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Niederschrift<br />

über die am Montag, dem 27. Juni 2011 um 19:00 Uhr im Rathaussaal durchgeführte<br />

9. Sitzung des<br />

G E M E I N D E R A T E S<br />

Bürgermeister Ewald Persch begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder.<br />

Eingangs gratuliert Bgm. Persch Herrn GR. Thomas Löcker und seiner Gattin im<br />

Namen des Gemeinderates zur kirchlichen Trauung und wünscht alles Gute für die<br />

Zukunft. Weiters drückt der Bürgermeister dem Sportreferenten GR. Karl Horn zum<br />

heutigen Geburtstag herzliche Glückwünsche aus. Auch Herrn GR. Thomas Ploder<br />

wünscht Bgm. Persch zum morgigen Geburtstag alles Gute.<br />

1) Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

Bgm. Ewald Persch stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.<br />

2) Fragestunde nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung<br />

Bgm. Persch eröffnet die heutige Fragestunde um 19.<strong>05</strong> Uhr:<br />

GR. Scheikl betreffend die Verhandlungen zum Universitätszentrum – Anfrage<br />

gegenüber Bgm. Persch:<br />

GR. Scheikl erwähnt eingangs, dass längere Zeit zu diesem Thema mit Ausnahme<br />

der Aussendung von Vzbgm. Bernhard nichts zu hören war. Er habe nun<br />

vernommen, dass der Bürgermeister diese Woche in Wien verhandelt. Insofern stellt<br />

GR. Scheikl die Frage nach den nächsten geplanten Schritten, und zwar vor allem<br />

hinsichtlich der Finanzierung.<br />

Bgm. Persch gibt zur Antwort, dass als nächsten Schritt Rektor Sünkel gerade ein<br />

Konzept ausarbeitet, das in den nächsten zwei Wochen mit dem zuständigen<br />

Ministerium vorbesprochen wird. Danach wird das Ministerium beraten, wobei in den<br />

nächsten drei bis vier Wochen eine positive Rückantwort erhofft wird. Das Konzept<br />

entspricht nicht mehr genau dem früheren, wobei dem Bürgermeister derzeit der<br />

diesbezügliche Inhalt im Detail auch noch nicht bekannt sei.<br />

GR. Hüttenbrenner ebenfalls zu den Finanzierungsverhandlungen betreffend<br />

das UZR – Anfrage gegenüber Vzbgm. Bernhard:<br />

GR. Hüttenbrenner äußert sich positiv darüber, dass zumindest über die Medien eine<br />

Information gekommen sei, zumal ansonsten in letzter Zeit zu diesem Thema nichts<br />

bekannt wurde. Der Artikel vom 16. Mai werfe jedoch Fragen auf, zumal danach die<br />

Landesrätin Edlinger-Ploder nur vage formuliert Geld „in Aussicht stelle“. Danach sei<br />

Vzbgm. Bernhard im Rahmen einer Bezirksklausur zitiert worden, wonach die<br />

Ankündigung der Landesrätin definitiv sei. Insofern stellt er die Frage, was nun der<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 1 von 56


Wahrheit entspreche bzw. ob bereits Geld geflossen sei oder wann dieses fließen<br />

werde.<br />

Vzbgm. Bernhard gibt zur Antwort, dass er ein offizielles Schreiben von Frau<br />

Landesrätin Edlinger-Ploder habe, und zwar unterschrieben und gerichtet an<br />

Bundesminister Töchterle. Der Inhalt sei im Rahmen einer Bezirksklausur diskutiert<br />

worden. Das Schreiben sei ihm schließlich einen Tag später ausgehändigt worden.<br />

Tags darauf sei ihm mitgeteilt worden, dass er das Schreiben auch offiziell<br />

verwenden dürfe. Nach diesem Schreiben sei zugesichert, dass vom Studienjahr<br />

2011/12 beginnend bis 2015 € 50.000,00 fließen, sofern das UZR weitergeführt<br />

werde.<br />

GR. Hüttenbrenner hegt Zweifel daran, wobei die Gestik des Bürgermeisters diese<br />

Zweifel unterstreiche.<br />

Bgm. Persch ergänzt dazu, dass laut Schreiben € 50.000,00 per anno fließen und<br />

zwar für den Forschungsbereich für die neue Förderperiode 2013, 2014 und 2015 –<br />

demnach nicht für 2011 und 2012.<br />

Vzbgm. Bernhard betont, insofern über ein anderes Schreiben zu verfügen.<br />

Bgm. Persch ergänzt weiters, dass die Landesrätin nur den Forschungsbereich<br />

fördern könne, da das ihr Bereich sei. Daher könne sie nicht den Schul- bzw.<br />

universitären Betrieb fördern.<br />

GR. Hüttenbrenner lobt grundsätzlich zwar das Engagement jedes Einzelnen in<br />

dieser Sache, wichtig sei jedoch, sich über die Medien nicht aus parteipolitischen<br />

Interessen auseinander zu dividieren. Die Diskussion zeige jedenfalls, dass in dieser<br />

Sache nicht unbedingt Konsens herrsche.<br />

Bgm. Persch erwähnt, dass man sich in einer sehr sensiblen Phase befinde. Gerade<br />

in jenem Bereich, den vielleicht manche – ausgenommen Rektor Sünkel und<br />

Vizerektor Kalb – (noch) nicht unbedingt positiv sehen, nämlich eine Universität<br />

irgendwo in der Peripherie einzurichten, sei es besonders schwierig, Aussagen im<br />

Vorfeld zu treffen, bevor Verträge nicht fix und fertig unterschrieben sind. Gerade in<br />

der Politik gelte nur Unterschriebenes. Daher sei es auch sehr schwierig, mündliche<br />

Informationen weiterzugeben. Es stimme aber, dass Frau Landesrätin Edlinger-<br />

Ploder, die auch für den Forschungsbereich zuständig ist, ein Schreiben an<br />

Bundesminister Töchterle gerichtet hat, wonach sie € 50.000,00 jährlich für 2013,<br />

2014 und 2015 zugesagt habe. Andere Informationen habe er davon nicht. Dies sei<br />

für <strong>Rottenmann</strong> jedenfalls sehr wichtig, da auch der Forschungsbetrieb weiter geführt<br />

werden solle.<br />

GR. Hüttenbrenner äußert herauszuhören, dass insofern noch kein Geld geflossen<br />

sei.<br />

Laut Bgm. Persch werde dazu auch kein Geld fließen, da dieses schließlich direkt<br />

dem Forschungsbereich zugute kommen und insofern direkt voraussichtlich an die<br />

TU Graz überwiesen werde, die den Forschungsbereich übernehmen wird. Die<br />

Sache sei insofern für <strong>Rottenmann</strong> nicht unbedingt relevant, zumal die<br />

Stadtgemeinde, wenn das Gesamtpaket geschnürt werden könne, in Hinkunft nur<br />

mehr für Gebäude und Betriebskosten aufzukommen habe – und zwar wie dies über<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 2 von 56


alle Parteigrenzen und Fraktionen hinweg besprochen worden sei. Der Rest solle<br />

über Land und Bund finanziert werden.<br />

GR. Scheikl erinnert daran, dass in der Gemeinderatssitzung vom Februar in der<br />

vom Bürgermeister präsentierten Kostenaufstellung von einem Kostenbeitrag von<br />

€ 100.000,00 Voves und € 100.000,00 Edlinger-Ploder gesprochen worden ist. In<br />

diesem zitierten Schreiben habe Edlinger-Ploder nun offensichtlich dezidiert einen<br />

Kostenbeitrag in dieser Höhe abgelehnt, da eine Bundes- und nicht eine<br />

Landeskompetenz vorliege.<br />

Bgm. Persch gibt zur Antwort, dass Wunsch der Stadtgemeinde € 100.000,00 von<br />

Voves und € 100.000,00 von Edlinger-Ploder gewesen wäre. Die Landesrätin habe<br />

sich nun bereit erklärt, € 50.000,00 zu bezahlen, was mit den Sparmaßnahmen nicht<br />

anders möglich sei. Trotzdem sei man sehr dankbar, diese € 50.000,00 zu erhalten.<br />

Der „Gesamtkuchen“ werde letztendlich mit dem Bund abgerechnet, wobei nicht<br />

feststehe, ob der Bund diese € 50.000,00 gegenüber der Landesrätin aufzahlt oder<br />

nicht. Sollte keine Aufzahlung kommen, sei dies deshalb nicht so tragisch, da das<br />

Jahresbudget seitens der Stadtgemeinde sehr gut gerechnet worden sei.<br />

GR. Scheikl sieht laut Schreiben die € 200.000,00 aber „vom Tisch“, da eine<br />

Bundeskompetenz vorliege.<br />

Bgm. Persch lese aus dem Schreiben lediglich den Wunsch heraus, € 100.000,00<br />

von Voves und € 100.000,00 von Edlinger-Ploder zu erhalten. € 50.000,00 seien<br />

davon schon zugesagt. Wenn näheres bekannt sei, werde der Gemeinderat<br />

informiert werden.<br />

GR. Prommer zur Anzeige betreffend die Müllinsel Busbahnhof – Anfrage<br />

gegenüber Bgm. Persch:<br />

GR. Prommer berichtet, dass er von Bürgern einen Anruf betreffend<br />

Verunreinigungen der Müllinsel Busbahnhof erhalten habe. Daraufhin habe er sich<br />

vor Ort selbst ein Bild gemacht. Die Müllinsel sei vollgeräumt gewesen mit Rest- und<br />

Sperrmüll. Er habe daraufhin Adressen im Müll herausgesucht und Informationen<br />

dann an Claudio Kopf übergeben, und zwar zusammen mit Fotos von der Müllinsel.<br />

Nun stelle er, GR. Prommer, die Frage, was dazu bis dato geschehen sei. Insofern<br />

stellt sich die Frage, ob die Verursacher ausgeforscht worden sind.<br />

Laut Bgm. Persch seien schon im Vorfeld Anzeigen geschehen, und zwar betreffend<br />

ca. 20 Personen. Fünf bis sechs Personen seien davon nicht bestraft worden, da die<br />

Sachlage für die Bezirkshauptmannschaft nicht klar gewesen sei. Die drei bis vier<br />

Personen aus der Anzeige des GR. Prommer sind jedenfalls bestraft worden. Wie<br />

hoch die Strafe gewesen sei, könne er nicht sagen, da diese die BH festlege. Strafen<br />

seien jedenfalls bis zu € 3.000,00 möglich, wobei er glaube, dass erstmalige Strafen<br />

ca. bis zu € 200,00 ausgesprochen werden.<br />

GR. Prommer fragt weiters, ob Reinigungskosten verrechnet worden seien.<br />

Dies verneint Bgm. Persch. Es werde nämlich in diesem Zusammenhang gehofft,<br />

dass die Strafen Abhilfe schaffen. Zudem werden aus der Entwicklung eines neuen<br />

Müllkonzepts Besserungen erwartet.<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 3 von 56


GR. Prommer weist darauf hin, dass die Reinigungskosten dann aber die<br />

Allgemeinheit tragen, was sich auf die Müllgebühren auswirke. Eigentlich müsste das<br />

Reinigen der Müllinseln durch die Städtischen Betriebe laut GR. Prommer den<br />

Verursachern verrechnet werden.<br />

Laut Bgm. Persch wäre dazu aber ein 100%iger Nachweis erforderlich.<br />

GR. Prommer antwortet, dass man insofern an diesen Strafbescheid anknüpfen<br />

könnte bzw. müsste.<br />

GR. Ploder zur elektronischen Zustellung von Einladungen und Protokollen –<br />

Anfrage gegenüber Bgm. Persch:<br />

GR. Ploder fragt an, ob es möglich sei, zeitnahe auf elektronischem Weg die<br />

Zustellung von Einladungen und Protokollen an die Fraktionsvorsitzenden<br />

umzustellen, so es die Gemeindeordnung vorsieht. Insofern müssten auch die<br />

Gemeinderatsmitglieder befragt werden, ob sie damit einverstanden sind.<br />

Bgm. Persch bedankt sich für diesen Antrag, den er auch für sinnvoll erachtet. Er<br />

wisse jedoch nicht, ob es Gemeinderäte gibt, die per E-Mail nicht erreichbar sind.<br />

Insofern sollte daher abgestimmt werden.<br />

Bgm. Persch fasst den Antrag von GR. Ploder dahingehend zusammen, dass<br />

einerseits die Gemeinderatseinladungen aufgrund des Jahresterminplans per E-Mail<br />

erfolgen sollten, andererseits die Ausschussprotokolle sowie die Sitzungsprotokolle<br />

der Gemeinderatssitzungen an den jeweiligen Fraktionsführer per E-Mail zugesandt<br />

werden.<br />

Vorab stellt Bgm. Persch die Frage, ob einer der Gemeinderäte nicht per E-Mail<br />

erreichbar ist.<br />

Es erfolgt insofern keine Wortmeldung, demnach ist jeder Gemeinderat per E-Mail<br />

erreichbar.<br />

Einstimmige Zustimmung zu der vorgeschlagenen Vorgehensweise.<br />

GR. Ploder zum eingerichteten Sicherheitsdienst – Anfrage gegenüber Bgm.<br />

Persch:<br />

GR. Ploder fragt nach dem aktuellen Stand hinsichtlich des Sicherheitsdienstes.<br />

Insofern stellt er die Frage, ob es einen aktuellen Bericht über die Tätigkeit des<br />

Dienstes gibt bzw. über allfällige Vorkommnisse.<br />

Bgm. Persch gibt zur Antwort, dass er bereits zuletzt einen kurzen Bericht zu diesem<br />

Thema gemacht habe. Grundsätzlich könne man sagen, dass es in <strong>Rottenmann</strong> sehr<br />

ruhig geworden ist, seit das Bollwerk in Liezen besteht. Vereinzelt gäbe es<br />

Raufhandel vor der Scala bzw. kleine Orgien im Stadtpark und im Bereich des<br />

Bahnhofes. Wenn die Beteiligten dort von der Security erwischt werden, werde<br />

versucht, deeskalierend zu wirken, für die Müllbeseitigung zu sorgen und ihnen zu<br />

vermitteln, dass sie wo anders feiern sollten. Dazu gäbe es auch Kurzberichte der<br />

Security. Bei Raufhandel werde die Polizei eingeschaltet.<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 4 von 56


Auf Ersuchen von Bgm. Persch äußert sich GR. Hofer als aktiver Polizist<br />

dahingehend, dass es seit vier bis fünf Monaten eigentlich dieses Problem in<br />

<strong>Rottenmann</strong> nicht mehr gäbe. Es kam nur zu kleinen Raufereien, die sich von selbst<br />

erledigt haben.<br />

Laut Bgm. Persch sei eine ähnliche Beruhigung wie in <strong>Rottenmann</strong> auch in Irdning<br />

eingetreten.<br />

Vzbgm. Schaupensteiner zur Innenstadt dahingehend, ob es Überlegungen<br />

gäbe, die teils sehr unschönen Auslagen durch eine Initiative zu gestalten –<br />

Anfrage gegenüber Bgm. Persch:<br />

Laut Vzbgm. Schaupensteiner wäre es dazu eventuell notwendig, sich eigens zu<br />

diesem Thema zusammenzusetzen.<br />

Bgm. Persch erinnert daran, dass es einen Innenstadtausschuss gibt, gleichzeitig der<br />

Stadtrat, wo Vorschläge eingebracht werden können, über die man dann diskutieren<br />

werde.<br />

Zur Innenstadtentwicklung kann berichtet werden, dass im ehemaligen Haus der<br />

Wiener Städtischen Versicherung ein Piercing- und Tattoo-Studio einziehen wird. Im<br />

unteren Bereich ist das Geschäft von Ulla Thalhammer übernommen worden von<br />

Frau Bettina Biechl. Zudem gibt es ein neues Bogenschützengeschäft. Dennoch<br />

bestehen sicher zwei bis drei Auslagen, wo Handlungsbedarf wäre. Man sei<br />

jedenfalls für Vorschläge diesbezüglich offen.<br />

Laut Vzbgm. Schaupensteiner wäre es ein guter Schritt, wenn man mit den fünf bis<br />

sechs Eigentümern von unschönen Auslagen dahingehend seitens der<br />

Stadtgemeinde Kontakt aufnimmt, dass man diesen ein Schreiben mit einem kleinen<br />

Anbot übermittelt. Man könne darin eine Unterstützung anbieten, eventuell unter<br />

Einbeziehung der Schulen. Ziel müsse sein, irgendetwas in den Auslagen zu<br />

präsentieren. Vor allem gegenüber Touristen müsse man sich bei einigen Auslagen<br />

eher schämen.<br />

Vzbgm. Bernhard berichtet dazu, dass er bereits mit zwei Direktoren persönlich<br />

gesprochen habe. Überlegung sei gewesen, dass im Ort Zünfte bzw.<br />

Handwerksbetriebe bestehen. Insofern sollten gewisse Auslagen hergenommen<br />

werden, um mit ansässigen Firmen zu sprechen, die Material und Werkzeug zur<br />

Verfügung stellen für die Gestaltung durch Schulen. Er habe zu diesem Thema<br />

ohnehin nach Schulbeginn im Stadtrat sprechen wollen.<br />

Vzbgm. Schaupensteiner meint dazu, dass „wir als Gemeindevertreter“ dazu die<br />

Initiative ergreifen müssen.<br />

Bgm. Persch erachtet es als guten Vorschlag, dazu im Stadtrat bzw.<br />

Innenstadtausschuss zu diskutieren, wie man seitens der Gemeinde eine<br />

Unterstützung geben könne. Neben Volks- und Hauptschule gibt es in <strong>Rottenmann</strong><br />

auch das Polytechnikum bzw. die Caritasschule, die Kreativität einbringen können.<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 5 von 56


GR. Zraunig zu den neu markierten Zebrastreifen – Anfrage gegenüber Bgm.<br />

Persch:<br />

GR. Zraunig hebt positiv hervor, dass die Zebrastreifen in der Innenstadt neu<br />

markiert worden sind, was zur Verkehrssicherheit beitragen werde. Dazu stellt er die<br />

Frage, ob bewusst beim Seniorenzentrum der Zebrastreifen nicht gemacht wurde<br />

oder ob er noch in Planung sei.<br />

Bgm. Persch wird die Frage an die Städtischen Betriebe weiterleiten. Man habe<br />

jedenfalls geschaut, dass im Bereich der Volksbank ein Zebrastreifen aufgespritzt<br />

wird. Beim oberen hält die Farbe ganz gut, beim unteren sei es insofern schwierig,<br />

als die Autos abschmieren und die Farbe wieder abgefahren werde. Man werde sich<br />

fürs nächste Mal allenfalls besser haltende Materialien ansehen. Auch für den<br />

Bereich der Volksbank werde wieder überlegt, das mobile Radargerät zu reparieren.<br />

Letztendlich solle dieses in den neuralgischen Bereichen wieder aufgestellt werden.<br />

Er wisse jedenfalls nicht, warum der Zebrastreifen im Bereich des Seniorenzentrums<br />

nicht wieder aufgespritzt wurde.<br />

GR. Zraunig ergänzt, dass in diesem Bereich auch viele Kinder unterwegs seien.<br />

Laut GR. Hofer ist der angesprochene Schutzweg seinerzeit von der<br />

Baubezirksleitung abgelehnt worden, weil es dort weitergehe in Richtung<br />

Tyroltgasse.<br />

Laut GR. Ladner stehen in diesem Bereich jedenfalls noch die Schutzwegtafeln.<br />

Bgm. Persch sichert zu, die Angelegenheit zu prüfen.<br />

Bgm. Persch zur Anfrage von Vzbgm. Schaupensteiner in der letzten Sitzung<br />

des Gemeinderates vom 28. März 2011 betreffend Schulungen und<br />

Fachvorträge für Gemeinderäte in der Bezirkshauptmannschaft Liezen:<br />

Laut Vzbgm. Schaupensteiner seien früher Schulungen und Fachvorträge von<br />

Beamten der Steiermärkischen Landesregierung für Gemeinderäte in der<br />

Bezirkshauptmannschaft Liezen üblich gewesen. In den letzten ca. 10 bis 15 Jahren<br />

sind derartige Schulungen bzw. Vorträge nicht mehr durchgeführt worden. Insofern<br />

hat Herr Vzbgm. Schaupensteiner in der letzten Sitzung des Gemeinderates ersucht,<br />

bei der Bezirkshauptmannschaft Liezen anzufragen, ob eine Schulung durch einen<br />

Fachreferenten z.B. zum Thema Prüfungsausschuss angeboten werden könne.<br />

Diese Anfrage wurde mittlerweile seitens des Stadtamtes durchgeführt, wobei mit<br />

Datum vom 26. Mai 2011 seitens Herrn Peter Grogl, Bezirkshauptmannschaft Liezen<br />

folgende Stellungnahme abgegeben wurde:<br />

Schulungen und Fachvorträge für Gemeindemandatare<br />

Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 17. Mai 2011 betreffend Schulungen und<br />

Fachvorträge für Gemeindemandatare in der Bezirkshauptmannschaft Liezen wird<br />

folgendes mitgeteilt:<br />

Die Schulung der Gemeindemandatare stellt eine wichtige Voraussetzung für die<br />

möglichst ordnungsgemäße Arbeit in der Gemeindeverwaltung dar. Gemäß Erlass<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 6 von 56


der Steiermärkischen Landesregierung vom 20.<strong>05</strong>.1974 werden für die Schulung der<br />

Gemeindemandatare jährlich Schulungsbeiträge, welche über eine<br />

Landesorganisation verfügen, eingehoben.<br />

Darüber hinaus werden in Entsprechung der Parteienvereinbarungen vom<br />

02. Dezember 1996 zwischen den Vertretern der Österreichischen Volkspartei<br />

(ÖVP), der Sozialdemokratischen Partei (SPÖ) und der Freiheitlichen Partei<br />

Österreichs (FPÖ) Schulungsbeiträge eingehoben. Diese Beiträge werden an die<br />

Bezirksorganisationen weitergeleitet.<br />

Für Mandatare einer im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei, die über keine Landes-<br />

oder Bezirksorganisation verfügen, ist aus Vereinfachungsgründen der zustehende<br />

Betrag (Beitrag Land) über Antrag direkt von der Gemeinde auszubezahlen.<br />

Eine widmungsgemäße Verwendung kann im Besonderen bei geringfügigen<br />

Beträgen entfallen, sofern angenommen werden kann, dass die Beiträge für die<br />

