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Verehrte Leserinnen und Leser, - Herfurth & Partner

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<strong>Verehrte</strong> <strong><strong>Leser</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Leser</strong>,<br />

mit der Herausgabe der vorliegenden Publikation,<br />

die über die Voraussetzungen für<br />

eine erfolgreiche Geschäftspraxis in unserem<br />

Nachbarland Polen informiert, kommt das<br />

Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft,<br />

Arbeit <strong>und</strong> Verkehr einem Wunsch zahlreicher<br />

Unternehmen <strong>und</strong> Handwerksbetriebe<br />

unseres Landes nach.<br />

Auch bei der Niedersächsischen Repräsentanz<br />

in Warschau sind in den letzten Jahren Wünsche<br />

niedersächsischer Firmen nach einem solchen<br />

Leitfaden laut geworden. Unsere Intention<br />

ist es nicht, Anreize für eine wirtschaft -<br />

liche Tätigkeit in Polen zu schaffen. Vielmehr<br />

sollen denjenigen Unternehmen, die sich nach<br />

reiflicher Überlegung für ein Engagement in<br />

Polen entschlossen haben, die für eine Erfolg<br />

versprechende Tätigkeit notwendigen Informationen<br />

an die Hand gegeben werden.<br />

Polen ist in den letzten Jahren fast kometengleich<br />

zu einem der wichtigsten Handelspartner<br />

Niedersachsens geworden. Die vor -<br />

liegende Publikation wird zu einer weiteren<br />

Vertiefung unserer gemeinsamen Wirtschaftsbeziehungen<br />

führen. Ich bin fest<br />

davon überzeugt, dass beide Seiten davon<br />

auch in Zukunft nur profitieren können.<br />

Ich danke der Sozietät <strong>Herfurth</strong> & <strong>Partner</strong><br />

sowie dem Volkswirtschaftlichen Institut für<br />

Mittelstand <strong>und</strong> Handwerk an der Universität<br />

Göttingen für die Arbeit an der hier vorliegen -<br />

den Publikation „Geschäftspraxis in Polen“.<br />

In der zuversichtlichen Erwartung, dass sich<br />

die Handelsbilanz zwischen Niedersachsen<br />

<strong>und</strong> Polen weiterhin so dynamisch entwickelt<br />

wie seit dem EU-Beitritt Polens im Jahr 2004,<br />

wünsche ich Ihnen viel Erfolg bei Ihrer unternehmerischen<br />

Tätigkeit!<br />

Walter Hirche<br />

Niedersächsischer Minister für<br />

Wirtschaft, Arbeit <strong>und</strong> Verkehr<br />

Vorwort 3


Inhaltsverzeichnis<br />

A. <strong>Partner</strong>land Polen 8<br />

B. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 10<br />

1. Land <strong>und</strong> Bevölkerung 10<br />

2. Die wirtschaftliche Entwicklung seit dem EU-Beitritt 11<br />

3. Außenhandel 12<br />

4. Ausländische Direktinvestitionen 12<br />

5. Investitionsanreize 13<br />

6. Lohnniveau 13<br />

7. Marktchancen <strong>und</strong> Vertriebsmöglichkeiten für niedersächsische KMU 15<br />

8. Währung 16<br />

9. Infrastruktur 16<br />

10. Verhaltensregeln im geschäftlichen Kontakt 17<br />

C. Rechtliche Rahmenbedingungen 21<br />

1. Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen der Wirtschaftstätigkeit 21<br />

2. Grenzüberschreitender Geschäftsverkehr <strong>und</strong> Gegenseitigkeitsprinzip 22<br />

3. Aufenthaltsvorschriften 23<br />

4. Polnisch im Geschäftsverkehr 23<br />

5. Vertriebspartner 24<br />

6. Mögliche Tätigkeitsformen für Unternehmen 24<br />

a) Dauerhafte Tätigkeit 24<br />

b) Vorübergehende Tätigkeit 34<br />

7. Weitere Meldepflichten <strong>und</strong> Konzessionen 35<br />

a) Meldepflichten 35<br />

b) Konzessions-, bewilligungs- <strong>und</strong> lizenzpflichtige Gewerbe 37<br />

8. Regelungen im Handwerks- <strong>und</strong> Baugewerbe 39<br />

a) Vorschriften zum Handwerk in Polen 39<br />

b) Besonderheiten im Bausektor 40<br />

9. Arbeitsrecht 41<br />

10. Sozialrecht 42<br />

11. Vertragsrecht <strong>und</strong> Vertragsgestaltung 43<br />

a) Allgemein 43<br />

b) Rechtswahl 44<br />

c) Notwendiger Inhalt 44<br />

d) UN-Kaufrecht 44<br />

e) Eigentumsvorbehalt <strong>und</strong> sonstige Sicherungsmittel 45<br />

f) Gewährleistung <strong>und</strong> Produkthaftung 45<br />

g) Gewerblicher Rechtsschutz 46<br />

h) Wettbewerbsrecht 46<br />

i) Zahlungsverkehr 46<br />

j) Forderungseinzug 47<br />

12. Gr<strong>und</strong>stückserwerb 48<br />

13. Öffentliches Auftragswesen 50<br />

14. Normen 52<br />

15. Zertifizierungssysteme <strong>und</strong> Prüfmethoden 54<br />

4 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 5


D. Steuerliche Rahmenbedingungen 56<br />

1. Allgemein 56<br />

2. Die polnische Körperschaftsteuer 56<br />

3. Die polnische Einkommensteuer 59<br />

4. Die polnische Umsatzsteuer (VAT) 62<br />

5. Die Rechtsgeschäftssteuer 63<br />

6. Gr<strong>und</strong>züge des Verfahrensrechts 64<br />

7. Direktinvestitionen deutscher Investoren in Polen 65<br />

E. Marketing, Beratung <strong>und</strong> Förderung 66<br />

1. Werbung <strong>und</strong> Messen 66<br />

2. Ansprechpartner, Beratung <strong>und</strong> Förderinstitutionen 66<br />

a) Institutionen in Niedersachsen 66<br />

b) Institutionen in Polen 75<br />

3. Fördermittel 76<br />

a) Förderprogramme auf zentraler Ebene 76<br />

b) Förderprogramme auf der Woiwodschaftsebene 78<br />

To-do-Listen im Überblick 80<br />

Grenzüberschreitende Dienstleistungen 80<br />

Gründung Tochterunternehmen/Joint Venture im Ausland 81<br />

Anlagen<br />

Anlage 1 | Deutsch-polnisches Stichwortverzeichnis 82<br />

Anlage 2 | Nützliche Adressen 90<br />

Polen 90<br />

Niedersachsen 91<br />

Deutschland 92<br />

Anlage 3 | Weitergehende Informationen 93<br />

6 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 7


A. <strong>Partner</strong>land Polen<br />

Mit dem EU-Beitritt Polens <strong>und</strong> weiterer neun<br />

Staaten am 01. Mai 2004 hat der Prozess<br />

einer deutlichen Erweiterung der Europä -<br />

ischen Union begonnen, der sich mit dem<br />

Beitritt Bulgariens <strong>und</strong> Rumäniens am<br />

01. Januar 2007 fortgesetzt hat. Niedersächsische<br />

Unternehmen haben die sich hieraus<br />

ergebenden Chancen in den letzten Jahren<br />

genutzt <strong>und</strong> sind in vielfältiger Weise insbesondere<br />

auch auf dem polnischen Markt<br />

tätig geworden.<br />

Und hierbei sind es nicht lediglich die weltweit<br />

bekannten niedersächsischen Großunternehmen<br />

wie etwa Volkswagen, das ein<br />

großes Werk in Posen betreibt, die in Polen<br />

investieren. Vielmehr werden die guten<br />

Standortbedingungen in ganz erheblichem<br />

Maße von kleinen <strong>und</strong> mittleren Unternehmen<br />

(KMU) aus Niedersachsen genutzt, darunter<br />

auch viele handwerkliche Betriebe.<br />

Zum einen bietet sich für die Unternehmen<br />

die Möglichkeit, mit ihrem Produkt einen<br />

neuen bevölkerungsreichen Markt zu<br />

erschließen. Andere Unternehmen wiederum<br />

verlagern Teile ihrer Produktion nach Polen,<br />

um so von den dortigen Lohnkosten sowie<br />

den sehr gut ausgebildeten Fachkräften vor<br />

Ort profitieren zu können.<br />

Die Republik Polen (Rzeczpospolita Polska)<br />

– so die offizielle Bezeichnung – hat sich mittlerweile<br />

als stabiler Wirtschaftsfaktor in der<br />

Weltgemeinschaft etabliert. Unter den mittel<strong>und</strong><br />

osteuropäischen Staaten (MOE-Staaten)<br />

besitzt Polen die größte Wirtschaftskraft.<br />

Neben der Vollmitgliedschaft in der Europä -<br />

ischen Union ist Polen bereits seit 1995 Mitglied<br />

der Welthandelsorganisation <strong>und</strong><br />

gehört seit 1996 auch der OECD an. Polen<br />

ist ebenfalls Mitglied der Vereinten Nationen<br />

<strong>und</strong> verschiedener UN-Unterorga nisationen.<br />

Die Amtssprache ist Polnisch. Es wird mit<br />

lateinischen Buchstaben geschrieben. Gegenüber<br />

dem deutschen Alphabet gibt es allerdings<br />

einige zusätzliche Buchstaben <strong>und</strong><br />

Sonderzeichen.<br />

Die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Polen,<br />

Niedersachsen <strong>und</strong> Deutschland sind seit vielen<br />

Jahren sehr gut.<br />

Die tägliche Geschäftspraxis in Polen wird<br />

wie in allen industrialisierten Ländern ganz<br />

wesentlich durch die rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

geprägt. Ein ausländisches Unternehmen,<br />

das sich auf dem polnischen Markt<br />

betätigt, muss daher für eine erfolgreiche<br />

Durchsetzung seiner Interessen nicht nur den<br />

Markt genau kennen <strong>und</strong> mit den sozialen<br />

<strong>und</strong> gesellschaftlichen Gepflogenheiten des<br />

Landes vertraut sein, sondern auch mit den<br />

rechtlichen Voraussetzungen.<br />

Die Broschüre soll niedersächsischen Unternehmern<br />

insbesondere kon krete Hilfestellungen<br />

bei der Planung <strong>und</strong> Umsetzung ihrer<br />

wirtschaftlichen Betätigung in Polen bieten<br />

<strong>und</strong> einen wirtschaftlichen Start in Polen ver-<br />

einfachen. Sie gibt einen Überblick über die<br />

rechtlichen Rahmen be dingungen <strong>und</strong> liefert<br />

Beispiele aus der Praxis.<br />

Die Publikation erhebt keinen Anspruch auf<br />

eine abschließende Darstellung der Rechtslage.<br />

Auch muss darauf verwiesen werden, dass<br />

sich die entsprechenden Rechtsvorschriften<br />

laufend ändern können. Im Falle eines konkreten<br />

Vorhabens ist deshalb die Inanspruchnahme<br />

individueller Beratung empfehlenswert.<br />

Neben den in Niedersachsen bestehenden<br />

Informationsmöglichkeiten kann der<br />

Geschäftssuchende auch vor Ort eine Reihe<br />

von Informationsquellen nutzen. Entsprechende<br />

Kontaktadressen können Sie dem Anhang<br />

dieser Broschüre entnehmen.<br />

8 A. <strong>Partner</strong>land Polen A. <strong>Partner</strong>land Polen 9


B. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen<br />

Innerhalb der letzten 20 Jahre haben sich in<br />

Polen die rechtlichen <strong>und</strong> wirtschaftlichen<br />

Rahmenbedingungen vollständig verändert.<br />

Bereits vor dem EU-Beitritt hatte Polen gr<strong>und</strong>legende<br />

Reformen eingeleitet. Mit dem Beitritt<br />

jedoch wurde dieser Prozess nochmals<br />

erheblich beschleunigt. Die wirtschaft liche<br />

Entwicklung verläuft jedoch regional zum Teil<br />

sehr unterschiedlich.<br />

1. Land <strong>und</strong> Bevölkerung<br />

Mit einer Fläche von mehr als 310.000 qkm<br />

ist Polen das neuntgrößte Land in Europa.<br />

Polen grenzt im Norden an die Ostsee<br />

(Morze Bałtyckie) <strong>und</strong> Russland, im Osten<br />

an Litauen, Weißrussland <strong>und</strong> die Ukraine,<br />

im Süden an die Slowakei <strong>und</strong> die Tschech -<br />

ische Republik sowie im Westen an<br />

Deutschland. Die Westgrenze zu Deutschland<br />

entlang der Oder <strong>und</strong> der Neiße ist<br />

467 km lang.<br />

Anfang 2007 lebten in Polen über 38,13<br />

Millionen Einwohner, was eine Bevölkerungsdichte<br />

von 121,9 Einwohnern/qkm<br />

bedeutet. Der Süden des Landes ist hierbei<br />

weitaus dichter besiedelt als der Norden.<br />

Zwölf Millionen Menschen polnischer Herkunft<br />

leben dauerhaft außerhalb Polens,<br />

wobei sich der Großteil in den Vereinigten<br />

Staaten niedergelassen hat.<br />

Die größten Städte sind die Hauptstadt<br />

Warszawa (Warschau, 1.671 Millionen<br />

Einwohner), Łódź (Lodsch 789.300),<br />

Kraków (Krakau, 758.500), Wrocław<br />

(Breslau, 640.300), Poznań (Posen,<br />

578.900), Gdańsk (Danzig, 461.300)<br />

sowie Szczecin (Stettin, 415.400).<br />

Seit der Verwaltungsreform vom 01. Januar<br />

1999 ist Polen in insgesamt 16 Bezirke<br />

(Woiwodschaften) unterteilt. Diese untergliedern<br />

sich nochmals in Landkreise<br />

(powiaty) <strong>und</strong> Gemeinden (gminy). Die<br />

Woiwodschaften haben alle ein eigenständiges<br />

Parlament (Sejmik Wojewodzki)<br />

sowie einen von der Zentralregierung<br />

ernannten Präsidenten (Wojewoda). Dieser<br />

ist für die durch die Zentralregierung<br />

zugeteilten Finanzen zuständig. Daneben<br />

hat jede Woiwodschaft einen vom eigenen<br />

Parlament gewählten Woiwodschaftsmarschall<br />

(Marszalek), der der jeweiligen<br />

Regierung einer Woiwodschaft vorsteht.<br />

Die einzelnen Woiwodschaften werden<br />

wie folgt bezeichnet: Warmińsko-Mazurskie<br />

(dt. Bezeichnung Ermland-Masuren),<br />

Wielkopolskie (Großpolen), Świętokrzys -<br />

kie (Heiligkreuz), Podkarpackie (Karpatenvorland),<br />

Małopolskie (Kleinpolen),<br />

Kujawsko-Pomorskie (Kujawien-Pommern),<br />

Lubuskie (Lebus), Łódzkie (Lodsch),<br />

Lubelskie (Lublin), Mazowieckie (Masowien),<br />

Dolnośląskie (Niederschlesien),<br />

Opolskie (Oppeln), Podlaskie (Podlachien),<br />

Pomorskie (Pommern), Śląskie (Schlesien)<br />

<strong>und</strong> Zachodniopomorskie (Westpommern).<br />

2. Die wirtschaftliche Entwicklung<br />

seit dem EU-Beitritt<br />

Polens Wirtschaft war zu Beginn der 90er<br />

Jahre die schwächste in ganz Mittel- <strong>und</strong><br />

Osteuropa (unter den sogenannten MOE-<br />

Staaten). Gleichzeitig war Polen aber auch<br />

das erste Land dieser Region, das noch in<br />

der Zeit des kommunistischen Regierungssystems<br />

damit begann, erste marktwirtschaftlich<br />

ausgerichtete Reformprojekte<br />

zu initiieren. Gerade in dieser Umbruchzeit<br />

waren die wirtschaftlichen Folgen für<br />

die Bevölkerung jedoch wenig positiv. Die<br />

Arbeitslosenquote stieg auf mehr als 20<br />

Prozent. Mittlerweile hat sich die polnische<br />

Wirtschaft stabilisiert, wenn auch die<br />

Entwicklung nicht in allen Bereichen als<br />

ausnahmslos positiv zu bewerten ist. So<br />

ist die Arbeitslosenquote jährlich gesunken<br />

<strong>und</strong> lag nach Angaben des Statistischen<br />

Hauptamtes (GUS) im Oktober 2007<br />

nur noch bei 11,3 Prozent, damit aber<br />

noch über dem EU-Durchschnitt. Ein Gr<strong>und</strong><br />

hierfür ist allerdings auch die Tatsache,<br />

dass viele Menschen auf Arbeitssuche ins<br />

Ausland gegangen sind (vor allem Britische<br />

Inseln <strong>und</strong> Skandinavien). Zu beachten<br />

ist, dass trotz der immer noch relativ<br />

hohen Arbeitslosenquote in der Praxis in<br />

vielen Bereichen bereits ein erheblicher<br />

Arbeitskräftemangel festzustellen ist.<br />

Das Wirtschaftswachstum Polens ist seit<br />

Jahren gut. Vor allem seit dem EU-Beitritt<br />

im Mai 2004 verzeichnet Polen ein äußerst<br />

dynamisches Wachstum, das im Jahr 2007<br />

bei 6,5 Prozent lag. Die Prognosen für das<br />

Jahr 2008 liegen bei 5,2 Prozent.<br />

Andererseits beträgt das Bruttoinlandsprodukt<br />

pro Kopf in Kaufkraftstandards<br />

(KKS) nur etwas mehr als 50 Prozent des<br />

EU-Durchschnitts. Polen belegt in dieser<br />

Statistik innerhalb der Europäischen<br />

Union den drittletzten Platz.<br />

Strukturell hat sich Polen im Zuge des<br />

eingeleiteten Reformprozesses von einer<br />

agrarisch <strong>und</strong> industriell geprägten Wirtschaft<br />

zu einer Handels- <strong>und</strong> Dienstleistungsgesellschaft<br />

entwickelt. Die nach<br />

wie vor starke Industrie wurde als wichtigstes<br />

Standbein der Wirtschaft Polens<br />

durch den Dienstleistungssektor abgelöst.<br />

Beide machen über 80 Prozent des polnischen<br />

Bruttoinlandproduktes (BIP) aus.<br />

Etwa 10 Prozent entfallen auf das Bauwesen<br />

<strong>und</strong> 5 Prozent auf die Landwirtschaft,<br />

von der aber immer noch über 10 Prozent<br />

der Bevölkerung lebt. Gerade aber die<br />

beiden letztgenannten Sektoren profitieren<br />

stark vom EU-Beitritt <strong>und</strong> den EU-<br />

Fonds. Das wirtschaftliche Zentrum des<br />

schnell wachsenden Dienstleistungssektors<br />

ist die Hauptstadt Warschau. Aber<br />

auch die Messestadt Posen <strong>und</strong> die Metropolen<br />

Krakau <strong>und</strong> Breslau im Süden Polens<br />

sind wichtige Dienstleistungsstandorte.<br />

Seit dem vergangenen Jahr hat sich auch<br />

Lodsch aufgr<strong>und</strong> zahlreicher Investitionen<br />

10 B. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen B. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 11


zu einem der Dienstleistungszentren<br />

Polens entwickelt. Die polnische Regierung<br />

hat in den Jahren 2005 bis 2007<br />

zahlreiche Initiativen unternommen, um<br />

die wirtschaftspolitischen Bedingungen in<br />

Polen weiter zu verbessern. Insbesondere<br />

auch die im Bereich der Körperschaft<strong>und</strong><br />

Einkommensteuer herbeigeführten<br />

Gesetzesänderungen sollen zu einer<br />

höheren Attraktivität des Wirtschaftsstandorts<br />

beitragen. Polen versucht damit<br />

auch den Wegfall anderer Investitionsanreize<br />

auszugleichen, zu deren Rücknahme<br />

es mit dem EU-Beitritt aufgr<strong>und</strong> der einheitlichen<br />

EU-Standards verpflichtet war.<br />

3. Außenhandel<br />

Die wirtschaftliche Entwicklung Polens<br />

hat auch zu einer Steigerung der polnischen<br />

Exporte in den europäischen<br />

Binnenmarkt geführt. Annähernd 80 Prozent<br />

des Gesamtexports exportierte Polen<br />

in die EU. Insgesamt stieg der Export<br />

2007 um mehr als 23, der Import um<br />

mehr als 24 Prozent. Mehr als ein Drittel<br />

der eingeführten Güter sind Maschinen<br />

<strong>und</strong> Transportausrüstungen, bearbeitete<br />

Waren sowie Chemikalien <strong>und</strong> verwandte<br />

Produkte, während die Ausfuhrgüter ähnlich<br />

strukturiert sind, nur dass hier Nahrungsmittel<br />

<strong>und</strong> Tiere einen größeren<br />

Anteil besitzen. Mit einem Anteil von<br />

23,9 Prozent ist Deutschland das Hauptliefer-<br />

<strong>und</strong> mit einem Anteil von 27,2 Prozent<br />

ebenfalls das Hauptabnehmerland<br />

(Angaben für 2006).<br />

12 B. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen<br />

Zölle werden im Rahmen des innergemeinschaftlichen<br />

Warenverkehrs (Zollunion),<br />

also auch zwischen Deutschland<br />

<strong>und</strong> Polen, nicht erhoben.<br />

4. Ausländische Direktinvestitionen<br />

Große <strong>und</strong> kleine Unternehmen aus dem<br />

Ausland haben in Form von Direktinvestitionen<br />

in den vergangenen Jahren bereits<br />

mehr als 80 Milliarden Euro in Polen<br />

inves tiert. Polen ist damit der Investitionsstandort<br />

mit der höchsten ausländischen<br />

Investitionssumme unter den MOE-Staaten,<br />

je Einwohner berechnet liegt Polen allerdings<br />

deutlich hinter Tschechien <strong>und</strong><br />

Ungarn (Pro-Kopf-Investition).<br />

Das Jahr 2006 brachte den höchsten In -<br />

vestitionszufluss seit Anfang des Jahrh<strong>und</strong>erts.<br />

Ausländische Unternehmen haben<br />

in Polen über 11 Milliarden Euro <strong>und</strong><br />

damit annähernd 45 Prozent mehr als<br />

im Vorjahr investiert.<br />

Ausländische Investoren, die sich für<br />

Polen als Investitionsstandort entscheiden,<br />

begründen ihre Wahl in der Regel<br />

auch mit den folgenden Argumenten:<br />

Neben den insgesamt guten Wachstumsaussichten<br />

werden regelmäßig insbesondere<br />

das nach wie vor niedrigere Lohnniveau,<br />

die Größe des polnischen Marktes,<br />

die Qualität der Ausbildungsstandards<br />

sowie die besonderen Investitionsanreize<br />

(Sonderwirtschaftszonen, Fördereinrichtungen,<br />

Steuervergünstigungen u. a.) her-<br />

vorgehoben. Sektoral betrachtet wurden<br />

in den vergangenen Jahren die meisten<br />

Investitionen in den Bereichen Industrielle<br />

Verarbeitung, insbesondere in der Automobil-<br />

<strong>und</strong> Elektrobranche, Reparaturen,<br />

Transport- <strong>und</strong> Lagerwesen, Forschung<br />

<strong>und</strong> Entwicklung sowie Finanzdienstleistungen<br />

getätigt. Regional betrachtet<br />

lagen die Schwerpunkte dabei insbesondere<br />

in den Woiwodschaften Dolnośląskie<br />

(Niederschlesien), Mazowieckie (Masowien)<br />

<strong>und</strong> Kujawsko-Pomorskie (Kujawien-Pommern).<br />

Zwischen Deutschland <strong>und</strong> Polen besteht<br />

ein Investitionsschutzabkommen, das seit<br />

dem 24. Februar 1991 in Kraft ist.<br />

5. Investitionsanreize<br />

Neben dem Wegfall jeglicher Benachteiligung<br />

gegenüber polnischen Unternehmen<br />

sowie dem Herabsenken von Unternehmenssteuern<br />

<strong>und</strong> der Lockerung der<br />

Kreditvergaberegeln der Banken gibt es<br />

weitere gesetzliche Anreize für ausländische<br />

Unternehmen, in Polen zu investieren.<br />

Künftig wird es für ausländische Unternehmen<br />

etwa möglich sein, Regionalbeihilfen<br />

zur Förderung neuer Investitionen<br />

auf dem gesamten Gebiet Polens zu<br />

erhalten. Die Europäische Kommission<br />

hat eine entsprechende Förderung für<br />

den Zeitraum 2007 bis 2013 auf Gr<strong>und</strong> -<br />

lage einer regionalen Fördergebietskarte<br />

bewilligt (siehe dazu Kapitel F).<br />

Steuerliche Vergünstigungen mussten teilweise<br />

im Hinblick auf ein einheitliches EU-<br />

Beihilferecht zurückgenommen werden.<br />

Nach wie vor gibt es aber 14 Son der -<br />

wirtschaftszonen (SWZ) in Polen. Je nach<br />

Standort <strong>und</strong> Unternehmensgröße können<br />

Unternehmen von der Körperschaft -<br />

steuer befreit werden. Die Investitionen in<br />

Maschinen, Anlagen <strong>und</strong> Gebäude müssen<br />

dabei mindestens 100.000 Euro betragen,<br />

zudem müssen die geschaffenen<br />

Arbeitsplätze für mindes tens fünf Jahre<br />

erhalten bleiben. KMU werden hierbei<br />

insgesamt noch stärker unterstützt. Zum<br />

Maßnahmenkatalog der SWZ gehören<br />

neben Zuschüssen für Schulungsmaßnahmen<br />

auch die Befreiung von der Immobiliensteuer<br />

<strong>und</strong> eine kostenlose Unterstützung<br />

bei den Gründungsformalitäten. Die<br />

SWZ-Regelung wird in der Form noch<br />

bis zum Jahr 2017 gelten.<br />

6. Lohnniveau<br />

Die Beschäftigungskosten eines Mitarbeiters<br />

in Polen können in Sonderfällen die<br />

Kosten eines Mitarbeiters in Deutschland<br />

um das Fünffache unterschreiten. Allerdings<br />

ist dies die Ausnahme, da in den<br />

letzten Jahren eine entsprechende Lohnanpassung<br />

eingesetzt hat (im Zeitraum Mitte<br />

2006 bis Mitte 2007 gab es in einzelnen<br />

Branchen Lohnsteigerungen von bis zu 10<br />

Prozent, wobei die Steigerungsraten, etwa<br />

in der Bauwirtschaft, teilweise noch höher<br />

waren). Dies liegt insbesondere in der Tatsache<br />

begründet, dass viele Fachkräfte nur<br />

B. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 13


durch ein deutliches Anheben der Vergütung<br />

zum Verbleib bzw. zu einer Rückkehr<br />

nach Polen bewegt werden können. In<br />

einigen Branchen gibt es bereits jetzt einen<br />

Fachkräftemangel. Die Unterschiede zum<br />

Lohnniveau in Deutschland sind jedoch<br />

nach wie vor erheblich.<br />

In Polen gilt der gesetzliche Mindestlohn<br />

für Vollzeitkräfte. Dieser beträgt seit<br />

dem 01. Januar 2007 936 PLN brutto<br />

(265 EUR). Im ersten Beschäftigungsjahr<br />

haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen<br />

Anspruch auf Zahlung von 80 Prozent<br />

dieses Betrages. Der Durchschnittslohn<br />

für das Jahr 2006 lag bei 2.477 PLN (700<br />

EUR). Beim üblichen Lohnspiegel sind in<br />

jedem Fall die regionalen Unterschiede<br />

beachtenswert: Die in Warschau üblichen<br />

Vergütungen können 20 bis 30 Prozent<br />

über den in den übrigen Regionen<br />

gezahlten Gehältern liegen.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich verdienen unqualifizierte<br />

Beschäftigte weniger als ein Drittel dessen,<br />

was vergleichbare Beschäftigte in Deutsch -<br />

land erhalten, Fach- <strong>und</strong> Führungskräfte<br />

zum Teil weniger als die Hälfte. Als Billiglohnland<br />

Europas kann Polen so allerdings,<br />

insbesondere im Hinblick auf die weitaus<br />

niedrigeren Lohnkosten in Estland, Lettland,<br />

Litauen, der Slowakei <strong>und</strong> nunmehr<br />

auch Rumänien <strong>und</strong> Bulgarien, nicht mehr<br />

bezeichnet werden.<br />

Für das Jahr 2006 gelten für die genannten<br />

Berufe als ungefähre Richtwerte die<br />

folgenden Monatsgehälter, wobei es inner-<br />

14 B. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen<br />

halb der Gruppen je nach Ausbildungsabschluss<br />

<strong>und</strong> Berufserfahrung erhebliche<br />

Unterschiede geben kann:<br />

Fach-<br />

(Bau-)Arbeiter: ca. PLN 1.800 bis 2.400<br />

Sekretärinnen: ca. PLN 1.500 bis 3.500<br />

Ingenieure: ca. PLN 3.200 bis 8.000<br />

Marketingfachkräfte:<br />

ca. PLN 2.800 bis 4.000<br />

Buchhalter: ca. PLN 1.800 bis 3.500<br />

Finanzdienstleistung:<br />

ca. PLN 3.500 bis 6.000<br />

IT: ca. PLN 4.500 bis 7.500<br />

Bergbau: ca. PLN 4.000 bis 6.000<br />

Bildung: ca. PLN 2.500 bis 8.000<br />

Hotel /<br />

Gaststätten: ca. PLN 1.800 bis 2.500<br />

(1 Złoty (ISO-Code PLN) = ca. 0,34 EUR,<br />

Stand Mai 2008)<br />

Je nach Branche unterscheiden sich die<br />

Gehälter damit in Polen zum Teil erheblich.<br />

Überdurchschnittlich gut verdienen<br />

Arbeitnehmer in der Informationswissenschaft.<br />

Bei den genannten Vergütungsmustern<br />

sind in jedem Fall die erheblichen<br />

Steigerungsraten des Jahres 2007 mit einzukalkulieren.<br />

Arbeitnehmer bekommen<br />

meist zwölf Gehälter pro Jahr. Der Arbeitgeber<br />

kann die Gr<strong>und</strong>vergütung durch<br />

Prämien, Provisionen <strong>und</strong> Zusatzleistungen<br />

ergänzen – üblich ist dies vor allem<br />

bei hoch qualifizierten Führungskräften,<br />

um die die Firmen in Polen teils heftig<br />

konkurrieren: Sie erhalten zum Beispiel<br />

Mobiltelefone, Dienstwagen, Weiterbildungen<br />

oder Mietzuschüsse. Generell<br />

nähern sich die Einkommen von Führungskräften<br />

im Privatsektor immer mehr dem<br />

westlichen Niveau an. Ausländische Unter -<br />

nehmen zahlen dabei meist eine höhere<br />

Vergütung als polnische Arbeitgeber.<br />

Geschäftsführer in Unternehmen mit ausländischen<br />

Kapitalanteilen verdienten<br />

2006 durchschnittlich 98.000 EUR <strong>und</strong><br />

Personalleiter 40.000 EUR brutto pro Jahr.<br />

7. Marktchancen <strong>und</strong> Vertriebsmöglichkeiten<br />

für niedersächsische KMU<br />

Durch die Abwanderung insbesondere<br />

junger polnischer Fachkräfte können<br />

Potenziale in vielen Branchen durch polnische<br />

Kräfte derzeit nicht voll ausgeschöpft<br />

werden. Es gibt deshalb viele Einstiegsmöglichkeiten<br />

für ausländische Unternehmen<br />

<strong>und</strong> Arbeitskräfte. Auch im Baubereich<br />

herrscht eine gute Konjunktur.<br />

Für deutsche KMU bestehen günstige<br />

Chancen in der metallverarbeitenden<br />

Industrie (hochwertige Produkte), in einigen<br />

Zweigen der Elektrotechnik, der Produktion<br />

von Baustoffen <strong>und</strong> Baumateria-<br />

lien, der Kunststoff- <strong>und</strong> Plasteinindustrie<br />

sowie in handwerklichen Berufen, wobei<br />

die Produkte oder Dienstleistungen zumindest<br />

eine Marktlücke ausfüllen müssen<br />

oder von besonderer Qualität sein sollten.<br />

Unternehmen mit alleinigem Sitz in<br />

Deutschland können sich außerdem an<br />

(öffentlichen) Ausschreibungen <strong>und</strong> Projekten<br />

in Polen beteiligen, insbesondere in<br />

den Bereichen Verkehrsinfrastruktur <strong>und</strong><br />

Umweltschutz. Private Bauvorhaben können<br />

– müssen aber nicht – ausgeschrieben<br />

werden. Hier finden mitunter Wettbewerbe<br />

statt oder es wird mit einer Auswahl<br />

von Architekten bzw. Ingenieuren <strong>und</strong><br />

Bauträgern direkt verhandelt. Kleinere<br />

private Bauvorhaben werden eher über<br />

persönliche Kontakte <strong>und</strong> Empfehlungen<br />

vergeben. Über Ausschreibungen der verschiedensten<br />

Art informiert regelmäßig<br />

die inländische Presse. Einen Überblick zu<br />

den für deutsche Unternehmer attraktiven<br />

Branchen können Sie der nachfolgenden<br />

Tabelle entnehmen.<br />

B. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 15


Empfohlene Tätigkeit<br />

Warenexport<br />

Übernahme <strong>und</strong><br />

Realisierung von<br />

Aufträgen in Polen<br />

Gründung<br />

einer eigenen Firma oder<br />

eines Joint Venture<br />

8. Währung<br />

16 B. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen<br />

Branchen<br />

Der zum 01. Januar 1995 eingeführte<br />

neue Złoty (ISO-Code PLN) ersetzte den<br />

noch bis 1997 gültigen alten Złoty. Ein<br />

Euro entspricht in etwa 3,4 Zloty (Stand<br />

Mai 2008).<br />

Am 12. April 2000 wurde der Wechselkurs<br />

freigegeben. Wann Polen allerdings<br />

auch der Währungsunion beitreten wird,<br />

ist ungewiss. Zwar würde die Haushaltslage<br />

einen Beitritt zur Währungsunion voraussichtlich<br />

bereits für das Jahr 2009<br />

ermöglichen, da bis dahin sämtliche<br />

erforderlichen Stabilitätskriterien erfüllt<br />

sein dürften. Doch hat die polnische<br />

Regierung kein starkes Interesse an einem<br />

zügigen Beitritt zur Währungsunion. Nach<br />

Innenausstatter, Sicherheitstechnik, Sonnenschutzerzeugnisse<br />

für bestimmte Qualitätsansprüche (Jalousien, Rollläden, Markisen),<br />

hochwertige Metallerzeugnisse (Werkzeuge, Metallbaukonstruktionen),<br />

ausgewählte Kunststofferzeugnisse<br />

Brunnenbau, Wasserversorgungsanlagenmontage, Pumpenbau,<br />

Asbestsanierung, Metallbau, Innenaus- <strong>und</strong> -einbau sowie<br />

Innenausstattung für gehobene Ansprüche<br />

Fenster- <strong>und</strong> Türenbauer, Sanitär- <strong>und</strong> Heizungsfirmen,<br />

