßiger Aufenthalt in<br />
Polen von vier Jahren sowie ein auf eine<br />
wirtschaftliche Tätigkeit gerichteter Er -<br />
werbszweck (Dienstleistungen im Bereich<br />
Touristik);<br />
° landwirtschaftlichen Gr<strong>und</strong>stück, erforderlich<br />
sind dann bestehende Pachtverträge<br />
mit festem Datum, der Betrieb einer<br />
wirtschaftlichen Tätigkeit auf dem Gr<strong>und</strong>stück<br />
(persönlich) <strong>und</strong> der bisherige rechtmäßige<br />
Aufenthalt in Polen.<br />
° Die Übergangsfristen gelten hierbei ab<br />
Abschluss des Pachtvertrages <strong>und</strong> umfassen<br />
in Westpolen sieben <strong>und</strong> in Zentral<strong>und</strong><br />
Ostpolen drei Jahre.<br />
Der Erwerb ist genehmigungspflichtig<br />
bei einem:<br />
° landwirtschaftlichen oder Forstgr<strong>und</strong>stück.<br />
Hierbei gilt eine Übergangszeit von<br />
zwölf Jahren ab dem EU-Beitritt Polens<br />
(01.05.2004). Zu beachten sind ferner<br />
landwirtschaftliche Sondergesetze;<br />
° „Zweiten Haus“, soweit es sich um ein<br />
unbebautes Gr<strong>und</strong>stück handelt, die<br />
Bebauung Wohn- oder Erholungszwecken<br />
dient <strong>und</strong> kein ständiger Wohnsitz in<br />
Polen begründet wird. Hier gilt eine Übergangszeit<br />
von fünf Jahren ebenfalls ab<br />
dem EU-Beitritt.<br />
48 C. Rechtliche Rahmenbedingungen C. Rechtliche Rahmenbedingungen 49
Die Einholung der Genehmigung erfolgt<br />
beim Innenministerium durch Antrag.<br />
Soweit es sich um land- <strong>und</strong> forstwirtschaftliche<br />
Fläche handelt, entscheidet<br />
auch das Fachministerium mit.<br />
Der Erwerb eines Gr<strong>und</strong>stückes ohne<br />
Genehmigung des Innenministers ist<br />
unwirksam. Ein ohne die erforderliche<br />
Genehmigung geschlossener Vertrag ist<br />
von Anfang an ungültig. Die Möglichkeit<br />
einer nachträglichen Heilung dieses Formmangels<br />
besteht nicht.<br />
Der Antrag muss zumindest die folgenden<br />
Angaben enthalten:<br />
° Name (Firma) <strong>und</strong> Sitz sowie genaue<br />
Adresse des Antragstellers <strong>und</strong> seine<br />
Rechtsstellung<br />
° Angaben bezüglich der Anteilseigner der<br />
Gesellschaft<br />
° genaue Beschreibung des Gr<strong>und</strong>stücks<br />
° Vorname <strong>und</strong> Nachname (bzw. Firma) der<br />
das Gr<strong>und</strong>stück veräußernden Personen<br />
° Beschreibung der Rechtsform des Gr<strong>und</strong>stückerwerbs,<br />
z. B. Kaufvertrag, Schenkung,<br />
Bestellung eines Erbnießbrauchrechts<br />
° Erwerbsgr<strong>und</strong><br />
° Unterschrift der Person(en), die zur Vertretung<br />
des Antragstellers berechtigt ist<br />
(sind)<br />
° Angaben über Bindungen des Antragstellers<br />
zu Polen: persönlicher, beruflicher<br />
oder familiärer Art<br />
Neben der Antragstellung ist zudem die<br />
Vorlage u. a. der folgenden Dokumente<br />
erforderlich:<br />
° Kopien aktueller Dokumente, welche die<br />
Ausübung der Wirtschaftstätigkeit in<br />
Polen bestätigen<br />
° Gr<strong>und</strong>buchauszug für die zu veräußernde<br />
Immobilie<br />
° wenn sich der Antragsteller durch einen<br />
Bevollmächtigten vertreten lässt, eine<br />
schriftliche Vollmacht<br />
Für die Genehmigung des Erwerbs der<br />
Immobilie ist vom Antragsteller eine<br />
Gebühr in Höhe von 1.400 PLN (396 EUR)<br />
zu entrichten.<br />
13. Öffentliches Auftragswesen<br />
Die Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgt<br />
EU-konform. Hierüber informiert das<br />
Amt für Öffentliche Ausschreibungen<br />
(UZP, Urząd Zamówień Publicznych,<br />
www.uzp.gov.pl). Die polnischen Vorschriften<br />
über öffentliche Aufträge wurden,<br />
genauso wie in Deutschland, zur<br />
Sicherung der effektivsten Verwendung<br />
öffentlicher Gelder eingeführt. Das Ziel<br />
der Vorschriften ist es, sicherzustellen,<br />
dass öffentliche Institutionen beim Kauf<br />
von Gütern <strong>und</strong> Diensten die wirtschaftlichsten<br />
Angebote wählen. Zusätzlich<br />
garantiert die Anwendung des Verfahrens<br />
der öffentlichen Aufträge den Auftrag-<br />
nehmern, dass die Angebote in Anlehnung<br />
an die sachlichen Kriterien vergeben<br />
werden, also dass derjenige von ihnen<br />
gewinnt, der am wirtschaftlichsten auf<br />
die Bedürfnisse des Auftraggebers geantwortet<br />
hat. Ziel ist es, Diskriminierung zu<br />
unterbinden <strong>und</strong> den gleichen Zugang zu<br />
öffentlichen Ausschreibungen allen Unternehmen<br />
EU-weit zu eröffnen. Von besonderer<br />
Bedeutung ist ebenso, dass zur An -<br />
wendung öffentlicher Ausschreibungen<br />
auch viele Unternehmen verpflichtet sind,<br />
wenn sie in solchen (strategischen) Sektoren<br />
der Wirtschaft wie Energie, Transport<br />
oder Post tätig sind. Außerdem sind öffentliche<br />
Ausschreibungen verpflichtend für den<br />
Fall der Verwendung von Beihilfen aus den<br />
EU-Fonds bzw. von anderen Fördermitteln.<br />
Das polnische Vergaberecht unterscheidet<br />
zwischen zwei gr<strong>und</strong>legenden Verfahren<br />
der Auftragserteilung: offenes Vergabeverfahren<br />
<strong>und</strong> nicht offenes Vergabeverfahren.<br />
Nur in gesetzlich zugelassenen<br />
Fällen darf der Auftraggeber entweder<br />
im Verhandlungsverfahren mit vorheriger<br />
Bekanntmachung, im Verhandlungsverfahren<br />
ohne vorherige Bekanntmachung,<br />
im Verfahren der freihändigen Vergabe,<br />
im Vergabeverfahren der Preisnachfrage<br />
oder im Zuge einer elektronischen Auktion<br />
Aufträge vergeben.<br />
Die größte Rolle spielt in der Praxis das<br />
offene Vergabeverfahren.<br />
Das Verfahren der Auftragserteilung fängt<br />
mit dem Zeitpunkt an, zu dem der Auftraggeber<br />
zum ersten Mal seinen Willen<br />
zur Erteilung eines Auftrags äußert. Dies<br />
geschieht in dem Moment der Veröffentlichung<br />
der Anzeige.<br />
In der Praxis sieht die Handhabe bei öffentlichen<br />
Aufträgen so aus, wie sie es das polnische<br />
Vergaberecht regelt. Zwecks der<br />
Einreichung des Angebots soll der interessierte<br />
Unternehmer die Anzeigen über die<br />
Aufträge durchsehen, die an vier verschiedenen<br />
Stellen veröffentlicht werden:<br />
° Anzeigetafel am Sitz des Auftraggebers,<br />
° Webseite des Auftraggebers,<br />
° Portal der Öffentlichen Aufträge<br />
<strong>und</strong> – wenn es um Aufträge geht, die die<br />
„EU–Schwelle“ (seit dem 14. Juni 2007<br />
14.000 EUR) überschreiten –<br />
° Tageszeitungen oder offizielle Publikationen<br />
der Europäischen Gemeinschaften.<br />
Hat der potenzielle Auftragnehmer Inte -<br />
resse an der Auftragsabwicklung, sollte<br />
er sich zuerst die vom Auftragnehmer im<br />
Internet bereitgestellte Spezifikation der<br />
wichtigsten Auftragsbedingungen (Specyfikacja<br />
Istotnych Warunków Zamówienia,<br />
SIWZ) herunterladen.<br />
Die Ankündigung der wichtigsten Auftragsbedingungen<br />
stellt die Übersicht dar,<br />
die der Auftraggeber erstellt <strong>und</strong> an deren<br />
Ende der Erhalt des Auftrags stehen soll.<br />
50 C. Rechtliche Rahmenbedingungen C. Rechtliche Rahmenbedingungen 51
Das Leistungsverzeichnis beinhaltet die<br />
Sicherheitsbedingungen, die Beschreibung<br />
der Art <strong>und</strong> Weise der Angebotserstellung,<br />
der Preisberechnung <strong>und</strong> der<br />
Versicherung der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung.<br />
Dieses Leistungsverzeichnis<br />
ist bei der öffentlichen Ausschreibung<br />
zunehmend auch im Internet zugänglich.<br />
Eine Papierversion wird nur auf Antrag<br />
eines Auftragnehmers verschickt. Jeder<br />
Auftragnehmer kann sich mit der Bitte<br />
um Erklärung des Inhalts des Leistungsverzeichnisses<br />
an den Auftraggeber wenden.<br />
Wenn eine solche Bitte eingereicht<br />
wird, ist der Auftraggeber zur unverzüglichen<br />
Erteilung von Erklärungen verpflichtet.<br />
Die Antwort soll gleichzeitig an alle<br />
Auftragnehmer, welche die Spezifikation<br />
bekommen haben, übermittelt werden.<br />
Wenn der Unternehmer an dem Auftrag<br />
weiter interessiert ist, reicht er das Angebot<br />
in der in der Anzeige bestimmten Frist<br />
ein. Diese Frist sollte unbedingt beachtet<br />
werden. Zeitpunkt der Eröffnung der<br />
Angebote ist öffentlich. Damit können<br />
alle Auftragnehmer, die ein Angebot eingereicht<br />
haben, daran teilnehmen.<br />
Nach der Eröffnung der Angebote werden<br />
diese von der Ausschreibungskommission<br />
auf die Vereinbarkeit mit der Spezifikation<br />
der wichtigsten Auftragsbedingungen<br />
geprüft. Die in der Spezifikation festgelegten<br />
Bedingungen müssen beachtet werden,<br />
da andernfalls das Angebot zurückgewiesen<br />
wird. Die wichtigsten Bedingungen,<br />
die in der Spezifikation <strong>und</strong> der<br />
Anzeige festgelegt werden, sind die in Art.<br />
22 des Gesetzes „Recht der öffentlichen<br />
Aufträge“ genannten Bedingungen:<br />
° Der Auftragnehmer besitzt die Genehmigung<br />
zur Ausübung bestimmter Aktivitäten<br />
oder Tätigkeiten, wenn die Gesetze eine<br />
solche Pflicht vorsehen (Berufsregister).<br />
° Der Auftragnehmer besitzt das erforderliche<br />
Wissen <strong>und</strong> die erforderliche Erfahrung<br />
<strong>und</strong> hat das technische Potenzial<br />
sowie Personal, um den Auftrag zu erfüllen<br />
(Referenzen).<br />
° Der Auftragnehmer ist in der wirtschaftlichen<br />
<strong>und</strong> finanziellen Lage, die Erfüllung<br />
des Auftrags abzusichern.<br />
° Der Auftragnehmer ist von dem Verfahren<br />
auf Erteilung des öffentlichen Auftrags nicht<br />
ausgeschlossen (Gewerbezentralregister).<br />
Meist fordern die Auftraggeber zum<br />
Nachweis der oben genannten Bedingungen<br />
folgende Urk<strong>und</strong>en: Bankgutachten,<br />
Verzeichnis der ausgeführten Arbeiten<br />
(Referenzliste), Verzeichnis der angestellten<br />
Arbeitnehmer mit der für den Auftrag<br />
erforderlichen Erfahrung <strong>und</strong> einen Nachweis<br />
der Haftpflichtversicherung.<br />
Nach der Überprüfung der Angebote werden<br />
diese auf weitere Kriterien geprüft.<br />
Das am häufigsten verwendete Kriterium<br />
ist der Preis. Gleichzeitig muss man darauf<br />
achten, dass der Preis gut kalkuliert wird,<br />
um sich nicht einem Risiko des Einspruchs<br />
wegen Dumping-Preisen auszusetzen. Der<br />
Preis soll alle Kosten, die der Auftragnehmer<br />
tragen wird, umfassen, denn nach<br />
Abschluss des Vertrags ist eine Erhöhung<br />
der Vergütung nicht mehr möglich.<br />
14. Normen<br />
Auch im Bereich der technischen Normierung<br />
findet auf EU-Ebene ein Harmonisierungsprozess<br />
statt, der insbesondere die<br />
Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes<br />
fördern soll. Das Deutsche Institut<br />
für Normung vertritt dabei die Interessen<br />
Deutschlands im Komitee für Europäische<br />
Normung (CEN). Beispielsweise gehen<br />
bereits heute 80–90 % aller Normungsvorhaben<br />
des DIN auf europäische oder<br />
internationale Initiativen zurück. Polen ist<br />
seit seinem Beitritt ebenfalls aktives Mitglied<br />
des CEN <strong>und</strong> wird dort durch das Polnische<br />
Komitee für Standardisierung (PKN) vertreten.<br />
Neben dem CEN existieren weiterhin<br />
das Komitee für elektrotechnische<br />
Normung (CENELEC) sowie das Europäische<br />
Institut für Telekommunikationsnormen<br />
(ETSI). Auf internationaler Ebene<br />
kooperiert das CEN mit der Internationalen<br />
Organisation für Standardisierung<br />
(ISO) <strong>und</strong> das CENELEC mit der Inter na ti o -<br />
nalen Kommission für Elek trotechnik (IEC).<br />
Nach dem sogenannten Neuen Konzept<br />
werden in den Europäischen Richtlinien<br />
nicht länger technische Lösungen vorgeschrieben,<br />
sondern Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsanforderungen<br />
festgeschrieben,<br />
die anschließend in nationales Recht umzusetzen<br />
sind. Die festgelegten Anforderungen<br />
werden dann von den verantwortlichen<br />
Normungsinstituten konkretisiert<br />
<strong>und</strong> in Form von entsprechenden Normen<br />
ausgearbeitet <strong>und</strong> wiederum als nationale<br />
Normen in den Mitgliedsstaaten umgesetzt.<br />
In manchen Richtlinien wird für Produkte<br />
die CE-Kennzeichnung (CE steht für Communautés<br />
Européennes, also Europäische<br />
Gemeinschaften) als einheitliches Signal<br />
für die Produktsicherheit vorgeschrieben.<br />
Die Kennzeichnung liegt in Verantwortung<br />
des Herstellers (‚Technischer Reisepass’).<br />
Derzeit gibt es 21 Richtlinien, die<br />
eine CE-Kennzeichnung vorsehen:<br />
1. Niederspannungsgeräte 73/23/EWG<br />
2. Einfache Druckbehälter 87/404/EWG<br />
3. Spielzeug 88/378/EWG<br />
4. Bauprodukte 89/106/EWG<br />
5. Elektromagnetische Verträglichkeit<br />
89/336/EWG<br />
6. Maschinen 98/37/EG<br />
7. Persönliche Schutzausrüstungen<br />
89/686/EWG<br />
8. Nichtselbsttätige Waagen 90/384/EWG<br />
9. Aktive implantierbare medizinische Geräte<br />
90/385/EWG<br />
10. Gasverbrauchseinrichtungen<br />
90/396/EWG<br />
11. Warmwasserheizkessel 92/42/EWG<br />
12. Explosivstoffe für zivile Zwecke<br />
93/15/EWG<br />
52 C. Rechtliche Rahmenbedingungen C. Rechtliche Rahmenbedingungen 53
13. Medizinprodukte 93/42/EWG<br />
14. Explosionsgefährdete Bereiche 94/9/EG<br />