Anschaffung von Gesetzesliteratur und dergleichen verwendet werden.<br />

Mit den eingehobenen Beiträgen werden von den kommunalpolitischen<br />

Vereinigungen entsprechende Schulungen und Vorträge angeboten.<br />

In der Bezirkshauptmannschaft Liezen werden wie bekannt seit Jahren keine<br />

derartigen Schulungen und Fachvorträge für Gemeindemandatare angeboten und<br />

sind auch in nächster Zeit keine Schulungen bzw. Fachvorträge von Referenten der<br />

Steiermärkischen Landesregierung vorgesehen.<br />

Der Steiermärkische Gemeindebund, Gemeindeverwaltungsakademie, bietet laufend<br />

Seminare und Schulungen für alle Gemeindemandatare und Gemeindebedienstete<br />

an. Es ergeht daher das Ersuchen, sich mit dem Steiermärkischen Gemeindebund in<br />

Verbindung zu setzen.<br />

Bgm. Persch zur Anfrage von Vzbgm. Schaupensteiner in der letzten Sitzung<br />

des Gemeinderates vom 28. März 2011 zur Pesendorfergasse mit dem<br />

Ersuchen, ein in die Straße hineinreichendes Eck mit einem Reflektor zu<br />

versehen:<br />

Mit Datum vom 17. Mai 2011 war Herr Hubert Reiter, Eigentümer der<br />

angesprochenen Grenzmauer in der Pesendorfergasse, seitens des Stadtamtes<br />

unter Hinweis auf das Thema in der Fragestunde des Gemeinderates angeschrieben<br />

worden, mit dem Ersuchen um Genehmigung, an diesem besagten Mauereck einen<br />

Reflektor zur besseren Ersichtlichmachung dieser Gefahrenstelle anbringen zu<br />

können.<br />

Nachdem Herr Reiter daraufhin seine Zustimmung erteilt hat, wurde der<br />

entsprechende Reflektor angebracht.<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 7 von 56


Bgm. Persch zur Wortmeldung von GR. Scheikl in der Fragestunde der letzten<br />

Gemeinderatssitzung vom 28. März 2011 hinsichtlich der geplanten ASFINAG-<br />

Lärmmessungen:<br />

Bgm. Persch weist darauf hin, dass er dazu bereits eine Information gegeben habe,<br />

wobei der ursprünglich festgesetzte Termin dann auf den 4. Mai verschoben worden<br />

sei. Herr Hütter von der ASFINAG war in <strong>Rottenmann</strong> und hat mehrere Messungen<br />

durchgeführt, und zwar im Bereich des Hauses von Vzbgm. Bernhard, bei<br />

GR. Prommer, Herrn Peter Schoberegger und bei Herrn Erich Knapp. In allen<br />

Bereichen sei man weit unter den zulässigen Grenzen gelegen, daher sei es auch<br />

nicht möglich, hier auf gesetzlicher Basis etwas zu machen. Zu sprechen sei dabei<br />

von ca. 2 km Lärmschutzwand, und zwar ca. gelegen von der IRIT-Halle bis zur<br />

Unterflurtrasse, bzw. von einer Investitionssumme von ca. € 1,6 Mio. Herr Hütter<br />

habe dazu versprochen, sollten dort Sanierungsmaßnahmen notwendig sein, werde<br />

versucht zu erreichen, dass die alten auszutauschenden Lärmschutzwände erhöht<br />

werden. Sinnhaft wäre dabei die Erhöhung auf 4 m, woraus sich auch der hohe Preis<br />

errechne. Für die Gemeinde sei jedenfalls eine derartige Investitionshöhe unmöglich.<br />

Bgm. Persch zur Auszeichnung hinsichtlich Kinder- und Jugendfreundlichkeit<br />

in der Gemeinde:<br />

Bgm. Persch berichtet, dass <strong>Rottenmann</strong> hinter Gleisdorf den zweiten Platz der<br />

kinder- und jugendfreundlichsten Gemeinden in der Steiermark erreicht hat, was<br />

hiermit mit Stolz verkündet werde. Vor einigen Wochen habe in Gleisdorf die<br />

Siegerehrung stattgefunden. Ein Grund für die Auszeichnung war die Präsentation<br />

der Kinder- Universität von Initiatorin Frau Margot Buchmann.<br />

Zur Kinder-Uni sei bekanntermaßen eine Förderung durch die Stadtgemeinde bereits<br />

beschlossen worden. Die Kinder-Uni werde jetzt Ende Juli beginnen, und diesmal<br />

sogar zwei Wochen stattfinden. Geplant sei die Teilnahme von jeweils 56 Kindern<br />

aus <strong>Rottenmann</strong> sowie aus der Region. Der Großteil der Plätze sei auch schon<br />

vergeben. Die erste Woche werde dabei für Kinder der 3. und 4. Volksschulklassen<br />

sein, die zweite Woche für Kinder der 1. und 2. Klassen Hauptschule sowie<br />

Gymnasium. <strong>Rottenmann</strong>er Kinder würden dabei bevorzugt aufgenommen werden.<br />

Ende der Fragestunde um 19.35 Uhr.<br />

3) Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 28. März 2011<br />

Laut § 60 Abs. 6 der novellierten Gemeindeordnung steht es den Mitgliedern des<br />

Gemeinderates, die an der Sitzung teilgenommen haben, frei, gegen den Inhalt der<br />

Verhandlungsschrift Einwendungen zu erheben. Da keine Einwendungen zum<br />

erstellten Sitzungsprotokoll der letzten Sitzung vom 28. März 2011 vorliegen, gilt die<br />

Verhandlungsschrift als genehmigt. Insofern ist kein Beschluss hinsichtlich der<br />

Genehmigung des Protokolls mehr vorgesehen.<br />

Wie bisher ist die genehmigte Verhandlungsschrift vom Vorsitzenden und den<br />

Schriftführern zu unterfertigen.<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 8 von 56


4) Bericht des Prüfungsausschusses vom 23. Mai 2011 über die<br />

finanzielle Gebarung der Stadtgemeinde <strong>Rottenmann</strong> für den Bereich<br />

der Hoheitsverwaltung für die Monate Jänner bis Mai 2011<br />

GR. Scheikl, Obmann des Prüfungsausschusses trägt den Bericht des Prüfungsausschusses<br />

vom 23. Mai 2011 vor:<br />

B E R I C H T<br />

des Prüfungsausschusses gemäß § 86 Abs.4 der Stmk. Gemeindeordnung über die<br />

finanzielle Gebarung der Stadtgemeinde <strong>Rottenmann</strong> für den Bereich der<br />

Hoheitsverwaltung für die Monate<br />

Jänner bis Mai 2011.<br />

Am 23. Mai 2011 haben die Gemeinderäte Daniel Scheikl (Die Grünen), Klaus<br />

Prommer (FPÖ), Sabine Holzer (WIR), und Klaus Baumschlager (SPÖ) eine<br />

Überprüfung der Gemeindegebarung der Stadtgemeinde <strong>Rottenmann</strong> durchgeführt.<br />

Die Prüfung umfasste stichprobenartig die Zahlungsströme der Monate Jänner<br />

(03.01.2011- 17.01.2011 Scheikl), (18.01.2011-28.01.2011 Baumschlager) Februar<br />

(22.02.2011 -01.03.2011 Scheikl), April (13.04.2011 -26.04.2011 Baumschlager,<br />

07.04.2011 – 12.04.2011 Prommer), Mai (11.<strong>05</strong>.2011 - 13.<strong>05</strong>.2011 Holzer,<br />

16.<strong>05</strong>.2011 -17.<strong>05</strong>.2011 Prommer) des Jahres 2011.<br />

Die überprüften Belege waren ordnungsgemäß vom Bürgermeister und von dem<br />

Finanzreferenten unterzeichnet worden, die überprüften Abschlusssalden stimmten<br />

mit den Haushaltssalden überein.<br />

<strong>Rottenmann</strong>, 23. Mai 2011<br />

Der Obmann des Prüfungsausschusses:<br />

Gemeinderat Daniel SCHEIKL<br />

Der Schriftführer:<br />

Gemeinderat Sabine HOLZER<br />

Der Bericht wird einstimmig zur Kenntnis genommen.<br />

Der Obm.Stv. des Prüfungsausschusses:<br />

Gemeinderat Klaus BAUMSCHLAGER<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 9 von 56


5) Bauvorhaben<br />

a) Baubezirksleitung Liezen, Erhaltungsmaßnahmen an der Palten und am<br />

Büschendorferbach, weitere Interessentenbeiträge<br />

Laut Mailsendung des Leiters der Baubezirksleitung Liezen, Herrn Kanduth, vom<br />

06. Juni 2011 mussten die Erhaltungsmaßnahmen an der Palten und dem<br />

Büschendorferbach in einem größeren Ausmaß wie geplant durchgeführt werden.<br />

Daraus ergibt sich für die Stadtgemeinde <strong>Rottenmann</strong> noch ein offener<br />

Interessentenbeitrag in der Höhe von € 4.580,00. Bei diesen Maßnahmen sind auch<br />

die Kosten für die Mängelbehebungen am Hochwasser-Schutzprojekt an der Palten<br />

(Einlauf Besserergraben, Lindmayr) beinhaltet.<br />

Für die erbrachten Eigenleistungen kann demgegenüber seitens der Stadtgemeinde<br />

noch eine Rechnung mit dem Titel „Verfuhr von Ufergehölz auf Deponie“ an die<br />

Baubezirksleitung Liezen gestellt werden, welche als Naturalleistung vom offenen<br />

Interessentenbeitrag in Abzug gebracht werden kann. In seiner Mailsendung ersucht<br />

der Leiter der Baubezirksleitung um Überweisung des restlichen offenen Betrages<br />

auf das Konto der Baubezirksleitung Liezen.<br />

Demnach wird von Herrn GR. Hans-Peter Fink der Antrag gestellt, gegenüber der<br />

Baubezirksleitung Liezen folgenden restlichen Interessentenbeitrag betreffend die<br />

Erhaltungsmaßnahmen an der Palten und dem Büschendorferbach zur Überweisung<br />

zu bringen:<br />

restlicher Interessentenbeitrag € 4.580,00<br />

abzüglich Eigenleistungen € 1.200,00<br />

zu überweisender offener Interessentenbeitrag € 3.380,00<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

b) WLV – diverse außerordentliche Vorhaben<br />

Über das Land Steiermark kann seit 2011 für kurze Zeit eine Sonderförderung für<br />

Kleinbaumaßnahmen im Bereich der Wildbach- und Lawinenverbauung beantragt<br />

werden, die an die Förderung der Agrarmarkt Austria angelehnt ist. Im Gegensatz zu<br />

Großprojekten treffen erforderliche Kleinbaumaßnahmen üblicherweise zu 100 %<br />

finanziell die Stadtgemeinde.<br />

Insofern wäre zeitlich eine gute Gelegenheit, Förderungen für anstehende<br />

Kleinbaumaßnahmen zu beantragen, zumal mit einem Fördersatz von bis zu 80 %<br />

gerechnet werden könne.<br />

Nach einer Prioritätenreihung sollten in nächster Zeit folgende Kleinbaumaßnahmen<br />

durchgeführt werden:<br />

1. Besserergraben (Ausschotterungsbecken und Räumzufahrt mit Wehr)<br />

2. Hochschwoagergraben (Längsverbauung schwere Erosionserscheinungen)<br />

3. Bodergraben (Ausschotterungsbecken)<br />

4. Steinachergraben (Baufälligkeit bestehende Längsverbauung aufgrund<br />

Erosionserscheinungen im Gerinne)<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 10 von 56


Teilweise liegen die Baumaßnahmen auch im Gemeindeinteresse (z.B.<br />

Bodergraben), meist im Interesse einzelner Anlieger. So betreffen die<br />

Baumaßnahmen im Bereich des Steinachergrabens die Sicherung von Bereichen<br />

des Anwesens Reitmaier sowie von Liegenschaften unterhalb gelegener Anrainer,<br />

jene Maßnahmen im Bereich des Hochschwoagergrabens Interessen der Familien<br />

Singer, Fink und Danninger.<br />

Bei einer Durchführung sämtlicher hier aufgezählten vier Maßnahmen ist mit einer<br />

erforderlichen Investitionssumme von gesamt max. € 150.000,00 exkl. USt. zu<br />

rechnen.<br />

Rechnet man mit einer maximal möglichen Förderung von 80 %, trifft die<br />

Stadtgemeinde immer noch ein Aufwand von € 30.000,00 (restliche 20 %) plus<br />

€ 30.000,00 (USt.), dass sind in Summe € 60.000,00.<br />

Zu bedenken ist weiters, dass die Stadtgemeinde hinsichtlich des investierten<br />

Betrages eine Vorfinanzierung vorzunehmen hat, wobei nach Rechnungslegung mit<br />

einem Zahlungseingang seitens der Förderstelle nach ca. 8 Wochen zu rechnen ist.<br />

Da die Situation im Budget der Stadtgemeinde <strong>Rottenmann</strong> hinsichtlich der<br />

Maßnahmen für Wildbach- und Lawinenverbauung aufgrund bestehender<br />

Großvorhaben angespannt ist, sollte versucht werden, einen möglichst hohen Anteil<br />

jenes der Stadtgemeinde in jedem Falle verbleibenden Restbetrages finanziell ins<br />

Jahr 2012 zu bringen und insofern für den Voranschlag 2012 vorzusehen. Dennoch<br />

ist auch im günstigsten Fall bei einer Aufteilung der Kosten auf 2011 und 2012 mit<br />

einem zusätzlichen Kostenaufwand für die Stadtgemeinde im Jahr 2011 in Höhe von<br />

ca. € 30.000,00 zu rechnen. In jedem Fall ist nämlich, um die angesprochene<br />

Förderung beanspruchen zu können, ein Baubeginn der betreffenden Maßnahmen<br />

noch im Jahr 2011 erforderlich.<br />

Aufgrund der bestehenden außerordentlichen Fördermöglichkeit von bis zu 80 % der<br />

Investitionssumme ist dennoch anzuraten, einen entsprechenden Förderantrag beim<br />

Land Steiermark einzureichen. In späteren Jahren wäre der entsprechende<br />

Investitionsaufwand nämlich zu 100 % seitens der Stadtgemeinde aufzubringen.<br />

Demnach wird seitens Herrn GR. Hans-Peter Fink der Antrag gestellt, einen<br />

Grundsatzbeschluss dahingehend zu fassen, die angesprochenen Projekte<br />

Besserergraben, Hochschwoagergraben, Bodergraben sowie Steinachergraben in<br />

den Jahren 2011 und 2012 umzusetzen, unter der Bedingung, dass über das Land<br />

Steiermark eine Sonderförderung für WLV-Kleinbaumaßnahmen im Ausmaß von ca.<br />

80 % dafür erhalten werden kann. Bei Umsetzung aller genannten Maßnahmen soll<br />

die Stadtgemeinde ein Aufwand von ca. € 60.000,00 treffen, zuzüglich des<br />

Aufwandes der Zwischenfinanzierung des geförderten Betrages über ca. zwei<br />

Monate.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 11 von 56


6) Auftragsvergaben<br />

a) Ausschreibung Sperrmüll und Alteisen, Problemstoffe für 2011<br />

Folgende Anbote sind eingeholt worden:<br />

Sperrmüll<br />

Firma ASA AVE Saubermacher<br />

Stunden<br />

Containerfahrzeug 56 80,00 98,20 80,00<br />

An- Abfahrt 0,00 0,00 120,00<br />

Alteisen<br />

4.480,00 5.499,20 4.600,00<br />

Firma ASA AVE Saubermacher<br />

Tage<br />

4<br />

Containerfahrzeug 260,00 241,50 255,00<br />

An- Abfahrt 0 0 120,00<br />

1.040,00 966,00 1.140,00<br />

10% Mwst 552,00 646,52 574,00<br />

6.072,00 7.111,72 6.314,00<br />

Der Jahresaufwand für 2011 beträgt bei Vergabe an den Bestbieter insofern ca.<br />

€ 12.000,00 (zwei Abfuhren).<br />

Problemstoffabfuhr<br />

ÖNORM Bezeichnung Saubermacher ASA AVE<br />

€uro €uro €uro<br />

53501-0 Medikamente 0,90 0,95 kein<br />

12302-1 Speisefette 0,00 0,00 Anbot<br />

54102-2 Altöle mineral 0,10 0,20<br />

54930-0 Ölverunr. Betriebsmittel 0,85 0,95<br />

59803 Spraydosen 1,20 1,31<br />

55502-1 Altlacke fest 0,85 0,95<br />

55370 Lösungsmittel halogen 0,50 0,63<br />

593<strong>05</strong>-0 Laborabfälle 1,65 1,90<br />

53103-0 Pestizide 1,65 1,90<br />

52404-0 Säuren und Laugen 0,85 0,95<br />

35322-0 KFZ-Batterien 0 0<br />

35339-4 Leuchtstoffröhren 0 0<br />

35338 Haushaltsbatterien 0 0<br />

8,55 9,74 0,00<br />

Bereits im Stadtrat vom 15.04.2011 war die Vergabe an die Bestbieter einstimmig<br />

beschlossen worden.<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 12 von 56


Demnach wird von Herrn GR. Hanspeter Hofer beantragt, den Auftrag betreffend die<br />

Abfuhr von Sperrmüll und Alteisen für 2011 an den Bestbieter, die Fa. ASA zu<br />

vergeben, andererseits die Problemstoffabfuhr 2011 an den Bestbieter, die Fa.<br />

Saubermacher.<br />

Bgm. Persch zum weiteren Vorgehen betreffend Stadtrats- bzw. Gemeinderatsagenden:<br />

Bgm. Persch ergänzt auf Befragen von Vzbgm. Schaupensteiner zur rechtlichen<br />

Würdigung des Tagesordnungspunktes 6a, wonach die Angelegenheit bereits<br />

rechtsgültig vom Stadtrat beschlossen worden ist, dass bisher immer Usus gewesen<br />

sei, die im Stadtrat beschlossenen Angelegenheiten auch in den Gemeinderat zu<br />

bringen, um die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen darüber zu informieren.<br />

Natürlich habe, was der Stadtrat zu beschließen hat, nach dessen Beschluss auch<br />

Rechtsgültigkeit.<br />

Daher ergeht von Bgm. Persch der Vorschlag, dass ab der nächsten<br />

Gemeinderatssitzung über die Stadtratspunkte kurz informiert wird, um auch<br />

die im Stadtrat nicht vertretene Opposition von Stadtratsbeschlüssen in<br />

Kenntnis zu setzen. Demgegenüber sollen im Gemeinderat nur mehr jene<br />

Punkte abgestimmt werden, die nach der Gemeindeordnung auch in dessen<br />

Zuständigkeit fallen.<br />

Ergänzungsantrag von GR. Kleewein zu Punkt 6a:<br />

GR. Kleewein stellt im Namen der ÖVP-Fraktion den Ergänzungsantrag, dass für die<br />

Herbstaktion 2011 bereits vehement und mit Druck versucht werden sollte, zur<br />

Kostenreduktion – auch hinsichtlich der Leistungen der Städtischen Betriebe – eine<br />

Konzentrierung auf wenige zentrale Abfuhrsammelpunkte zu beschließen und vor<br />

allem auch mit der Fa. ASA rechtzeitig, noch bevor die Sammelaktion öffentlich<br />

kundgemacht wird, dies abzustimmen.<br />

Gleichzeitig schlägt GR. Kleewein vor, dass mit dieser möglichen Umstellung auch<br />

ein Kostenvergleich angestellt werde, und zwar gegenüber der Frühjahrsaktion 2011.<br />

Dann würde sicherlich eine Kostenwahrheit für eine zukünftige Erstellung eines<br />

neuen Müllkonzepts möglich sein. Sollte es Sinn machen, sollte sich auch der<br />

Prüfungsausschuss dieser Sache im Zuge einer routinemäßigen Prüfung annehmen.<br />

Insofern ersucht GR. Kleewein den Gemeinderat, über diesen Zusatzantrag der<br />

ÖVP-Fraktion abzustimmen. Ziel sollte laut GR. Kleewein sein, die<br />

Abfuhrsammelpunkte z.B. betreffend die ehemalige Gemeinde Palten auf einem<br />

zentralen Punkt in Bärndorf zu reduzieren. Damit sollten die 4 Abfuhrtage auf z.B. 2<br />

Tage für Sperrmüll und Alteisen reduziert werden können. Immerhin sollte im<br />

Müllbereich bis Jahresende eine Kostenreduzierung erfolgen.<br />

Nach eingehender Diskussion stellt GR. Kleewein in Frage, ob über Punkt 6a<br />

abgestimmt werden sollte, und zwar gemeinsam mit dem gestellten Zusatzantrag.<br />

Bgm. Persch gibt zur Antwort, dass dies nach der Gemeindeordnung nicht möglich<br />

sei, da ein diesbezüglicher Beschluss des Gemeindevorstandes bereits vorliege.<br />

Gemäß § 40 Stmk. Gemeindeordnung sei Angelegenheit des Gemeindevorstands<br />

die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Rahmen des<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 13 von 56


Voranschlages, wenn die Kosten 1 % der Gesamteinnahmen des ordentlichen<br />

Gemeindevoranschlages nicht übersteigen, wobei dieser Wert im Konkreten nicht<br />

erreicht werde. Dies bedeutet laut Bgm. Persch, dass das Recht zu beschließen in<br />

diesem Fall der Gemeindevorstand hat, der den Beschluss bereits gefasst habe.<br />

Insofern könne dieser als Information gesehen werden.<br />

Gegenvorschlag von Bgm. Persch:<br />

Wenn etwas gemacht werde, solle den Bürgern ein Gesamtpaket vorgestellt werden,<br />

was bereits in mehreren Sitzungen besprochen worden sei. Abgabestellen<br />

zurückzunehmen heiße, auch Leistungen gegenüber den Bürgern zurückzunehmen.<br />

Insofern sollte jetzt keine Zwischenlösung getroffen werden, wenn voraussichtlich mit<br />

Jänner 2012 ein komplett neues Konzept aufgesetzt wird.<br />

Insofern ergeht von Bgm. Persch der Vorschlag, das alte Konzept bis Ende des<br />