Gebäudereiniger, Bausanierungsunternehmen,<br />

Fußbodenfachbetriebe, Textilreiniger, Büromaschinenservice<br />

Auskunft der polnischen Nationalbank<br />

wird die Umstellung auf den Euro – die<br />

Erfüllung der entsprechenden Kriterien<br />

vorausgesetzt – daher voraussichtlich erst<br />

im Jahr 2012 erfolgen.<br />

9. Infrastruktur<br />

Intensive Bemühungen in den vergangenen<br />

Jahren haben zu einer erheblichen<br />

Verbesserung der Infrastruktur Polens<br />

geführt. Nach wie vor gibt es – mit deutlichen<br />

regionalen Unterschieden – aber<br />

noch erheblichen Nachholbedarf.<br />

Das Straßennetz verfügt über eine Gesamtlänge<br />

von ca. 382.000 km. Allerdings gibt<br />

es in Polen bislang nur wenige Autobah-<br />

nen. Zahlreiche Autobahnprojekte befinden<br />

sich daher in der Planung oder wurden<br />

soeben fertiggestellt.<br />

Dem Überlandbusverkehr kommt in Polen<br />

anders als in Deutschland eine besondere<br />

Bedeutung zu. Es gibt sowohl zahlreiche<br />

Verbindungen bis hin zu den kleinsten<br />

Ortschaften innerhalb des Landes als<br />

auch einen regelmäßig genutzten Verkehr<br />

zu Zielorten im Ausland.<br />

In Polen gibt es 3.812 km befahrbare<br />

Wasserstraßen. Die wichtigsten Seehäfen<br />

Polens befinden sich in Danzig, Gdynia,<br />

Swinemünde <strong>und</strong> Stettin.<br />

Das Schienennetz hat eine Länge von<br />

23.420 km mit Warschau als Mittelpunkt.<br />

Weitere wichtige Verkehrsknotenpunkte<br />

sind Posen, Danzig, Stettin, Breslau, Kattowitz<br />

<strong>und</strong> Krakau. Von großer Bedeutung<br />

ist der Güterverkehr von <strong>und</strong> zu den<br />

Ostseehäfen sowie von Deutschland nach<br />

Osteuropa.<br />

Der größte Flughafen Polens ist der Frédéric-Chopin-Flughafen<br />

Warschau, gefolgt<br />

von den Einrichtungen in Krakau, Katowitz<br />

<strong>und</strong> Danzig. Die Anzahl der Fluggäste<br />

steigt seit der Öffnung des polnischen<br />

Luftverkehrs für die Niedrigpreisfluglinien<br />

stark an.<br />

10. Verhaltensregeln im geschäftlichen<br />

Kontakt<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt wie in allen Ländern<br />

der Welt das Gebot der Höflichkeit. Zwar<br />

gibt es vielerorts erwähnenswerte Besonderheiten,<br />

deren Kenntnis den Einstieg in<br />

die Kommunikation oder den Ablauf<br />

eines geschäftlichen Treffens vereinfachen<br />

kann. Letztendlich sollte jedoch jeder<br />

Geschäftskontakt im Ausland <strong>und</strong> damit<br />

auch in Polen von dem einfachen Leitgedanken<br />

geprägt sein, sein Gegenüber mit<br />

Fre<strong>und</strong>lichkeit <strong>und</strong> Respekt zu behandeln,<br />

<strong>und</strong> zwar durchaus nach den Maßstäben,<br />

die wir aus Geschäftsbeziehungen innerhalb<br />

Deutschlands kennen. Dies umfasst<br />

auch ein entsprechendes Erscheinungsbild.<br />

Polen kleiden sich im Geschäfts leben<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich eher konservativ. Allein dies<br />

sollte bereits ausreichen, um im Ausland<br />

<strong>und</strong> in Polen zumindest nicht negativ aufzufallen.<br />

Um dem niedersächsischen Geschäfts -<br />

suchenden den Einstieg in das polnische<br />

Geschäftsleben darüber hinaus zu erleichtern,<br />

sei im Folgenden auf einige Gr<strong>und</strong>sätze<br />

sowie einzelne Besonderheiten<br />

hingewiesen.<br />

Anrede <strong>und</strong> Begrüßung im Geschäftsleben<br />

Die Anrede ist eher formal, Geschäftspartner<br />

werden in der Regel mit ihrem<br />

Titel angesprochen. Der Anrede „Pan“,<br />

„Pani“ oder „Panna“ (kann zwar mit<br />

„Herr“, „Dame“ <strong>und</strong> „Fräulein“ übersetzt<br />

B. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 17


werden, ähnelt aber eher den französischen<br />

Bezeichnungen „Monsieur“,<br />

„Madame“ <strong>und</strong> „Mademoiselle“) sollte –<br />

falls vorhanden – noch der Titel folgen, so<br />

etwa „Panie Dyrektorze“ (Herr Direktor)<br />

oder „Panie Prezesie“ (Herr Vorstandsvorsitzender/Geschäftsführer).<br />

Dabei wird der<br />

Titel manchmal nach oben „aufger<strong>und</strong>et“<br />

(ein Vizeminister wird dann zum „Panie<br />

Ministrze“ (Herr Minister). Das Wort<br />

„Madame“ wird im Übrigen in der Anrede<br />

teilweise auch in seiner französischen<br />

Form verwendet.<br />

Die Ansprache mit dem tatsächlichen<br />

Nachnamen ist traditionell selten, hat sich<br />

aber zuletzt immer mehr durchgesetzt. Ist<br />

die Beziehung vertrauter geworden, wird<br />

der Gesprächspartner mit Pani (Panie) <strong>und</strong><br />

dem Vornamen angesprochen („Panie<br />

Marku“ (Herr Marek), „Pani Ewo“ (Frau<br />

Eva). Beim Duzen ist Vorsicht geboten.<br />

Es setzt in der Regel die gleiche Hierarchieebene<br />

<strong>und</strong> ein wirklich „kumpelhaftes“<br />

Verhältnis voraus.<br />

Bei der Begrüßung weiblicher Geschäftspartner<br />

ist ein Handkuss durchaus nicht<br />

unüblich, wobei der Kuss nur angedeutet<br />

<strong>und</strong> der Handrücken nicht tatsächlich<br />

geküsst werden sollte.<br />

Vorteilhaft für Geschäftssuchende aus<br />

Deutschland ist es, sich für den ersten<br />

Kontakt um eine Begrüßungsfloskel auf<br />

Polnisch zu bemühen, auch wenn das<br />

anschließende Gespräch auf Deutsch oder<br />

Englisch geführt wird. Ein „Dzień dobry“<br />

18 B. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen<br />

(dsjeñ dobrí) wird in jedem Fall, unab -<br />

hängig von der sozialen Stellung des<br />

Gesprächspartners, wohlwollend zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Gesprächs- <strong>und</strong> Verhandlungsführung<br />

In den Verhandlungen mit polnischen<br />

Geschäftspartnern spielen informelle Kontakte<br />

eine wichtige Rolle <strong>und</strong> dienen häufig<br />

der Vorbereitung offizieller Verhandlungen<br />

<strong>und</strong> Entscheidungen. In Deutschland<br />

bereitet man sich auf die Verhandlungen<br />

genau vor, steckt vorher Ziele ab<br />

<strong>und</strong> geht relativ schnell zum eigentlichen<br />

Verhandlungsthema über. Das ist in Polen<br />

anders. Man muss sich kennenlernen,<br />

eine große Zurückhaltung, Persönliches<br />

preiszugeben, kommt nicht gut an. Es<br />

wird als „etwas verbergen wollen“ empf<strong>und</strong>en,<br />

<strong>und</strong> das weitere Gespräch wird<br />

hölzern. Stimmt dagegen das emotionale<br />

Verhältnis <strong>und</strong> wurde der Kontakt auf<br />

informeller Ebene bereits vorbereitet,<br />

besteht eine gute Chance, dass die Verhandlungen<br />

auch erfolgreich enden.<br />

Auch im Umgang mit Behörden sind persönliche<br />

Beziehungen sehr wichtig. Bei<br />

Konflikten mit Behörden hilft es wenig,<br />

auf gesetzlich verbrieftem Recht zu bestehen.<br />

In diesem Fall ist es unbedingt angeraten,<br />

sich vertrauenswürdiger polnischer<br />

Fachleute aus Deutschland oder vor Ort<br />

zu bedienen, welche die Mentalität <strong>und</strong><br />

die Hierarchie kennen <strong>und</strong> so eine konstruktive<br />

Lösung herbeiführen können.<br />

Weil die zwischenmenschliche Ebene<br />

wichtig ist, haben Polen ein eher distanziertes<br />

Verhältnis zum Schriftverkehr. Ohne<br />

Papier geht es nicht, aber es zählen andere<br />

Werte, <strong>und</strong> der persönliche Kontakt ist<br />

durch den schriftlichen nicht zu ersetzen.<br />

Das Geschriebene sollte man nochmals<br />

persönlich besprechen <strong>und</strong> ihm die gebührende<br />

Wichtigkeit verleihen, auch wenn<br />

aus deutscher Sicht bereits alles klar scheint.<br />

Aus polnischer Sicht bildet der Schriftverkehr<br />

nur eine Diskussionsgr<strong>und</strong>lage, sein<br />

Inhalt ist dagegen Auslegungssache. Ein<br />

aus deutscher Sicht klar formuliertes,<br />

detailliertes Schreiben ist für Polen eher<br />

eine Drohung. Auch hier wird das persönliche<br />

Gespräch vorgezogen.<br />

Bei den Verhandlungen mit internationaler<br />

Beteiligung ist Englisch mittlerweile<br />

auch in Polen üblich, obwohl es hier je<br />

nach Wirtschaftsbereich Unterschiede<br />

gibt. Auch wenn die polnischen Geschäftspartner<br />

möglicherweise sogar der deutschen<br />

Sprache mächtig sind, ist das Hinzuziehen<br />

eines kompetenten Übersetzers<br />

dennoch empfehlenswert. Oftmals können<br />

nur so die tatsächlichen Feinheiten<br />

herausgearbeitet <strong>und</strong> verhandelt werden.<br />

Während der Verhandlungen ist es durchaus<br />

möglich, dass die geschäftlichen Themen<br />

für einen privaten Informationsaustausch<br />

unterbrochen werden. Die Geschäfts -<br />

partner erhalten so erneut die Möglichkeit,<br />

ihr Gegenüber besser kennenzulernen<br />

<strong>und</strong> einzuschätzen. Der deutsche Geschäftspartner<br />

sollte sich dieser Gelegenheit<br />

auch an dieser Stelle nicht versperren.<br />

Auch können Verhandlungen häufiger als<br />

in Deutschland durch plötzlichen Besuch<br />

oder Telefonate unterbrochen werden. Das<br />

ist keinesfalls als Zeichen von Unhöflichkeit<br />

zu verstehen. Vielmehr ist entscheidend,<br />

dass der ausländische Geschäftspartner<br />

hier Geduld zeigt. Das geschäftliche Verhandeln<br />

selbst verläuft in der Regel allerdings<br />

recht zügig.<br />

Während der Verhandlungen sollte es der<br />

deutsche Verhandlungspartner vermeiden,<br />

Formulierungen zu wählen, die als Anweisung<br />

missverstanden werden könnten. Im<br />

Vordergr<strong>und</strong> sollte immer der Konsens<br />

stehen. Ein kurzes Rückversichern über<br />

die bereits gemeinsam herausgearbeiteten<br />

Lösungen kann hier sinnvoll sein, dies<br />

ist allerdings wiederum eine Maßnahme,<br />

die nicht nur für das polnische Geschäft<br />

gilt. Nach Einigung <strong>und</strong> Vertragsunterzeichnung<br />

kann es gut vorkommen, dass<br />

die polnische Seite erneut verhandeln will.<br />

Das ist die berühmt-berüchtigte Nachverhandlung<br />

oder Sondervereinbarung zum<br />

Vertrag (auf Polnisch „Aneks do umowy“).<br />

Sollte sich also aus irgendwelchen Gründen<br />

herausstellen, dass die Vereinbarungen<br />

nicht eingehalten werden können,<br />

wird einfach nachverhandelt. Auch hier<br />

ist es sinnvoll, nicht auf verbrieften Rechten<br />

zu bestehen.<br />

Geschäftsessen<br />

Die Einladung zu einem Essen ist wichtig.<br />

Eine solche Offerte sollte deshalb nicht<br />

abgelehnt werden. In der Regel dauern<br />

B. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 19


die Essen länger als in Deutschland <strong>und</strong><br />

sind zudem recht kalorienreich. Nach<br />

Möglichkeit sollte keine der angebotenen<br />

Speisen zurückgewiesen werden. Bezüglich<br />

der Trinkgewohnheiten sei darauf<br />

hingewiesen, dass sich diese nicht allzu<br />

sehr von Zusammenkünften in anderen<br />

europäischen Ländern unterscheiden.<br />

Unter Umständen <strong>und</strong> je nach Wirtschafts -<br />

zweig kann sich durchaus auch eine recht<br />

trinkfreudige Stimmung ergeben. Wie<br />

man sich in solchen Situationen als wenig<br />

trinkfreudiger Geschäftspartner verhält,<br />

kann auch hier nicht abschließend beurteilt<br />

werden. Fälle, in denen Geschäfte<br />

wegen der fehlenden Bereitschaft zum<br />

Konsum alkoholischer Getränke nicht zustande<br />

gekommen sind, sind uns aus der<br />

Beratungspraxis in jedem Fall nicht bekannt.<br />

Religion<br />

Die polnische Bevölkerung ist im katholischen<br />

Glauben stark verwurzelt. Dies sollte<br />

stets beachtet werden, insbesondere<br />

sollte Johannes Paul II. als gebürtiger Pole<br />

<strong>und</strong> ehemaliger Papst nicht kritisiert werden.<br />

Aufgr<strong>und</strong> des starken Glaubens<br />

haben zudem Namenstage eine besondere<br />

Bedeutung. Namenstage von wichtigen<br />

Geschäftspartnern aus Polen sollten deshalb<br />

vorgemerkt <strong>und</strong> die Person am entsprechenden<br />

Tag nach Möglichkeit kontaktiert<br />

werden.<br />

20 B. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen<br />

Sonstige Besonderheiten<br />

Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass<br />

sich die polnischen Staatsbürger ihrer<br />

Geschichte als alte europäische Kultur -<br />

nation sehr bewusst sind. Die Polen<br />

sehen sich als Teil der westeuropäischen<br />

Gemeinschaft – daher sollte man den<br />

Begriff „Osten“ oder „Osteuropa“ in<br />

Bezug auf Polen vermeiden. Bedingt<br />

durch den katholischen Glauben, die<br />

lateinische Schrift <strong>und</strong> die politische<br />

Anbindung an Westeuropa fühlen sich die<br />

Polen als Mitteleuropäer. Ohnehin ist der<br />

polnische Nationalstolz recht ausgeprägt.<br />

Östlich von Polen endet die MEZ-Zone,<br />

die Kirche ist orthodox <strong>und</strong> die Schrift<br />

kyrillisch. Nach Möglichkeit sollte ein<br />

deutscher Unternehmer bei Ortsbezeichnungen<br />

die polnische Originalbezeichnung<br />

dem deutschen Namen vorziehen,<br />

auch wenn es mittlerweile politisch nicht<br />

unkorrekt ist, deutsche Ortsbezeichnungen<br />

zu verwenden. Oftmals ergibt sich<br />

dann aus dem Gespräch, dass viele Polen<br />

mit der deutschen Bezeichnung mittlerweile<br />

keine Probleme mehr haben.<br />

C. Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

1. Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen der<br />

Wirtschaftstätigkeit<br />

Auch in Polen wird ebenso wie in<br />

Deutschland der rechtliche Rahmen für<br />

eine wirtschaftliche Tätigkeit von einer<br />

Vielfalt von Gesetzen bestimmt. Zwar hat<br />

in den letzten Jahren ein Prozess der Vereinheitlichung<br />

<strong>und</strong> Vereinfachung bestehender<br />

Vorschriften eingesetzt. So wurden<br />

die gesetzlichen Regelungen zum<br />

01. Januar 2001 durch das Gesetz über<br />

die Wirtschaftstätigkeit, 1999, GBl. Nr. 101<br />

Pos. 1178 (Ustawa – Prawo działalności<br />

gospodarczej) gr<strong>und</strong>legend überarbeitet.<br />

Nach wie vor ist die Anzahl der zu beachtenden<br />

Regelungen aber erheblich.<br />

Die Investitionstätigkeit deutscher Unternehmer<br />

in Polen wird ganz maßgeblich<br />

durch das Gesetz über die Freiheit der<br />

wirtschaftlichen Betätigung (Ustawa o<br />

swobodzie działalności gospodarczej –<br />

nachfolgend WiFrG genannt) vom 02. Juli<br />

2004 bestimmt. Insbesondere die Aufnahme<br />

<strong>und</strong> Aus übung wirtschaftlicher<br />

Tätigkeiten wurden vereinfacht <strong>und</strong> die<br />

Stellung des Unternehmers gegenüber<br />

den Behörden gestärkt. Andere maßgebliche<br />

Vorschriften des Gesetzes traten erst<br />

zum 01. Januar 2005 (so etwa die Regelungen<br />

über Kleinstunternehmer, kleine<br />

<strong>und</strong> mittlere Unternehmen – KMU) oder<br />

am 01. Januar 2007 (so etwa die Vorschriften<br />

zum Zentralregister der Wirt-<br />

schaftstätigkeiten) in Kraft. Bereits das<br />

Vorgängergesetz hatte die ehemals noch<br />

bestehenden Investitionsbeschränkungen<br />

aufgehoben.<br />

Das WiFrG regelt die Aufnahme, Ausübung<br />

<strong>und</strong> Beendigung der Wirtschaftstätigkeit<br />

auf dem Gebiet Polens sowie die diesbezüglichen<br />

Aufgaben der öffentlichen Verwaltung.<br />

Das Gesetz gilt sowohl für<br />

natür liche als auch für juristische Personen<br />

<strong>und</strong> – wie bereits erwähnt – unabhängig<br />

vom in- oder ausländischen Wohnsitz<br />

bzw. Sitz der Person. Je nach Staatsangehörigkeit<br />

sind die Möglichkeiten der<br />

unternehmerischen Tätigkeits freiheit allerdings<br />

beschränkt. So stehen etwa für<br />

Geschäftssuchende aus EU- oder EFTA-<br />

Staaten alle Rechtsformen zur Verfügung.<br />

Dies gilt auch für sonstige ausländische<br />

Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis<br />

irgendeiner Art besitzen. Die übrigen ausländischen<br />

Personen dürfen hingegen<br />

lediglich in Form einer Kommanditgesellschaft,<br />

einer Kommanditgesellschaft auf<br />

Aktien, einer Gesellschaft mit beschränkter<br />

Haftung oder einer Aktien gesellschaft<br />

wirtschaftlich tätig werden.<br />

Das Investitionsrecht wird maßgeblich<br />

durch das Gesetz zur finanziellen Förderung<br />

von Investitionen (Ustawa o finansowym<br />

wspieraniu inwestycji) geregelt. Das<br />

Gesetz gilt gr<strong>und</strong>sätzlich für jede Investitionstätigkeit,<br />

aus der neue Arbeitsplätze<br />

C. Rechtliche Rahmenbedingungen 21


hervorgehen. Für KMU allerdings weitaus<br />

interessanter ist das Gesetz über öffentliche<br />

Hilfen für Unternehmen (Ustawa o<br />

postępowaniu w sprawach dotyczących<br />

pomocy publicznej). Geregelt sind hier<br />

unter anderem Subventionen, die Nutzungsüberlassung<br />

öffentlichen Eigentums<br />

sowie Fragen der Steuerermäßigung.<br />

Steuerliche Fragen bei Gründung einer<br />

Niederlassung in einer der Sonderwirtschaftszonen<br />

werden durch das Gesetz<br />

über Sonderwirtschaftszonen (Ustawa o<br />

specjalnych strefach ekonomicznych)<br />

geregelt.<br />

2. Grenzüberschreitender Geschäfts -<br />

verkehr <strong>und</strong> Gegenseitigkeitsprinzip<br />

Seit dem 01. April 2007 steht allen EU-<br />

Bürgern (sowie Staatsbürgern aus Norwegen,<br />

Island <strong>und</strong> Liechtenstein) <strong>und</strong><br />

damit auch deutschen Staatsbürgern der<br />

polnische Arbeitsmarkt uneingeschränkt<br />

zur Verfügung. Damit benötigen nun<br />

auch deutsche Arbeitnehmer, die in Polen<br />

arbeiten wollen, gr<strong>und</strong>sätzlich keine<br />

Arbeitserlaubnis mehr. Deutsche Arbeitnehmer<br />

können seither fast ausnahmslos<br />

genehmigungsfrei in Polen arbeiten<br />

(Gesetz über Beschäftigungsförderung<br />

<strong>und</strong> Einrichtungen des Arbeitmarktes /<br />

Ustawa o promocji zatrudnienia i instytucjach<br />

rynku pracy).<br />

22 C. Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

Der Wegfall der Beschränkung wirkt sich<br />

auch auf das insbesondere für das Handwerk<br />

interessante grenzüberschreitende<br />

Erbringen von Dienstleistungen aus. Die<br />

uneingeschränkte Erbringung von grenzüberschreitenden<br />

Dienstleistungen wird<br />

durch die in der EU bestehende Dienstleistungsfreiheit<br />

(Art. 49 bis 55 EG-Vertrag)<br />

gewährleistet. Sie gilt seit dem EU-Beitritt<br />

Polens sowohl auf deutscher als auch auf<br />

polnischer Seite für Unternehmensinhaber<br />

<strong>und</strong> Selbstständige (inklusive Schlüsselpersonal)<br />

in allen Branchen. Eine Einschränkung<br />

mussten früher Unternehmen<br />

aus den Bereichen des Baugewerbes <strong>und</strong><br />

verwandten Wirtschaftzweigen, des Reinigungsgewerbes<br />

sowie der Innendekoration<br />

hinnehmen, sofern sie zur Erbringung<br />

ihrer Leistungen Mitarbeiter einsetzen<br />

wollten. Polen hat diese Übergangsregelung<br />

seit dem 01. April 2007 einseitig<br />

aufgehoben (in Deutschland gilt diese<br />

Beschränkung dagegen noch). Die Dienstleistungsfreiheit<br />

gilt für deutsche Unternehmen,<br />

die in Polen Dienstleistungen<br />

erbringen wollen, nun uneingeschränkt.<br />

Zudem ist seit dem 21. Dezember 2007<br />

das Schengener Abkommen auf Polen<br />

ausgeweitet worden, d. h. die Land- <strong>und</strong><br />

Seegrenzen sind für den freien Waren<strong>und</strong><br />

Personenverkehr geöffnet. Für Flughäfen<br />

gilt die Ausweitung des Abkommens<br />

seit dem 29. März 2008 gelten. Zur<br />

Einreise nach Polen benötigen EU-Bürger<br />

dann lediglich einen gültigen Personal -<br />

ausweis.<br />

3. Aufenthaltsvorschriften<br />

Die Einzelheiten hierzu regelt das Gesetz<br />

vom 27. Juli 2007 über die Einreise <strong>und</strong><br />

Aufenthaltsbedingungen von EU-Bürgern.<br />

Der Aufenthalt von EU-Bürgern in Polen<br />

für die Dauer von bis zu 3 Monaten muss<br />

nicht angezeigt werden. Soweit die im<br />

Gesetz genannten Gründe für einen Aufenthalt<br />

in Polen vorliegen (Beschäftigungsverhältnis,<br />

Studium u. a.) bedarf ein EU-<br />

Bürger keiner Aufenthaltserlaubnis, allerdings<br />

ist eine Registrierung des Aufenthaltes<br />

erforderlich. Ein entsprechender<br />

Antrag auf Registrierung ist persönlich,<br />

spätestens am nächsten Tag nach Ablauf<br />

der 3-monatigen Frist beim zu stän digen<br />

Woiwoden (Woiwodschaftsamt) zu stellen.<br />

Arbeitnehmer legen dazu einen Beschäftigungsnachweis<br />

oder eine schriftliche<br />

Erklärung des Arbeitgebers vor, in der<br />

die beabsichtigte Einstellung des Arbeitnehmers<br />

bestätigt wird. Das Amt erteilt<br />

eine Bescheinigung über die Registrierung.<br />

EU-Bürger, die einen ununterbrochenen<br />

Aufenthalt in Polen über einen Zeitraum<br />

von 5 Jahren nachweisen, können ein<br />

ständiges Aufenthaltsrecht erlangen. Unter<br />

bestimmten Bedingungen kann ein ständiges<br />

Aufenthaltsrecht bereits vor Ablauf<br />

eines 5-jährigen ununterbrochenen Aufenthaltes<br />

erlangt werden, z. B. wenn sich<br />

Arbeitnehmer oder Unternehmer bereits<br />

3 Jahre in Polen ununterbrochenen aufgehalten<br />

haben, anschließend in einem ande -<br />

ren EU-Staat tätig sind <strong>und</strong> wenigstens<br />

einmal pro Woche nach Polen zurückkehren.<br />

Nicht-EU-Bürger (sogenannte Drittstaatler),<br />

die in Polen eine wirtschaftliche<br />

Tätigkeit ausüben, erhalten nach den<br />

geltenden Vorschriften eine befristete<br />

Aufenthaltsgenehmigung (nach Ausländergesetz<br />

– Ustawa o cudzoziemcach),<br />

wenn ihre wirtschaftliche Tätigkeit für die<br />

polnische Wirtschaft vorteilhaft ist, also<br />

insbesondere zu einem Anstieg der Investitionen,<br />

zu einem Transfer von Technologien,<br />

zur Einführung innovativer Lösungen<br />

oder zur Schaffung neuer Arbeitsplätze<br />

beiträgt.<br />

Die Aufenthaltserlaubnis/Aufenthaltsgenehmigung<br />

erteilt der Wojewode, der<br />

für den Bezirk zuständig ist, in dem der<br />

Ausländer beabsichtigt, sich in Polen<br />

aufzuhalten.<br />

4. Polnisch im Geschäftsverkehr<br />

Die Verpflichtung zur ausnahmslosen<br />

Verwendung der polnischen Sprache im<br />

Geschäftsverkehr wurde mit dem Beitritt<br />

Polens in die EU abgeschafft. Nunmehr ist<br />

die Anwendung der polnischen Sprache<br />

auf bestimmte Bereiche beschränkt.<br />

Danach ist jeglicher für den Verbraucher<br />

maßgebliche Schriftverkehr in polnischer<br />

Sprache zu verfassen. Das Gleiche gilt für<br />

das Arbeitsrecht, soweit bei Vertragsschluss<br />

der Wohnsitz des Verbrauchers/<br />

Arbeitnehmers in Polen liegt <strong>und</strong> der<br />

Vertrag in Polen ausgeführt wird. Eine Ausnahme<br />

liegt dann vor, wenn Arbeitnehmer<br />

oder Konsumenten keine Polen sind, son-<br />

C. Rechtliche Rahmenbedingungen 23


dern eine andere EU-Staatsangehörigkeit<br />

besitzen. Dann kann auf Antrag eine andere<br />

Sprache als die polnische verwendet<br />

werden. Auch Waren <strong>und</strong> Dienstleistungen<br />

müssen in polnischer Sprache benannt<br />

werden. Das gilt auch für Angebote, Garan -<br />

tiebedingungen, Lieferscheine, Rechnungen,<br />

Quittungen, Sicherheitskennzeichnungen,<br />

Bedienungsanleitungen, Produkteigenschaften<br />

<strong>und</strong> Werbung. Schließlich müssen alle<br />

Willenserklärungen gegenüber öffentlichen<br />

Stellen auf Polnisch verfasst werden.<br />

5. Vertriebspartner<br />

Als Vorstufe zu einem eigenständigen<br />

Engagement auf dem polnischen Markt<br />

steht dem ausländischen Unternehmer die<br />

Tätigkeit eines Handelsvertreters (Agent)<br />

zur Verfügung.<br />

Hierbei sind zwei Möglichkeiten zu unterscheiden:<br />

zum einen die reine Vermittlungstätigkeit<br />

des Handelsvertreters, zum<br />

anderen der Abschluss der entsprechenden<br />

Verträge durch den Handelsvertreter<br />

im Namen des ausländischen Unternehmers.<br />

Der Handelsvertreter arbeitet hierbei auf<br />

Provisionsbasis sowie auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

einer Vollmacht. Geregelt ist der Handelsvertretervertrag<br />

im Zivilgesetzbuch als<br />

soge nannter Agenturvertrag (umowa<br />

agencyjna). Daneben gelten auch die Vorschriften<br />

zum Auftrag (umowa zlecenia).<br />

Der vermittelte Vertrag kommt unmittelbar<br />

zwischen dem ausländischen Unternehmer<br />

<strong>und</strong> dem polnischen Geschäfts-<br />

24 C. Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

partner zustande. Das Eigentum an den<br />

Waren geht vom ausländischen Unternehmer<br />

direkt auf den polnischen Abnehmer<br />

über. Der Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters<br />

nach Vertragsbeendigung<br />

darf von den Parteien nicht ausgeschlossen<br />

werden. Der Anspruch darf den<br />

Umfang einer durchschnittlichen Jahresprovision<br />

nicht überschreiten.<br />

6. Mögliche Tätigkeitsformen für<br />

Unternehmen<br />

Wer in Polen eine eigenständige unternehmerische<br />

Tätigkeit ausüben möchte,<br />

muss zuvor entscheiden, ob dies vorübergehend<br />

sein soll (Dienstleistungsfreiheit)<br />

oder ob man sich dauerhaft engagieren<br />

bzw. niederlassen möchte (Niederlassungsfreiheit).<br />

a) Dauerhafte Tätigkeit<br />

Maßgebliche gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage für<br />

die Aufnahme, Ausübung <strong>und</strong> Einstellung<br />

einer dauerhaften wirtschaftlichen Betätigung<br />

bildet das WiFrG (siehe Kapitel C.<br />

1.). Danach ist eine Wirtschaftstätigkeit<br />

eine erwerbsmäßige, in organisierter<br />

Weise <strong>und</strong> dauerhaft ausgeübte Produktions-,<br />

Bau-, Handels- <strong>und</strong> Dienstleistungstätigkeit<br />

sowie das Erk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> die<br />

Gewinnung von Bodenschätzen.<br />

Ausländischen Investoren aus der EU stehen<br />

alle im polnischen Recht vorgesehenen<br />

Rechtsformen für eine wirtschaftliche<br />

Betätigung zur Verfügung. Sie dürfen<br />

eigene Gesellschaften gründen sowie sich<br />

an bestehenden Gesellschaften beteiligen.<br />

Die gleichen Freiheiten gelten für juristische<br />

<strong>und</strong> natürliche Personen aus den EWR-<br />

Staaten. Für alle anderen Länder hingegen<br />

gilt, von einzelnen Ausnahmekonstellationen<br />

abgesehen, nur eine eingeschränkte<br />

Wahlmöglichkeit der Rechtsformen.<br />

Die wichtigsten Gesellschaftsformen, die<br />

das polnische Recht für die Ausübung<br />

wirtschaftlicher Tätigkeiten vorsieht, sind<br />

ebenso wie im deutschen Recht die Personen-<br />

<strong>und</strong> die Kapitalgesellschaften. Zu den<br />

üblichen Personengesellschaften gehören<br />

die Offene Handelsgesellschaft (Spółka<br />

jawna (sp.j.), die <strong>Partner</strong>gesellschaft (Spółka<br />

partnerska (sp.p.) die Kommanditgesellschaft<br />

(Spółka komandytowa (sp.k.), <strong>und</strong><br />

die Kommanditgesellschaft auf Aktien<br />

(Spółka komandytowo-akcyjna (S.K.A.).<br />

Zu den wichtigen Kapitalgesellschaften<br />

gehören die Gesellschaft mit beschränkter<br />

Haftung (Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością,<br />

sp. z o.o.) <strong>und</strong> die Aktiengesellschaft<br />

(Spółka akcyjna, S.A.).<br />

Eine Sonderform stellt die Gesellschaft<br />

bürgerlichen Rechts (Spółka cywilna<br />

(s.c.) dar.<br />

Natürliche Personen können selbstverständlich<br />

auch ihre Wirtschaftstätigkeit in<br />

Form eines selbstständigen Unternehmers<br />

vornehmen.<br />

Entsprechend ihrer hervorgehobenen<br />

Bedeutung im polnischen Markt wird die<br />

polnische GmbH im Folgenden umfangreicher,<br />

die übrigen Gesellschaftsformen<br />

nur im Überblick dargestellt.<br />

aa) Gesellschaft bürgerlichen Rechts<br />

– Spółka cywilna (s.c.)<br />

Die GbR nach polnischem Recht ist eine<br />

Form von vertraglicher Beziehung zwischen<br />

den Gesellschaftern. Diese Rechtsform<br />

besitzt keine eigenständige Rechtspersön -<br />

lichkeit. Sie entsteht durch Ab schluss des<br />

Gründungsvertrages. Für die Gründung ist<br />

eine Eintragung der Gesellschaft in ein<br />

Register nicht erforderlich, die Gesellschafter<br />

müssen lediglich eine Anmeldung der<br />

wirtschaftlichen Tätigkeit beim zuständigen<br />

Amt veranlassen. Bei einer GbR haften<br />

die Gesellschafter gesamtschuldnerisch mit<br />

ihrem ganzen Vermögen.<br />

bb) Offene Handelsgesellschaft<br />

- spółka jawna (sp.j.)<br />

Die OHG ist eine Personengesellschaft<br />

ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie<br />

kann aber in eigenem Namen Rechte<br />

erwerben, u. a. das Eigentum an Gr<strong>und</strong>stücken<br />

<strong>und</strong> anderen Sachenrechten,<br />

Verbindlichkeiten eingehen, klagen <strong>und</strong><br />

verklagt werden. Die OHG entsteht durch<br />

Abschluss des Gründungsvertrages, muss<br />

aber im Unterschied zu einer GbR in das<br />

gerichtliche Handelsregister eingetragen<br />

werden. Die Gesellschafter einer OHG<br />

C. Rechtliche Rahmenbedingungen 25


haften gesamtschuldnerisch, jedoch subsidiär.<br />

Das bedeutet, dass ein Gläubiger<br />

der Gesellschaft im Falle der Zwangsvollstreckung<br />

in das Vermögen eines Gesellschafters<br />

nur dann vollstrecken kann,<br />

wenn die Zwangsvollstreckung in das<br />

Vermögen der Gesellschaft keinen Erfolg<br />

hatte; die subsidiäre Haftung des Gesellschafters<br />

betrifft nicht die Verbindlichkeiten<br />

der Gesellschaft, die vor ihrer Eintragung<br />

in das Register entstanden sind.<br />

Im Überblick:<br />

° Eine OHG setzt sich aus zwei oder mehr<br />

natürlichen <strong>und</strong>/oder juristischen Personen<br />

zusammen, um unter einer gemeinsamen<br />

Firma ein Handelsgewerbe zu<br />

betreiben.<br />

° Der Firmenname muss immer den Zusatz<br />

sp.j. (OHG) tragen.<br />

° Eine OHG entsteht im Außenverhältnis<br />

erst nach der Eintragung in das Unternehmensregister.<br />

° Eine OHG ist keine juristische Person<br />

des Privatrechts, aber sie kann Eigentum<br />

erwerben, Verträge abschließen <strong>und</strong> vor<br />

Gericht klagen <strong>und</strong> verklagt werden.<br />

° Die Gründung ist nicht von einem<br />

bestimmten Mindestkapital abhängig.<br />

° Zur Führung der Geschäfte sind gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

