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Mehrwertsteuer in der Schweizer Hotellerie - Sempachersee ...

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In <strong>der</strong> Steuersatzaufteilung im unteren Rechnungsteil<br />

müssen mit Ausnahme <strong>der</strong> Kurtaxe, <strong>der</strong><br />

Voll- bzw. Halbpension und dem Zimmer/Frühstück-Teil<br />

die restlichen Package-Teile und die<br />

übrigen Leistungen nicht ausdrücklich mit Text<br />

bezeichnet werden: es genügt also die Deklaration<br />

«übrige Leistungen zu 0/2,4/7,6% MWSt».<br />

Allerd<strong>in</strong>gs müssen die e<strong>in</strong>zelnen im Package <strong>in</strong>tegrierten<br />

Leistungen (z.B. im Kultur-Package von<br />

Fr. 1395.–: Beherbergung zu 3,6%: Fr. 750.–, davon<br />

Fr. 26.05 MWSt; Verpflegung zu 7,6%:<br />

Fr. 250.–, davon Fr. 17.65 MWSt; geführte Wan<strong>der</strong>ungen<br />

zu 7,6%: Fr. 300.–, davon Fr. 21.20 MWSt;<br />

Konzerte<strong>in</strong>tritt zu 0%: Fr. 80.–, davon Fr. 0.– MWSt;<br />

Kurtaxe zu 0%: Fr. 15.–, davon Fr. 0.– MWSt) wie im<br />

Beispiel 5 (Seite 11) aufgeteilt werden.<br />

Die Kurtaxe und die über das Package h<strong>in</strong>ausgehenden<br />

Leistungen s<strong>in</strong>d jedoch immer im oberen<br />

Rechnungsteil separat aufzuführen.<br />

Die E<strong>in</strong>zelkalkulation pro Package ist detailliert<br />

zu belegen. Fehlen bei Steuerkontrollen solche<br />

vollständigen und systematisch klassierten Unterlagen,<br />

so unterliegt das gesamte Entgelt dem<br />

Normalsatz von 7,6% MWSt (siehe Beispiele 5<br />

und 6, Seite 11).<br />

Werden <strong>der</strong> Steuer nicht unterliegende Leistungen<br />

– wie z.B. Bahnfahrten im Ausland bis zur<br />

<strong>Schweizer</strong> Grenze o<strong>der</strong> etwa Flüge, bei denen<br />

nur <strong>der</strong> Abflugs- o<strong>der</strong> Ankunftsort im Inland liegt<br />

– <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Package <strong>in</strong>tegriert, so kann im unteren<br />

Rechnungsteil (also nach dem Rechnungstotal)<br />

e<strong>in</strong>e Aufteilung <strong>der</strong> Package-Teile Zimmer/Frühstück<br />

(Fr. 800.–), SBB-Bahnfahrt (Fr. 100.–) und<br />

ausländische Bahnfahrt (Fr. 200.–) wie <strong>in</strong> Beispiel<br />

7 (Seite 12) vorgenommen werden.<br />

MWSt-Journal<br />

Die Auflistung <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Rechnungen muss<br />

nach steuerlichen Gesichtspunkten (Prüfbarkeit)<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em MWSt-Journal nachvollziehbar se<strong>in</strong>.<br />

5<br />

Dafür müssen Pauschalen im oberen Rechnungsteil<br />

nicht lückenlos aufgesplittet werden. Dies<br />

macht die Rechnung für den Gast überschaulicher<br />

und kann market<strong>in</strong>gmässige Verkaufsvorteile für<br />

den Hotelier ergeben.<br />

Auf je<strong>der</strong> Seite des Journals o<strong>der</strong> nach 100 Buchungen<br />

ist jede Kolonne mit e<strong>in</strong>em Subtotal abzuschliessen.<br />

Zudem ist am Ende <strong>der</strong> Journals e<strong>in</strong>e<br />

Rekapitulation mit den E<strong>in</strong>zeltotalen aller MWSt-<br />

Codes auszudrucken.<br />

Für die MWSt-Abrechnung müssen somit lediglich<br />

die Umsätze nach Steuersätzen und die Umsatzsteuer<br />

pro Steuersatz aus <strong>der</strong> Rekapitulation für<br />

die Abrechnungsperiode zusammengerechnet<br />

werden. Die Rekapitulation des Monatsjournals<br />

muss Ende Monat ausgedruckt werden. Die vollständigen<br />

Daten des MWSt-Journals können auf<br />

elektronischen Datenträgern gespeichert werden<br />

(z.B. mit ASCII-Code). Achtung: Die Lesbarkeit<br />

muss auch bei e<strong>in</strong>em Wechsel des EDV-Systems <strong>in</strong>nerhalb<br />

<strong>der</strong> Aufbewahrungsfrist (m<strong>in</strong>destens 10<br />

Jahre) sichergestellt werden.<br />

Es ist daher, wo nötig, nebst <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzbuchhaltung<br />

mit entsprechendem Journal zusätzlich e<strong>in</strong><br />

MWSt-Journal zu führen:<br />

Gerade das Verbuchen e<strong>in</strong>es Halbpensions- bzw.<br />

Vollpensionsarrangements führt bei Anwendung<br />

<strong>der</strong> pauschalen Lösung meist zu zwei verschiedenen<br />

Buchungen. Auf <strong>der</strong> Hotelrechnung<br />

gegenüber dem Gast und im MWSt-Journal werden<br />

75% des Halbpensionsarrangements von<br />

Fr. 400.– auf Zimmer/Frühstück (Fr. 300.– zu 3,6%<br />

MWSt) und 25% des Arrangements auf Halbpension<br />

(Fr. 100.– zu 7,6% MWSt) gebucht. Intern, <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzbuchhaltung, kann die Küchengutschrift<br />

weiterh<strong>in</strong> z.B. Fr. 50.– pro Person betragen,<br />

um e<strong>in</strong>e Küchenrendite berechnen zu können.<br />

An<strong>der</strong>nfalls würde für die gleiche Mahlzeit e<strong>in</strong>em<br />

Gast z.B. Fr. 100.– auf Halbpension gebucht und<br />

e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>en Gast mit e<strong>in</strong>er tieferen Zimmerkategorie<br />

nur Fr. 50.–.

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