Jahres weiterlaufen zu lassen und ein komplett neues Müllsystem Ende des Jahres<br />

beginnend mit Jänner 2012 zu beschließen.<br />

Abänderung des Ergänzungsantrages von GR. Kleewein:<br />

GR. Kleewein ändert seinen Zusatzantrag dahingehend ab, dass der Gemeinderat<br />

im Zuge dieser Sperrmüll- und Alteisenabfuhr beschließen möge, dass definitiv ab<br />

2012 auch das Thema Sperrmüll und Alteisen sowie Problemstoffabfuhr behandelt<br />

wird, und zwar so, dass man sich Szenarien hinsichtlich Kosteneinsparungen<br />

durchrechnet. Insofern solle auch dieser Bereich in der Neuordnung fix verankert<br />

sein.<br />

Erweiterung des abgeänderten Zusatzantrages durch Bgm. Persch:<br />

Bgm. Persch erweitert den von GR. Kleewein abgeänderten Zusatzantrag<br />

dahingehend, dass spätestens in der letzten Gemeinderatssitzung 2011 ein<br />

gesamtes Müllkonzept, das sowohl den Restmüll, wie auch Papier, Kunststoff,<br />

Glas und auch Sperrmüll, Alteisen und Problemstoffe umfasst, beschlossen<br />

werde, und dieses mit dem Jahr 2012 in Kraft treten soll.<br />

Über diesen gemeinsamen Antrag der ÖVP- und SPÖ-Fraktion wird nun abgestimmt.<br />

Einstimmige Zustimmung.<br />

Demgegenüber ist der Antrag zu Tagesordnungspunkt 6a entsprechend der<br />

Gemeindeordnung nicht mehr zu beschließen, und zwar wie auch von der Bürgerliste<br />

WIR vorgeschlagen, und dient insofern der Information.<br />

b) Straßenbau, dringliches Sanierungserfordernis Stützmauer nördlicher<br />

Begleitweg ÖBB-Strecke Bärndorf (Bereich östliche Auffahrt äußerer<br />

Sonnbergweg)<br />

An der Stützmauer im Bereich des nördlichen Begleitwegs an der ÖBB-Strecke<br />

Bärndorf, und zwar bei der östlichen Auffahrt zum äußeren Sonnbergweg, ist ein<br />

dringliches Sanierungserfordernis aufgetreten. In einem Teil der mehrere hundert<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 14 von 56


Meter langen Steinschlichtung beginnen sich Steine bzw. ein größerer Block zu<br />

lösen. Die bergseitige Böschung des Bahnbegleitwegs wurde vor annähernd<br />

20 Jahren über eine Länge von etwa 500 m mittels Steinschlichtungen gesichert. Die<br />

Errichtung der Schlichtungen erfolgte im Auftrag der ÖBB. Nach ihrer Fertigstellung<br />

wurden sie von der Stadtgemeinde <strong>Rottenmann</strong> übernommen. Die<br />

Steinschlichtungen wurden durch das Büro GDP ZT-OG Ziviltechniker für Bauwesen<br />

in Graz statisch berechnet. Ob die Steinschlichtungen tatsächlich gemäß den<br />

Angaben der Fa. GDP ausgeführt wurden, konnte bislang noch nicht eruiert werden.<br />

Die vorhandenen Vermessungspunkte seien als Indizien für bereits während der<br />

Bauarbeiten bzw. kurz nach der Errichtung der Steinschlichtung aufgetretene<br />

Verformungen anzusehen, was darauf hindeuten könnte, dass durch die<br />

ausführende Baufirma Verlegefehler geschehen sind bzw. dass die Steinschlichtung<br />

nicht ausreichend dimensioniert wurde.<br />

Während die statischen Berechnungen der Steinschlichtung ursprünglich die<br />

Fa. GDP erledigt hatte, wurde mit der Bauausführung damals die Fa. Gebrüder<br />

Haider beauftragt.<br />

Da nicht auszuschließen ist, dass es in diesem Bereich zu weiteren Verformungen<br />

und im ungünstigsten Fall zu einem Versagen der Steinschlichtung kommt, werden<br />

seitens der Fa. GDP für die Sanierung dieses Abschnittes aus geotechnischer Sicht<br />

folgende Maßnahmen empfohlen:<br />

Entfernen der Vegetation, Abtrag der Steinschlichtung über eine Länge von etwa<br />

25 m samt Überprüfung der Schlichtung, Begutachtung des freigelegten<br />

Untergrundes sowie Neuerrichtung des gegenständlichen Teilstücks der<br />

Steinschlichtung. Im westlichen Teil der Steinschlichtung sind im Kronenbereich<br />

verschobene Blöcke neu zu versetzen. Auf augenscheinlich verschobenen, jedoch<br />

noch im Verband befindlichen Blöcken sollen Messpunkte angebracht werden. Im<br />

Hinblick auf eine mögliche Gefährdung der auf der Talseite des Bahnbegleitweges<br />

führenden Bahnstrecke durch herabfallende Blöcke wird für den Zeitraum der<br />

Bauarbeiten empfohlen, in den betroffenen Bereichen eine Betonleitwand am<br />

talseitigen Rand des Begleitweges aufzustellen.<br />

Eine erste Kostenschätzung des Sanierungs- bzw. Sicherungsaufwandes hinsichtlich<br />

der gegenständlichen Stützmauer ergab einen Aufwand in Höhe von ca. € 50.000,00<br />

bis € 70.000,00.<br />

Aufgrund der gegebenen Dringlichkeit wird insofern beantragt, die Fa. GDP mit der<br />

Erstellung eines diesbezüglichen Gutachtens zu betrauen, andererseits einen max.<br />

Kostenrahmen zu beschließen.<br />

Aufgrund der Sinnhaftigkeit, die damals mit den statischen Berechnungen<br />

beauftragte Fa. GDP ZT-OG Ziviltechniker für Bauwesen aus Graz zu beschäftigen,<br />

wird von Herrn GR. Hanspeter Hofer beantragt, diese Fa. mit der Erstellung des<br />

folgenden Gutachtens zu dem dargestellten Kostenrahmen zu beauftragen:<br />

• Pos. 1-Geländebegehung € 697,00<br />

• Pos. 2-Geotechnische Stellungnahme € 2.044,60<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 15 von 56


• Pos. 3-Detailberechnung und Dimensionierung der<br />

Steinschlichtung<br />

(könnte zusätzlich in Auftrag gegeben werden)<br />

• Pos. 4-Geotechnische Baubegleitung € 478,00<br />

• Pos. 5-Regiesätze, die nur im Fall einer ausdrücklichen<br />

Beauftragung von Zusatzleistungen durch den Auftraggeber<br />

zum Tragen kommen<br />

Angebotssumme netto € 3.219,60<br />

+ 20 % USt. € 643,92<br />

Angebotssumme brutto € 3.863,52<br />

Es wird nun von Herrn GR. Hanspeter Hofer beantragt, das genannte Gutachten<br />

betreffend die Steinschlichtung am nördlichen Begleitweg der ÖBB-Strecke in<br />

Bärndorf zu einem Preis von ca. € 3.800,00 in Auftrag zu geben.<br />

Weiters wird aufgrund der Dringlichkeit der Baumaßnahmen beantragt, die unbedingt<br />

erforderlichen Maßnahmen an der Steinschlichtung zu Gesamtkosten von bis zu ca.<br />

€ 70.000,00 schließlich in Auftrag zu geben, wobei im Ausmaß des bei der<br />

Stadtgemeinde anfallenden Aufwands Positionen aus dem Straßenbauprogramm<br />

2011 in das Budget des Jahres 2012 verschoben werden sollen bzw. das Budget für<br />

2012/13 entsprechend erhöht werden sollte. Dies vorbehaltlich der Geltendmachung<br />

allfälliger Haftungsfragen gegenüber der bauausführenden Firma bzw. gegenüber<br />

dem damaligen Generalunternehmer ÖBB, bzw. vorbehaltlich einer allfälligen<br />

Beantragung einer Fördersumme aus dem ländlichen Wegebau.<br />

Einstimmige Zustimmung.<br />

(Zu ergänzen ist, dass nach Erstbeschau und Erstgutachten zumindest der Verdacht<br />

gegeben ist, dass die ursprüngliche Ausführung nicht entsprechend dem Plan der<br />

Fa. GDP erfolgt ist. Insofern ist die Frage zu klären, ob ein massiver Baumangel<br />

vorliege.)<br />

7) Vertragswesen<br />

a) Heinrich Radaelli, Sissy’s Barca, Abänderung Gestattungsvertrag<br />

Gastgarten<br />

Herr Heinrich Radaelli ist mit dem Wunsch an die Stadtgemeinde herangetreten, den<br />

bestehenden Gastgarten für das Lokal „Sissy’s Barca“ zu erweitern. Das Vorhaben<br />

war letztendlich vor dem Hintergrund der Landesstraßenverwaltung bzw. der<br />

Straßenverkehrsordnung im Bezug auf die Aufrechterhaltung der Sicherheit des<br />

fließenden Verkehrs zu prüfen. Dabei ist davon auszugehen, dass ein<br />

Einbahnverkehr für Kraftfahrzeuge besteht, wobei das diesbezügliche<br />

Verkehrskonzept ursprünglich einstimmig beschlossen worden war. Bei einer<br />

Erweiterung des Gastgartens in Richtung der Fahrbahn ist zu bedenken, dass die<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 16 von 56


dunklen Pflastersteine früher als Parkstreifen gewidmet waren, unter der Überlegung,<br />

dass bei Einhaltung dieser Linie der fließende Verkehr nicht beeinträchtigt wäre.<br />

Hinsichtlich der technischen Ausführung war entlang der Fahrbahngrenze eine<br />

Palisadenabgrenzung seitens Herrn Radaelli zu erstellen, die an der niedersten<br />

Stelle rund 40 cm über Straßenniveau liegt. Diese Palisadenabgrenzung soll einen<br />

Schutz bieten, und zwar als Radabweiser für den Fall, dass jemand in diesem<br />

Bereich mit seinem Fahrzeug anfährt. Laut Planskizze ist bei Einrichtung des<br />

Gastgartens immer noch ausreichend Platz für die Fahrbahn im Einbahnbetrieb<br />

gegeben, und zwar bei einer Entfernung der Hausfront zur Außenkante der<br />

Palisadenabgrenzung im Ausmaß zwischen 4,40 m und 4,74 m. Dadurch verbleibt<br />

eine Straßenbreite von 6,25 m bis 6,57 m. Fahrzeuge verfügen über eine maximale<br />

Breite von 3,80 m. Die gemessenen 6,57 m stellen die verbleibende Straßenbreite<br />

inklusive des für KFZ befahrbaren Radweges dar. Die eigentliche Fahrbahnbreite<br />

exklusive Radfahrstreifen beträgt 4,72 m.<br />

Durch die Erweiterung des Gastgartens kann auch keine Behinderung des<br />

Busverkehrs im Rahmen der nahe gelegenen Bushaltestelle eintreten, zumal<br />

zwischen der Bushaltestelle und dem Gastgarten noch eine Parkbucht liegt, womit<br />

ein dort parkendes Fahrzeug ca. die Breite des Gastgartens in der geplanten Form<br />

erreicht. Im Zuge der Planbesprechung wurde vorgegeben, dass man als äußerste<br />

Linie des Gastgartens andenken könne, eine verlängerte fiktive Linie zu den<br />

parkenden Fahrzeugen zu ziehen. Im Endeffekt verlängert sich der Gastgarten<br />

entlang der Straße von 6 auf 12 m.<br />

Im diesbezüglichen Aufgrabegenehmigungsbescheid wurde besonders darauf<br />

geachtet, Gefahrenpotenziale auszuschließen. Darüber hinaus wurde der<br />

Ortsbildsachverständige DI Nussmüller beigezogen.<br />

Aufgrund der Dringlichkeit der Umsetzung der Baumaßnahmen noch vor der<br />

Sommersaison wurde auf Basis des Beschlusses des Stadtrates der Stadtgemeinde<br />

<strong>Rottenmann</strong> vom 15. April 2011 Herrn Heinrich Radaelli die erweiterte Errichtung des<br />

Gastgartens bereits genehmigt, dies jedoch vorbehaltlich des diesbezüglichen<br />

Beschlusses in der nächsten Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde<br />

<strong>Rottenmann</strong> am 27. Juni 2011. Dieser Beschluss wurde im Stadtrat einstimmig<br />

gefasst und als Aktenvermerk von allen Stadtratsmitgliedern unterzeichnet.<br />

Herr Heinrich Radaelli hat den unter diese Klausel gesetzten Gestattungsvertrag<br />

ebenfalls vorab unterzeichnet.<br />

Es wird nun von SR. Manfred Grießer vorgeschlagen, mit Herrn Heinrich Radaelli<br />

folgenden Vertrag betreffend den erweiterten Gastgarten zu schließen:<br />

abgeschlossen zwischen<br />

Gestattungsvertrag<br />

1. der Stadtgemeinde <strong>Rottenmann</strong> in 8786 <strong>Rottenmann</strong>, Hauptstraße 56, als<br />

Verwalterin des Öffentlichen Gutes einerseits, im folgenden kurz<br />

Stadtgemeinde genannt, und<br />

2. Firma Sissys Barca, Radaelli Heinrich in 8786 <strong>Rottenmann</strong>, Hauptstraße Nr.<br />

6, im folgenden kurz Sissys Barca genannt, andererseits, wie folgt:<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 17 von 56


I. Rechtsverhältnisse<br />

Die Stadtgemeinde ist Verwalterin des Öffentlichen Gutes EZ 400, KG 67511 <strong>Rottenmann</strong>,<br />

zu deren Gutsbestand auch die Grundstücksfläche 961/1, im gegenständlichen<br />

Falle Gehsteig, gehört.<br />

II. Willenseinigung<br />

Die Stadtgemeinde erteilt als Verwalterin des Öffentlichen Gutes dem Inhaber von<br />

Sissys Barca die Genehmigung, eine vor dem Wohn- und Geschäftsobjekt<br />

Hauptstraße 5 und 6 gelegene Grundstücksfläche (Gehsteig) im Ausmaß von rund 2<br />

m x 12,0 m als Gastgarten zu nutzen.<br />

III. Auflagen/Verpflichtungen<br />

Die Bewilligung bezieht sich auf die Benutzung des Gastgartens für die Monate April<br />

bis Oktober. Die tägliche Betriebszeit wird aus Gründen der Nachtruhe mit 23.00 Uhr<br />

beschränkt. Unnötiges Lärmen ist zu vermeiden.<br />

Die Ausstattung des Gastgartens (Tische, Sessel, Sonnenschirme) ist mit der<br />

Stadtgemeinde abzusprechen.<br />

Der Gastgarten ist stets in einem gereinigten und gepflegten Zustand zu erhalten.<br />

Durch den Betrieb des Gastgartens darf die Leichtigkeit, Sicherheit und Flüssigkeit<br />

des Fußgängerverkehrs auf dem zwischen der Liegenschaft Hauptstraße 5 und 6<br />

und dem Gastgarten befindlichen Gehsteig nicht beeinträchtigt werden.<br />

Eine Änderung des Verwendungszweckes ist nicht zulässig und führt zu einer sofortigen<br />

Auflösung dieser Bewilligung.<br />

Bauliche Maßnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Stadtgemeinde.<br />

Ebenso die allfällige Anbringung von Reklame- und Hinweistafeln.<br />

IV. Dauer der Gestattungsvereinbarung<br />

Diese Gestattungsvereinbarung wird auf die Dauer von drei Jahren, beginnend ab<br />

Mai 2011 abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn<br />

nicht von einem der Vertragspartner bis spätestens 31. Oktober des laufenden<br />

Jahres eine schriftliche Auflösung erfolgt.<br />

Diese Gestattungsvereinbarung erlischt sofort, wenn<br />

a) aus dieser Vereinbarung ein erheblich nachteiliger Gebrauch gemacht wird<br />

b) das Nutzungsentgelt trotz zweimaliger Mahnung nicht bezahlt wird und<br />

c) die gesetzlichen Bestimmungen der jeweils geltenden Gewerbeordnung nicht<br />

eingehalten werden.<br />

V. Nutzungsentgelt<br />

Für die Benützung des Öffentlichen Gutes ist ein jährliches Nutzungsentgelt in Höhe<br />

von<br />

€ 27,21<br />

zu entrichten.<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 18 von 56


Dieser Betrag wird wertgesichert festgelegt und ist im vorhinein jeweils bis zum 31.<br />

März des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zur Zahlung fällig.<br />

Die Einzahlung des Nutzungsentgeltes hat auf das Konto Nr. 09300-001345 der<br />

Stadtgemeinde <strong>Rottenmann</strong> bei der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG,<br />

BLZ 20815 in <strong>Rottenmann</strong> zu erfolgen.<br />

VI. Sonstige Vereinbarungen<br />

• Mit der Errichtung dieses Gestattungsvertrages fallen keine Kosten und<br />

Gebühren an.<br />

• Die Genehmigung gilt solange, als das bestehende Verkehrskonzept samt<br />

Einbahnregelung in Geltung ist.<br />

• Die in jenem dem Vertrag beiliegenden Einreichplan festgelegte Linie zur Straße<br />

hin, darf weder baulich noch durch sonstige Einrichtungen (Schirme, etc.)<br />

überschritten werden. Ein allfälliger Bewuchs darf diese Linie ebenfalls nicht<br />

überragen. Die Bepflanzung darf die Sicht für Verkehrsteilnehmer nicht<br />

beeinträchtigen und ist nach Maßgabe des Bau- bzw. Stadtamtes<br />

zurückzuschneiden.<br />

• Die Eckpoller sind mit gut sichtbaren Reflektoren zu versehen.<br />

• Die Grenze des Gastgartens zum Gehsteig hin bildet die gemeinsame Grenze<br />

der Grundstücke 961/6 (Gehsteigbereich) und 961/1 (Fahrbahn). Diese Grenze<br />

darf nur in Ausnahmefällen in südlicher Richtung überschritten werden, und zwar<br />

nur im Rahmen kurzzeitiger Veranstaltungen, sodass eine Mindestbreite von<br />

1,50 m vom aufgehenden Mauerwerk für den Fußgängerverkehr bestehen bleibt.<br />

• Sowohl Beleuchtungsprojekt als auch Geländerung sind vor Errichtung vom<br />

Ortsbildsachverständigen genehmigen zu lassen.<br />

• Die Festlegungen im Zuge der Begehung laut Aufgrabebewilligung sind<br />

einzuhalten.<br />

• Diese Gestattungsvereinbarung wird in zweifacher Ausfertigung errichtet, wobei<br />

jede Vertragspartei eine erhält.<br />

Einstimmige Zustimmung.<br />

(Die einzuhaltende Nachtruhe mit 23 Uhr gilt entsprechend jenem Vertrag der<br />

Verwaltungsgesellschaft mit Fa. Steinmetz zur Schirmbar. Im Rahmen des<br />

Airlebnisses wurde schon bisher eine Ausnahmeregelung vereinbart, wonach auch<br />

der Gastgarten bis 24 Uhr geöffnet sein darf.)<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 19 von 56


) Fa. Gert Lemmerer, Vertrag betreffend City-Line und Kindergartentransporte,<br />

Indexanpassung<br />

Herr Lemmerer ist mit dem Wunsch an die Stadtgemeinde herangetreten, eine<br />

Tarifanpassung betreffend die Verträge City-Line und Kindergartentransporte<br />

vereinbart zu erhalten. Aufgrund der stark gestiegenen Treibstoffpreise, Lohnkosten,<br />

Versicherungen und Steuern sowie des Anstiegs des Verbraucherpreisindex wird<br />

seitens Herrn Lemmerer um eine entsprechende Erhöhung ersucht. Weiters teilt Herr<br />

Lemmerer mit, dass nach 5 Jahren Laufzeit der Bus für den Kindergarten- und<br />

Schülertransport erneuert werden musste, wobei ein Anschaffungspreis seinerseits in<br />

Höhe von € 52.000,00 zu tragen war. In absehbarer Zeit sei auch der Bus für die<br />

City-Line neu anzuschaffen.<br />

Die letzten Erhöhungen bzw. Vertragsanpassungen galten ab 01. September 2008 in<br />

Höhe von 5 % für den Vertrag betreffend Kindergartentransporte, sowie ab<br />

01. Juni 2009 um 20 % hinsichtlich des Vertrages zur City-Line.<br />

Indexanpassungen sollen in ähnlicher Weise erfolgen, wie diese für die<br />

Schülertransporte seitens des Bundesministeriums regelmäßig empfohlen werden.<br />

Die Vertragsanpassungen betreffend die Schülertransporte geschehen jedoch<br />

üblicherweise jährlich.<br />

Nunmehr wird vorgeschlagen, eine Indexanpassung betreffend den Vertrag zu den<br />

Kindergartentransporten in Höhe von 10 %, gültig ab 01. September 2011<br />

durchzuführen. Andererseits soll eine Indexerhöhung hinsichtlich des Vertrages zur<br />

City-Line ebenfalls am 01. September 2011 erfolgen, hier jedoch im Ausmaß von<br />

lediglich 5 %.<br />

Demnach wird nun von SR. Manfred Grießer der Antrag gestellt, folgende<br />

Neuverträge hinsichtlich Indexanpassungen mit der Fa. Gert Lemmerer zu schließen:<br />

ba) Fa. Gert Lemmerer, Vertrag betreffend Kindergartentransporte,<br />

Indexanpassung<br />

abgeschlossen zwischen<br />

Sideletter zum Vertrag betreffend<br />

Kindertransport Kindergarten Bärndorf<br />

1. der Stadtgemeinde <strong>Rottenmann</strong>, 8786 <strong>Rottenmann</strong>, Hauptstraße 56-57,<br />

einerseits<br />

und<br />

2. der Fa. Gert Lemmerer, Taxi und Mietwagen, 8786 <strong>Rottenmann</strong>, Klamm 12,<br />

andererseits<br />

Präambel<br />

Die Firma Gert Lemmerer hat mit der Stadtgemeinde <strong>Rottenmann</strong> am 13. Jänner<br />

2006 einen bis dahin mündlich geschlossenen Vertrag schriftlich festgelegt, und zwar<br />

hinsichtlich des Transportes jener Kinder, welche den Kindergarten Bärndorf<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 20 von 56


esuchen, zum Kindergarten sowie nach Hause, wenn diese nicht anderweitig zum<br />

