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Zwischenbericht der Arbeitsgruppe Kindesschutz - Amt für Soziales ...

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<strong>Zwischenbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>Arbeitsgruppe</strong> <strong>Kindesschutz</strong> zur Umsetzung des<br />

Konzeptes "<strong>Kindesschutz</strong> im Kanton St.Gallen" vom 28. Mai 2008<br />

1. Auftrag................................ ................................ ................................ ................................ 2<br />

2. Umsetzung des Konzepts <strong>Kindesschutz</strong>: Verlauf................................ ................................ 2<br />

2.1. Bericht über die Tätigkeiten................................ ................................ ....................... 2<br />

2.2. Interdisziplinäre Zusammenarbeit................................ ................................ .............. 4<br />

2.3. Weiterentwicklung des Konzepts <strong>Kindesschutz</strong> vom Februar 2006 ........................... 4<br />

2.4. Aktuelle Themen ................................ ................................ ................................ ....... 5<br />

3. Ausblick auf das zweite Jahr <strong>der</strong> Pilotphase................................ ................................ ....... 5<br />

3.1. Beurteilung <strong>der</strong> Strukturen................................ ................................ ......................... 5<br />

3.2. Weiterbildung <strong>für</strong> die regionalen Kin<strong>der</strong>schutzgruppen................................ .............. 6<br />

3.3. Beurteilung <strong>der</strong> Entschädigung................................ ................................ .................. 6<br />

3.4. Leitfaden zur Standardisierung des Verfahrens in Fällen von Kindesmisshandlung... 6<br />

4. Empfehlungen <strong>für</strong> den Abschluss <strong>der</strong> Pilotphase................................ ................................ 6<br />

4.1. Mehraufwände und gedeckte Mehraufwände ................................ ............................ 6<br />

4.2. Sachaufwand Juristisches ................................ ................................ ......................... 7<br />

4.3. Koordination und Projektleitung im <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Soziales</strong>................................ .................. 7<br />

Anhang................................ ................................ ................................ ................................ ...... 7<br />

Zusammenfassung<br />

Mit Beschluss vom 9. Mai 2006 (RRB 2006/290) nahm die Regierung das Konzept "<strong>Kindesschutz</strong><br />

im Kanton St.Gallen" (nachfolgend Konzept <strong>Kindesschutz</strong>) zur Kenntnis und beauftragte<br />

das Departement des Innern, das Konzept vorerst in einer zweijährigen Pilotphase<br />

umzusetzen. Das Konzept sieht eine jährliche Berichterstattung vor. Der Schlussbericht über<br />

die Pilotphase erfolgt voraussichtlich im Juni 2009.<br />

Die schrittweise Umsetzung des Konzepts <strong>Kindesschutz</strong> verlief wie geplant: Die <strong>Arbeitsgruppe</strong><br />

<strong>Kindesschutz</strong> wurde im Frühjahr 2007 gebildet und die vier regionalen Kin<strong>der</strong>schutzgruppen<br />

konnten Ende 2007 ihre Arbeit aufnehmen. Bis Ende April 2008 wurden 15 Fälle<br />

durch die regionalen Kin<strong>der</strong>schutzgruppen bearbeitet. Die ersten Schritte zur Einführung<br />

einer standardisierten Erstbefragung sind erfolgt.<br />

Das Konzept <strong>Kindesschutz</strong> hat sich vorwiegend bewährt. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit<br />

wird von allen Beteiligten positiv beurteilt. Notwendige Anpassungen in <strong>der</strong> Zusammensetzung<br />

<strong>der</strong> <strong>Arbeitsgruppe</strong> <strong>Kindesschutz</strong> und in den regionalen Kin<strong>der</strong>schutzgruppen wurden<br />

vorgenommen. Der Umstand, dass die in die Kin<strong>der</strong>schutzgruppen delegierten Untersuchungsrichterinnen<br />

und –richter nicht an den Fallbesprechungen teilnehmen können, führt zu<br />

einer Qualitätseinbusse. Daher müssen <strong>für</strong> diese berufliche Disziplin noch während <strong>der</strong> Pilotphase<br />

neue Lösungen gefunden werden. Im zweiten Jahr <strong>der</strong> Pilotphase werden insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Regioneneinteilung, die Zusammensetzung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>schutzgruppen, die Struturen<br />

<strong>der</strong> Weiterbildung und die Angemessenheit <strong>der</strong> Besoldungsanteile überprüft. Die <strong>Arbeitsgruppe</strong><br />

<strong>Kindesschutz</strong> wird sich zudem mit <strong>der</strong> Regelung <strong>der</strong> Verfahren im <strong>Kindesschutz</strong><br />

befassen. Ziel ist es, einen Leitfaden <strong>für</strong> die Standardisierung <strong>der</strong> Verfahren zu erstellen. Im<br />

Hinblick auf einen erfolgreichen Abschluss <strong>der</strong> zweijährigen Pilotphase und einen lückenlosen<br />

Übergang werden <strong>für</strong> das Jahr 2009 Empfehlungen abgegeben.