15. Sportboote 94/25/EG<br />
16. Aufzüge 95/16/EG<br />
17. Druckgeräte 97/23/EG<br />
18. In-vitro-Diagnostika 98/79/EG<br />
19. Funkanlagen <strong>und</strong> Telekommunikations-<br />
Endeinrichtungen 99/5/EG<br />
20. Seilbahnen für den Personenverkehr<br />
2000/9/EG<br />
21. Messgeräte 2004/22/EG<br />
Informationen zu allen bisher ausgearbeiteten<br />
Normen, die auf eine Richtlinie<br />
zurückgehen, können auf www.perinorm.<br />
com recherchiert werden. Perinorm ist<br />
eine auch deutschsprachige Datenbank,<br />
die auf Informationen europäischer <strong>und</strong><br />
internationaler Normungsinstitute aus 23<br />
Ländern (darunter auch Polen) zurückgreifen<br />
kann <strong>und</strong> kontinuierlich aktualisiert<br />
wird. Die Nutzung ist jedoch entgeltlich<br />
<strong>und</strong> erfolgt über ein Abonnement (DVD)<br />
oder online im Rahmen einer Jahres -<br />
nutzungslizenz.<br />
Eine von der Europäischen Kommission<br />
<strong>und</strong> anderen Institutionen betriebene<br />
Informationsplattform zu den europäischen<br />
Richtlinien, Normen <strong>und</strong> Standards<br />
ist in englischer Sprache unter<br />
www.newapproach.org verfügbar.<br />
Weitere wichtige Informationsquellen<br />
sind:<br />
° www.din.de<br />
Deutsches Institut für Normung<br />
° www.pkn.pl<br />
Polnisches Komitee für Normung<br />
(polnisch, englisch)<br />
° www.cenorm.be<br />
Komitee für Europäische Normung<br />
(nur englisch)<br />
15. Zertifizierungssysteme, Prüfmethoden<br />
Im Gegensatz zur verpflichtenden CE-<br />
Kennzeichnung steht die sogenannte<br />
Keymark (‚Schlüsselzeichen’). Die Keymark<br />
ist ein freiwilliges europäisches Zertifizierungszeichen(Normenkonformitätszeichen)<br />
von Drittstellen, das die Übereinstimmung<br />
von Produkten mit den Anforderungen<br />
der einschlägigen, zum Zeitpunkt<br />
des Inverkehrbringens der Produkte<br />
auf dem Markt gültigen <strong>und</strong> im Keymark-<br />
Programm für die betreffenden Produkte<br />
gelisteten europäischen Normen nachweist.<br />
Die Keymark ist damit eher ein<br />
Qualitäts- <strong>und</strong> Vertrauenssiegel für Nutzer<br />
<strong>und</strong> Verbraucher. Nutzungsrechte können<br />
in Deutschland über lizenzierte Zertifizierungsstellen<br />
oder direkt bei der Gesellschaft<br />
für Konformitätsbewertung mbH<br />
(DIN CERTCO, www.dincertco.de), die<br />
gleichzeitig Lizenzgeber für deutsche Zertifizierungsstellen<br />
ist, erworben werden.<br />
Das Nutzungsrecht ist unbegrenzt gültig,<br />
sofern nicht die Ergebnisse der jährlichen<br />
Überwachung des Qualitätssicherungs -<br />
systems <strong>und</strong> der zweijährlichen Produktprüfung<br />
beim Hersteller entgegenstehen.<br />
In Polen ist die PKN der Lizenzgeber für<br />
die Zertifizierungsstellen, die die Keymark<br />
vergeben dürfen. Hersteller <strong>und</strong> Importeure<br />
können sich in Polen auch hinsichtlich<br />
der Konformität mit polnischen Standards<br />
von den entsprechenden Stellen<br />
zertifizieren lassen. Sie erhalten das sogenannte<br />
PN-Prüfzeichen (‚Polnischer<br />
Standard’).<br />
Ausführliche Informationen über Normen<br />
im Bereich Bauprodukte <strong>und</strong> Gebäude<br />
sowie über die entsprechenden Rechts -<br />
akte sind beim Hauptamt für Bauaufsicht<br />
erhältlich:<br />
° Urząd Główny Nadzoru Budowlanego<br />
Ul. Krucza 38/42<br />
PL-00-926 Warszawa<br />
Tel. 0048 22 661 80 56<br />
Fax 0048 22 661 81 42<br />
eMail kancelaria@gunb.gov.pl<br />
www.gunb.gov.pl<br />
54 C. Rechtliche Rahmenbedingungen C. Rechtliche Rahmenbedingungen 55
D. Steuerliche Rahmenbedingungen polnischen Körperschaftsteuer (KSt-PL)<br />
unterliegen juristische Personen, die ihren<br />
Sitz oder ihre Geschäftsleitung in Polen<br />
1. Allgemein<br />
Das polnische Steuersystem war in den<br />
vergangenen Jahren umfangreichen Änderungen<br />
ausgesetzt, auch um die notwendigen<br />
Reformen nach dem Beitritt Polens zur<br />
EU umzusetzen. Zudem wurden einige<br />
Steuersätze gesenkt. In vielen Bereichen ist<br />
das polnische Steuerrecht mit dem der<br />
B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland vergleichbar.<br />
So gibt es auch in Polen gr<strong>und</strong>legende<br />
Steuergesetze, die insbesondere Verfahrensvorschriften<br />
regeln <strong>und</strong> als sogenannte<br />
„Mantelgesetze“ für viele andere spezielle<br />
Steuergesetze von Bedeutung sind. Ferner<br />
ist auch die Einteilung der Steuergesetze<br />
in unterschiedliche Kategorien möglich,<br />
so etwa in die Steuerarten Ertragsteuern,<br />
Umsatzsteuern <strong>und</strong> Vermögenssteuern.<br />
Die wichtigsten Ertragsteuern sind die<br />
Körperschaftsteuer <strong>und</strong> die Einkommensteuer<br />
(veranlagt oder pauschaliert). Eine<br />
Gewerbesteuer oder eine vergleichbare<br />
Zuschlagsteuer wird in Polen nicht erhoben.<br />
Zu den sogenannten Umsatzsteuern<br />
zählen die Umsatzsteuer, die Verbrauchsteuer<br />
<strong>und</strong> die Lotteriesteuer. Unter die<br />
Vermögenssteuern werden u. a. die Erbschaft-<br />
<strong>und</strong> Schenkungssteuer, die Immobiliensteuer,<br />
die Kraftfahrzeugsteuer <strong>und</strong><br />
die Stempelgebühr subsumiert.<br />
Hinsichtlich der Ertragsbesteuerung ist<br />
zunächst zu differenzieren, ob die in<br />
Polen erzielten Einkünfte als natürliche<br />
Person (es gilt das polnische Einkommsteuergesetz,<br />
EStG-PL * ) oder als juristische<br />
Person (es gilt das polnische Körperschaftsteuergesetz,<br />
KStG-PL) erzielt werden.<br />
Weiterhin ist zu differenzieren, ob<br />
eine beschränkte oder eine unbeschränkte<br />
Steuerpflicht vorliegt. Wesentlicher<br />
Unterschied zwischen beiden ist der<br />
Umfang der Einkünfte, die der Besteuerung<br />
unterliegen. Während bei der<br />
beschränkten Steuerpflicht nur die in<br />
Polen erzielten Einkünfte der Besteuerung<br />
unterliegen (sog. Territorialprinzip), werden<br />
bei der unbeschränkten Steuerpflicht<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich sämtliche Einkünfte besteuert.<br />
Es gilt hierbei das Welteinkommensprinzip.<br />
Im Rahmen der nachfolgenden<br />
Darstellung <strong>und</strong> Beispiele wurde aus Vereinfachungsgründen<br />
auf die Einbeziehung<br />
des Solidaritätszuschlages (SolZ) in<br />
Deutschland verzichtet.<br />
2. Die polnische Körperschaftsteuer<br />
*<br />
Zu den wichtigsten Steuern für Unternehmer<br />
in Polen bzw. Unternehmer, die in<br />
Polen wirtschaftlich tätig sind, zählt die<br />
Körperschaftsteuer (podatek dochodowy<br />
od osób prawnych). Der unbeschränkten<br />
aus Vereinfachungsgründen werden die polnischen<br />
Vorschriften im Folgenden mit dem Zusatz PL versehen<br />
haben, auch wenn sie sich erst in Gründung<br />
befinden. Häufig anzutreffende<br />
Rechtsformen sind die sp. z o.o. (GmbH)<br />
<strong>und</strong> die S.A. (AG).<br />
Die der Besteuerung zugr<strong>und</strong>e liegenden<br />
Bücher sind in Polen gr<strong>und</strong>sätzlich in polnischer<br />
Sprache zu führen. Die polnische<br />
Körperschaftsteuer ist eine Veranlagungssteuer.<br />
Gegenstand der Besteuerung ist<br />
das Einkommen von juristischen Personen<br />
(vgl. Art. 7 KStG-PL), mithin die um<br />
abzugsfähige Betriebsausgaben geminderten<br />
Erträge, wobei die Einkunftsart –<br />
wie in der deutschen Regelung des § 8<br />
Abs. 1 KStG – gr<strong>und</strong>sätzlich keine Rolle<br />
spielt. Der Körperschaftsteuersatz beträgt<br />
19 Prozent. Steuerjahr ist regelmäßig das<br />
Kalenderjahr bzw. in Abstimmung mit<br />
den zuständigen Finanzbehörden ein ab -<br />
weichender Zeitraum von zwölf Monaten.<br />
Da der Begriff des Ertrages im KStG-PL<br />
nicht hinreichend definiert ist, wird diesbezüglich<br />
eine sehr weite Auslegung<br />
bevorzugt, nach der jede Zuwendung, die<br />
einen Geldeswert besitzt, als Ertrag gilt.<br />
Ausnahmen sind gesetzlich genau festgelegt.<br />
Eine ebenso klare wie restriktive<br />
Regelung beinhalten die gesetzlichen<br />
Regelungen zum Betriebsausgabenabzug<br />
(Art. 15,16 ff. KStG-PL). Erwerbsaufwendungen<br />
liegen danach vor, wenn die<br />
nachfolgenden Tatbestandsmerkmale<br />
kumulativ erfüllt sind:<br />
° Ausgaben wurden vom Steuerpflichtigen<br />
getragen,<br />
° Ausgaben stehen in unmittelbarem<br />
Zusammenhang mit der ausgeübten<br />
(Wirtschafts-)Tätigkeit,<br />
° es besteht ein Ursachenzusammenhang<br />
mit einer Erhöhung der Einnahmen <strong>und</strong><br />
° die Ausgaben können belegt werden.<br />
Zu den nicht abziehbaren Aufwendungen<br />
zählen beispielsweise Aufwendungen für<br />
den Erwerb, die selbstständige Herstellung<br />
oder die Verbesserung von Sachanlagen<br />
<strong>und</strong> immateriellen Vermögensgegenständen.<br />
Nennenswert ist darüber hinaus,<br />
dass auch das polnische Körperschaft -<br />
steuerrecht ein Betriebsausgabenabzugsverbot<br />
aufgr<strong>und</strong> „übermäßiger“ Gesellschafter-Fremdfinanzierung<br />
kennt (sog.<br />
„Thin Capitalisation“). Außerdem führen<br />
auch im polnischen Körperschaftsteuerrecht<br />
Rechtsverhältnisse zwischen der<br />
Gesellschaft <strong>und</strong> dem Gesellschafter nur<br />
insoweit zu abzugsfähigen Betriebsausgaben,<br />
als dass diese angemessen sind. Ohne<br />
rechtlichen Gr<strong>und</strong> gezahlte Beträge sind<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich vom Abzug ausgeschlossen.<br />
Entsprechend den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes<br />
können Verluste<br />
(d. h. negative Einkommen) im polnischen<br />
Körperschaftsteuerrecht nicht rückgetragen<br />
werden, sondern sind allenfalls in<br />
den folgenden fünf Jahren vortrags- <strong>und</strong><br />
somit ausgleichsfähig. Möglich ist darüber<br />
hinaus auch eine unterjährige Verlustgeltendmachung<br />
bei der Ermittlung der KSt-<br />
Vorauszahlungen.<br />
56 C. Steuerliche Rahmenbedingungen D. Steuerliche Rahmenbedingungen 57
Dividendenausschüttungen an unwesentlich<br />
beteiligten Gesellschaften unterliegen<br />
einer 19 %igen Dividendensteuer, die<br />
Abgeltungswirkung hat. Um eine Doppelbesteuerung<br />
zu vermeiden, kann die die<br />
Dividende empfangende Gesellschaft die<br />
Quellensteuer auf ihre eigene Körperschaftsteuer<br />
anrechnen, soweit sie eigene<br />
Körperschaftsteuer zahlt. Im Fall der<br />
wesentlichen Beteiligung erfolgt durch<br />
die Umsetzung der Mutter-Tochter-Richt -<br />
linie (MTRL) seit dem 01. Mai 2004 bei<br />
dem aus polnischer Sicht ausländischen<br />
Lösung:<br />
(<strong>und</strong> inländischen) Muttergesellschaften<br />
eine Freistellung von der Dividenden steuer.<br />
Beispiel Tochterunternehmen<br />
Die deutsche D-GmbH verfügt über eine<br />
100 %ige Tochtergesellschaft in Polen.<br />
Diese PL-GmbH erwirtschaftet einen<br />
Gewinn vor Steuern von 100 GE. Der<br />
Nachsteuergewinn wird an die deutsche<br />
Mutter ausgeschüttet. Zur Veranschaulichung<br />
die folgende Übersicht:<br />
Gewinn (EBIT) der PL-GmbH 100,00<br />
KSt 19 % ./. 19,00<br />
Gewinn nach Steuern 81,00<br />
Quellenst.-Freistellung gemäß Art. 22 IV KStG-PL ./. 0,0<br />
Zufluss nach Deutschland 81,00<br />
Einkommen der D-GmbH i. S. d. KStG-D 81,00<br />
./. Steuerbefreiung § 8b I KStG ./. 81,00<br />
Hinzurechnung nichtabzugsfähiger<br />
Betriebsausgaben gem. § 8b V KStG-D 4,05<br />
GewSt (geschätzt) ./. 0,68<br />
KSt-D (auf 3,37) ./. 0,84<br />
(inländische Steuerbelastung 1,52 %)<br />
Einkommen nach Steuern 79,48<br />
Steuerbelastung auf Ebene der Körperschaften: 20,52 %<br />
(Anm.: Berechnung der deutschen Besteuerung erfolgte unter Berücksichtigung der Rechtslage<br />
des Veranlagungszeitraumes 2007)<br />
Ausnahmeregelung Sonderwirtschaftszone<br />
Nicht zuletzt aufgr<strong>und</strong> fehlender Finanzmittel<br />
gibt es in Polen bislang für Unternehmen<br />
keine Förderungen in Form direkter<br />
Zuwendungen (beispielsweise Investitionszulagen<br />
<strong>und</strong> -zuschüsse). Um die<br />
Standortattraktivität dennoch zu erhöhen,<br />
wurden seit 1994 sogenannte Sonderwirtschaftszonen<br />
geschaffen, deren Vergünstigungen<br />
in der Regel eine zehnjährige<br />
Körperschaft- bzw. Einkommensteuerbefreiung<br />
<strong>und</strong> für maximal weitere zehn<br />
Jahre eine Besteuerung zum halben dann<br />
geltenden Steuersatz vorsahen. In Erfüllung<br />
der Vorgaben der EU wurde die Förderung<br />
2001 reformiert <strong>und</strong> an die<br />
Höchstgrenzen der EU angepasst, wobei<br />
aber „alten“ Investitionen Bestandsschutz<br />
gewährt wird. Damit können Investoren,<br />
die eine Beteiligung an einem nach früherem<br />
Recht begründeten Unternehmen<br />
erwerben, wei terhin in den Genuss der<br />
alten Regelung kommen. Alternativ können<br />
sie durch Neugründung die aktuelle<br />
Regelung in Anspruch nehmen, die trotz<br />
der europarechtlichen Vorgaben ebenfalls<br />
umfangreiche Begünstigungen vorsieht.<br />
3. Die polnische Einkommensteuer<br />
Das polnische Einkommensteuergesetz<br />
(EStG-PL) vom 26.07.1991 wurde ebenfalls<br />
aus den bereits genannten Gründen<br />
mehrfach geändert. Von den gesamten<br />
Steuereinnahmen Polens entfallen in etwa<br />
23 Prozent (nach Angaben des polnischen<br />
Finanzministeriums) auf die Einkommensteuer,<br />