alle Gesellschafter berechtigt <strong>und</strong><br />

26 C. Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

verpflichtet, es sei denn, im Gesellschaftsvertrag<br />

ist etwas anderes vereinbart.<br />

° Die Gesellschaftsführung erfolgt ohne<br />

zusätzliche Bezahlung.<br />

° Das Vermögen der Gesellschaft bilden die<br />

eingebrachten Kapitaleinlagen <strong>und</strong> die<br />

erwirtschafteten Erträge.<br />

° Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten<br />

der Gesellschaft unbeschränkt,<br />

mit ihrem ganzen Vermögen, gesamtschuldnerisch<br />

(beachte: Subsidiarität).<br />

cc) Kommanditgesellschaft –<br />

spółka komandytowa (sp.k.)<br />

Auch die KG ist eine Personengesellschaft<br />

ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie<br />

kann aber wie die OHG in eigenem Namen<br />

Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen,<br />

klagen <strong>und</strong> verklagt werden. Sie<br />

entsteht durch Abschluss des Gründungsvertrages<br />

<strong>und</strong> Eintragung in das Handelsregister.<br />

Der Gründungsvertrag muss in<br />

der Form einer notariellen Urk<strong>und</strong>e ausgefertigt<br />

werden. Der Kommanditist <strong>und</strong><br />

der Komplementär einer KG haften unterschiedlich.<br />

Der Kommanditist haftet für<br />

Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber<br />

ihren Gläubigern nur bis zur Höhe<br />

der einbezahlten Kommandit einlage, der<br />

Komplementär haftet dagegen wie der<br />

Gesellschafter einer OHG.<br />

Im Überblick:<br />

° Eine KG setzt sich aus zwei oder mehr<br />

natürlichen <strong>und</strong>/oder juristischen Personen<br />

zusammen, um unter einer gemeinsamen<br />

Firma ein Handelsgewerbe zu<br />

betreiben.<br />

° Die KG entsteht im Außenverhältnis erst<br />

nach der Eintragung in das Unternehmensregister,<br />

vor Eintragung haften die<br />

Personen, die im Namen der KG gehandelt<br />

haben, gemeinschaftlich.<br />

° Eine KG besteht aus einem Komplementär<br />

<strong>und</strong> aus mindestens einem Gesellschafter<br />

(Kommanditist).<br />

° Der Komplementär haftet gegenüber den<br />

Gläubigern für die Verbindlichkeiten der<br />

Gesellschaft unbeschränkt, <strong>und</strong> der Kommanditist<br />

haftet den Gläubigern gegenüber<br />

beschränkt bis zum Kommanditbetrag.<br />

° Die Firma einer Kommanditgesellschaft<br />

muss den Nachnamen eines oder mehrerer<br />

Komlementäre sowie den Zusatz<br />

„spółka komandytow „ enthalten.<br />

Ist der Komplementär eine juristische Person,<br />

muss die Firma der Kommanditgesellschaft<br />

den vollen Wortlaut der Firma<br />

oder den Namen dieser Person mit dem<br />

Zusatz „spółka komandytowa„ enthalten.<br />

° Das Eigenkapital wird durch die Gesell-<br />

schafter durch Einlage aufgebracht. Jeder<br />

Teilhaber ist Miteigentümer des Unternehmens<br />

<strong>und</strong> somit am Betriebsvermögen<br />

beteiligt.<br />

° Eine Mindestkapitaleinlage ist gesetzlich<br />

nicht vorgesehen.<br />

° Die Aufteilung von Gewinn <strong>und</strong> Verlust<br />

auf die Gesellschafter wird gewöhnlich im<br />

Gesellschaftsvertrag geregelt.<br />

° Der Komplementär führt die Gesellschaft.<br />

dd) Aktiengesellschaft – Spółka Akcyjna<br />

(S.A.)<br />

Die AG nach polnischem Recht ist eine<br />

Kapitalgesellschaft <strong>und</strong> besitzt eine eigene<br />

Rechtspersönlichkeit. Die AG entsteht<br />

durch Unterzeichnung des Gründungsvertrages,<br />

Einbringung von Einlagen durch<br />

Aktionäre sowie der Bestellung der Organe<br />

<strong>und</strong> Eintragung in das Handelsregister.<br />

Eine Aktiengesellschaft kann nicht allein<br />

durch eine Einmann-GmbH gebildet werden.<br />

Der Gründungsvertrag bedarf der<br />

notariellen Form. Die Haftung ist<br />

beschränkt auf die eingebrachten Einlagen.<br />

Das Mindeststammkapital einer AG<br />

in Polen beträgt 500.000 PLN, der Mindestwert<br />

einer Aktie 1 PLN.<br />

C. Rechtliche Rahmenbedingungen 27


Im Überblick:<br />

° Die Wirtschaftstätigkeit darf gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

erst nach der Eintragung in das Unternehmensregister<br />

aufgenommen werden, allerdings<br />

entsteht mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages<br />

eine sogenannte AG in<br />

Gründung, die im eigenen Namen Rechte<br />

erwerben sowie Verbindlichkeiten eingehen,<br />

klagen <strong>und</strong> verklagt werden kann.<br />

° Die AG kann von einem oder mehreren<br />

Gesellschaftern gegründet werden.<br />

° Das Stammkapital beträgt mindestens<br />

500.000 PLN <strong>und</strong> wird in Aktien mit<br />

gleichem Nennbetrag zerlegt.<br />

° Die Haftung der Mitglieder (Aktionäre)<br />

ist auf das Gr<strong>und</strong>kapital beschränkt.<br />

° Die Aktionäre nehmen ihre mitgliedschaftlichen<br />

Rechte in der Regel in Aktionärsversammlungen<br />

durch Ausübung<br />

ihres Stimmrechts wahr.<br />

° Gesellschaftsorgane sind: Hauptversammlung,<br />

Vorstand, Aufsichtsrat.<br />

ee) GmbH – spółka z ograniczoną odpo-<br />

wiedzialnością (sp. z o.o.)<br />

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit<br />

eigener Rechtspersönlichkeit. Die GmbH<br />

ist die in Polen beliebteste Gesellschaftsform.<br />

Das Mindeststammkapital einer<br />

GmbH in Polen beträgt 50.000 PLN, der<br />

28 C. Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

Mindestnominalwert eines Geschäftsanteils<br />

50 PLN. Die GmbH haftet für<br />

Verbindlich keiten den Gläubigern gegenüber<br />

unbeschränkt mit dem Gesellschaftsvermögen.<br />

Die Gesellschafter hingegen<br />

haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage,<br />

nicht mit ihrem übrigen (Privat-)Vermögen.<br />

Zu beachten ist ferner, dass eine<br />

GmbH zwar durch eine Einzelperson<br />

gegründet werden darf (<strong>und</strong> damit eine<br />

Einpersonengesellschaft wird), nicht aber<br />

durch eine Einpersonengesellschaft<br />

gegründet werden darf.<br />

Gründung einer GmbH<br />

Die GmbH entsteht durch Unterzeichnung<br />

des Gründungsvertrages <strong>und</strong> Eintragung<br />

in das Handelsregister. Der Gesellschaftsvertrag<br />

einer polnischen GmbH ist in der<br />

Form einer notariellen Urk<strong>und</strong>e anzufertigen.<br />

Mit dem Abschluss des Gesellschafts -<br />

vertrages entsteht die sog. GmbH in Gründung,<br />

die im eigenen Namen Rechte erwerben,<br />

Verbindlichkeiten eingehen, klagen<br />

<strong>und</strong> verklagt werden kann. Mit dem Zeitpunkt<br />

der Eintragung in das Landesgerichtsregister<br />

tritt die GmbH in die Rechte<br />

<strong>und</strong> Pflichten der GmbH in Gründung ein.<br />

Die Notargebühren bei Unterzeichnung<br />

des Vertrages der Gesellschaft mit beschränkter<br />

Haftung hängen von der Höhe<br />

des Stammkapitals ab. Bei einem Stammkapital<br />

von 50.000 PLN betragen die Gebühren<br />

ungefähr 1.500 PLN zzgl. 22 Prozent<br />

MwSt. Daneben wird eine Steuer für<br />

zivilrechtliche Tätigkeiten ebenfalls<br />

abhän gig vom Stammkapital erhoben. Bei<br />

einem Stammkapital von 50.000 PLN<br />

beträgt diese in etwa 270 PLN.<br />

Geschäftsräume<br />

Hinsichtlich der Geschäftsräume, in denen<br />

die GmbH ihre wirtschaftliche Tätigkeit<br />

aus zuüben beabsichtigt, ist ein Vertrag<br />

über die Nutzung (Mietvertrag) oder ein<br />

Vertrag über den Erwerb der Räume (Kauf -<br />

vertrag) abzuschließen. Zu Beginn besteht<br />

die Möglichkeit, auch ein bereits ausgestattetes<br />

Büro in einem Business Center<br />

(z. B. Regus) anzumieten. Ein Miet- bzw.<br />

Kaufvertrag ist erforderlich, um die NIP-<br />

Nummer (Steueridentifikationsnummer)<br />

beantragen zu können. Darüber hinaus ist<br />

die genaue An schrift der Gesellschaft in<br />

Gründung in dem Antrag auf Eintragung<br />

der Gesellschaft in das Landesgerichtsregister<br />

anzugeben.<br />

REGON-Nummer (statistische Nummer)<br />

Als weitere Maßnahme in Zusammenhang<br />

mit der Firmengründung muss die statistische<br />

Registrierungsnummer REGON beim<br />

zuständigen Statistikamt der Wojewodschaft<br />

beantragt werden. Der Antrag auf<br />

Erteilung der REGON-Nummer kann unver -<br />

züglich nach Abschluss des Gesellschaftsvertrages<br />

gestellt werden. Die REGON-<br />

Nummer kann bei persönlicher Antragstellung<br />

innerhalb eines Tages erteilt werden.<br />

Leistungen der Einlagen auf das<br />

Stammkapital<br />

Nach der Beurk<strong>und</strong>ung des Gesellschaftsvertrages<br />

<strong>und</strong> der Erlangung der REGON-<br />

Nummer sind von den Gesellschaftern die<br />

Einlagen zur Deckung des Stammkapitals<br />

der Gesellschaft zu leisten. Die Einlagen<br />

können die Form einer Geld- oder einer<br />

Sacheinlage haben. Geldeinlagen können<br />

durch Überweisung des entsprechenden<br />

Geldbetrages auf das Bankkonto der<br />

Gesellschaft in Gründung oder durch Einzahlung<br />

in die Gesellschaftskasse vorgenommen<br />

werden. Sacheinlagen müssen<br />

der Gesellschaft tatsächlich zur Verfügung<br />

gestellt werden. Das Stammkapital einer<br />

GmbH polnischen Rechts muss vor der<br />

Anmeldung zur Eintragung in das Landesgerichtsregister<br />

vollständig gedeckt werden.<br />

Eintragung in das Landesgerichtsregister<br />

(Polnisches Handelsregister – Krajowy<br />

Rejestr Sądowy, KRS)<br />

Nach der Vornahme der oben dargestellten<br />

Tätigkeiten kann der Antrag auf Eintragung<br />

in das Landesgerichtsregister gestellt<br />

werden. Die Eintragung dauert in Warschau<br />

derzeit ca. vier Wochen <strong>und</strong> wird im<br />

Gesetzesblatt „Monitor Sądowy i Gospodarczy“<br />

veröffentlicht. Mit dem Zeitpunkt<br />

der Eintragung erlangt die Gesellschaft die<br />

Rechtspersönlichkeit.<br />

Die Gerichtsgebühr beträgt 1.000 PLN<br />

<strong>und</strong> die Gebühr für die Bekanntmachung<br />

im Gesetzblatt im Voraus 500 PLN.<br />

C. Rechtliche Rahmenbedingungen 29


NIP-Nummer sowie Registrierung als<br />

Mehrwertsteuerzahler<br />

Gleichzeitig mit dem Antrag auf Eintragung<br />

der Gesellschaft in das Landesgerichtsregister<br />

können die entsprechenden<br />

Anträge auf Erteilung der NIP-Nummer<br />

(Umsatzsteuer-Identifikationsnummer –<br />

Numer Identyfikacji Podatkowej) sowie<br />

auf Registrierung der Gesellschaft in<br />

Gründung als Mehrwertsteuerzahlerin<br />

beim für den Sitz der Gesellschaft zuständigen<br />

Finanzamt gestellt werden. Sind<br />

innergemeinschaftliche Warenlieferungen<br />

bzw. Dienstleistungserbringungen geplant,<br />

so sind zwei Anmeldungen für die Mehrwertsteuer<br />

zu stellen: die gewöhnliche<br />

VAT-R-Anmeldung <strong>und</strong> die VAT-R-UE-<br />

Anmeldung für die innergemeinschaftliche<br />

Mehrwertsteuerverrechnung. Sowohl die<br />

Erteilung der NIP-Nummer als auch die<br />

VAT-Registrierung kann bis zu vier Wochen<br />

dauern. Bereits ab dem Zeitpunkt der<br />

Antragstellung darf die Gesellschaft in<br />

Gründung jedoch mehrwertsteuerpflich -<br />

tige Handlungen vornehmen, um in den<br />

Genuss des Vorsteuerabzugs zu kommen.<br />

Registrierung des Unternehmens bei der<br />

Staatlichen Sozialversicherung (Zakład<br />

Ubezpieczeń Społecznych – ZUS)<br />

Innerhalb von zehn Tagen nach Einstellung<br />

der ersten Mitarbeiter hat sich das Unternehmen<br />

bei der Filiale der Staatlichen<br />

Sozialversicherung registrieren zu lassen.<br />

Die Registrierung ist unentgeltlich.<br />

30 C. Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

Anmeldung der Gesellschaft beim zuständigen<br />

Finanzamt<br />

Innerhalb von 14 Tagen nach der Aufnahme<br />

der wirtschaftlichen Tätigkeit muss die<br />

Anmeldung beim Finanzamt erfolgen.<br />

Genehmigungen bzw. Betriebserlaubnisse,<br />

soweit erforderlich<br />

Eine Aufstellung von genehmigungs -<br />

pflichtigen Geschäftsaktivitäten ist bei der<br />

PAIZ (Polnische Agentur für Ausländische<br />

Investitionen) erhältlich.<br />

www.paiz.gov.pl/index/<br />

Firmenstempel<br />

Im Übrigen ist in Polen im Geschäftsverkehr<br />

ein Firmenstempel unbedingt erforderlich<br />

<strong>und</strong> sollte im Rechtsverkehr verwandt<br />

werden. Es besteht diesbezüglich<br />

zwar keine gesetzliche Pflicht, doch bei den<br />

meisten Behörden wird der Firmenstempel<br />

dennoch verlangt. Der Stempel sollte dabei<br />

die folgenden Angaben enthalten:<br />

den vollen Firmennamen, die Anschrift,<br />

die NIP- <strong>und</strong> REGON-Nummer. Die Kosten<br />

belaufen sich hierfür auf etwa 50 PLN.<br />

Gründungskosten einer GmbH mit Mindestkapital (Richtwerte)<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