1. Auftrag<br />

Vorrangiges Ziel aller Massnahmen im <strong>Kindesschutz</strong> ist es, Gewalt an Kin<strong>der</strong>n vorzubeugen,<br />

eine Gefährdung des Wohls von Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen frühzeitig zu erkennen und gewaltbetroffenen<br />

Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen mit <strong>der</strong> gebotenen Sorgfalt und Achtung professionell<br />

zu helfen. Das Konzept <strong>Kindesschutz</strong> sieht den Aufbau von vier regionalen interdisziplinären<br />

Kin<strong>der</strong>schutzgruppen vor, welche Fachpersonen bei <strong>der</strong> Gefährdungseinschätzung<br />

und bei <strong>der</strong> Planung des Vorgehens in <strong>Kindesschutz</strong>fällen unterstützen. Ziel ist eine<br />

regionale Verknüpfung des vorhandenen Fachwissens und ein einfacher und gezielter Zugang<br />

dazu. Die kantonale <strong>Arbeitsgruppe</strong> <strong>Kindesschutz</strong> hat den Auftrag, das Konzept <strong>Kindesschutz</strong><br />

umzusetzen, die Entwicklung im <strong>Kindesschutz</strong> zu beobachten und, wo nötig, konzeptionelle<br />

Anpassungen vorzunehmen, Verfahren aufeinan<strong>der</strong> abzustimmen und Empfehlungen<br />

<strong>für</strong> die beteiligten Departemente, Institutionen und Gemeinden zu erarbeiten. Die Vernetzungs-<br />

und Koordinationstätigkeit sowie die Bearbeitung <strong>der</strong> Themen <strong>für</strong> die <strong>Arbeitsgruppe</strong><br />

<strong>Kindesschutz</strong> wird durch die Jugendkoordinationsstelle des <strong>Amt</strong>es <strong>für</strong> <strong>Soziales</strong> ausgeführt.<br />

2. Umsetzung des Konzepts <strong>Kindesschutz</strong>: Verlauf<br />

2.1. Bericht über die Tätigkeiten<br />

<strong>Arbeitsgruppe</strong> <strong>Kindesschutz</strong><br />

Die Einsetzung <strong>der</strong> kantonalen <strong>Arbeitsgruppe</strong> <strong>Kindesschutz</strong> erfolgte durch die Regierung am<br />

2. Mai 2007 (RRB 2007/307).<br />

An sieben Sitzungen bearbeitete die <strong>Arbeitsgruppe</strong> <strong>Kindesschutz</strong> folgende Aufgaben:<br />

- Regioneneinteilung <strong>für</strong> die regionalen Kin<strong>der</strong>schutzgruppen;<br />

- Aufbau <strong>der</strong> regionalen interdisziplinären Kin<strong>der</strong>schutzgruppen;<br />

- Arbeitsinstrumente <strong>für</strong> die regionalen Kin<strong>der</strong>schutzgruppen;<br />

- Wirkungsüberprüfung bzw. Evaluation;<br />

- Öffentlichkeitsarbeit;<br />

- Gewährleistung des Informationsaustausches unter den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> <strong>Arbeitsgruppe</strong><br />

<strong>Kindesschutz</strong>;<br />

- aktuelle Themen aus den Kin<strong>der</strong>schutzgruppen (Berichte aus den Kin<strong>der</strong>schutzgruppen);<br />

- Standardisierte Erstbefragung (abgekürzt STEB).<br />

Zudem wurden die Aufgaben und Kompetenzen <strong>der</strong> Departementsvorsteherin, <strong>der</strong> <strong>Arbeitsgruppe</strong><br />

<strong>Kindesschutz</strong>, des Vorsitzes <strong>der</strong> <strong>Arbeitsgruppe</strong> <strong>Kindesschutz</strong>, <strong>der</strong> Projektleitung und<br />

des Kin<strong>der</strong>schutzzentrums in einem Funktionendiagramm festgelegt.<br />

Regionale interdisziplinäre Kin<strong>der</strong>schutzgruppen<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> regionalen interdisziplinären Kin<strong>der</strong>schutzgruppen wurden im Sommer<br />

2007 aufgrund von Vorschlägen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Arbeitsgruppe</strong> <strong>Kindesschutz</strong> gewählt. Am<br />

19. September 2007 fand eine Einführungsveranstaltung <strong>für</strong> die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>schutzgruppen<br />

und am 21. Februar 2008 eine erste Austausch- und Weiterbildungsveranstaltung<br />

statt. An dieser Weiterbildung beschäftigten sich die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>schutzgruppen mit<br />

Handlungsgrundsätzen und Spannungsfel<strong>der</strong>n im Zusammenhang mit Hilfeprozessen. Für<br />

die Arbeit in den Kin<strong>der</strong>schutzgruppen wurde ein Leitfaden erarbeitet, welcher ein strukturiertes<br />

Vorgehen bei den Fallbesprechungen ermöglicht. Beraterinnen und Berater <strong>der</strong><br />

Fachsstelle In Via nahmen regelmässig an den Fallbesprechungen in den Kin<strong>der</strong>schutzgruppen<br />

teil und brachten ihre Erfahrungen aus <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>schutzarbeit ein. Diese fachliche<br />

Unterstützung kann bis Ende Juni 2008 fortgesetzt werden.<br />

- 2 -


Alle beruflichen Disziplinen arbeiten in den Kin<strong>der</strong>schutzgruppen gleichberechtigt zusammen.<br />

Aufgabenverteilung und Wahl des Sitzungsortes erfolgten aufgrund <strong>der</strong> Verhältnisse in<br />