die zwischen dem Staat, den Gemein<br />
den, den Landkreisen <strong>und</strong> den Regie -<br />
rungsbezirken aufgeteilt wird. Sie ist eine<br />
Jahressteuer <strong>und</strong> stellt die einzige direkte<br />
ertragsteuerliche Belas tung für natürliche<br />
Personen dar, da die Gewerbesteuer in<br />
Polen bereits 1939 abgeschafft wurde.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt auch in Polen das Prinzip<br />
der Individualbesteuerung, d. h. jede<br />
natürliche Person besteuert die von ihr<br />
erzielten Einkünfte (vgl. Art. 1 EStG-PL).<br />
Ausnahmen hiervon sind jedoch beispielsweise<br />
bei der Besteuerung von Minderjährigen<br />
anzutreffen, deren Einkünfte je nach<br />
Einzelfall auch bei den Eltern versteuert<br />
werden (vgl. Art. 7 EStG-PL).<br />
Natürliche Personen unterliegen der polnischen<br />
unbeschränkten Steuerpflicht,<br />
wenn sie in Polen einen Wohnsitz innehaben<br />
(vgl. Art. 3 EStG-PL). Ein solcher Wohnsitz<br />
wird vereinfacht ausgedrückt angenommen,<br />
wenn der persönliche oder wirtschaftliche<br />
Lebensmittelpunkt in Polen gelegen<br />
ist oder man sich in Polen länger als<br />
183 Tage auf ein Jahr gerechnet aufhält.<br />
Bei gleichzeitiger Erfüllung eines Wohn -<br />
sitztatbestandes (oder ge wöhnlichen Aufenthalts)<br />
in Deutschland muss die Rangfolge<br />
anhand des Doppelbesteuerungs -<br />
abkommens Deutschland-Polen vom<br />
01. Januar 2005 untersucht werden.<br />
Der Einkommensteuer unterliegen nach<br />
Art. 10 Abs. 1 EStG-PL in Polen neun Einkunftsarten.<br />
Im Einzelnen sind dies die<br />
Einkünfte aus:<br />
58 D. Steuerliche Rahmenbedingungen D. Steuerliche Rahmenbedingungen 59
° nichtselbstständiger Arbeit (Art. 10 Nr. 1<br />
i. V. m. Art. 12 EStG-PL),<br />
° selbstständiger Arbeit (Art. 10 Nr. 2<br />
i. V. m. Art. 13 EStG-PL),<br />
° Wirtschaftsbetätigung (Art. 10 Nr. 3<br />
i. V. m. Art. 14 EStG-PL),<br />
° landwirtschaftlicher Produktion (Art. 10<br />
Nr. 4 i. V. m. Art. 15 EStG-PL),<br />
° Immobilienüberlassung (Art. 10 Nr. 5<br />
i. V. m. Art. 16 EStG-PL),<br />
° Vermietung (Art. 10 Nr. 6 i. V. m. Art.<br />
16a EStG-PL),<br />
° Kapitalvermögen <strong>und</strong> Vermögensrechten<br />
(Art. 10 Nr. 7 i. V. m. Art. 17,<br />
18 EStG-PL),<br />
° Veräußerungsgeschäften (Art. 10 Nr. 8<br />
i. V. m. Art. 19 EStG-PL) <strong>und</strong><br />
° sonstigen Quellen (Art. 10 Nr. 9 i. V. m.<br />
Art. 20 EStG-PL).<br />
Verluste, die in den einzelnen Einkunftsarten<br />
erzielt werden, können nur innerhalb<br />
derselben Einkunftsart verrechnet <strong>und</strong><br />
maxi mal fünf Jahre (!) vorgetragen werden.<br />
Hierbei ist eine jährliche Begrenzung<br />
auf 50 Prozent der Einkünfte zu beachten.<br />
Ein Verlustrücktrag entsprechend § 10d<br />
EStG-D ist nicht möglich.<br />
Bei der Ermittlung der einzelnen Einkünfte<br />
gilt jeweils das objektive Nettoprinzip,<br />
d. h. den Erwerbseinnahmen werden die<br />
entsprechenden Erwerbsaufwendungen<br />
gegenübergestellt. Hierbei ist jedoch zu<br />
beachten, dass die Abziehbarkeit von<br />
Erwerbsaufwendungen in Polen weitaus<br />
restriktiver geregelt ist <strong>und</strong> der Abzug in<br />
den jeweiligen Vorschriften regelmäßig<br />
abschließenden Charakter besitzt. Bei den<br />
abziehbaren Aufwendungen werden<br />
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />
ebenfalls über mehrere Jahre im Wege<br />
der Abschreibung auf Abnutzung geltend<br />
gemacht, Kraftfahrzeuge beispielsweise<br />
mit 20 Prozent jährlich (vgl. Art. 22i ff.<br />
EStG-PL). Bei bestimmten Einnahmen erfolgt<br />
eine pauschale Ermittlung der Einkünfte,<br />
d. h. die Erwerbseinnahmen werden ungeachtet<br />
der tatsächlichen Erwerbsaufwendungen<br />
belastet. Hiervon sind beispielsweise<br />
Einnahmen aus der Veräußerung von Immobilien<br />
(10 %), Renten (10 %), Zinsen <strong>und</strong><br />
Dividenden (19 %) betroffen. Ferner dürfen<br />
seit dem 01. Januar 2004 Steuerpflichtige<br />
ihre Einkünfte aus Wirtschaftstätigkeit<br />
von der Regelbesteuerung abspal ten<br />
<strong>und</strong> einem linearen Steuertarif von 19 %<br />
unterwerfen (Optionsrecht). Innerhalb<br />
der einzelnen Einkunftsarten sind überdies<br />
bestimmte Pauschalen für Erwerbsaufwen -<br />
dungen verankert, wobei das objektive<br />
Netto prinzip teilweise dadurch eingeschränkt<br />
ist, dass mitunter ein Abzug von höheren<br />
Erwerbsaufwendungen ausgeschlossen wird.<br />
Von den Einkünften, die keiner Sonder -<br />
besteuerung unterliegen, können noch<br />
bestimm te Abzüge vorgenommen werden,<br />
vergleichbar mit dem deutschen Son -<br />
derausgabenabzug. Die sich dann ergebende<br />
Bemessungsgr<strong>und</strong>lage unterliegt einem<br />
Stufentarif. Ebenfalls kann bei Verheirateten<br />
ein „Splittingtarif“ angewandt werden.<br />
Pauschal ausgedrückt ist die steuer -<br />
liche Belastung durch die polnische Ein -<br />
kommensteuer bei geringeren Ein künften<br />
höher <strong>und</strong> bei hohen Einkünften geringer<br />
als in Deutschland. Dies hat seine Ursache<br />
in den verhältnismäßig geringeren Gr<strong>und</strong> -<br />
freibeträgen (welche in Deutsch land das<br />
steuerliche Existenzmini mum von der Be -<br />
steuerung ausnehmen) bei gleichzeitig<br />
vorhandenen höheren Eingangsteuersätzen<br />
einerseits <strong>und</strong> niedrigeren Spitzensteuersätzen<br />
(für 2007 <strong>und</strong> 2008: 40 %, für 2009:<br />
32 Prozent geplant) anderer seits. Die Krankenversicherungsbeiträge<br />
(9 % der Steuerbemessungsgr<strong>und</strong>lage)<br />
können von der<br />
vorläufigen Steuerlast bis zu 7,75 % ab ge -<br />
zogen werden. Es ergibt sich ein Stufentarif.<br />
Bei beschränkt steuerpflichtigen natürlichen<br />
Personen kommen regelmäßig die gleichen<br />
Besteuerungssätze zur Anwendung, wobei<br />
nur die polnischen Einkünfte gem. Art. 3<br />
Abs. 2b EStG-PL zur Besteuerung herangezogen<br />
werden. Für die Vorteilhaftigkeit<br />
eines unternehmerischen Engagements in<br />
Polen ist – zumindest für in Deutschland<br />
ansässige Unternehmer – nicht nur die<br />
dortige Steuerbelastung von Bedeutung.<br />
Entschei dend ist vielmehr das Zusammen -<br />
spiel von deutschen <strong>und</strong> polni schen Be steue -<br />
rungs vorschriften bzw. deren bilaterale<br />
Abstimmung. Bedeutung erlangt hierbei das<br />
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen<br />
Deutschland <strong>und</strong> Polen (DBA D/PL)<br />
von 1972, welches zum 01.01.2005 durch<br />
ein Revisionsabkommen ersetzt wurde.<br />
Beispiel Betriebsstätte i. S. des DBA<br />
A ist eine natürliche Person (Einzelunternehmer<br />
oder Gesellschafter einer Mitunternehmerschaft)<br />
mit Wohnsitz in<br />
Deutschland <strong>und</strong> erzielt in Polen Einkünfte<br />
aus Wirtschaftstätigkeit in Höhe von 100<br />
vor Steuern durch eine dort unterhaltene<br />
Betriebstätte. A erzielt in Deutschland<br />
weitere Einkünfte <strong>und</strong> unterliegt hier der<br />
höchsten Progressionsstufe (45 %). A<br />
optiert zum linearen Tarif mit 19 % ESt-PL.<br />
60 D. Steuerliche Rahmenbedingungen D. Steuerliche Rahmenbedingungen 61<br />
Lösung:<br />
A ist mit den in Polen erzielten Einkünften mangels Wohnsitz lediglich beschränkt steuerpflichtig.<br />
Gewinn vor Steuern 100,00<br />
ESt-PL ./. 19,00<br />
Einkommen nach Steuern 81,00<br />
In D werden die Einkünfte aus Polen unter Progressionsvorbehalt<br />
freigestellt (Art. 7 I i. V. m. Art. 5 <strong>und</strong> Art. 24 I lit. a) DBA D/PL).<br />
Zufluss nach Deutschland 81,00<br />
ESt-D (Freistellung) 0,00<br />
Einkommen nach Steuern 81,00<br />
Steuerbelastung gesamt 19 %
Für die (Gesamt-) Steuerbelastung ist ferner<br />
zu beachten, dass der deutsche Durch -<br />
schnittssteuersatz durch die freigestellten<br />
polnischen Einkünfte erhöht wird <strong>und</strong> da -<br />
durch eine zusätzliche Besteuerung eintritt.<br />
Die Einkommensteuererklärung hat bis spä -<br />
testens zum 30. April des Folgejahres zu<br />
erfolgen. Verstöße hiergegen können Geld -<br />
bußen, Nichtzahlungen von Steuern sogar<br />
empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen.<br />
Auch in Polen werden Vorauszahlungen<br />
auf die Einkommensteuer erhoben, soweit<br />
nicht ohnehin ein Abzug von den Erträgen<br />
vorgenommen wird.<br />
4. Die polnische Umsatzsteuer (VAT)<br />
Das polnische Umsatzsteuergesetz ist aufgr<strong>und</strong><br />
des EU-Beitritts zum 01. Mai 2005<br />
in weiten Teilen identisch oder vergleichbar<br />
mit den deutschen Regelungen. Im Kern<br />
steht hierbei auch das europäische Binnen -<br />
marktrecht. Die Gr<strong>und</strong>systematik beinhaltet<br />
ein All-Phasen-Netto-Umsatzsteuer-<br />
System mit Vorsteuerabzug. Dies bedeutet,<br />
dass die Umsatzsteuer auf jeder „Verkaufsstufe“<br />
erhoben wird <strong>und</strong> von einem<br />
nachfolgenden Unternehmer bei Vorliegen<br />
der notwendigen Voraussetzungen als Vorsteuer<br />
abgezogen werden kann. Im Re gel -<br />
fall setzt der Vorsteuerabzug das Vorliegen<br />
von eigenen umsatzsteuerpflich tigen Umsätzen<br />
voraus. Die Gr<strong>und</strong>züge des Bin nen -<br />
marktrechts (innergemeinschaftlicher Erwerb<br />
versus innergemeinschaftliche Lieferung)<br />
sind auch im polnischen Recht verankert.<br />
Neben dem von der Umsatzsteuer befreiten<br />
Umsatz kennt das polnische Umsatzsteuerrecht<br />
vier Steuersätze (0 %, 3 %,<br />
7 % <strong>und</strong> den Regelsteuersatz von 22 %).<br />
Mit den niedrigeren Steuersätzen werden<br />
bestimmte begünstigte Waren <strong>und</strong> Dienstleistungen<br />
besteuert (Medikamente beispielsweise<br />
mit 7 %).<br />
Die im Regelfall monatlich abzugebenden<br />
Umsatzsteuervoranmeldungen müssen bis<br />
zum 25. des Folgemonats beim Finanzamt<br />
abgegeben werden.<br />
Zu Beginn ihrer steuerpflichtigen Ver -<br />
kaufs tätigkeit müssen sich Unternehmer<br />
gr<strong>und</strong> sätzlich beim Finanzamt registrieren<br />
lassen, es sei denn, sie üben ausschließlich<br />
steuerfreie Tätigkeiten aus oder sind von<br />
der Steuer befreit (etwa weil der Vo r -<br />
jahres umsatz unter 10.000 Euro lag).<br />
Ein deutscher Unternehmer, der in Polen<br />
steuerpflichtige Dienstleistungen verkauft,<br />
kann sich umsatzsteuerrechtlich registrieren<br />
lassen, selbst wenn er hier keinen Firmensitz,<br />
keine Niederlassung oder keine<br />
Betriebstätte im Sinne des polnisch-deutschen<br />
Doppelbesteuerungsabkommens<br />
innehat.<br />
Damit hat er die gleichen Rechte <strong>und</strong><br />
Pflichten wie der polnische Unternehmer.<br />
Für den Verkauf von Waren in Polen muss<br />
er sich beim zuständigen Finanzamt registrieren<br />
lassen. Hierfür sind einige Dokumente<br />
vorzulegen. Die Registrierung eines<br />
ausländischen Unternehmers hat den Vorteil,<br />
dass die geschuldete Umsatzsteuer<br />
(auf Tätigkeiten, die der Umsatzsteuer in<br />
Polen unterliegen) mit der Vorsteuer für<br />
den Kauf von Waren <strong>und</strong> Dienstleistungen<br />
in Polen <strong>und</strong> für den Import von<br />
solchen Waren <strong>und</strong> Dienst leis tungen verrechnet<br />
werden kann.<br />
Ausländische Firmen, die in Polen nicht<br />
registriert sind, können in bestimmten<br />
Fällen die Vorsteuer auf in Polen gekaufte<br />
Waren <strong>und</strong> Dienstleistungen zurückerhalten.<br />
Ein ausländischer Unternehmer<br />
muss, um die Rückerstattung der Vorsteuer<br />
zu erwirken, bestimmte Bedingungen<br />
erfüllen: Er muss sich umsatzsteuerlich<br />
in dem Land registrieren, in<br />
dem sich sein Wohn- oder Geschäfts sitz<br />
bzw. der Ort, an dem er geschäftlich<br />
tätig ist, befindet. Auch darf er regel -<br />
mäßig auf dem polnischen Gebiet keine<br />
wirtschaftliche Tätigkeit ausführen, die<br />
der polnischen Umsatzsteuer unterliegt.<br />
Darüber hinaus muss für die Vorsteuer -<br />
erstattung das Gegenseitigkeitsprinzip<br />
erfüllt sein, d. h. polnische Unternehmer<br />
müssen in dem Land, in dem die ausländische<br />
Firma registriert ist, die die Vorsteuererstattung<br />
in Polen beantragt, das<br />
Recht haben, die Umsatzsteuer unter<br />
ähnlichen Bedingungen zurückzuerhalten.<br />
Wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt<br />
sind, erfolgt die Vorsteuererstattung.<br />
5. Die Rechtsgeschäftsteuer<br />
Ab 2001 wurde in Polen die sog. Rechtsgeschäftsteuer<br />
(RgSt) eingeführt, die zuvor<br />
auf der Gr<strong>und</strong>lage des Verwaltungsgebührgesetzes<br />
erhoben wurde <strong>und</strong> gewis -<br />
se Ähnlichkeiten zur Umsatzsteuer aufweist.<br />
Die Steuer wird auf Verträge erhoben,<br />
mit denen eine Vermögensverlagerung<br />
verb<strong>und</strong>en ist, bei denen das polnische<br />
Umsatzsteuergesetz nicht angewandt<br />
wird, also insbesondere bei Vermögensverlagerungen<br />
im außerunternehmerischen<br />
Bereich. Verträge, die unter die<br />
Rechtsgeschäftsteuer fallen können, sind<br />
u. a. Kauf- <strong>und</strong> Tauschverträge von Gegen -<br />
ständen <strong>und</strong> Vermögensrechten, Darlehensverträge,<br />
Gesellschaftsverträge,<br />
Schenkungsverträge <strong>und</strong> Bestellungsverträge<br />
von Hypotheken <strong>und</strong> entgeltlichem<br />
