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Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit - Statistik der ...

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ANBA Nr. 3/2005<br />

Leistungsempfänger<br />

<strong>Arbeit</strong>slosengeld<br />

<strong>Arbeit</strong>slosenhilfe<br />

Einglie<strong>der</strong>ungshilfe<br />

Unterhaltsgeld<br />

Empfänger von Geldleistungen<br />

Unter dem Sammelbegriff Leistungsempfänger werden statistisch die Bezieher von <strong>Arbeit</strong>slosengeld, <strong>Arbeit</strong>slosenhilfe,<br />

Einglie<strong>der</strong>ungshilfe, Teilarbeitslosengeld und ggf. Unterhaltsgeld nachgewiesen.<br />

Das <strong>Arbeit</strong>slosengeld ist als Leistung <strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>slosenversicherung eine Lohnersatzleistung. Sie soll demjenigen,<br />

<strong>der</strong> eine <strong>Arbeit</strong> verloren hat und vorübergehend keine neue <strong>Arbeit</strong>sstelle finden kann, teilweise den<br />

Lohnausfall ersetzen.<br />

Die <strong>Arbeit</strong>slosenhilfe ist – an<strong>der</strong>s als das <strong>Arbeit</strong>slosengeld – keine auf Beiträgen beruhende Sozialversicherungsleistung.<br />

Sie wird ohne Beitragszahlung aus Steuermitteln – bei Vorliegen <strong>der</strong> Voraussetzungen –<br />

denjenigen arbeitslosen <strong>Arbeit</strong>nehmern gewährt, die keinen Anspruch auf das versicherungsmäßige<br />

<strong>Arbeit</strong>slosengeld haben o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Anspruch auf diese Leistung bereits erschöpft ist.<br />

Die Einglie<strong>der</strong>ungshilfe ist eine auf 6 Monate befristete Sozialleistung bei <strong>Arbeit</strong>slosigkeit <strong>für</strong> die erste<br />

Einglie<strong>der</strong>ungsphase von Spätaussiedlern und <strong>der</strong>en Ehegatten und Abkömmlinge mit einheitlichem pauschalierten<br />

Bemessungsentgelt. Die Regelungen zur Alhi und <strong>für</strong> Alhi-Empfänger gelten entsprechend.<br />

Teilnehmern an Maßnahmen <strong>der</strong> beruflichen Weiterbildung mit ganztägigem, unter bestimmten Voraussetzungen<br />

auch Teilzeit-Unterricht können aus Mitteln <strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>slosenversicherung zur Sicherung des<br />

Lebensunterhalts ein Unterhaltsgeld als Zuschuss erhalten.

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