Kindergarten gebracht werden können und entsprechende Busplätze vorhanden<br />

sind.<br />

Dieser Vertrag ist einer Indexanpassung zu unterziehen. Die Indexsteigerung beträgt<br />

10 %, und zwar in Anlehnung an die Sätze seitens des zuständigen<br />

Bundesministeriums für die Schülertransporte.<br />

Der seit 01. September 2008 geltende monatliche Pauschalbetrag in Höhe von<br />

€ 1.219,<strong>05</strong> zuzügl. USt. wird dementsprechend ab 1. September 2011 um 10 %,<br />

demnach um € 121,91 auf € 1.340,96 zuzgl. USt, erhöht.<br />

Punkt 5, 1. Absatz des Vertrages vom 13.01.2006 lautet nunmehr folgendermaßen:<br />

5. Bezahlung<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Rottenmann</strong> leistet für die vertragsgegenständliche Beförderung<br />

der Kindergartenkinder Bärndorf einen monatlich im nachhinein, jeweils 10x pro Jahr<br />

zu zahlenden Pauschalbetrag in Höhe von € 1.340,96 zuzüglich der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer, von zur Zeit 10 %.<br />

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Vertrages vom 13.01.2006 unverändert<br />

weiter.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

(Zu ergänzen ist, dass der Vertrag wie üblich für ein Kindergartenjahr gilt und sich<br />

immer um ein weiteres Jahr verlängert, wenn nicht von einem der Vertragspartner<br />

mindestens 3 Monate vor Schluss des Kindergartenjahres der Vertrag gekündigt<br />

wird.)<br />

bb) Fa. Gert Lemmerer, Vertrag betreffend City-Line, Indexanpassung<br />

SIDELETTER<br />

zum<br />

Vertrag betreffend City-Line<br />

abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde <strong>Rottenmann</strong>, 8786 <strong>Rottenmann</strong>,<br />

Hauptstraße 56 und der Firma Gert LEMMERER, Taxi und Mietwagen, 8786<br />

<strong>Rottenmann</strong>, Klamm Nr. 12.<br />

Präambel<br />

Die Firma Gert Lemmerer hat mit der Stadtgemeinde <strong>Rottenmann</strong> am 1. September<br />

20<strong>05</strong> einen Vertrag abgeschlossen, und zwar hinsichtlich der Übernahme des<br />

Linientaxibetriebes „City-Line“.<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 21 von 56


Dieser Vertrag ist einer Indexanpassung zu unterziehen. Die diesbezügliche<br />

Erhöhung beträgt 5 %, wobei auch die stark gestiegenen Treibstoffpreise,<br />

Lohnkosten, Versicherungen und Steuern Berücksichtigung finden sollen.<br />

Der seit 01. Juni 2009 geltende monatliche Pauschalbetrag in Höhe von € 1.666,66<br />

zuzügl. USt. wird dementsprechend ab 1. September 2011 um 5 % erhöht.<br />

Punkt 3 – Zuschuss des Vertrages vom 01.09.20<strong>05</strong> lautet nunmehr folgendermaßen:<br />

3. Zuschuss<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Rottenmann</strong> leistet für den Betrieb der City-Line einen monatlich<br />

im Nachhinein, jeweils 12 x pro Jahr zu zahlenden Zuschuss von € 1.750,00<br />

zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, von zur Zeit 10 %.<br />

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Vertrages vom 01.09.20<strong>05</strong> unverändert<br />

weiter.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

(� Betreffend die Laufzeit des Vertrages gilt die bisherige Regelung, wonach der<br />

Vertrag für ein Kalenderjahr abgeschlossen wird. Für beide Vertragspartner gilt<br />

eine dreimonatige Kündigungsfrist, wobei ohne Kündigung sich der Vertrag<br />

jeweils um ein weiteres Jahr verlängert.<br />

� Zu den Leistungen des Taxidienstes Lemmerer gibt es kein Gegenanbot, zumal<br />

es in <strong>Rottenmann</strong> kein Unternehmen gibt, welches den Auftrag der<br />

Stadtgemeinde in diesem Ausmaß erledigen könnte. Eine Ausschreibung kann<br />

trotzdem angedacht werden.)<br />

8) Finanzierungsangelegenheiten<br />

a) Erneuerung EDV-Anlage im Rathaus, Leasingvertrag<br />

Die bestehende Serverlandschaft im Rathaus ist mittlerweile 5 Jahre alt. Auch der<br />

diesbezüglich bestehende Leasingvertrag, der auf 5 Jahre geschlossen wurde, läuft<br />

insofern aus. Da die Server auf den aktuellen technischen Stand zu bringen sind,<br />

wurden Anbote für eine Neuanschaffung eingeholt, und zwar von der Fa. PSC, also<br />

der Nachfolgefirma von Data Systems sowie der Fa. Westnet, Herr Rathswohl. Die<br />

Einholung eines 3. Anbots war nicht möglich, zumal die angebotene Hard- sowie<br />

Software relativ speziell auf die Bedürfnisse der Stadtgemeinde <strong>Rottenmann</strong><br />

zugeschnitten sind und insofern von Firmen angeboten werden sollten, welche die<br />

Einrichtungen kennen.<br />

Die Anbote betreffen die grundsätzliche Hard- sowie Software für die Installierung der<br />

Serverlandschaft. Nicht enthalten in der Anschaffung der Software sind K.I.M.-<br />

Programme, die auch weiterhin über die Fa. PSC bezogen werden. Die Anbote<br />

gliedern sich folgendermaßen auf:<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 22 von 56


Firma PSC Firma Westnet<br />

Hardware 14.441,58 Hardware 13.720,00<br />

Software 8.948,00 Software 8.704,00<br />

23.389,58 22.424,00<br />

20 % Mwst 4.677,92 20 % Mwst 4.484,80<br />

28.067,50 26.908,80<br />

- VSt. 78 % - 3.648,78 - VSt. 78 % - 3.498,14<br />

+ Verwaltungscharge<br />

1<strong>05</strong>,58 + Verwaltungscharge<br />

0,00<br />

0,4 % vom Netto<br />

Arbeitszeit ca. 2 Tage<br />

(16 Std. x € 145,00<br />

Stundensatz)<br />

0,4 % vom Netto<br />

2.320,00 Arbeitszeit ca. 2<br />

Tage (16 Std. x €<br />

65,00 Stundensatz)<br />

1.040,00<br />

Fahrtpauschale 725,00 Fahrtpauschale 510,00<br />

Gesamtsumme 27.569,30 Gesamtsumme 24.960,66<br />

Demnach ergeht von Herrn FR. Greimler der Vorschlag, die Fa. Westnet als<br />

Bestbieter mit der Erneuerung der Serverlandschaft im Rathaus zu betrauen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Die Finanzierung der Anschaffung soll wiederum über einen Leasingvertrag erfolgen.<br />

Auf Basis der Nettosumme, und zwar ohne Ansatz der Arbeitsleistungen, ergibt sich<br />

für ein Leasinganbot die Kaufpreisbasis in Höhe von € 22.424,00 exkl. USt.<br />

Insofern wurden Anbote von 3 Banken eingeholt, wobei folgendes<br />

Ausschreibungsergebnis vorliegt:<br />

Leasingobjekt EDV Hard- und Software<br />

Laufzeit 48 Monate<br />

Zahlungsweise Monatlich im Voraus<br />

Kaufpreis € 22.424,00 + 20 % Ust = € 26.908,80<br />

Bank Rate Netto Rate Ust Rate Brutto 3 Monats<br />

Euribor<br />

Gebühr<br />

Immorent 488,63 97,73 586,36 1,32 % 211,09<br />

Raiffeisen Leasing 490,24 98,<strong>05</strong> 588,29 1,433 % 211,78<br />

PSK Leasing 485,58 97,12 582,70 1,249 % 209,77<br />

Es wird von Herrn FR. Greimler der Antrag gestellt, den Leasingvertrag betreffend<br />

die Erneuerung der EDV-Anlage im Rathaus beim Bestbieter, nämlich der PSK<br />

Leasing zu schließen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 23 von 56


) Sanierung Bäder Seniorenwohnhaus, Darlehensaufnahme<br />

Zur Finanzierung der Bäder im Seniorenwohnhaus Hauptstraße 82 ist im<br />

Voranschlag für das Haushaltsjahr 2011 folgendes Finanzierungsvolumen<br />

vorgesehen:<br />

€ 165.000,00<br />

Für diesen Betrag wurden nachstehende Anbote eingeholt:<br />

PSK 6-Monats-Euribor + 0,750 % Aufschlag<br />

Steiermärkische Sparkasse 6-Monats-Euribor + 0,900 % Aufschlag<br />

Volksbank 6-Monats-Euribor + 1,<strong>05</strong>0 % Aufschlag<br />

Raiffeisenbank Trieben Kein vergleichbares Anbot<br />

Zinssatz gebunden an die<br />

Wohnhaussanierung des Landes<br />

Darlehenskonditionen:<br />

Laufzeit 15 Jahre, 30 halbjährliche Annuitäten, Bindung an den 6-Monats-Euribor,<br />

variable Zinsgestaltung (Anpassung halbjährlich).<br />

Der Zinssatz beträgt beim Bestbieter unter Zugrundelegung der derzeitigen<br />

Zinslandschaft 2,420 % p.a.<br />

Demnach wird von Herrn FR. Greimler der Antrag gestellt, die Darlehensaufnahme<br />

beim Bestbieter, der Bawag PSK durchzuführen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

9) Wohnungsangelegenheiten<br />

Frau GR. Winter beantragt folgende Wohnungsangelegenheit:<br />

a) Stipanovic Luca u. Ivo, Hauptstraße 82a<br />

Die Wohnung Nr. 19 in der Hauptstraße 82a, vormals bewohnt von Herrn Johann<br />

Pöllinger, soll mit 01.06.2011 an Frau Luca und Herrn Ivo Stipanović, derzeit<br />

wohnhaft in 8786 <strong>Rottenmann</strong>, Hauptstraße 61a vergeben werden. Die Wohnung hat<br />

eine Größe von 51,41 m² und besteht aus Küche, 2 Zimmern und Nebenräumen. Der<br />

monatliche Mietzins inkl. Betriebs- und Heizkosten beträgt € 379,61.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 24 von 56


10) Liegenschafts- und Wegangelegenheiten<br />

Bgm. Persch beantragt folgende Ergänzung der Tagesordnung:<br />

Zu Punkt 10a) Kleingartenanlage Villmannsdorf Ost, Kleingarten Nr. 4,<br />

Neuübernahme Fam. Pirz und Kleingarten Nr. 6, Neuübernahme Günther Temmer<br />

Einstimmige Zustimmung.<br />

a) Kleingartenanlage Villmannsdorf Ost, Kleingarten Nr. 4, Neuübernahme<br />

Fam. Pirz und Kleingarten Nr. 6, Neuübernahme Günther Temmer<br />

Herr GR. Hanspeter Hofer beantragt folgende Neuvergaben in der Kleingartenanlage<br />

Villmannsdorf Ost:<br />

• Kleingarten Nr. 4 (ehemals Frau Zeiser) an Familie Pirz, Bruckmühl 56<br />

(Größe des Kleingartens 138 m²)<br />

• Kleingarten Nr. 6 (ehemals Frau Zörweg) an Herrn Günther Temmer, Bruckmühl<br />

55 (Größe des Kleingartens 116,50 m²)<br />

Auf dem Kleingarten Nr. 6 steht eine Gerätehütte, die ehemals Frau Zörweg gehört<br />

hat und insofern abzulösen ist.<br />

Die Neuvergaben sollen zum Anlass genommen werden, den im Vergleich zu<br />

anderen Gemeinden sehr niedrig gehaltenen Pachtzins für Kleingärten im<br />

Gemeindegebiet von <strong>Rottenmann</strong> generell zu erhöhen. So etwa betrug der Pachtzins<br />

für den Kleingarten Nr. 4, der eine Größe von 138 m² aufweist, bislang € 18,81<br />

jährlich. Der diesbezügliche Pachtzins soll bei Neuverträgen, demnach auch für die<br />

nun geschlossenen beiden Verträge, mit € 0,50 pro m² und Jahr festgelegt werden.<br />

Demzufolge wird nun von Herrn GR. Hanspeter Hofer der Antrag gestellt, mit Familie<br />

Pirz betreffend den Kleingarten Nr. 4 bzw. mit Herrn Günther Temmer betreffend den<br />

Kleingarten Nr. 6 in der Kleingartenanlage Villmannsdorf Ost folgenden Pachtvertrag<br />

zu schließen:<br />

P A C H T V E R T R A G<br />

abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde <strong>Rottenmann</strong> in 8786 <strong>Rottenmann</strong>,<br />

Rathaus, als Verpächterin einerseits und<br />

• Familie Manfred Pirz, in 8786 <strong>Rottenmann</strong>, Bruckmühl 56 bzw.<br />

• Herrn Günther Temmer, in 8786 <strong>Rottenmann</strong>, Bruckmühl 55<br />

als Pächter andererseits, wie folgt:<br />

1.<br />

Die Verpächterin ist Eigentümerin der Grundstücksfläche 2201/6 EZ 400,<br />

Öffentliches Gut, KG 67511 <strong>Rottenmann</strong>, auf der u.a. eine Kleingartenanlage mit<br />

10 Kleingärten angelegt ist.<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 25 von 56


Die Verpächterin verpachtet und der Pächter pachtet den Kleingarten<br />

• Nr. 4 (Fam. Manfred Pirz) im Ausmaß von 138 m² bzw.<br />

• Nr. 6 (Herr Günther Temmer) im Ausmaß von 116,50 m²<br />

zur ausschließlichen Verwendung als Garten.<br />

2.<br />

3.<br />

Die Verpächterin räumt dem Pächter das Recht ein, auf der Pachtfläche einen<br />

Garten anzulegen und eine Gerätehütte nach der vom Gemeinderat der Stadt<br />

<strong>Rottenmann</strong> am 9. Juni 1997 beschlossenen Kleingartenverordnung zu errichten. Die<br />

diesbezügliche Verordnung bildet einen integrierenden Bestandteil dieses<br />

Pachtvertrages. Vor Baubeginn sind der Verpächterin Planunterlagen und eine<br />

Baubeschreibung über eine zu errichtende Gerätehütte zur Genehmigung<br />

vorzulegen.<br />

4.<br />

Der Zugang bzw. die Zufahrt zur Kleingartenanlage erfolgt über einen öffentlichen<br />

Gemeindeweg. Die Abstellung von Pkws und sonstigen Kraftfahrzeugen ist in der<br />

Kleingartenanlage nicht gestattet.<br />

5.<br />

Das Pachtverhältnis wird auf die Dauer von 10 Jahren abgeschlossen. Es beginnt am<br />

01. Juli 2011 und endet demnach am 30. Juni 2021, ohne dass es einer weiteren<br />

Kündigung bedarf.<br />

Beide Vertragsteile sind berechtigt, dieses Mietverhältnis unter Einhaltung einer<br />

halbjährlichen Kündigungsfrist jeweils zum letzten eines jeden Monats<br />

aufzukündigen, wobei jedoch die Verpächterin auf die Geltendmachung der<br />

Kündigung innerhalb der ersten 10 Jahre des Pachtverhältnisses ausdrücklich<br />

verzichtet.<br />

Das Pachtverhältnis erlischt sofort, wenn der Pächter<br />

a) vom Pachtgegenstand einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht,<br />

b) den Pachtzins trotz Mahnung nicht bezahlt,<br />

c) den Pachtgrund zweckwidrig verwendet,<br />

d) das Pachtgrundstück ohne Zustimmung der Verpächterin weiterverpachtet.<br />

Eine Verlängerung des Pachtvertrages ist nur über einen weiteren schriftlichen<br />

Antrag und Zustimmung der Verpächterin möglich.<br />

Der Pachtzins beträgt jährlich<br />

• € 69,00 inkl. USt. (Kleingarten Nr. 4) bzw.<br />

• € 58,25 inkl. USt. (Kleingarten Nr. 6)<br />

6.<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 26 von 56


Der Pachtzins wird auf Grundlage des vom österreichischen Statistischen Zentralamt<br />

veröffentlichten Verbraucherpreisindex 20<strong>05</strong> oder eines an seine Stelle tretenden<br />

vergleichbaren Index mit dem Stichtag Jänner 2012 wertgesichert.<br />

Der Pachtzins ist vom Pächter unaufgefordert jährlich im Vorhinein bis zum<br />

31. Jänner des laufenden Pachtjahres zur Einzahlung zu bringen.<br />

7.<br />

Nach Ablauf der Vertragsdauer ist die auf dem Pachtgrundstück befindliche<br />

Gerätehütte abzutragen.<br />

8.<br />

Der Pächter verpflichtet sich, das Pachtgrundstück einschließlich Gerätehütte stets in<br />

gepflegtem Zustand zu halten.<br />

9.<br />

Eine Änderung des gegenwärtigen Pachtzweckes ist nicht zulässig und würde zu<br />

einer sofortigen Auflösung des Pachtverhältnisses führen.<br />

10.<br />

Bauliche Änderungen, Einbauten oder Umbauten können von dem Pächter nur mit<br />

schriftlichem Einverständnis durch die Verpächterin durchgeführt werden.<br />

11.<br />

Von der Verpächterin wird an einem zentralen Ort eine Wasserentnahmestelle<br />

errichtet. Vom Pächter sind für die Wasserentnahme Wasserverbrauchsgebühren<br />

nach der geltenden Wasserleitungs- und -gebührenordnung zu entrichten.<br />

12.<br />

Die beiliegende Planunterlage samt Baubeschreibung bildet einen wesentlichen<br />

Bestandteil des Pachtvertrages.<br />

Mit der Errichtung des Pachtvertrages fallen keine Kosten und Gebühren an.<br />

13.<br />

14.<br />

Dieser Pachtvertrag wird in zweifacher Ausfertigung errichtet, wovon jede<br />

Vertragspartei eine Ausfertigung erhält.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

(Betreffend die Vergabe des Kleingartens Nr. 4 war schließlich keine Entscheidung<br />

mehr zu treffen, da nur zwei Bewerber vorlagen, wovon Familie Schröcker<br />

zurückgetreten ist.)<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 27 von 56


) WLV-Bauvorhaben Löffelmacherbach, Errichtung der Räumzufahrt,<br />

Übernahme Trennstücke ins öffentliche Gut nach §§ 15 ff LiegTeilG (KG<br />

<strong>Rottenmann</strong>) und Grundablösevereinbarung<br />

Im Zuge der Errichtung der Räumzufahrt im Rahmen des WLV-Vorhabens<br />

Löffelmacherbach sind seitens des öffentlichen Gutes der Stadtgemeinde<br />

<strong>Rottenmann</strong> diverse Trennstücke zu übernehmen.<br />

Insofern sind auf Basis des Teilungsplanes ZT DI Pilsinger, 8940 Liezen, GZ: 3636-<br />

08 vom 26.11.2008 nach den Sonderbestimmungen gemäß §§ 15 ff des<br />

Liegenschaftsteilungsgesetzes folgende Trennstücke lastenfrei ins öffentliche Gut,<br />

EZ 400, KG 67511 <strong>Rottenmann</strong>, Gst.-Nr. 2189 zu übernehmen:<br />

• Trennstück Nr. 3 aus Gst.-Nr. 1899, EZ 540, KG 67511 <strong>Rottenmann</strong>, im Ausmaß<br />

von 121 m²<br />

(Eigentümer: Ernst Steinscherer, Westrandsiedlung 355)<br />

• Trennstück Nr. 4 aus Gst.-Nr. 1931/2, EZ 494, KG 67511 <strong>Rottenmann</strong>, im<br />

Ausmaß von 160 m²<br />

(Eigentümer: Maria und Ing. Josef Breier, Boder 3)<br />

• Trennstück Nr. 6 aus Gst.-Nr. 1930, EZ 494, KG 67511 <strong>Rottenmann</strong>, im Ausmaß<br />

von 157 m²<br />

(Eigentümer: Maria und Ing. Josef Breier, Boder 3)<br />

• Trennstück Nr. 7 aus Gst.-Nr. 1888, EZ 499, KG 67511 <strong>Rottenmann</strong>, im Ausmaß<br />

von 132 m²<br />

(Eigentümer: Eduard Grüßer, Boder 18)<br />

• Trennstück Nr. 8 aus Gst.-Nr. 1884, EZ 1637, KG 67511 <strong>Rottenmann</strong>, im<br />

Ausmaß von 28 m²<br />

(Eigentümer: Karl Walter Neuper, Boder 20)<br />

• Trennstück Nr. 9 aus Gst.-Nr. 1932/1, EZ 540, KG 67511 <strong>Rottenmann</strong>, im<br />

Ausmaß von 69 m²<br />

(Eigentümer: Ernst Steinscherer, Westrandsiedlung 355)<br />

Die Zu- und Abschreibung jener Trennstücke im Ausmaß von gesamt 667 m² ist für<br />

die Herstellung der Straßenbauanlagen unbedingt erforderlich und die baulichen<br />

Maßnahmen sind mittlerweile bereits abgeschlossen.<br />

In diesem Zusammenhang sind mit den bisherigen Grundeigentümern über die<br />

Grundflächen im Ausmaß von gesamt 667 m² Grundablösevereinbarungen zu<br />

schließen. Zu diesem Zwecke ist von Herrn DI Georg Hörmann, Bezirkskammer für<br />

Land- und Forstwirtschaft Liezen, eine rechtliche Auskunft über den Verkehrswert der<br />

betreffenden Grundstücke seitens der Wildbach- und Lawinenverbauung,<br />

Gebietsbauleitung Enns- und Salzatal erbeten worden.<br />

Gemäß Herrn DI Georg Hörmann ist für das Gebiet Selzthal-Trieben ein genereller<br />

Bodenwert zwischen € 0,70 bis € 0,90 (je nach Bestockung – in diesem Fall<br />

unbestockt) anzunehmen.<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 28 von 56


Es wird nun von Herrn GR. Hanspeter Hofer der Antrag gestellt, auf Basis des<br />

Teilungsplanes ZT DI Pilsinger, 8940 Liezen, GZ 3636-08 vom 26.11.2008 nach den<br />

Sonderbestimmungen gemäß §§ 15 ff Liegenschaftsteilungsgesetzes die genannten<br />