<strong>der</strong> Region.<br />

Kin<strong>der</strong>schutzgruppe 1<br />

St.Gallen – Rorschach<br />

Kin<strong>der</strong>schutzgruppe 2<br />

Rheintal – Werdenberg –<br />

Sarganserland<br />

Kin<strong>der</strong>schutzgruppe 3<br />

See – Gaster<br />

Kin<strong>der</strong>schutzgruppe 4<br />

Toggenburg – Wil<br />

- 3 -<br />

Verantwortlich <strong>für</strong> Koordination Sitzungsraum<br />

und Vertretung gegen aussen<br />

Vormundschaftssekretärin/ Mütter- und Väterberatungs-<br />

Mütter- und Väterberaterin stelle<br />

Heilpädagogin Regionalstelle Kin<strong>der</strong>- und<br />

Jugendpsychiatrischer<br />

Dienst<br />

Kin<strong>der</strong>arzt Regionalstelle Schulpsychologischer<br />

Dienst<br />

Vormundschaftssekretär Soziale Dienste<br />

Die ersten Treffen <strong>der</strong> regionalen Kin<strong>der</strong>schutzgruppen fanden im November und Dezember<br />

2007 statt. Die erste Anmeldung einer Fallbesprechung bei <strong>der</strong> Fachstelle In Via des Kin<strong>der</strong>schutzzentrums,<br />

welche als Intake-Stelle fungiert, erfolgte vor Weihnachten 2007. Bis<br />

zum 30. April 2008 haben sich 22 Fachpersonen <strong>für</strong> eine Fallbesprechung in einer <strong>der</strong> regionalen<br />

Kin<strong>der</strong>schutzgruppen angemeldet. In Einklang mit dem Konzept <strong>Kindesschutz</strong> hat die<br />

Fachstelle In Via in sieben Fällen die Fallführung aufgrund <strong>der</strong> Dringlichkeit direkt übernommen<br />

o<strong>der</strong> konnte gezielt mit einer kurzen Fachberatung weiterhelfen. 15 Fälle wurden<br />

<strong>für</strong> die interdisziplinären Fallbesprechungen an die Kin<strong>der</strong>schutzgruppen weitergeleitet. Das<br />

Alter <strong>der</strong> betroffenen Kin<strong>der</strong> und Jugendlichen lag zwischen sechs und 17 Jahren. Die meisten<br />

Kin<strong>der</strong> waren zwischen acht und zwölf Jahre alt. Ein grosser Teil <strong>der</strong> ratsuchenden<br />

Fachpersonen arbeiten in Schulen o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Umfeld. Mit sieben Fällen betraf fast die Hälfte<br />

<strong>der</strong> Anfragen die Kin<strong>der</strong>schutzgruppe Toggenburg – Wil.<br />

Die Statistik ist nach vier Monaten Beratungsarbeit noch nicht sehr aussagekräftig. Sie gibt<br />

jedoch bereits Hinweise, in welchen Berufsgruppen und Regionen noch Sensibilisierungs-<br />

und Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich <strong>der</strong> neuen Kin<strong>der</strong>schutzgruppen notwendig ist.<br />

Standardisierte Erstbefragung (abgekürzt STEB)<br />

Die STEB ist ein wichtiges Instrument zur Klärung eines Verdachts auf Kindesmisshandlung.<br />

Sie erleichtert Beratungsstellen und Behörden die Entscheidung, welche unterstützenden<br />

Massnahmen in beraterischer und therapeutischer Hinsicht sinnvoll sind und ob ein Strafverfahren<br />

eingeleitet werden soll. Bei einem konkreten Verdacht auf eine strafbare Handlung<br />

soll möglichst schnell eine Befragung erfolgen. Damit kann die Gefahr, dass die Betroffenen<br />

durch ihr Umfeld beeinflusst werden, verringert werden, und die dokumentierten Aussagen<br />

können von den Strafbehörden als Beweismittel in einem allfälligen späteren Strafverfahren<br />

verwendet werden.<br />

Der Schulpsychologische Dienst des Kantons St.Gallen und <strong>der</strong> Heilpädagogische Dienst<br />

St.Gallen – Appenzell – Glarus werden STEB im Kanton St.Gallen ab Herbst 2008 anbieten.<br />

Seit April 2008 bereiten sich sechs Fachpersonen im Fachkurs "OHG-Befragung 2008" 1 darauf<br />

vor, standardisierte Erstbefragungen ausserhalb eines Strafverfahrens durchzuführen.<br />

Der Fachkurs "OHG-Befragung 2008" wird vom Competence Centre Forensik und Wirtschaftskriminalität<br />

<strong>der</strong> "Hochschule Luzern – Wirtschaft" in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> "Hochschule<br />

Luzern - Soziale Arbeit" und dem Schweizerischen Polizeiinstitut Neuenburg durchgeführt.<br />

1 Das Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer strafbarer Handlungen, abgekürzt OHG, enthält Bestimmungen<br />

zur Befragung von Kin<strong>der</strong>n als Opfer im Strafverfahren. Dieselben Standards sollen auch <strong>für</strong><br />

Befragungen ausserhalb des Strafverfahrens gelten.