Nießbrauch.<br />
Die Rechtsgeschäftsteuer ist eine Pauschalsteuer,<br />
die entweder als bestimmter<br />
Prozentsatz (meist 0,5–2 %) oder aber<br />
als feste Summe abgezogen wird. Welche<br />
Berechnung Anwendung findet, hängt<br />
von dem jeweiligen Vertrag ab.<br />
Beispiel Unternehmenskauf<br />
Der Erwerb oder die Veräußerung eines<br />
Unternehmens ist in Polen nach dem Umsatzsteuergesetz<br />
(Art. 6 Abs. 1 VATU) als<br />
nicht steuerbare Tätigkeit einzustufen. Da<br />
insoweit das polnische Umsatzsteuergesetz<br />
keine Anwendung findet, fällt ein solcher<br />
Vorgang unter die Rechtsgeschäftsteuer.<br />
62 D. Steuerliche Rahmenbedingungen D. Steuerliche Rahmenbedingungen 63
6. Gr<strong>und</strong>züge des Verfahrensrechts<br />
Wie bereits ausgeführt, ähneln die pol -<br />
nischen Verfahrensvorschriften, welche<br />
überwiegend in der polnischen Abgabenordnung<br />
(AO-PL) geregelt sind, den<br />
deutschen Verfahrensregeln. So wird beispielsweise<br />
in Art. 17 ff. AO-PL die örtliche<br />
Zuständigkeit der entsprechenden<br />
Finanzbehörde geregelt. Die Rechtshandlungen<br />
der polnischen Finanzbehörden<br />
werden als Verwaltungsakte (decysja)<br />
<strong>und</strong> Beschlüsse (postanowienie) ausgeführt.<br />
Hinsichtlich der sog. „Muss“- oder<br />
„Kann“-Inhalte der Rechtshandlungen<br />
der polnischen Behörden gelten vergleich -<br />
bare Gr<strong>und</strong>sätze (insbesondere die Rechts -<br />
mittelbelehrung sowie faktische <strong>und</strong><br />
rechtliche Begründung etc.).<br />
Ein erlassener Verwaltungsakt oder Be -<br />
schluss kann von den befugten (d. h. im<br />
Regelfall von den vom Inhalt betroffenen)<br />
Personen angefochten werden, wobei<br />
der Widerspruch innerhalb von 14 Tagen<br />
ab dem Tag der Zustellung des Verwaltungsaktes<br />
erfolgen muss (vgl. Art. 133<br />
ff., 223 ff. AO-PL). Der Widerspruch<br />
kann schriftlich, mündlich zu Protokoll,<br />
telegrafisch, per Telefax oder per E-Mail<br />
bei der Behörde erhoben werden, welche<br />
die Rechtshandlung erlassen hat.<br />
Soweit die gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Erklärungen nicht oder nicht fristgemäß<br />
abgegeben werden oder sich aus den eingereichten<br />
Unterlagen keine verwertbaren<br />
Informationen ableiten lassen, besteht<br />
auch für die polnische Finanzverwaltung<br />
die Möglichkeit, die Besteuerungsgr<strong>und</strong> -<br />
lagen im Wege der sachgerechten Schätzung<br />
zu ermitteln (vgl. Art. 23 AO-PL). Je<br />
nach Sachverhalt kommen hierbei unterschiedliche<br />
Schätzungsmethoden zur<br />
Anwendung. Weitere Kontrollmöglichkeiten<br />
außerhalb des Festsetzungsverfahrens<br />
bietet die Betriebsprüfung, die im Gesetz<br />
vom 28. September 1991 geregelt ist.<br />
Für Geschäftsk<strong>und</strong>en von polnischen<br />
Unternehmern besteht überdies die Möglichkeit,<br />
eine Art Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />
entweder direkt vom Geschäftspartner<br />
oder über Art. 306 Buchst.<br />
e) i. V. m. Art. 306 h) AO-PL vom polnischen<br />
Finanzamt gegen Gebühr zu erhalten.<br />
Aus dieser wird vor allem ersichtlich,<br />
ob der potenzielle Geschäftspartner Steuerschulden<br />
besitzt.<br />
Im Gegensatz zur deutschen Finanzgerichtsbarkeit<br />
(Finanzgerichte der Länder<br />
<strong>und</strong> B<strong>und</strong>esfinanzhof) werden gerichtliche<br />
Auseinandersetzungen in Polen vor<br />
den Verwaltungsgerichten <strong>und</strong> Oberverwaltungsgerichten<br />
ausgetragen. Eine<br />
eigene Finanzgerichtsbarkeit ist demnach<br />
nicht vorhanden.<br />
7. Direktinvestitionen deutscher<br />
Investoren in Polen<br />
Für potenzielle Investoren stellt sich im<br />
Regelfall aus steuerlicher Sicht zunächst<br />
die Frage, ob eine Direktinvestition in<br />
Form einer Betriebstätte (entweder als<br />
Tochter-Personengesellschaft oder als<br />
sonstige Direktinvestition) erfolgen soll<br />
oder ob eine Tochter-Kapitalgesellschaft<br />
gegründet oder erworben werden soll.<br />
Basierend auf den zuvor dargestellten<br />
Gr<strong>und</strong>zügen des polnischen Steuerrechts<br />
ergeben sich mitunter f<strong>und</strong>amentale<br />
Unterschiede. So hat die Beteiligung an<br />
einer Kapitalgesellschaft zunächst eine<br />
Abschirmwirkung dahingehend, dass die<br />
Körperschaft allein das erzielte Ergebnis<br />
versteuern muss. Hingegen erfolgt die<br />
Besteuerung bei einer Betriebstätte (oder<br />
Beteiligung an einer Personengesellschaft)<br />
zunächst in Polen <strong>und</strong> anschließend in<br />
Deutschland ebenfalls unter Anrechnung<br />
der polnischen Steuer, alternativ unterliegen<br />
die Einkünfte bei aktiv tätigen Betrieb -<br />
stätten regelmäßig nur dem Progressionsvorbehalt<br />
(vgl. Art. 24 DBA D/PL). Eine<br />
Verlagerung der Ergebnisse auf den<br />
Anteilseigner erfolgt bei der Kapitalgesellschaft<br />
regelmäßig erst durch die Ausschüttung<br />
des Ergebnisses.<br />
Eine Entscheidung über die Art der Investition<br />
sollte jedoch nicht ausschließlich<br />
unter Beachtung der steuerlichen Unterschiede<br />
erfolgen, sondern auch wirtschaft -<br />
liche Überlegungen mit einbeziehen.<br />
64 D. Steuerliche Rahmenbedingungen D. Steuerliche Rahmenbedingungen 65
E. Marketing, Beratung <strong>und</strong> Förderung Staatskanzlei<br />
1. Messen <strong>und</strong> Marketing<br />
Das Fernsehen ist auch in Polen das wichtigste<br />
Werbeinstrument. Im Investitionsgüterbereich<br />
haben jedoch vor allem Einschaltungen<br />
in Fachzeitschriften die größte<br />
Bedeutung. Für Konsumgüter eignet<br />
sich dagegen eher Radiowerbung.<br />
Die Deutsch-Polnische Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer<br />
bietet Unternehmen auf ihrer<br />
Internetseite auch verschiedene Möglichkeiten<br />
an, ihre Werbung in Printmedien<br />
oder online zu platzieren.<br />
Eine Messeteilnahme oder bereits ein einfacher<br />
Messebesuch sind ebenfalls sehr<br />
gute Werbeinstrumente. Polnische Messen<br />
bieten darüber hinaus einen guten<br />
Überblick über die Wettbewerbssituation<br />
auf dem polnischen Markt <strong>und</strong> zahlreiche<br />
Möglichkeiten zur Kontaktherstellung mit<br />
potenziellen Geschäftspartnern.<br />
Informationen über polnische Messen finden<br />
sich beispielsweise unter www.auma.de.<br />
Norddeutsches Handwerk International<br />
bietet kontinuierlich Unternehmerreisen<br />
zu polnischen Messen an. Informationen<br />
finden Sie unter<br />
www.handwerk-vhn.de/nhi.htm<br />
2. Ansprechpartner, Beratung <strong>und</strong><br />
Förderinstitutionen<br />
a) Institutionen in Niedersachsen<br />
Die Angebote <strong>und</strong> Informationsmöglichkeiten<br />
für Unternehmer <strong>und</strong> Unternehmen,<br />
die in Polen eine Geschäftstätigkeit<br />
aufnehmen wollen, sind vielfältig.<br />
Die Teilnahmen an den in regelmäßigen<br />
Abständen durchgeführten Delegationsreisen<br />
des Wirtschaftsministeriums, die<br />
sich gerade auch an niedersächsische<br />
KMU richten, ermöglichen hervorragende<br />
Kontaktanbahnungen. Daneben sind die<br />
Beratungsleistungen der IHKs (auch für<br />
das internationale Geschäft) sowie der<br />
Beratungsagentur „Norddeutsches Handwerk<br />
International“ umfangreich.<br />
aa) Landesregierung<br />
Landesregierung<br />
Der Landesregierung steht der Ministerpräsident<br />
vor. Er vertritt das Land auch in<br />
allen Angelegenheiten, die mit dem Ausland<br />
in Verbindung stehen.<br />
° Niedersächsische Landesregierung<br />
Planckstraße 2, 30169 Hannover<br />
Tel. 0049 511 120 0<br />
Fax 0049 511 120 6830<br />
www.niedersachsen.de<br />
Die Niedersächsische Staatskanzlei unterstützt<br />
den Ministerpräsidenten bei Erfüllung<br />
seiner Aufgaben. Sie ist verantwortlich<br />
für den Informationsaustausch zwischen<br />
der Regierung <strong>und</strong> den Ministerien<br />
<strong>und</strong> koordiniert die wichtigsten Regierungsvorhaben.<br />
Sie pflegt Kontakte mit<br />
anderen B<strong>und</strong>esländern, koordiniert die<br />
außenpolitischen Angelegenheiten des<br />
Landes sowie die Arbeit der niedersächsischen<br />
Vertreter im B<strong>und</strong>esrat <strong>und</strong> vertritt<br />
die Interessen des Landes in der Europäischen<br />
Union.<br />
° Niedersächsische Staatskanzlei<br />
Planckstraße 2, 30169 Hannover<br />
Tel. 0049 511 120 0<br />
Fax 0049 511 120 6830<br />
eMail poststelle@stk.niedersachsen.de<br />
www.stk.niedersachsen.de<br />
Europäisches Informations-Zentrum<br />
Niedersachsen (EIZ)<br />
Der Staatskanzlei ist das Europäische<br />
Informations-Zentrum Niedersachsen<br />
untergeordnet, welches auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />
der Verständigung des Landes Niedersachsen<br />
mit der Europäischen Kommission<br />
gegründet worden ist. Das Zentrum<br />
wurde als Info Point Europe – offizieller<br />
Informationspunkt der Europäischen<br />
Union – anerkannt. Das EIZ informiert<br />
über Themen r<strong>und</strong> um die Europäische<br />
Union, zu den wichtigsten Aufgaben<br />
gehören:<br />
° Katalogisieren <strong>und</strong> Archivieren von Dokumenten,<br />
die von der EU herausgegeben<br />
werden<br />
° Herausgabe von Publikationen zu Themen<br />
der EU<br />
° Zusammenarbeit mit der Europäischen<br />
Kommission im Rahmen der Informationskampagne<br />
der EU<br />
° Europäisches Informations-Zentrum<br />
Niedersachsen (EIZ)<br />
Aegidientorplatz 4, 30159 Hannover<br />
Tel. 0049 511 120 8888<br />
Fax 0049 511 120 8889<br />
eMail info@eiz-niedersachsen.de<br />
www.eiz-niedersachsen.de<br />
bb) Ministerien<br />
Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben stehen<br />
der niedersächsischen Regierung neun<br />
Ministerien zur Seite, unter ihnen das<br />
Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft,<br />
Arbeit <strong>und</strong> Verkehr, das die Rahmenbedingungen<br />
für die Wirtschaft festlegt.<br />
Das Wirtschaftsministerium ist auch<br />
der richtige Ansprechpartner für Investoren<br />
<strong>und</strong> Unternehmer, die eine Geschäftstätigkeit<br />
in Niedersachsen planen.<br />
° Niedersächsisches Ministerium für<br />
Wirtschaft, Arbeit <strong>und</strong> Verkehr<br />
Am Friedrichswall 1, 30159 Hannover<br />
Tel. 0049 511 120 0<br />
Fax 0049 511 120 5772<br />
www.mw.niedersachsen.de<br />
66 E. Marketing, Beratung <strong>und</strong> Förderung E. Marketing, Beratung <strong>und</strong> Förderung 67
Ministerium für Wirtschaft,<br />
Arbeit <strong>und</strong> Verkehr<br />
Die Hauptaufgabe des Ministeriums<br />
besteht in der Ausgestaltung der optimalen<br />
Bedingungen für die wirtschaftlichen<br />
Tätigkeiten der Unternehmen in Niedersachsen<br />
durch Bildung eines guten Investitionsklimas,<br />
Unterstützung der Unternehmen<br />
<strong>und</strong> Unternehmensgründungen<br />
sowie Förderung der Wettbewerbsfähigkeit<br />
des Standortes Niedersachsen in<br />
Europa wie auch in der ganzen Welt.<br />
Die Struktur des Ministeriums<br />
Das Ministerium ist aufgeteilt in verschiedenen<br />
Abteilungen, die sich wiederum in<br />
einzelne Fachbereiche (Referate )untergliedern:<br />
Abteilung 1:<br />
Wirtschafts- <strong>und</strong> Arbeitsmarktpolitik<br />
Abteilung 2: Mittelstand<br />
Abteilung 3: Industrie<br />
Abteilung 4: Verkehr<br />
Informationen über die Abteilungen <strong>und</strong><br />
weiteren Referate finden Sie auf der Internetseite<br />
des Ministeriums<br />
www.mw.niedersachsen.de.<br />
Im Folgenden wird die Darstellung auf<br />
das für Tätigkeiten von niedersächsischen<br />
Unternehmen im Ausland maßgebliche<br />
Referat 16 der Abteilung 1 des Ministeriums<br />
für Wirtschaft, Arbeit <strong>und</strong> Verkehr<br />
beschränkt.<br />
Abteilung 1,<br />
Referat 16: Außenwirtschaft, Marketing<br />
Dieses Referat ist zuständig u. a. für die<br />
außenwirtschaftlichen Angelegenheiten<br />
des Landes. Es unterstützt die Unternehmen<br />
des Landes in ihrem Auslandsengagement<br />
durch zahlreiche Förderprogramme<br />
<strong>und</strong> Aktivitäten. Diese Unterstützung<br />
beinhaltet:<br />
° Auslandsmesseförderung,<br />
° Beratung zu ausländischen Märkten,<br />
° Delegationsreisen,<br />
° Schulungen im Rahmen der Deutschen<br />
Management Akademie,<br />
° Unterstützung der Unternehmen im Ausland<br />
durch die Repräsentanzen, unter<br />
anderem auch in ähnlicher Form in Polen.<br />
Delegationsreisen<br />
Die niedersächsischen Delegationsreisen<br />
des Ministers für Wirtschaft bzw. des<br />
Ministerpräsidenten bieten für kleine <strong>und</strong><br />
mittlere Unternehmen eine Gelegenheit,<br />
Geschäftskontakte im Ausland zu knüpfen<br />
<strong>und</strong> die wirtschaftliche Situation vor Ort<br />
aus eigener Anschauung kennenzulernen.<br />
Für die Unternehmen, die an den Delegationsreisen<br />
teilnehmen, werden Kooperationsbörsen<br />
organisiert sowie Möglichkeiten<br />
geschaffen, ausländische Unternehmen<br />
zu besichtigen. Informationen über<br />
die geplanten Delegationsreisen können<br />
auf der Internetseite www.n-export.de<br />
entnommen werden, wo auch die Möglichkeit<br />
besteht, sich zu der jeweiligen<br />
Delegationsreise anzumelden. Ebenfalls<br />