Trennstücke im Ausmaß von gesamt 667 m² lastenfrei ins öffentliche Gut, EZ 400,<br />

KG 67511 <strong>Rottenmann</strong>, Gst.Nr. 2189 zu übernehmen.<br />

Gleichzeitig wird von Herrn GR. Hanspeter Hofer beantragt, betreffend die<br />

übernommenen Trennstücke mit den bisherigen Grundeigentümern eine<br />

Grundablösevereinbarung zu schließen, wobei jene Grundflächen zum Preis von<br />

€ 0,90 pro m² ins öffentliche Gut übernommen werden sollen, womit Ablösen an<br />

folgende Personen zu leisten sind:<br />

• Ernst Steinscherer, Westrandsiedlung 355 für<br />

- Trennstück Nr. 3 aus Gst.-Nr. 1899, EZ 540,<br />

KG 67511 <strong>Rottenmann</strong>, im Ausmaß von 121 m² € 108,90<br />

- Trennstück Nr. 9 aus Gst.-Nr. 1932/1, EZ 540,<br />

KG 67511 <strong>Rottenmann</strong>, im Ausmaß von 69 m² € 62,10 € 171,00<br />

• Maria und Ing. Josef Breier, Boder 3 für<br />

- Trennstück Nr. 4 aus Gst.-Nr. 1931/2, EZ 494,<br />

KG 67511 <strong>Rottenmann</strong>, im Ausmaß von 160 m² € 144,00<br />

- Trennstück Nr. 6 aus Gst.-Nr. 1930, EZ 494,<br />

KG 67511 <strong>Rottenmann</strong>, im Ausmaß von 157 m² € 141,30 € 285,30<br />

• Eduard Grüßer, Boder 18 für<br />

Trennstück Nr. 7 aus Gst.-Nr. 1888, EZ 499,<br />

KG 67511 <strong>Rottenmann</strong>, im Ausmaß von 132 m² € 118,80<br />

• Karl Walter Neuper, Boder 20 für<br />

Trennstück Nr. 8 aus Gst.-Nr. 1884, EZ 1637,<br />

KG 67511 <strong>Rottenmann</strong>, im Ausmaß von 28 m² € 25,20<br />

Gesamtkosten gegenüber den bisherigen Eigentümern € 600,30<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

c) Projekt Paltenverbauung Ost, Übernahme von Trennstücken ins<br />

öffentliche Gut (§ 15 LiegTeilG) bzw. Abtausch und Abtretung, weiters<br />

Verordnung der Stadtgemeinde bezüglich Auflassung von<br />

Weggrundstücken in KG <strong>Rottenmann</strong><br />

Die Vermessung seitens der Fa. Geomet Wallmann & Göschl Ziviltechniker GmbH<br />

Liezen im Rahmen des Projekts Paltenverbauung Ost ist mittlerweile abgeschlossen.<br />

Laut Vermessungsurkunde Fa. Geomet Wallmann & Göschl Ziviltechniker GmbH<br />

Liezen, Plan vom 13.04.2010, GZ 84/03 soll nun das öffentliche Gut der<br />

Stadtgemeinde <strong>Rottenmann</strong>, EZ 400, KG 67511 <strong>Rottenmann</strong> einen Zuwachs durch<br />

Übernahme diverser Trennstücke nach den §§ 15 ff LiegTeilG im Ausmaß von<br />

1.766 m² (Teil 2 der Vermessungsurkunde) bzw. 6 m² (Teil 3 der Vermessungsurkunde)<br />

kostenlos und lastenfrei erhalten.<br />

Demgegenüber sollen Trennstücke aus dem öffentlichen Gut der Stadtgemeinde, EZ<br />

400 im Ausmaß von 1.125 m² (Teil 2 der Vermessungsurkunde) abfallen, und zwar<br />

unter Zuwachs einerseits wiederum zum öffentlichen Gut (gesamt 30 m²) bzw. zum<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 29 von 56


öffentlichen Gewässer der Republik Österreich (gesamt 1.095 m²). Aus Teil 3 der<br />

Vermessungsurkunde ist zudem ein Abfall aus dem öffentlichen Gut der<br />

Stadtgemeinde <strong>Rottenmann</strong> gegenüber dem öffentlichen Gewässer der Republik<br />

Österreich im Ausmaß von 40 m² zu verzeichnen, und zwar ebenfalls kostenlos und<br />

lastenfrei.<br />

Demnach wird von GR. Hanspeter Hofer beantragt, folgende Beschlüsse zu fassen:<br />

Umwandlung der folgenden Trennstücke der Grundstücke Nr. 1422/2, 2434,<br />

2455, 2456 (alle aus Teil 2 der Vermessungsurkunde) sowie des Grundstücks<br />

Nr. 961/15 (aus Teil 3 der Vermessungsurkunde), jeweils EZ 400 KG 67511<br />

<strong>Rottenmann</strong> im Ausmaß von gesamt 1.125 m² (Teil 2 der Vermessungsurkunde)<br />

bzw. 40 m² (Teil 3 der Vermessungsurkunde) von derzeit „öffentlichem Gut“ in<br />

„freies Gemeindevermögen“:<br />

� Trennstück Nr. 15 (Teil 2) des Grundstücks Nr. 1422/2 (EZ 400) 90 m²<br />

� Trennstück Nr. 14 (Teil 2) des Grundstücks Nr. 2434 (EZ 400) 4 m²<br />

� Trennstück Nr. 31 (Teil 2) des Grundstücks Nr. 2455 (EZ 400) 4 m²<br />

� Trennstück Nr. 29 (Teil 2) des Grundstücks Nr. 2456 (EZ 400) 10 m²<br />

� Trennstück Nr. 30 (Teil 2) des Grundstücks Nr. 2456 (EZ 400) 26 m²<br />

� Trennstück Nr. 38 (Teil 2) des Grundstücks Nr. 2456 (EZ 400) 991 m²<br />

� Trennstück Nr. 40 (Teil 3) des Grundstücks Nr. 961/15 (EZ 400) 40 m²<br />

Gesamtfläche 1.165 m²<br />

Abtausch bzw. Abtretung (kostenlos) der folgenden Trennstücke der Grundstücke<br />

Nr. 1422/2, 2434, 2455 sowie 2456 (jeweils Teil 2) bzw. 961/15 (Teil 3)<br />

EZ 400 KG 67511 <strong>Rottenmann</strong> im Ausmaß von gesamt 1.165 m² an das<br />

öffentliche Gewässer der Republik Österreich EZ 1545 (gesamt 1.135 m²) bzw.<br />

an das öffentliche Gut EZ 400 (gesamt 30 m²):<br />

� Trennstück Nr. 15 (Teil 2) des Grundstücks Nr. 1422/2 (EZ 400)<br />

(an öffentliches Gewässer der Republik EZ 1545) 90 m²<br />

� Trennstück Nr. 14 (Teil 2) des Grundstücks Nr. 2434 (EZ 400)<br />

(an öffentliches Gut EZ 400) 4 m²<br />

� Trennstück Nr. 31 (Teil 2) des Grundstücks Nr. 2455 (EZ 400)<br />

(an öffentliches Gewässer der Republik EZ 1545) 4 m²<br />

� Trennstück Nr. 29 (Teil 2) des Grundstücks Nr. 2456 (EZ 400)<br />

(an öffentliches Gewässer der Republik EZ 1545) 10 m²<br />

� Trennstück Nr. 30 (Teil 2) des Grundstücks Nr. 2456 (EZ 400)<br />

(an öffentliches Gut EZ 400) 26 m²<br />

� Trennstück Nr. 38 (Teil 2) des Grundstücks Nr. 2456 (EZ 400)<br />

(an öffentliches Gewässer der Republik EZ 1545) 991 m²<br />

� Trennstück Nr. 40 (Teil 3) des Grundstücks Nr. 961/15 (EZ 400)<br />

(an öffentliches Gewässer der Republik EZ 1545) 40 m²<br />

Gesamtfläche 1.165 m²<br />

Übernahme (kostenlos) der folgenden Trennstücke von diversen Liegenschaften<br />

ins öffentliche Gut der Stadtgemeinde <strong>Rottenmann</strong> EZ 400:<br />

• Trennstück Nr. 11 (Teil 2) aus Grundstück Nr. 1<strong>05</strong>1/1 (EZ 16)<br />

(Eigentümer Hofer Rupert und Irmgard, an Gst.-Nr. 1422/2, EZ 400) 101 m²<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 30 von 56


• Trennstück Nr. 14 (Teil 2) aus Grundstück Nr. 2434 (EZ 400)<br />

(Eigentümer öffentliches Gut der Stadtgemeinde,<br />

an Gst.-Nr. 1422/2, EZ 400) 4 m²<br />

• Trennstück Nr. 16 (Teil 2) aus Grundstück Nr. 1<strong>05</strong>1/2 (EZ 16)<br />

(Eigentümer Hofer Rupert und Irmgard, an Gst.-Nr. 1422/2, EZ 400) 15 m²<br />

• Trennstück Nr. 17 (Teil 2) aus Grundstück Nr. 1<strong>05</strong>2 (EZ 1077)<br />

(Eigentümer Lindmayr Helmut, an Gst.-Nr. 1422/2, EZ 400) 127 m²<br />

• Trennstück Nr. 12 (Teil 2) aus Grundstück Nr. 1<strong>05</strong>1/1 (EZ 16)<br />

(Eigentümer Hofer Rupert und Irmgard, an Gst.-Nr. 2434, EZ 400) 164 m²<br />

• Trennstück Nr. 13 (Teil 2) aus Grundstück Nr. 1<strong>05</strong>1/2 (EZ 16)<br />

(Eigentümer Hofer Rupert und Irmgard, an Gst.-Nr. 2434, EZ 400) 125 m²<br />

• Trennstück Nr. 25 (Teil 2) aus Grundstück Nr. 2453 (EZ 1524)<br />

(Eigentümerin Thalhammer Reinfriede, an Gst.-Nr. 2434, EZ 400) 275 m²<br />

• Trennstück Nr. 26 (Teil 2) aus Grundstück Nr. 2453 (EZ 1524)<br />

(Eigentümerin Thalhammer Reinfriede, an Gst.-Nr. 2455, EZ 400) 73 m²<br />

• Trennstück Nr. 27 (Teil 2) aus Grundstück Nr. 2454 (EZ 194)<br />

(Eigentümerin Thalhammer Reinfriede, an Gst.-Nr. 2455, EZ 400) 11 m²<br />

• Trennstück Nr. 28 (Teil 2) aus Grundstück Nr. 2457 (EZ 163)<br />

(Eigentümer Ing. Maier Franz, an Gst.-Nr. 2455, EZ 400) 5 m²<br />

• Trennstück Nr. 30 (Teil 2) aus Grundstück Nr. 2456 (EZ 400)<br />

(Eigentümer öffentliches Gut der Stadtgemeinde,<br />

an Gst.-Nr. 2455, EZ 400) 26 m²<br />

• Trennstück Nr. 32 (Teil 2) aus Grundstück Nr. 2457 (EZ 163)<br />

(Eigentümer Ing. Maier Franz, an Gst.-Nr. 2456, EZ 400) 237 m²<br />

• Trennstück Nr. 33 (Teil 2) aus Grundstück Nr. 2458 (EZ 1285)<br />

(Eigentümer Schöttl Günther, an Gst.-Nr. 2456, EZ 400) 153 m²<br />

• Trennstück Nr. 34 (Teil 2) aus Grundstück Nr. 2459 (EZ 848)<br />

(Eigentümer Ing. Mayer Franz und Waltraud,<br />

an Gst.-Nr. 2456, EZ 400) 450 m²<br />

• Trennstück Nr. 39 (Teil 3) aus Grundstück Nr. 962/10 (EZ 1545)<br />

(Eigentümer öffentliches Gewässer der Republik,<br />

an Gst.-Nr. 961/15, EZ 400) 6 m²<br />

Gesamtfläche 1.772 m²<br />

Zusammengefasst sind folgende Eigentümer mit den dargestellten Flächenausmaßen<br />

betroffen:<br />

� Hofer Rupert und Irmgard 4<strong>05</strong> m²<br />

� Öffentliches Gut der Stadtgemeinde 30 m²<br />

� Lindmayr Helmut 127 m²<br />

� Thalhammer Reinfriede 359 m²<br />

� Ing. Maier Franz 242 m²<br />

� Ing. Mayer Franz und Waltraud 450 m²<br />

� Schöttl Günther 153 m²<br />

� Öffentliches Gewässer der Republik 6 m²<br />

Hinderungsgründe für eine grundbücherliche Durchführung sind nicht bekannt.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 31 von 56


Verordnung der Stadtgemeinde <strong>Rottenmann</strong> bezüglich der Auflassung von<br />

Weggrundstücken in KG 67511 <strong>Rottenmann</strong><br />

Auf Basis des Beschlusses der Umwandlung von Teilstücken der Liegenschaft EZ<br />

400 KG 67511 <strong>Rottenmann</strong> von derzeit „Öffentlichem Gut“ in freies Gemeindevermögen<br />

samt Abtretung im Ausmaß von gesamt 1.135 m², sind diese Teilstücke,<br />

da sie öffentliche Wegflächen betreffen und ans öffentliche Gewässer der Republik<br />

Österreich abgetreten werden, auszuscheiden.<br />

Es wird daher der Erlass folgender Verordnung betreffend die Auflassung der<br />

genannten Weggrundstücke von GR. Hanspeter Hofer beantragt:<br />

VERORDNUNG<br />

des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Rottenmann</strong><br />

Artikel I:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Rottenmann</strong> hat in seiner Sitzung vom 27. Juni<br />

2011 aufgrund des § 8 Abs. 3 des Landesstraßenverwaltungsgesetzes 1964 i.d.g.F.<br />

LGBL. Nr. 1964/154 im Zuge der Abtretung von Grundstücksteilen den Verlauf des<br />

Gemeindeweges im Bereich EZ 400 KG 67511 <strong>Rottenmann</strong> (Bereich<br />

Paltenverbauung Ost) nach Maßgabe des Teilungsplanes der Fa. Geomet Wallmann<br />

& Göschl Ziviltechniker GmbH Liezen, vom 13.04.2010, GZ.: 84/03 wie folgt<br />

festgelegt:<br />

Vom Öffentlichen Gut – Gemeindeweg EZ 400 KG 67511 <strong>Rottenmann</strong> – werden<br />

folgende Grundstücksfläche abgetreten und sind als öffentliche Weggrundstücke<br />

auszuscheiden:<br />

Trennstück Nr. 15 (Teil 2) des Grundstücks Nr. 1422/2 90 m²<br />

Trennstück Nr. 31 (Teil 2) des Grundstücks Nr. 2455 4 m²<br />

Trennstück Nr. 29 (Teil 2) des Grundstücks Nr. 2456 10 m²<br />

Trennstück Nr. 38 (Teil 2) des Grundstücks Nr. 2456 991 m²<br />

Trennstück Nr. 40 (Teil 3) des Grundstücks Nr. 961/15 40 m²<br />

Gesamtfläche 1.135 m²<br />

Artikel II:<br />

Diese Verordnung tritt gemäß § 92 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 nach Ablauf<br />

der Kundmachungsfrist in Kraft.<br />

Laut § 90 Stmk. Gemeindeordnung unterliegt nicht der aufsichtsbehördlichen<br />

Genehmigung des Amtes der Stmk. Landesregierung die Abschreibung von<br />

Trennstücken gemäß §§ 13-22 des Liegenschaftsteilungsgesetzes i.d.g.F. aufgrund<br />

eines Anmeldungsbogens (einer Beurkundung) der Vermessungsbehörde.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 32 von 56


11) Jagdwesen<br />

a) Änderung in der Jagdgesellschaft Gemeindejagd KG <strong>Rottenmann</strong> –<br />

Ausscheiden Herr Johann Schrögnauer<br />

Mit Schreiben vom 11. Mai 2011 teilt die Jagdgesellschaft Gemeindejagd<br />

KG <strong>Rottenmann</strong> mit, dass die Jagdgesellschaft beschlossen hat, dass statt Herrn<br />

Johann Schrögnauer, Herr Hubert Speckmoser, geb. 21.11.1956, in die<br />

Jagdgesellschaft KG <strong>Rottenmann</strong> eintritt.<br />

Es wird von Herrn GR. Otto Heiler beantragt, diese Änderung in der Jagdgesellschaft<br />

<strong>Rottenmann</strong> zu genehmigen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

12) Verordnung von straßenpolizeilichen Maßnahmen<br />

Bgm. Persch beantragt folgende Ergänzung bzw. Abänderung der<br />

Tagesordnung:<br />

Nach Absprache mit der Polizeiortsstelle sind folgende Unterpunkte von der<br />

Tagesordnung abzusetzen.<br />

Zu Punkt 12) Verordnung von straßenpolizeilichen Maßnahmen unter a) „Halten und<br />

Parken verboten“ – Absetzung von der Tagesordnung der ersten beiden Unterpunkte<br />

- Auffahrt Westrandsiedlung (WRS 310-313)<br />

- Auffahrt „Günthersiedlungen“ westlich Kriechbaumgründe,<br />

zumal in diesem Bereich Tafeln betreffend „Halten und Parken verboten“ auf Basis<br />

der geltenden Straßenverkehrsordnung nicht aufgestellt werden müssen. Das Halten<br />

und Parken ist dort aufgrund der gegebenen Straßenbreite gemäß<br />

Straßenverkehrsordnung von vornherein nicht erlaubt.<br />

Einstimmige Zustimmung.<br />

GR. Karl Horn beantragt den Beschluss folgender straßenpolizeilicher Maßnahmen:<br />

a) Halten und Parken verboten<br />

- Auffahrt Singsdorf, Kreuzungsbereich Bundesstraße – Singsdorf 13<br />

Auf der östlichen Straßenseite Auffahrt Singsdorf (Gst.-Nr. 420/1, KG Singsdorf) –<br />

Kreuzungsbereich Bundesstraße – Singsdorf 13.<br />

b) Halten und Parken verboten (Sperrflächen)<br />

- Im Bereich Objekt Ranninger, Koloman-Wallischstraße 168<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 33 von 56


Im Bereich Objekt Ranninger Koloman-Wallischstraße 168 (Gst.-Nr. 548/26,<br />

KG <strong>Rottenmann</strong>).<br />

- Im Bereich Müllinsel Bruckmühl, gegenüber Objekt Bruckmühl 74<br />

Im Bereich Müllinsel Bruckmühl gegenüber Objekt Bruckmühl 74 (Gst.-Nr. 1595/3,<br />

KG <strong>Rottenmann</strong>).<br />

c) Sackgasse<br />

- Auffahrt „Günthersiedlungen“ westlich Kriechbaumgründe<br />

Auffahrt „Günthersiedlung“ westlich Kriechbaumgründe (Gst.-Nr. 2196, KG <strong>Rottenmann</strong>)<br />

im Kreuzungsbereich.<br />

- Begleitweg nördlich Shelltankstelle<br />

Begleitweg nördlich Shell Tankstelle (Gst.-Nr. 1633/4, KG <strong>Rottenmann</strong>) im Einfahrtsbereich<br />

Begleitweg.<br />

- Südlicher Autobahnbegleitweg Zufahrt „Aberlingbauer“<br />

Südlicher Autobahnbegleitweg Zufahrt „Aberlingbauer“ (Gst.-Nr.: 951/1, KG <strong>Rottenmann</strong>)<br />

nach Unterführung.<br />

d) Gefahrenzeichen<br />

- „Hofdurchfahrt“ im Bereich Objekt Stalbacher,<br />

„Hofdurchfahrt“ (Gst.-Nr. 948/4, KG <strong>Rottenmann</strong>) im Bereich Objekt Stalbacher<br />

St. Georgen 31.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

13) Verordnungen – Kanalgebührenordnung, Gebührenerhöhung<br />

Mit Schreiben vom 10. Mai 2011 hat die Bezirkshauptmannschaft Liezen, Abteilung<br />

Gemeinden und Wahlen, nach Überprüfung des Rechnungsabschlusses 2010 der<br />

Stadtgemeinde <strong>Rottenmann</strong> mitgeteilt, dass bei der Abwasserbeseitigung im<br />

Rechnungsabschluss 2010 ein Abgang in Höhe von € 113.729,00 ausgewiesen ist.<br />

Die Bezirkshauptmannschaft führt im Schreiben weiters aus, dass die Gebühren<br />

gemäß § 71 Abs. 2 der Stmk. Gemeindeordnung so festzusetzen sind, dass eine<br />

Kostendeckung gegeben ist (Kostendeckungsprinzip). Darüber hinaus seien die<br />

öffentlichen Einrichtungen und Anlagen gemäß § 71 Abs. 1 der GemO mit möglichst<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 34 von 56


großem Ertrag zu verwalten und entsprechende Rücklagen (Instandhaltungs- und<br />

Erneuerungsrücklagen) zu bilden.<br />

Schon mit Schreiben vom 03. März 2011 hatte dieselbe Abteilung der Bezirkshauptmannschaft<br />

Liezen der Stadtgemeinde nach Überprüfung des Voranschlages 2011<br />

mitgeteilt, dass die Abwasserbeseitigung im Ansatz 851 mit einem Soll-Abgang in<br />

Höhe von € 172.500,00 veranschlagt wurde. Gemäß § 71 Abs. 2 der<br />

Gemeindeordnung seien die Gebühren kostendeckend vorzuschreiben und darüber<br />

hinaus Rücklagen für Instandhaltungen zu bilden. Da im Voranschlag keine<br />

Gebührenerhöhung im Jahr 2011 vorgesehen sei, werde die Stadtgemeinde seitens<br />

der Bezirkshauptmannschaft Liezen ersucht, umgehend eine Gebührenerhöhung im<br />

Gemeinderat zu beschließen.<br />

Der genannte Soll-Abgang im Voranschlag 2011 in der Höhe von € 172.500,00<br />

errechnet sich folgendermaßen:<br />

Einnahmen aus Betrieben der Abwasserbeseitigung: 954.700,00 €<br />

Ausgaben aus Betrieben der Abwasserbeseitigung: 1.127.200,00 €<br />

Abgang 2011 -172.500,00 €<br />

In den vergangenen Jahren wurden Abgänge aus den Betrieben der Abwasserbeseitigung<br />

durch die Auflösung von Rücklagen bereinigt. Im Jahre 2010 wurde die<br />

letzte Rücklage in Höhe von ca. € 196.000,00 zugeführt, somit stehen ab dem Jahr<br />