11<br />

Notarielle Gebühr für die Beurk<strong>und</strong>ung des<br />

Gesellschaftsvertrages (abhängig unter anderem vom<br />

Stammkapital)<br />

Umsatzsteuer in der Höhe von 22 Prozent der notariellen Gebühr<br />

Steuer auf zivilrechtliche Rechtsgeschäfte beim Abschluss des<br />

Gesellschaftsvertrages<br />

Notarielle Gebühr für die Erstellung der Abschriften des<br />

Gesellschaftsvertrages (abhängig vom Umfang des<br />

Gesellschaftsvertrages sowie von der Anzahl der Abschriften)<br />

Notarielle Gebühr für die Bestätigung der Musterunterschriften<br />

der Vorstandsmitglieder bzw. Prokuristen<br />

Gerichtsgebühr für die Eintragung der Gesellschaft in das<br />

Landesgerichtsregister<br />

Gebühr für die Veröffentlichung der Eintragung der Gesellschaft<br />

im Gesetzesblatt „Monitor Sądowy i Gospodarczy“<br />

Stempelgebühr für jede erteilte Vollmacht bzw. Kopie der<br />

Vollmacht, die beim Landesgerichtsregister, beim Statistischen<br />

Amt sowie beim Finanzamt einzureichen sind<br />

Stempelgebühr für die Registrierung der Gesellschaft als<br />

Mehrwertsteuer-Zahlerin<br />

Kosten der Einholung der Abschrift aus dem<br />

Landesgerichtsregister<br />

Insgesamt<br />

z. B. beim Mindestkapital<br />

(50.000 PLN)<br />

1.500–2.000 PLN<br />

ca. 220 PLN<br />

ca. 270 PLN<br />

ca. 6 PLN zzgl. 22% MwSt.<br />

pro Seite der Abschrift<br />

ca. 20 PLN zzgl. 22% MwSt.<br />

pro bestätigte Unterschrift<br />

1.000 PLN<br />

500 PLN<br />

ca. 17 PLN je Vollmacht<br />

ca. 170 PLN<br />

30 oder 60 PLN<br />

ca. 4.000 PLN (ohne<br />

Berücksichtigung der<br />

Punkte 4, 5, 8)<br />

C. Rechtliche Rahmenbedingungen 31


ff) Sonstige Formen<br />

Daneben gibt es noch weitere Möglich -<br />

keiten unternehmerischer Tätigkeit mit<br />

zum Teil erheblich geringerem Verwaltungsaufwand;<br />

allerdings ist dann auch<br />

der Umfang der Tätigkeitsbereiche<br />

eingeschränkt.<br />

Eröffnung einer unselbstständigen Zweigniederlassung<br />

(oddział)<br />

Neben der Gründung der oben dargestellten<br />

Kapital- <strong>und</strong> Personengesellschaften,<br />

besteht die Möglichkeit, eine (rechtlich<br />

unselbstständige) Niederlassung (oddział)<br />

zu errichten. Eine solche Niederlassung<br />

eines ausländischen Unternehmens in<br />

Polen hat viele einer Kapitalgesellschaft<br />

ähnelnde Pflichten, so etwa die Bilanzierungspflicht.<br />

Sie erfordert jedoch nicht die<br />

Einbringung von Stammkapital bzw. einer<br />

Gesellschaftseinlage. Diese Niederlassungsform<br />

eines ausländischen Unternehmens<br />

in Polen ist eine rechtlich unselbstständige<br />

Organisationseinheit, die jedoch unter<br />

wirtschaftlichen sowie organisatorischen<br />

Gesichtspunkten eine gewisse Verselbstständigung<br />

besitzt. Aufgr<strong>und</strong> der rechtlichen<br />

Unselbstständigkeit ist die Niederlassung<br />

mit dem dahinter stehenden ausländischen<br />

Unternehmen identisch. Die<br />

Niederlassung kann jedoch gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

selbst keine Verträge abschließen, Rechte<br />

erwerben oder Verpflichtungen eingehen.<br />

Der Inhaber dieser Rechte bzw. Pflichten<br />

ist stets der ausländische Unternehmer.<br />

Die Nie derlassung wird in das Handelsre-<br />

32 C. Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

gister gemäß des Gesetzes über das Staatliche<br />

Gerichtsregister (Ustawa o Krajowym<br />

Rejestrze Sdowym) eingetragen.<br />

Die Voraussetzungen im Überblick:<br />

° Eine Niederlassung darf nur in dem<br />

gleichen Bereich tätig werden wie das<br />

Mutterunternehmen im Ausland.<br />

° In der Niederlassung muss eine bevollmächtigte<br />

Person benannt werden, die<br />

den ausländischen Unternehmer vertritt.<br />

° Die Niederlassung kann erst nach Eintragung<br />

in das Handelsregister ihre Tätigkeiten<br />

aufnehmen.<br />

° Der Name der Niederlassung besteht aus<br />

dem Namen des Mutterunternehmens mit<br />

dem Zusatz „oddział w Polsce“ (Niederlassung<br />

in Polen).<br />

° Für die Niederlassung muss eine geson -<br />

derte Buchhaltung nach polnischen Vorschriften<br />

geführt werden.<br />

Die Gerichtsgebühr zur Eintragung einer<br />

Niederlassung beträgt 1.000 PLN <strong>und</strong><br />

die Gebühr für die Bekanntmachung im<br />

Gesetzesblatt 500 PLN. Nach der Eintragung<br />

der Niederlassung in das Landes -<br />

gerichtsregister sind die bereits oben<br />

erwähnte REGON-Nummer sowie die<br />

NIP-Nummer zu beantragen.<br />

(1) Eröffnung einer Repräsentanz,<br />

Vertretung<br />

Schließlich besteht noch die Möglichkeit,<br />

eine Repräsentanz in Polen zu eröffnen.<br />

Hierbei ist zu beachten, dass die Eintragungskosten<br />

einer Repräsentanz erheblich<br />

höher sind als die der Niederlassung.<br />

Sie betragen zurzeit ca. 6.500 PLN, so<br />

dass genau abzuwägen ist, ob eine<br />

Nieder lassung nicht die bessere Lösung<br />

ist, insbesondere da die Tätigkeiten der<br />

Repräsentanz stark eingeschränkt sind.<br />

Eine Repräsentanz darf nur Marketing<br />

<strong>und</strong> Marktbeobachtung betreiben. Einer<br />

Repräsentanz ist es in jedem Fall nicht<br />

gestattet, eine gewerbliche Tätigkeit<br />

aufzunehmen.<br />

(2) Betriebsstätte (zakład) nach dem<br />

deutsch-polnischen DBA<br />

Anders als die bislang dargestellten Rechtsformen<br />

bedarf ein zakład keiner aktiven<br />

Handlung des Geschäftssuchenden. Die<br />

Konstruktion der Betriebsstätte nach dem<br />

deutsch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommen<br />

(DBA) dient ausschließlich<br />

steuerlichen Berechnungszwecken <strong>und</strong><br />

kann auch ohne Wissen des Unternehmers<br />

bei Vorliegen der entsprechenden<br />

Voraussetzungen entstehen. Betriebs -<br />

stätten eines deutschen Unternehmens<br />

in Polen liegen beispielsweise vor bei:<br />

° einer Fertigungsstätte,<br />

° einer Zweigniederlassung,<br />

° einem Leitungsbüro,<br />

° einer Geschäftsstelle oder<br />

° einer Werkstatt.<br />

Zusammenfassend ist immer dann von<br />

einer steuerlichen Betriebsstätte des deutschen<br />

Unternehmens auszugehen, wenn<br />

ein Vertreter des deutschen Unternehmens<br />

von diesem zum Abschluss von Verträgen<br />

bevollmächtigt ist <strong>und</strong> der Vertreter<br />

in diesem Zusammmenhang üblicherweise<br />

in Polen geschäftlich tätig ist.<br />

(3) Einzelunternehmen (przedsiębiorca<br />

indywidualny)<br />

Natürliche Personen können nach Eintragung<br />

ihres Unternehmens in das bei den<br />

Gemeinden oder der Stadtverwaltung<br />

geführte Register eine wirtschaftliche<br />

Tätigkeit ausüben. Die Besteuerung<br />

erfolgt auf derselben Basis wie die Einkommensbesteuerung<br />

(evtl. pauschale<br />

Besteuerung oder sog. Steuerkarte) von<br />

natürlichen Personen. Für die Schulden<br />

einer Einpersonengesellschaft haftet ein<br />

Unternehmer persönlich mit seinem<br />

gesamten Vermögen.<br />

(4) Joint Venture<br />

Ausländische natürliche <strong>und</strong> juristische<br />

Personen können sich an bestehenden<br />

polnischen Unternehmen beteiligen<br />

sowie neue Unternehmen als Joint<br />

Ventures gründen.<br />

C. Rechtliche Rahmenbedingungen 33


) Vorübergehende Tätigkeit<br />

Auch wer vorübergehend in Polen arbeiten<br />

möchte, muss eine Reihe von Formalien<br />

beachten. Zunächst müssen am Arbeitsort<br />

verschiedene Unterlagen (zwingend)<br />

mitgeführt werden. Dazu gehören:<br />

° Liste aller entsandten Mitarbeiter; alle<br />

Ihre Beschäftigten benötigen als Versicherungsausweis<br />

das Formular E-101, erhältlich<br />

bei Ihrem Versicherungsträger<br />

° Dienstleistungsvertrag mit dem Auftraggeber<br />

(zweisprachig)<br />

° Bescheinigung über die Eintragung des<br />

deutschen Unternehmens in das Handelsregister<br />

bzw. Gewerberegister (auch polnische<br />

Übersetzung)<br />

° Erforderliche Anmeldungen – falls notwendig<br />

– beim zuständigen Finanzamt.<br />

Sollten mehrere Aufträge im ganzen<br />

Gebiet Polens ausgeführt werden, ist das<br />

II. Finanzamt in Warschau zuständig<br />

Für die Steuerregistrierung sind folgende<br />

Unterlagen notwendig:<br />

° ausgefülltes Formular: NIP–2<br />

° Gründungsurk<strong>und</strong>e zusammen mit einer<br />

beglaubigten Übersetzung ins Polnische<br />

° Auszug aus dem Gewerberegister, ebenfalls<br />

mit einer beglaubigten Übersetzung<br />

ins Polnische<br />

34 C. Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

° Bescheinigung über die Zuweisung einer<br />

Steuernummer (mit beglaubigter Übersetzung<br />

ins Polnische)<br />

° Bankverträge, die das Eröffnen eines<br />

Bankkontos in Polen bestätigen<br />

° Vollmachterteilungen (im Original)<br />

z. B. an Fiskalvertretung (Steuerberater)<br />

° Vertrag mit einem Buchhaltungsbüro<br />

(Steuerberater)<br />

Bei vorübergehenden Tätigkeiten, d. h.<br />

soweit ein deutsches Unternehmen weder<br />

als Umsatzsteuerzahler in Polen registriert<br />

ist noch seinen Sitz in Polen hat, kann<br />

eine Mehrwertsteuerrückerstattung<br />

beantragt werden. Hierfür müssen dem<br />

Finanzamt keine Kassenbelege, sondern<br />

originale Rechnungen FAKTURA VAT vor -<br />

gelegt werden sowie das entsprechen de<br />

ausgefüllte Formular (in Polnisch). Voraus -<br />

setzung ist, dass das Unternehmen in<br />

Deutschland als Steuerzahler angemel det<br />

ist. Die MwSt.-Rückerstattung bezieht<br />

sich sowohl auf Waren als auch auf Dienst -<br />

leistungen. Ausgeschlossen von der MwSt.-<br />

Rückerstattung sind einige Positionen,<br />

wie z. B. PKW (bis 500 kg Ladegewicht),<br />

Kraftstoffe für PKW, Übernachtungs- <strong>und</strong><br />

Bewirtungskosten usw.<br />

Die Anträge müssen bei der zuständigen<br />

polnischen Erstattungsbehörde, dem<br />

Finanzamt in Warschau, jeweils spätestens<br />

bis zum 30. Juni des Folgejahres unter<br />

folgender Adresse eingereicht werden:<br />

Naczelnik<br />

II Urząd Skarbowy<br />

ul. Lindleya 14<br />

PL-02-013 Warszawa-Środmieście<br />

Der Mindestvergütungszeitraum beträgt<br />

drei Monate bis maximal ein Jahr. Wichtig<br />

ist, dass das Antragsformular ordnungs -<br />

gemäß ausgefüllt (auch in Englisch mög lich),<br />

unterschrieben <strong>und</strong> mit einem Firmen stem -<br />

pel versehen ist. Besonders sollte darauf<br />

geachtet werden, dass die Beschrei bung<br />

der Tätigkeit des Unternehmens der<br />

Handelsregisterein tragung entspricht. In<br />

der Anlage sind eine Bescheinigung über<br />

die umsatzsteuerliche Registrierung des<br />

Unter nehmens am Firmensitz sowie die<br />

Original rechnungen mit einzureichen.<br />

Die Originalrechnungen müssen alle<br />

notwendigen Angaben enthalten:<br />

° genaue Firmenbezeichnung, Anschrift,<br />

Steuernummer des Leistungsnehmers<br />

° Verkaufsdatum, Rechnungsdatum,<br />

Rechnungsnummer<br />

° Bezeichnung der Ware<br />

° Mengeneinheit <strong>und</strong> Menge<br />

° Einzelpreis, Gesamtpreis, Steueranteil<br />

nach Position <strong>und</strong> Gesamt<br />

° Stempel <strong>und</strong> Unterschrift<br />

Die Originalrechnungen werden vom<br />

Finanz ministerium nach Antragsbearbei -<br />

tung wieder zurückgesandt. Bei der Aus -<br />

füllung des Antrages <strong>und</strong> der Anlagen ist<br />

beson dere Sorgfalt erforderlich, da Form -<br />

fehler die Bearbeitungszeit verzögern oder<br />

auch zur Ablehnung führen.<br />

Die Entscheidung des Finanzamtes sollte<br />

innerhalb von sechs Monaten getroffen<br />

werden. In der Regel ist aber mit längeren<br />

Bearbei tungs zeiten zu rechnen.<br />

Gegen die Entscheidung des Finanzamtes<br />

ist ein Einspruch möglich.<br />

7. Weitere Meldepflichten <strong>und</strong><br />

Konzessionen<br />

a) Meldepflichten<br />

Neben den gesellschafts- <strong>und</strong> handelsrechtlichen<br />

Eintragungspflichten (siehe<br />

dazu auch unter 5.) treffen sowohl den<br />

Unternehmer je nach Art der Person <strong>und</strong><br />

ausgeübter Wirtschaftstätigkeit als auch<br />

das Unternehmen weitere, insbesondere<br />

gewerberechtliche Meldepflichten.<br />

aa) Natürliche Personen<br />

Register der wirtschaftlichen Tätigkeit<br />

(Evidenz der Wirtschafts tätigkeiten, Ewidencja<br />

Działalności Gospodarczej – EDG)<br />

° bei Wohnsitz in Polen bei der zuständigen<br />

Gemeinde bzw. Stadt<br />

° bei festem Wohnsitz im Herkunftsland<br />

(also nur Ausübung der Wirtschaftstätigkeit<br />

in Polen) bei der Gemeinde, die<br />

Hauptort der Tätigkeitsausübung ist<br />

Für den Antrag (Gebühr 100 PLN, Änderung<br />

50 PLN, Löschung gebührenfrei) sind<br />

folgende Unterlagen beizubringen:<br />

C. Rechtliche Rahmenbedingungen 35


° persönliche Identifikationsnummer<br />

(PESEL, sobald vorhanden)<br />

° Steueridentifikationsnummer (NIP,<br />

sobald vorhanden, siehe sonstige<br />

Anmeldepflichten)<br />

bb) Personen- <strong>und</strong> Kapitalgesellschaften<br />

(1) Allgemein<br />

° Eintragung beim Landesgerichtsregister<br />

für Unternehmen<br />

° Formulare für den Eintragungsantrag<br />

sind über das Justizministerium<br />

(www.ms.gov.pl) oder bei den Registergerichten<br />

erhältlich.<br />

Beizulegen sind:<br />

° Gesellschaftervertrag bzw. Satzung<br />

° Unterschriftsmuster der vertretungs -<br />

berechtigten Person<br />

° Beleg über Entrichtung der Anmelde -<br />

gebühr (1.000 PLN)<br />

° Beleg über Gebühr für Veröffentlichung<br />

der Eintragung im Amtsblatt (500 PLN)<br />

(2) Niederlassungen ausländischer Unternehmen<br />

° Eintragung beim Landesgerichtsregister<br />

(siehe unter Handelsgesellschaften)<br />

° separate Rechnungslegung des Mutterkonzerns<br />

in polnischer Sprache<br />

° Verwendung des Originalnamens des<br />

Unternehmens <strong>und</strong> der ins Polnische<br />

übersetzten Rechtsformbezeichnung<br />

mit dem Zusatz „Niederlassung in Polen”<br />

(oddział w Polsce)<br />

° Benennung einer Vertretungsperson<br />

(3) Vertretungen, Repräsentanzen<br />

° Eintragung in das Register ausländischer<br />

Vertretungen (beim Wirtschaftsminister)<br />

° Benennung einer Vertretungsperson in<br />

Deutschland<br />

cc) Sonstige (Anmelde-)Pflichten des<br />

Unternehmers<br />

Im Folgenden ein Überblick zu den Registrierpflichten<br />

eines Unternehmers bei<br />

Tätigkeitsaufnahme in Polen (teilweise<br />

bereits aus der GmbH-Darstellung unter<br />

2. a) ee) bekannt).<br />

° REGON-Nummer (Erfassung beim zuständigen<br />

Statistikamt der Woiwode, gebührenfrei):<br />

Formular RG-1<br />

° Bankkonto: Ein bestehendes polnisches<br />

Bankkonto ist Voraussetzung für die Teilnahme<br />

am automatischen Zahlungsverkehr,<br />

wenn die andere Transaktionspartei<br />

ebenfalls Unternehmer ist bzw. der<br />

Gegenwert einer Transaktion 15.000 EUR<br />

überschreitet (unabhängig von der Anzahl<br />

der insgesamt vorgenommenen Zahlungen).<br />

° NIP (Steueridentifikationsnummer beim<br />

zuständigen Finanzamt einholen, gebührenfrei):<br />

Formular NIP-1<br />

° Achtung: Seit 1. Januar 2007 werden<br />

Unternehmer angehalten, ihre NIP-Nummer<br />

als Identifikation im Geschäftsverkehr<br />

zu verwenden.<br />

° ZUS: Anmeldung zur Sozial- <strong>und</strong> Krankenversicherung<br />

bei Sozialversicherungsanstalt<br />

(Formulare unter www.zus.pl gebührenfrei)<br />

° Unternehmer muss zwei Anmeldungen<br />

abgeben: für sich als Beitragszahler <strong>und</strong><br />

für sich als Versicherten<br />

° Anmeldung bei der staatlichen Aufsichtsbehörde<br />

für Arbeitsschutz (innerhalb von<br />

30 Tagen nach Aufnahme der Gewerbe -<br />

tätigkeit, gebührenfrei)<br />

° Sanepid: Anmeldung beim Ges<strong>und</strong>heitsamt<br />

(innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahme<br />

der Gewerbetätigkeit, gebührenfrei)<br />

° Unternehmen müssen einen Firmenstempel<br />

besitzen (mit: Firma, Adresse Hauptbetrieb,<br />

NIP-, REGON-, Konto-Nummer)<br />

Um die angestrebte Wirtschaftstätigkeit<br />

zügig ausüben zu können, können mit<br />

Eintragung in das Gewerberegister bzw.<br />

Unternehmensregister gleichzeitig die<br />

Anträge für die REGON-Nummer, die NIP-<br />

Nummer <strong>und</strong> die Anmeldung zur Sozialversicherung,<br />

auch von Zahlungspflichti-<br />

gen (seit 01. Januar 2007) eingereicht<br />

werden. Das Gemeindeamt ist verpflichtet,<br />

spätestens innerhalb von drei Tagen<br />

nach Registrierung der Wirtschaftstätigkeit<br />

die Anträge an die jeweilige Behörde<br />

weiterzuleiten. Dennoch ist der Unternehmer<br />

verpflichtet, dem zuständigen Finanzamt<br />

seine REGON-Bescheinigung sowie<br />

eine Bescheinigung über eine gültige<br />

Kontoverbindung vorzulegen.<br />

b) Konzessions-, bewilligungs- <strong>und</strong><br />

lizenzpflichtige Gewerbe<br />

aa) Konzessionspflichtige Gewerbe<br />

1) Aufschluss, Erk<strong>und</strong>ung <strong>und</strong> Förderung<br />

von Bodenschätzen, behälterlose Lagerung<br />

von Substanzen <strong>und</strong> Abfalllagerung<br />

im Gebirge, darunter in unterirdischen<br />

Grubenbauten<br />

2) Herstellung <strong>und</strong> Handel mit Sprengstoffen,<br />

Waffen <strong>und</strong> Munition sowie<br />

mit Militär-<strong>und</strong> Polizeiwaren <strong>und</strong><br />

-technologie<br />

3) Herstellung, Verarbeitung, Lagerung,<br />

Transport, Distribution <strong>und</strong> Handel<br />

mit Brennstoffen <strong>und</strong> Energie<br />

4) Personen- <strong>und</strong> Vermögensschutz<br />

5) Verbreitung der Radio- <strong>und</strong> Fernsehprogramme<br />

6) Lufttransport<br />

36 C. Rechtliche Rahmenbedingungen C. Rechtliche Rahmenbedingungen 37


) Bewilligungspflichtigen Gewerbes<br />

1) Herstellung <strong>und</strong> Abfüllung von Wein<br />

<strong>und</strong> Spirituosen; Herstellung, Reinigung,<br />

Denaturierung <strong>und</strong> Entwäss -<br />

erung von Ethanol<br />

2) Aufbewahrung von Personen- <strong>und</strong><br />

Lohnunterlagen der Arbeitgeber mit<br />

befristeter Aufbewahrungszeit<br />

3) Detektivleistungen<br />

4) Veranstaltung von Pferderennen<br />

5) Führung einer selbstständigen Arzt -<br />

praxis, einer selbstständigen Facharztpraxis,<br />

einer Gruppenarztpraxis sowie<br />

Ausbildung <strong>und</strong> Nachdiplomausbildung<br />

der Ärzte <strong>und</strong> Zahnärzte<br />

6) Führung einer selbstständigen Krankenschwester-<br />

<strong>und</strong> Hebammenpraxis,<br />

einer selbstständigen Fachkrankenschwester-<br />

<strong>und</strong> Hebammenpraxis oder<br />

einer Gruppenkrankenschwester- <strong>und</strong><br />

Hebammenpraxis, sowie Nachdiplomausbildung<br />

von Krankenschwestern<br />

<strong>und</strong> Hebammen<br />

7) Pflanzenschutzmittelkonfektionierung<br />

<strong>und</strong> -handel<br />

8) Handel mit Saatgut<br />

9) Herstellung <strong>und</strong> Lagerung von Biokomponenten<br />

38 C. Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

10) Führung einer Fahrerausbildung oder<br />

einer psychologischen Beratungsstelle<br />

für Fahrlehrer, Fahrprüfer <strong>und</strong> Fahrer;<br />

Veranstaltung von Fortbildungskursen<br />

für Fahrer, die gefährliche Stoffe<br />

befördern<br />

11) genehmigungsfreie Posttätigkeit<br />

12) Führung einer Kontrollstation für<br />

Fahrzeuge<br />

13) Veranstaltung des professionellen<br />

Sportwettbewerbs<br />

14) Telekommunikationstätigkeit<br />

15) Organisation von touristischen Veranstaltungen<br />

<strong>und</strong> Vermittlung auf Antrag<br />

der K<strong>und</strong>en beim Abschluss der Verträge<br />

über touristische Dienstleistungen<br />

(nicht zugunsten von touristischen<br />

Organisatoren, die sich mit einer entsprechenden<br />

Eintragung in die Liste<br />

ausweisen); Erbringung von touristischen<br />

Dienstleistungen im Bereich der<br />

Jagdfahrten für Ausländer auf dem<br />

Gebiet der Republik Polen sowie der<br />

Jagdfahrten im Ausland<br />

16) Führung einer Wechselstube<br />

17) Führung eines Lagerunternehmens<br />

(Lagerhauses)<br />

cc) Lizenzpflichtige Bereiche<br />

1) Immobilienverwaltung, Vermittlung im<br />

Immobilienhandel<br />

2) Aufnahme <strong>und</strong> Ausübung des Straßentransports;<br />

Ausübung der Bahnbeförderung<br />

von Personen <strong>und</strong> Gütern<br />

sowie Bereitstellung der Traktionsfahrzeuge<br />

3) Führung einer Arbeitsagentur, einer<br />

Agentur der Zeitarbeit, einer Schulstelle<br />

für Arbeitslose, die Schulungen für die<br />

öffentlichen Mittel organisiert<br />

Bei Ausübung von freien Berufen wie etwa<br />

Rechtsanwälten, Rechtsberatern, Wirtschaftsprüfern,<br />

Steuerberatern sowie bei<br />

Dienstleistungen im Rahmen der Handelsbuchführung<br />

ist die Eintragung in die Liste<br />

der zur Ausübung des jeweiligen Berufes<br />

berechtigten Subjekte erforderlich.<br />

8. Regelungen im Handwerks- <strong>und</strong><br />

Baugewerbe<br />

a) Vorschriften zum Handwerk in Polen<br />

Der Handwerksbereich ist in Polen in vergleichsweise<br />

geringem Maße reguliert.<br />

Das polnische Handwerksgesetz vom<br />

22. März 1989 (Ustawa o rzemiośle) enthält<br />

diesbezüglich kaum Vorschriften. So<br />

besteht keine Pflichtmitgliedschaft in der<br />

Handwerkskammer. Entsprechend wird<br />

auch kein Handwerksregister geführt, in<br />

das sich Handwerker eintragen müssen.<br />

Seit 1989 ist auch für zahlreiche Handwerksberufe<br />

die Pflicht abgeschafft worden,<br />

wonach zur selbstständigen Ausübung<br />

eines Handwerksberufes ein entsprechender<br />

beruflicher Befähigungsnachweis<br />

vorgewiesen werden muss. Andererseits<br />

ist im WiFrG (siehe Kap. C. 1.) darauf<br />

hingewiesen, dass bestehende Einzelvorschriften<br />

ohne Gesetzeskraft bei der<br />

Ausübung von Berufen <strong>und</strong> Tätigkeiten<br />

unbedingt einzuhalten sind. Sehr stark<br />

reglementiert sind Tätigkeiten in der Baubranche<br />

sowie verschiedene baunahe<br />

handwerkliche oder handwerksähnliche<br />

Berufe wie Gas-, Wasser-, Heizungs- <strong>und</strong><br />

Elektroinstallateur.<br />

Selbstständig in der Bauwirtschaft Tätige<br />

wie Planungsingenieure, Architekten oder<br />

Bau-Consulter müssen generell über eine<br />

Bauvorlageberechtigung (auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

der entsprechenden Qualifikationen<br />

<strong>und</strong> praktischer Befähigungsnachweise)<br />

verfügen.<br />

Ausländer, die in den genannten Bereichen<br />

tätig werden wollen, können die im<br />

Heimatland erworbenen Zertifikate <strong>und</strong><br />

Nachweise bei verschiedenen Einrichtungen<br />

in Polen anerkennen lassen. Gr<strong>und</strong> -<br />

lage für das Verfahren der Anerkennung<br />

von Diplomen <strong>und</strong> Qualifikationsnachweisen<br />

bildet die entsprechende EU-Richtlinie<br />

vom 7.6.1999/42.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich für diesen Bereich zuständig<br />

sind:<br />

C. Rechtliche Rahmenbedingungen 39


° Biuro Uznawalności Wykształcenia i<br />

Wymiany Międzynarodowej<br />

ul. Smolna 13<br />

PL-00-375 Warszawa<br />

Tel. 0048 22 826 74 34<br />

Fax 0048 22 826 28 23<br />

eMail biuro@buwiwm.edu.pl<br />

(Amt für die Anerkennung von Bildungsabschlüssen<br />

<strong>und</strong> den Internationalen<br />

Austausch beimpolnischen Bildungsministerium)<br />

° Związek Rzemiosła Polskiego<br />

ul. Miodowa 14<br />

PL-00-246 Warszawa<br />

Tel. 0048 22 50 44 200<br />

Fax 0048 22 50 44 220<br />

eMail zrp@zrp.pl<br />

(Verband des Polnischen Handwerks)<br />

b) Besonderheiten im Bausektor<br />

Das polnische Baurecht enthält Vorschriften,<br />

die diejenigen betreffen, die eine sogenannte<br />

selbstständige Funktion im Bauwesen<br />

ausüben. Dies sind Tätigkeiten, die<br />

mit der fachlichen Bewertung technischer<br />

Erscheinungen oder der selbstständigen<br />

Lö sung architektonischer, technischer<br />

sowie technisch-organisatorischer Fragestellungen<br />

verb<strong>und</strong>en sind.<br />

Voraussetzung für die Ausübung einer<br />

selbstständigen technischen Funktion ist<br />

die Erlangung einer entsprechenden<br />

Berechtigung, die auf den Fachgebieten<br />

der Projektierung sowie der Leitung von<br />

Bauarbeiten ausgegeben wird. Die Art der<br />

Berechtigung gibt hierbei die jeweilige<br />

Spezialisierung an.<br />

Personen, die Tätigkeiten in den genannten<br />

Bereichen der Projektierung sowie der<br />

Leitung von Bauarbeiten ausüben wollen,<br />

müssen neben der Anerkennung der<br />

beruflichen Qualifikationen Mitglied in<br />

der Kammer der Bauingenieure werden.<br />

Es ist zu empfehlen, sich bei Tätigkeits -<br />

gebieten, die im Zusammenhang mit dem<br />

Baugewerbe stehen, an die Kammer der<br />

Bauingenieure in Warschau zu wenden,<br />

um eine schriftliche Antwort im Hinblick<br />

auf die Kammermitgliedschaft zu erhalten.<br />

Mitgliedschaft in berufsständischen Organisationen<br />

(Kammer der Bauingenieure)<br />

Abhängig von der jeweiligen Fachrichtung<br />

ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob zur<br />

Ausübung des Berufes die Erlangung der<br />

Mitgliedschaft in der Kammer der Bauingenieure<br />

notwendig ist.<br />

° Polska Izba In�ynierów Budownictwa<br />

ul. Mazowiecka 6/8<br />

PL-00-048 Warszawa<br />

Tel. 0048 22 828 31 89<br />

Fax 0048 22 827 07 51<br />

eMail biuro@piib.org.pl<br />

Berufshaftpflicht <strong>und</strong> Beiträge<br />

Wenn die Mitgliedschaft in der Kammer<br />

der Bauingenieure für die Ausübung des<br />

Berufes notwendig ist, bedeutet dies,<br />

dass der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung<br />

unerlässlich ist. Die<br />

Mindestversicherungssumme beträgt den<br />

Gegenwert in Höhe von 50.000 EUR. Die<br />

vom jeweiligen Mitglied zu entrichtende<br />

Versicherungsprämie ist dabei bereits in<br />

dem Kammerbeitrag enthalten. Dieser<br />

beträgt zurzeit 460 PLN für das Kalenderjahr.<br />

9. Arbeitsrecht<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lagen im Bereich des polnischen<br />

Arbeitsrechts sind insbesondere:<br />

° die Verfassung,<br />

° das Arbeitsgesetzbuch (ArbGB),<br />

° Verordnungen,<br />

° überbetriebliche Tarifverträge,<br />

° betriebliche Tarifverträge,<br />

° betriebliche Arbeits- <strong>und</strong> Vergütungs -<br />

ordnungen.<br />

Arbeitsverträge<br />

Nach dem polnischen ArbGB wird unterschieden<br />

zwischen:<br />

° Arbeitsverträgen auf Probe, die gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

für einen Zeitraum von max. drei<br />

Monaten abgeschlossen werden können,<br />

° Arbeitsverträgen auf bestimmte Zeit,<br />

° Arbeitsverträgen für die Dauer einer<br />

bestimmten Arbeit,<br />

° Arbeitsverträgen auf unbestimmte Zeit.<br />

Der Arbeitsvertrag ist gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

schrift lich abzuschließen. Ein nur mündlich<br />

abgeschlossener Arbeitsvertrag ist<br />

jedoch ebenfalls gültig. Im Hinblick auf<br />

das Gesetz zum Schutz der polnischen<br />

Sprache ist der Arbeitsvertrag zumindest<br />

auch in einer polnischen Sprachfassung<br />

auszufertigen. Für ausländische Arbeitnehmer<br />

empfiehlt es sich, den Arbeitsvertrag<br />

in einer zweispaltigen, zweisprachigen<br />

Fassung zu erstellen. Der monatliche<br />

Mindestlohn wird in Polen vom Minister<br />

für Wirtschaft, Arbeit <strong>und</strong> Sozialpolitik<br />

jährlich neu festgelegt.<br />

Die durchschnittliche maximale Arbeitszeit<br />

beträgt acht St<strong>und</strong>en pro Tag <strong>und</strong> 40<br />

St<strong>und</strong>en pro Woche, wobei dem ein<br />

„Referenzzeitraum“ von vier Monaten<br />

zugr<strong>und</strong>e gelegt ist. Bei einer Tagesarbeitszeit<br />

von über sechs St<strong>und</strong>en ist eine<br />

fünfzehnminütige Pause, die als Arbeitszeit<br />

gerechnet wird, einzuführen. Überst<strong>und</strong>en<br />

sind gesetzlich auf vier St<strong>und</strong>en<br />

pro Tag <strong>und</strong> 150 St<strong>und</strong>en pro Jahr begrenzt.<br />

Im Einzelfall kann davon abgewichen werden,<br />

sofern die wöchentliche Arbeitszeit<br />

in dem genannten Zeitraum von vier<br />

Monaten 48 St<strong>und</strong>en nicht überschreitet.<br />

Der gesetzlich festgelegte Urlaub beträgt<br />

abhängig von der Gesamtbeschäftigungsdauer<br />

20 (bei unter zehn Beschäftigungsjahren)<br />

oder 26 Tage (nach zehn Beschäftigungsjahren).<br />

40 C. Rechtliche Rahmenbedingungen C. Rechtliche Rahmenbedingungen 41


Der Arbeitnehmer hat für den Zeitraum<br />

der ersten 33 Werktage einer krankheitsbedingten<br />

Arbeitsunfähigkeit im Kalenderjahr<br />

Anspruch auf Lohnfortzahlung in<br />

Höhe von 80 % der durchschnittlichen<br />

Vergütung. Bei Arbeitsunfällen ist der<br />

volle Lohn zu zahlen. Bei anhaltender<br />

krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit<br />

muss der Sozialversicherungsträger für<br />

sechs Monate Krankengeld zahlen.<br />

Beendigung von Arbeitsverhältnissen<br />

Ein Arbeitsverhältnis wird beendigt<br />

° durch einvernehmliche schriftliche Parteienvereinbarung,<br />

° nach Ablauf der vereinbarten Zeit oder<br />

nach Abschluss der Arbeit, zu deren Ausführung<br />

der Vertrag abgeschlossen wurde,<br />

° durch einseitige Kündigung unter Einhaltung<br />

der im Arbeitsgesetzbuch fixierten<br />

Bedingungen.<br />

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt<br />

bei Probeverträgen je nach Vertragsdauer<br />

zwischen drei Arbeitstagen <strong>und</strong> zwei<br />

Wochen.<br />

Bei Arbeitsverträgen, die auf unbestimmte<br />

Zeit abgeschlossen worden sind, gelten<br />

folgende gesetzlichen Kündigungsfristen:<br />

° zwei Wochen bei einem Beschäftigungszeitraum<br />

von bis zu sechs Monaten,<br />

° ein Monat bei einem Beschäftigungszeit -<br />

raum von mindestens sechs Monaten,<br />

° drei Monate bei einem Beschäftigungszeit -<br />

raum von mindestens drei Jahren.<br />

Der Arbeitgeber hat bei ordentlicher Kündigung<br />

eines unbefristeten Beschäftigungs -<br />

verhältnisses sowie bei einer sofortigen<br />

Beendigung eines Arbeitsverhältnisses die<br />

Gründe anzugeben. Der Arbeitnehmer<br />

kann ohne Angabe von Gründen unter<br />

Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften<br />

fristgerecht kündigen.<br />

Entsendung von Arbeitnehmern<br />

Aufenthaltsbestimmungen<br />

Wenn ein EU-Bürger sich aufgr<strong>und</strong> eines<br />

Beschäftigungsverhältnisses in Polen länger<br />

als 3 Monate aufhält, muss er seinen<br />

Aufenthalt registrieren. Ein entsprechender<br />

Antrag auf Registrierung ist persönlich,<br />

spätestens am nächsten Tag nach Ablauf<br />

der 3-monatigen Frist beim zuständigen<br />

Woiwoden (Woiwodschaftsamt) zu stellen.<br />

Die genauen Voraussetzungen zum<br />

Aufenthalt wurden bereits im Kapitel C.<br />

unter 3. dargestellt.<br />

10. Sozialrecht<br />

Sozial- <strong>und</strong> Krankenversicherung<br />

In Polen besteht eine gesetzliche Pflichtversicherung.<br />

Wird eine Tätigkeit auf dem<br />

polnischen Staatsgebiet ausgeübt, löst<br />

dies die Entstehung eines Versicherungs-<br />

verhältnisses aus (Territorialprinzip). Das<br />

gesetzliche Pensionsalter beträgt 60<br />

(Frauen) bzw. 65 Jahre (Männer). Bei<br />

Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder<br />

Unfall besteht Anspruch auf Entgeldfortzahlung.<br />

Ab dem 33. Tag des Krankenstandes<br />

wird die Zahlung nicht mehr vom<br />

Arbeitgeber, sondern der Sozialversicherung<br />

geleistet.<br />

Die Beitragssätze in der Sozialversicherung<br />

belaufen sich derzeit auf (prozentual<br />

von der Bemessungsgr<strong>und</strong>lage) insgesamt<br />

44,19 %. Davon entfallen:<br />

19,52 % auf Altersrentenversicherung,<br />

10,0 % auf Invaliden-Rentenversicherung,<br />

9,0 % auf Krankenversicherung,<br />

2,45 % auf Krankengeldversicherung,<br />

0,67–3,60 % auf Unfallversicherung,<br />

2,45 % auf Arbeitslosenversicherung<br />

(Arbeitsfonds) <strong>und</strong> 0,1 % auf Fonds der<br />

garantierten Arbeitgeberleistungen.<br />

Davon tragen die Arbeitnehmer<br />

insgesamt 24,71 %:<br />

9,76 % Anteil Altersrentenversicherung,<br />

3,5 % Anteil Invaliden-Renten versi che -<br />

rung, 9,0 % (voller Beitrag) Kranken -<br />

versicherung, 2,45 % (voller Beitrag)<br />

Krankengeldversicherung.<br />

Die Arbeitgeber tragen 19,48 %:<br />

9,76 % Beitrag Altersrentenversicherung,<br />

6,5 % Beitrag Invaliden-Renten versiche -<br />

rung, 2,45 % Arbeitslosenversicherung<br />

(Arbeitsfonds), 0,67 % (voller Beitrag)<br />

Unfal lversicherung, 0,1 % Fonds der<br />

garantierten Arbeit geberleistungen.<br />

Das Altersrentensystem umfasst gegenwärtig<br />

die nachfolgenden „drei Säulen“:<br />

° die vom Arbeitgeber in den Sozialversicherungsfonds<br />

eingezahlten Beiträge zur<br />

Altersrentenversicherung sowie einen Teil<br />

der von den Arbeitnehmern geleisteten<br />

Beiträge (die sogenannte Säule I, Pierwszy<br />

Filar),<br />

° 7,3 Prozent der von den Arbeitnehmern<br />

für die Altersrentenversicherung zu zahlenden<br />

Beiträge (9,76 %) sind vom ZUS<br />

(Staatliches Unternehmen für Sozialversicherung)<br />

an einen der staatlich garantierten<br />

„offenen Altersrentenfonds“ zu<br />

überweisen (die sogenannte Säule II,<br />

Drugi Filar),<br />

° freiwillige Altersrentenprogramme * ,<br />

kommerzielle Versicherungen <strong>und</strong> Treuhandfonds<br />

(die sogenannte Säule III,<br />

Trzeci Filar).<br />

11. Vertragsrecht <strong>und</strong> Vertragsgestaltung<br />

a) Allgemein<br />

Das polnische Zivilgesetzbuch (Kodeks<br />

Cywilny-ZGB) stammt aus dem Jahre<br />

1964. Das aus vier Büchern aufgebaute<br />

polnische ZGB beginnt ähnlich wie das<br />

deutsche Bürgerliche Gesetzbuch mit<br />

einem Allgemeinen Teil („Erstes Buch”).<br />

Die weiteren drei Bücher sind in der Rei-<br />

42 C. Rechtliche Rahmenbedingungen C. Rechtliche Rahmenbedingungen 43<br />

*<br />

Freiwillige Altersrentenprogramme sind in der gegenwärtigen<br />

Praxis bei der Mehrheit der Arbeitnehmer am<br />

populärsten.


henfolge Sachenrecht, Schuldrecht <strong>und</strong><br />

Erbrecht geregelt. Das Familienrecht<br />

befindet sich in einem separaten Gesetzbuch<br />

(Kodeks Rodzinny i Opiekuńczy).<br />

Das ZGB kennt drei gr<strong>und</strong>sätzliche<br />

Methoden der Konsenserlangung zum<br />

Vertragsschluss: Angebot <strong>und</strong> Annahme,<br />

Versteigerung <strong>und</strong> Auktion sowie Verhandlungen.<br />

Im Falle von „Verhandlungen“<br />

gilt der Vertrag als geschlossen,<br />

wenn die Parteien Übereinkunft über die<br />

Vertragsbestimmungen erzielt haben, die<br />

Gegenstand der Vertragsverhandlungen<br />

waren. Hat eine Partei Verhandlungen<br />

unter Verletzung der guten Sitten geführt,<br />

insbesondere ohne die Absicht, einen Vertrag<br />

abzuschließen, ist sie der anderen<br />

Partei zum Ersatz des Vertrauensschadens<br />

verpflichtet.<br />

Die Frage der Einbeziehung von AGB in<br />

den Vertrag ist nicht systematisch geregelt.<br />

Anders als im deutschen Recht ist<br />

die Einbeziehung ausdrücklich für alle<br />

möglichen Vertragsbeteiligten ohne subjektive<br />

Einschränkungen, mithin also auch<br />

für rein unternehmerische Geschäfte<br />

geregelt. Die Verbraucher genießen allerdings<br />

aufgr<strong>und</strong> der Einbeziehungsvorschriften<br />

zusätzlichen Schutz.<br />

b) Rechtswahl<br />

Für grenzüberschreitende Verträge wird<br />

der Gr<strong>und</strong>satz der Rechtswahl im Gesetz<br />

über das Internationale Privatrecht (Usta-<br />

wa - Prawo prywatne międzynarodowe)<br />

geregelt. Hiernach können die Parteien<br />

selbst bestimmen, welches Recht zur<br />

Anwendung kommt. Eine Ausnahme gilt<br />

allerdings für Schuldverhältnisse, die eine<br />

Immobilie zum Gegenstand haben. Hier<br />

kommt das Recht des Landes zur Anwendung,<br />

in dem sich die Immobilie befindet.<br />

c) Notwendiger Inhalt<br />

Bei der Vertragsgestaltung ist insbesondere<br />

auf die ordnungsgemäße Bezeichnung<br />

der Parteien zu achten, also die Bezeichnung<br />

der Firma oder des Namens, der<br />

Rechtsform, des Sitzes <strong>und</strong> der Anschrift<br />

sowie der Nummer im Handelsregister<br />

(KRS). Zudem ist der Vertragsgegenstand,<br />

also die sich aus dem Vertrag ergebenden<br />

Rechte <strong>und</strong> Pflichten, klar zu definieren.<br />

Der Rechtsverkehr mit Behörden, Gerichten<br />

<strong>und</strong> anderen öffentlich-rechtlichen<br />

Einrichtungen sowie Verbrauchern <strong>und</strong><br />

Arbeitnehmern ist zwingend in polnischer<br />

Sprache zu führen. Bis zum Jahr 2004<br />

galt dies sogar für den Geschäftsverkehr<br />

in Polen insgesamt. Nach dem Beitritt zur<br />

EU wurde diese Regelung jedoch abgeschwächt.<br />

d) UN-Kaufrecht<br />

Polen hat das UN-Kaufrechtsübereinkommen<br />

(United Nations Convention on Contracts<br />

for the International Sale of Goods<br />

– CISG oder auch Wiener Übereinkom-<br />

men genannt) 1996 unterzeichnet. Das<br />

UN-Kaufrecht gilt in Polen auch ohne ausdrückliche<br />

schriftliche Erklärung der Parteien.<br />

Keine Anwendung findet das UN-<br />

Kaufrecht wie üblich auf Verträge zwischen<br />

Unternehmen <strong>und</strong> Verbrauchern.<br />

e) Eigentumsvorbehalt <strong>und</strong><br />

sonstige Sicherungsmittel<br />

Bei Übergabe der Sache an den Käufer<br />

ist die schriftliche Bestätigung des Eigentumsvorbehalts<br />

gesetzlich zwingend vorgeschrieben.<br />

Um den Eigentumsvorbehalt<br />

einem Dritten gegenüber durchzusetzen,<br />

bedarf es zudem einer notariellen Datums -<br />

beglaubigung der Vereinbarung. Neben<br />

dem Eigentumsvorbehalt gibt es bei Verträgen<br />

über bewegliche Sachen auch<br />

andere sogenannte dingliche Sicherungsmittel.<br />

Die vertragliche Leistungspflicht<br />

kann so etwa über ein Faustpfandrecht<br />

oder ein sogenanntes Registerpfandrecht<br />

abgesichert werden. Das Registerpfandrecht<br />

als besitzloses Pfandrecht (die<br />

Pfandsache) muss zwingend in das Pfandregister<br />

eingetragen werden. Die Register<br />

werden bei den Wirtschaftsgerichten der<br />

Woiwodschaften geführt, in denen der<br />

Schuldner des Pfandrechts seinen Sitz hat.<br />

f) Gewährleistung <strong>und</strong> Produkthaftung<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich hat der Verkäufer für die<br />

Mangelfreiheit der Kaufsache bei Gefahrübergang<br />

einzustehen. Bei Rechts- oder<br />

Sachmängeln kann der Käufer vom Vertrag<br />

zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.<br />

Zuvor muss dem Verkäufer aber die<br />

Gelegenheit gegeben werden, den Fehler<br />

auszubessern (Nachbesserungsrecht). Nur<br />

bei wesentlichen Mängeln kann dennoch<br />

vom Vertrag zurückgetreten werden. Im<br />

Übrigen stehen die Gewährleistungsregeln<br />

zur freien Disposition der Vertragsparteien<br />

(auch die Fristen), soweit kein<br />

Verbraucher beteiligt ist. Der Verbrauchsgüterkauf<br />

ist gesetzlich gesondert geregelt.<br />

Für Werkverträge gilt eine gesetzliche<br />

Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab<br />

Übergabe, für Sachmängel bei sonstigen<br />

Verträgen eine Frist von einem Jahr ab<br />

Übergabe <strong>und</strong> für Rechtsmängel ebenfalls<br />

eine einjährige Frist, allerdings ab dem<br />

Zeitpunkt der Kenntniserlangung.<br />

Im Rahmen der Produkthaftung kommt<br />

die entsprechende EU-Produkthaftungsrichtlinie<br />

nach Umsetzung in das polnische<br />

Recht zur Anwendung. Im Rahmen<br />

seiner Wirtschaftstätigkeit muss der<br />

Produzent für den Schaden gegen über<br />

jedermann haften, der infolge eines von<br />

ihm hergestellten <strong>und</strong> gefährlichen Produkts<br />

entstanden ist. Quasi-Hersteller <strong>und</strong><br />

Importeure haften dabei mit dem Produzenten<br />

als Gesamtschuldner. Ersetzt werden<br />

müssen Schäden dennoch erst,<br />

soweit sie eine Summe von 500 EUR<br />

überschreiten. Das Produkt muss für eine<br />

mögliche Haftung nach dem Stand der<br />

Wissenschaft <strong>und</strong> Technik als gefährlich<br />

eingestuft werden. Die Haftung verjährt<br />

44 C. Rechtliche Rahmenbedingungen C. Rechtliche Rahmenbedingungen 45


drei Jahre nach Kenntniserlangung des<br />

Schadens durch den Geschädigten.<br />

Erlangt der Geschädigte hiervon keinerlei<br />

Kenntnis, erlischt der Anspruch in jedem<br />

Fall nach zehn Jahren ab dem Zeitpunkt<br />

des Inverkehrbringens (anders als im deut -<br />

schen Recht kommt es nicht darauf an, ab<br />

wann der Geschädigte vom Schadenseintritt<br />

hätte Kenntnis erlangen können).<br />

Die Vorschriften zur Produkthaftung können<br />

nicht ausgeschlossen werden. Vielmehr<br />

hat das Gesetz über den Wett -<br />

bewerb <strong>und</strong> Verbraucherschutz vom 16.<br />

Februar 2007 (Ustawa o ochronie konkurencji<br />

i konsumentów) dem Amt für Wettbewerb<br />

<strong>und</strong> Verbraucherschutz bei allen<br />

verbraucherrelevanten Verletzungshandlungen<br />

zusätzliche Kompetenzen eingeräumt.<br />

Neben einer möglichen Schadenskompensationspflicht<br />

müssen Unternehmen<br />

nunmehr auch mit von der entsprechenden<br />

Behörde auferlegten Bußgeldern<br />

rechnen.<br />

g) Gewerblicher Rechtsschutz<br />

Maßgebliches Gesetz ist hier das Gesetz<br />

über das Recht auf gewerbliches Eigentum<br />

vom 30.06.2000. Das Gesetz enthält<br />

sämtliche Vorschriften zu Patenten,<br />

Warenzeichen, Herkunftsangaben sowie<br />

Gebrauchs- <strong>und</strong> Geschmacksmustern.<br />

Anträge auf Eintragung sind beim polnischen<br />

Patentamt (Urzad Patentowy<br />

Rzeczypospolitej Polskiej) zu stellen<br />

(www.uprp.pl/polski).<br />

h) Wettbewerbsrecht<br />

Am 01. April 2007 ist das überarbeitete<br />

Gesetz über Wettbewerbs- <strong>und</strong> Verbraucherschutz<br />

in Kraft getreten. Unternehmen<br />

können von der Kartellbehörde nunmehr<br />

auch dann mit Geldbußen belegt<br />

werden, soweit ihnen Praktiken gegen<br />

die kollektiven Interessen der Verbraucher<br />

nachgewiesen werden können.<br />

i) Zahlungsverkehr<br />

Nach dem Devisengesetz vom 27. Februar<br />

2002 (prawo dewizowe) gibt es im Zahlungsraum<br />

zu den übrigen EU- sowie<br />

EWR-Staaten keine devisenrechtlichen<br />

Beschränkungen mehr. Zu beachten sind<br />

allerdings die für den Verkehr bestimmter<br />

Kapitalgeschäfte geltenden Meldepflichten<br />

gegenüber der Polnischen Nationalbank<br />

(Narodowy Bank Polski/NBP).<br />

In jedem Fall nimmt auch Polen an dem<br />

gemeinsamen EU-Projekt zum einheitlichen<br />

Zahlungsverkehr (SEPA) teil. Ziel<br />

ist es, den internationalen Zahlungsverkehr<br />

zwischen den Mitgliedsstaaten zu<br />

beschleunigen <strong>und</strong> die Kosten an inlän -<br />

dische Überweisungen anzupassen.<br />

Im Übrigen ergeben sich im Vergleich zu<br />

den Zahlungsgepflogenheiten in Deutschland<br />

keine gr<strong>und</strong>sätzlichen Unterschiede.<br />

Zahlungsmittel ist nach wie vor der polnische<br />

Zloty, der genaue Zeitpunkt für die<br />

Einführung des Euro steht bislang noch<br />

nicht fest. Rechnungen sind gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