bietet die Seite Informationen für niedersächsische<br />
Unternehmen zum Markteintritt<br />
im Ausland.<br />
68 E. Marketing, Beratung <strong>und</strong> Förderung E. Marketing, Beratung <strong>und</strong> Förderung 69<br />
n-export<br />
n-export ist Mitglied des b<strong>und</strong>esweit tätigen<br />
Wirtschaftsportals iXPOS. Mit diesem<br />
Angebot wendet sich das niedersächsische<br />
Wirtschaftsministerium an Unternehmen,<br />
Investoren oder Bürger. Unter<br />
www.n-export.de finden sich aktuelle<br />
Informationen über verschiedene Programme<br />
des Landes, die Auslandstätigkeiten<br />
niedersächsischer Unternehmen sowie<br />
deren Teilnahme an internationalen Messen<br />
fördern. Informationen hinsichtlich<br />
internationalen Handels sind dort ebenso<br />
abrufbar, wie Angaben zu allen öffentlichen<br />
Einrichtungen, die die Zusammenarbeit<br />
mit dem Ausland unterstützen.<br />
cc) Kammern<br />
Eine bedeutende Stellung in Fragen<br />
der Beratung, Wirtschaftsförderung <strong>und</strong><br />
Unterstützung der niedersächsischen<br />
Unternehmen auch bei ihren Auslands -<br />
vorhaben nehmen die Industrie- <strong>und</strong><br />
Handelskammern (IHKs) <strong>und</strong> die Handwerkskammern<br />
ein.<br />
Die entsprechenden Beratungsstellen<br />
bieten einen spezialisierten Service in der<br />
Betriebsberatung der Kammern an. Teilweise<br />
wurden zentrale Anlaufstellen für<br />
ein B<strong>und</strong>esland aufgebaut, so im niedersächsischen<br />
Handwerk durch „Norddeutsches<br />
Handwerk International“.<br />
Die Beratungsstellen für Außenwirtschaft<br />
wenden sich nicht nur an die bereits im<br />
Exportgeschäft tätigen Unternehmer, sondern<br />
auch an Unternehmen, welche Produkte<br />
<strong>und</strong> Dienstleistungen vorhalten, die<br />
für ein Auslandsengagement infrage<br />
kommen.<br />
Die Berater bei den Kammern bieten insbesondere<br />
in folgenden Bereichen Leis -<br />
tungen an:<br />
° Branchen- <strong>und</strong> Marktstudien<br />
° Anknüpfung von Exportbeziehungen<br />
° Abwicklung von Importen<br />
° Kooperationen mit ausländischen <strong>Partner</strong>n<br />
° Abwicklung des Schriftverkehrs<br />
° Vermittlung geeigneter Übersetzer<br />
° Vermittlung freiberuflicher Exportberater<br />
° Beschaffung <strong>und</strong> Interpretation ausländischer<br />
Normen <strong>und</strong> Maßsysteme<br />
° Beschaffung von Dokumenten<br />
° Beteiligung an ausländischen Messen<br />
° Vertragliche Regelung von Auslandsgeschäften<br />
° Beratung beim Ausfüllen von Einheitspapieren,<br />
Ursprungszeugnissen, Lieferantenerklärungen<br />
<strong>und</strong> statistische Meldungen<br />
Im Folgenden sind die einzelnen Kammern<br />
nochmals aufgeführt:
Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern, IHK<br />
Unter der Dachorganisation des Deutschen<br />
Industrie- <strong>und</strong> Handelskammertages<br />
(DIHK) wird das Netz der Industrie- <strong>und</strong><br />
Handelskammern in Deutschland wie<br />
auch im Ausland (die AHKs, zur entsprechenden<br />
Vertretung in Polen siehe unter<br />
2. unten) erweitert. Der DIHK gehören<br />
zurzeit 81 deutsche IHKs an.<br />
° Deutscher Industrie- <strong>und</strong><br />
Handelskammertag Berlin (DIHK)<br />
Breite Straße 29, 10178 Berlin<br />
Tel. 0049 30 20 308 0<br />
Fax 0049 30 20 308 1000<br />
eMail infocenter@berlin.dihk.de<br />
www.dihk.de<br />
In Niedersachsen gibt es sieben Industrie<strong>und</strong><br />
Handelskammern sowie einige Vertretungen.<br />
Die Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern<br />
organisieren fast täglich Fortbildungen<br />
<strong>und</strong> Konferenzen zu verschiedenen,<br />
auch internationalen Themen, wie<br />
etwa zu rechtlichen, steuerlichen oder<br />
organisatorischen Themen, oder sind<br />
Mitveranstalter.<br />
° Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer<br />
Braunschweig<br />
Brabandtstraße 1, 38100 Braunschweig<br />
Tel. 0049 531 4715 0<br />
Fax 0049 531 4715 299<br />
eMail postmaster@braunschweig.ihk.de<br />
www.braunschweig.ihk.de<br />
° Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Hannover<br />
Schiffgraben 49, 30175 Hannover<br />
Tel. 0049 511 31 070<br />
Fax 0049 511 31 073 33<br />
eMail info@hannover.ihk.de<br />
www.hannover.ihk.de<br />
° Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer<br />
Lüneburg/Wolfsburg<br />
Am Sande 1, 21335 Lüneburg<br />
Tel. 0049 4131 742424<br />
Fax 0049 4131 742180<br />
eMail service@lueneburg.ihk.de<br />
www.ihk24-lueneburg.de<br />
° Oldenburgische Industrie- <strong>und</strong><br />
Handelskammer<br />
Moslestraße 6, 26122 Oldenburg<br />
Tel. 0049 441 2220 0<br />
Fax 0049 441 2220 111<br />
eMail infocenter@oldenburg.ihk.de<br />
www.ihk-oldenburg.de<br />
° Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer<br />
Osnabrück-Emsland<br />
Neuer Graben 38, 49074 Osnabrück<br />
Tel. 0049 541 3 53 0<br />
Fax 0049 541 3 53 1 22<br />
eMail ihk@osnabrueck.ihk.de<br />
www.osnabrueck.ihk24.de<br />
° Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer für<br />
Ostfriesland <strong>und</strong> Papenburg<br />
Ringstraße 4, 26721 Emden<br />
Tel. 0049 49 21 89 01 0<br />
eMail info@emden.ihk.de<br />
www.ihk-emden.de<br />
° Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer<br />
Stade für den Elbe-Weser-Raum<br />
Am Schäferstieg 2, 21680 Stade<br />
Tel. 0049 4141 524 0<br />
Fax 0049 4141 524 111<br />
eMail info@stade.ihk.de<br />
www.stade.ihk24.de<br />
Handwerkskammern<br />
Die Handwerkskammern bieten insbesondere<br />
für die kleinen Unternehmen einen<br />
umfangreichen Service. Neben der Verwaltung<br />
<strong>und</strong> Vertretung der Interessen<br />
ihrer Mitglieder verstehen sich die Handwerkskammern<br />
auch als Dienstleister. Die<br />
Interessen der niedersächsischen Handwerkskammern<br />
repräsentiert auf der<br />
B<strong>und</strong>esebene <strong>und</strong> auf der europäischen<br />
Ebene der Zentralverband des Deutschen<br />
Handwerks mit Sitz in Berlin.<br />
° Zentralverband des Deutschen Handwerks<br />
Haus des Deutschen Handwerks<br />
Mohrenstraße 20/21, 10117 Berlin<br />
Tel. 0049 30 206 19 0<br />
eMail info@zdh.de<br />
www.zdh.de<br />
° Norddeutsches Handwerk International<br />
c/o Vereinigung der Handwerkskammern<br />
Niedersachsen<br />
Ferdinandstraße 3, 30175 Hannover<br />
Tel. 0049 511 38 08 719<br />
Fax 0049 511 38 08 721<br />
eMail NH-International@handwerk-vhn.de<br />
www.handwerk-vhn.de<br />
° Handwerkskammer Hannover<br />
Berliner Allee 17, 30175 Hannover<br />
Tel. 0049 511 3 48 59 0<br />
Fax 0049 511 3 48 59 32<br />
eMail info@hwk-hannover.de<br />
www.hwk-hannover.de<br />
dd) Weitere Förderungseinrichtungen<br />
des Landes <strong>und</strong> Informationszentren<br />
70 E. Marketing, Beratung <strong>und</strong> Förderung E. Marketing, Beratung <strong>und</strong> Förderung 71<br />
Die NBank<br />
Förderbank in Niedersachsen ist die NBank<br />
(Investitions- <strong>und</strong> Förderbank Niedersachsen<br />
GmbH). Aufgabe der Bank ist es, die<br />
an sie durch die öffentliche Hand übertragenen<br />
Fördermittel für insbesondere kleine<br />
<strong>und</strong> mittlere Unternehmen einzusetzen.<br />
Das Land Niedersachsen hält 50 %<br />
des Stammkapitals der Gesellschaft. Die<br />
NBank wurde gegründet auch mit dem<br />
Ziel, Investitionen auf dem Gebiet von<br />
Niedersachsen zu unterstützen. Einen<br />
wichtigen Bereich der Tätigkeit der NBank<br />
bildet die Förderung der niedersächsischen<br />
Unternehmen auf den internationalen<br />
Märkten. Die NBank hat ihre Tätigkeit am<br />
1. Januar 2004 aufgenommen. Sie hat ihren<br />
Hauptsitz in Hannover, regionale Niederlassungen<br />
befinden sich in Braunschweig,<br />
Lüneburg <strong>und</strong> Oldenburg. Die Gr<strong>und</strong>lage<br />
für die Effektivität der NBank bildet die<br />
Zusammenarbeit mit den Handwerkskammern,<br />
Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern, Verbänden<br />
sowie kommunalen Kreditinstituten.
Die NBank sammelt Informationen <strong>und</strong><br />
stellt diese zur Verfügung <strong>und</strong> berät über<br />
die Hilfsprogramme <strong>und</strong> Möglichkeiten<br />
der Unterstützung von Unternehmen<br />
durch die Gemeinden, das Land, den B<strong>und</strong><br />
sowie die EU. Die NBank unterstützt die<br />
Unternehmen auch bei der Auswahl der<br />
jeweiligen Hilfsprogramme <strong>und</strong> stimmt<br />
die verschiedenen Möglichkeiten der Finanzierung<br />
mit der Tätigkeit des Unternehmens<br />
ab. Die NBank bietet Beratung im<br />
Bereich des Marketings <strong>und</strong> Controllings<br />
für Existenzgründer an. Sie leitet Schulungsprojekte<br />
zur beruflichen Fortbildung.<br />
Sie bietet Programme wie Niedersachsen-<br />
Kredit, Innovationsförderprogramm, Touristische<br />
Entwicklung, Wirtschaft <strong>und</strong><br />
Umwelt, Messeprogramme im Inland <strong>und</strong><br />
Ausland, Weiterbildungsoffensive für den<br />
Mittelstand, Gründungscoaching an.<br />
° Investitions- <strong>und</strong> Förderbank<br />
Niedersachsen GmbH – NBank<br />
Beratungscenter Hannover<br />
Günther-Wagner-Allee 12-14,<br />
30177 Hannover<br />
Tel. 0049 511 30031 333<br />
Fax 0049 511 30031 11333<br />
eMail beratung@nbank.de<br />
www.nbank.de<br />
IRC – Innovation Relay Centre<br />
Das Innovation Relay Centre (IRC) Niedersachsen/Sachsen-Anhalt<br />
unterstützt<br />
Unternehmen <strong>und</strong> Forschungseinrichtungen<br />
beim europaweiten Technologie- <strong>und</strong><br />
Wissenstransfer. Es ist Teil eines Netz-<br />
werks von mehr als 250 <strong>Partner</strong>organisationen,<br />
das im Jahr 1995 von der Europäischen<br />
Kommission eingerichtet wurde.<br />
Das IRC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt<br />
koordiniert gemeinschaftlich die NBank,<br />
die Universität Hannover sowie die tti -<br />
Technologietransfer <strong>und</strong> Innovationsförderung<br />
Magdeburg GmbH.<br />
Da IRC bietet seine Dienstleistungen kleinen<br />
<strong>und</strong> mittleren Unternehmen an, die<br />
Innovationsprodukte oder Dienstleistungen<br />
für die Erweiterung ihrer Unternehmen<br />
einsetzen wollen. Das IRC unterstützt<br />
darüber hinaus Unternehmen <strong>und</strong><br />
Forschungseinrichtungen bei der Suche<br />
nach Anwendern für ihre Ergebnisse aus<br />
Forschung <strong>und</strong> Entwicklung.<br />
Das Innovation Relay Centre unterstützt<br />
die Unternehmen insbesondere in folgenden<br />
Bereichen:<br />
° Suche nach europäischen Kooperationspartnern,<br />
° Beratung zur Finanzierung <strong>und</strong> Durchführung<br />
von Innovationsprojekten,<br />
° Beratung bei Schutzrechtsfragen,<br />
° Unterstützung bei Technologie-Audits.<br />
° IRC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt<br />
Günther-Wagner-Allee 12-14,<br />
30177 Hannover<br />
Tel. 0049 511 300 31 362<br />
Fax 0049 511 300 31 11362<br />
Kontakt: Thomas Brinks<br />
eMail thomas.brinks@nbank.de<br />
www.irc-innsa.de<br />
EIC – Euro Info Centre Hannover<br />
Das Euro Info Centre Hannover (EIC) ist<br />
eine offizielle Beratungsstelle der Europäischen<br />
Kommission in Niedersachsen für<br />
kleine <strong>und</strong> mittlere Unternehmen <strong>und</strong> Teil<br />
des r<strong>und</strong> 340 EICs umfassenden europaweiten<br />
Netzwerkes. Ziel des EIC Hannover<br />
ist es, niedersächsische Unternehmen in<br />
allen Phasen ihrer Entwicklung mit Informationen<br />
zu unterstützen, die europäische<br />
Themen wie z. B. Fördermittel, internationale<br />
Geschäftskooperationen oder<br />
den Binnenmarkt betreffen. Diese Informationen<br />
können die Unternehmen fast<br />
immer kostenfrei bekommen.<br />
Das umfangreiche Dienstleistungsangebot<br />
zu allen Themenbereichen der Europäischen<br />
Union umfasst:<br />
° Information <strong>und</strong> Beratung zu europäischen<br />
Förderprogrammen, öffentlichen<br />
Ausschreibungen, Richtlinien, Verordnungen<br />
<strong>und</strong> Länderinformationen,<br />
° Suche nach Kooperationspartnern <strong>und</strong><br />
Handelsbeziehungen in Europa,<br />
° Unterstützung <strong>und</strong> Begleitung bei der<br />
Projektentwicklung, Projektplanung,<br />
Finanzierung <strong>und</strong> Antragstellung in europäischen<br />
Förderprogrammen,<br />
° Veranstaltungen zu aktuellen Themen<br />
(Forschungsförderung, Osterweiterung,<br />
Informationsgesellschaft),<br />
° Business Feedback, Weitergabe von Anregungen<br />
<strong>und</strong> Beschwerden von Unternehmen<br />
zu den Mechanismen des Binnenmarktes<br />
an die Europäische Kommission.<br />
° Euro Info Centre Hannover<br />
Günther-Wagner-Allee 12-14,<br />
30177 Hannover<br />
Tel. 0049 511 30031 374<br />
Fax 0049 511 30031 11 374<br />
eMail eic@eic-hannover.de<br />
www.eic-hannover.de<br />
ee) Weiterbildung von Fach- <strong>und</strong><br />
Führungskräften<br />
Internationale Weiterbildung <strong>und</strong><br />
Entwick lung (InWEnt)<br />
InWEnt ist eine gemeinnützige Organisation,<br />
die in der Personal- <strong>und</strong> Organisationsentwicklung<br />
international tätig ist.<br />
Das Angebot richtet sich an Fach- <strong>und</strong><br />
Führungskräfte <strong>und</strong> an Entscheidungsträger<br />