2011 keine Rücklagen mehr zur Verfügung.<br />

Besonderes Augenmerk wird in Zukunft auch auf die Zinsentwicklung zu legen sein.<br />

Dies vor dem Hintergrund, dass der Darlehensrest per 31.12.2011 für den Bereich<br />

der Stadtgemeinde gesamt € 7.223.800,00 ausmacht, demgegenüber für den<br />

Bereich des Abwasserverbandes € 3.378.000,00. Alleine eine Zinserhöhung um 1 %<br />

bei den Kanaldarlehen würde eine Aufwandserhöhung von jährlich ca. € 70.000,00<br />

mit sich bringen.<br />

Seit der letzten Anpassung der Kanalgebühren im Jahre 2009, die lediglich die<br />

Indexsteigerung des Verbraucherpreisindex 1986 ausglich, ist eine Indexerhöhung<br />

von 5,125 % eingetreten.<br />

Eine Gebührenerhöhung ab dem 4. Quartal 2011 um 30 % würde sich auf das<br />

Rechnungsergebnis folgendermaßen auswirken:<br />

Im laufenden Jahr 2011:<br />

Voranschlag 2011 Erhöhung um 30%<br />

Kanalanschlussgebühren 8.000,00 8.600,00<br />

Kanalbenützungsgebühren 470.000,00 5<strong>05</strong>.250,00<br />

Kanalbereitstellungsgebühren 382.000,00 410.650,00<br />

Kapitaltransferzahlungen Bund 94.700,00 94.700,00<br />

Einnahmen 2011 954.700,00 1.019.200,00<br />

Ausgaben 2011 1.127.200,00 1.127.200,00<br />

Abgang 2011 -172.500,00 -108.000,00<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 35 von 56


Für die Folgejahre:<br />

Voranschlag ab 2012ff Erhöhung um 30%<br />

Kanalanschlussgebühren 8.000,00 10.400,00<br />

Kanalbenützungsgebühren 470.000,00 611.000,00<br />

Kanalbereitstellungsgebühren 382.000,00 496.600,00<br />

Kapitaltransferzahlungen Bund 94.700,00 94.700,00<br />

Einnahmen ab 2012ff 954.700,00 1.212.700,00<br />

Ausgaben 2012ff 1.127.200,00 1.127.200,00<br />

Abgang/Überschuss 2012ff -172.500,00 85.500,00<br />

Kanalbenützungs- und -bereitstellungsgebühr<br />

Eine 30%ige Gebührenerhöhung würde sich folgendermaßen darstellen:<br />

derzeit 30% erhöht<br />

� Bereitstellungsgebühr – jährlicher Einheitssatz pro m² € 0,81 € 1,<strong>05</strong><br />

� Benützungsgebühr – je verbrauchtem m³ Wasser € 1,63 € 2,12<br />

Für einen 4-Personen-Haushalt (Haus 130 m²) bedeutet die vorgeschlagene<br />

Erhöhung hinsichtlich der Bereitstellungsgebühr, dass sich die bisherigen<br />

diesbezüglichen Kosten pro Jahr von € 115,83 auf € 150,15 inkl. USt. erhöhen.<br />

Demgegenüber ergibt die Erhöhung der Benützungsgebühr bei diesem 4-Personen-<br />

Haushalt eine Erhöhung der jährlichen Belastung von € 322,74 auf € 439,56 inkl.<br />

USt. Der Mehraufwand für diesen 4-Personen-Haushalt im 130m²-Haus beträgt damit<br />

in Summe für Bereitstellungs- und Benützungsgebühr im Jahr € 151,14.<br />

Die Vergleichsrechnung für einen 3-Personen-Haushalt in einer 80m²-Wohnung<br />

ergibt demgegenüber eine Mehrbelastung pro Jahr in Höhe € 108,73<br />

(Bereitstellungsgebühr + Benützungsgebühr).<br />

Die Sonderregelung hinsichtlich der Benützungsgebühr für Unternehmen über<br />

300 Beschäftigte, die einen größeren Prozentsatz des Wassers für betriebliche<br />

Zwecke benötigen, soll auch weiterhin bestehen, jedoch ebenfalls mit einer 30%igen<br />

Erhöhung. Danach beträgt der Einheitssatz für die Benützungsgebühr € 5,89 pro<br />

Beschäftigtem und Monat. Betroffen davon ist die Fa. AHT.<br />

Kanalisationsbeitrag<br />

Eine Erhöhung des Kanalisationsbeitrages um 30 % würde anstelle des derzeitigen<br />

Satzes von € 4,96 pro m² an verbauter Fläche den Wert von € 6,45 ergeben. Dazu ist<br />

jedoch auf den Schriftverkehr seitens des Landes Steiermark zum<br />

Kanalisationsbeitrag der Stadtgemeinde <strong>Rottenmann</strong> zu verweisen.<br />

Bisher betrug die Höhe des Einheitssatzes für die Berechnung des Kanalisationsbeitrages<br />

2,15 % der durchschnittlichen ortsüblichen Baukosten je Laufmeter der<br />

öffentlichen Kanalanlage, somit für Schmutzwasserkanäle € 4,96.<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 36 von 56


Mit Schreiben vom 23. August 2010 war dazu seitens des Amtes der Stmk.<br />

Landesregierung, FA 7A nach Verordnungsprüfung gemäß § 100 Stmk. Gemeindeordnung<br />

1967 unter anderem folgendes mitgeteilt worden:<br />

Der Gesetzgeber sieht eine Ermächtigung der Ausschöpfung des %-Satzes im<br />

Ausmaß von 7,5 % vor. Es wird daher empfohlen, in Hinblick auf das Gebot der<br />

Ausschöpfung aller Abgabemöglichkeiten sowie in Hinblick auf den Kostendeckungsgrundsatz<br />

den %-Satz (die Höhe des Einheitssatzes) in einem höheren Ausmaß festzusetzen.<br />

Betreffend die Gebühr des Kanalanschlusses für ein 1-Familien-Haus von 200 m² ist<br />

folgende Rechnung anzustellen:<br />

Bisherige Höhe der Anschlussgebühr:<br />

€ 4,96 x 200 m² = € 992,00<br />

Würde man den möglichen %-Satz im vollen Ausmaß ausschöpfen, dürfte die<br />

Stadtgemeinde <strong>Rottenmann</strong> das ca. 3,5-fache der bisherigen Gebühr verlangen,<br />

demnach für ein 1-Familien-Haus von 200 m² ca. € 3.500,00.<br />

Ein Vergleich der Kanalanschlussgebühren mit den wichtigsten Gemeinden des<br />

Bezirkes Liezen ergibt, dass dieser zwischen € 10,39 (Aigen) und € 26,50 (Bad<br />

Aussee) pro m² an verbauter Fläche liegt.<br />

Aus diesem Grund ergeht der Vorschlag, den Kanalisationsbeitrag von derzeit<br />

2,15 % auf 5 % der durchschnittlichen ortsüblichen Baukosten je Laufmeter der<br />

öffentlichen Kanalanlage zu erhöhen, was eine Gebühr pro m² verbauter Fläche in<br />

Höhe von € 11,48 bedeutet.<br />

In der Vergleichsrechnung des 200m²-Einfamilienhauses würde dies eine Gebühr<br />

von ca. € 2.300,00 ergeben.<br />

Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen wird nunmehr<br />

seitens Herrn FR. Greimler der Beschluss der Kanalabgabenordnung in folgender<br />

Form beantragt, wobei Änderungen gegenüber der am 20. September 2010<br />

beschlossenen Verordnung in fett dargestellt sind:<br />

KANALABGABENORDNUNG<br />

der Stadtgemeinde <strong>Rottenmann</strong><br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Rottenmann</strong> hat in seiner Sitzung vom<br />

12.07.2010 sowie ergänzend vom 20.09.2010 gemäß § 7 Kanalabgabengesetz<br />

1955, LGBl.Nr. 71, in der letzten Fassung LGBl.Nr. 81/20<strong>05</strong> nachstehende<br />

Kanalabgabenordnung grundsätzlich beschlossen.<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Rottenmann</strong> hat nun in seiner Sitzung vom<br />

27.06.2011 gemäß § 7 Kanalabgabengesetz 1955, LGBl.Nr. 71, in der letzten<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 37 von 56


Fassung LGBl.Nr. 81/20<strong>05</strong> hinsichtlich der Gebührenfestsetzungen Erhöhungen<br />

vorgenommen und insofern den nachfolgenden Beschluss gefasst (Änderungen<br />

gegenüber der Kanalabgabenordnung vom 20.09.2010 sind im Fettdruck<br />

hervorgehoben):<br />

§ 1<br />

Abgabeberechtigung<br />

Für die öffentliche Kanalanlage der Stadtgemeinde <strong>Rottenmann</strong> werden aufgrund der<br />

Ermächtigung des § 8 Abs. 5 Finanzverfassungsgesetzes 1948, BGBl.Nr. 45, und<br />

aufgrund des Kanalabgabengesetzes 1955 Kanalisationsbeiträge und<br />

Kanalbenützungsgebühren nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Verordnung<br />

erhoben.<br />

§ 2<br />

Kanalisationsbeitrag<br />

Für die Entstehung des Abgabenanspruches, die Ermittlung der<br />

Bemessungsgrundlage, die Höhe der Abgabe, die Inanspruchnahme des<br />

Abgabepflichtigen sowie die Haftung und die Strafen gelten die Bestimmungen des<br />

Kanalabgabengesetzes 1955.<br />

§ 3<br />

Höhe des Einheitssatzes<br />

(1) Die Höhe des Einheitssatzes gemäß § 4 Abs. 2 des Kanalabgabengesetzes 1955<br />

für die Berechnung des Kanalisationsbeitrages beträgt 5,00 % der durchschnittlichen<br />

ortsüblichen Baukosten je Laufmeter der öffentlichen Kanalanlage, somit für<br />

Schmutzwasserkanäle € 11,48.<br />

(2) Dieser Festsetzung liegen Gesamtbaukosten von € 17.172.370,--, vermindert um<br />

die aus Bundes- und Landesmitteln gewährten und zugesagten Beiträge und<br />

Zuschüsse in Höhe von € 3.230.828,-- sowie eine Gesamtlänge des öffentlichen<br />

Kanals von 60.698 m zugrunde.<br />

(3) Die Höhe des Kanalisationsbeitrages bestimmt sich aus der Bruttogeschoßfläche<br />

= Fläche in Quadratmetern je Geschoß, einschließlich der Außenwände multipliziert<br />

mit dem Einheitssatz, wobei Keller- und Dachgeschoße mit der Hälfte ihrer Bruttogeschoßfläche<br />

zu berücksichtigen sind.<br />

(4) Für unbebaute Flächen (in Quadratmetern) mit künstlicher Entwässerung in die<br />

öffentliche Kanalanlage wird ein Zehntel des Einheitssatzes in Anrechnung gebracht.<br />

(5) Nebengebäude, oberirdische Garagen und Wirtschaftsgebäude, die keine<br />

Wohnung oder Betriebsstätte enthalten, werden nach der Bruttogeschoßfläche des<br />

Erdgeschoßes ohne Rücksicht auf die Geschoßanzahl eingerechnet.<br />

§ 4<br />

Kanalbenützungsgebühr<br />

(1) Die jährliche Kanalbenützungsgebühr (§ 6 Kanalabgabengesetz 1955) ist für alle<br />

im Gemeindegebiet gelegenen Liegenschaften zu leisten, die an den öffentlichen<br />

Kanal angeschlossen sind.<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 38 von 56


(2) Die Kanalbenützungsgebühr wird im gesamten in 2 Gebühreneinheiten aufgeteilt,<br />

und zwar in eine Bereitstellungsgebühr und in eine Benützungsgebühr nach dem<br />

Wasserverbrauch. Die jährliche Kanalbenützungsgebühr wird demnach immer in<br />

Summe beider Gebühreneinheiten in Rechnung gebracht.<br />

• Bereitstellungsgebühr:<br />

o Der jährliche Einheitssatz für die Bereitstellungsgebühr beträgt € 1,<strong>05</strong> pro m².<br />

o Die maßgeblichen Flächen richten sich nach der Bruttogeschoßfläche (wobei<br />

Keller- und Dachgeschoße mit der Hälfte ihrer Bruttogeschoßfläche zu<br />

berücksichtigen sind).<br />

• Benützungsgebühr:<br />

o Für Liegenschaften mit Wassermesseinrichtungen € 2,12 je verbrauchtem m³<br />

Wasser.<br />

o Für Liegenschaften ohne Wassermesseinrichtungen pro Person und Jahr<br />

45 m³ zu je € 2,12 pro m³ Wasser. Die Personenanzahl ist jeweils am 01.01.,<br />

01.04., 01.07., und 01.10. eines jeden Jahres unter Heranziehung der<br />

polizeilichen Meldeunterlagen zu ermitteln, wobei auch Personen<br />

mitzurechnen sind, die nicht mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.<br />

o Für Unternehmen über 300 Beschäftigte, die einen größeren Prozentsatz des<br />

Wassers für betriebliche Zwecke benötigen, beträgt der Einheitssatz für die<br />

Benützungsgebühr € 5,89 pro Beschäftigtem und Monat. Berechnungsbasis<br />

ist der durchschnittliche Beschäftigungsstand pro Quartal. Diese Daten sind<br />

vom Unternehmen pro Quartal zu melden.<br />

§ 5<br />

Gebührenpflichtige, Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit<br />

(1) Zur Entrichtung der Kanalbenützungsgebühr ist der Eigentümer der an die<br />

öffentliche Kanalanlage angeschlossenen Liegenschaft, sofern dieser aber mit dem<br />

Bauwerkseigentümer nicht identisch ist, der Eigentümer der an die öffentliche<br />

Kanalanlage angeschlossenen Baulichkeit verpflichtet.<br />

(2) Die Gebührenschuld für die Kanalbenützung entsteht mit dem Ersten des Monats,<br />

in dem die Liegenschaft an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen wird.<br />

(3) Die jährliche Kanalbenützungsgebühr ist in vier Teilbeträgen und zwar jeweils am<br />

15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.<br />

(4) Fällt der Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenpflicht (Abs. 2) nicht mit dem<br />

Beginn des Kalendervierteljahres zusammen, so ist die erstmalige Zahlung (für das<br />

restliche Kalendervierteljahr) längstens bis zum 15. des Monats zu leisten, mit dem<br />

die Gebührenpflicht beginnt.<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 39 von 56


(5) Für die Berechnung der Kanalbenützungsgebühr nach dem Wasserverbrauch ist<br />

jener Wasserverbrauch heranzuziehen, der in dem der Vorschreibungszeit<br />

vorangegangenen Ablesezeitraum vom 01.01. bis 31.12. festgestellt wurde.<br />

§ 6<br />

Umsatzsteuer<br />

Allen vorgenannten Beiträgen und Gebühren ist die gesetzliche Umsatzsteuer<br />

hinzuzurechnen.<br />

§ 7<br />

Veränderungsanzeige<br />

Treten nach Zustellung des Abgabenbescheides derartige Veränderungen ein, dass<br />

die demselben zugrunde gelegenen Voraussetzungen nicht mehr zutreffen, so hat<br />

der Abgabepflichtige diese Veränderungen binnen 4 Wochen nach ihrem Eintritt oder<br />

Bekanntwerden der Gemeinde schriftlich anzuzeigen.<br />

§ 8<br />

Inkrafttreten und Außerkrafttreten<br />

(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden<br />

Quartalsersten, demnach mit 1. Oktober 2011 in Kraft.<br />

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die bislang gültige<br />

Kanalabgabenordnung der Stadtgemeinde <strong>Rottenmann</strong> einschließlich der inzwischen<br />

durchgeführten Änderungen außer Kraft.<br />

Nunmehr wird der Beschluss der Kanalabgabenordnung, geändert gegenüber der<br />

bisherigen Kanalabgabenordnung hinsichtlich der Gebührenfestsetzungen, von<br />

Herrn FR. Siegfried Greimler beantragt.<br />

Demgegenüber beantragt GR. Prommer, den Tagesordnungspunkt 13 von der<br />

Tagesordnung zu nehmen.<br />

Mehrheitliche Ablehnung des Antrags von GR. Prommer:<br />

� Gegenstimmen: 18 (Fraktionsmitglieder der SPÖ, ÖVP und GRÜNEN.)<br />

� Zustimmung durch 7 Gemeinderäte (Fraktionsmitglieder der Liste WIR und FPÖ.)<br />

GR. Scheikl ersucht um Protokollierung zu seiner Gegenstimme, da er als<br />

Prüfungsausschussobmann sehr wohl sehe, dass Handlungsbedarf besteht. Er hätte<br />

sich zwar gewünscht, noch in dieser Sache eingehender diskutieren zu können. Er<br />

sehe doch die Notwendigkeit, dass jetzt die Erhöhung beschlossen wird. Trotzdem<br />

möchte er erwähnen, dass er durchaus auch mit der Liste WIR sowie der FPÖ<br />

einhergehe, wonach man über diese Angelegenheit hätte mehr – auch mit der<br />

Opposition – im Vorfeld diskutieren sollen.<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 40 von 56


Bgm. Persch lässt nun über den Antrag von FR. Siegfried Greimler abstimmen,<br />

und zwar über den Beschluss der Kanalabgabenordnung wie vorgetragen,<br />

geändert gegenüber der bisherigen Kanalabgabenordnung hinsichtlich der<br />

Gebührenfestsetzungen.<br />

Mehrheitliche Zustimmung.<br />

Für den Antrag haben gestimmt (18 Gemeinderäte):<br />

• Bgm. Ewald Persch (SPÖ)<br />

• FR. Prof. Siegfried Greimler (SPÖ)<br />

• SR. Manfred Grießer (SPÖ)<br />

• GR. Anita Winter (SPÖ)<br />

• GR. Klaus Baumschlager (SPÖ)<br />

• GR. Hans Pacher (SPÖ)<br />

• GR. Karl Horn (SPÖ)<br />

• GR. Otto Heiler (SPÖ)<br />

• GR. Johann Neulinger (SPÖ)<br />

• GR: Helmut Pilz (SPÖ)<br />

• GR. Kurt Streit (SPÖ)<br />

• GR. Thomas Löcker (SPÖ)<br />

• Vzbgm. Alfred Bernhard (ÖVP)<br />

• GR. Franz Kleewein (ÖVP)<br />

• GR. Christine Haider (ÖVP)<br />

• GR. Hans-Peter Fink (ÖVP)<br />

• GR. Hanspeter Hofer (ÖVP)<br />

• GR. Daniel Scheikl, B.Sc. (GRÜNE)<br />

Gegen den Antrag haben gestimmt (7 Gemeinderäte):<br />

• Vzbgm. Helmut Schaupensteiner (Liste WIR)<br />

• GR. Thomas Ploder (Liste WIR)<br />

• GR. Mag. Veronika Ladner (Liste WIR)<br />

• GR. DI (FH) Herbert Zraunig (Liste WIR)<br />

• GR. Mag. Klaus Hüttenbrenner (Liste WIR)<br />

• GR. Sabine Holzer (Liste WIR)<br />

• GR. Peter Klaus Prommer (FPÖ)<br />

(� § 71 Abs 1 und 2 der Stmk. Gemeindeordnung lautet folgendermaßen:<br />

Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftliche Unternehmungen, Beteiligungen und<br />

Anzeigepflichten<br />

(1) Öffentliche Einrichtungen, Anlagen, wirtschaftliche Unternehmungen und<br />

Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit der Gemeinden sind nach den<br />

Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu führen.<br />

(2) Für die Benützung der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen der Gemeinde<br />

sind auf Grund eines Gemeinderatsbeschlusses Gebühren zu erheben, die<br />

grundsätzlich kostendeckend festzusetzen sind. Diese können jedoch bis zu<br />

einem Ausmaß beschlossen werden, bei dem der mutmaßliche Jahresertrag der<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 41 von 56


Gebühren das doppelte Jahreserfordernis für die Erhaltung und den Betrieb der<br />

Einrichtung oder Anlage sowie für die Verzinsung und Tilgung der<br />

Errichtungskosten unter Berücksichtigung einer der Art der Einrichtung oder<br />

Anlage entsprechenden Lebensdauer nicht übersteigt. Für die Festsetzung eines<br />

Anschluss und Benützungszwanges ist eine gesetzliche Regelung erforderlich.<br />

� Der durch Kanalbefahrungen entdeckte Schaden im Bereich Fa. Krammer, wo es<br />

bei einem Sickerschacht Unterspülungen des Hauptkanals gibt, wird noch auf<br />

eine mögliche Haftung seitens der bauausführenden Firma geprüft.<br />

� Ab 2013 sollte eine jährliche Indexanpassung beschlossen werden, um einer<br />

erforderlichen drastischen Erhöhung vorzubeugen.<br />

� Die Stadtgemeinde <strong>Rottenmann</strong> schüttet als eine der wenigen Gemeinden des<br />

Bezirkes hohe Beträge an Kanal-, Wasser- und Müllgebührenrückerstattungen<br />

aus, wobei unter Punkt 14c noch eine zusätzliche Erhöhung der Rückerstattung<br />

vorgeschlagen wird.<br />

� Der Abwasserverband Paltental betreibt als Gemeindeverband die beiden<br />

Kläranlagen Trieben und <strong>Rottenmann</strong> und den Hauptsammelkanal zu diesen<br />

beiden Kläranlagen. Die jeweiligen Ortskanalnetze sind dagegen in der<br />

Hoheitsverwaltung der jeweiligen Gemeinde. Die Städtische Betriebe<br />

<strong>Rottenmann</strong> GmbH ist beauftragt, technische Wartungen und Reparaturen zu<br />

erledigen bzw. zu organisieren. Was den Abwasserverband Kläranlage<br />

<strong>Rottenmann</strong> betrifft, bringt die Gemeinde Treglwang nur einen kleinen Anteil ein,<br />

die Gemeinde Selzthal nur den Ortsteil Versbichl und die<br />

Klärschlammentsorgung sowie die Gemeinde Lassing ebenfalls nur wenige<br />

Objekte. Die Finanzen des Abwasserverbandes werden im Detail von den<br />

Mitgliedsgemeinden überwacht, zusätzlich prüft das Land Steiermark die<br />

Abwasserverbände auf Basis der gesetzlichen Auflagen und Vorschriften. Die<br />

technische Betreuung erledigt das Büro DI Senekowitsch. In den letzten Jahren<br />

mussten nun beide Kläranlagen hinsichtlich des Erreichens des Standes der<br />

Technik ausgebaut werden, und zwar zu Kosten von mehreren Millionen Euro.<br />

Die Investitionen sind über Darlehen zu finanzieren gewesen. Zudem ist das<br />

Kanalnetz in <strong>Rottenmann</strong> im Vergleich zu anderen Gemeinden sehr ausgedehnt,<br />

das örtliche Kanalnetz umfasst ca. 130 km. Es laufen regelmäßig derzeit auch<br />

