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Fachhochschule Mainz University of Applied Sciences

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Pr<strong>of</strong>. Dr. Klaus F. Bröker<br />

Novus ordo saeculorum – Recht, Rechtsle(e)(h)re und Rechtsanwendung in der Praxis<br />

Immer wieder hört<br />

man, dass das<br />

Recht und seine<br />

Umsetzung in der<br />

Praxis unüberschaubar<br />

geworden<br />

ist und aufgrund<br />

der sich immer<br />

schneller ändernden<br />

Gesetze, Verordnungen<br />

etc.<br />

immer „undurchsichtiger“ und häufig sogar<br />

nicht mehr nachvollziehbar wird. Die Regelungsdichte<br />

und die „Regelungswut“ des<br />

Gesetz- und Verordnungsgebers tut ein übriges,<br />

dies zu untermauern.<br />

Wenn man einmal – zugunsten des Gesetz-<br />

und Verordnungsgebers – unterstellt, dass<br />

durch die vorstehend beschriebene Vorgehensweise<br />

und die Tatsache, dass rechtliche<br />

Normen das Leben eines jeden Individuums,<br />

aber auch einer jeden Firma – nicht nur<br />

in Deutschland - von der Wiege (Geburt<br />

bzw. Firmengründung) bis zur Bahre (und<br />

darüber hinaus, Tod bzw. Insolvenz) bestimmen,<br />

dann kann man – zumal sich unsere<br />

Gesellschaft immer mehr zu einer (reinen)<br />

Dienstleistungsgesellschaft entwickelt - von<br />

durchaus günstigen Perspektiven für die<br />

berufliche Zukunft von (insbesondere) Wirtschaftsjuristen<br />

ausgehen.<br />

enge Bezug zur (wirtschaftspolitischen) Praxis<br />

und der hohe Stellenwert, der angewandter<br />

Forschung an der FH <strong>Mainz</strong> beigemessen wird.<br />

Fragen zu meinem Alter und mit was ich mich<br />

jenseits der Volkswirtschaftslehre beschäftige?<br />

Nun, „frau“ schweigt sich ja gerne über erstes<br />

aus, dennoch soviel: Der nächste runde Geburtstag<br />

wird in mein erstes Semester an der FH<br />

<strong>Mainz</strong> fallen. In meiner Freizeit spielen neben<br />

meinem Mann die drei Ks eine wichtige Rolle,<br />

nämlich Kind, Krimis und Kino. Δ<br />

Jahrbuch Wirtschaftswissenschaften | FH <strong>Mainz</strong> | 2002<br />

War lange Zeit (zu Unrecht) das „klassische<br />

Bild“ des „Juristen“ von der ausschließlichen<br />

(und im Grunde rein theoretischen) Ausbildung<br />

für die Berufe „Richter, Staatsanwalt,<br />

Rechtsanwalt, Verwaltungsjurist“ geprägt, so<br />

beginnt man inzwischen, diesen zentralen<br />

Grundlagenirrtum u. a. durch die Ausbildung<br />

zum Wirtschaftjuristen (zu Recht) zu korrigieren.<br />

Um den erfolgreichen Absolventen<br />

der FH <strong>Mainz</strong> in diesem Studiengang die<br />

bestmögliche Ausgangsposition zu geben, ist<br />

weder eine Lehre im Hinblick auf vertiefte<br />

Spezialkenntnisse in einzelnen Bereichen<br />

(diverse Rechtstheorien), noch eine Ausbildung<br />

zum juristischen „Generalisten“ möglich<br />

und sinnvoll.<br />

Vielmehr erscheint es – zumal gerade dies<br />

in jüngster Zeit häufig in anderen Ausbildungen<br />

stark vernachlässigt wird und auch der<br />

Gesetzgeber bei der unübersehbaren Flut<br />

neuer Regelungen immer mehr sich von diesen<br />

wichtigen Grundsätzen löst (deshalb entstehen<br />

immer mehr unübersichtliche, unverständliche<br />

und häufig sich selbst widersprechende<br />

Gesetze) – notwendig, in der Lehre<br />

dafür Sorge zu tragen, dass wieder mehr<br />

Verständnis für Zusammenhänge, Strukturen<br />

und Funktionsweisen geweckt und vermittelt<br />

wird. Mit anderen Worten: Die Rechtslehre<br />

muss lernen, selbst wieder zu den alten (und<br />