sehr schnell innerhalb von sieben Tagen<br />

zu begleichen, es sei denn, es ist etwas<br />

anderes vereinbart. Bei bestehenden fes -<br />

ten K<strong>und</strong>enkontakten werden allerdings<br />

durchaus Zahlungsziele von bis zu 90<br />

Tagen eingeräumt.<br />

j) Forderungseinzug<br />

In Polen sind Zahlungsverzögerungen<br />

nicht unüblich. Hiergegen geschützt werden<br />

sollen Unternehmen durch das Gesetz<br />

über Zahlungsfristen bei Handelstransaktionen<br />

(Ustawa o terminach płatności w<br />

transakcjach handlowych). Ist zwischen<br />

den Parteien kein Zahlungsziel vereinbart,<br />

müssen ab dem 31. Tag nach Fälligkeit<br />

sogenannte Strafzinsen an den Zahlungsempfänger<br />

gezahlt werden.<br />

Vor einem vollständigen Forderungsausfall<br />

kann in jedem Fall eine sorgfältige Bonitätsprüfung<br />

des möglichen Geschäftspartners<br />

schützen.<br />

Das Gerichtsregister der Unternehmer<br />

(Landesgerichtsregister genannt – KRS),<br />

das jeweils für eine Woiwodschaft bzw.<br />

einen Teil einer Woiwodschaft zuständig<br />

ist, enthält eine Reihe von Informationen<br />

über Unternehmer, die für den Rechtsverkehr<br />

von tragender Bedeutung sind, z. B.<br />

Steuerschulden <strong>und</strong> Sozialversicherungsrückstände.<br />

Das Register der wirtschaft-<br />

lichen Tätigkeiten (EDG), das durch die<br />

für den Wohnsitz des Unternehmers<br />

zuständige Gemeinde geführt wird, enthält<br />

Informationen über die von natürlichen<br />

Personen geführten Einzelunternehmen.<br />

Die Deutsch-Polnische IHK (www.ihk.pl)<br />

sowie die Tochterfirmen ausländischer<br />

Wirtschaftsauskunfteien erstellen Bonitätsauskünfte<br />

in deutscher oder engli -<br />

scher Sprache. Unter anderem sind dies:<br />

° Coface Intercredit Poland sp. z o.o.,<br />

www.cofaceintercredit.pl<br />

° Creditreform,<br />

www.creditreform.pl<br />

° InfoCredit,<br />

www.infocredit.pl<br />

° Info-Net KIG sp. z o.o.,<br />

www.infodata.pl<br />

° Dun and Bradstreet Poland sp. z o.o.<br />

dbpoland.dnb.com<br />

Die Kosten für die Auskünfte liegen dabei<br />

je nach Dringlichkeit der Auskunft zwischen<br />

250 PLN (70 EUR) <strong>und</strong> 600 PLN<br />

(170 EUR). Zudem kann immer auch die<br />

Möglichkeit einer Bankauskunft in<br />

Betracht gezogen werden.<br />

Sollte eine Forderung trotz mehrmaliger<br />

Mahnungen nicht beglichen werden,<br />

kann die Deutsch-Polnische IHK<br />

(www.ihk.pl) mündlich <strong>und</strong>/oder schriftlich<br />

beim polnischen Schuldner intervenieren.<br />

Bleibt auch diese Vorgehensweise<br />

ohne Erfolg, dann können deutsch- oder<br />

englischsprachige Rechtsanwälte beauf-<br />

46 C. Rechtliche Rahmenbedingungen C. Rechtliche Rahmenbedingungen 47


tragt werden, die weiteren Schritte zu<br />

veranlassen. Neben dem Mahnverfahren<br />

(postępowanie upominawcze) sind dies<br />

das Eilverfahren für unbestrittene Forderungen<br />

oder das herkömmliche gerichtliche<br />

Zivilprozessverfahren. Nicht nur<br />

wegen der höheren Kosten, sondern insbesondere<br />

auch wegen des hohen Zeitaufwandes<br />

sollte der Gläubiger alle Möglichkeiten<br />

ausschöpfen, bevor eine Entscheidung<br />

vor dem Gericht gesucht wird<br />

(Verfahren können hier je nach Instanzen<br />

bis zu acht Jahre dauern, Eilverfahren hingegen<br />

schließen oftmals innerhalb eines<br />

Jahres ab).<br />

Wird Klage eingereicht, so ist diese an<br />

das örtlich <strong>und</strong> sachlich zuständige<br />

Gericht zu richten. Unabhängig von dem<br />

Vorliegen eines Gläubigerantrags wird<br />

dann vorerst ein Mahnverfahren eingeleitet,<br />

soweit es um eine Geldforderung<br />

geht. Ein Eilverfahren bedarf hingegen<br />

immer noch eines gesonderten Antrags.<br />

Sind beide Parteien Unternehmer, wird<br />

die Sache in einem Verfahren für Wirtschaftssachen<br />

entschieden.<br />

Bei der Wahl des Gerichtsstandes <strong>und</strong> der<br />

Rechtswahl sollte der deutsche Unternehmer<br />

durchaus in Betracht ziehen, sich für<br />

einen polnischen Gerichtsstand <strong>und</strong> die<br />

Anwendbarkeit des polnischen Rechtszugs<br />

zu entscheiden. Zwar gibt es gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

auch die Möglichkeit einer Vollstreckbarkeitserklärung<br />

eines deutschen<br />

Gerichtsurteils, dennoch ist der Weg zum<br />

vollstreckbaren Titel im Rahmen der polni-<br />

schen Gerichtsstandswahl schneller. Sollte<br />

ein deutsches Urteil für vollstreckbar<br />

erklärt werden müssen, so sind regelmäßig<br />

die Landgerichte (Sąd Okręgowy)<br />

zuständig.<br />

12. Gr<strong>und</strong>stückserwerb<br />

Im polnischen Recht existieren drei verschiedene<br />

Arten von Immobilien: Gr<strong>und</strong>stücke,<br />

Gebäude <strong>und</strong> Gebäudeteile.<br />

Gebäude <strong>und</strong> Gebäudeteile sind nach<br />

dem Zivilgesetzbuch allerdings nur in<br />

Ausnahmefällen Immobilien i. S. des<br />

Gesetzes; gr<strong>und</strong>sätzlich stellen sie<br />

Bestandteile des Gr<strong>und</strong>stücks dar.<br />

Das in Deutschland geltende Abstraktionsprinzip<br />

(Trennungsprinzip) ist dem<br />

polnischen Recht unbekannt.<br />

Für die Eigentumsübertragung ist ein<br />

notarieller Vertragsabschluss erforderlich<br />

<strong>und</strong> ausreichend. Damit entfaltet der<br />

schuldrechtliche Vertrag zugleich auch<br />

dingliche Wirkung. Die Eintragung in das<br />

Gr<strong>und</strong>buch hat daher lediglich deklaratorische<br />

Bedeutung.<br />

Nach dem Gesetz über den Erwerb von<br />

Immobilien von Ausländern war bis zum<br />

EU-Beitritt Polens im Jahr 2004 gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

eine Genehmigung des Innenministeriums<br />

erforderlich (Ustawa o nabywaniu<br />

nieruchomości przez cudzoziemców).<br />

Mit dem EU-Beitritt ist der Immobilienerwerb<br />

für die aus den Unionsländern stammenden<br />

Ausländer in Polen erleichtert<br />

worden. Demnach bedürfen Staatsangehörige<br />

oder Unternehmen aus den Mitgliedsstaaten<br />

des Europäischen Wirtschaftsraums<br />

keiner Genehmigung. Ausgenommen<br />

von dieser Regel ist der Erwerb von<br />

land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen Gr<strong>und</strong>stücken<br />

während der Dauer von zwölf<br />

Jahren ab dem Beitritt Polens zur Europäischen<br />

Union <strong>und</strong> der Erwerb von Zweitwohnsitzen<br />

während der Dauer von fünf<br />

Jahren ab dem EU-Beitritt Polens.<br />

Die Schritte zum Erwerb eines Gr<strong>und</strong>stücks<br />

im Einzelnen:<br />

Der Erwerb ist immer genehmigungsfrei,<br />

soweit dieser zu folgenden Zwecken<br />

erfolgt:<br />

° Investitionszwecke bzw. Gr<strong>und</strong>stück als<br />

Erstwohnsitz („Erstes Haus“). Soweit ein<br />

rein privater Zweck vorliegt, ist die Begrün -<br />

dung eines ständigen Wohnsitzes in Polen<br />

erforderlich.<br />

° Erwerb von Aktien oder Geschäftsanteilen<br />

einer bestehenden Firma, die ein Gr<strong>und</strong>stück<br />

besitzt, mit Ausnahme von landwirtschaftlichen<br />

Gr<strong>und</strong>stücken <strong>und</strong> Waldgr<strong>und</strong>stücken.<br />

Der Erwerb ist bedingt genehmigungsfrei<br />

bei einem:<br />

° Gr<strong>und</strong>stück als Zweitwohnsitz („Zweites<br />

Haus“), erforderlich sind dann ein ununter -<br />

brochener rechtmäßiger Aufenthalt in<br />

Polen von vier Jahren sowie ein auf eine<br />

wirtschaftliche Tätigkeit gerichteter Er -<br />

werbszweck (Dienstleistungen im Bereich<br />

Touristik);<br />

° landwirtschaftlichen Gr<strong>und</strong>stück, erforderlich<br />

sind dann bestehende Pachtverträge<br />

mit festem Datum, der Betrieb einer<br />

wirtschaftlichen Tätigkeit auf dem Gr<strong>und</strong>stück<br />

(persönlich) <strong>und</strong> der bisherige rechtmäßige<br />

Aufenthalt in Polen.<br />

° Die Übergangsfristen gelten hierbei ab<br />

Abschluss des Pachtvertrages <strong>und</strong> umfassen<br />

in Westpolen sieben <strong>und</strong> in Zentral<strong>und</strong><br />

Ostpolen drei Jahre.<br />

Der Erwerb ist genehmigungspflichtig<br />

bei einem:<br />

° landwirtschaftlichen oder Forstgr<strong>und</strong>stück.<br />

Hierbei gilt eine Übergangszeit von<br />

zwölf Jahren ab dem EU-Beitritt Polens<br />

(01.05.2004). Zu beachten sind ferner<br />

landwirtschaftliche Sondergesetze;<br />

° „Zweiten Haus“, soweit es sich um ein<br />

unbebautes Gr<strong>und</strong>stück handelt, die<br />

Bebauung Wohn- oder Erholungszwecken<br />

dient <strong>und</strong> kein ständiger Wohnsitz in<br />

Polen begründet wird. Hier gilt eine Übergangszeit<br />

von fünf Jahren ebenfalls ab<br />

dem EU-Beitritt.<br />

48 C. Rechtliche Rahmenbedingungen C. Rechtliche Rahmenbedingungen 49


Die Einholung der Genehmigung erfolgt<br />

beim Innenministerium durch Antrag.<br />

Soweit es sich um land- <strong>und</strong> forstwirtschaftliche<br />

Fläche handelt, entscheidet<br />

auch das Fachministerium mit.<br />

Der Erwerb eines Gr<strong>und</strong>stückes ohne<br />

Genehmigung des Innenministers ist<br />

unwirksam. Ein ohne die erforderliche<br />

Genehmigung geschlossener Vertrag ist<br />

von Anfang an ungültig. Die Möglichkeit<br />

einer nachträglichen Heilung dieses Formmangels<br />

besteht nicht.<br />

Der Antrag muss zumindest die folgenden<br />

Angaben enthalten:<br />

° Name (Firma) <strong>und</strong> Sitz sowie genaue<br />

Adresse des Antragstellers <strong>und</strong> seine<br />

Rechtsstellung<br />

° Angaben bezüglich der Anteilseigner der<br />

Gesellschaft<br />

° genaue Beschreibung des Gr<strong>und</strong>stücks<br />

° Vorname <strong>und</strong> Nachname (bzw. Firma) der<br />

das Gr<strong>und</strong>stück veräußernden Personen<br />

° Beschreibung der Rechtsform des Gr<strong>und</strong>stückerwerbs,<br />

z. B. Kaufvertrag, Schenkung,<br />

Bestellung eines Erbnießbrauchrechts<br />

° Erwerbsgr<strong>und</strong><br />

° Unterschrift der Person(en), die zur Vertretung<br />

des Antragstellers berechtigt ist<br />

(sind)<br />

° Angaben über Bindungen des Antragstellers<br />

zu Polen: persönlicher, beruflicher<br />

oder familiärer Art<br />

Neben der Antragstellung ist zudem die<br />

Vorlage u. a. der folgenden Dokumente<br />

erforderlich:<br />

° Kopien aktueller Dokumente, welche die<br />

Ausübung der Wirtschaftstätigkeit in<br />

Polen bestätigen<br />

° Gr<strong>und</strong>buchauszug für die zu veräußernde<br />

Immobilie<br />

° wenn sich der Antragsteller durch einen<br />

Bevollmächtigten vertreten lässt, eine<br />

schriftliche Vollmacht<br />

Für die Genehmigung des Erwerbs der<br />

Immobilie ist vom Antragsteller eine<br />

Gebühr in Höhe von 1.400 PLN (396 EUR)<br />

zu entrichten.<br />

13. Öffentliches Auftragswesen<br />

Die Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgt<br />

EU-konform. Hierüber informiert das<br />

Amt für Öffentliche Ausschreibungen<br />

(UZP, Urząd Zamówień Publicznych,<br />

www.uzp.gov.pl). Die polnischen Vorschriften<br />

über öffentliche Aufträge wurden,<br />

genauso wie in Deutschland, zur<br />

Sicherung der effektivsten Verwendung<br />

öffentlicher Gelder eingeführt. Das Ziel<br />

der Vorschriften ist es, sicherzustellen,<br />

dass öffentliche Institutionen beim Kauf<br />

von Gütern <strong>und</strong> Diensten die wirtschaftlichsten<br />

Angebote wählen. Zusätzlich<br />

garantiert die Anwendung des Verfahrens<br />

der öffentlichen Aufträge den Auftrag-<br />

nehmern, dass die Angebote in Anlehnung<br />

an die sachlichen Kriterien vergeben<br />

werden, also dass derjenige von ihnen<br />

gewinnt, der am wirtschaftlichsten auf<br />

die Bedürfnisse des Auftraggebers geantwortet<br />

hat. Ziel ist es, Diskriminierung zu<br />

unterbinden <strong>und</strong> den gleichen Zugang zu<br />

öffentlichen Ausschreibungen allen Unternehmen<br />

EU-weit zu eröffnen. Von besonderer<br />

Bedeutung ist ebenso, dass zur An -<br />

wendung öffentlicher Ausschreibungen<br />

auch viele Unternehmen verpflichtet sind,<br />

wenn sie in solchen (strategischen) Sektoren<br />

der Wirtschaft wie Energie, Transport<br />

oder Post tätig sind. Außerdem sind öffentliche<br />

Ausschreibungen verpflichtend für den<br />

Fall der Verwendung von Beihilfen aus den<br />

EU-Fonds bzw. von anderen Fördermitteln.<br />

Das polnische Vergaberecht unterscheidet<br />

zwischen zwei gr<strong>und</strong>legenden Verfahren<br />

der Auftragserteilung: offenes Vergabeverfahren<br />

<strong>und</strong> nicht offenes Vergabeverfahren.<br />

Nur in gesetzlich zugelassenen<br />

Fällen darf der Auftraggeber entweder<br />

im Verhandlungsverfahren mit vorheriger<br />

Bekanntmachung, im Verhandlungsverfahren<br />

ohne vorherige Bekanntmachung,<br />

im Verfahren der freihändigen Vergabe,<br />

im Vergabeverfahren der Preisnachfrage<br />

oder im Zuge einer elektronischen Auktion<br />

Aufträge vergeben.<br />

Die größte Rolle spielt in der Praxis das<br />

offene Vergabeverfahren.<br />

Das Verfahren der Auftragserteilung fängt<br />

mit dem Zeitpunkt an, zu dem der Auftraggeber<br />

zum ersten Mal seinen Willen<br />

zur Erteilung eines Auftrags äußert. Dies<br />

geschieht in dem Moment der Veröffentlichung<br />

der Anzeige.<br />

In der Praxis sieht die Handhabe bei öffentlichen<br />

Aufträgen so aus, wie sie es das polnische<br />

Vergaberecht regelt. Zwecks der<br />

Einreichung des Angebots soll der interessierte<br />

Unternehmer die Anzeigen über die<br />

Aufträge durchsehen, die an vier verschiedenen<br />

Stellen veröffentlicht werden:<br />

° Anzeigetafel am Sitz des Auftraggebers,<br />

° Webseite des Auftraggebers,<br />

° Portal der Öffentlichen Aufträge<br />

<strong>und</strong> – wenn es um Aufträge geht, die die<br />

„EU–Schwelle“ (seit dem 14. Juni 2007<br />

14.000 EUR) überschreiten –<br />

° Tageszeitungen oder offizielle Publikationen<br />

der Europäischen Gemeinschaften.<br />

Hat der potenzielle Auftragnehmer Inte -<br />

resse an der Auftragsabwicklung, sollte<br />

er sich zuerst die vom Auftragnehmer im<br />

Internet bereitgestellte Spezifikation der<br />

wichtigsten Auftragsbedingungen (Specyfikacja<br />

Istotnych Warunków Zamówienia,<br />

SIWZ) herunterladen.<br />

Die Ankündigung der wichtigsten Auftragsbedingungen<br />

stellt die Übersicht dar,<br />

die der Auftraggeber erstellt <strong>und</strong> an deren<br />

Ende der Erhalt des Auftrags stehen soll.<br />

50 C. Rechtliche Rahmenbedingungen C. Rechtliche Rahmenbedingungen 51


Das Leistungsverzeichnis beinhaltet die<br />

Sicherheitsbedingungen, die Beschreibung<br />

der Art <strong>und</strong> Weise der Angebotserstellung,<br />

der Preisberechnung <strong>und</strong> der<br />

Versicherung der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung.<br />

Dieses Leistungsverzeichnis<br />

ist bei der öffentlichen Ausschreibung<br />

zunehmend auch im Internet zugänglich.<br />

Eine Papierversion wird nur auf Antrag<br />

eines Auftragnehmers verschickt. Jeder<br />

Auftragnehmer kann sich mit der Bitte<br />

um Erklärung des Inhalts des Leistungsverzeichnisses<br />

an den Auftraggeber wenden.<br />

Wenn eine solche Bitte eingereicht<br />

wird, ist der Auftraggeber zur unverzüglichen<br />

Erteilung von Erklärungen verpflichtet.<br />

Die Antwort soll gleichzeitig an alle<br />

Auftragnehmer, welche die Spezifikation<br />

bekommen haben, übermittelt werden.<br />

Wenn der Unternehmer an dem Auftrag<br />

weiter interessiert ist, reicht er das Angebot<br />

in der in der Anzeige bestimmten Frist<br />

ein. Diese Frist sollte unbedingt beachtet<br />

werden. Zeitpunkt der Eröffnung der<br />

Angebote ist öffentlich. Damit können<br />

alle Auftragnehmer, die ein Angebot eingereicht<br />

haben, daran teilnehmen.<br />

Nach der Eröffnung der Angebote werden<br />

diese von der Ausschreibungskommission<br />

auf die Vereinbarkeit mit der Spezifikation<br />

der wichtigsten Auftragsbedingungen<br />

geprüft. Die in der Spezifikation festgelegten<br />

Bedingungen müssen beachtet werden,<br />

da andernfalls das Angebot zurückgewiesen<br />

wird. Die wichtigsten Bedingungen,<br />

die in der Spezifikation <strong>und</strong> der<br />

Anzeige festgelegt werden, sind die in Art.<br />

22 des Gesetzes „Recht der öffentlichen<br />

Aufträge“ genannten Bedingungen:<br />

° Der Auftragnehmer besitzt die Genehmigung<br />

zur Ausübung bestimmter Aktivitäten<br />

oder Tätigkeiten, wenn die Gesetze eine<br />

solche Pflicht vorsehen (Berufsregister).<br />

° Der Auftragnehmer besitzt das erforderliche<br />

Wissen <strong>und</strong> die erforderliche Erfahrung<br />

<strong>und</strong> hat das technische Potenzial<br />

sowie Personal, um den Auftrag zu erfüllen<br />

(Referenzen).<br />

° Der Auftragnehmer ist in der wirtschaftlichen<br />

<strong>und</strong> finanziellen Lage, die Erfüllung<br />

des Auftrags abzusichern.<br />

° Der Auftragnehmer ist von dem Verfahren<br />

auf Erteilung des öffentlichen Auftrags nicht<br />

ausgeschlossen (Gewerbezentralregister).<br />

Meist fordern die Auftraggeber zum<br />

Nachweis der oben genannten Bedingungen<br />

folgende Urk<strong>und</strong>en: Bankgutachten,<br />

Verzeichnis der ausgeführten Arbeiten<br />

(Referenzliste), Verzeichnis der angestellten<br />

Arbeitnehmer mit der für den Auftrag<br />

erforderlichen Erfahrung <strong>und</strong> einen Nachweis<br />

der Haftpflichtversicherung.<br />

Nach der Überprüfung der Angebote werden<br />

diese auf weitere Kriterien geprüft.<br />

Das am häufigsten verwendete Kriterium<br />

ist der Preis. Gleichzeitig muss man darauf<br />

achten, dass der Preis gut kalkuliert wird,<br />

um sich nicht einem Risiko des Einspruchs<br />

wegen Dumping-Preisen auszusetzen. Der<br />

Preis soll alle Kosten, die der Auftragnehmer<br />

tragen wird, umfassen, denn nach<br />

Abschluss des Vertrags ist eine Erhöhung<br />

der Vergütung nicht mehr möglich.<br />

14. Normen<br />

Auch im Bereich der technischen Normierung<br />

findet auf EU-Ebene ein Harmonisierungsprozess<br />

statt, der insbesondere die<br />

Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes<br />

fördern soll. Das Deutsche Institut<br />

für Normung vertritt dabei die Interessen<br />

Deutschlands im Komitee für Europäische<br />

Normung (CEN). Beispielsweise gehen<br />

bereits heute 80–90 % aller Normungsvorhaben<br />

des DIN auf europäische oder<br />

internationale Initiativen zurück. Polen ist<br />

seit seinem Beitritt ebenfalls aktives Mitglied<br />

des CEN <strong>und</strong> wird dort durch das Polnische<br />

Komitee für Standardisierung (PKN) vertreten.<br />

Neben dem CEN existieren weiterhin<br />

das Komitee für elektrotechnische<br />

Normung (CENELEC) sowie das Europäische<br />

Institut für Telekommunikationsnormen<br />

(ETSI). Auf internationaler Ebene<br />

kooperiert das CEN mit der Internationalen<br />

Organisation für Standardisierung<br />

(ISO) <strong>und</strong> das CENELEC mit der Inter na ti o -<br />

nalen Kommission für Elek trotechnik (IEC).<br />

Nach dem sogenannten Neuen Konzept<br />

werden in den Europäischen Richtlinien<br />

nicht länger technische Lösungen vorgeschrieben,<br />

sondern Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsanforderungen<br />

festgeschrieben,<br />

die anschließend in nationales Recht umzusetzen<br />

sind. Die festgelegten Anforderungen<br />

werden dann von den verantwortlichen<br />

Normungsinstituten konkretisiert<br />

<strong>und</strong> in Form von entsprechenden Normen<br />

ausgearbeitet <strong>und</strong> wiederum als nationale<br />

Normen in den Mitgliedsstaaten umgesetzt.<br />

In manchen Richtlinien wird für Produkte<br />

die CE-Kennzeichnung (CE steht für Communautés<br />

Européennes, also Europäische<br />

Gemeinschaften) als einheitliches Signal<br />

für die Produktsicherheit vorgeschrieben.<br />

Die Kennzeichnung liegt in Verantwortung<br />

des Herstellers (‚Technischer Reisepass’).<br />

Derzeit gibt es 21 Richtlinien, die<br />

eine CE-Kennzeichnung vorsehen:<br />

1. Niederspannungsgeräte 73/23/EWG<br />

2. Einfache Druckbehälter 87/404/EWG<br />

3. Spielzeug 88/378/EWG<br />

4. Bauprodukte 89/106/EWG<br />

5. Elektromagnetische Verträglichkeit<br />

89/336/EWG<br />

6. Maschinen 98/37/EG<br />

7. Persönliche Schutzausrüstungen<br />

89/686/EWG<br />

8. Nichtselbsttätige Waagen 90/384/EWG<br />

9. Aktive implantierbare medizinische Geräte<br />

90/385/EWG<br />

10. Gasverbrauchseinrichtungen<br />

90/396/EWG<br />

11. Warmwasserheizkessel 92/42/EWG<br />

12. Explosivstoffe für zivile Zwecke<br />

93/15/EWG<br />

52 C. Rechtliche Rahmenbedingungen C. Rechtliche Rahmenbedingungen 53


13. Medizinprodukte 93/42/EWG<br />

14. Explosionsgefährdete Bereiche 94/9/EG<br />

15. Sportboote 94/25/EG<br />

16. Aufzüge 95/16/EG<br />

17. Druckgeräte 97/23/EG<br />

18. In-vitro-Diagnostika 98/79/EG<br />

19. Funkanlagen <strong>und</strong> Telekommunikations-<br />

Endeinrichtungen 99/5/EG<br />

20. Seilbahnen für den Personenverkehr<br />

2000/9/EG<br />

21. Messgeräte 2004/22/EG<br />

Informationen zu allen bisher ausgearbeiteten<br />

Normen, die auf eine Richtlinie<br />

zurückgehen, können auf www.perinorm.<br />

com recherchiert werden. Perinorm ist<br />

eine auch deutschsprachige Datenbank,<br />

die auf Informationen europäischer <strong>und</strong><br />

internationaler Normungsinstitute aus 23<br />

Ländern (darunter auch Polen) zurückgreifen<br />

kann <strong>und</strong> kontinuierlich aktualisiert<br />

wird. Die Nutzung ist jedoch entgeltlich<br />

<strong>und</strong> erfolgt über ein Abonnement (DVD)<br />

oder online im Rahmen einer Jahres -<br />

nutzungslizenz.<br />

Eine von der Europäischen Kommission<br />

<strong>und</strong> anderen Institutionen betriebene<br />

Informationsplattform zu den europäischen<br />

Richtlinien, Normen <strong>und</strong> Standards<br />

ist in englischer Sprache unter<br />

www.newapproach.org verfügbar.<br />

Weitere wichtige Informationsquellen<br />

sind:<br />

° www.din.de<br />

Deutsches Institut für Normung<br />

° www.pkn.pl<br />

Polnisches Komitee für Normung<br />

(polnisch, englisch)<br />

° www.cenorm.be<br />

Komitee für Europäische Normung<br />

(nur englisch)<br />

15. Zertifizierungssysteme, Prüfmethoden<br />

Im Gegensatz zur verpflichtenden CE-<br />

Kennzeichnung steht die sogenannte<br />

Keymark (‚Schlüsselzeichen’). Die Keymark<br />

ist ein freiwilliges europäisches Zertifizierungszeichen(Normenkonformitätszeichen)<br />

von Drittstellen, das die Übereinstimmung<br />

von Produkten mit den Anforderungen<br />

der einschlägigen, zum Zeitpunkt<br />

des Inverkehrbringens der Produkte<br />

auf dem Markt gültigen <strong>und</strong> im Keymark-<br />

Programm für die betreffenden Produkte<br />

gelisteten europäischen Normen nachweist.<br />

Die Keymark ist damit eher ein<br />

Qualitäts- <strong>und</strong> Vertrauenssiegel für Nutzer<br />

<strong>und</strong> Verbraucher. Nutzungsrechte können<br />

in Deutschland über lizenzierte Zertifizierungsstellen<br />

oder direkt bei der Gesellschaft<br />

für Konformitätsbewertung mbH<br />

(DIN CERTCO, www.dincertco.de), die<br />

gleichzeitig Lizenzgeber für deutsche Zertifizierungsstellen<br />

ist, erworben werden.<br />

Das Nutzungsrecht ist unbegrenzt gültig,<br />

sofern nicht die Ergebnisse der jährlichen<br />

Überwachung des Qualitätssicherungs -<br />

systems <strong>und</strong> der zweijährlichen Produktprüfung<br />

beim Hersteller entgegenstehen.<br />

In Polen ist die PKN der Lizenzgeber für<br />

die Zertifizierungsstellen, die die Keymark<br />

vergeben dürfen. Hersteller <strong>und</strong> Importeure<br />

können sich in Polen auch hinsichtlich<br />

der Konformität mit polnischen Standards<br />

von den entsprechenden Stellen<br />

zertifizieren lassen. Sie erhalten das sogenannte<br />

PN-Prüfzeichen (‚Polnischer<br />

Standard’).<br />

Ausführliche Informationen über Normen<br />

im Bereich Bauprodukte <strong>und</strong> Gebäude<br />

sowie über die entsprechenden Rechts -<br />

akte sind beim Hauptamt für Bauaufsicht<br />

erhältlich:<br />

° Urząd Główny Nadzoru Budowlanego<br />

Ul. Krucza 38/42<br />

PL-00-926 Warszawa<br />

Tel. 0048 22 661 80 56<br />

Fax 0048 22 661 81 42<br />

eMail kancelaria@gunb.gov.pl<br />

www.gunb.gov.pl<br />

54 C. Rechtliche Rahmenbedingungen C. Rechtliche Rahmenbedingungen 55


D. Steuerliche Rahmenbedingungen polnischen Körperschaftsteuer (KSt-PL)<br />

unterliegen juristische Personen, die ihren<br />

Sitz oder ihre Geschäftsleitung in Polen<br />

1. Allgemein<br />

Das polnische Steuersystem war in den<br />

vergangenen Jahren umfangreichen Änderungen<br />

ausgesetzt, auch um die notwendigen<br />

Reformen nach dem Beitritt Polens zur<br />

EU umzusetzen. Zudem wurden einige<br />

Steuersätze gesenkt. In vielen Bereichen ist<br />

das polnische Steuerrecht mit dem der<br />

B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland vergleichbar.<br />

So gibt es auch in Polen gr<strong>und</strong>legende<br />

Steuergesetze, die insbesondere Verfahrensvorschriften<br />

regeln <strong>und</strong> als sogenannte<br />

„Mantelgesetze“ für viele andere spezielle<br />

Steuergesetze von Bedeutung sind. Ferner<br />

ist auch die Einteilung der Steuergesetze<br />

in unterschiedliche Kategorien möglich,<br />

so etwa in die Steuerarten Ertragsteuern,<br />

Umsatzsteuern <strong>und</strong> Vermögenssteuern.<br />

Die wichtigsten Ertragsteuern sind die<br />

Körperschaftsteuer <strong>und</strong> die Einkommensteuer<br />

(veranlagt oder pauschaliert). Eine<br />

Gewerbesteuer oder eine vergleichbare<br />

Zuschlagsteuer wird in Polen nicht erhoben.<br />

Zu den sogenannten Umsatzsteuern<br />

zählen die Umsatzsteuer, die Verbrauchsteuer<br />

<strong>und</strong> die Lotteriesteuer. Unter die<br />

Vermögenssteuern werden u. a. die Erbschaft-<br />

<strong>und</strong> Schenkungssteuer, die Immobiliensteuer,<br />

die Kraftfahrzeugsteuer <strong>und</strong><br />

die Stempelgebühr subsumiert.<br />

Hinsichtlich der Ertragsbesteuerung ist<br />

zunächst zu differenzieren, ob die in<br />

Polen erzielten Einkünfte als natürliche<br />

Person (es gilt das polnische Einkommsteuergesetz,<br />

EStG-PL * ) oder als juristische<br />

Person (es gilt das polnische Körperschaftsteuergesetz,<br />

KStG-PL) erzielt werden.<br />

Weiterhin ist zu differenzieren, ob<br />

eine beschränkte oder eine unbeschränkte<br />

Steuerpflicht vorliegt. Wesentlicher<br />

Unterschied zwischen beiden ist der<br />

Umfang der Einkünfte, die der Besteuerung<br />

unterliegen. Während bei der<br />

beschränkten Steuerpflicht nur die in<br />

Polen erzielten Einkünfte der Besteuerung<br />

unterliegen (sog. Territorialprinzip), werden<br />

bei der unbeschränkten Steuerpflicht<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich sämtliche Einkünfte besteuert.<br />

Es gilt hierbei das Welteinkommensprinzip.<br />

Im Rahmen der nachfolgenden<br />

Darstellung <strong>und</strong> Beispiele wurde aus Vereinfachungsgründen<br />

auf die Einbeziehung<br />

des Solidaritätszuschlages (SolZ) in<br />

Deutschland verzichtet.<br />

2. Die polnische Körperschaftsteuer<br />

*<br />

Zu den wichtigsten Steuern für Unternehmer<br />

in Polen bzw. Unternehmer, die in<br />

Polen wirtschaftlich tätig sind, zählt die<br />

Körperschaftsteuer (podatek dochodowy<br />

od osób prawnych). Der unbeschränkten<br />

aus Vereinfachungsgründen werden die polnischen<br />

Vorschriften im Folgenden mit dem Zusatz PL versehen<br />

haben, auch wenn sie sich erst in Gründung<br />

befinden. Häufig anzutreffende<br />

Rechtsformen sind die sp. z o.o. (GmbH)<br />

<strong>und</strong> die S.A. (AG).<br />

Die der Besteuerung zugr<strong>und</strong>e liegenden<br />

Bücher sind in Polen gr<strong>und</strong>sätzlich in polnischer<br />

Sprache zu führen. Die polnische<br />

Körperschaftsteuer ist eine Veranlagungssteuer.<br />

Gegenstand der Besteuerung ist<br />

das Einkommen von juristischen Personen<br />

(vgl. Art. 7 KStG-PL), mithin die um<br />

abzugsfähige Betriebsausgaben geminderten<br />

Erträge, wobei die Einkunftsart –<br />

wie in der deutschen Regelung des § 8<br />

Abs. 1 KStG – gr<strong>und</strong>sätzlich keine Rolle<br />

spielt. Der Körperschaftsteuersatz beträgt<br />

19 Prozent. Steuerjahr ist regelmäßig das<br />

Kalenderjahr bzw. in Abstimmung mit<br />

den zuständigen Finanzbehörden ein ab -<br />

weichender Zeitraum von zwölf Monaten.<br />

Da der Begriff des Ertrages im KStG-PL<br />

nicht hinreichend definiert ist, wird diesbezüglich<br />

eine sehr weite Auslegung<br />

bevorzugt, nach der jede Zuwendung, die<br />

einen Geldeswert besitzt, als Ertrag gilt.<br />

Ausnahmen sind gesetzlich genau festgelegt.<br />

Eine ebenso klare wie restriktive<br />

Regelung beinhalten die gesetzlichen<br />

Regelungen zum Betriebsausgabenabzug<br />

(Art. 15,16 ff. KStG-PL). Erwerbsaufwendungen<br />

liegen danach vor, wenn die<br />

nachfolgenden Tatbestandsmerkmale<br />

kumulativ erfüllt sind:<br />

° Ausgaben wurden vom Steuerpflichtigen<br />

getragen,<br />

° Ausgaben stehen in unmittelbarem<br />

Zusammenhang mit der ausgeübten<br />

(Wirtschafts-)Tätigkeit,<br />

° es besteht ein Ursachenzusammenhang<br />

mit einer Erhöhung der Einnahmen <strong>und</strong><br />

° die Ausgaben können belegt werden.<br />

Zu den nicht abziehbaren Aufwendungen<br />

zählen beispielsweise Aufwendungen für<br />

den Erwerb, die selbstständige Herstellung<br />

oder die Verbesserung von Sachanlagen<br />

<strong>und</strong> immateriellen Vermögensgegenständen.<br />

Nennenswert ist darüber hinaus,<br />

dass auch das polnische Körperschaft -<br />

steuerrecht ein Betriebsausgabenabzugsverbot<br />

aufgr<strong>und</strong> „übermäßiger“ Gesellschafter-Fremdfinanzierung<br />

kennt (sog.<br />

„Thin Capitalisation“). Außerdem führen<br />

auch im polnischen Körperschaftsteuerrecht<br />

Rechtsverhältnisse zwischen der<br />

Gesellschaft <strong>und</strong> dem Gesellschafter nur<br />

insoweit zu abzugsfähigen Betriebsausgaben,<br />

als dass diese angemessen sind. Ohne<br />

rechtlichen Gr<strong>und</strong> gezahlte Beträge sind<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich vom Abzug ausgeschlossen.<br />