in Wirtschaft, Politik <strong>und</strong> Verwaltung.<br />
InWEnt arbeitet gleichermaßen mit <strong>Partner</strong>n<br />
in Entwicklungs-, Transformations<strong>und</strong><br />
Industrieländern in den folgenden<br />
acht interdisziplinären Geschäftsfeldern<br />
zusammen:<br />
° Good Governance <strong>und</strong> Reformprozesse,<br />
° Krisenprävention <strong>und</strong> Friedenssicherung,<br />
° soziale Entwicklung,<br />
° Umwelt <strong>und</strong> natürliche Ressourcen,<br />
° nachhaltiges Wirtschaften,<br />
72 E. Marketing, Beratung <strong>und</strong> Förderung E. Marketing, Beratung <strong>und</strong> Förderung 73
° Außenwirtschaft <strong>und</strong> internationale<br />
Beziehungen,<br />
° Regionalentwicklung <strong>und</strong> Urbanisierung,<br />
° entwicklungsbezogene Bildungsarbeit.<br />
InWEnt hat zusammen mit der Region<br />
Hannover sowie den niedersächsischen<br />
Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern ein Fortbildungsprogramm<br />
„Job-fit für Europa”<br />
gestartet.<br />
Das Fortbildungsprogramm ist ein praxisorientiertes<br />
Qualifizierungsprogramm,<br />
das auf die Bedarfslage kleiner <strong>und</strong><br />
mittelständischer Unternehmen, die sich<br />
zielgerichtet auf die Herausforderungen<br />
des erweiterten europäischen Binnenmarktes<br />
vorbereiten wollen, zugeschnitten<br />
ist. „Job-fit für Europa” vermittelt<br />
Kompetenzen in den Bereichen: Außenwirtschaft,<br />
Fremdsprachen (Landessprache,<br />
Business-Englisch) <strong>und</strong> Interkulturelles.<br />
In dem abschließenden Auslandstraining<br />
werden die vermittelten Inhalte vertieft,<br />
vor Ort in die Praxis umgesetzt <strong>und</strong><br />
Kooperationen mit ausgewählten Unternehmen<br />
angebahnt. Finanziert wird das<br />
Programm aus Mitteln der EU <strong>und</strong> des<br />
Landes Niedersachsen.<br />
° Internationale Weiterbildung <strong>und</strong><br />
Entwicklung gGmbH (InWEnt )<br />
Theaterstraße 16, 30159 Hannover<br />
Tel. 0049 511 304 80 15<br />
Fax 0049 511 304 80 99<br />
Kontakt: Martina Graupner-Kreutzman<br />
eMail niedersachsen@inwent.org<br />
www.invent.org<br />
Deutsche Management Akademie<br />
Niedersachsen<br />
Die Deutsche Management Akademie<br />
Niedersachsen (DMAN) wurde 1989 als<br />
gemeinnützige Gesellschaft vom Land<br />
Niedersachsen <strong>und</strong> Gesellschaften der deutschen<br />
Wirtschaft gegründet. Sie engagiert<br />
sich für die Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen<br />
Ost-West <strong>und</strong> führt dazu zahlreiche<br />
Maßnahmen zur Managerqualifizierung<br />
<strong>und</strong> zum Kooperationsmanagement durch.<br />
Während der Managerqualifizierungslehrgänge<br />
in Celle bei Hannover wird Branchenwissen<br />
praxisnah vermittelt. Die DMAN bietet<br />
Programme mit enger Zusammenarbeit<br />
mit niedersächsischen Unternehmen an.<br />
Die Akademie fördert das Wachstum der<br />
deutschen <strong>Partner</strong>länder <strong>und</strong> unterstützt<br />
die Unternehmen bei der Gewinnung von<br />
neuen Wirtschaftskontakten zwischen<br />
niedersächsischen <strong>und</strong> ausländischen Unternehmen.<br />
DMAN unterhält eine Repräsentanz<br />
in Moskau, wo sich auch die Repräsentanz<br />
des Landes Niedersachsen für Russland<br />
befindet.<br />
° Deutsche Management Akademie<br />
Niedersachsen GmbH<br />
eMail info@dman.de<br />
www.dman.de<br />
Weitere wichtige Adressen <strong>und</strong> Ansprechpartner<br />
in Niedersachsen <strong>und</strong> b<strong>und</strong>esweit für die<br />
Planung <strong>und</strong> Vorbereitung einer Wirtschafts -<br />
tätigkeit in Polen finden Sie im Anhang.<br />
b) Institutionen in Polen<br />
Auch in Polen vor Ort besteht ein enges Netz<br />
an Beratungsinstitutionen, die nie der säch si -<br />
schen Unternehmen sowohl bei ihrem Schritt<br />
nach Polen als auch während der laufenden<br />
Geschäftstätigkeit beratend zur Verfügung<br />
stehen. An dieser Stelle sei bei spielhaft<br />
auf zwei für niedersächsische Unternehmen<br />
wichtige Anlaufstellen verwiesen:<br />
aa) Repräsentanz des Landes Niedersachsen<br />
in Polen<br />
Die Repräsentanz des Landes Niedersachsen<br />
mit Sitz in Warschau hat sich zum Ziel<br />
gesetzt, die Wirtschaftsbeziehungen des<br />
B<strong>und</strong>eslandes mit Polen zu intensivieren<br />
<strong>und</strong> dementsprechend das Engagement<br />
niedersächsischer Unternehmer in Polen<br />
zu fördern. Die Repräsentanz bietet<br />
Unternehmen gegen Entgelt vier spezielle<br />
Dienstleistungen an:<br />
° Service Desk Polen<br />
° Sales Desk Polen<br />
° Payroll Service Polen<br />
° Start-up Service Polen<br />
Das Service Desk richtet sich an Unternehmen,<br />
die zunächst eine dauerhafte<br />
Präsenz in Polen suchen. Zu den Leistungen<br />
gehören u. a. die Einrichtung einer<br />
Geschäftsadresse, Telefon, Fax, E-Mail,<br />
Telefonservice, Geschäftskorrespondenz<br />
<strong>und</strong> einfache Übersetzungsarbeiten.<br />
Wer den Aufbau von Vertriebskanälen<br />
anstrebt, kann über das Sales Desk beispielsweise<br />
Markt- <strong>und</strong> K<strong>und</strong>enanalysen<br />
sowie Bonitätsprüfungen anfertigen, Kontakt-<br />
<strong>und</strong> Geschäftsanbahnungen vornehmen<br />
<strong>und</strong> sogar Aufträge abwickeln lassen.<br />
Der Payroll Service übernimmt dagegen<br />
Verpflichtungen, die bei der Entsendung<br />
von Mitarbeitern zur Beschäftigung in<br />
Polen anfallen, also beispielsweise die<br />
Lohn- <strong>und</strong> Gehaltsabrechnung, die Anmel -<br />
dung zur Sozialversicherung oder die Vertragsvorbereitung.<br />
Diese Leistung kann<br />
monatlich oder einmalig gebucht werden.<br />
Schließlich unterstützt die Repräsentanz<br />
mit dem Start-up Service Unternehmen,<br />
die sich in Polen niederlassen <strong>und</strong> eine<br />
Gesellschaft gründen möchten. Diese<br />
Dienstleistung, als ganzheitliches Konzept<br />
zur Gründungsbegleitung gestaltet, erfolgt<br />
in drei Schritten, <strong>und</strong> die Höhe des Entgelts<br />
richtet sich nach dem Umfang der in<br />
Anspruch genommenen Leistungen. Neben<br />
diesen speziellen Dienstleistungen organisiert<br />
die Repräsentanz Messebeteiligungen,<br />
Kooperationsbörsen, Branchengespräche<br />
<strong>und</strong> vieles andere mehr.<br />
Über die Angebote der Repräsentanz des<br />
Landes Niedersachsen erfahren Sie mehr<br />
im Internet auf www.niedersachsen.pl<br />
oder direkt:<br />
74 E. Marketing, Beratung <strong>und</strong> Förderung E. Marketing, Beratung <strong>und</strong> Förderung 75
° Repräsentanz des<br />
Landes Niedersachsen in Polen<br />
ul. Kruczkowskiego 8, 00-380 Warszawa<br />
Tel. 0048 22 353 86 66<br />
Mobil 0048 600 28 17 11<br />
Fax 0048 22 353 86 69<br />
Frau Patrycja Kosta ist die Leiterin der<br />
Repräsentanz. Sie ist erreichbar unter der<br />
folgenden eMail-Adresse:<br />
kosta@niedersachsen.com.pl<br />
Die Repräsentanz wird ab Mitte 2008 in<br />
veränderter Form dem Interessierten mit<br />
identischem Angebot zur Verfügung stehen.<br />
bb) Die Deutsch-Polnische Industrie- <strong>und</strong><br />
Handelskammer in Polen<br />
Die Deutsch-Polnische Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer<br />
(DP IHK) bietet ihren Mitgliedsunternehmen<br />
vielfältige Informations-<br />
<strong>und</strong> Beratungsdienstleistungen<br />
sowie zahlreiche Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme<br />
<strong>und</strong> -pflege sowohl mit einheimischen<br />
als auch deutschen Unternehmen<br />
in Polen. Die Leistungen richten sich<br />
an Unternehmen, die bereits in Polen aktiv<br />
sind, <strong>und</strong> solche, die sich für die Aufnahme<br />
unternehmerischer Aktivitäten in Polen<br />
interessieren. Darüber hinaus bietet die DP<br />
IHK ihren Mitgliedern zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten<br />
an. Die Leistun gen<br />
der Kammer können von Nichtmitgliedern<br />
ebenfalls in Anspruch genommen werden,<br />
diese müssen jedoch mit höheren Kosten<br />
rechnen. Weitergehende Informationen<br />
können Sie im Internet abrufen unter<br />
www.ihk.pl. Auf den Internetseiten finden<br />
Sie auch die entsprechenden Ansprechpartner<br />
der Abteilungen.<br />
Weitere wichtige Adressen <strong>und</strong> Ansprechpartner<br />
in Polen für die Planung <strong>und</strong> Vorbereitung<br />
einer Wirtschaftstätigkeit in<br />
Polen finden Sie im Anhang.<br />
3. Fördermittel<br />
Das Hauptdokument in Polen, das die<br />
Operationsprogramme für die Vergabe<br />
von strukturellen EU-Fördermitteln festlegt,<br />
ist der Nationale Strategische<br />
Bezugsrahmen (Narodowe Strategiczne<br />
Ramy Odniesienia).<br />
Operationsprogramme beschreiben Fördermaßnahmen,<br />
die konkrete Voraussetzungen<br />
<strong>und</strong> Förderbedingungen beinhalten.<br />
Die Fördermittel werden sowohl auf zentraler<br />
als auch auf der Woiwodschafts -<br />
ebene zur Verfügung gestellt.<br />
a) Förderprogramme auf zentraler Ebene<br />
(Ausnahme s. Operationsprogramm<br />
Human Capital)<br />
Das Operationsprogramm „Innovative<br />
Wirtschaft“ in der Finanzierungsperspektive<br />
2007–2013 hat zum Ziel, die Entwikklung<br />
der Wirtschaft in Polen durch Förderung<br />
von innovativen Unternehmungen<br />
zu beschleunigen. Im Rahmen dieses Operationsprogramms<br />
sollen Projekte gefördert<br />
werden, die landesweit oder im<br />
inter nationalen Vergleich innovativ sind.<br />
Für Projekte, die nur regionale Bedeutung<br />
haben, sind regionale Operationsprogramme<br />
bestimmt.<br />
Die Förderung kann sowohl den Unternehmen<br />
direkt als auch Institutionen<br />
des geschäftlichen Umfelds <strong>und</strong> Wissenschaftszentren,<br />
die Dienstleistungen an<br />
den Unternehmenssektor liefern, zugeteilt<br />
werden.<br />
Für das Operationsprogramm „Innovative<br />
Wirtschaft“ wurden folgende Prioritätsachsen<br />
festgelegt:<br />
° Forschung <strong>und</strong> Entwicklung von modernen<br />
Technologien – 1.314,3 Mio. EUR<br />
° Infrastruktur des Bereichs Forschung <strong>und</strong><br />
Entwicklung – 1.314,3 Mio. EUR<br />
° Kapital für Investitionen – 340 Mio. EUR<br />
° Investitionen in innovative Unternehmen<br />
– 3.309,7 Mio. EUR<br />
° Diffusion von Innovationen – 398,9 Mio.<br />
EUR<br />
° Polnische Wirtschaft auf dem internationalen<br />
Markt – 410,6 Mio. EUR<br />
° Bau <strong>und</strong> Entwicklung einer Informationsgesellschaft<br />
Für die Prioritätsachsen 1 <strong>und</strong> 2 ist das<br />
Ministerium für Wissenschaft <strong>und</strong> Hochschulwesen<br />
(Ministerstwo Nauki i Szkolnictwa<br />
Wyższego) zuständig. Für die<br />
Prio ritätsachsen 3, 4, 5 <strong>und</strong> 6 ist das<br />
Wirtschaftsministerium (Ministerstwo<br />
Gospodarki) zuständig. Für die Prioritätsachse<br />
7 ist das Ministerium des Inneren<br />
(Minister stwo Spraw Wewnętrznych i<br />
Administracji) zuständig.<br />
° Das Operationsprogramm „Infrastruktur<br />
<strong>und</strong> Umwelt“ konzentriert sich auf strategische<br />
<strong>und</strong> überregionale Investitionen.<br />
Über zwei Drittel der Mittel aus diesem<br />
Programm sollen für die Durchführung<br />
der Lissabonner Strategie bestimmt sein.<br />
Im Rahmen dieses Operationsprogramms<br />
wurden 17 Prioritätsachsen festgelegt,<br />
unter anderem Wasser <strong>und</strong> Abwasserwirtschaft,<br />
Straßeninfrastruktur <strong>und</strong> Umwelttechnologie.<br />
Für die Durchführung des Operationsprogramms<br />
„Infrastruktur <strong>und</strong> Umwelt”<br />
werden in den Jahren 2007–2013 über 36<br />
Mrd. EUR bereitgestellt (davon 21,5 Mrd.<br />
EUR aus dem Kohäsionsfonds <strong>und</strong> 6,3<br />
Mrd. EUR aus dem Europäischen Fonds<br />
für Regionale Entwick lung).<br />
Das Programm für die Entwicklung von<br />
ländlichen Gebieten soll landwirtschaftliche<br />
Betriebe wirtschaftlich stärken, die<br />
Wettbewerbsfähigkeit des landwirtschaftlichen<br />
Sektors verbessern, Einnahmequellen<br />
für die ländliche Bevölkerung schaffen<br />
<strong>und</strong> die Menschen in ihrem lokalen<br />
76 E. Marketing, Beratung <strong>und</strong> Förderung E. Marketing, Beratung <strong>und</strong> Förderung 77
Umfeld aktivieren. Für dieses Programm<br />
sind 15,4 Mrd. EUR bestimmt (11,8 Mrd.<br />
– EU-Mittel, 3,6 Mrd. EUR – Haushaltsmittel).<br />
Das Operationsprogramm Human Capital<br />
hat zum Zweck, das Ausbildungsniveau<br />
der Mitarbeiter <strong>und</strong> das Beschäftigungs -<br />
niveau in der Gesellschaft zu steigern. Im<br />
Rahmen dieses Programms sollen folgende<br />
Fördergebiete umfasst werden:<br />
Beschäftigung, Ausbildung, soziale Integration,<br />
Entwicklung des Adaptationspotenzials<br />
der Mitarbeiter <strong>und</strong> Unternehmen<br />
u.ä. Somit soll die Attraktivität des polnischen<br />
Marktes für die Platzierung neuer<br />
Investitionen <strong>und</strong> für die Arbeitsaufnahme<br />
gesteigert werden.<br />
Für dieses Programm sind 11,5 Mrd. EUR<br />
vorgesehen, wobei 70 Prozent der Mittel<br />
regional <strong>und</strong> 30 Prozent zentral verwendet<br />
werden sollen.<br />
b) Förderprogramme auf der Woiwodschaftsebene<br />
