Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit - Statistik der ...
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ANBA Nr. 3/2005<br />
Ausbildungsgeld<br />
behin<strong>der</strong>te Menschen<br />
Berufsausbildungsbeihilfe<br />
Berufsvorbereitende<br />
Bildungsmaßnahmen<br />
Maßnahmen <strong>der</strong><br />
beruflichen Weiterbildung<br />
Teilnehmer an Maßnahmen<br />
zur beruflichen Weiterbildung<br />
Maßnahmen <strong>der</strong><br />
Eignungsfeststellung,<br />
Teilnehmer an<br />
Trainingsmaßnahmen<br />
Deutsch-Sprachlehrgänge<br />
Einglie<strong>der</strong>ungszuschuss<br />
Einglie<strong>der</strong>ungsbilanzen<br />
Übergangsgeld<br />
Altersteilzeitgesetz (AtG)<br />
Kurzarbeitergeld<br />
För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Berufsausbildung<br />
För<strong>der</strong>ung von<br />
<strong>Arbeit</strong>sbeschaffungsmaßnahmen<br />
(ABM)<br />
För<strong>der</strong>leistungen an <strong>Arbeit</strong>geber zur<br />
Einstellung und Beschäftigung<br />
schwerbehin<strong>der</strong>ter Menschen<br />
Ins0lvenzgeld<br />
Strukturanpassungsmaßnahmen<br />
(SAM)<br />
<strong>Arbeit</strong>smarktpolitik<br />
(Entlastung des <strong>Arbeit</strong>smarktes durch Maßnahmen <strong>der</strong> BA)<br />
Leistungen an <strong>Arbeit</strong>nehmer<br />
Behin<strong>der</strong>te Menschen haben Anspruch auf Ausbildungsgeld während einer beruflichen Ausbildung o<strong>der</strong> berufsvorbereitenden<br />
Bildungsmaßnahme, einschließlich einer Grundausbildung und einer Maßnahme im Eingangsverfahren o<strong>der</strong><br />
<strong>Arbeit</strong>strainingsbereich einer anerkannten Werkstatt <strong>für</strong> Behin<strong>der</strong>te, wenn kein Anspruch auf Übergangsgeld besteht.<br />
Behin<strong>der</strong>te Menschen sind körperlich, geistig o<strong>der</strong> seelisch beeinträchtigte Personen, <strong>der</strong>en Aussichten beruflich<br />
eingeglie<strong>der</strong>t zu werden o<strong>der</strong> zu bleiben, wegen <strong>der</strong> Art o<strong>der</strong> Schwere <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung nicht nur vorübergehend<br />
wesentlich gemin<strong>der</strong>t sind und die deshalb Hilfen zur beruflichen Einglie<strong>der</strong>ung benötigen. Den behin<strong>der</strong>ten<br />
Menschen stehen diejenigen Personen gleich, denen eine Behin<strong>der</strong>ung mit den genannten Folgen droht.<br />
Berufsausbildungsbeihilfe gewährt die Agentur <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> unter bestimmten Voraussetzungen <strong>für</strong> eine betriebliche o<strong>der</strong><br />
außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf o<strong>der</strong> <strong>für</strong> die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden<br />
Bildungsmaßnahme, wobei <strong>für</strong> letztere auch Lehrgangskosten, Fahrkosten sowie Kosten <strong>für</strong> Lernmittel und<br />
<strong>Arbeit</strong>skleidung übernommen werden.<br />
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen zielen darauf ab, Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch För<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Berufsreife die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung zu erleichtern. Folgende Maßnahmekategorien lassen<br />
sich unterscheiden: För<strong>der</strong>lehrgänge, Grundausbildungslehrgänge, Lehrgänge zur Verbesserung beruflicher Bildungsund<br />
Einglie<strong>der</strong>ungschancen, Lehrgänge zum testen, informieren, probieren, Abklärung <strong>der</strong> beruflichen Eignung,<br />
<strong>Arbeit</strong>serprobung, blindentechnische o<strong>der</strong> vergleichbare spezielle Grundausbildung, Maßnahmen im Eingangsverfahren<br />
und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt <strong>für</strong> behin<strong>der</strong>te Menschen.<br />
Als Maßnahmen <strong>der</strong> beruflichen Weiterbildung werden statistisch nur solche nachgewiesen, die hinsichtlich Ziel,<br />