2.2. Interdisziplinäre Zusammenarbeit<br />

Das Projekt "<strong>Kindesschutz</strong> im Kanton St.Gallen" wird vom Institut <strong>für</strong> Soziale Arbeit IFSA <strong>der</strong><br />

Hochschule <strong>für</strong> Angewandte Wissenschaften FHS St.Gallen wissenschaftlich begleitet. Im<br />

März 2008 legte das IFSA einen ersten <strong>Zwischenbericht</strong> vor. Die <strong>für</strong> die Zusammenarbeit<br />

wichtigen Ausgangserwartungen und Zielvorstellungen <strong>der</strong> vier regionalen Kin<strong>der</strong>schutzgruppen<br />

wurden in leitfadengestützten Interviews systematisch erfragt und im Hinblick auf<br />

gemeinsame bzw. unterschiedliche Aufgabenverständnisse analysiert.<br />

Die in den Interviews geäusserten Zielvorstellungen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>schutzgruppe<br />

deckten sich mit den im Konzept beschriebenen Zielen: Die verschiedenen Fachpersonen<br />

engagieren sich in den Kin<strong>der</strong>schutzgruppen, um die Qualität im Kin<strong>der</strong>schutz zu verbessern,<br />

die hohe Dunkelziffer abzubauen, ein möglichst einheitliches Vorgehen im Kanton zu<br />

erreichen und die Fachleute ein Stück weit zu entlasten. Die Motivation ist geprägt vom<br />

Wunsch nach Geben und Nehmen. Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>schutzgruppen können durch<br />

die interdisziplinäre Zusammenarbeit und die Aneignung von Fachwissen im <strong>Kindesschutz</strong><br />

ihre fachlichen Kompetenzen erweitern und <strong>für</strong> sich selbst und ihre Stelle profitieren. Im<br />

Konzept <strong>Kindesschutz</strong> ist vorgesehen, dass alle Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>schutzgruppen über<br />

Kompetenzen und Erfahrungen im <strong>Kindesschutz</strong> verfügen. In den Interviews wurde erwähnt,<br />

dass dieses Fachwissen teilweise noch mehr entwickelt und besser zugänglich gemacht<br />

werden muss. Die fachliche Begleitung <strong>der</strong> Mitarbeitenden <strong>der</strong> Fachstelle In Via des Kin<strong>der</strong>schutzzentrums<br />

wurde sehr geschätzt, und es wurde gewünscht, dass auch weiterhin in<br />

schwierigen Situationen eine fachliche Unterstützung <strong>der</strong> Gruppen erfolgen kann.<br />

Des Weiteren betonten die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>schutzgruppen in den Interviews, dass die<br />

fachlichen Beiträge aller Disziplinen <strong>für</strong> die Einschätzung einer Gefährdung und die Empfehlungen<br />

zum weiteren Vorgehen wichtig sind. Bedauert wurde, dass die Juristinnen und<br />

Juristen <strong>der</strong> Untersuchungsämter bei den realen Fallbesprechungen nicht dabei sein können<br />

(siehe Kapitel 2.4).<br />

Das IFSA empfahl, <strong>der</strong> Weiterbildung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>schutzgruppen beson<strong>der</strong>e<br />

Beachtung zu schenken, an einem einheitlichen Beratungsverständnis zu arbeiten, Indikatoren<br />

<strong>für</strong> eine Kindeswohlgefährdung gemeinsam zu erarbeiten und die Anerkennung <strong>der</strong> geleisteten<br />

Arbeit in Form von finanzieller Abgeltung o<strong>der</strong> nichtmonetären Anreizen zu gewährleisten.<br />

Die <strong>Arbeitsgruppe</strong> <strong>Kindesschutz</strong> legt unter an<strong>der</strong>em auf Basis dieser Ergebnisse und<br />

Empfehlungen den Handlungsbedarf <strong>für</strong> die zweite Projektphase fest.<br />

2.3. Weiterentwicklung des Konzepts <strong>Kindesschutz</strong> vom Februar 2006<br />

Das Konzept <strong>Kindesschutz</strong> hat sich grösstenteils bewährt. Lediglich kleinere Anpassungen<br />

o<strong>der</strong> Präzisierungen erwiesen sich in <strong>der</strong> konkreten Umsetzung als angebracht. Sie betrafen<br />

die Zusammensetzung <strong>der</strong> <strong>Arbeitsgruppe</strong> <strong>Kindesschutz</strong> und <strong>der</strong> regionalen interdisziplinären<br />

Kin<strong>der</strong>schutzgruppen.<br />

Seit Beginn <strong>der</strong> Tätigkeit arbeitete die <strong>Arbeitsgruppe</strong> <strong>Kindesschutz</strong> in einer – gegenüber dem<br />

Konzept vom Februar 2006 – erweiterten Zusammensetzung. Zusätzlich einbezogen wurden<br />

die Kantonspolizei, die Vereinigung Ostschweizer Kin<strong>der</strong>ärztinnen und Kin<strong>der</strong>ärzte und <strong>der</strong><br />

Dachverband Mütter- und Väterberatung Ostschweiz. Für die Interessen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> mit einer<br />

Behin<strong>der</strong>ung setzte sich ein Vertreter des Vereins Privater Son<strong>der</strong>schulträger ein.<br />

In <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>schutzarbeit und im Fachdiskurs wurde zunehmend die beson<strong>der</strong>e Gefährdung<br />

von kleinen Kin<strong>der</strong>n und von Kin<strong>der</strong>n mit einer Behin<strong>der</strong>ung bewusst. Um spezielles Augenmerk<br />

auf das Wohl von diesen Kin<strong>der</strong>n legen zu können, nahmen die Mütter- und Väterberaterinnen<br />

und die Heilpädagoginnen und Heilpädagogen nicht nur punktuell an den Fallbesprechungen<br />

in den Kin<strong>der</strong>schutzgruppen teil. Dieses Fachwissen zu Fragen <strong>der</strong> gesunden<br />

o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Entwicklung von Kin<strong>der</strong>n, trug bei allen Fallbesprechungen zu einer umfassen<strong>der</strong>en<br />