Entsprechend den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes<br />

können Verluste<br />

(d. h. negative Einkommen) im polnischen<br />

Körperschaftsteuerrecht nicht rückgetragen<br />

werden, sondern sind allenfalls in<br />

den folgenden fünf Jahren vortrags- <strong>und</strong><br />

somit ausgleichsfähig. Möglich ist darüber<br />

hinaus auch eine unterjährige Verlustgeltendmachung<br />

bei der Ermittlung der KSt-<br />

Vorauszahlungen.<br />

56 C. Steuerliche Rahmenbedingungen D. Steuerliche Rahmenbedingungen 57


Dividendenausschüttungen an unwesentlich<br />

beteiligten Gesellschaften unterliegen<br />

einer 19 %igen Dividendensteuer, die<br />

Abgeltungswirkung hat. Um eine Doppelbesteuerung<br />

zu vermeiden, kann die die<br />

Dividende empfangende Gesellschaft die<br />

Quellensteuer auf ihre eigene Körperschaftsteuer<br />

anrechnen, soweit sie eigene<br />

Körperschaftsteuer zahlt. Im Fall der<br />

wesentlichen Beteiligung erfolgt durch<br />

die Umsetzung der Mutter-Tochter-Richt -<br />

linie (MTRL) seit dem 01. Mai 2004 bei<br />

dem aus polnischer Sicht ausländischen<br />

Lösung:<br />

(<strong>und</strong> inländischen) Muttergesellschaften<br />

eine Freistellung von der Dividenden steuer.<br />

Beispiel Tochterunternehmen<br />

Die deutsche D-GmbH verfügt über eine<br />

100 %ige Tochtergesellschaft in Polen.<br />

Diese PL-GmbH erwirtschaftet einen<br />

Gewinn vor Steuern von 100 GE. Der<br />

Nachsteuergewinn wird an die deutsche<br />

Mutter ausgeschüttet. Zur Veranschaulichung<br />

die folgende Übersicht:<br />

Gewinn (EBIT) der PL-GmbH 100,00<br />

KSt 19 % ./. 19,00<br />

Gewinn nach Steuern 81,00<br />

Quellenst.-Freistellung gemäß Art. 22 IV KStG-PL ./. 0,0<br />

Zufluss nach Deutschland 81,00<br />

Einkommen der D-GmbH i. S. d. KStG-D 81,00<br />

./. Steuerbefreiung § 8b I KStG ./. 81,00<br />

Hinzurechnung nichtabzugsfähiger<br />

Betriebsausgaben gem. § 8b V KStG-D 4,05<br />

GewSt (geschätzt) ./. 0,68<br />

KSt-D (auf 3,37) ./. 0,84<br />

(inländische Steuerbelastung 1,52 %)<br />

Einkommen nach Steuern 79,48<br />

Steuerbelastung auf Ebene der Körperschaften: 20,52 %<br />

(Anm.: Berechnung der deutschen Besteuerung erfolgte unter Berücksichtigung der Rechtslage<br />

des Veranlagungszeitraumes 2007)<br />

Ausnahmeregelung Sonderwirtschaftszone<br />

Nicht zuletzt aufgr<strong>und</strong> fehlender Finanzmittel<br />

gibt es in Polen bislang für Unternehmen<br />

keine Förderungen in Form direkter<br />

Zuwendungen (beispielsweise Investitionszulagen<br />

<strong>und</strong> -zuschüsse). Um die<br />

Standortattraktivität dennoch zu erhöhen,<br />

wurden seit 1994 sogenannte Sonderwirtschaftszonen<br />

geschaffen, deren Vergünstigungen<br />

in der Regel eine zehnjährige<br />

Körperschaft- bzw. Einkommensteuerbefreiung<br />

<strong>und</strong> für maximal weitere zehn<br />

Jahre eine Besteuerung zum halben dann<br />

geltenden Steuersatz vorsahen. In Erfüllung<br />

der Vorgaben der EU wurde die Förderung<br />

2001 reformiert <strong>und</strong> an die<br />

Höchstgrenzen der EU angepasst, wobei<br />

aber „alten“ Investitionen Bestandsschutz<br />

gewährt wird. Damit können Investoren,<br />

die eine Beteiligung an einem nach früherem<br />

Recht begründeten Unternehmen<br />

erwerben, wei terhin in den Genuss der<br />

alten Regelung kommen. Alternativ können<br />

sie durch Neugründung die aktuelle<br />

Regelung in Anspruch nehmen, die trotz<br />

der europarechtlichen Vorgaben ebenfalls<br />

umfangreiche Begünstigungen vorsieht.<br />

3. Die polnische Einkommensteuer<br />

Das polnische Einkommensteuergesetz<br />

(EStG-PL) vom 26.07.1991 wurde ebenfalls<br />

aus den bereits genannten Gründen<br />

mehrfach geändert. Von den gesamten<br />

Steuereinnahmen Polens entfallen in etwa<br />

23 Prozent (nach Angaben des polnischen<br />

Finanzministeriums) auf die Einkommensteuer,<br />

die zwischen dem Staat, den Gemein<br />

den, den Landkreisen <strong>und</strong> den Regie -<br />

rungsbezirken aufgeteilt wird. Sie ist eine<br />

Jahressteuer <strong>und</strong> stellt die einzige direkte<br />

ertragsteuerliche Belas tung für natürliche<br />

Personen dar, da die Gewerbesteuer in<br />

Polen bereits 1939 abgeschafft wurde.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt auch in Polen das Prinzip<br />

der Individualbesteuerung, d. h. jede<br />

natürliche Person besteuert die von ihr<br />

erzielten Einkünfte (vgl. Art. 1 EStG-PL).<br />

Ausnahmen hiervon sind jedoch beispielsweise<br />

bei der Besteuerung von Minderjährigen<br />

anzutreffen, deren Einkünfte je nach<br />

Einzelfall auch bei den Eltern versteuert<br />

werden (vgl. Art. 7 EStG-PL).<br />

Natürliche Personen unterliegen der polnischen<br />

unbeschränkten Steuerpflicht,<br />

wenn sie in Polen einen Wohnsitz innehaben<br />

(vgl. Art. 3 EStG-PL). Ein solcher Wohnsitz<br />

wird vereinfacht ausgedrückt angenommen,<br />

wenn der persönliche oder wirtschaftliche<br />

Lebensmittelpunkt in Polen gelegen<br />

ist oder man sich in Polen länger als<br />

183 Tage auf ein Jahr gerechnet aufhält.<br />

Bei gleichzeitiger Erfüllung eines Wohn -<br />

sitztatbestandes (oder ge wöhnlichen Aufenthalts)<br />

in Deutschland muss die Rangfolge<br />

anhand des Doppelbesteuerungs -<br />

abkommens Deutschland-Polen vom<br />

01. Januar 2005 untersucht werden.<br />

Der Einkommensteuer unterliegen nach<br />

Art. 10 Abs. 1 EStG-PL in Polen neun Einkunftsarten.<br />

Im Einzelnen sind dies die<br />

Einkünfte aus:<br />

58 D. Steuerliche Rahmenbedingungen D. Steuerliche Rahmenbedingungen 59


° nichtselbstständiger Arbeit (Art. 10 Nr. 1<br />

i. V. m. Art. 12 EStG-PL),<br />

° selbstständiger Arbeit (Art. 10 Nr. 2<br />

i. V. m. Art. 13 EStG-PL),<br />

° Wirtschaftsbetätigung (Art. 10 Nr. 3<br />

i. V. m. Art. 14 EStG-PL),<br />

° landwirtschaftlicher Produktion (Art. 10<br />

Nr. 4 i. V. m. Art. 15 EStG-PL),<br />

° Immobilienüberlassung (Art. 10 Nr. 5<br />

i. V. m. Art. 16 EStG-PL),<br />

° Vermietung (Art. 10 Nr. 6 i. V. m. Art.<br />

16a EStG-PL),<br />

° Kapitalvermögen <strong>und</strong> Vermögensrechten<br />

(Art. 10 Nr. 7 i. V. m. Art. 17,<br />

18 EStG-PL),<br />

° Veräußerungsgeschäften (Art. 10 Nr. 8<br />

i. V. m. Art. 19 EStG-PL) <strong>und</strong><br />

° sonstigen Quellen (Art. 10 Nr. 9 i. V. m.<br />

Art. 20 EStG-PL).<br />

Verluste, die in den einzelnen Einkunftsarten<br />

erzielt werden, können nur innerhalb<br />

derselben Einkunftsart verrechnet <strong>und</strong><br />

maxi mal fünf Jahre (!) vorgetragen werden.<br />

Hierbei ist eine jährliche Begrenzung<br />

auf 50 Prozent der Einkünfte zu beachten.<br />

Ein Verlustrücktrag entsprechend § 10d<br />

EStG-D ist nicht möglich.<br />

Bei der Ermittlung der einzelnen Einkünfte<br />

gilt jeweils das objektive Nettoprinzip,<br />

d. h. den Erwerbseinnahmen werden die<br />

entsprechenden Erwerbsaufwendungen<br />

gegenübergestellt. Hierbei ist jedoch zu<br />

beachten, dass die Abziehbarkeit von<br />

Erwerbsaufwendungen in Polen weitaus<br />

restriktiver geregelt ist <strong>und</strong> der Abzug in<br />

den jeweiligen Vorschriften regelmäßig<br />

abschließenden Charakter besitzt. Bei den<br />

abziehbaren Aufwendungen werden<br />

Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />

ebenfalls über mehrere Jahre im Wege<br />

der Abschreibung auf Abnutzung geltend<br />

gemacht, Kraftfahrzeuge beispielsweise<br />

mit 20 Prozent jährlich (vgl. Art. 22i ff.<br />

EStG-PL). Bei bestimmten Einnahmen erfolgt<br />

eine pauschale Ermittlung der Einkünfte,<br />

d. h. die Erwerbseinnahmen werden ungeachtet<br />

der tatsächlichen Erwerbsaufwendungen<br />

belastet. Hiervon sind beispielsweise<br />

Einnahmen aus der Veräußerung von Immobilien<br />

(10 %), Renten (10 %), Zinsen <strong>und</strong><br />

Dividenden (19 %) betroffen. Ferner dürfen<br />

seit dem 01. Januar 2004 Steuerpflichtige<br />

ihre Einkünfte aus Wirtschaftstätigkeit<br />

von der Regelbesteuerung abspal ten<br />

<strong>und</strong> einem linearen Steuertarif von 19 %<br />

unterwerfen (Optionsrecht). Innerhalb<br />

der einzelnen Einkunftsarten sind überdies<br />

bestimmte Pauschalen für Erwerbsaufwen -<br />

dungen verankert, wobei das objektive<br />

Netto prinzip teilweise dadurch eingeschränkt<br />

ist, dass mitunter ein Abzug von höheren<br />

Erwerbsaufwendungen ausgeschlossen wird.<br />

Von den Einkünften, die keiner Sonder -<br />

besteuerung unterliegen, können noch<br />

bestimm te Abzüge vorgenommen werden,<br />

vergleichbar mit dem deutschen Son -<br />

derausgabenabzug. Die sich dann ergebende<br />

Bemessungsgr<strong>und</strong>lage unterliegt einem<br />

Stufentarif. Ebenfalls kann bei Verheirateten<br />

ein „Splittingtarif“ angewandt werden.<br />

Pauschal ausgedrückt ist die steuer -<br />

liche Belastung durch die polnische Ein -<br />

kommensteuer bei geringeren Ein künften<br />

höher <strong>und</strong> bei hohen Einkünften geringer<br />

als in Deutschland. Dies hat seine Ursache<br />

in den verhältnismäßig geringeren Gr<strong>und</strong> -<br />

freibeträgen (welche in Deutsch land das<br />

steuerliche Existenzmini mum von der Be -<br />

steuerung ausnehmen) bei gleichzeitig<br />

vorhandenen höheren Eingangsteuersätzen<br />

einerseits <strong>und</strong> niedrigeren Spitzensteuersätzen<br />

(für 2007 <strong>und</strong> 2008: 40 %, für 2009:<br />

32 Prozent geplant) anderer seits. Die Krankenversicherungsbeiträge<br />

(9 % der Steuerbemessungsgr<strong>und</strong>lage)<br />

können von der<br />

vorläufigen Steuerlast bis zu 7,75 % ab ge -<br />

zogen werden. Es ergibt sich ein Stufentarif.<br />

Bei beschränkt steuerpflichtigen natürlichen<br />

Personen kommen regelmäßig die gleichen<br />

Besteuerungssätze zur Anwendung, wobei<br />

nur die polnischen Einkünfte gem. Art. 3<br />

Abs. 2b EStG-PL zur Besteuerung herangezogen<br />

werden. Für die Vorteilhaftigkeit<br />

eines unternehmerischen Engagements in<br />

Polen ist – zumindest für in Deutschland<br />

ansässige Unternehmer – nicht nur die<br />

dortige Steuerbelastung von Bedeutung.<br />

Entschei dend ist vielmehr das Zusammen -<br />

spiel von deutschen <strong>und</strong> polni schen Be steue -<br />

rungs vorschriften bzw. deren bilaterale<br />

Abstimmung. Bedeutung erlangt hierbei das<br />

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen<br />

Deutschland <strong>und</strong> Polen (DBA D/PL)<br />

von 1972, welches zum 01.01.2005 durch<br />

ein Revisionsabkommen ersetzt wurde.<br />

Beispiel Betriebsstätte i. S. des DBA<br />

A ist eine natürliche Person (Einzelunternehmer<br />

oder Gesellschafter einer Mitunternehmerschaft)<br />

mit Wohnsitz in<br />

Deutschland <strong>und</strong> erzielt in Polen Einkünfte<br />

aus Wirtschaftstätigkeit in Höhe von 100<br />

vor Steuern durch eine dort unterhaltene<br />

Betriebstätte. A erzielt in Deutschland<br />

weitere Einkünfte <strong>und</strong> unterliegt hier der<br />

höchsten Progressionsstufe (45 %). A<br />

optiert zum linearen Tarif mit 19 % ESt-PL.<br />

60 D. Steuerliche Rahmenbedingungen D. Steuerliche Rahmenbedingungen 61<br />

Lösung:<br />

A ist mit den in Polen erzielten Einkünften mangels Wohnsitz lediglich beschränkt steuerpflichtig.<br />

Gewinn vor Steuern 100,00<br />

ESt-PL ./. 19,00<br />

Einkommen nach Steuern 81,00<br />

In D werden die Einkünfte aus Polen unter Progressionsvorbehalt<br />

freigestellt (Art. 7 I i. V. m. Art. 5 <strong>und</strong> Art. 24 I lit. a) DBA D/PL).<br />

Zufluss nach Deutschland 81,00<br />

ESt-D (Freistellung) 0,00<br />

Einkommen nach Steuern 81,00<br />

Steuerbelastung gesamt 19 %


Für die (Gesamt-) Steuerbelastung ist ferner<br />

zu beachten, dass der deutsche Durch -<br />

schnittssteuersatz durch die freigestellten<br />

polnischen Einkünfte erhöht wird <strong>und</strong> da -<br />

durch eine zusätzliche Besteuerung eintritt.<br />

Die Einkommensteuererklärung hat bis spä -<br />

testens zum 30. April des Folgejahres zu<br />

erfolgen. Verstöße hiergegen können Geld -<br />

bußen, Nichtzahlungen von Steuern sogar<br />

empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen.<br />

Auch in Polen werden Vorauszahlungen<br />

auf die Einkommensteuer erhoben, soweit<br />

nicht ohnehin ein Abzug von den Erträgen<br />

vorgenommen wird.<br />

4. Die polnische Umsatzsteuer (VAT)<br />

Das polnische Umsatzsteuergesetz ist aufgr<strong>und</strong><br />

des EU-Beitritts zum 01. Mai 2005<br />

in weiten Teilen identisch oder vergleichbar<br />

mit den deutschen Regelungen. Im Kern<br />

steht hierbei auch das europäische Binnen -<br />

marktrecht. Die Gr<strong>und</strong>systematik beinhaltet<br />

ein All-Phasen-Netto-Umsatzsteuer-<br />

System mit Vorsteuerabzug. Dies bedeutet,<br />

dass die Umsatzsteuer auf jeder „Verkaufsstufe“<br />

erhoben wird <strong>und</strong> von einem<br />

nachfolgenden Unternehmer bei Vorliegen<br />

der notwendigen Voraussetzungen als Vorsteuer<br />

abgezogen werden kann. Im Re gel -<br />

fall setzt der Vorsteuerabzug das Vorliegen<br />

von eigenen umsatzsteuerpflich tigen Umsätzen<br />

voraus. Die Gr<strong>und</strong>züge des Bin nen -<br />

marktrechts (innergemeinschaftlicher Erwerb<br />

versus innergemeinschaftliche Lieferung)<br />

sind auch im polnischen Recht verankert.<br />

Neben dem von der Umsatzsteuer befreiten<br />

Umsatz kennt das polnische Umsatzsteuerrecht<br />

vier Steuersätze (0 %, 3 %,<br />

7 % <strong>und</strong> den Regelsteuersatz von 22 %).<br />

Mit den niedrigeren Steuersätzen werden<br />

bestimmte begünstigte Waren <strong>und</strong> Dienstleistungen<br />

besteuert (Medikamente beispielsweise<br />

mit 7 %).<br />

Die im Regelfall monatlich abzugebenden<br />

Umsatzsteuervoranmeldungen müssen bis<br />

zum 25. des Folgemonats beim Finanzamt<br />

abgegeben werden.<br />

Zu Beginn ihrer steuerpflichtigen Ver -<br />

kaufs tätigkeit müssen sich Unternehmer<br />

gr<strong>und</strong> sätzlich beim Finanzamt registrieren<br />

lassen, es sei denn, sie üben ausschließlich<br />

steuerfreie Tätigkeiten aus oder sind von<br />

der Steuer befreit (etwa weil der Vo r -<br />

jahres umsatz unter 10.000 Euro lag).<br />

Ein deutscher Unternehmer, der in Polen<br />

steuerpflichtige Dienstleistungen verkauft,<br />

kann sich umsatzsteuerrechtlich registrieren<br />

lassen, selbst wenn er hier keinen Firmensitz,<br />

keine Niederlassung oder keine<br />

Betriebstätte im Sinne des polnisch-deutschen<br />

Doppelbesteuerungsabkommens<br />

innehat.<br />

Damit hat er die gleichen Rechte <strong>und</strong><br />

Pflichten wie der polnische Unternehmer.<br />

Für den Verkauf von Waren in Polen muss<br />

er sich beim zuständigen Finanzamt registrieren<br />

lassen. Hierfür sind einige Dokumente<br />

vorzulegen. Die Registrierung eines<br />

ausländischen Unternehmers hat den Vorteil,<br />

dass die geschuldete Umsatzsteuer<br />

(auf Tätigkeiten, die der Umsatzsteuer in<br />

Polen unterliegen) mit der Vorsteuer für<br />

den Kauf von Waren <strong>und</strong> Dienstleistungen<br />

in Polen <strong>und</strong> für den Import von<br />

solchen Waren <strong>und</strong> Dienst leis tungen verrechnet<br />

werden kann.<br />

Ausländische Firmen, die in Polen nicht<br />

registriert sind, können in bestimmten<br />

Fällen die Vorsteuer auf in Polen gekaufte<br />

Waren <strong>und</strong> Dienstleistungen zurückerhalten.<br />

Ein ausländischer Unternehmer<br />

muss, um die Rückerstattung der Vorsteuer<br />

zu erwirken, bestimmte Bedingungen<br />

erfüllen: Er muss sich umsatzsteuerlich<br />

in dem Land registrieren, in<br />

dem sich sein Wohn- oder Geschäfts sitz<br />

bzw. der Ort, an dem er geschäftlich<br />

tätig ist, befindet. Auch darf er regel -<br />

mäßig auf dem polnischen Gebiet keine<br />

wirtschaftliche Tätigkeit ausführen, die<br />

der polnischen Umsatzsteuer unterliegt.<br />

Darüber hinaus muss für die Vorsteuer -<br />

erstattung das Gegenseitigkeitsprinzip<br />

erfüllt sein, d. h. polnische Unternehmer<br />

müssen in dem Land, in dem die ausländische<br />

Firma registriert ist, die die Vorsteuererstattung<br />

in Polen beantragt, das<br />

Recht haben, die Umsatzsteuer unter<br />

ähnlichen Bedingungen zurückzuerhalten.<br />

Wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt<br />

sind, erfolgt die Vorsteuererstattung.<br />

5. Die Rechtsgeschäftsteuer<br />

Ab 2001 wurde in Polen die sog. Rechtsgeschäftsteuer<br />

(RgSt) eingeführt, die zuvor<br />

auf der Gr<strong>und</strong>lage des Verwaltungsgebührgesetzes<br />

erhoben wurde <strong>und</strong> gewis -<br />

se Ähnlichkeiten zur Umsatzsteuer aufweist.<br />

Die Steuer wird auf Verträge erhoben,<br />

mit denen eine Vermögensverlagerung<br />

verb<strong>und</strong>en ist, bei denen das polnische<br />

Umsatzsteuergesetz nicht angewandt<br />

wird, also insbesondere bei Vermögensverlagerungen<br />

im außerunternehmerischen<br />

Bereich. Verträge, die unter die<br />

Rechtsgeschäftsteuer fallen können, sind<br />

u. a. Kauf- <strong>und</strong> Tauschverträge von Gegen -<br />

ständen <strong>und</strong> Vermögensrechten, Darlehensverträge,<br />

Gesellschaftsverträge,<br />

Schenkungsverträge <strong>und</strong> Bestellungsverträge<br />

von Hypotheken <strong>und</strong> entgeltlichem<br />

Nießbrauch.<br />

Die Rechtsgeschäftsteuer ist eine Pauschalsteuer,<br />

die entweder als bestimmter<br />

Prozentsatz (meist 0,5–2 %) oder aber<br />

als feste Summe abgezogen wird. Welche<br />

Berechnung Anwendung findet, hängt<br />

von dem jeweiligen Vertrag ab.<br />

Beispiel Unternehmenskauf<br />

Der Erwerb oder die Veräußerung eines<br />

Unternehmens ist in Polen nach dem Umsatzsteuergesetz<br />

(Art. 6 Abs. 1 VATU) als<br />

nicht steuerbare Tätigkeit einzustufen. Da<br />

insoweit das polnische Umsatzsteuergesetz<br />

keine Anwendung findet, fällt ein solcher<br />

Vorgang unter die Rechtsgeschäftsteuer.<br />

62 D. Steuerliche Rahmenbedingungen D. Steuerliche Rahmenbedingungen 63


6. Gr<strong>und</strong>züge des Verfahrensrechts<br />

Wie bereits ausgeführt, ähneln die pol -<br />

nischen Verfahrensvorschriften, welche<br />

überwiegend in der polnischen Abgabenordnung<br />

(AO-PL) geregelt sind, den<br />

deutschen Verfahrensregeln. So wird beispielsweise<br />

in Art. 17 ff. AO-PL die örtliche<br />

Zuständigkeit der entsprechenden<br />

Finanzbehörde geregelt. Die Rechtshandlungen<br />

der polnischen Finanzbehörden<br />

werden als Verwaltungsakte (decysja)<br />

<strong>und</strong> Beschlüsse (postanowienie) ausgeführt.<br />

Hinsichtlich der sog. „Muss“- oder<br />

„Kann“-Inhalte der Rechtshandlungen<br />

der polnischen Behörden gelten vergleich -<br />

bare Gr<strong>und</strong>sätze (insbesondere die Rechts -<br />

mittelbelehrung sowie faktische <strong>und</strong><br />

rechtliche Begründung etc.).<br />

Ein erlassener Verwaltungsakt oder Be -<br />

schluss kann von den befugten (d. h. im<br />

Regelfall von den vom Inhalt betroffenen)<br />

Personen angefochten werden, wobei<br />

der Widerspruch innerhalb von 14 Tagen<br />

ab dem Tag der Zustellung des Verwaltungsaktes<br />

erfolgen muss (vgl. Art. 133<br />

ff., 223 ff. AO-PL). Der Widerspruch<br />

kann schriftlich, mündlich zu Protokoll,<br />

telegrafisch, per Telefax oder per E-Mail<br />

bei der Behörde erhoben werden, welche<br />

die Rechtshandlung erlassen hat.<br />

Soweit die gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Erklärungen nicht oder nicht fristgemäß<br />

abgegeben werden oder sich aus den eingereichten<br />

Unterlagen keine verwertbaren<br />

Informationen ableiten lassen, besteht<br />

auch für die polnische Finanzverwaltung<br />

die Möglichkeit, die Besteuerungsgr<strong>und</strong> -<br />

lagen im Wege der sachgerechten Schätzung<br />

zu ermitteln (vgl. Art. 23 AO-PL). Je<br />

nach Sachverhalt kommen hierbei unterschiedliche<br />

Schätzungsmethoden zur<br />

Anwendung. Weitere Kontrollmöglichkeiten<br />

außerhalb des Festsetzungsverfahrens<br />

bietet die Betriebsprüfung, die im Gesetz<br />

vom 28. September 1991 geregelt ist.<br />

Für Geschäftsk<strong>und</strong>en von polnischen<br />

Unternehmern besteht überdies die Möglichkeit,<br />

eine Art Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />

entweder direkt vom Geschäftspartner<br />

oder über Art. 306 Buchst.<br />

e) i. V. m. Art. 306 h) AO-PL vom polnischen<br />

Finanzamt gegen Gebühr zu erhalten.<br />

Aus dieser wird vor allem ersichtlich,<br />

ob der potenzielle Geschäftspartner Steuerschulden<br />

besitzt.<br />

Im Gegensatz zur deutschen Finanzgerichtsbarkeit<br />

(Finanzgerichte der Länder<br />

<strong>und</strong> B<strong>und</strong>esfinanzhof) werden gerichtliche<br />

Auseinandersetzungen in Polen vor<br />

den Verwaltungsgerichten <strong>und</strong> Oberverwaltungsgerichten<br />

ausgetragen. Eine<br />

eigene Finanzgerichtsbarkeit ist demnach<br />

nicht vorhanden.<br />

7. Direktinvestitionen deutscher<br />

Investoren in Polen<br />

Für potenzielle Investoren stellt sich im<br />

Regelfall aus steuerlicher Sicht zunächst<br />

die Frage, ob eine Direktinvestition in<br />

Form einer Betriebstätte (entweder als<br />

Tochter-Personengesellschaft oder als<br />

sonstige Direktinvestition) erfolgen soll<br />

oder ob eine Tochter-Kapitalgesellschaft<br />

gegründet oder erworben werden soll.<br />

Basierend auf den zuvor dargestellten<br />

Gr<strong>und</strong>zügen des polnischen Steuerrechts<br />

ergeben sich mitunter f<strong>und</strong>amentale<br />

Unterschiede. So hat die Beteiligung an<br />

einer Kapitalgesellschaft zunächst eine<br />

Abschirmwirkung dahingehend, dass die<br />

Körperschaft allein das erzielte Ergebnis<br />

versteuern muss. Hingegen erfolgt die<br />

Besteuerung bei einer Betriebstätte (oder<br />

Beteiligung an einer Personengesellschaft)<br />

zunächst in Polen <strong>und</strong> anschließend in<br />

Deutschland ebenfalls unter Anrechnung<br />

der polnischen Steuer, alternativ unterliegen<br />

die Einkünfte bei aktiv tätigen Betrieb -<br />

stätten regelmäßig nur dem Progressionsvorbehalt<br />

(vgl. Art. 24 DBA D/PL). Eine<br />

Verlagerung der Ergebnisse auf den<br />

Anteilseigner erfolgt bei der Kapitalgesellschaft<br />

regelmäßig erst durch die Ausschüttung<br />

des Ergebnisses.<br />

Eine Entscheidung über die Art der Investition<br />

sollte jedoch nicht ausschließlich<br />

unter Beachtung der steuerlichen Unterschiede<br />

erfolgen, sondern auch wirtschaft -<br />

liche Überlegungen mit einbeziehen.<br />

64 D. Steuerliche Rahmenbedingungen D. Steuerliche Rahmenbedingungen 65


E. Marketing, Beratung <strong>und</strong> Förderung Staatskanzlei<br />

1. Messen <strong>und</strong> Marketing<br />

Das Fernsehen ist auch in Polen das wichtigste<br />

Werbeinstrument. Im Investitionsgüterbereich<br />

haben jedoch vor allem Einschaltungen<br />

in Fachzeitschriften die größte<br />

Bedeutung. Für Konsumgüter eignet<br />

sich dagegen eher Radiowerbung.<br />

Die Deutsch-Polnische Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer<br />

