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Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit - Statistik der ...

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Einsatz <strong>der</strong> arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Februar<br />

Die <strong>Bundesagentur</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> hat aus dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) den gesetzlichen Auftrag, zu einem möglichst hohen<br />

Beschäftigungsstand in Deutschland beizutragen und die Beschäftigungsstruktur ständig zu verbessern. Das Entstehen von<br />

<strong>Arbeit</strong>slosigkeit soll vermieden und die Dauer <strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>slosigkeit verkürzt werden. Zur Verwirklichung dieser Ziele steht den<br />

Agenturen <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> eine Vielzahl von unterschiedlichen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten zur Verfügung. Sie erlauben<br />

es, sowohl auf unterschiedliche <strong>Arbeit</strong>smarktgegebenheiten, als auch auf die individuellen Voraussetzungen und Bedürfnisse<br />

<strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong> suchenden Menschen zu reagieren. Nach <strong>der</strong> Einführung des SGB II sind die Agenturen <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> nur noch <strong>für</strong><br />

die Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zuständig, die nicht dem Rechtskreis des SGB II zugeordnet werden.<br />

Dabei wird <strong>der</strong> bereits in den Vorjahren eingeschlagene Weg des konsequenten effizienten und effektiven Einsatzes <strong>der</strong><br />

finanziellen Mittel weiter beschritten. Ziel ist, mit den verfügbaren Ressourcen ein Maximum an arbeitsmarktlicher Wirkung<br />

zu erreichen.<br />

Als Träger <strong>der</strong> Grundsicherung <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong>suchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) sind die <strong>Arbeit</strong>sgemeinschaften von<br />

<strong>Arbeit</strong>sagenturen und Kommunen sowie die zugelassenen kommunalen Träger (optierende Kommunen) <strong>für</strong> die <strong>Arbeit</strong>slosen<br />

des SGB II-Rechtskreises auch im Bereich <strong>der</strong> aktiven <strong>Arbeit</strong>sför<strong>der</strong>ung zuständig. Sie sind verantwortlich <strong>für</strong> die Einrichtung,<br />

Durchführung und Überwachung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen <strong>für</strong> Empfänger des <strong>Arbeit</strong>slosengeldes II. Für diesen<br />

Personenkreis können die Träger <strong>der</strong> Grundsicherung arbeitsmarktpolitische Instrumente analog zu den „klassischen“<br />

SGB III-Maßnahmen einsetzen (Ausnahmen sind z. B. das Überbrückungsgeld und die Existenzgründungszuschüsse). Hinzu<br />

kommen das Einstiegsgeld, die Schaffung von <strong>Arbeit</strong>sgelegenheiten (so genannte „Zusatzjobs“) sowie weitere Leistungen,<br />

soweit sie <strong>für</strong> die Einglie<strong>der</strong>ung in das Erwerbsleben erfor<strong>der</strong>lich sind (z. B. Kin<strong>der</strong>betreuung). Während die von den Agenturen<br />

<strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> initiierten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wie bisher überwiegend aus Beitragsmitteln finanziert werden,<br />

erfolgt die Finanzierung <strong>der</strong> nach dem SGB II durchgeführten Maßnahmen <strong>für</strong> Empfänger <strong>der</strong> Grundsicherung aus Bundesmitteln.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> aktuellen Datenlage wird bei <strong>der</strong> Beschreibung <strong>der</strong> arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Folgenden<br />

nicht zwischen ihrem Einsatz aufgrund des SGB II o<strong>der</strong> des SGB III unterschieden.<br />

Einsatz <strong>der</strong> arbeitsmarktpolitischen Instrumente<br />

Der Beitrag <strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>smarktpolitik zum Ausgleich am<br />

<strong>Arbeit</strong>smarkt ist im Februar im Vergleich zum Vormonat<br />

quantitativ nahezu unverän<strong>der</strong>t geblieben. Allerdings hat<br />

sich <strong>der</strong> „Maßnahme-Mix“ verän<strong>der</strong>t. Die Zahl <strong>der</strong> Eintritte<br />

und <strong>der</strong> Bestand an Teilnehmern waren im Februar bei vielen<br />

<strong>der</strong> „klassischen“ arbeitsmarktpolitischen Instrumente nach<br />

dem SGB III niedriger als im Vormonat und im Vorjahresmonat.<br />

Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die Zahl <strong>der</strong> Eintritte<br />

auch im vergangenen Jahr von Januar auf Februar abgenommen<br />

hat. Entsprechend <strong>der</strong> geschäftspolitischen Zielsetzung<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesagentur</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> einer erhöhten Aktivierung<br />

von <strong>Arbeit</strong>slosen nahmen die Eintritte in Trainingsmaßnahmen/Maßnahmen<br />