Beurteilung einer Gefährdungssituation bei.<br />

- 4 -


2.4. Aktuelle Themen<br />

In <strong>der</strong> Projektierungsphase, aber auch in <strong>der</strong> Umsetzungsphase drängten sich immer wie<strong>der</strong><br />

Fragen des Datenschutzes und <strong>der</strong> Anzeige- und Schweigepflichten bzw. <strong>der</strong> Anzeigerechte<br />

auf.<br />

Datenschutz<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Erfassung von Informationen zu den Fallbesprechungen gilt es, im Spannungsfeld<br />

zwischen dem Schutz <strong>der</strong> Privatsphäre <strong>der</strong> betroffenen Kin<strong>der</strong> und <strong>der</strong> Möglichkeit<br />

<strong>der</strong> Evaluation und damit <strong>der</strong> fachlichen Weiterentwicklung zugunsten von betroffenen Kin<strong>der</strong>n<br />

Entscheide zu treffen. Der Umgang mit Daten ist geregelt und die Archivierung aller<br />

Informationen zu den Fallbesprechungen erfolgt im Archiv des Kin<strong>der</strong>schutzzentrums. Die<br />

Fallbesprechungen sind anonym. Namen und weitere persönliche Daten <strong>der</strong> betroffenen<br />

Kin<strong>der</strong> und Jugendlichen werden nicht erfasst.<br />

Mitteilungspflichten und –rechte und Strafverfolgungspflichten<br />

Die regionalen Kin<strong>der</strong>schutzgruppen informieren die ratsuchenden Fachpersonen über allfällige<br />

Anzeigerechte gegenüber den Strafbehörden und Mitteilungspflichten gegenüber den<br />

Vormundschaftsbehörden (Art. 50 des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch; sGS<br />

911.1).<br />

Bei <strong>der</strong> Revision des Strafprozessgesetzes (sGS 962.1; abgekürzt StP) wurden die Anzeigepflichten<br />

gegenüber den Strafbehörden aufgehoben, zudem wurde ein Anzeigerecht <strong>für</strong> Personen<br />

des Gesundheitswesens eingeführt (Art. 167bis Abs. 1 StP). Eine ausdrückliche Befreiung<br />

<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>schutzgruppen von jeglichen Anzeige- o<strong>der</strong> Strafverfolgungspflichten<br />

schien nicht mehr nötig. Aufgrund <strong>der</strong> Strafverfolgungspflicht gemäss Art. 61 StP hat jedoch<br />

die Staatsanwältekonferenz den Untersuchungsrichterinnen und Untersuchungsrichtern,<br />

welche in die Kin<strong>der</strong>schutzgruppen delegiert wurden, die Weisung erteilt, bei realen Fallbesprechungen<br />

nicht an den Kin<strong>der</strong>schutzgruppensitzungen teilzunehmen. Für die Mitarbeit in<br />

den Kin<strong>der</strong>schutzgruppen hat das Sicherheits- und Justizdepartement personelle Ressourcen<br />

im Umfang von 20 Stellenprozenten zur Verfügung.<br />

Bei <strong>der</strong> Besprechung von Übungsfällen und allgemeinen Fragen des <strong>Kindesschutz</strong>es wird in<br />

den Kin<strong>der</strong>schutzgruppen die Bedeutung des juristischen Fachwissens offenkundig. Das<br />

Fehlen dieses Fachwissens in den interdisziplinären Fallbesprechungen mit ratsuchenden<br />

Fachpersonen führt zu einem grossen Qualitätsverlust in <strong>der</strong> konkreten Kin<strong>der</strong>schutzarbeit.<br />

Die <strong>Arbeitsgruppe</strong> <strong>Kindesschutz</strong> erachtet es als dringend, rasch Lösungen zu finden, um den<br />

juristischen Support zu gewährleisten. Nach wie vor als beste Lösung erscheint <strong>der</strong> <strong>Arbeitsgruppe</strong><br />

<strong>Kindesschutz</strong> die Befreiung <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Strafverfolgung tätigen Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>schutzgruppen<br />

von <strong>der</strong> Strafverfolgungspflicht. Da dies innert nützlicher Frist nicht möglich<br />

sein wird, empfiehlt die <strong>Arbeitsgruppe</strong> <strong>Kindesschutz</strong> den Beizug von verwaltungsexternen<br />

juristischen Fachpersonen mit spezifischem Fachwissen im Bereich von Strafrecht, Strafverfahrensrecht<br />

und Strafverfolgung.<br />

3. Ausblick auf das zweite Jahr <strong>der</strong> Pilotphase<br />

Aufgrund <strong>der</strong> schrittweisen Umsetzung bestehen nach dem ersten Projektjahr in einigen Bereichen<br />

noch zu wenig Erfahrungen <strong>für</strong> eine aussagekräftige Auswertung. Im zweiten Projektjahr<br />

werden folgende Themen beson<strong>der</strong>s aufmerksam verfolgt:<br />

3.1. Beurteilung <strong>der</strong> Strukturen<br />

In <strong>der</strong> zweiten Hälfte <strong>der</strong> Pilotphase ist weiterführend zu beobachten und beurteilen, ob sich<br />

die Regioneneinteilung und die Zusammensetzung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>schutzgruppen bewähren. Da-<br />

- 5 -


ei werden sowohl quantitative über die Fallstatistik als auch qualitative Elemente mittels<br />

Berichterstattung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>schutzgruppen einbezogen.<br />

