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Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit - Statistik der ...

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ANBA Nr. 3/2005<br />

974<br />

<strong>Arbeit</strong>suchende<br />

<strong>Arbeit</strong>slose<br />

<strong>Arbeit</strong>slosenquote<br />

<strong>Arbeit</strong>slose Auslän<strong>der</strong><br />

Langzeitarbeitslose<br />

Nichtarbeitslose <strong>Arbeit</strong>suchende<br />

Gemeldete Stellen<br />

Kurzfristige Beschäftigung<br />

Ratsuchende <strong>der</strong> Berufsberatung<br />

Berufsausbildungsstellen<br />

(bei den Agenturen <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong><br />

gemeldete)<br />

Unbesetzte<br />

Berufsausbildungsstellen<br />

Bewerber <strong>für</strong> Berufsausbildungsstellen<br />

(bei den<br />

Agenturen <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> gemeldete)<br />

Noch nicht<br />

vermittelte Bewerber<br />

<strong>Arbeit</strong>slose und gemeldete Stellen (Angebot und Nachfrage)<br />

<strong>Arbeit</strong>suchen<strong>der</strong> im Sinne <strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>smarktstatistik ist, wer in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland wohnt, sich<br />

wegen <strong>der</strong> Vermittlung in ein Beschäftigungsverhältnis von mehr als 7 Kalen<strong>der</strong>tagen im In- o<strong>der</strong> Ausland bei<br />

<strong>der</strong> Agentur <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> gemeldet hat, die angestrebte <strong>Arbeit</strong>nehmertätigkeit ausüben kann und darf und das<br />

15. Lebensjahr vollendet hat.<br />

Bei den <strong>Arbeit</strong>suchenden wird zwischen <strong>Arbeit</strong>slosen und nichtarbeitslosen <strong>Arbeit</strong>suchenden unterschieden.<br />

<strong>Arbeit</strong>slose sind <strong>Arbeit</strong>suchende bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres, die beschäftigungslos, nicht Schüler,<br />

Studenten o<strong>der</strong> Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen, nicht arbeitsunfähig erkrankt, nicht<br />

Empfänger von Altersrente sind und eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende<br />

Beschäftigung suchen. Sie müssen <strong>für</strong> eine <strong>Arbeit</strong>saufnahme sofort zur Verfügung stehen. <strong>Arbeit</strong>slose<br />

müssen sich persönlich bei ihrer zuständigen Agentur <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> gemeldet haben.<br />

Es werden folgende <strong>Arbeit</strong>slosenquoten berechnet:<br />

● <strong>Arbeit</strong>slose in % aller zivilen Erwerbspersonen (abhängige zivile Erwerbspersonen, Selbstständige, mithelfende<br />

Familienangehörige).<br />

● <strong>Arbeit</strong>slose in % <strong>der</strong> abhängigen zivilen Erwerbspersonen (sozialversicherungspflichtig und geringfügig<br />

Beschäftigte, Beamte, <strong>Arbeit</strong>slose).<br />

Diese Berechnungsmethode findet in den alten Bundeslän<strong>der</strong>n ab Januar 1990 und in den neuen<br />

Bundeslän<strong>der</strong>n und Berlin (Ost) ab Januar 1993 Anwendung.<br />

Als arbeitslose Auslän<strong>der</strong> gelten nichtdeutsche <strong>Arbeit</strong>suchende (Auslän<strong>der</strong>, Staatenlose und Personen mit<br />

ungeklärter Staatsangehörigkeit), die eine <strong>Arbeit</strong>nehmertätigkeit in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland ausüben<br />

dürfen. Heimatlose Auslän<strong>der</strong> werden statistisch wie Deutsche behandelt.<br />

Als Langzeitarbeitslose gelten alle Personen, die am jeweiligen Stichtag <strong>der</strong> Zählung 1 Jahr und länger bei den<br />

Agenturen <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> arbeitslos gemeldet waren.<br />

Als nichtarbeitslose <strong>Arbeit</strong>suchende gelten <strong>Arbeit</strong>suchende, die die beson<strong>der</strong>en, <strong>für</strong> die Zählung als <strong>Arbeit</strong>slose<br />

gefor<strong>der</strong>ten Kriterien (z.B. hinsichtlich <strong>der</strong> Beschäftigungslosigkeit o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verfügbarkeit <strong>für</strong> die<br />