Projekte zum Ausbau des örtlichen Netzes, unter anderem, um überall das<br />

Trennsystem einzuführen.)<br />

14) Änderung Förderrichtlinien<br />

Herr FR. Greimler beantragt folgende Änderungen nachstehender Förderrichtlinien:<br />

a) Förderrichtlinien für Solaranlagen<br />

Für die bislang geltende Richtlinie für die Förderung von Solaranlagen vom<br />

01.06.2001 besteht keinerlei Obergrenze. Insofern bestehen Bedenken, dass in<br />

Hinkunft gerade Siedlungsgenossenschaften und gewerbliche Vermieter hohe<br />

Fördersummen beanspruchen könnten, die ursprünglich gar nicht die Zielgruppe der<br />

eingeführten Förderung waren. Vielmehr würde eine weitere Förderung gewerblicher<br />

Vermieter bzw. Siedlungsgenossenschaften eigentlich eine Gewerbeförderung<br />

darstellen.<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 42 von 56


Demnach wird der Antrag von Herrn FR. Greimler gestellt, die zuletzt mit<br />

01. Juni 2001 in Kraft getretenen Richtlinie für die Förderung der Errichtung bzw. den<br />

Einbau von Solaranlagen hinsichtlich der Anspruchsberechtigten einzuschränken<br />

bzw. die Förderhöhe anstelle des umgerechneten Schillingwerts auf einen vollen<br />

Eurobetrag aufzurunden. Im Übrigen soll die Richtlinie unverändert bestehen bleiben.<br />

Die Beschlussfassung hinsichtlich der folgenden Richtlinie für die Förderung von<br />

Solaranlagen wird damit beantragt (Änderungen sind in fett dargestellt):<br />

Im Sinne einer verbesserten Luftreinhaltung und Einsparung herkömmlicher Energie<br />

hat die Stadtgemeinde <strong>Rottenmann</strong> in den Sitzungen des Gemeinderates vom<br />

23.03.1992 bzw. 28.<strong>05</strong>.2001, in Kraft getreten mit 01.06.2001,<br />

R I C H T L I N I E N<br />

für die Förderung der Errichtung bzw. den Einbau von<br />

SOLARANLAGEN<br />

erlassen, die nun mit Beschluss des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Rottenmann</strong><br />

vom 27. Juni 2011 hinsichtlich des Kreises der Anspruchsberechtigten geändert bzw.<br />

hinsichtlich der Fördersumme angepasst werden sollen.<br />

1. Anspruchsberechtigung<br />

a) Anspruchsberechtigt sind Bauwerber, die eine Solaranlage errichten.<br />

b) Ausgenommen von der Förderung sind gewerbliche Vermieter und<br />

Siedlungsgenossenschaften.<br />

2. Bewilligungs- bzw. Anzeigepflicht<br />

a) Der Einbau bzw. die Installierung von Solaranlagen wird von der Bewilligungspflicht<br />

nach den gesetzlichen Bestimmungen der Stmk. Bauordnung<br />

ausgenommen. Es besteht lediglich eine Anzeigepflicht bei der Baubehörde,<br />

wobei nachstehende Unterlagen beigebracht werden müssen:<br />

� Ansuchen<br />

� Planunterlagen (Lageplan des Objektes, Baubeschreibung, Skizze über Bauausführung)<br />

b) Ausgenommen von dieser Regelung sind Bauführungen an Objekten, die sich in<br />

der Ortsbildschutzzone befinden. In diesem Falle sind ordnungsgemäße<br />

Bauansuchen vorzulegen.<br />

c) In der Ortsbildschutzzone gelegene Vorhaben sind baubewilligungspflichtig,<br />

außerhalb der Ortsbildschutzzone gelegene Vorhaben sind anzeigepflichtig.<br />

3. Förderwürdigkeit<br />

a) Förderungswürdig sind Solaranlagen, die durch konzessionierte Unternehmen<br />

oder im Rahmen von Selbstbaugruppen errichtet werden.<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 43 von 56


4. Antragstellung<br />

a) Die eingebrachten Bauansuchen (Ortsbildschutzzone) bzw. Bauanzeigen (außerhalb<br />

der Ortsbildschutzzone) gelten gleichzeitig als Förderungsansuchen. Sie<br />

sind spätestens ein Jahr nach Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme der<br />

Solaranlage einzubringen.<br />

5. Förderhöhe<br />

a) Die Förderung beträgt € 30,00 pro m² Kollektorenfläche.<br />

6. Allgemeine Bemerkungen<br />

a) Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.<br />

b) Die Auszahlung erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen und im Voranschlag<br />

angesetzten Mittel.<br />

c) Die Richtlinien für die Förderung der Errichtung bzw. den Einbau von<br />

Solaranlagen wurden ursprünglich vom Gemeinderat der Stadtgemeinde<br />

<strong>Rottenmann</strong> in seinen Sitzungen am 23.03.1992 bzw. 28.<strong>05</strong>.2001 beschlossen<br />

und mit diesem Beschluss des Gemeinderates vom 27.06.2011 hinsichtlich der<br />

Anspruchsberechtigten sowie der Förderhöhe abgeändert. Die geänderten<br />

Richtlinien treten mit 01. Juli 2011 in Kraft.<br />

d) Mit der Durchführung bzw. Handhabung wird der Stadtrat beauftragt.<br />

Der entsprechende Antrag betreffend den Erlass der geänderten Richtlinien für die<br />

Förderung von Solaranlagen wird hiermit von Herrn FR. Greimler beantragt.<br />

GR. Scheikl stellt dagegen den Antrag auf Aussetzung des Tagesordnungspunktes<br />

14a zwecks Diskussion im Umwelt- und Finanzausschuss mit dem Ziel<br />

der Einführung einer Deckelungsregel für Solarförderung betreffend<br />

gewerbliche Vermieter.<br />

GR. Scheikl begründet den Antrag damit, dass die komplette Streichung für den<br />

Bereich der gewerblichen Vermietung nicht im Sinne von erneuerbarer<br />

Energiegewinnung sei und durch die Verdichtung der meiste Ertrag erzielt werden<br />

könnte.<br />

Mehrheitliche Ablehnung – bei 3 Zustimmungen (GR. Zraunig, GR. Hüttenbrenner,<br />

GR. Scheikl).<br />

Bgm. Persch ersucht nun um Abstimmung über den Antrag von FR. Greimler<br />

zum Erlass der geänderten Richtlinien für die Förderung von Solaranlagen.<br />

Mehrheitliche Zustimmung – bei 3 Gegenstimmen (GR. Zraunig, GR. Hüttenbrenner,<br />

Gr. Scheikl).<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 44 von 56


) Förderrichtlinien für Photovoltaikanlagen<br />

Hinsichtlich der Richtlinien für die Förderung von Photovoltaikanlagen wurde im<br />

Vorjahr beschlossen, dass förderungswürdig Photovoltaikanlagen sind, für welche<br />

gleichzeitig auch der Anspruch auf Gewährung einer Landesförderung besteht. Nun<br />

ist zu bedenken, dass zur Zeit des damaligen Gemeinderatsbeschlusses eine<br />

entsprechende Landesförderung pro Grundstück ausbezahlt wurde. Nunmehr hat<br />

sich jedoch das Ökostromgesetz dahingehend geändert, dass Förderungen für<br />

Photovoltaikanlagen pro Sozialversicherungsnummer ausbezahlt werden, weshalb<br />

danach etwa auch in einem gemeinsamen Haushalt lebende Ehegatten bei<br />

entsprechender Antragstellung die Förderobergrenze der Stadtgemeinde pro Person<br />

ausschöpfen könnten. Da dies jedoch nicht Sinn und Zweck der im September 2010<br />

beschlossenen Förderrichtlinie ist, wird nun vorgeschlagen, die Förderung für<br />

Photovoltaikanlagen nur pro Objekt bzw. Parzelle zur Auszahlung zu bringen, womit<br />

auch pro Objekt bzw. Parzelle die Obergrenze von € 500,00 anzuwenden sein soll.<br />

Insofern wird von Herrn FR. Greimler beantragt, die am 20. September 2010 im<br />

Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Rottenmann</strong> beschlossene Förderrichtlinie für<br />

Photovoltaikanlagen hinsichtlich Punkt 1./1. Unterpunkt (Förderwürdigkeit)<br />

folgendermaßen zu ergänzen:<br />

1. Förderungswürdig sind Photovoltaikanlagen, für welche gleichzeitig auch<br />

� der Anspruch auf Gewährung einer Landesförderung besteht. Entgegen<br />

den Anspruchsvoraussetzungen für die Landesförderung kann die Förderung<br />

jedoch nur pro Objekt bzw. Parzelle beantragt werden.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

c) Ermäßigung Müll-, Kanal-, und Wassergebühren<br />

Die Richtlinien für die Ermäßigung der Kanalbenützungsgebühren, Wasserleitungsgebühren<br />

und Müllabfuhrgebühren, die zuletzt in der Gemeinderatssitzung vom<br />

09. Dezember 2008 beschlossen worden sind, sollen eine Änderung erfahren.<br />

Personen mit einem geringen Einkommen können eine 50%ige Ermäßigung bzw.<br />

Rückvergütung bei der Stadtgemeinde beantragen. Darüber hinaus wurde im<br />

Gemeinderat vom 09. Dezember 2008 die Bemessungsgrundlage erhöht, und zwar<br />

hinsichtlich der Einkommensgrenzen um max. € 100,00, wobei im Rahmen dieses<br />

erhöhten Betrages lediglich eine Gebührenermäßigung von 37,5 % erfolgen sollte.<br />

Nunmehr wird vorgeschlagen, die 50%ige Ermäßigung auch für diesen um € 100,00<br />

erhöhten Einkommensbetrag in Geltung zu setzen.<br />

Demgegenüber sollte eine Deckelung in Erwägung gezogen werden, zumal gerade<br />

alleinstehende Personen oftmals in einem großen Haus wohnen. Aus sozialen<br />

Überlegungen ist daher eine Deckelung bei einem Betrag von € 250,00<br />

vorzuschlagen. Von dieser Obergrenze sind ohnehin nur ca. 5 bis 10 Personen<br />

betroffen, wogegen die überwiegende Mehrheit der Antragsteller den<br />

Rückvergütungswert von € 250,00 ohnehin bei weitem nicht erreicht.<br />

Zur leichteren Administrierbarkeit soll letztendlich für die Einkommensgrenzen in<br />

jedem Fall das Nettoeinkommen herangezogen werden.<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 45 von 56


Demnach wird nun von Herrn FR. Greimler vorgeschlagen, die folgenden Richtlinien<br />

betreffend die Ermäßigung für Müll-Kanal-Wasser zu beschließen:<br />

RICHTLINIEN:<br />

für die Ermäßigung der Kanalbenützungsgebühren, Wasserleitungsgebühren<br />

und Müllabfuhrgebühren<br />

1.<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Rottenmann</strong> gewährt sozial schwächer gestellten Personen bzw.<br />

Familien eine Ermäßigung der Kanalbenützungsgebühren, Wasserleitungsgebühren<br />

und Müllabfuhrgebühren, wenn nachstehende Voraussetzungen zutreffen:<br />

a) Ordnungsgemäßer Anschluss an die Städtische Ortskanalisation, Wasserversorgung<br />

bzw. Müllabfuhr<br />

b) Das Familieneinkommen darf nachstehende Richtsätze nicht überschreiten:<br />

für Alleinstehende € 793,40<br />

für Ehepaare € 1.189,56<br />

Diese Richtsätze erhöhen sich für jedes Kind, für das Anspruch auf<br />

Kinderzuschuss besteht und dessen monatliches Einkommen unter<br />

€ 284,10 liegt,<br />

um € 122,41<br />

Die Höhe der Einkommensgrenzen wird grundsätzlich nach den jeweiligen<br />

Richtsätzen für die Gewährung von Ausgleichszulagen nach dem ASVG festgelegt.<br />

Die Ermäßigung beträgt<br />

50 % der bezahlten Gebühren,<br />

wobei das Einkommen die ASVG-Grenzen um max. € 100,00 überschreiten darf.<br />

Die Obergrenze des Vergütungsbetrages beträgt jährlich € 250,00.<br />

2.<br />

Anträge auf Ermäßigung sind unter Vorlage der Einkommensnachweise sowie der<br />

Gebührenvorschreibung oder Betriebskostenabrechnung beim Stadtamt <strong>Rottenmann</strong><br />

einzubringen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

d) Gewerbeförderung für Innenstadtbetriebe<br />

Die in der Gemeinderatssitzung vom 08. November 2010 beschlossene Gewerbeförderung<br />

für Innenstadtbetriebe soll unter „Förderungswerber“ um jene Klarstellung<br />

ergänzt werden, dass das geförderte Unternehmen die Haupteinnahmequelle für den<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 46 von 56


Förderungswerber darstellen muss. Damit soll verhindert werden, dass seitens der<br />

Stadtgemeinde Gewerbebetriebe aus dem Titel „Gewerbeförderung für<br />

Innenstadtbetriebe“ gefördert werden, die seitens des Unternehmers lediglich<br />

nebenberuflich betrieben werden. Die bisherige Förderrichtlinie hatte bereits laut<br />

„Förderungszielsetzung“ die Vorgabe enthalten, dass nur Betriebe gefördert werden<br />

können, die für die örtliche Wirtschaft von Bedeutung sind.<br />

Demnach wird von Herrn FR. Greimler der Antrag gestellt, die Richtlinie betreffend<br />

die Gewerbeförderung für Innenstadtbetriebe, beschlossen laut Gemeinderat der<br />

Stadtgemeinde <strong>Rottenmann</strong> vom 08. November 2010, unter Punkt 2.<br />

folgendermaßen abzuändern bzw. zu ergänzen:<br />

Förderungswerber können sein:<br />

2. Förderungswerber<br />

2.1. Neu gegründete oder übernommene Unternehmen,<br />

die von natürlichen Personen oder in der Form einer Gesellschaft errichtet<br />

werden, sofern diese Personen bzw. die Gesellschaft den Nachweis der<br />

einschlägigen Gewerbeberechtigungen erbringen, und sofern das Unternehmen<br />

für den Förderungswerber die Haupteinnahmequelle darstellt.<br />

Von dieser Einschränkung unberührt soll die auch weiterhin bestehende Möglichkeit<br />

für den Förderungswerber sein, eine Jungunternehmerförderung für die Neueröffnung<br />

seines Betriebes zu beantragen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

15) Förderungen<br />

Herr FR. Greimler beantragt folgende Förderungen:<br />

Photovoltaikanlagen<br />

a) Wohnhaus Jug, Bruckmühl 93a € 500,00<br />

Betreffend die Förderung für das Wohnhaus Jug ist zu ergänzen, dass in einem<br />

Ansuchen vom 20. April 2011 sowohl von Herrn Oliver Jug als auch von Frau<br />

Christiane Jug ein Ansuchen um Zuschuss für eine Photovoltaikanlage gestellt<br />

wurde, und zwar von beiden in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Personen in<br />

einem Ausmaß von jeweils € 500,00.<br />

Entsprechend den heute geänderten Förderrichtlinien für Photovoltaikanlagen wird<br />

Herrn Oliver sowie Frau Christiane Jug entgegen ihrer Antragstellung nur einmal der<br />

Höchstbetrag in Höhe von € 500,00 für die in ihrem Wohnhaus Bruckmühl 93a<br />

eingerichtete Photovoltaikanlage gewährt.<br />

Einstimmige Zustimmung.<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 47 von 56


Gewerbeförderung allgemein<br />

b) Radaelli Heinrich, Gastgarten-Erweiterung „Sissy´s Barca“<br />

Im Rahmen seiner Gastgarten-Erweiterung hat Herr Heinrich Radaelli die<br />

Städtischen Betriebe ersucht, für den Gastgarten benötigtes Material beizustellen.<br />

Die dabei seitens der Städtische Betriebe GmbH zur Verrechnung gelangenden<br />

Aufwendungen wurden ohne Aufschlag kalkuliert, womit folgende Sonderpreise<br />

möglich waren:<br />

• Pflastersteine € 780,--<br />

• Poller € 300,--<br />

• Beton, Split, Sand € 500,--<br />

• Palisadensteine € 560,--<br />

Gesamtkosten Material ca. € 2.140,--<br />

Es wird nun seitens Herrn FR. Greimler vorgeschlagen, Herrn Heinrich Radaelli für<br />

die Gestaltung des Gastgartens eine Förderung von maximal € 2.000,-- zu<br />

gewähren, dies gegen Belegvorlage für Leistungen hinsichtlich Material bzw. Arbeit<br />

der Städtischen Betriebe.<br />

Einstimmige Zustimmung.<br />

Gewerbeförderung für Innenstadtbetriebe<br />

c) Biechl Bettina, Gesundheitspraxis, Hauptstraße-Bindergasse 164<br />

Frau Bettina Biechl hat mit Schreiben vom 23. März 2011 um die Gewährung der<br />

Gewerbeförderung für Innenstadtbetriebe angesucht. Sie werde mit 02. Mai 2011 in<br />

der Hauptstraße (Bindergasse 164) eine Gesundheitspraxis, in welcher sie auch<br />

Artikel und Geschenke zur Erreichung einer energetischen und körperlichen<br />

Ausgewogenheit verkauft, eröffnen bzw. hat sie dieses mittlerweile eröffnet. Insofern<br />

ersucht sie um Gewährung der Mietflächenförderung, zumal die Investitions- bzw.<br />

Mitarbeiterförderung nicht zum Tragen komme. Frau Biechl hat einen Mietvertrag,<br />

datiert mit 28. März 2011, betreffend ihren Geschäftsraum in der Bindergasse 164<br />

vorgelegt, abgeschlossen mit Frau Traudlinde Stockinger, wohnhaft in der<br />

Bindergasse 164.<br />

Nunmehr wird von FR. Greimler beantragt, entsprechend der Gewerbeförderrichtlinie<br />

für Innenstadtbetriebe Frau Bettina Biechl die Mietflächenförderung im Ausmaß von<br />

€ 1.500,00 für ihre Gesundheitspraxis in der Bindergasse 164 zu gewähren,<br />

auszahlbar in Höhe von € 1.000,00 binnen 4 Wochen bzw. iHv € 500,00 nach<br />

2 Jahren, demnach per 02. Mai 2013.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Gewerbeförderung - Jungunternehmerförderung<br />

d) Pacher Erich Johann, Gewerbe Stukkateure und Trockenausbauer<br />

Mit Schreiben vom 03. Juni 2011 ersucht Herr Erich Pacher, wohnhaft in<br />

Büschendorf 40, um Jungunternehmerförderung für sein am Standort Büschendorf<br />

40 eröffnetes Gewerbe im Bereich Stukkateure und Trockenausbauer. Die<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 48 von 56


diesbezügliche Gewerbeanmeldung ist am 01. August 2010 bereits rechtswirksam<br />

geworden.<br />

Es wird von FR. Greimler der Antrag gestellt, Herrn Erich Pacher für sein eröffnetes<br />

Unternehmen für Stukkateure und Trockenausbauer eine Jungunternehmerförderung<br />

zur Auszahlung zu bringen, und zwar 50 % sofort, d.s. € 425,00 bzw. die weiteren 50<br />

%, d.s. € 425,00 nach einem Jahr ab Gewerbeeröffnung, demnach mit 01.08.2011.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

e) Fuchs Markus, Hauptstraße 95, Bogenwaffen für Sport und Jagd<br />

Herr Markus Fuchs teilt der Stadtgemeinde mit, dass er mit Juli 2010 in der<br />

Hauptstraße 95 ein Geschäft betreffend den Handel mit Bogenwaffen für Sport und<br />

Jagd eröffnet hat.<br />

Da jenes Geschäft für Herrn Fuchs nicht seine Haupteinnahmequelle darstellt, ist<br />

eine „Gewerbeförderung für Innenstadtbetriebe“ für ihn nicht möglich. Insofern solle<br />

ihm jedoch die Jungunternehmerförderung gewährt werden.<br />

Demnach wird von FR. Greimler beantragt, Herrn Markus Fuchs für sein bereits vor<br />

ca. 1 Jahr eröffnetes Geschäft in der Hauptstraße 95 die gesamte<br />

Jungunternehmerförderung in Höhe von € 850,00 zur Auszahlung zu bringen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Gewerbeförderung – Arge Stmk. Nord<br />

f) Projekte Fa. Elcotech bzw. Fa. Erdbau Seebacher, Liezen - Rückabwicklung<br />

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 30.03.2009 war seitens der Stadtgemeinde <strong>Rottenmann</strong><br />

die Teilnahme an der Gewerbeförderung für die Firmen Elcotech und<br />

Seebacher, die sich in Liezen angesiedelt hatten, im Rahmen der Arge Steiermark<br />

Nord beschlossen worden.<br />

In der letzten Sitzung der Arge Steiermark Nord wurde besprochen, deren Agenden<br />

auf Sicht in die Kleinregion Wirtschaftsregion Steiermark Nord zu übertragen, jedoch<br />

bereits zum jetzigen Zeitpunkt die beiden seitens der Stadtgemeinde Liezen in die<br />

Arge Steiermark Nord eingebrachten Förderprojekte rückabzuwickeln. Grund dafür<br />

sei, dass die Projekte Elcotech und Seebacher die einzigen waren, für die ein<br />

interkommunaler Steuerausgleich unter einzelnen Gemeinden der Arge Steiermark<br />

Nord beschlossen worden ist. Einerseits aufgrund dieses Umstandes, andererseits,<br />

da das Stadtamt Liezen auf den unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand im<br />

Zusammenhang mit dem Steuerausgleich hingewiesen hat, sollen die ursprünglich<br />

an der Gewerbeförderung teilnehmenden Gemeinden Rückzahlungen ihrer<br />

ursprünglich getätigten Förderbeiträge durch die Stadtgemeinde Liezen erhalten.<br />