3.2. Weiterbildung <strong>für</strong> die regionalen Kin<strong>der</strong>schutzgruppen<br />

Nach <strong>der</strong> Durchführung einer weiteren Weiterbildungsveranstaltung <strong>für</strong> die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Kin<strong>der</strong>schutzgruppen im September 2008 wird die Weiterbildung in einem Grobkonzept geregelt.<br />

Zur Weiterbildung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> gehört <strong>der</strong> verbindliche Besuch von Veranstaltungen.<br />

Diese werden spezifisch <strong>für</strong> die Kin<strong>der</strong>schutzgruppen organisiert und dienen neben <strong>der</strong> Weiterbildung<br />

auch zum Austausch unter den Gruppen und <strong>der</strong> Arbeit an einer "unité de doctrine"<br />

im Kanton St.Gallen. Neu werden auch weitere Möglichkeiten geprüft, um die fachliche<br />

Weiterentwicklung <strong>der</strong> einzelnen Mitglie<strong>der</strong> und <strong>der</strong> Gruppen gezielter zu för<strong>der</strong>n.<br />

3.3. Beurteilung <strong>der</strong> Entschädigung<br />

Die Angemessenheit <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Besoldungsanteile und <strong>der</strong> Abrechnungsmodalitäten<br />

muss generell überprüft werden. Zurzeit erhalten alle Institutionen o<strong>der</strong> Gemeinden, welche<br />

die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden zur Verfügung stellen, Besoldungsanteile aufgrund eines<br />

Stundenansatzes rückvergütet. Der gleiche Stundenansatz gilt auch <strong>für</strong> Selbständigerwerbende.<br />

Für Selbständigerwerbende, z.B. mit einer Kin<strong>der</strong>arztpraxis, bedeutet die Mitarbeit in<br />

den Kin<strong>der</strong>schutzgruppen einen grossen Aufwand, welcher zu wirtschaftlichen Einbussen<br />

führt. Der Grundsatz, dass alle die gleichen Entschädigungen erhalten, soll daher nochmals<br />

diskutiert werden.<br />

3.4. Leitfaden zur Standardisierung des Verfahrens in Fällen von Kindesmisshandlung<br />

Im Jahr 2004 hat die Kommission <strong>für</strong> <strong>Kindesschutz</strong> des Kantons Zürich ihren "Leitfaden zur<br />

Standardisierung des Verfahrens in Fällen von Kindesmisshandlung" überarbeitet und neu<br />

aufgelegt. Der Leitfaden stellt das betroffene Kind und seine Begleitung in den Mittelpunkt<br />

und beschreibt die <strong>für</strong> sein Wohlergehen notwendigen Massnahmen verschiedener Stellen<br />

o<strong>der</strong> Behörden in allen Phasen des Verfahrens. Eine Übertragung auf den Kanton St.Gallen<br />

o<strong>der</strong> die Erstellung eines eigenen Leitfadens war damals nicht möglich, weil die koordinierende<br />

Struktur <strong>für</strong> die Regelung <strong>der</strong> Verfahren fehlte. Mit <strong>der</strong> Bildung <strong>der</strong> <strong>Arbeitsgruppe</strong> <strong>Kindesschutz</strong>,<br />

in <strong>der</strong> alle in den Verfahren beteiligten Behörden vertreten sind, besteht nun die<br />

Voraussetzung da<strong>für</strong>.<br />

4. Empfehlungen <strong>für</strong> den Abschluss <strong>der</strong> Pilotphase<br />

Das Konzept <strong>Kindesschutz</strong> hat sich grösstenteils bewährt. Bereits heute zeigt sich, dass das<br />

Konzept und die geschaffenen professionellen Strukturen <strong>für</strong> einen zeitgemässen und wirkungsvollen<br />

<strong>Kindesschutz</strong> unverzichtbar sind. Aller Voraussicht nach sind nach <strong>der</strong> Pilotphase<br />

nur geringfügige weitere Ergänzungen des Konzeptes notwendig. Vor diesem Hintergrund<br />

empfiehlt die <strong>Arbeitsgruppe</strong> <strong>Kindesschutz</strong> bereits heute, die Überführung in einen ordentlichen<br />

Betrieb vorzubereiten. Nur so können die Tätigkeiten im Sommer 2009 nach Abschluss<br />

<strong>der</strong> Pilotphase nahtlos weitergeführt werden.<br />

4.1. Mehraufwände und gedeckte Mehraufwände<br />

Durch die regelmässige Teilnahme <strong>der</strong> Fachpersonen <strong>der</strong> Mütter- und Väterberatung und<br />

<strong>der</strong> Heilpädagogik an den Fallbesprechungen in den Kin<strong>der</strong>schutzgruppen ergeben sich höhere<br />

Kosten bei einer angenommenen Vollauslastung <strong>der</strong> regionalen Kin<strong>der</strong>schutzgruppen.<br />

Die <strong>Arbeitsgruppe</strong> <strong>Kindesschutz</strong> empfiehlt <strong>der</strong> Regierung und <strong>der</strong> Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen<br />

und -präsidenten VSGP, diese finanziellen Mehraufwendungen zu<br />

bewilligen.<br />

- 6 -


4.2. Sachaufwand Juristisches<br />

Die <strong>Arbeitsgruppe</strong> <strong>Kindesschutz</strong> empfiehlt, die <strong>für</strong> die Mitarbeit in den regionalen Kin<strong>der</strong>schutzgruppen<br />

bestimmten personellen Ressourcen im Umfang von 20 Prozent im Sicherheits-<br />

und Justizdepartement zeitlich beschränkt in Sachaufwand "Juristisches" überzuführen.<br />