<strong>Arbeit</strong>svermittlung) nicht erfüllen.<br />

Als gemeldete Stellen werden die den Agenturen <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> zur Besetzung gemeldeten Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

mit einer voraussichtlichen Dauer von mehr als 7 Kalen<strong>der</strong>tagen, geglie<strong>der</strong>t nach<br />

– sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen,<br />

– versicherungsfreien geringfügigen Beschäftigungen und<br />

– sonstigen versicherungsfreien Beschäftigungen<br />

dargestellt.<br />

Die Stellenangebote werden nach Voll- und Teilzeitarbeit unterschieden; Stellen <strong>für</strong> Heimarbeit werden <strong>der</strong><br />

Teilzeitarbeit zugeordnet.<br />

Ein Beschäftigungsverhältnis, das bis zu 7 Kalen<strong>der</strong>tagen dauert, gilt als kurzfristige Beschäftigung.<br />

Regelmäßig wie<strong>der</strong>kehrende Beschäftigungen bei demselben <strong>Arbeit</strong>geber in Tages-, Teilzeit- o<strong>der</strong><br />

Stundenarbeit gelten als kurzfristig, wenn sie mit o<strong>der</strong> ohne Unterbrechung insgesamt an nicht mehr als<br />

7 Kalen<strong>der</strong>tagen ausgeübt werden sollen.<br />

Personen, die die Berufsberatung <strong>der</strong> Agenturen <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> zur beruflichen Beratung durch eine<br />

Beratungsfachkraft in Anspruch genommen haben bzw. <strong>für</strong> die Erziehungsberechtigte o<strong>der</strong> Dritte Rat o<strong>der</strong><br />

Auskunft einholten, zählen als Ratsuchende <strong>der</strong> Berufsberatung.<br />

Als Berufsausbildungsstellen zählen alle bei <strong>der</strong> Berufsberatung <strong>der</strong> Agenturen <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> mit einem Auftrag zur<br />

Vermittlung gemeldeten und im Berichtsjahr (1. Oktober bis Ende September des folgenden Jahres) zu besetzenden<br />

betrieblichen und außerbetrieblichen Berufsausbildungsstellen <strong>für</strong> anerkannte Ausbildungsberufe<br />

einschließlich <strong>der</strong> Ausbildungsplätze in Berufsbildungswerken und sonstigen Einrichtungen, die<br />

Ausbildungsmaßnahmen <strong>für</strong> behin<strong>der</strong>te Menschen durchführen.<br />

Als unbesetzte Berufsausbildungsstellen zählen alle Ausbildungsstellen, die zum jeweiligen Stichtag<br />

nicht besetzt o<strong>der</strong> zurückgenommen worden sind.<br />

Als Bewerber <strong>für</strong> Berufsausbildungsstellen zählen alle bei <strong>der</strong> Berufsberatung <strong>der</strong> Agenturen <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong><br />

gemeldeten Ratsuchenden, die im Berichtsjahr (1. Oktober bis Ende September des folgenden Jahres) eine<br />

Vermittlung in eine betriebliche o<strong>der</strong> überbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten<br />

Ausbildungsberuf wünschen und <strong>der</strong>en Eignung da<strong>für</strong> geklärt ist.<br />

Als noch nicht vermittelte Bewerber zählen Personen, <strong>für</strong> die bis zum jeweiligen Stichtag we<strong>der</strong> die<br />

Einmündung in eine Berufsausbildungsstelle, noch die beabsichtigte Aufnahme einer schulischen Ausbildung,<br />

die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, die Annahme einer <strong>Arbeit</strong>sstelle o<strong>der</strong> die<br />

sonstige Erledigung des Beratungsfalles, noch <strong>der</strong> Rücktritt von <strong>der</strong> Bewerbung bekannt geworden ist und <strong>für</strong><br />

die Vermittlungsbemühungen seitens <strong>der</strong> Berufsberatung <strong>der</strong> Agenturen <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> laufen.

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