Dabei verringern sich die rückgezahlten Förderbeiträge um jene entsprechend dem<br />

prozentualen Anteil bereits aufgeteilten Kommunalsteuereinnahmen.<br />

Das entsprechende Konto der Stadtgemeinde <strong>Rottenmann</strong> im Rechenwerk der<br />

Stadtgemeinde Liezen weist folgenden Saldo auf:<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 49 von 56


Firma Elcotech<br />

2009 Baukostenzuschuss € 6.108,00<br />

2009 Baukostenzuschuss € 4.072,00<br />

2008 Kommunalsteuereinnahmen € 549,32<br />

2008 Lohnkostenzuschuss Zahlung - € 1.028,74<br />

2009 Kommunalsteuer-Einnahmen € 1.506,74<br />

2009 Lohnkostenzuschuss Zahlung - € 602,39<br />

Guthaben € 9.755,07<br />

Firma Seebacher<br />

2007/08 Kommunalsteuereinnahmen € 1.957,09<br />

2007/08 Lohnkostenzuschuss Zahlung - € 3.261,82<br />

2009 Kommunalsteuer-Einnahmen € 1.013,65<br />

2009 Lohkostenzuschuss Zahlung - € 438,45<br />

Guthaben € 729,53<br />

Es wird nun von FR. Greimler der Antrag gestellt, seitens der Stadtgemeinde<br />

<strong>Rottenmann</strong> der Rückabwicklung der beiden Arge-Projekte Elcotech und Seebacher<br />

zuzustimmen, bei gleichzeitiger Rückforderung des bestehenden Guthabens<br />

gegenüber der Stadtgemeinde Liezen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

16) Subventionen<br />

Herr GR. Karl Horn beantragt folgende Subventionen:<br />

a) Schulungsbeiträge 2011 für Gemeindemandatare, Ergänzung<br />

In der Gemeinderatssitzung vom 28. Februar 2011 wurde mehrheitlich beschlossen,<br />

auf Basis der Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom Jänner 2011<br />

Schulungsbeiträge für Gemeinderäte auf das Konto der Bezirkshauptmannschaft<br />

Liezen zwecks Weiterleitung an die Bezirksparteileitungen sowie an die<br />

Landesorganisation zur Überweisung zu bringen. Entsprechend der Organisation der<br />

Parteien im Land sowie auf Bezirksebene wurden seitens der<br />

Bezirkshauptmannschaft Liezen betreffend die Bezirksorganisation für<br />

18 Gemeinderäte sowie betreffend die Landesorganisation für 19 Gemeinderäte die<br />

diesbezüglichen Beiträge angefordert.<br />

Zu diesem Thema wurde in der letzten Sitzung des Gemeinderates seitens Herrn<br />

Vzbgm. Schaupensteiner der Antrag gestellt, die Beratung und Beschlussfassung<br />

über die Zugestehung des Schulungsgeldes für alle Gemeinderäte entsprechend der<br />

Auskunft von Dr. Kindermann, FA 7 A des Amtes der Steiermärkischen<br />

Landesregierung, auf die Tagesordnung zu setzen. Insofern berief sich die Liste WIR<br />

auf den Runderlass des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom<br />

20.<strong>05</strong>.1974, wonach jener der Größe der Gemeinde entsprechende Betrag jedem<br />

Mitglied des Gemeinderates entsprechend dem Gleichheitsgrundsatz zukomme. Auf<br />

diesen Runderlass sei auch in einem späteren Schreiben des Amtes der<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 50 von 56


Steiermärkischen Landesregierung aus 1990 Bezug genommen worden, und zwar<br />

mit dem Hinweis, dass jener Runderlass aus 1974 nach wie vor in Geltung sei.<br />

Da zu diesem Thema die Gemeinderäte der SPÖ sowie ÖVP vor einer Entscheidung<br />

noch nähere Erkundigungen einholen wollten, wurde die entsprechende Behandlung<br />

in der Gemeinderatssitzung vom 28. März 2011 mehrheitlich abgelehnt, jedoch mit<br />

dem Hinweis, dass die betreffende Angelegenheit auf die Tagesordnung der<br />

nächsten Gemeinderatssitzung gesetzt werden solle.<br />

Das Stadtamt erhielt mittlerweile einerseits über den Steirischen Städtebund den<br />

angesprochenen Erlass übermittelt, andererseits eine rechtliche Auskunft seitens der<br />

Bezirkshauptmannschaft Liezen, Gemeinden und Wahlen, zu diesem Thema<br />

mitgeteilt.<br />

In der Folge wird jenes Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Liezen gegenüber<br />

dem Stadtamt <strong>Rottenmann</strong> vom 26. Mai 2011 auszugsweise zitiert:<br />

Die Schulung der Gemeindemandatare stellt eine wichtige Voraussetzung für die<br />

möglichst ordnungsgemäße Arbeit in der Gemeindeverwaltung dar. Gemäß Erlass<br />

der Steiermärkischen Landesregierung vom 20.<strong>05</strong>.1974 werden für die Schulung der<br />

Gemeindemandatare jährlich Schulungsbeiträge, welche über eine<br />

Landesorganisation verfügen, eingehoben.<br />

Darüber hinaus werden in Entsprechung der Parteienvereinbarungen vom<br />

02. Dezember 1996 zwischen den Vertretern der Österreichischen Volkspartei<br />

(ÖVP), der Sozialdemokratischen Partei (SPÖ) und der Freiheitlichen Partei<br />

Österreichs (FPÖ) Schulungsbeiträge eingehoben. Diese Beiträge werden an die<br />

Bezirksorganisationen weitergeleitet.<br />

Für Mandatare einer im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei, die über keine Landes-<br />

oder Bezirksorganisation verfügen, ist aus Vereinfachungsgründen der zustehende<br />

Betrag (Beitrag Land) über Antrag direkt von der Gemeinde auszubezahlen.<br />

Auf ausdrückliche telefonische Nachfrage bei Herrn Peter Grogl, Leiter des Referates<br />

Gemeinden und Wahlen an der Bezirkshauptmannschaft Liezen, wurde von diesem<br />

mitgeteilt, dass der angesprochene Erlass des Amtes der Steiermärkischen<br />

Landesregierung aus 1974 bzw. das darauf verweisende Schreiben aus 1990 bzw.<br />

der darin angesprochene Gleichheitsgrundsatz nur die Schulungsbeiträge an<br />

Landesorganisationen betreffen.<br />

Demnach wird in Ergänzung des Beschlusses des Gemeinderates vom<br />

28. Februar 2011 seitens Herrn GR. Horn beantragt, an die Bürgerliste WIR für<br />

<strong>Rottenmann</strong> folgende Schulungsbeiträge in Entsprechung des Erlasses des Amtes<br />

der Steiermärkischen Landesregierung vom 20.<strong>05</strong>.1974 zur Auszahlung zu bringen:<br />

€ 34,88 x 6 Gemeinderäte = € 209,28<br />

Zudem sollen Schulungen gegen Belegvorlage an die Gemeinderatsmitglieder<br />

der Liste WIR sowie an den Gemeinderat der GRÜNEN seitens der<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 51 von 56


Stadtgemeinde bezahlt werden, und zwar bis zu einem Schulungsbeitrag in<br />

Höhe von € 310,00 pro Person.<br />

Einstimmige Zustimmung.<br />

(� In den seitens der Stadtgemeinde ersetzten Schulungsbeiträgen sind<br />

Kilometergelder nicht enthalten, zumal ein entsprechender Ersatz<br />

Gemeinderäten nicht zusteht. Dagegen erhalten Gemeinderäte, die im Auftrag<br />

der Stadtgemeinde z.B. zu Sitzungen unterwegs sind, durchaus Kilometergelder<br />

ersetzt.<br />

� Eine Gleichbehandlung hinsichtlich der Belegvorlage auch der ÖVP-, SPÖ- und<br />

FPÖ-Mitglieder ist deshalb nicht möglich, da aufgrund diesbezüglicher<br />

Parteienvereinbarungen die Gelder direkt an die Bezirks- bzw.<br />

Landesorganisationen zu zahlen sind, womit insofern das Geld vor Ort bei diesen<br />

Parteien gar nicht eintrifft und somit eine vergleichbare Rechnungslegung nicht<br />

möglich ist.)<br />

b) Historischer Fahrzeugclub, Ennstal Classic 2011, Zuschuss<br />

Der Obmann des HFC <strong>Rottenmann</strong>, Herr Hanspeter Ploder, ersucht in einem<br />

Schreiben vom 02. Mai 2011 wieder um finanzielle Unterstützung für die<br />

Veranstaltungskosten betreffend das Etappenziel der Ennstal Classic in <strong>Rottenmann</strong>.<br />

Die Veranstaltung findet am 15. Juli 2011 statt.<br />

Laut Aufstellung des HFC <strong>Rottenmann</strong> ist im Rahmen der Ennstal Classic mit<br />

Ausgaben iHv. € 15.100,-- zu rechnen, denen lediglich Einnahmen aus<br />

Standgebühren der Wirte (ca. € 1.250,00) sowie Werbeeinnahmen gegenüberstehen.<br />

Es wird nun vorgeschlagen, dem Historischen Fahrzeugclub <strong>Rottenmann</strong> für die<br />

Abhaltung der Ennstal Classic 2011 eine Gesamtsubvention, und zwar erhöht<br />

gegenüber 2008 im Ausmaß von ca. € 1.500,00, demnach in Summe von ca.<br />

€ 7.000,00 zu gewähren, die sich folgendermaßen aufgliedert:<br />

Subvention in bar € 5.500,00<br />

Leistungen Städtische Betriebe max. € 1.500,00<br />

Gesamtsumme max. € 7.000,00<br />

Einstimmige Zustimmung.<br />

GR. Ploder hat vor der Abstimmung den Saal verlassen.<br />

c) Tourismusverband <strong>Rottenmann</strong>, Airlebnis 2011, Unterstützung<br />

Mit Schreiben vom 18. Mai 2011 ersucht Herr Stadtrat Manfred Grießer als Obmann<br />

des Tourismusverbandes um Übernahme der Kosten für den Bühnenauf- sowie -<br />

abbau für die Sommerveranstaltungen im Rahmen des Airlebnises 2011. Weiters<br />

wird wie in den vorangegangenen Jahren um Übernahme der Kosten für den<br />

„Airlebnisfolder 2011“ gebeten.<br />

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Zu bemerken ist dabei, dass der Bühnenabbau im letzten Jahr über das Kulturreferat<br />

finanziert wurde, und insofern die Kosten für die Bühne geteilt wurden. Da das<br />

Kulturreferat in diesem Jahr jedoch keine Veranstaltungen organisiert, werden die<br />

Gesamtkosten in Höhe von ca. 2.400,00 vom Tourismusverband übernommen.<br />

Im Voranschlag 2011 sind für das Airlebnis Subventionen in Höhe von € 3.000,00<br />

vorgesehen.<br />

Es wird beantragt, dem Tourismusverband <strong>Rottenmann</strong> für das Airlebnis 2011 eine<br />

Subvention in Höhe der im Voranschlag genannten € 3.000,00 zu gewähren, wobei<br />

in diesem Betrag die Kosten gegenüber den Städtischen Betrieben für den<br />

Bühnenauf- und -abbau (ca. € 2.400,00) sowie jene Aufwendungen für den<br />

Airlebnisfolder (€ 600,00) enthalten sind.<br />

Einstimmige Zustimmung.<br />

d) Tourismusverband <strong>Rottenmann</strong>, Sportausschuss, Altstadtlauf 2011,<br />

finanzielle Unterstützung sowie Übernahme Rechnung Städtische<br />

Betriebe<br />

Mit Schreiben vom 23. Mai 2011 teilt der Tourismusverband <strong>Rottenmann</strong> mit, dass er<br />

am 17. September 2011 den 11. <strong>Rottenmann</strong>er Altstadtlauf, veranstaltet vom<br />

Tourismusverband gemeinsam mit dem Sportreferat, durchführen wolle. Dieser Lauf<br />

findet im Rahmen des Bezirkslaufcups 2011 statt und soll als Volkslauf durchgeführt<br />

werden.<br />

Es wird nunmehr ersucht, für diese Veranstaltung den Ehrenschutz durch Herrn<br />

Bgm. Persch zu übernehmen und gleichzeitig die Veranstaltung finanziell (mit ca.<br />

€ 2.000,--) zu unterstützen. Mit diesem Betrag sollen die Ausgaben für Plakat- und<br />

Flugblattwerbung sowie die Zeitnehmung bestritten werden. Weiters werde ersucht,<br />

2 „Rote Männer“ für die Tagessieger in der Damen- bzw. Herrenklasse zur Verfügung<br />

zu stellen.<br />

Des Weiteren wird um Unterstützung beim Auf- und Abbau (Anlieferung und Abfuhr<br />

von Absperrgittern) durch die Städtischen Betriebe gebeten.<br />

Für den Altstadtlauf 2011 wird mit folgenden Ca.-Kosten gerechnet:<br />

Plakate und Flugblätter € 850,--<br />

Postgebühren € 200,--<br />

Chip Zeitnehmung € 900,--<br />

AKM und BH Liezen Straßensperre € 50,--<br />

Rechnung Städt. Betriebe (Absperrgitter) € 900,--<br />

Demnach wird nun beantragt, den <strong>Rottenmann</strong>er Altstadtlauf 2011 finanziell in Höhe<br />

von ca. € 3.000,-- zu unterstützen, und zwar zur Abdeckung der genannten Ausgaben.<br />

Weiters wird vorgeschlagen, zwei „Rote Männer“ zur Verfügung zu stellen.<br />

Einstimmige Zustimmung.<br />

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e) Trachtenverein D´Strechauer, 60-jähriges Bestandsfest, Zuschuss<br />

Herr Obmann Siegfried Luidold teilt mit Schreiben vom 21. Mai 2011 für den<br />

Trachtenverein D’Strechauer der Stadtgemeinde mit, dass der Verein am 10. und<br />

11. September dieses Jahres sein 60-jähriges Bestandsfest begeht. Das<br />

Festprogramm beinhaltet am Samstag ein Sänger- und Musikantentreffen im<br />

Volkshaus und am Sonntag einen Festgottesdienst in der Stadtpfarrkirche, einen<br />

Festumzug der Gastvereine durch die Stadt mit der Stadtkapelle, einen Festakt und<br />

ein Schautanzen im Volkshaus.<br />

Laut Aufstellung ist mit voraussichtlichen Kosten in folgender Höhe zu rechnen:<br />

Auftritt Gastvereine € 1.850,00<br />

Moderation € 200,00<br />

Verpflegung für ca. 60 Personen (Samstag) € 600,00<br />

Verpflegung der Stadtkapelle € 350,00<br />

Brandwache € 200,00<br />

Werbung € 500,00<br />

Saaldekoration € 100,00<br />

Musik am Sonntag € 300,00<br />

AKM-Beiträge € 100,00<br />

Gastgeschenke € 200,00<br />

Gesamtkosten exkl. Saalkosten € 4.400,00<br />

Zusätzlich fallen Saalkosten für den großen Volkshaussaal für zwei Tage in Höhe<br />

von ca. € 700,00 an (wenn keine Heizung erforderlich ist).<br />

Nunmehr wird der Antrag gestellt, dem Trachtenverein D’Strechauer für die<br />

Abhaltung seines 60-jährigen Bestandsfests eine Subvention in Höhe von € 2.000,00<br />

zuzüglich der Übernahme der Saalkosten in Höhe von ca. € 700,00 zu gewähren.<br />

Einstimmige Zustimmung.<br />

f) Wirtschaftsteam <strong>Rottenmann</strong>, <strong>Rottenmann</strong>er Kirtag 2011, Kostenzuschuss<br />

Das Wirtschaftsteam <strong>Rottenmann</strong>, Herr Kassier Heinrich Radaelli hat mit Schreiben<br />

vom 16. Mai 2011 ein Ansuchen um Unterstützung für den <strong>Rottenmann</strong>er Kirtag<br />

gestellt, der am 08. Juli 2011 stattfinden soll.<br />

Laut Schreiben ist seitens des Wirtschaftsteams mit folgenden Kosten zu rechnen:<br />

1. Absperrung, Strombereitstellung und Aufräumungsarbeiten<br />

durch die Städtische Betriebe GmbH (ca. € 2.500,00)<br />

2. Musikgruppen € 1.300,00<br />

3. Professionelles Kinderprogramm € 1.600,00<br />

4. Security für die Nacht von Donnerstag auf Freitag € 230,00<br />

5. Bewerbung (Druck und Porto, Aussendung Paltental) € 1.250,00<br />

6. AKM, Versicherung, Bewirtung Stadtkapelle € 420,00<br />

Die Gesamtkosten für den <strong>Rottenmann</strong>er Kirtag belaufen sich demnach unter<br />

Berücksichtigung der im Schreiben nicht explizit angesetzten Kosten für die<br />

Leistungen der Städtischen Betriebe auf ca. € 7.300,00.<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 54 von 56


Laut Schreiben des Wirtschaftsteams sei demgegenüber mit Einnahmen aus Standgebühren<br />

in Höhe von ca. € 1.000,00 zu rechnen.<br />

In Anlehnung an die Förderung des Jahres 2010 wird nunmehr folgende<br />

Subventionsleistung gegenüber dem Wirtschaftsteam für den <strong>Rottenmann</strong>er Kirtag<br />

2011 vorgeschlagen:<br />

• Übernahme der Kosten seitens der Städtischen Betriebe € 2.500,00<br />

(Dieser Betrag wird in jedem Fall ausbezahlt,<br />

auch wenn die Rechnung seitens der<br />

Städtischen Betriebe geringer ausfallen sollte.)<br />

• Übernahme von 50 % der Kosten für Kinderprogramm<br />

gegen Belegnachweis max. € 800,00<br />

• Erlass der Standgebühren ca. € 1.000,00<br />

Demnach hat das Wirtschaftsteam für die Abhaltung des <strong>Rottenmann</strong>er Kirtags mit<br />

einer Gesamtförderung im Ausmaß von ca. € 4.300,00 zu rechnen, wobei aus<br />

diesem Betrag seitens des Wirtschaftsteams auch die Rechnung der Städtische<br />

Betriebe GmbH zu begleichen ist.<br />

Einstimmige Zustimmung.<br />

Vzbgm. Schaupensteiner hat vor der Abstimmung den Saal verlassen.<br />

g) Stadtpfarramt, Pfarrfest 2011, Unterstützung<br />

Mit Schreiben vom 16. Juni 2011 ersuchen Herr Stadtpfarrer Huber sowie Herr<br />

Ploder für den Pfarrgemeinderat um Kostenunterstützung für das am 24. Juli 2011<br />

stattfindende Pfarrfest im Kirchhofbereich. Der Reinerlös dieser Veranstaltung werde<br />

für verschiedene Erhaltungsmaßnahmen an den drei Kirchen der Pfarre verwendet.<br />

Es wird der Antrag gestellt, dem Stadtpfarramt für die Abhaltung des Pfarrfestes am<br />

24. Juli 2011 wie im Vorjahr eine Subvention in Höhe von € 550,00 zu gewähren.<br />

Einstimmige Zustimmung.<br />

17) Bestellung Ortsbildsachverständiger und Stellvertreter<br />

Gemäß § 11 des Steiermärkischen Ortsbildgesetzes 1977 i.d.g.F. LGBl.Nr. 71/2001<br />

hat die Gemeinde aus dem Kreis der seitens der Landesregierung bestellten<br />

Ortsbildsachverständigen jeweils für die Dauer von zwei Jahren einen<br />

Ortsbildsachverständigen auszuwählen. Wird diese Auswahl nicht widerrufen, gilt sie<br />

jeweils auf ein weiteres Jahr als verlängert.<br />

In der seitens der Landesregierung erstellten Liste der Ortsbildsachverständigen in<br />

der Steiermark scheinen sowohl Herr DI Nussmüller als auch Frau DI Kaml auf.<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 55 von 56


Mit Gemeinderatsbeschluss vom 14. Dezember 1998 war seitens der Stadtgemeinde<br />

als Ortsbildsachverständiger Herr Architekt DI Josef Vockenhuber sowie als dessen<br />

Stellvertreter Herr Architekt DI Nussmüller bestellt worden. Nach dem Ableben von<br />

Herrn DI Vockenhuber ist DI Nussmüller in die Funktion des Ortsbildsachverständigen<br />

nachgerückt. Formal soll nunmehr einerseits Herr DI Nussmüller als<br />

Ortsbildsachverständiger bestätigt, andererseits Frau DI Martina Kaml als dessen<br />

Stellvertreterin seitens der Stadtgemeinde bestellt werden. Wahrscheinlich wird<br />

schließlich Frau DI Kaml nach der Pensionierung von DI Nussmüller in dessen<br />

Funktion nachrücken.<br />

Herr DI Nussmüller war auch im Jahr 2007 mit dem Sachbereichskonzept Altstadt<br />

und Ortsbildschutzkonzept für die Stadtgemeinde betraut worden. Die Erstellung des<br />

Konzepts ist bislang noch offen, zumal der Auftrag damals unter die Bedingung des<br />

Erhalts der Landesförderung in Höhe der Auftragssumme gesetzt worden war, die<br />

jedoch in der gewünschten Höhe nicht erreicht werden konnte.<br />

Es wird nun von Herrn GR. Fink der Antrag gestellt, folgende<br />

Ortsbildsachverständige gemäß dem geltenden Steiermärkischen Ortsbildgesetz zu<br />

bestellen:<br />

• Ortsbildsachverständiger: Architekt DI Werner Nussmüller<br />

8010 Graz, Zinzendorfgasse 1<br />

• Stellvertreterin: Architekt DI Martina Kaml<br />

8786 <strong>Rottenmann</strong>, Boder 211<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

GR. Kleewein hat vor der Abstimmung den Saal verlassen.<br />

18) Berichte des Bürgermeisters<br />

Es liegt kein weiterer Bericht des Bürgermeisters vor.<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgten, bedankt sich Herr<br />

Bgm. Persch für die Mitarbeit und schließt auf Antrag des Schriftführers, Herrn<br />

GR. Neulinger, die öffentliche Gemeinderatssitzung um 22.40 Uhr.<br />

Gemeinderatssitzung vom 27.06.2011 Seite 56 von 56

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