Damit können neue Lösungen <strong>für</strong> die Zusammenarbeit mit Juristinnen o<strong>der</strong> Juristen<br />

mit Fachwissen in <strong>der</strong> Strafverfolgung gesucht werden.<br />

4.3. Koordination und Projektleitung im <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Soziales</strong><br />

Die Projektleitung im <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Soziales</strong> koordiniert und unterstützt die Tätigkeiten <strong>der</strong> <strong>Arbeitsgruppe</strong><br />

<strong>Kindesschutz</strong> und <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>schutzgruppen. Im Juni 2009, wenn <strong>der</strong> Schlussbericht<br />

vorliegt, ist es nicht mehr möglich, die dazu notwendigen personellen Ressourcen zu sichern.<br />

Die <strong>Arbeitsgruppe</strong> <strong>Kindesschutz</strong> empfiehlt daher, die 40-Prozent-Stelle im <strong>Amt</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>Soziales</strong> in den ordentlichen Stellenplan zu überführen.<br />

Anhang<br />

- Zusammensetzung <strong>der</strong> regionalen interdisziplinären Kin<strong>der</strong>schutzgruppen<br />

- Zusammensetzung <strong>der</strong> <strong>Arbeitsgruppe</strong> <strong>Kindesschutz</strong><br />

- 7 -


Anhang<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>Arbeitsgruppe</strong> "<strong>Kindesschutz</strong>"<br />

Name Organisation Funktion<br />

Baeriswyl-Gruber André Kin<strong>der</strong>schutzzentrum St.Gallen<br />

Dr. Blöchlinger Hermann<br />

Schulpsychologischer Dienst des<br />

Kantons St.Gallen<br />

Buffoni Sedler Brigitte <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Soziales</strong><br />

- 8 -<br />

Leiter In Via - Fachstelle<br />

<strong>Kindesschutz</strong>, Opferhilfe <strong>für</strong><br />

Kin<strong>der</strong> und Jugendliche<br />

Leiter<br />

Leiterin Abteilung Kin<strong>der</strong>,<br />

Jugend und Sozialhilfe<br />

Fischer Marco Kin<strong>der</strong>schutzzentrum St.Gallen Geschäftsleiter<br />

Furrer Regula<br />

Frölich Edelmann<br />

Elisabeth<br />

Kin<strong>der</strong>schutzgruppe St.Gallen –<br />

Rorschach Sozial- und<br />

Vormundschaftsamt<br />

<strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Soziales</strong><br />

Mitglied Kin<strong>der</strong>schutzgruppe<br />

Vormundschaftssekretärin<br />

Jugendkoordination<br />

Projektleitung "Konzept<br />

<strong>Kindesschutz</strong>"<br />

Gründler Heinrich Untersuchungsamt Gossau Staatsanwalt<br />

Dr. Malosti Moreno<br />

Vereinigung Ostschweizer<br />

Kin<strong>der</strong>ärztinnen und Kin<strong>der</strong>ärzte VOK<br />

Kin<strong>der</strong>schutzgruppe See - Gaster<br />

Kin<strong>der</strong>arztpraxis Regenbogen<br />

Mannhart Sabina Kin<strong>der</strong>- und Jugendhilfe<br />

Mehr Hans<br />

Metzler Barbara<br />

Nauer Theres<br />

Kin<strong>der</strong>schutzgruppe Toggenburg – Wil,<br />

Vormundschaftsamt Wil<br />

<strong>Amt</strong> <strong>für</strong> Volksschule<br />

Bildungsdepartement<br />

Kin<strong>der</strong>schutzgruppe Rheintal –<br />

Werdenberg – Sarganserland<br />

Heilpädagogische Schule Rheintal<br />

Präsident VOK<br />

Mitglied Kin<strong>der</strong>schutzgruppe<br />

Leiterin Beratungsstelle<br />

Sargans<br />

Mitglied Kin<strong>der</strong>schutzgruppe<br />

Leiter Vormundschaftsamt<br />

Fachstelle Jugend und<br />

Gesellschaft und<br />

Beratungsdienst Schule<br />

Mitglied Kin<strong>der</strong>schutzgruppe,<br />

Schulleiterin<br />

Rohrer Markus <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Soziales</strong>, Vormundschaftsdienst Vormundschaftsdienst<br />

Rüegg Siegward Kantonspolizei St.Gallen Chef Regionalpolizei<br />

Sprenger Kaspar <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Soziales</strong><br />

Walser Maria<br />

Dachverband Mütter- /Väterberatung<br />

Ostschweiz DMO<br />

Wild Vreni Gemeindeverwaltung<br />

Zindel Beat<br />

Verein Privater Son<strong>der</strong>schulträger VPS,<br />

Heilpädagogische Tagesschule<br />

Leiter <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Soziales</strong><br />

Vorsitz <strong>der</strong> <strong>Arbeitsgruppe</strong><br />

<strong>Kindesschutz</strong><br />

Präsidentin DMO<br />

Gemeindepräsidentin<br />

Vertreterin VSGP<br />

Leiter, Vertretung VPS


Dr. Zollinger Ruedi<br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrische<br />