Auf der Woiwodschaftsebene (16 Woi -<br />
wodschaften) gibt es 16 unterschiedliche<br />
regionale Operationsprogramme, für welche<br />
in der Finanzierungsperspektive<br />
2007–2013 insgesamt 15,9 Mrd. EUR<br />
bestimmt wurden. Im Rahmen dieser Programme<br />
sollen gr<strong>und</strong>sätzlich lokal ausgerichtete<br />
Projekte gefördert werden. Hier<br />
finden Unternehmen, insbesondere die<br />
kleinen <strong>und</strong> mittelständischen, die meisten<br />
Fördermöglichkeiten (die Fortsetzung des<br />
Programms SPO WKP 2.3 für die KMUs<br />
aus der Finanzierungsperspektive 2004–<br />
2006 ist über das regionale Operationsprogramm<br />
der zuständigen Woiwodschaft<br />
zu finden). Die jeweiligen Woiwodschaften<br />
bestimmen im Durchschnitt ca. 30<br />
Prozent der Mittel aus diesen Programmen<br />
für die direkte Unterstützung von Unternehmen<br />
auf ihren Gebieten, wobei dieser<br />
Anteil unter den Woiwodschaften stark<br />
variiert.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich kann man sagen, dass Projekte<br />
mit einem hohen Innovationsgrad<br />
<strong>und</strong> mit einer hohen Bedeutung auf der<br />
Landes- oder internationalen Ebene durch<br />
das zentrale Operationsprogramm Innovative<br />
Wirtschaft gefördert werden. Projekte<br />
mit niedrigerem Innovationsgrad sollen<br />
ihre Chancen in den regionalen Programmen<br />
suchen.<br />
Das Operationsprogramm für die Entwicklung<br />
von Ostpolen hat zum Zweck, gute<br />
Voraussetzungen für die dynamische<br />
Sozial- <strong>und</strong> Wirtschaftsentwicklung von<br />
Ostpolen zu schaffen. Das Programm gilt<br />
in folgenden Woiwodschaften:<br />
° Podkarpackie,<br />
° Lubelskie,<br />
° Podlaskie,<br />
° Świętokrzyskie <strong>und</strong><br />
° Warmińsko–Mazurskie.<br />
Die Mittel für dieses Programm betragen<br />
ca. 2,2 Mrd. EUR, wovon 508 Mio. EUR<br />
der Woiwodschaft Lubelskie, 487 Mio.<br />
EUR der Woiwodschaft Podkarpackie,<br />
387 Mio. EUR der Woiwodschaft Podlaskie,<br />
375 Mio. EUR der Woiwodschaft<br />
Świętokrzyskie <strong>und</strong> 447 Mio. EUR der<br />
Woiwodschaft Warmińsko–Mazurskie<br />
zugeteilt werden.<br />
Für die Umsetzung der regionalen Operationsprogramme<br />
sind die Marschallämter<br />
der jeweiligen Woiwodschaften zuständig.<br />
78 E. Marketing, Beratung <strong>und</strong> Förderung E. Marketing, Beratung <strong>und</strong> Förderung 79
To-do-Listen im Überblick<br />
Grenzüberschreitende Dienstleistungen<br />
Was ist zu beachten?<br />
1 Formale Voraussetzungen<br />
Wer im Ausland Arbeiten durchführen<br />
will, muss zuvor verschiedene formale<br />
Voraussetzungen erfüllen bzw. Formalitäten<br />
beachten:<br />
- Arbeitserlaubnis, grds. uneingeschränkt,<br />
aber Aufenthaltsbestimmungen beachten,<br />
soweit Dauer des Aufenthalts über<br />
drei Monate, siehe dazu auch<br />
Kap. C 2. <strong>und</strong> 3.<br />
- Beantragung einer Umsatzsteuernummer<br />
- gewerberechtliche Voraussetzungen<br />
- Arbeitnehmerentsendegesetz<br />
- besondere Zulassungsvoraussetzungen<br />
für bestimmte Handwerkszweige<br />
a) Zulassung als Elektroinstallateur<br />
b) Zulassung als Gasinstallateur<br />
2 Formalitäten bei jedem Auftrag<br />
- Werkvertrag<br />
- Umsatzsteuer<br />
- Lohnsteuer<br />
- Sozialversicherung<br />
- Besonderheiten für den Bausektor<br />
3 Vertragsgestaltung <strong>und</strong> Forderungssicherung<br />
- Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
- Bonität des K<strong>und</strong>en<br />
- Vertragsgestaltung<br />
- Handelsverträge<br />
- Rechnungsstellung<br />
- Gewährleistung (Mängeleinrede <strong>und</strong><br />
Mängelbeseitigung, Gewährleistungsfristen)<br />
- Eigentumsvorbehalt u. a. Warenkreditversicherungen<br />
- Zahlungsbedingungen, Zahlungssicherung,<br />
Zahlungsfristen<br />
4 Marketing<br />
- Informationsquellen<br />
- Messen <strong>und</strong> Ausstellungen<br />
- öffentliches Auftragswesen<br />
- interkulturelle Fragen<br />
5 Sonstiges<br />
- Normen<br />
- Hilfen, Fördermaßnahmen<br />
Gründung Tochterunternehmen/Joint Venture im Ausland<br />
Was ist zu beachten?<br />
1 Direktinvestitionen im Ausland<br />
- Formen der Direktinvestitionen<br />
- Investitionsschutz <strong>und</strong> Investitionsbereiche<br />
- Regelungen im Kapitalverkehr<br />
2 Handels- <strong>und</strong> Gesellschaftsrecht<br />
- Gründungsliste<br />
- Gesellschaftsvertrag<br />
- übrige Gründungsformalitäten<br />
3 Steuerrecht<br />
- direkte Steuern<br />
- Einkommenssteuer<br />
- Betriebsstätte / Doppelbesteuerungsabkommen<br />
- Einkunftsarten<br />
- Besteuerungsgr<strong>und</strong>lage<br />
- indirekte Steuern<br />
- Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuern<br />
4 Arbeits- <strong>und</strong> Sozialrecht<br />
- Arbeitsrecht<br />
- Arbeits- <strong>und</strong> Ruhezeit, z. B. Sozialrecht<br />
- Sozialversicherung<br />
- Ges<strong>und</strong>heitsversicherung<br />
- Versicherung der Verantwortung für<br />
Arbeitsunfall <strong>und</strong> Arbeitskrankheit<br />
5 Vertragsgestaltung <strong>und</strong> Forderungssicherung<br />
- Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
- Bonität des K<strong>und</strong>en<br />
- Vertragsgestaltung<br />
- Handelsverträge<br />
- Rechnungsstellung<br />
- Gewährleistung (Mängeleinrede <strong>und</strong><br />
Mängelbeseitigung, Gewährleistungsfristen)<br />
- Eigentumsvorbehalt<br />
u. a. Warenkreditversicherungen<br />
- Zahlungsbedingungen, Zahlungssicherung,<br />
Zahlungsfristen<br />
6 Marketing<br />
- Informationsquellen<br />
- Vertriebspartner<br />
- Messen <strong>und</strong> Ausstellungen<br />
- öffentliches Auftragswesen<br />
- interkulturelle Fragen<br />
7 Sonstiges<br />
- Normen<br />
- Hilfen, Fördermaßnahmen<br />
80 To-do-Listen im Überblick To-do-Listen im Überblick 81
Anlage 1 | Deutsch-polnisches Stichwortverzeichnis<br />
Kategoria skrót niemiecki polski<br />
Gerichte AG Amtsgericht Sąd Rejonowy (Grodzki)<br />
sądy LG Landgericht Sąd Krajowy (Sąd Okręgowy)<br />
OLG Oberlandesgericht Wyższy Sąd Krajowy (Wyższy Sąd Okręgowy)<br />
BGH B<strong>und</strong>esgerichtshof Trybunał Federalny<br />
KG Kammergericht Berlin Wyższy Sąd Krajowy właściwy dla Berlina<br />
BVerfG B<strong>und</strong>esverfassungsgericht Federalny Trybunał Konstytucyjny<br />
BVerwG B<strong>und</strong>esverwaltungsgericht Federalny Sąd Administracyjny<br />
BAG B<strong>und</strong>esarbeitsgericht Federalny Sąd Pracy<br />
BSG B<strong>und</strong>essozialgericht Federalny Sąd do Spraw Socjalnych<br />
BFH B<strong>und</strong>esfinanzhof Federalny Trybunał Finansowy<br />
BPatG B<strong>und</strong>espatentgericht Federalny Sąd Patentowy<br />
EuGH Europäischer Gerichtshof Trybunał Europejski<br />
OVG Oberverwaltungsgericht Wyższy Sąd Administracyjny<br />
VG Verwaltungsgericht Sąd Administracyjny<br />
LAG Landesarbeitsgericht Krajowy Sąd Pracy<br />
HR Handelsregister Sądowy rejestr handlowy<br />
Behörden FA Finanzamt Urząd finansowy (urząd skarbowy)<br />
urzędy OFD Oberfinanzdirektion Wyższa dyrekcja finansowa (urząd średniego szczebla)<br />
Bez Reg Bezirksregierung (in Nds. abgeschafft) administracja rejonowa (w Dolnej<br />
Saksonii zniesiona)<br />
Min Ministerium (für …) Ministerstwo ( d/s...)<br />
BA B<strong>und</strong>esagentur für Arbeit<br />
(ehem. Arbeitsamt) Federalny Urząd Pracy<br />
BAFin B<strong>und</strong>esaufsichtsamt für<br />
Finanzdienste Federalny Urząd d/s Nadzoru Finansowo-Usługowego<br />
BfF B<strong>und</strong>esamt für Finanzen Federalny Urząd Finansowy<br />
DPMA Deutsches<br />
Patent- <strong>und</strong> Markenamt Niemiecki Urząd Patentów i Znaków Towarowych<br />
Verbände IHK Industrie- <strong>und</strong><br />
związki Handelskammer izba przemysłowo-handlowa<br />
DIHK Deutscher Industrie- Federalne Zrzeszenie Niemieckich Izb<br />
<strong>und</strong> Handelskammertag Przemysłowo-Handlowych<br />
AHK Außenhandelskammer izba handlu zagranicznego<br />
HWK Handwerkskammer izba rzemieślnicza<br />
BDI B<strong>und</strong>esverband der<br />
Deutschen Industrie Związek Przemysłu Niemieckiego<br />
82 Anlage 1<br />
BDA B<strong>und</strong>esverband<br />
der Arbeitgeber Federalny Związek Pracodawców<br />
Ver.di Gewerkschaft Dienstleistungen związki zawodowe w sektorze usług<br />
ASU Verband<br />
selbstständiger Unternehmer Zrzeszenie Samodzielnych Przedsiębiorców<br />
BJU Verband Junger Unternehmer Zrzeszenie Młodych Samodzielnych Przedsiębiorców<br />
Gesetze AktG Aktiengesetz prawie akcyjnymustawy<br />
ustawa BGB Bürgerliches Gesetzbuch kodeks cywilny<br />
EGBGB Einführungsgesetz zum BGB ustawa wprowadzająca do kodeksu cywilnego<br />
GmbHG GmbH-Gesetz ustawa o spółkach z ograniczoną odpowiedzialnością<br />
HGB Handelsgesetzbuch kodeks handlowy<br />
ProdHaftG Produkthaftungsgesetz ustawa o odpowiedzialności cywilnej za szkody<br />
powstałe w związku z wadliwością produktu<br />
UWG Gesetz gegen den<br />
Unlauteren Wettbewerb ustawa o nieuczciwej konkurencji<br />
StGB Strafgesetzbuch kodeks karny<br />
ZPO Zivilprozessordnung kodeks postępowania cywilnego<br />
Steuern USt Umsatzsteuer podatek od towarów i usług (VAT)<br />
podatki KSt Körperschaftsteuer podatek od osób prawnych (CIT)<br />
EKSt Einkommensteuer podatek od osób fizycznych (PIT)<br />
LohnSt Lohnsteuer podatek od osób fizycznych (PIT)<br />
GrdErwSt Gr<strong>und</strong>erwerbsteuer podatek od nabycia nieruchomości<br />
KiSt Kirchensteuer podatek kościelny<br />
Soli Solidaritätszuschlag dodatek solidarnościowy<br />
(zur EinkommenSt) (do podatku dochodowego)<br />
p.a. jährlich (per annum) rocznie<br />
UStIDNr Umsatzsteueridentifikationsnummer<br />
Numer Identyfikacji Podatkowej (NIP)<br />
Gewerbesteuer podatek od prowadzenia działalności gospodarczej<br />
Finanzverwaltung administracja finansowa<br />
Steuern (allgemein ) podatki (ogólnie)<br />
Steuererklärung kwestionariusz prawnopodatkowy<br />
Steuervorteil korzyść podatkowa<br />
Steuervergünstigung ulga podatkowa<br />
Diverses EU Europäische Union Unia Europejska<br />
Różne EUR Euro / Währung Euro / waluta<br />
IPR Internationales Privatrecht<br />
(Deutschland)<br />
międzynarodowe prawo prywatne (Niemcy)<br />
Anlage 1 83
Finanzen Rechnung rachunek<br />
finanse Mahnung upomnienie<br />
Bank Bank bank<br />
bank Bankkonto konto bankowe<br />
Überweisung przelew<br />
Lastschrift obciążenie konta<br />
Abbuchungserlaubnis zezwolenie na odpis z konta<br />
electronic cash elektroniczny obrót płatniczy<br />
Bankguthaben pieniądze posiadane na koncie w banku<br />
Kredit kredyt<br />
Darlehn pożyczka<br />
Tilgung spłata<br />
Zinsen odsetki<br />
Zinssatz stopa procentowa<br />
Kreditsicherheit zabezpieczenie kredytu<br />
Valuta dewizy, waluta obca<br />
Bankgebühren opłaty bankowe<br />
Saldo saldo<br />
Rechnungswesen Jahresabschluss roczne zestawienie poniesionych nakładów<br />
rachunkowość i uzyskanych dochodów<br />
Gewinn- <strong>und</strong> Verlust-Rechnung rachunek zysków i strat<br />
Bilanz bilans<br />
Lagebericht sprawozdanie o sytuacji przedsiębiorstwa<br />
Aufstellung (Jahresabschluss) zastawienie (roczne zestawienie poniesionych<br />
nakładów i uzyskanych dochodów)<br />
Geschäftsjahr rok operacyjny<br />
Inventur inwentaryzacja<br />
Erlöse dochód<br />
Umsatz, Umsatzerlöse obrót, utarg z obrotu<br />
Aufwendungen, Kosten wydatki, koszty<br />
Konto, buchhalterisch konto, w pojęciu księgowości<br />
Betriebsergebnis wynik ekonomiczny zakładu<br />
Betriebskosten<br />
Außerordentliche<br />
koszty produkcyjne<br />
Aufwendungen wydatki nadzwyczajne<br />
Außerordentliche Erlöse dochody nadzwyczajne<br />
Ergebnis<br />
Ergebnis vor Steuern,<br />
wynik<br />
Betriebsergebnis wynik przed podatkiem, wynik ekonomiczny zakładu<br />
Forderung wierzytelność<br />
Gesamtvermögen całość majątku<br />
Gewinn zysk<br />
Inventar inwentarz<br />
84 Anlage 1<br />
Jahresüberschuss nadwyżka roczna<br />
Kassenbestand stan kasy<br />
Rechnungsabgrenzung rozliczenie dochodów i kosztów (międzyokresowe)<br />
Umlaufvermögen majątek obrotowy<br />
Buchwert wartość księgowa<br />
Verkehrswert wartość obiegowa<br />
Verlust strata<br />
Vorräte zapasy<br />
Warenbestand towary na stanie, zapas towarów<br />
Abschreibung odpis amortyzacyjny<br />
Aufstellung zestawienie<br />
Wirtschaftsgüter dobra gospodarcze<br />
bewegliche Wirtschaftsgüter dobra gospodarcze ruchome<br />
unbewegliche Wirtschaftsgüter dobra gospodarcze nieruchome<br />
immaterielle Wirtschaftsgüter dobra gospodarcze niematerialne<br />
Immobilien Eintragung rejestracja, wpis<br />
nieruchomości Erbbaurecht dziedziczne prawo zabudowy<br />
Gr<strong>und</strong>buch księga wieczysta<br />
Gr<strong>und</strong>stück nieruchomość gruntowa<br />
Gr<strong>und</strong>schuld dług gruntowy (obciążający nieruchomość,<br />
zbliżony do długu hipotecznego)<br />
Hypothek hipoteka<br />
Miete najem, czynsz<br />
Beurk<strong>und</strong>ung (notariell) poświadczenie (notarialne)<br />
Pacht dzierżawa<br />
Eigentumsübertragung przeniesienie własności<br />
Eigentumsumschreibung przepis własności<br />
Verkauf sprzedaż<br />
Versteigerung licytacja, przetarg<br />
Vormerkung zastrzeżenie<br />
Auflassungsvormerkung zastrzeżenie o zgodzie na przejście<br />
prawa własności na nieruchomości<br />
Zwangsversteigerung licytacja przymusowa<br />