bietet Unternehmen auf ihrer<br />

Internetseite auch verschiedene Möglichkeiten<br />

an, ihre Werbung in Printmedien<br />

oder online zu platzieren.<br />

Eine Messeteilnahme oder bereits ein einfacher<br />

Messebesuch sind ebenfalls sehr<br />

gute Werbeinstrumente. Polnische Messen<br />

bieten darüber hinaus einen guten<br />

Überblick über die Wettbewerbssituation<br />

auf dem polnischen Markt <strong>und</strong> zahlreiche<br />

Möglichkeiten zur Kontaktherstellung mit<br />

potenziellen Geschäftspartnern.<br />

Informationen über polnische Messen finden<br />

sich beispielsweise unter www.auma.de.<br />

Norddeutsches Handwerk International<br />

bietet kontinuierlich Unternehmerreisen<br />

zu polnischen Messen an. Informationen<br />

finden Sie unter<br />

www.handwerk-vhn.de/nhi.htm<br />

2. Ansprechpartner, Beratung <strong>und</strong><br />

Förderinstitutionen<br />

a) Institutionen in Niedersachsen<br />

Die Angebote <strong>und</strong> Informationsmöglichkeiten<br />

für Unternehmer <strong>und</strong> Unternehmen,<br />

die in Polen eine Geschäftstätigkeit<br />

aufnehmen wollen, sind vielfältig.<br />

Die Teilnahmen an den in regelmäßigen<br />

Abständen durchgeführten Delegationsreisen<br />

des Wirtschaftsministeriums, die<br />

sich gerade auch an niedersächsische<br />

KMU richten, ermöglichen hervorragende<br />

Kontaktanbahnungen. Daneben sind die<br />

Beratungsleistungen der IHKs (auch für<br />

das internationale Geschäft) sowie der<br />

Beratungsagentur „Norddeutsches Handwerk<br />

International“ umfangreich.<br />

aa) Landesregierung<br />

Landesregierung<br />

Der Landesregierung steht der Ministerpräsident<br />

vor. Er vertritt das Land auch in<br />

allen Angelegenheiten, die mit dem Ausland<br />

in Verbindung stehen.<br />

° Niedersächsische Landesregierung<br />

Planckstraße 2, 30169 Hannover<br />

Tel. 0049 511 120 0<br />

Fax 0049 511 120 6830<br />

www.niedersachsen.de<br />

Die Niedersächsische Staatskanzlei unterstützt<br />

den Ministerpräsidenten bei Erfüllung<br />

seiner Aufgaben. Sie ist verantwortlich<br />

für den Informationsaustausch zwischen<br />

der Regierung <strong>und</strong> den Ministerien<br />

<strong>und</strong> koordiniert die wichtigsten Regierungsvorhaben.<br />

Sie pflegt Kontakte mit<br />

anderen B<strong>und</strong>esländern, koordiniert die<br />

außenpolitischen Angelegenheiten des<br />

Landes sowie die Arbeit der niedersächsischen<br />

Vertreter im B<strong>und</strong>esrat <strong>und</strong> vertritt<br />

die Interessen des Landes in der Europäischen<br />

Union.<br />

° Niedersächsische Staatskanzlei<br />

Planckstraße 2, 30169 Hannover<br />

Tel. 0049 511 120 0<br />

Fax 0049 511 120 6830<br />

eMail poststelle@stk.niedersachsen.de<br />

www.stk.niedersachsen.de<br />

Europäisches Informations-Zentrum<br />

Niedersachsen (EIZ)<br />

Der Staatskanzlei ist das Europäische<br />

Informations-Zentrum Niedersachsen<br />

untergeordnet, welches auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

der Verständigung des Landes Niedersachsen<br />

mit der Europäischen Kommission<br />

gegründet worden ist. Das Zentrum<br />

wurde als Info Point Europe – offizieller<br />

Informationspunkt der Europäischen<br />

Union – anerkannt. Das EIZ informiert<br />

über Themen r<strong>und</strong> um die Europäische<br />

Union, zu den wichtigsten Aufgaben<br />

gehören:<br />

° Katalogisieren <strong>und</strong> Archivieren von Dokumenten,<br />

die von der EU herausgegeben<br />

werden<br />

° Herausgabe von Publikationen zu Themen<br />

der EU<br />

° Zusammenarbeit mit der Europäischen<br />

Kommission im Rahmen der Informationskampagne<br />

der EU<br />

° Europäisches Informations-Zentrum<br />

Niedersachsen (EIZ)<br />

Aegidientorplatz 4, 30159 Hannover<br />

Tel. 0049 511 120 8888<br />

Fax 0049 511 120 8889<br />

eMail info@eiz-niedersachsen.de<br />

www.eiz-niedersachsen.de<br />

bb) Ministerien<br />

Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben stehen<br />

der niedersächsischen Regierung neun<br />

Ministerien zur Seite, unter ihnen das<br />

Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft,<br />

Arbeit <strong>und</strong> Verkehr, das die Rahmenbedingungen<br />

für die Wirtschaft festlegt.<br />

Das Wirtschaftsministerium ist auch<br />

der richtige Ansprechpartner für Investoren<br />

<strong>und</strong> Unternehmer, die eine Geschäftstätigkeit<br />

in Niedersachsen planen.<br />

° Niedersächsisches Ministerium für<br />

Wirtschaft, Arbeit <strong>und</strong> Verkehr<br />

Am Friedrichswall 1, 30159 Hannover<br />

Tel. 0049 511 120 0<br />

Fax 0049 511 120 5772<br />

www.mw.niedersachsen.de<br />

66 E. Marketing, Beratung <strong>und</strong> Förderung E. Marketing, Beratung <strong>und</strong> Förderung 67


Ministerium für Wirtschaft,<br />

Arbeit <strong>und</strong> Verkehr<br />

Die Hauptaufgabe des Ministeriums<br />

besteht in der Ausgestaltung der optimalen<br />

Bedingungen für die wirtschaftlichen<br />

Tätigkeiten der Unternehmen in Niedersachsen<br />

durch Bildung eines guten Investitionsklimas,<br />

Unterstützung der Unternehmen<br />

<strong>und</strong> Unternehmensgründungen<br />

sowie Förderung der Wettbewerbsfähigkeit<br />

des Standortes Niedersachsen in<br />

Europa wie auch in der ganzen Welt.<br />

Die Struktur des Ministeriums<br />

Das Ministerium ist aufgeteilt in verschiedenen<br />

Abteilungen, die sich wiederum in<br />

einzelne Fachbereiche (Referate )untergliedern:<br />

Abteilung 1:<br />

Wirtschafts- <strong>und</strong> Arbeitsmarktpolitik<br />

Abteilung 2: Mittelstand<br />

Abteilung 3: Industrie<br />

Abteilung 4: Verkehr<br />

Informationen über die Abteilungen <strong>und</strong><br />

weiteren Referate finden Sie auf der Internetseite<br />

des Ministeriums<br />

www.mw.niedersachsen.de.<br />

Im Folgenden wird die Darstellung auf<br />

das für Tätigkeiten von niedersächsischen<br />

Unternehmen im Ausland maßgebliche<br />

Referat 16 der Abteilung 1 des Ministeriums<br />

für Wirtschaft, Arbeit <strong>und</strong> Verkehr<br />

beschränkt.<br />

Abteilung 1,<br />

Referat 16: Außenwirtschaft, Marketing<br />

Dieses Referat ist zuständig u. a. für die<br />

außenwirtschaftlichen Angelegenheiten<br />

des Landes. Es unterstützt die Unternehmen<br />

des Landes in ihrem Auslandsengagement<br />

durch zahlreiche Förderprogramme<br />

<strong>und</strong> Aktivitäten. Diese Unterstützung<br />

beinhaltet:<br />

° Auslandsmesseförderung,<br />

° Beratung zu ausländischen Märkten,<br />

° Delegationsreisen,<br />

° Schulungen im Rahmen der Deutschen<br />

Management Akademie,<br />

° Unterstützung der Unternehmen im Ausland<br />

durch die Repräsentanzen, unter<br />

anderem auch in ähnlicher Form in Polen.<br />

Delegationsreisen<br />

Die niedersächsischen Delegationsreisen<br />

des Ministers für Wirtschaft bzw. des<br />

Ministerpräsidenten bieten für kleine <strong>und</strong><br />

mittlere Unternehmen eine Gelegenheit,<br />

Geschäftskontakte im Ausland zu knüpfen<br />

<strong>und</strong> die wirtschaftliche Situation vor Ort<br />

aus eigener Anschauung kennenzulernen.<br />

Für die Unternehmen, die an den Delegationsreisen<br />

teilnehmen, werden Kooperationsbörsen<br />

organisiert sowie Möglichkeiten<br />

geschaffen, ausländische Unternehmen<br />

zu besichtigen. Informationen über<br />

die geplanten Delegationsreisen können<br />

auf der Internetseite www.n-export.de<br />

entnommen werden, wo auch die Möglichkeit<br />

besteht, sich zu der jeweiligen<br />

Delegationsreise anzumelden. Ebenfalls<br />

bietet die Seite Informationen für niedersächsische<br />

Unternehmen zum Markteintritt<br />

im Ausland.<br />

68 E. Marketing, Beratung <strong>und</strong> Förderung E. Marketing, Beratung <strong>und</strong> Förderung 69<br />

n-export<br />

n-export ist Mitglied des b<strong>und</strong>esweit tätigen<br />

Wirtschaftsportals iXPOS. Mit diesem<br />

Angebot wendet sich das niedersächsische<br />

Wirtschaftsministerium an Unternehmen,<br />

Investoren oder Bürger. Unter<br />

www.n-export.de finden sich aktuelle<br />

Informationen über verschiedene Programme<br />

des Landes, die Auslandstätigkeiten<br />

niedersächsischer Unternehmen sowie<br />

deren Teilnahme an internationalen Messen<br />

fördern. Informationen hinsichtlich<br />

internationalen Handels sind dort ebenso<br />

abrufbar, wie Angaben zu allen öffentlichen<br />

Einrichtungen, die die Zusammenarbeit<br />

mit dem Ausland unterstützen.<br />

cc) Kammern<br />

Eine bedeutende Stellung in Fragen<br />

der Beratung, Wirtschaftsförderung <strong>und</strong><br />

Unterstützung der niedersächsischen<br />

Unternehmen auch bei ihren Auslands -<br />

vorhaben nehmen die Industrie- <strong>und</strong><br />

Handelskammern (IHKs) <strong>und</strong> die Handwerkskammern<br />

ein.<br />

Die entsprechenden Beratungsstellen<br />

bieten einen spezialisierten Service in der<br />

Betriebsberatung der Kammern an. Teilweise<br />

wurden zentrale Anlaufstellen für<br />

ein B<strong>und</strong>esland aufgebaut, so im niedersächsischen<br />

Handwerk durch „Norddeutsches<br />

Handwerk International“.<br />

Die Beratungsstellen für Außenwirtschaft<br />

wenden sich nicht nur an die bereits im<br />

Exportgeschäft tätigen Unternehmer, sondern<br />

auch an Unternehmen, welche Produkte<br />

<strong>und</strong> Dienstleistungen vorhalten, die<br />

für ein Auslandsengagement infrage<br />

kommen.<br />

Die Berater bei den Kammern bieten insbesondere<br />

in folgenden Bereichen Leis -<br />

tungen an:<br />

° Branchen- <strong>und</strong> Marktstudien<br />

° Anknüpfung von Exportbeziehungen<br />

° Abwicklung von Importen<br />

° Kooperationen mit ausländischen <strong>Partner</strong>n<br />

° Abwicklung des Schriftverkehrs<br />

° Vermittlung geeigneter Übersetzer<br />

° Vermittlung freiberuflicher Exportberater<br />

° Beschaffung <strong>und</strong> Interpretation ausländischer<br />

Normen <strong>und</strong> Maßsysteme<br />

° Beschaffung von Dokumenten<br />

° Beteiligung an ausländischen Messen<br />

° Vertragliche Regelung von Auslandsgeschäften<br />

° Beratung beim Ausfüllen von Einheitspapieren,<br />

Ursprungszeugnissen, Lieferantenerklärungen<br />

<strong>und</strong> statistische Meldungen<br />

Im Folgenden sind die einzelnen Kammern<br />

nochmals aufgeführt:


Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern, IHK<br />

Unter der Dachorganisation des Deutschen<br />

Industrie- <strong>und</strong> Handelskammertages<br />

(DIHK) wird das Netz der Industrie- <strong>und</strong><br />

Handelskammern in Deutschland wie<br />

auch im Ausland (die AHKs, zur entsprechenden<br />

Vertretung in Polen siehe unter<br />

2. unten) erweitert. Der DIHK gehören<br />

zurzeit 81 deutsche IHKs an.<br />

° Deutscher Industrie- <strong>und</strong><br />

Handelskammertag Berlin (DIHK)<br />

Breite Straße 29, 10178 Berlin<br />

Tel. 0049 30 20 308 0<br />

Fax 0049 30 20 308 1000<br />

eMail infocenter@berlin.dihk.de<br />

www.dihk.de<br />

In Niedersachsen gibt es sieben Industrie<strong>und</strong><br />

Handelskammern sowie einige Vertretungen.<br />

Die Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern<br />

organisieren fast täglich Fortbildungen<br />

<strong>und</strong> Konferenzen zu verschiedenen,<br />

auch internationalen Themen, wie<br />

etwa zu rechtlichen, steuerlichen oder<br />

organisatorischen Themen, oder sind<br />

Mitveranstalter.<br />

° Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer<br />

Braunschweig<br />

Brabandtstraße 1, 38100 Braunschweig<br />

Tel. 0049 531 4715 0<br />

Fax 0049 531 4715 299<br />

eMail postmaster@braunschweig.ihk.de<br />

www.braunschweig.ihk.de<br />

° Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Hannover<br />

Schiffgraben 49, 30175 Hannover<br />

Tel. 0049 511 31 070<br />

Fax 0049 511 31 073 33<br />

eMail info@hannover.ihk.de<br />

www.hannover.ihk.de<br />

° Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer<br />

Lüneburg/Wolfsburg<br />

Am Sande 1, 21335 Lüneburg<br />

Tel. 0049 4131 742424<br />

Fax 0049 4131 742180<br />

eMail service@lueneburg.ihk.de<br />

www.ihk24-lueneburg.de<br />

° Oldenburgische Industrie- <strong>und</strong><br />

Handelskammer<br />

Moslestraße 6, 26122 Oldenburg<br />

Tel. 0049 441 2220 0<br />

Fax 0049 441 2220 111<br />

eMail infocenter@oldenburg.ihk.de<br />

www.ihk-oldenburg.de<br />

° Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer<br />

Osnabrück-Emsland<br />

Neuer Graben 38, 49074 Osnabrück<br />

Tel. 0049 541 3 53 0<br />

Fax 0049 541 3 53 1 22<br />

eMail ihk@osnabrueck.ihk.de<br />

www.osnabrueck.ihk24.de<br />

° Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer für<br />

Ostfriesland <strong>und</strong> Papenburg<br />

Ringstraße 4, 26721 Emden<br />

Tel. 0049 49 21 89 01 0<br />

eMail info@emden.ihk.de<br />

www.ihk-emden.de<br />

° Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer<br />

Stade für den Elbe-Weser-Raum<br />

Am Schäferstieg 2, 21680 Stade<br />

Tel. 0049 4141 524 0<br />

Fax 0049 4141 524 111<br />

eMail info@stade.ihk.de<br />

www.stade.ihk24.de<br />

Handwerkskammern<br />

Die Handwerkskammern bieten insbesondere<br />

für die kleinen Unternehmen einen<br />

umfangreichen Service. Neben der Verwaltung<br />

<strong>und</strong> Vertretung der Interessen<br />

ihrer Mitglieder verstehen sich die Handwerkskammern<br />

auch als Dienstleister. Die<br />

Interessen der niedersächsischen Handwerkskammern<br />

repräsentiert auf der<br />

B<strong>und</strong>esebene <strong>und</strong> auf der europäischen<br />

Ebene der Zentralverband des Deutschen<br />

Handwerks mit Sitz in Berlin.<br />

° Zentralverband des Deutschen Handwerks<br />

Haus des Deutschen Handwerks<br />

Mohrenstraße 20/21, 10117 Berlin<br />

Tel. 0049 30 206 19 0<br />

eMail info@zdh.de<br />

www.zdh.de<br />

° Norddeutsches Handwerk International<br />

c/o Vereinigung der Handwerkskammern<br />

Niedersachsen<br />

Ferdinandstraße 3, 30175 Hannover<br />

Tel. 0049 511 38 08 719<br />

Fax 0049 511 38 08 721<br />

eMail NH-International@handwerk-vhn.de<br />

www.handwerk-vhn.de<br />

° Handwerkskammer Hannover<br />

Berliner Allee 17, 30175 Hannover<br />

Tel. 0049 511 3 48 59 0<br />

Fax 0049 511 3 48 59 32<br />

eMail info@hwk-hannover.de<br />

www.hwk-hannover.de<br />

dd) Weitere Förderungseinrichtungen<br />

des Landes <strong>und</strong> Informationszentren<br />

70 E. Marketing, Beratung <strong>und</strong> Förderung E. Marketing, Beratung <strong>und</strong> Förderung 71<br />

Die NBank<br />

Förderbank in Niedersachsen ist die NBank<br />

(Investitions- <strong>und</strong> Förderbank Niedersachsen<br />

GmbH). Aufgabe der Bank ist es, die<br />

an sie durch die öffentliche Hand übertragenen<br />

Fördermittel für insbesondere kleine<br />

<strong>und</strong> mittlere Unternehmen einzusetzen.<br />

Das Land Niedersachsen hält 50 %<br />

des Stammkapitals der Gesellschaft. Die<br />

NBank wurde gegründet auch mit dem<br />

Ziel, Investitionen auf dem Gebiet von<br />

Niedersachsen zu unterstützen. Einen<br />

wichtigen Bereich der Tätigkeit der NBank<br />

bildet die Förderung der niedersächsischen<br />

Unternehmen auf den internationalen<br />

Märkten. Die NBank hat ihre Tätigkeit am<br />

1. Januar 2004 aufgenommen. Sie hat ihren<br />

Hauptsitz in Hannover, regionale Niederlassungen<br />

befinden sich in Braunschweig,<br />

Lüneburg <strong>und</strong> Oldenburg. Die Gr<strong>und</strong>lage<br />

für die Effektivität der NBank bildet die<br />

Zusammenarbeit mit den Handwerkskammern,<br />

Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern, Verbänden<br />

sowie kommunalen Kreditinstituten.


Die NBank sammelt Informationen <strong>und</strong><br />

stellt diese zur Verfügung <strong>und</strong> berät über<br />

die Hilfsprogramme <strong>und</strong> Möglichkeiten<br />

der Unterstützung von Unternehmen<br />

durch die Gemeinden, das Land, den B<strong>und</strong><br />

sowie die EU. Die NBank unterstützt die<br />

Unternehmen auch bei der Auswahl der<br />

jeweiligen Hilfsprogramme <strong>und</strong> stimmt<br />

die verschiedenen Möglichkeiten der Finanzierung<br />

mit der Tätigkeit des Unternehmens<br />

ab. Die NBank bietet Beratung im<br />

Bereich des Marketings <strong>und</strong> Controllings<br />

für Existenzgründer an. Sie leitet Schulungsprojekte<br />

zur beruflichen Fortbildung.<br />

Sie bietet Programme wie Niedersachsen-<br />

Kredit, Innovationsförderprogramm, Touristische<br />

Entwicklung, Wirtschaft <strong>und</strong><br />

Umwelt, Messeprogramme im Inland <strong>und</strong><br />

Ausland, Weiterbildungsoffensive für den<br />

Mittelstand, Gründungscoaching an.<br />

° Investitions- <strong>und</strong> Förderbank<br />

Niedersachsen GmbH – NBank<br />

Beratungscenter Hannover<br />

Günther-Wagner-Allee 12-14,<br />

30177 Hannover<br />

Tel. 0049 511 30031 333<br />

Fax 0049 511 30031 11333<br />

eMail beratung@nbank.de<br />

www.nbank.de<br />

IRC – Innovation Relay Centre<br />

Das Innovation Relay Centre (IRC) Niedersachsen/Sachsen-Anhalt<br />

unterstützt<br />

Unternehmen <strong>und</strong> Forschungseinrichtungen<br />

beim europaweiten Technologie- <strong>und</strong><br />

Wissenstransfer. Es ist Teil eines Netz-<br />

werks von mehr als 250 <strong>Partner</strong>organisationen,<br />

das im Jahr 1995 von der Europäischen<br />

Kommission eingerichtet wurde.<br />

Das IRC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt<br />

koordiniert gemeinschaftlich die NBank,<br />

die Universität Hannover sowie die tti -<br />

Technologietransfer <strong>und</strong> Innovationsförderung<br />

Magdeburg GmbH.<br />

Da IRC bietet seine Dienstleistungen kleinen<br />

<strong>und</strong> mittleren Unternehmen an, die<br />

Innovationsprodukte oder Dienstleistungen<br />

für die Erweiterung ihrer Unternehmen<br />

einsetzen wollen. Das IRC unterstützt<br />

darüber hinaus Unternehmen <strong>und</strong><br />

Forschungseinrichtungen bei der Suche<br />

nach Anwendern für ihre Ergebnisse aus<br />

Forschung <strong>und</strong> Entwicklung.<br />

Das Innovation Relay Centre unterstützt<br />

die Unternehmen insbesondere in folgenden<br />

Bereichen:<br />

° Suche nach europäischen Kooperationspartnern,<br />

° Beratung zur Finanzierung <strong>und</strong> Durchführung<br />

von Innovationsprojekten,<br />

° Beratung bei Schutzrechtsfragen,<br />

° Unterstützung bei Technologie-Audits.<br />

° IRC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt<br />

Günther-Wagner-Allee 12-14,<br />

30177 Hannover<br />

Tel. 0049 511 300 31 362<br />

Fax 0049 511 300 31 11362<br />

Kontakt: Thomas Brinks<br />

eMail thomas.brinks@nbank.de<br />

www.irc-innsa.de<br />

EIC – Euro Info Centre Hannover<br />

Das Euro Info Centre Hannover (EIC) ist<br />

eine offizielle Beratungsstelle der Europäischen<br />

Kommission in Niedersachsen für<br />

kleine <strong>und</strong> mittlere Unternehmen <strong>und</strong> Teil<br />

des r<strong>und</strong> 340 EICs umfassenden europaweiten<br />

Netzwerkes. Ziel des EIC Hannover<br />

ist es, niedersächsische Unternehmen in<br />

allen Phasen ihrer Entwicklung mit Informationen<br />

zu unterstützen, die europäische<br />

Themen wie z. B. Fördermittel, internationale<br />

Geschäftskooperationen oder<br />

den Binnenmarkt betreffen. Diese Informationen<br />

können die Unternehmen fast<br />

immer kostenfrei bekommen.<br />

Das umfangreiche Dienstleistungsangebot<br />

zu allen Themenbereichen der Europäischen<br />

Union umfasst:<br />

° Information <strong>und</strong> Beratung zu europäischen<br />

Förderprogrammen, öffentlichen<br />

Ausschreibungen, Richtlinien, Verordnungen<br />

<strong>und</strong> Länderinformationen,<br />

° Suche nach Kooperationspartnern <strong>und</strong><br />

Handelsbeziehungen in Europa,<br />

° Unterstützung <strong>und</strong> Begleitung bei der<br />

Projektentwicklung, Projektplanung,<br />

Finanzierung <strong>und</strong> Antragstellung in europäischen<br />

Förderprogrammen,<br />

° Veranstaltungen zu aktuellen Themen<br />

(Forschungsförderung, Osterweiterung,<br />

Informationsgesellschaft),<br />

° Business Feedback, Weitergabe von Anregungen<br />

<strong>und</strong> Beschwerden von Unternehmen<br />

zu den Mechanismen des Binnenmarktes<br />

an die Europäische Kommission.<br />

° Euro Info Centre Hannover<br />

Günther-Wagner-Allee 12-14,<br />

30177 Hannover<br />

Tel. 0049 511 30031 374<br />

Fax 0049 511 30031 11 374<br />

eMail eic@eic-hannover.de<br />

www.eic-hannover.de<br />

ee) Weiterbildung von Fach- <strong>und</strong><br />

Führungskräften<br />

Internationale Weiterbildung <strong>und</strong><br />

Entwick lung (InWEnt)<br />

InWEnt ist eine gemeinnützige Organisation,<br />

die in der Personal- <strong>und</strong> Organisationsentwicklung<br />

international tätig ist.<br />

Das Angebot richtet sich an Fach- <strong>und</strong><br />

Führungskräfte <strong>und</strong> an Entscheidungsträger<br />

in Wirtschaft, Politik <strong>und</strong> Verwaltung.<br />

InWEnt arbeitet gleichermaßen mit <strong>Partner</strong>n<br />

in Entwicklungs-, Transformations<strong>und</strong><br />

Industrieländern in den folgenden<br />

acht interdisziplinären Geschäftsfeldern<br />

zusammen:<br />

° Good Governance <strong>und</strong> Reformprozesse,<br />

° Krisenprävention <strong>und</strong> Friedenssicherung,<br />

° soziale Entwicklung,<br />

° Umwelt <strong>und</strong> natürliche Ressourcen,<br />

° nachhaltiges Wirtschaften,<br />

72 E. Marketing, Beratung <strong>und</strong> Förderung E. Marketing, Beratung <strong>und</strong> Förderung 73


° Außenwirtschaft <strong>und</strong> internationale<br />

Beziehungen,<br />

° Regionalentwicklung <strong>und</strong> Urbanisierung,<br />

° entwicklungsbezogene Bildungsarbeit.<br />

InWEnt hat zusammen mit der Region<br />

Hannover sowie den niedersächsischen<br />

Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern ein Fortbildungsprogramm<br />

„Job-fit für Europa”<br />

gestartet.<br />

Das Fortbildungsprogramm ist ein praxisorientiertes<br />

Qualifizierungsprogramm,<br />

das auf die Bedarfslage kleiner <strong>und</strong><br />

mittelständischer Unternehmen, die sich<br />

zielgerichtet auf die Herausforderungen<br />

des erweiterten europäischen Binnenmarktes<br />

vorbereiten wollen, zugeschnitten<br />

ist. „Job-fit für Europa” vermittelt<br />

Kompetenzen in den Bereichen: Außenwirtschaft,<br />

Fremdsprachen (Landessprache,<br />

Business-Englisch) <strong>und</strong> Interkulturelles.<br />

In dem abschließenden Auslandstraining<br />

werden die vermittelten Inhalte vertieft,<br />

vor Ort in die Praxis umgesetzt <strong>und</strong><br />

Kooperationen mit ausgewählten Unternehmen<br />

angebahnt. Finanziert wird das<br />

Programm aus Mitteln der EU <strong>und</strong> des<br />

Landes Niedersachsen.<br />

° Internationale Weiterbildung <strong>und</strong><br />

Entwicklung gGmbH (InWEnt )<br />

Theaterstraße 16, 30159 Hannover<br />

Tel. 0049 511 304 80 15<br />

Fax 0049 511 304 80 99<br />

Kontakt: Martina Graupner-Kreutzman<br />

eMail niedersachsen@inwent.org<br />

www.invent.org<br />

Deutsche Management Akademie<br />

Niedersachsen<br />

Die Deutsche Management Akademie<br />

Niedersachsen (DMAN) wurde 1989 als<br />

gemeinnützige Gesellschaft vom Land<br />

Niedersachsen <strong>und</strong> Gesellschaften der deutschen<br />

Wirtschaft gegründet. Sie engagiert<br />

sich für die Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen<br />

Ost-West <strong>und</strong> führt dazu zahlreiche<br />

Maßnahmen zur Managerqualifizierung<br />

<strong>und</strong> zum Kooperationsmanagement durch.<br />

Während der Managerqualifizierungslehrgänge<br />

in Celle bei Hannover wird Branchenwissen<br />

praxisnah vermittelt. Die DMAN bietet<br />

Programme mit enger Zusammenarbeit<br />

mit niedersächsischen Unternehmen an.<br />

Die Akademie fördert das Wachstum der<br />

deutschen <strong>Partner</strong>länder <strong>und</strong> unterstützt<br />

die Unternehmen bei der Gewinnung von<br />

neuen Wirtschaftskontakten zwischen<br />

niedersächsischen <strong>und</strong> ausländischen Unternehmen.<br />

DMAN unterhält eine Repräsentanz<br />

in Moskau, wo sich auch die Repräsentanz<br />

des Landes Niedersachsen für Russland<br />

befindet.<br />

° Deutsche Management Akademie<br />

Niedersachsen GmbH<br />

eMail info@dman.de<br />

www.dman.de<br />

Weitere wichtige Adressen <strong>und</strong> Ansprechpartner<br />

in Niedersachsen <strong>und</strong> b<strong>und</strong>esweit für die<br />

Planung <strong>und</strong> Vorbereitung einer Wirtschafts -<br />

tätigkeit in Polen finden Sie im Anhang.<br />

b) Institutionen in Polen<br />

Auch in Polen vor Ort besteht ein enges Netz<br />

an Beratungsinstitutionen, die nie der säch si -<br />

schen Unternehmen sowohl bei ihrem Schritt<br />

nach Polen als auch während der laufenden<br />

Geschäftstätigkeit beratend zur Verfügung<br />

stehen. An dieser Stelle sei bei spielhaft<br />

auf zwei für niedersächsische Unternehmen<br />

wichtige Anlaufstellen verwiesen:<br />

aa) Repräsentanz des Landes Niedersachsen<br />

in Polen<br />

Die Repräsentanz des Landes Niedersachsen<br />

mit Sitz in Warschau hat sich zum Ziel<br />

gesetzt, die Wirtschaftsbeziehungen des<br />

B<strong>und</strong>eslandes mit Polen zu intensivieren<br />

<strong>und</strong> dementsprechend das Engagement<br />

niedersächsischer Unternehmer in Polen<br />

zu fördern. Die Repräsentanz bietet<br />

Unternehmen gegen Entgelt vier spezielle<br />

Dienstleistungen an:<br />

° Service Desk Polen<br />

° Sales Desk Polen<br />

° Payroll Service Polen<br />

° Start-up Service Polen<br />

Das Service Desk richtet sich an Unternehmen,<br />

die zunächst eine dauerhafte<br />

Präsenz in Polen suchen. Zu den Leistungen<br />

gehören u. a. die Einrichtung einer<br />

Geschäftsadresse, Telefon, Fax, E-Mail,<br />

Telefonservice, Geschäftskorrespondenz<br />

<strong>und</strong> einfache Übersetzungsarbeiten.<br />

Wer den Aufbau von Vertriebskanälen<br />

anstrebt, kann über das Sales Desk beispielsweise<br />

Markt- <strong>und</strong> K<strong>und</strong>enanalysen<br />

sowie Bonitätsprüfungen anfertigen, Kontakt-<br />

<strong>und</strong> Geschäftsanbahnungen vornehmen<br />

<strong>und</strong> sogar Aufträge abwickeln lassen.<br />

Der Payroll Service übernimmt dagegen<br />

Verpflichtungen, die bei der Entsendung<br />

von Mitarbeitern zur Beschäftigung in<br />

Polen anfallen, also beispielsweise die<br />

Lohn- <strong>und</strong> Gehaltsabrechnung, die Anmel -<br />

dung zur Sozialversicherung oder die Vertragsvorbereitung.<br />

Diese Leistung kann<br />

monatlich oder einmalig gebucht werden.<br />

Schließlich unterstützt die Repräsentanz<br />

mit dem Start-up Service Unternehmen,<br />

die sich in Polen niederlassen <strong>und</strong> eine<br />

Gesellschaft gründen möchten. Diese<br />

Dienstleistung, als ganzheitliches Konzept<br />

zur Gründungsbegleitung gestaltet, erfolgt<br />

in drei Schritten, <strong>und</strong> die Höhe des Entgelts<br />

richtet sich nach dem Umfang der in<br />

Anspruch genommenen Leistungen. Neben<br />

diesen speziellen Dienstleistungen organisiert<br />

die Repräsentanz Messebeteiligungen,<br />

Kooperationsbörsen, Branchengespräche<br />

<strong>und</strong> vieles andere mehr.<br />

Über die Angebote der Repräsentanz des<br />

Landes Niedersachsen erfahren Sie mehr<br />

im Internet auf www.niedersachsen.pl<br />

oder direkt:<br />

74 E. Marketing, Beratung <strong>und</strong> Förderung E. Marketing, Beratung <strong>und</strong> Förderung 75


° Repräsentanz des<br />

Landes Niedersachsen in Polen<br />

ul. Kruczkowskiego 8, 00-380 Warszawa<br />

Tel. 0048 22 353 86 66<br />

Mobil 0048 600 28 17 11<br />

Fax 0048 22 353 86 69<br />

Frau Patrycja Kosta ist die Leiterin der<br />

Repräsentanz. Sie ist erreichbar unter der<br />

folgenden eMail-Adresse:<br />

kosta@niedersachsen.com.pl<br />

Die Repräsentanz wird ab Mitte 2008 in<br />

veränderter Form dem Interessierten mit<br />

identischem Angebot zur Verfügung stehen.<br />

bb) Die Deutsch-Polnische Industrie- <strong>und</strong><br />

Handelskammer in Polen<br />

Die Deutsch-Polnische Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer<br />

(DP IHK) bietet ihren Mitgliedsunternehmen<br />

vielfältige Informations-<br />

<strong>und</strong> Beratungsdienstleistungen<br />

sowie zahlreiche Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme<br />

<strong>und</strong> -pflege sowohl mit einheimischen<br />

als auch deutschen Unternehmen<br />

in Polen. Die Leistungen richten sich<br />

an Unternehmen, die bereits in Polen aktiv<br />

sind, <strong>und</strong> solche, die sich für die Aufnahme<br />

unternehmerischer Aktivitäten in Polen<br />

interessieren. Darüber hinaus bietet die DP<br />

IHK ihren Mitgliedern zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten<br />

an. Die Leistun gen<br />

der Kammer können von Nichtmitgliedern<br />

ebenfalls in Anspruch genommen werden,<br />

diese müssen jedoch mit höheren Kosten<br />

rechnen. Weitergehende Informationen<br />

können Sie im Internet abrufen unter<br />

www.ihk.pl. Auf den Internetseiten finden<br />

Sie auch die entsprechenden Ansprechpartner<br />

der Abteilungen.<br />

Weitere wichtige Adressen <strong>und</strong> Ansprechpartner<br />

in Polen für die Planung <strong>und</strong> Vorbereitung<br />

einer Wirtschaftstätigkeit in<br />

Polen finden Sie im Anhang.<br />

3. Fördermittel<br />

Das Hauptdokument in Polen, das die<br />

Operationsprogramme für die Vergabe<br />

von strukturellen EU-Fördermitteln festlegt,<br />

ist der Nationale Strategische<br />

Bezugsrahmen (Narodowe Strategiczne<br />

Ramy Odniesienia).<br />

Operationsprogramme beschreiben Fördermaßnahmen,<br />

die konkrete Voraussetzungen<br />

<strong>und</strong> Förderbedingungen beinhalten.<br />

Die Fördermittel werden sowohl auf zentraler<br />

als auch auf der Woiwodschafts -<br />

ebene zur Verfügung gestellt.<br />

a) Förderprogramme auf zentraler Ebene<br />

(Ausnahme s. Operationsprogramm<br />

Human Capital)<br />

Das Operationsprogramm „Innovative<br />

Wirtschaft“ in der Finanzierungsperspektive<br />

2007–2013 hat zum Ziel, die Entwikklung<br />

der Wirtschaft in Polen durch Förderung<br />

von innovativen Unternehmungen<br />

zu beschleunigen. Im Rahmen dieses Operationsprogramms<br />

sollen Projekte gefördert<br />

werden, die landesweit oder im<br />

inter nationalen Vergleich innovativ sind.<br />

Für Projekte, die nur regionale Bedeutung<br />

haben, sind regionale Operationsprogramme<br />

bestimmt.<br />

Die Förderung kann sowohl den Unternehmen<br />

direkt als auch Institutionen<br />

des geschäftlichen Umfelds <strong>und</strong> Wissenschaftszentren,<br />

die Dienstleistungen an<br />

den Unternehmenssektor liefern, zugeteilt<br />

werden.<br />

Für das Operationsprogramm „Innovative<br />

Wirtschaft“ wurden folgende Prioritätsachsen<br />

festgelegt:<br />

° Forschung <strong>und</strong> Entwicklung von modernen<br />

Technologien – 1.314,3 Mio. EUR<br />

° Infrastruktur des Bereichs Forschung <strong>und</strong><br />

Entwicklung – 1.314,3 Mio. EUR<br />

° Kapital für Investitionen – 340 Mio. EUR<br />

° Investitionen in innovative Unternehmen<br />

– 3.309,7 Mio. EUR<br />

° Diffusion von Innovationen – 398,9 Mio.<br />

EUR<br />

° Polnische Wirtschaft auf dem internationalen<br />

Markt – 410,6 Mio. EUR<br />

° Bau <strong>und</strong> Entwicklung einer Informationsgesellschaft<br />

Für die Prioritätsachsen 1 <strong>und</strong> 2 ist das<br />

Ministerium für Wissenschaft <strong>und</strong> Hochschulwesen<br />

(Ministerstwo Nauki i Szkolnictwa<br />

Wyższego) zuständig. Für die<br />

Prio ritätsachsen 3, 4, 5 <strong>und</strong> 6 ist das<br />

Wirtschaftsministerium (Ministerstwo<br />

Gospodarki) zuständig. Für die Prioritätsachse<br />

7 ist das Ministerium des Inneren<br />

(Minister stwo Spraw Wewnętrznych i<br />

Administracji) zuständig.<br />

° Das Operationsprogramm „Infrastruktur<br />

<strong>und</strong> Umwelt“ konzentriert sich auf strategische<br />

<strong>und</strong> überregionale Investitionen.<br />

Über zwei Drittel der Mittel aus diesem<br />

Programm sollen für die Durchführung<br />

der Lissabonner Strategie bestimmt sein.<br />

Im Rahmen dieses Operationsprogramms<br />

wurden 17 Prioritätsachsen festgelegt,<br />

unter anderem Wasser <strong>und</strong> Abwasserwirtschaft,<br />

Straßeninfrastruktur <strong>und</strong> Umwelttechnologie.<br />

Für die Durchführung des Operationsprogramms<br />

„Infrastruktur <strong>und</strong> Umwelt”<br />

werden in den Jahren 2007–2013 über 36<br />

Mrd. EUR bereitgestellt (davon 21,5 Mrd.<br />

EUR aus dem Kohäsionsfonds <strong>und</strong> 6,3<br />

Mrd. EUR aus dem Europäischen Fonds<br />

für Regionale Entwick lung).<br />

Das Programm für die Entwicklung von<br />

ländlichen Gebieten soll landwirtschaftliche<br />

Betriebe wirtschaftlich stärken, die<br />

Wettbewerbsfähigkeit des landwirtschaftlichen<br />

Sektors verbessern, Einnahmequellen<br />

für die ländliche Bevölkerung schaffen<br />

<strong>und</strong> die Menschen in ihrem lokalen<br />

76 E. Marketing, Beratung <strong>und</strong> Förderung E. Marketing, Beratung <strong>und</strong> Förderung 77


Umfeld aktivieren. Für dieses Programm<br />

sind 15,4 Mrd. EUR bestimmt (11,8 Mrd.<br />

– EU-Mittel, 3,6 Mrd. EUR – Haushaltsmittel).<br />

Das Operationsprogramm Human Capital<br />

hat zum Zweck, das Ausbildungsniveau<br />

der Mitarbeiter <strong>und</strong> das Beschäftigungs -<br />

niveau in der Gesellschaft zu steigern. Im<br />

Rahmen dieses Programms sollen folgende<br />

Fördergebiete umfasst werden:<br />

Beschäftigung, Ausbildung, soziale Integration,<br />

Entwicklung des Adaptationspotenzials<br />

der Mitarbeiter <strong>und</strong> Unternehmen<br />

u.ä. Somit soll die Attraktivität des polnischen<br />

Marktes für die Platzierung neuer<br />

Investitionen <strong>und</strong> für die Arbeitsaufnahme<br />

gesteigert werden.<br />

Für dieses Programm sind 11,5 Mrd. EUR<br />

vorgesehen, wobei 70 Prozent der Mittel<br />

regional <strong>und</strong> 30 Prozent zentral verwendet<br />

werden sollen.<br />

b) Förderprogramme auf der Woiwodschaftsebene<br />

Auf der Woiwodschaftsebene (16 Woi -<br />

wodschaften) gibt es 16 unterschiedliche<br />

regionale Operationsprogramme, für welche<br />

in der Finanzierungsperspektive<br />

2007–2013 insgesamt 15,9 Mrd. EUR<br />

bestimmt wurden. Im Rahmen dieser Programme<br />

sollen gr<strong>und</strong>sätzlich lokal ausgerichtete<br />

Projekte gefördert werden. Hier<br />

finden Unternehmen, insbesondere die<br />

kleinen <strong>und</strong> mittelständischen, die meisten<br />

Fördermöglichkeiten (die Fortsetzung des<br />

Programms SPO WKP 2.3 für die KMUs<br />

aus der Finanzierungsperspektive 2004–<br />

2006 ist über das regionale Operationsprogramm<br />

der zuständigen Woiwodschaft<br />

zu finden). Die jeweiligen Woiwodschaften<br />

bestimmen im Durchschnitt ca. 30<br />

Prozent der Mittel aus diesen Programmen<br />

für die direkte Unterstützung von Unternehmen<br />

auf ihren Gebieten, wobei dieser<br />

Anteil unter den Woiwodschaften stark<br />

variiert.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich kann man sagen, dass Projekte<br />