<strong>der</strong> Eignungsfeststellung im Februar<br />

gegenüber dem Vormonat wie<strong>der</strong> deutlich zu. Außerdem gab<br />

es, wie schon im Januar, weiter Zuwächse bei <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Selbständigkeit und bei den Eintritten in <strong>Arbeit</strong>sgelegenheiten<br />

nach dem SGB II.<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Integration in den ersten<br />

<strong>Arbeit</strong>smarkt<br />

An Maßnahmen <strong>der</strong> beruflichen Weiterbildung nahmen im<br />

Februar 121.800 Personen teil. Das waren 10% weniger als<br />

im Januar und 40% weniger als im Vorjahresmonat. Dabei<br />

haben die Teilnehmerzahlen in Ost- und Westdeutschland in<br />

ähnlichem Umfang abgenommen. In Westdeutschland belief<br />

sich <strong>der</strong> Rückgang im Vorjahresvergleich auf 39% und im<br />

Osten auf 42%. Damit hat sich die seit Ende 2002 rückläufige<br />

Entwicklung bei <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> beruflichen Weiterbildung<br />

fortgesetzt. Dies hängt in erster Linie mit <strong>der</strong><br />

Geschäftspolitik <strong>der</strong> <strong>Bundesagentur</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> zusammen,<br />

nach <strong>der</strong> berufliche Bildungsmaßnahmen nur noch dann<br />

geför<strong>der</strong>t werden, wenn dadurch die Chance auf eine nachhaltige<br />

Einglie<strong>der</strong>ung in den ersten <strong>Arbeit</strong>smarkt gegeben<br />

ist.<br />

Im Gegensatz dazu kam es nach dem zwischenzeitlichen<br />

Rückgang im Februar zu einer deutlichen Zunahme <strong>der</strong> Eintritte<br />

bei den Maßnahmen <strong>der</strong> Eignungsfeststellung / Trainingsmaßnahmen.<br />

Im Februar traten 51.900 <strong>Arbeit</strong>slose in<br />

diese Maßnahmen ein, 49% mehr als im Januar, aber 42%<br />

weniger als vor einem Jahr. 47.800 <strong>Arbeit</strong>slose nahmen im<br />

Februar an einer <strong>der</strong>artigen Maßnahme teil. Das waren zwar<br />

52% weniger als im Vorjahresmonat, im Januar 2005 hatte<br />

<strong>der</strong> Rückgang aber noch 63% betragen. In den folgenden<br />

Monaten wird mit weiter zunehmenden Beständen gerechnet.<br />

Die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Einstellung von <strong>Arbeit</strong>nehmern mit Vermittlungshemmnissen<br />

durch die Zahlung von Einglie<strong>der</strong>ungszuschüssen<br />

an <strong>Arbeit</strong>geber war im Berichtsmonat weiter<br />

rückläufig. Damit setzte sich <strong>der</strong> seit dem Frühjahr 2003<br />

zu verzeichnende Trend beim Einsatz dieses Instrumentes<br />

fort. Im Februar wurden 63.700 <strong>Arbeit</strong>sverhältnisse mit Einglie<strong>der</strong>ungszuschüssen<br />

geför<strong>der</strong>t. Die Inanspruchnahme<br />

dieser Leistung ist damit im Vergleich zum Vormonat um 8%<br />

und zum Vorjahresmonat um 50% zurückgegangen. Diese<br />

Entwicklung spiegelt eine geän<strong>der</strong>te För<strong>der</strong>praxis <strong>der</strong> Agenturen<br />

<strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> wi<strong>der</strong>: Dauer und Höhe <strong>der</strong> Zuschüsse wurden<br />

reduziert, um die Kosten je geför<strong>der</strong>ter Integration zu<br />

senken und Mitnahmeeffekte zu minimieren. In <strong>der</strong> Folge<br />

haben Betriebe die Einglie<strong>der</strong>ungszuschüsse seltener in<br />

Anspruch genommen.<br />

Die Nutzung des Einstellungszuschusses bei Vertretung war<br />

bei den <strong>Arbeit</strong>gebern weiterhin verhalten. Im Februar erhielten<br />

rund 1.000 <strong>Arbeit</strong>geber einen Zuschuss <strong>für</strong> die „Job-<br />

Rotation“.<br />

Darüber hinaus leistet die <strong>Bundesagentur</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> mit den<br />

Einstellungszuschüssen bei Neugründungen eine befristete<br />

Unterstützung <strong>für</strong> Existenzgrün<strong>der</strong>, die in ihrem Unternehmen<br />

innerhalb von zwei Jahren nach <strong>der</strong> Gründung <strong>Arbeit</strong>splätze<br />

<strong>für</strong> vormals <strong>Arbeit</strong>slose geschaffen haben. Im Februar<br />

haben die Agenturen mit dieser Leistung 10.500 Beschäfti-<br />

ANBA Nr. 3/2005<br />

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