Baugenehmigung zezwolenie na budowę<br />
Wohnungseigentum własność mieszkania<br />
Bebauungsplan plan zabudowy<br />
Personal Abmahnung upomnienie<br />
personel Arbeitgeber pracodawca<br />
Arbeitgeberverband związek pracodawców<br />
Arbeitnehmer pracownik, pracobiorca<br />
Arbeiter robotnik, pracownik<br />
Anlage 1 85
Angestellter urzędnik, pracownik umysłowy<br />
Arbeitslosenversicherung ubezpieczenie na wypadek bezrobocia<br />
Arbeitsplatz stanowisko pracy, miejsce pracy<br />
Arbeitsrecht prawo pracy<br />
Arbeitsvertrag umowa o pracę<br />
Arbeitsverhältnis stosunek pracy<br />
Arbeitszeit czas pracy<br />
Beschäftigung zatrudnienie<br />
Betriebsrat rada zakładowa<br />
Betriebsverfassung ustrój przedsiębiorstwa<br />
Gewerkschaft związki zawodowe<br />
Kündigung wypowiedzenie<br />
ordentliche Kündigung wypowiedzenie zwykłe<br />
außerordentliche Kündigung wypowiedzenie natychmiastowe z ważnego powodu<br />
Kündigungsschutz ochrona przed wypowiedzeniem<br />
Lohn zapłata, wynagrodzenie<br />
Lohnfortzahlung dalsza wypłata wynagrodzenia w razie choroby<br />
Nebenbeschäftigung zajęcie uboczne<br />
Personalrat rada przedstawicieli pracowników służby publicznej<br />
Provision prowizja<br />
Sozialversicherung obowiązkowe ubezpieczenie społeczne (ustawowe)<br />
Streik strajk<br />
Tarifvertrag układ taryfowy<br />
Vergütung wynagrodzenie<br />
Geistiges Eigentum Marke znak towarowy, znak handlowy<br />
własność intelektualna Eingetragene Marke znak towarowy na mocy wpisu do rejestru<br />
Gebrauchsmuster wzór użytkowy (dotyczy narzędzi albo przedmiotów<br />
użytkowych polegający na zmianie ich wyglądu lub<br />
zastosowania)<br />
Geschmacksmuster wzór zdobniczy (wzór o charakterze estetycznym)<br />
Patent patent<br />
Urheberrecht<br />
Geistige <strong>und</strong><br />
prawo autorskie<br />
gewerbliche Schutzrechte umysłowe i przemysłowe prawa ochronne<br />
Lizenz licencja, koncesja<br />
Wettbewerb Marketing marketing<br />
konkurencja Werbung reklama<br />
irreführende Werbung reklama wprowadzająca w błąd<br />
unlauterer Wettbewerb konkurencja nieuczciwa<br />
vergleichende Werbung reklama porównawcza (z innymi produktami)<br />
86 Anlage 1<br />
Unternehmen Kapitalgesellschaft spółka kapitałowa<br />
przedsiębiorstwo Personengesellschaft spółka osobowa<br />
OHG Offene Handelsgesellschaft spółka jawna<br />
KG Kommanditgesellschaft Spółka komandytowa<br />
e.K. eingetragener Kaufmann/<br />
Kauffrau kupiec/kupcowa na<br />
mocy wpisu do rejestru handlowego<br />
e.Kfr. eingetragene Kauffrau kupcowa na mocy wpisu do rejestru handlowego<br />
e.Kfm. eingetragener Kaufmann kupiec na mocy wpisu do rejestru handlowego<br />
e.G. Genossenschaft spółdzielnia<br />
e.V. Verein stowarzyszenie<br />
Konzern koncern<br />
Tochtergesellschaft córka-spółka<br />
Niederlassung oddział, filia<br />
Vertretungsbüro przedstawicielstwo, biuro reprezentacyjne<br />
Stiftung f<strong>und</strong>acja<br />
AG Aktiengesellschaft spółka akcyjna<br />
Gr<strong>und</strong>kapital kapitał zakładowy<br />
Aktie akcja<br />
Aktionär akcjonariusz<br />
Vorstand zarząd<br />
Aufsichtsrat rada nadzorcza<br />
Hauptversammlung zgromadzenie walne<br />
GmbH Gesellschaft mit<br />
beschränkter Haftung spółka z ograniczoną odpowiedzialnością<br />
Stammkapital kapitał zakładowy<br />
Geschäftsanteil udział w przedsiębiorstwie<br />
Gesellschafter wspólnik<br />
Beirat rada, organ doradczy/doradca<br />
Gesellschafterversammlung zgromadzenie wspólników<br />
Geschäftsführer przedstawiciel i zarządzający<br />
Vertretungsbefugnis uprawnienie do reprezentowania<br />
Einzelvertretungsmacht przedstawicielstwo pojedyncze<br />
Gesamtvertretungsmacht przedstawicielstwo łączne<br />
Selbstkontrahierungsverbot zakaz dokonywania czynności prawnej<br />
z samym sobą jako przedstawicielem innej osoby<br />
Unternehmensgegenstand przedmiot przedsiębiorstwa<br />
Firma firma<br />
Beschluss (förmlich) postanowienie (formalnie)<br />
Bestellung eines Organs ustanowienie (organu)<br />
Entscheidung decyzja<br />
Weisung wskazówka, polecenie<br />
Anlage 1 87
Vertrag Auftraggeber zleceniodawca<br />
umowa Abtretung cesja<br />
Ausführung wykonanie<br />
Bedingung warunek<br />
Beendigung ukończenie, zakończenie<br />
Durchführung przeprowadzenie<br />
Erwerb nabycie<br />
Fälligkeit, fällig wymagalność, wymagalny<br />
Gewährleistung gwarancja, rękojmia<br />
Garantie gwarancja, poręczenie<br />
Bürgschaft poręczenie<br />
Käufer kupujący, nabywca<br />
Kaufpreis cena kupna<br />
Kündigung wypowiedzenie, wymówienie<br />
Kündigungsfrist termin wypowiedzenia<br />
Laufzeit termin, okres ważności<br />
Mangel wada<br />
Minderung zmniejszenie, obniżenie<br />
Mieter najemca<br />
Nutzung użytkowanie<br />
Preis cena<br />
Rechtsmittel środek prawny<br />
Rücktritt odstąpienie<br />
Schadensersatz odszkodowanie<br />
Überweisung przelew<br />
Verbraucher konsument<br />
Verbraucherschutz ochrona konsumenta<br />
Verkäufer sprzedający<br />
Vermieter wynajmujący<br />
Verpflichtung zobowiązanie, obowiązek<br />
Vertrag umowa<br />
Vertragsabschluss zawarcie umowy<br />
Vertretung przedstawicielstwo, zastępstwo<br />
Vorbehalt zastrzeżenie<br />
Wert wartość, cena<br />
Widerruf odwołanie<br />
Zahlung zapłata<br />
Zustimmung zezwolenie, aprobata, zgoda<br />
88 Anlage 1<br />
Vertrieb Alleinvertriebsrecht wyłączne prawo dystrybucji<br />
zbyt/sprzedaż Ausgleichsanspruch oszczenie przedstawiciela agenta handlowego<br />
o wyrównanie (po rozwiązaniu umowy)<br />
Export eksport<br />
Exporteur eksporter<br />
Franchising franchising<br />
Handelsvertreter przedstawiciel handlowy<br />
Import import<br />
Importeur importer<br />
Kommissionär komisjoner<br />
Provision prowizja<br />
Selbstständige Tätigkeit działalność na własny rachunek, działalność<br />
samodzielna<br />
Versandhandel handel wysyłkowy<br />
Vertragshändler autoryzowany dealer<br />
Vertriebsgebiet terytorium dystrybucji<br />
Anlage 1 89
Anlage 2 | Nützliche Adressen (Polen, Niedersachsen, Deutschland)<br />
Polen<br />
° Deutsche Botschaft<br />
ul. Dabrowiecka 30, PL-03-932 Warszawa<br />
Tel. 0048 22 617 30 11<br />
Fax 0048 22 617 35 82<br />
eMail info@ambasadaniemiec.pl<br />
° Repräsentanz Land Niedersachsen<br />
ul. Kruczkowskiego 8, PL-00-380 Warszawa<br />
Tel. 0048 22 353 86 66<br />
Fax 0048 22 353 86 69<br />
e-mail: kosta@niedersachsen.com.pl<br />
° Deutsch-Polnische Industrie<strong>und</strong><br />
Handelskammer<br />
ul. Miodowa 14, PL-00-246 Warszawa /<br />
Postfach 62, PL-00-952 Warszawa<br />
Tel. 0048 22 53 10 500<br />
Fax 0048 22 5310 600 / 0048 22 53 10 644<br />
e-mail: info@ihk.pl<br />
° Polska Agencja Informacji I<br />
Inwestzcji Zgranicznych SA (PAlilZ)<br />
(Polish Information and Foreign Investment<br />
Agency)<br />
ul. Bagatela 12, PL-00-585 Warszawa<br />
Tel. 0048 22 334 98 00<br />
Fax 0048 22 334 99 99<br />
e-mail: post@paiz.gov.pl<br />
° Polnische Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer<br />
Krajowa Izba Gospodarcza<br />
ul. Trebacka 4, PL-00-074 Warszawa<br />
Tel. 0048 22 630 96 00<br />
Fax 0048 22 827 46 73<br />
e-mail: jwezyk@kig.pl (foreign relations office)<br />
90 Anlage 2<br />
° Deutsch-Polnische<br />
Wirtschaftsförderungsgesellschaft AG<br />
ul. Kobylogórska 68, PL-66-400 Gorzów Wlkp.<br />
Tel. 0048 95 720 83 40<br />
Fax 0048 95 720 83 41<br />
e-mail: twg@twg.pl<br />
° Polnische Agentur für Auslandsinvestitionen<br />
PAIZ<br />
Al. Róz 2, PL-00-559 Warszawa<br />
Tel. 0048 22 621 62 61 / 0048 22 621 89 04<br />
Fax 0048 22 621 84 27<br />
° Izba Przemyslowo-Handlowa<br />
Inwestorów Zagranicznych<br />
(Foreign Investors Chamber of Commerce<br />
and Industry)<br />
ul. Pańska 73, PL-00-834 Warszawa<br />
Tel. 0048 22 314 75 75<br />
Fax 0048 22 314 75 76<br />
e-mail: biuro@iphiz.com.pl<br />
° Polnisches Wirtschaftsministerium<br />
Ministerstwo Gospodarki<br />
Pl. Trzech Kryzy 5, PL-00-950 Warszawa<br />
Tel. 0048 22 693 50 00 / 0048 22 621 27 54<br />
Fax 0048 22 628 68 08 / 0048 22 629 23 11<br />
° Polnisches Außenministerium<br />
Ministerstwo Spraw Zagranicznych<br />
Al. Szucha 23, PL-00-580 Warszawa<br />
Tel. 0048 22 623 90 00<br />
Fax 0048 22 627 07 66<br />
° Polnisches Patentamt<br />
Urzad Patentowy Rzeczypospolitej Polskiej<br />
Al. Niepodleglosci 118/192,<br />
PL-00-950 Warszawa<br />
Tel. 0048 22 25 80 01 / 0048 22 25 05 84<br />
Fax 0048 22 25 05 81<br />
° Zentrales Zollamt<br />
Glówny Urzad CEL (GUC)<br />
ul. Swietokrzyska 12, PL-00-916 Warszawa<br />
Tel. 0048 22 694 49 46<br />
Fax 0048 22 827 34 27<br />
° Polnische Forschungs- <strong>und</strong> Zertifizierungsstelle<br />
Polskie Centrum Badan I Certyfikacji<br />
ul. Klobucka 23a, PL-02-699 Warszawa<br />
Tel. 0048 22 857 99 16<br />
Fax 0048 22 647 12 22 / 0048 22 647 08 41<br />
° B<strong>und</strong>esagentur für Außenwirtschaft<br />
Niemiecka Agencja Handlu Zagranicznego<br />
ul. Miodowa 14, PL-00-246 Warszawa<br />
Tel. 0048 22 531 06 10 / 0048 22 531 06 11<br />
Fax 0048 22-531 06 12<br />
e-mail: steinacher@bfai.com<br />
° Institut für Auslandsbeziehungen<br />
Regionalkoordination für Polen <strong>und</strong> Tschechien<br />
ul. Szpitalna 17a; PL-45-010 Opole<br />
Tel. 0048 77 44 11 008<br />
Fax 0048 77 44 11 009<br />
e-mail: ifakretschmann@interia.pl<br />
° Stiftung für Deutsch-Polnische Zusammenarbeit<br />
F<strong>und</strong>acja Wspolpracy Polsko-Niemieckiej<br />
ul. Zielna 37, PL-00-108 Warszawa<br />
Tel. 0048 22 338 62 00<br />
Fax 0048 22 338 62<br />
e-mail: fwpn@fwpn.org.pl<br />
Niedersachsen<br />
° Euro Info Centre Hannover<br />
NBank – Investitions- <strong>und</strong> Förderbank<br />
Niedersachsen GmbH<br />
Günther-Wagner-Allee 12-14 ,<br />
30177 Hannover<br />
Tel. 0049 511 30031 375<br />
Fax 0049 511 30031 11375<br />
e-mail: eic@nbank.de<br />
° Handwerkskammer Hannover<br />
Berliner Allee 17,<br />
30175 Hannover / Postfach 2527<br />
Tel. 0049 511 348 59 0<br />
Fax 0049 511 348 59 32<br />
e-Mail: info@hwk-hannover.de<br />
° Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Hannover<br />
Schiffgraben 49, 30175 Hannover<br />
Tel. 0049 511 31 07 0<br />
Fax 0049 511 31 07 3 33<br />
e-mail: info@hannover.ihk.de<br />
Anlage 2 91
Deutschland<br />
° Botschaft der Republik Polen<br />
Lassenstraße 19-21, 14193 Berlin<br />
Tel. 0049 30 22 31 31 30<br />
Fax 0049 30 22 31 31 55<br />
eMail info@botschaft-polen.de<br />
° Wirtschaft-<strong>und</strong> Handelsabteilung<br />
Glinkastraße 5-7, 10117 Berlin<br />
Tel. 0049 30 229 27 39<br />
Fax 0049 30 229 24 51<br />
eMail info@wirtschaft-polen.de<br />
° Deutsch-Polnisches Kooperationsbüro<br />
der Sparkassen<br />
Franz-Mehring-Straße 22,<br />
15230 Frankfurt (Oder)<br />
Tel. 0049 335 55 41 820<br />
Fax 0049 335 5541 822<br />
eMail m.quast@s-os-de<br />
oder j.adamovicz@s-os.de<br />
° Generalkonsulat der Republik Polen in Hamburg<br />
Gründgensstraße 20, 22309 Hamburg<br />
Tel. 0049 40 61187 0<br />
Fax 0049 40 6325030<br />
eMail konsulat.hamburg@botschaft-polen.de<br />
° Honorarkonsulat der Republik Polen in Bremen<br />
Janusz-Korczak-Haus<br />
Osterdeich 6, 28203 Bremen<br />
Tel. 0049 421 364 81 82<br />
Fax 0049 421 364 81 97<br />
eMail polnischesHonorarkonsulat@t-online.de<br />
Anlage 3 | Weitergehende Informationen<br />
Das e-trade-center ist eine zentrale deutsche Internetplattform für internationale Geschäftskontakte.<br />
Direkt über das Internet können hier weltweit Geschäftsangebote veröffentlicht <strong>und</strong> abgefragt werden.<br />
Die Plattform wird kostenlos zur Verfügung gestellt <strong>und</strong> durch das B<strong>und</strong>esministerium für Wirtschaft <strong>und</strong><br />
Technologie unterstützt: www.e-trade-center.com<br />
Informationen zu Möglichkeiten niedersächsischer Unternehmen, in ausländische Märkte einzutreten,<br />
werden durch das Ministerium auf folgender Seite bereitgestellt: www.n-export.de<br />
Auf B<strong>und</strong>esebene finden Sie hierzu ein ähnlich strukturiertes Angebot des B<strong>und</strong>esministeriums für<br />
Wirtschaft, Arbeit <strong>und</strong> Verkehr: www.ixpos.de<br />
Neben den Web-Adressen der bereits oben <strong>und</strong> in der Broschüre aufgeführten Stellen gibt es noch<br />
weitere gute Informationsquellen zu Fragen der Geschäftstätigkeit im Ausland. Hier eine Auswahl:<br />
www.poland.pl Allgemeine Polen-Infos englisch<br />
www.polen-info.de Allgemeine Polen-Infos deutsch<br />
www.bfai.de B<strong>und</strong>esagentur für Außenwirtschaft<br />
www.wirtschaft-polen.de Informations- <strong>und</strong> Wirtschaftsportal über Polen<br />
(Deutsch-Polnische Wirtschaftsförderungsgesellschaft)<br />
www.infopolen.de Informations- <strong>und</strong> Wirtschaftsportal über Polen<br />
(Deutsch-Polnische Wirtschaftsförderungsgesellschaft)<br />
www.wirtschaft-polen.de Botschaft der Republik Polen<br />
www.stav.gov.pl Zentralamt für Statistik Polen (englisch)<br />
www.uzp.gov.pl Behörde für Vergaberecht (englisch)<br />
www.infor.pl Rechtsinformationen polnisch<br />
www.bookoflists.pl Branchenlisten englisch<br />
www.wroclaw.pl Seite der Stadt Breslau mit guten Informationen zu<br />
wirtschaftlicher Tätigkeit<br />
www.paiz.gov. Polnische Agentur für Information <strong>und</strong><br />
pl/index/?lang_id=3 Auslandsinvestitionen AG (deutsch)<br />
92 Anlage 2 Anlage 3 93
94<br />
Notizen