mit einem hohen Innovationsgrad<br />

<strong>und</strong> mit einer hohen Bedeutung auf der<br />

Landes- oder internationalen Ebene durch<br />

das zentrale Operationsprogramm Innovative<br />

Wirtschaft gefördert werden. Projekte<br />

mit niedrigerem Innovationsgrad sollen<br />

ihre Chancen in den regionalen Programmen<br />

suchen.<br />

Das Operationsprogramm für die Entwicklung<br />

von Ostpolen hat zum Zweck, gute<br />

Voraussetzungen für die dynamische<br />

Sozial- <strong>und</strong> Wirtschaftsentwicklung von<br />

Ostpolen zu schaffen. Das Programm gilt<br />

in folgenden Woiwodschaften:<br />

° Podkarpackie,<br />

° Lubelskie,<br />

° Podlaskie,<br />

° Świętokrzyskie <strong>und</strong><br />

° Warmińsko–Mazurskie.<br />

Die Mittel für dieses Programm betragen<br />

ca. 2,2 Mrd. EUR, wovon 508 Mio. EUR<br />

der Woiwodschaft Lubelskie, 487 Mio.<br />

EUR der Woiwodschaft Podkarpackie,<br />

387 Mio. EUR der Woiwodschaft Podlaskie,<br />

375 Mio. EUR der Woiwodschaft<br />

Świętokrzyskie <strong>und</strong> 447 Mio. EUR der<br />

Woiwodschaft Warmińsko–Mazurskie<br />

zugeteilt werden.<br />

Für die Umsetzung der regionalen Operationsprogramme<br />

sind die Marschallämter<br />

der jeweiligen Woiwodschaften zuständig.<br />

78 E. Marketing, Beratung <strong>und</strong> Förderung E. Marketing, Beratung <strong>und</strong> Förderung 79


To-do-Listen im Überblick<br />

Grenzüberschreitende Dienstleistungen<br />

Was ist zu beachten?<br />

1 Formale Voraussetzungen<br />

Wer im Ausland Arbeiten durchführen<br />

will, muss zuvor verschiedene formale<br />

Voraussetzungen erfüllen bzw. Formalitäten<br />

beachten:<br />

- Arbeitserlaubnis, grds. uneingeschränkt,<br />

aber Aufenthaltsbestimmungen beachten,<br />

soweit Dauer des Aufenthalts über<br />

drei Monate, siehe dazu auch<br />

Kap. C 2. <strong>und</strong> 3.<br />

- Beantragung einer Umsatzsteuernummer<br />

- gewerberechtliche Voraussetzungen<br />

- Arbeitnehmerentsendegesetz<br />

- besondere Zulassungsvoraussetzungen<br />

für bestimmte Handwerkszweige<br />

a) Zulassung als Elektroinstallateur<br />

b) Zulassung als Gasinstallateur<br />

2 Formalitäten bei jedem Auftrag<br />

- Werkvertrag<br />

- Umsatzsteuer<br />

- Lohnsteuer<br />

- Sozialversicherung<br />

- Besonderheiten für den Bausektor<br />

3 Vertragsgestaltung <strong>und</strong> Forderungssicherung<br />

- Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

- Bonität des K<strong>und</strong>en<br />

- Vertragsgestaltung<br />

- Handelsverträge<br />

- Rechnungsstellung<br />

- Gewährleistung (Mängeleinrede <strong>und</strong><br />

Mängelbeseitigung, Gewährleistungsfristen)<br />

- Eigentumsvorbehalt u. a. Warenkreditversicherungen<br />

- Zahlungsbedingungen, Zahlungssicherung,<br />

Zahlungsfristen<br />

4 Marketing<br />

- Informationsquellen<br />

- Messen <strong>und</strong> Ausstellungen<br />

- öffentliches Auftragswesen<br />

- interkulturelle Fragen<br />

5 Sonstiges<br />

- Normen<br />

- Hilfen, Fördermaßnahmen<br />

Gründung Tochterunternehmen/Joint Venture im Ausland<br />

Was ist zu beachten?<br />

1 Direktinvestitionen im Ausland<br />

- Formen der Direktinvestitionen<br />

- Investitionsschutz <strong>und</strong> Investitionsbereiche<br />

- Regelungen im Kapitalverkehr<br />

2 Handels- <strong>und</strong> Gesellschaftsrecht<br />

- Gründungsliste<br />

- Gesellschaftsvertrag<br />

- übrige Gründungsformalitäten<br />

3 Steuerrecht<br />

- direkte Steuern<br />

- Einkommenssteuer<br />

- Betriebsstätte / Doppelbesteuerungsabkommen<br />

- Einkunftsarten<br />

- Besteuerungsgr<strong>und</strong>lage<br />

- indirekte Steuern<br />

- Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuern<br />

4 Arbeits- <strong>und</strong> Sozialrecht<br />

- Arbeitsrecht<br />

- Arbeits- <strong>und</strong> Ruhezeit, z. B. Sozialrecht<br />

- Sozialversicherung<br />

- Ges<strong>und</strong>heitsversicherung<br />

- Versicherung der Verantwortung für<br />

Arbeitsunfall <strong>und</strong> Arbeitskrankheit<br />

5 Vertragsgestaltung <strong>und</strong> Forderungssicherung<br />

- Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

- Bonität des K<strong>und</strong>en<br />

- Vertragsgestaltung<br />

- Handelsverträge<br />

- Rechnungsstellung<br />

- Gewährleistung (Mängeleinrede <strong>und</strong><br />

Mängelbeseitigung, Gewährleistungsfristen)<br />

- Eigentumsvorbehalt<br />

u. a. Warenkreditversicherungen<br />

- Zahlungsbedingungen, Zahlungssicherung,<br />

Zahlungsfristen<br />

6 Marketing<br />

- Informationsquellen<br />

- Vertriebspartner<br />

- Messen <strong>und</strong> Ausstellungen<br />

- öffentliches Auftragswesen<br />

- interkulturelle Fragen<br />

7 Sonstiges<br />

- Normen<br />

- Hilfen, Fördermaßnahmen<br />

80 To-do-Listen im Überblick To-do-Listen im Überblick 81


Anlage 1 | Deutsch-polnisches Stichwortverzeichnis<br />

Kategoria skrót niemiecki polski<br />

Gerichte AG Amtsgericht Sąd Rejonowy (Grodzki)<br />

sądy LG Landgericht Sąd Krajowy (Sąd Okręgowy)<br />

OLG Oberlandesgericht Wyższy Sąd Krajowy (Wyższy Sąd Okręgowy)<br />

BGH B<strong>und</strong>esgerichtshof Trybunał Federalny<br />

KG Kammergericht Berlin Wyższy Sąd Krajowy właściwy dla Berlina<br />

BVerfG B<strong>und</strong>esverfassungsgericht Federalny Trybunał Konstytucyjny<br />

BVerwG B<strong>und</strong>esverwaltungsgericht Federalny Sąd Administracyjny<br />

BAG B<strong>und</strong>esarbeitsgericht Federalny Sąd Pracy<br />

BSG B<strong>und</strong>essozialgericht Federalny Sąd do Spraw Socjalnych<br />

BFH B<strong>und</strong>esfinanzhof Federalny Trybunał Finansowy<br />

BPatG B<strong>und</strong>espatentgericht Federalny Sąd Patentowy<br />

EuGH Europäischer Gerichtshof Trybunał Europejski<br />

OVG Oberverwaltungsgericht Wyższy Sąd Administracyjny<br />

VG Verwaltungsgericht Sąd Administracyjny<br />

LAG Landesarbeitsgericht Krajowy Sąd Pracy<br />

HR Handelsregister Sądowy rejestr handlowy<br />

Behörden FA Finanzamt Urząd finansowy (urząd skarbowy)<br />

urzędy OFD Oberfinanzdirektion Wyższa dyrekcja finansowa (urząd średniego szczebla)<br />

Bez Reg Bezirksregierung (in Nds. abgeschafft) administracja rejonowa (w Dolnej<br />

Saksonii zniesiona)<br />

Min Ministerium (für …) Ministerstwo ( d/s...)<br />

BA B<strong>und</strong>esagentur für Arbeit<br />

(ehem. Arbeitsamt) Federalny Urząd Pracy<br />

BAFin B<strong>und</strong>esaufsichtsamt für<br />

Finanzdienste Federalny Urząd d/s Nadzoru Finansowo-Usługowego<br />

BfF B<strong>und</strong>esamt für Finanzen Federalny Urząd Finansowy<br />

DPMA Deutsches<br />

Patent- <strong>und</strong> Markenamt Niemiecki Urząd Patentów i Znaków Towarowych<br />

Verbände IHK Industrie- <strong>und</strong><br />

związki Handelskammer izba przemysłowo-handlowa<br />

DIHK Deutscher Industrie- Federalne Zrzeszenie Niemieckich Izb<br />

<strong>und</strong> Handelskammertag Przemysłowo-Handlowych<br />

AHK Außenhandelskammer izba handlu zagranicznego<br />

HWK Handwerkskammer izba rzemieślnicza<br />

BDI B<strong>und</strong>esverband der<br />

Deutschen Industrie Związek Przemysłu Niemieckiego<br />

82 Anlage 1<br />

BDA B<strong>und</strong>esverband<br />

der Arbeitgeber Federalny Związek Pracodawców<br />

Ver.di Gewerkschaft Dienstleistungen związki zawodowe w sektorze usług<br />

ASU Verband<br />

selbstständiger Unternehmer Zrzeszenie Samodzielnych Przedsiębiorców<br />

BJU Verband Junger Unternehmer Zrzeszenie Młodych Samodzielnych Przedsiębiorców<br />

Gesetze AktG Aktiengesetz prawie akcyjnymustawy<br />

ustawa BGB Bürgerliches Gesetzbuch kodeks cywilny<br />

EGBGB Einführungsgesetz zum BGB ustawa wprowadzająca do kodeksu cywilnego<br />

GmbHG GmbH-Gesetz ustawa o spółkach z ograniczoną odpowiedzialnością<br />

HGB Handelsgesetzbuch kodeks handlowy<br />

ProdHaftG Produkthaftungsgesetz ustawa o odpowiedzialności cywilnej za szkody<br />

powstałe w związku z wadliwością produktu<br />

UWG Gesetz gegen den<br />

Unlauteren Wettbewerb ustawa o nieuczciwej konkurencji<br />

StGB Strafgesetzbuch kodeks karny<br />

ZPO Zivilprozessordnung kodeks postępowania cywilnego<br />

Steuern USt Umsatzsteuer podatek od towarów i usług (VAT)<br />

podatki KSt Körperschaftsteuer podatek od osób prawnych (CIT)<br />

EKSt Einkommensteuer podatek od osób fizycznych (PIT)<br />

LohnSt Lohnsteuer podatek od osób fizycznych (PIT)<br />

GrdErwSt Gr<strong>und</strong>erwerbsteuer podatek od nabycia nieruchomości<br />

KiSt Kirchensteuer podatek kościelny<br />

Soli Solidaritätszuschlag dodatek solidarnościowy<br />

(zur EinkommenSt) (do podatku dochodowego)<br />

p.a. jährlich (per annum) rocznie<br />

UStIDNr Umsatzsteueridentifikationsnummer<br />

Numer Identyfikacji Podatkowej (NIP)<br />

Gewerbesteuer podatek od prowadzenia działalności gospodarczej<br />

Finanzverwaltung administracja finansowa<br />

Steuern (allgemein ) podatki (ogólnie)<br />

Steuererklärung kwestionariusz prawnopodatkowy<br />

Steuervorteil korzyść podatkowa<br />

Steuervergünstigung ulga podatkowa<br />

Diverses EU Europäische Union Unia Europejska<br />

Różne EUR Euro / Währung Euro / waluta<br />

IPR Internationales Privatrecht<br />

(Deutschland)<br />

międzynarodowe prawo prywatne (Niemcy)<br />

Anlage 1 83


Finanzen Rechnung rachunek<br />

finanse Mahnung upomnienie<br />

Bank Bank bank<br />

bank Bankkonto konto bankowe<br />

Überweisung przelew<br />

Lastschrift obciążenie konta<br />

Abbuchungserlaubnis zezwolenie na odpis z konta<br />

electronic cash elektroniczny obrót płatniczy<br />

Bankguthaben pieniądze posiadane na koncie w banku<br />

Kredit kredyt<br />

Darlehn pożyczka<br />

Tilgung spłata<br />

Zinsen odsetki<br />

Zinssatz stopa procentowa<br />

Kreditsicherheit zabezpieczenie kredytu<br />

Valuta dewizy, waluta obca<br />

Bankgebühren opłaty bankowe<br />

Saldo saldo<br />

Rechnungswesen Jahresabschluss roczne zestawienie poniesionych nakładów<br />

rachunkowość i uzyskanych dochodów<br />

Gewinn- <strong>und</strong> Verlust-Rechnung rachunek zysków i strat<br />

Bilanz bilans<br />

Lagebericht sprawozdanie o sytuacji przedsiębiorstwa<br />

Aufstellung (Jahresabschluss) zastawienie (roczne zestawienie poniesionych<br />

nakładów i uzyskanych dochodów)<br />

Geschäftsjahr rok operacyjny<br />

Inventur inwentaryzacja<br />

Erlöse dochód<br />

Umsatz, Umsatzerlöse obrót, utarg z obrotu<br />

Aufwendungen, Kosten wydatki, koszty<br />

Konto, buchhalterisch konto, w pojęciu księgowości<br />

Betriebsergebnis wynik ekonomiczny zakładu<br />

Betriebskosten<br />

Außerordentliche<br />

koszty produkcyjne<br />

Aufwendungen wydatki nadzwyczajne<br />

Außerordentliche Erlöse dochody nadzwyczajne<br />

Ergebnis<br />

Ergebnis vor Steuern,<br />

wynik<br />

Betriebsergebnis wynik przed podatkiem, wynik ekonomiczny zakładu<br />

Forderung wierzytelność<br />

Gesamtvermögen całość majątku<br />

Gewinn zysk<br />

Inventar inwentarz<br />

84 Anlage 1<br />

Jahresüberschuss nadwyżka roczna<br />

Kassenbestand stan kasy<br />

Rechnungsabgrenzung rozliczenie dochodów i kosztów (międzyokresowe)<br />

Umlaufvermögen majątek obrotowy<br />

Buchwert wartość księgowa<br />

Verkehrswert wartość obiegowa<br />

Verlust strata<br />

Vorräte zapasy<br />

Warenbestand towary na stanie, zapas towarów<br />

Abschreibung odpis amortyzacyjny<br />

Aufstellung zestawienie<br />

Wirtschaftsgüter dobra gospodarcze<br />

bewegliche Wirtschaftsgüter dobra gospodarcze ruchome<br />

unbewegliche Wirtschaftsgüter dobra gospodarcze nieruchome<br />

immaterielle Wirtschaftsgüter dobra gospodarcze niematerialne<br />

Immobilien Eintragung rejestracja, wpis<br />

nieruchomości Erbbaurecht dziedziczne prawo zabudowy<br />

Gr<strong>und</strong>buch księga wieczysta<br />

Gr<strong>und</strong>stück nieruchomość gruntowa<br />

Gr<strong>und</strong>schuld dług gruntowy (obciążający nieruchomość,<br />

zbliżony do długu hipotecznego)<br />

Hypothek hipoteka<br />

Miete najem, czynsz<br />

Beurk<strong>und</strong>ung (notariell) poświadczenie (notarialne)<br />

Pacht dzierżawa<br />

Eigentumsübertragung przeniesienie własności<br />

Eigentumsumschreibung przepis własności<br />

Verkauf sprzedaż<br />

Versteigerung licytacja, przetarg<br />

Vormerkung zastrzeżenie<br />

Auflassungsvormerkung zastrzeżenie o zgodzie na przejście<br />

prawa własności na nieruchomości<br />

Zwangsversteigerung licytacja przymusowa<br />

Baugenehmigung zezwolenie na budowę<br />

Wohnungseigentum własność mieszkania<br />

Bebauungsplan plan zabudowy<br />

Personal Abmahnung upomnienie<br />

personel Arbeitgeber pracodawca<br />

Arbeitgeberverband związek pracodawców<br />

Arbeitnehmer pracownik, pracobiorca<br />

Arbeiter robotnik, pracownik<br />

Anlage 1 85


Angestellter urzędnik, pracownik umysłowy<br />

Arbeitslosenversicherung ubezpieczenie na wypadek bezrobocia<br />

Arbeitsplatz stanowisko pracy, miejsce pracy<br />

Arbeitsrecht prawo pracy<br />

Arbeitsvertrag umowa o pracę<br />

Arbeitsverhältnis stosunek pracy<br />

Arbeitszeit czas pracy<br />

Beschäftigung zatrudnienie<br />

Betriebsrat rada zakładowa<br />

Betriebsverfassung ustrój przedsiębiorstwa<br />

Gewerkschaft związki zawodowe<br />

Kündigung wypowiedzenie<br />

ordentliche Kündigung wypowiedzenie zwykłe<br />

außerordentliche Kündigung wypowiedzenie natychmiastowe z ważnego powodu<br />

Kündigungsschutz ochrona przed wypowiedzeniem<br />

Lohn zapłata, wynagrodzenie<br />

Lohnfortzahlung dalsza wypłata wynagrodzenia w razie choroby<br />

Nebenbeschäftigung zajęcie uboczne<br />

Personalrat rada przedstawicieli pracowników służby publicznej<br />

Provision prowizja<br />

Sozialversicherung obowiązkowe ubezpieczenie społeczne (ustawowe)<br />

Streik strajk<br />

Tarifvertrag układ taryfowy<br />

Vergütung wynagrodzenie<br />

Geistiges Eigentum Marke znak towarowy, znak handlowy<br />

własność intelektualna Eingetragene Marke znak towarowy na mocy wpisu do rejestru<br />

Gebrauchsmuster wzór użytkowy (dotyczy narzędzi albo przedmiotów<br />

użytkowych polegający na zmianie ich wyglądu lub<br />

zastosowania)<br />

Geschmacksmuster wzór zdobniczy (wzór o charakterze estetycznym)<br />

Patent patent<br />

Urheberrecht<br />

Geistige <strong>und</strong><br />

prawo autorskie<br />

gewerbliche Schutzrechte umysłowe i przemysłowe prawa ochronne<br />

Lizenz licencja, koncesja<br />

Wettbewerb Marketing marketing<br />

konkurencja Werbung reklama<br />

irreführende Werbung reklama wprowadzająca w błąd<br />

unlauterer Wettbewerb konkurencja nieuczciwa<br />

vergleichende Werbung reklama porównawcza (z innymi produktami)<br />

86 Anlage 1<br />

Unternehmen Kapitalgesellschaft spółka kapitałowa<br />

przedsiębiorstwo Personengesellschaft spółka osobowa<br />

OHG Offene Handelsgesellschaft spółka jawna<br />

KG Kommanditgesellschaft Spółka komandytowa<br />

e.K. eingetragener Kaufmann/<br />

Kauffrau kupiec/kupcowa na<br />

mocy wpisu do rejestru handlowego<br />

e.Kfr. eingetragene Kauffrau kupcowa na mocy wpisu do rejestru handlowego<br />

e.Kfm. eingetragener Kaufmann kupiec na mocy wpisu do rejestru handlowego<br />

e.G. Genossenschaft spółdzielnia<br />

e.V. Verein stowarzyszenie<br />

Konzern koncern<br />

Tochtergesellschaft córka-spółka<br />

Niederlassung oddział, filia<br />

Vertretungsbüro przedstawicielstwo, biuro reprezentacyjne<br />

Stiftung f<strong>und</strong>acja<br />

AG Aktiengesellschaft spółka akcyjna<br />

Gr<strong>und</strong>kapital kapitał zakładowy<br />

Aktie akcja<br />

Aktionär akcjonariusz<br />

Vorstand zarząd<br />

Aufsichtsrat rada nadzorcza<br />

Hauptversammlung zgromadzenie walne<br />

GmbH Gesellschaft mit<br />

beschränkter Haftung spółka z ograniczoną odpowiedzialnością<br />

Stammkapital kapitał zakładowy<br />

Geschäftsanteil udział w przedsiębiorstwie<br />

Gesellschafter wspólnik<br />

Beirat rada, organ doradczy/doradca<br />

Gesellschafterversammlung zgromadzenie wspólników<br />

Geschäftsführer przedstawiciel i zarządzający<br />

Vertretungsbefugnis uprawnienie do reprezentowania<br />

Einzelvertretungsmacht przedstawicielstwo pojedyncze<br />

Gesamtvertretungsmacht przedstawicielstwo łączne<br />

Selbstkontrahierungsverbot zakaz dokonywania czynności prawnej<br />

z samym sobą jako przedstawicielem innej osoby<br />

Unternehmensgegenstand przedmiot przedsiębiorstwa<br />

Firma firma<br />

Beschluss (förmlich) postanowienie (formalnie)<br />

Bestellung eines Organs ustanowienie (organu)<br />

Entscheidung decyzja<br />

Weisung wskazówka, polecenie<br />

Anlage 1 87


Vertrag Auftraggeber zleceniodawca<br />

umowa Abtretung cesja<br />

Ausführung wykonanie<br />

Bedingung warunek<br />

Beendigung ukończenie, zakończenie<br />

Durchführung przeprowadzenie<br />

Erwerb nabycie<br />

Fälligkeit, fällig wymagalność, wymagalny<br />

Gewährleistung gwarancja, rękojmia<br />

Garantie gwarancja, poręczenie<br />

Bürgschaft poręczenie<br />

Käufer kupujący, nabywca<br />

Kaufpreis cena kupna<br />

Kündigung wypowiedzenie, wymówienie<br />

Kündigungsfrist termin wypowiedzenia<br />

Laufzeit termin, okres ważności<br />

Mangel wada<br />

Minderung zmniejszenie, obniżenie<br />

Mieter najemca<br />

Nutzung użytkowanie<br />

Preis cena<br />

Rechtsmittel środek prawny<br />

Rücktritt odstąpienie<br />

Schadensersatz odszkodowanie<br />

Überweisung przelew<br />

Verbraucher konsument<br />

Verbraucherschutz ochrona konsumenta<br />

Verkäufer sprzedający<br />

Vermieter wynajmujący<br />

Verpflichtung zobowiązanie, obowiązek<br />

Vertrag umowa<br />

Vertragsabschluss zawarcie umowy<br />

Vertretung przedstawicielstwo, zastępstwo<br />

Vorbehalt zastrzeżenie<br />

Wert wartość, cena<br />

Widerruf odwołanie<br />

Zahlung zapłata<br />

Zustimmung zezwolenie, aprobata, zgoda<br />

88 Anlage 1<br />

Vertrieb Alleinvertriebsrecht wyłączne prawo dystrybucji<br />

zbyt/sprzedaż Ausgleichsanspruch oszczenie przedstawiciela agenta handlowego<br />

o wyrównanie (po rozwiązaniu umowy)<br />

Export eksport<br />

Exporteur eksporter<br />

Franchising franchising<br />

Handelsvertreter przedstawiciel handlowy<br />

Import import<br />

Importeur importer<br />

Kommissionär komisjoner<br />

Provision prowizja<br />

Selbstständige Tätigkeit działalność na własny rachunek, działalność<br />

samodzielna<br />

Versandhandel handel wysyłkowy<br />

Vertragshändler autoryzowany dealer<br />

Vertriebsgebiet terytorium dystrybucji<br />

Anlage 1 89


Anlage 2 | Nützliche Adressen (Polen, Niedersachsen, Deutschland)<br />

Polen<br />

° Deutsche Botschaft<br />

ul. Dabrowiecka 30, PL-03-932 Warszawa<br />

Tel. 0048 22 617 30 11<br />

Fax 0048 22 617 35 82<br />

eMail info@ambasadaniemiec.pl<br />

° Repräsentanz Land Niedersachsen<br />

ul. Kruczkowskiego 8, PL-00-380 Warszawa<br />

Tel. 0048 22 353 86 66<br />

Fax 0048 22 353 86 69<br />

e-mail: kosta@niedersachsen.com.pl<br />

° Deutsch-Polnische Industrie<strong>und</strong><br />

Handelskammer<br />

ul. Miodowa 14, PL-00-246 Warszawa /<br />

Postfach 62, PL-00-952 Warszawa<br />

Tel. 0048 22 53 10 500<br />

Fax 0048 22 5310 600 / 0048 22 53 10 644<br />

e-mail: info@ihk.pl<br />

° Polska Agencja Informacji I<br />

Inwestzcji Zgranicznych SA (PAlilZ)<br />

(Polish Information and Foreign Investment<br />

Agency)<br />

ul. Bagatela 12, PL-00-585 Warszawa<br />

Tel. 0048 22 334 98 00<br />

Fax 0048 22 334 99 99<br />

e-mail: post@paiz.gov.pl<br />

° Polnische Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer<br />

Krajowa Izba Gospodarcza<br />

ul. Trebacka 4, PL-00-074 Warszawa<br />

Tel. 0048 22 630 96 00<br />

Fax 0048 22 827 46 73<br />

e-mail: jwezyk@kig.pl (foreign relations office)<br />

90 Anlage 2<br />

° Deutsch-Polnische<br />

Wirtschaftsförderungsgesellschaft AG<br />

ul. Kobylogórska 68, PL-66-400 Gorzów Wlkp.<br />

Tel. 0048 95 720 83 40<br />

Fax 0048 95 720 83 41<br />

e-mail: twg@twg.pl<br />

° Polnische Agentur für Auslandsinvestitionen<br />

PAIZ<br />

Al. Róz 2, PL-00-559 Warszawa<br />

Tel. 0048 22 621 62 61 / 0048 22 621 89 04<br />

Fax 0048 22 621 84 27<br />

° Izba Przemyslowo-Handlowa<br />

Inwestorów Zagranicznych<br />

(Foreign Investors Chamber of Commerce<br />

and Industry)<br />

ul. Pańska 73, PL-00-834 Warszawa<br />

Tel. 0048 22 314 75 75<br />

Fax 0048 22 314 75 76<br />

e-mail: biuro@iphiz.com.pl<br />

° Polnisches Wirtschaftsministerium<br />

Ministerstwo Gospodarki<br />

Pl. Trzech Kryzy 5, PL-00-950 Warszawa<br />

Tel. 0048 22 693 50 00 / 0048 22 621 27 54<br />

Fax 0048 22 628 68 08 / 0048 22 629 23 11<br />

° Polnisches Außenministerium<br />

Ministerstwo Spraw Zagranicznych<br />

Al. Szucha 23, PL-00-580 Warszawa<br />

Tel. 0048 22 623 90 00<br />

Fax 0048 22 627 07 66<br />

° Polnisches Patentamt<br />

Urzad Patentowy Rzeczypospolitej Polskiej<br />

Al. Niepodleglosci 118/192,<br />

PL-00-950 Warszawa<br />

Tel. 0048 22 25 80 01 / 0048 22 25 05 84<br />

Fax 0048 22 25 05 81<br />

° Zentrales Zollamt<br />

Glówny Urzad CEL (GUC)<br />

ul. Swietokrzyska 12, PL-00-916 Warszawa<br />

Tel. 0048 22 694 49 46<br />

Fax 0048 22 827 34 27<br />

° Polnische Forschungs- <strong>und</strong> Zertifizierungsstelle<br />

Polskie Centrum Badan I Certyfikacji<br />

ul. Klobucka 23a, PL-02-699 Warszawa<br />

Tel. 0048 22 857 99 16<br />

Fax 0048 22 647 12 22 / 0048 22 647 08 41<br />

° B<strong>und</strong>esagentur für Außenwirtschaft<br />

Niemiecka Agencja Handlu Zagranicznego<br />

ul. Miodowa 14, PL-00-246 Warszawa<br />

Tel. 0048 22 531 06 10 / 0048 22 531 06 11<br />

Fax 0048 22-531 06 12<br />

e-mail: steinacher@bfai.com<br />

° Institut für Auslandsbeziehungen<br />

Regionalkoordination für Polen <strong>und</strong> Tschechien<br />

ul. Szpitalna 17a; PL-45-010 Opole<br />

Tel. 0048 77 44 11 008<br />

Fax 0048 77 44 11 009<br />

e-mail: ifakretschmann@interia.pl<br />

° Stiftung für Deutsch-Polnische Zusammenarbeit<br />

F<strong>und</strong>acja Wspolpracy Polsko-Niemieckiej<br />

ul. Zielna 37, PL-00-108 Warszawa<br />

Tel. 0048 22 338 62 00<br />

Fax 0048 22 338 62<br />

e-mail: fwpn@fwpn.org.pl<br />

Niedersachsen<br />

° Euro Info Centre Hannover<br />

NBank – Investitions- <strong>und</strong> Förderbank<br />

Niedersachsen GmbH<br />

Günther-Wagner-Allee 12-14 ,<br />

30177 Hannover<br />

Tel. 0049 511 30031 375<br />

Fax 0049 511 30031 11375<br />

e-mail: eic@nbank.de<br />

° Handwerkskammer Hannover<br />

Berliner Allee 17,<br />

30175 Hannover / Postfach 2527<br />

Tel. 0049 511 348 59 0<br />

Fax 0049 511 348 59 32<br />

e-Mail: info@hwk-hannover.de<br />

° Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Hannover<br />

Schiffgraben 49, 30175 Hannover<br />

Tel. 0049 511 31 07 0<br />

Fax 0049 511 31 07 3 33<br />

e-mail: info@hannover.ihk.de<br />

Anlage 2 91


Deutschland<br />

° Botschaft der Republik Polen<br />

Lassenstraße 19-21, 14193 Berlin<br />

Tel. 0049 30 22 31 31 30<br />

Fax 0049 30 22 31 31 55<br />

eMail info@botschaft-polen.de<br />

° Wirtschaft-<strong>und</strong> Handelsabteilung<br />

Glinkastraße 5-7, 10117 Berlin<br />

Tel. 0049 30 229 27 39<br />

Fax 0049 30 229 24 51<br />

eMail info@wirtschaft-polen.de<br />

° Deutsch-Polnisches Kooperationsbüro<br />

der Sparkassen<br />

Franz-Mehring-Straße 22,<br />

15230 Frankfurt (Oder)<br />

Tel. 0049 335 55 41 820<br />

Fax 0049 335 5541 822<br />

eMail m.quast@s-os-de<br />

oder j.adamovicz@s-os.de<br />

° Generalkonsulat der Republik Polen in Hamburg<br />

Gründgensstraße 20, 22309 Hamburg<br />

Tel. 0049 40 61187 0<br />

Fax 0049 40 6325030<br />

eMail konsulat.hamburg@botschaft-polen.de<br />

° Honorarkonsulat der Republik Polen in Bremen<br />

Janusz-Korczak-Haus<br />

Osterdeich 6, 28203 Bremen<br />

Tel. 0049 421 364 81 82<br />

Fax 0049 421 364 81 97<br />

eMail polnischesHonorarkonsulat@t-online.de<br />

Anlage 3 | Weitergehende Informationen<br />

Das e-trade-center ist eine zentrale deutsche Internetplattform für internationale Geschäftskontakte.<br />

Direkt über das Internet können hier weltweit Geschäftsangebote veröffentlicht <strong>und</strong> abgefragt werden.<br />

Die Plattform wird kostenlos zur Verfügung gestellt <strong>und</strong> durch das B<strong>und</strong>esministerium für Wirtschaft <strong>und</strong><br />

Technologie unterstützt: www.e-trade-center.com<br />

Informationen zu Möglichkeiten niedersächsischer Unternehmen, in ausländische Märkte einzutreten,<br />

werden durch das Ministerium auf folgender Seite bereitgestellt: www.n-export.de<br />

Auf B<strong>und</strong>esebene finden Sie hierzu ein ähnlich strukturiertes Angebot des B<strong>und</strong>esministeriums für<br />

Wirtschaft, Arbeit <strong>und</strong> Verkehr: www.ixpos.de<br />

Neben den Web-Adressen der bereits oben <strong>und</strong> in der Broschüre aufgeführten Stellen gibt es noch<br />

weitere gute Informationsquellen zu Fragen der Geschäftstätigkeit im Ausland. Hier eine Auswahl:<br />

www.poland.pl Allgemeine Polen-Infos englisch<br />

www.polen-info.de Allgemeine Polen-Infos deutsch<br />

www.bfai.de B<strong>und</strong>esagentur für Außenwirtschaft<br />

www.wirtschaft-polen.de Informations- <strong>und</strong> Wirtschaftsportal über Polen<br />

(Deutsch-Polnische Wirtschaftsförderungsgesellschaft)<br />

www.infopolen.de Informations- <strong>und</strong> Wirtschaftsportal über Polen<br />

(Deutsch-Polnische Wirtschaftsförderungsgesellschaft)<br />

www.wirtschaft-polen.de Botschaft der Republik Polen<br />

www.stav.gov.pl Zentralamt für Statistik Polen (englisch)<br />

www.uzp.gov.pl Behörde für Vergaberecht (englisch)<br />

www.infor.pl Rechtsinformationen polnisch<br />

www.bookoflists.pl Branchenlisten englisch<br />

www.wroclaw.pl Seite der Stadt Breslau mit guten Informationen zu<br />

wirtschaftlicher Tätigkeit<br />

www.paiz.gov. Polnische Agentur für Information <strong>und</strong><br />

pl/index/?lang_id=3 Auslandsinvestitionen AG (deutsch)<br />

92 Anlage 2 Anlage 3 93


94<br />

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