Dauer, Leistungsfähigkeit des Trägers, Gestaltung, Unterrichtsmethode, Teilnahmebedingungen usw. <strong>für</strong> die För<strong>der</strong>ung<br />
zugelassen sind.<br />
In den statistischen Tabellen werden häufig die Maßnahmearten „sonstige berufliche Weiterbildung“ und „berufliche<br />
Weiterbildung mit Abschluss in anerkanntem Ausbildungsberuf“ unterschieden.<br />
Der statistische Nachweis erstreckt sich nur auf die nach dem SGB III geför<strong>der</strong>te Teilnahme an Maßnahmen <strong>der</strong> beruflichen<br />
Weiterbildung. Die För<strong>der</strong>ung durch die <strong>Bundesagentur</strong> besteht in <strong>der</strong> Übernahme <strong>der</strong> Weiterbildungskosten (z.B.<br />
Lehrgangs- und Fahrkosten) im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Weiterbildung und in <strong>der</strong> Zahlung von Unterhaltsgeld.<br />
Die statistischen Ergebnisse <strong>für</strong> Eintritte in berufliche Bildungsmaßnahmen ergeben sich aus <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> im<br />
Berichtszeitraum eingegangenen Meldungen <strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>sämter über den Eintritt eines geför<strong>der</strong>ten Teilnehmers in eine<br />
Maßnahme. Teilnehmer werden bis zum Ablauf <strong>der</strong> vorgesehenen Teilnahmedauer bzw. bis zu einem vorzeitigen<br />
Ausscheiden im Bestand geführt. Austritte werden bei Ablauf <strong>der</strong> vorgesehenen Teilnahmedauer bzw. bei vorzeitigem<br />
Ausscheiden nachgewiesen.<br />
Der Nachweis erstreckt sich auf die nach dem SGB III durch die Bundesanstalt geför<strong>der</strong>te Teilnahme an Maßnahmen<br />
<strong>der</strong> Eignungsfeststellung, Trainingsmaßnahmen. Die För<strong>der</strong>ung dient <strong>der</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ungsaussichten<br />
von <strong>Arbeit</strong>slosen und von <strong>Arbeit</strong>slosigkeit bedrohten <strong>Arbeit</strong>suchenden und erstreckt sich auf die Übernahme von<br />
Maßnahmekosten und ggf. die Weiterleistung von <strong>Arbeit</strong>slosengeld o<strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>slosenhilfe.<br />
Spätaussiedler, ihre Ehegatten und Abkömmlinge, Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge können bei Teilnahme an<br />
einem Lehrgang zum Erlernen <strong>der</strong> deutschen Sprache unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesagentur</strong> erhalten.<br />
Als Leistungen kommen die Übernahme <strong>der</strong> durch die Teilnahme entstehenden Kosten und in bestimmten Fällen die<br />
Einglie<strong>der</strong>ungshilfe in Betracht.<br />
Zur Einglie<strong>der</strong>ung von för<strong>der</strong>ungsbedürftigen <strong>Arbeit</strong>nehmern kann die Bundesanstalt <strong>Arbeit</strong>gebern Zuschüsse zu den<br />
<strong>Arbeit</strong>sentgelten zum Ausgleich von Min<strong>der</strong>leistungen gewähren.<br />
Gem. § 11 SGB III hat jede Agentur <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> über seine Ermessensleistungen <strong>der</strong> aktiven <strong>Arbeit</strong>sför<strong>der</strong>ung nach Abschluss<br />
eines Haushaltsjahres eine Einglie<strong>der</strong>ungsbilanz zu erstellen. Die Einglie<strong>der</strong>ungsbilanzen müssen vergleichbar sein und<br />
sollen Aufschluss über den Mitteleinsatz, die geför<strong>der</strong>ten Personengruppen und die Wirksamkeit <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung geben.<br />
Übergangsgeld erhalten behin<strong>der</strong>te Menschen bei Teilnahme an Maßnahmen zur Teilhabe am <strong>Arbeit</strong>sleben von<br />
Behin<strong>der</strong>ten o<strong>der</strong> einer sonstigen auf die beson<strong>der</strong>en Bedürfnisse Behin<strong>der</strong>ter ausgerichteten Maßnahme.<br />
Leistungen an <strong>Arbeit</strong>nehmer, <strong>Arbeit</strong>geber und Träger (finanzielle Hilfen)<br />
Die <strong>Bundesagentur</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> erstattet <strong>Arbeit</strong>gebern auf Antrag die Mehraufwendungen, die ihnen durch die Zahlung<br />