Dienste KJPD St.Gallen<br />

Brühlgasse 35/37<br />

9004 St.Gallen<br />

Kin<strong>der</strong>schutzgruppe 1: St.Gallen – Rorschach<br />

Kontaktperson: Frau Regula Furrer, Vormundschaftssekretärin, Gossau<br />

Zivilrechtlicher <strong>Kindesschutz</strong> Regula Furrer<br />

Vormundschaftssekretärin, Gossau<br />

Chefarzt KJPD<br />

Sozialarbeit/Sozialpädagogik Marc Gilliand<br />

Fachstelle <strong>für</strong> Jugend, Familie und Schule in Rorschach<br />

Schule/Schulpsychologie Cornelia Karge Volkart<br />

Schulpsychologin<br />

Schulpsychologischer Dienst<br />

Regionalstelle in Rorschach<br />

Rechtspflege Christophe Panchaud<br />

Untersuchungsamt<br />

Untersuchungsrichter, St.Gallen<br />

Psychiatrie/Psychotherapie Maria Mögel<br />

Psychologin/Psychotherapeutin<br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrische Dienste St.Gallen<br />

Polizei Gerhard Stucki<br />

Stadtpolizei St.Gallen<br />

Kriseninterventionsgruppe<br />

Mütter- und Väterberatung Rosa Plattner<br />

Mütter- und Väterberatung St.Gallen<br />

Medizin Dr. med. Silvia Nef<br />

Kin<strong>der</strong>ärztin FMH in St.Gallen<br />

Kin<strong>der</strong>schutzgruppe 2: Rheintal – Werdenberg – Sarganserland<br />

Kontaktperson: Frau Theres Nauer, Heilpädagogische Schule Rheintal<br />

Zivilrechtlicher <strong>Kindesschutz</strong> Hans Ruedi Rohrer<br />

Vormundschaftssekretär<br />

Vormundschaftsamt, Buchs<br />

Sozialarbeit/Sozialpädagogik Priska Senti<br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychologin FSP<br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendhilfe, Sargans<br />

Schule/Schulpsychologie Annelies Rohrer<br />

Schulpsychologin<br />

Schulpsychologischer Dienst, Regionalstelle in Rebstein<br />

- 9 -


Rechtspflege Kathrin Heinzl<br />

Untersuchungsrichterin<br />

Untersuchungsamt, Altstätten<br />

Psychiatrie/Psychotherapie Ueli Buess<br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrische Dienste St.Gallen<br />

Regionalstelle Heerbrugg<br />

Mütter- Väterberatung Seraina Gschwend<br />

Mütter- und Väterberatung<br />

Soziale Dienste Mittelrheintal in Heerbrugg<br />

Medizin Dr. med. Philipp Jenny<br />

Facharzt, Kin<strong>der</strong>- und Jugendmedizin, Altstätten<br />

Heilpädagogik<br />

(auch <strong>für</strong> Kin<strong>der</strong>schutzgruppe 1)<br />

Kin<strong>der</strong>schutzgruppe 3: See - Gaster<br />

Theres Nauer<br />

Institutionsleiterin<br />

Heilpädagogische Schule Rheintal in Heerbrugg<br />

Kontaktperson: Herr Dr. Moreno Malosti, Kin<strong>der</strong>arztpraxis Regenbogen in Jona<br />

Medizin Dr. med. Moreno Malosti<br />

Kin<strong>der</strong>arztpraxis Regenbogen in Jona<br />

Sozialarbeit/Sozialpädagogik Brigitte Tschudin<br />

Regionales Beratungszentrum in Uznach<br />

Schule/Schulpsychologie Karin Mettler<br />

Schulpsychologin<br />

Schulpsychologischer Dienst, Regionalstelle in Jona<br />

Rechtspflege Elmar Tremp<br />

Stellvertreten<strong>der</strong> Staatsanwalt<br />

Untersuchungsamt, Uznach<br />

Psychiatrie/Psychotherapie Yves Marchal<br />

Facharzt <strong>für</strong> Kin<strong>der</strong>/Jugendpsychiatrie und Psychotherapie<br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrische Dienste St.Gallen<br />

Regionalstelle Uznach<br />

Mütter- und Väterberatung Dorli Beck<br />

Mütter- und Väterberatung, Jona<br />

Kin<strong>der</strong>schutzgruppe 4: Toggenburg - Wil<br />

Kontaktperson: Herr Hans Mehr, Soziale Dienste Wil, Vormundschaftsamt<br />

Zivilrechtlicher <strong>Kindesschutz</strong> Hans Mehr<br />

Soziale Dienste, Vormundschaftsamt, Wil<br />

Sozialarbeit Rita Schmid<br />

Soziale Fachstellen Toggenburg in Wattwil<br />

- 10 -


Schule/Schulpsychologie Mirella Beltracchi<br />

Schulpsychologin<br />

Schulpsycholgischer Dienst, Regionalstelle in Lichtensteig<br />

Rechtspflege Heinrich Gründler<br />

Staatsanwalt<br />

Untersuchungsamt Gossau<br />

Psychiatrie/Psychotherapie Dr. med. Verena Graf<br />

Fachärztin Kin<strong>der</strong>-/Jugendpsychiatrie und Psychotherapie<br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrische Dienste St.Gallen<br />

Regionalstelle Wil<br />

Mütter- und Väterberatung Charlotte Hähni<br />

Mütter- und Väterberatung Wil<br />

Heilpädagogik Jack Jud<br />

Institutionsleiter<br />

Heilpädagogische Schule Flawil<br />

Medizin Dr. med. Cécile Solèr<br />

Ärztin Kin<strong>der</strong>- und Jugendmedizin FMH in Wil<br />

- 11 -

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