früher einmal durchaus bewährten) Grundsätzen<br />

der Dogmatik zurückzukehren.<br />

Eine Kontrollüberlegung bestätigt die Richtigkeit<br />

dieser Auffassung. Wird jemand, der<br />

eine juristische Ausbildung hat, mit einer<br />

Rechtsfrage konfrontiert, die dieser Person<br />

zum aller ersten Mal gestellt wird, so nützt es<br />

nichts, hektisch in Gesetzen/Verordnungen/<br />

Kommentaren zu blättern oder nach etwaigen<br />

„Präzedenzfällen“ zu suchen, um eine<br />

Lösung zu finden.<br />

Vielmehr muss zunächst das Problem analysiert<br />

und strukturiert werden. Anhand einer<br />

solchen Struktur muss dann – basierend<br />

auf guten dogmatischen Kenntnissen – eine<br />

individuelle Lösung aufgebaut werden. Dies<br />

gelingt jedoch nur, wenn Verständnis für die<br />

Rechtsstrukturen und die sich daraus ergebenden<br />

praktischen Konsequenzen besteht.<br />

Dieses Verständnis wiederum gilt es, in der<br />

Lehre zu vermitteln. Die Lehre ist schließlich<br />

kein rein akademischer Selbstzweck, sondern<br />

soll die Lernenden befähigen, rechtlich zuläs-<br />

| Neu an der FH | 91<br />

sige und vor allem wirtschaftlich sinnvolle<br />

Praxislösungen – auch in zunächst <strong>of</strong>t noch<br />

gänzlich unbekannten Bereichen - zu entwickeln.<br />

Dies kann auch als Programm verstanden<br />

werden.<br />

Der Schwerpunkt einer Ausbildung im Bereich<br />

Wirtschaftsprivatrecht soll also auf der Vermittlung<br />

der dogmatischen Grundlagen sowie<br />

der rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge<br />

liegen, verbunden mit einer möglichst<br />

breit gefächerten Übersicht über die<br />

Praxis und nicht akademisch auf der reinen<br />

Vermittlung von (<strong>of</strong>t abstrusen) Rechtstheorien.<br />

Ob ich diesem Programm immer und stets<br />

gerecht werde, mögen die Studenten und<br />

Studentinnen beurteilen. Bisher kann ich<br />

nur sagen, dass mir das erste Semester an der<br />

FH sehr viel Spaß gemacht hat und ich von<br />

den Studenten/Studentinnen selbst etliches<br />

lernen konnte und sicher in Zukunft auch<br />

noch lernen werde. Dementsprechend gilt<br />

auch mein Dank all denen, die mich (bisher)<br />

tapfer ertragen haben. Wobei ich an dieser<br />

Stelle nochmals betonen möchte, dass Anregungen<br />

und konstruktive Kritik jederzeit<br />

herzlich willkommen sind, da nur ein gegenseitiger<br />

Dialog zu Verbesserungen führen<br />

kann.<br />

An der FH <strong>Mainz</strong> unterrichte ich Wirtschaftsprivatrecht<br />

mit Schwerpunkt Bank-<br />

und Kapitalmarktrecht im Fachbereich<br />

Wirtschaftswissenschaften<br />

Zu meiner Person ist noch anzumerken, dass<br />

ich 44 Jahre alt bin und seit vielen Jahren<br />

eine Rechtsanwaltskanzlei in Göttingen mit<br />

den Schwerpunkten Gesellschafts-, Bank- und<br />

Kapitalmarktrecht betreibe. Dabei ist der<br />

Bereich des Prozessrechtes, also der Vertretung<br />

vor Gerichten, durch meine Kollegen<br />

in der Kanzlei abgedeckt, während meine<br />

Tätigkeit überwiegend in der Beratung und<br />

Vertragsgestaltung für Unternehmen liegt.<br />

Der Hang zu Publikationen ist inzwischen<br />

durch mehr als 300 Fachveröffentlichungen<br />

und 13 Bücher wohl dokumentiert. Vielleicht<br />

gibt mir die Lehrtätigkeit an der FH auch<br />

noch zu einem späteren Zeitpunkt die Gelegenheit,<br />

meine hier gemachten und h<strong>of</strong>fentlich<br />

noch lange zu machenden Erfahrungen<br />

in Buchform festzuhalten. Δ

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