eines Aufstockungsbetrages zum Entgelt des altersteilzeitarbeitenden <strong>Arbeit</strong>nehmers und durch Entrichtung von<br />
zusätzlichen Beträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung <strong>für</strong> diesen <strong>Arbeit</strong>nehmer entstanden sind.<br />
Kurzarbeitergeld wird <strong>Arbeit</strong>nehmern in Betrieben gewährt, wenn ein vorübergehen<strong>der</strong>, unvermeidbarer <strong>Arbeit</strong>sausfall<br />
eintritt, <strong>der</strong> auf wirtschaftlichen Ursachen o<strong>der</strong> einem unabwendbaren Ereignis beruht. Durch den <strong>Arbeit</strong>sausfall muss<br />
sich das Entgelt im jeweiligen Kalen<strong>der</strong>monat <strong>für</strong> mindestens ein Drittel <strong>der</strong> im Betrieb o<strong>der</strong> kurzarbeitenden<br />
Abteilung beschäftigten <strong>Arbeit</strong>nehmer um mehr als 10 Prozent vermin<strong>der</strong>n. Das Kurzarbeitergeld, ein teilweiser<br />
Lohnersatz, soll den <strong>Arbeit</strong>nehmern die <strong>Arbeit</strong>splätze und den Betrieben die eingearbeiteten <strong>Arbeit</strong>nehmer erhalten.<br />
Die <strong>Bundesagentur</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> ermöglicht durch folgende Maßnahmen nach dem SBG III (§§ 240–247) die berufliche<br />
Ausbildung von för<strong>der</strong>ungsbedürftigen Auszubildenden und die Verbesserung ihrer Einglie<strong>der</strong>ungsaussichten: ausbildungsbegleitende<br />
Hilfen (abH), Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BüE), Übergangshilfen.<br />
Zur Zielgruppe gehören nach § 242 SGB III, wenn die sonstigen För<strong>der</strong>voraussetzungen erfüllt sind, lernbeeinträchtigte<br />
und sozial benachteiligte Auszubildende sowie Auszubildende, bei denen ohne die För<strong>der</strong>ung mit ausbildungsbegleitenden<br />
Hilfen ein Abbruch ihrer Ausbildung droht.<br />
Die <strong>Bundesagentur</strong> för<strong>der</strong>t durch die Gewährung von Zuschüssen und Darlehen an die Träger von <strong>Arbeit</strong>sbeschaffungsmaßnahmen<br />
die Beschäftigung von zugewiesenen <strong>Arbeit</strong>nehmern, soweit die <strong>Arbeit</strong>en zusätzlich sind<br />
und im öffentlichen Interesse liegen und die Träger o<strong>der</strong> durchführenden Unternehmen <strong>Arbeit</strong>sverhältnisse mit vom<br />
<strong>Arbeit</strong>samt zugewiesenen för<strong>der</strong>ungsbedürftigen <strong>Arbeit</strong>nehmern begründen, die durch die <strong>Arbeit</strong> beruflich stabilisiert<br />
o<strong>der</strong> qualifiziert und <strong>der</strong>en Einglie<strong>der</strong>ungsaussichten dadurch verbessert werden können.<br />
Die Einstellung schwerbehin<strong>der</strong>ter Menschen kann durch Einglie<strong>der</strong>ungszuschüsse <strong>für</strong> beson<strong>der</strong>s betroffene<br />
schwerbehin<strong>der</strong>te Menschen bzw. Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung an <strong>Arbeit</strong>geber aus den Mitteln <strong>der</strong><br />
Ausgleichsabgabe geför<strong>der</strong>t werden.<br />
<strong>Arbeit</strong>nehmer haben bei Zahlungsunfähigkeit ihres <strong>Arbeit</strong>gebers Anspruch auf Ausgleich ihres ausgefallenen<br />
<strong>Arbeit</strong>sentgelts (Insolvenzgeld).<br />
Vorübergehend kann die <strong>Bundesagentur</strong> die Beschäftigung arbeitsloser <strong>Arbeit</strong>nehmer durch Gewährung von<br />
Zuschüssen an <strong>Arbeit</strong>geber <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong>en för<strong>der</strong>n, die <strong>der</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Umwelt, <strong>der</strong> sozialen Dienste, des<br />
Breitensports, <strong>der</strong> Kulturarbeit, <strong>der</strong> Denkmalpflege – Vorbereitung und Durchführung <strong>der</strong> Städtebau-Erneuerung – und<br />
dem Städtebau – Denkmalschutz, <strong>der</strong> Verbesserung des Wohnumfelds, Verbesserung <strong>der</strong> wirtschaftsnahen o<strong>der</strong><br />
touristischen Infrastruktur dienen.