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Sabine GASTEIGER Sabine GASTEIGER - Bad Goisern

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Rechtliches<br />

01/2006 www.goisern.eu<br />

Mag. Bernhard Stimitzer<br />

Der Strafzettel<br />

Er steckt hinter dem Scheibenwischer,<br />

ist bei Schlechtwetter in Kunststoff<br />

verpackt oder wird vom Polizeibeamten<br />

direkt übergeben und<br />

ist bei Autofahrern äußerst unbeliebt:<br />

der Strafzettel<br />

In rechtlicher Hinsicht handelt es sich<br />

beim Strafzettel um ein sogenann-<br />

tes “Organmandat“. Der darin festgelegte<br />

Strafbetrag kann zwischen<br />

€ 10 und € 36 liegen.<br />

Ein Organmandat wird grundsätzlich<br />

nur für leichte Delikte ausgestellt.<br />

Telefonieren beim Autofahren ohne<br />

Freisprecheinrichtung, unangegurtet<br />

fahren, falsch Parken oder die Überschreitung<br />

der Parkdauer in Kurzparkzonen<br />

sind einige Beispiele, die<br />

mit Organmandaten geahndet werden.<br />

Das Organmandat wird vom Polizeibeamten<br />

oder vom privaten Wacheorgane<br />

an Ort und Stelle ausgestellt.<br />

Das Delikt selbst braucht<br />

bei der Anhaltung nicht mehr aufrecht<br />

sein. Es hilft also nicht beispielsweise<br />

noch schnell den Gurt anzulegen<br />

oder das Handy wegzulegen.<br />

Damit die Strafe nicht höher ausfällt,<br />

ist es wichtig den Strafbetrag<br />

fristgerecht einzuzahlen. Man sollte<br />

GUTE FAHRT<br />

Kreuzstraße 4, 4040 Linz<br />

www.gutefahrt.at info@gutefahrt.at<br />

Tel.: 0732/736096, Fax: 0732/737038<br />

Gratis Info-Hotline 0800/20 20 97 von 9.00 bis 22.00 Uhr<br />

Hilfe für „Verkehrssünder”<br />

JOURNAL<br />

bei der Überweisung nicht bis zum<br />

letzten Tag der Frist warten, da durch<br />

allfällige Verzögerungen bei der Überweisung<br />

bereits Nachteile drohen.<br />

Wird nämlich verspätet oder gar<br />

nicht bezahlt, wird das formelle Strafverfahren<br />

eingeleitet und die Strafe<br />

kann durchaus höher werden.<br />

Gegen das Organmandat selbst ist<br />

kein Rechtsmittel möglich. Geht man<br />

davon aus zu Unrecht bestraft worden<br />

zu sein, sollte der Strafbetrag<br />

nicht eingezahlt werden. Die Behörde<br />

leitet daraufhin das Strafverfahren<br />

ein. In diesem Strafverfahren<br />

kann man sich wehren und seine<br />

Unschuld nachweisen. Wie immer ist<br />

es daher wichtig Beweise zu sichern.<br />

Sind Verkehrszeichen mit Zusatztafeln<br />

verwirrend aufgestellt oder Bodenmarkierungen<br />

undeutlich angebracht,<br />

kann ein Foto oder ein Zeuge<br />

im späteren Verfahren äußerst<br />

hilfreich sein.<br />

Der Verein „Gute Fahrt" hilft Lenkern, welchen der Führerschein entzogen wurde, nun auch regelmäßig in<br />

<strong>Bad</strong> Ischl. Die Kurse finden jeden Monat statt.<br />

Die vier Kursabende (ein Abend pro Woche) dauern jeweils 3 1/4 Stunden.<br />

Im April/Mai 2006 wird im Bezirk Gmunden an folgenden Standorten ein Lenkernachschulungskurs angeboten:<br />

<strong>Bad</strong> Ischl: Fahrschule Hausherr<br />

Gmunden: Fahrschule Hausherr<br />

Kursanmeldung gebührenfrei:<br />

0800/20 20 97 (bis 22.00 Uhr) oder www.gutefahrt.at; info@gutefahrt.at<br />

14 www.goisern.eu

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