Mehrwertsteuer in der Schweizer Hotellerie - Sempachersee ...
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In <strong>der</strong> Steuersatzaufteilung im unteren Rechnungsteil<br />
müssen mit Ausnahme <strong>der</strong> Kurtaxe, <strong>der</strong><br />
Voll- bzw. Halbpension und dem Zimmer/Frühstück-Teil<br />
die restlichen Package-Teile und die<br />
übrigen Leistungen nicht ausdrücklich mit Text<br />
bezeichnet werden: es genügt also die Deklaration<br />
«übrige Leistungen zu 0/2,4/7,6% MWSt».<br />
Allerd<strong>in</strong>gs müssen die e<strong>in</strong>zelnen im Package <strong>in</strong>tegrierten<br />
Leistungen (z.B. im Kultur-Package von<br />
Fr. 1395.–: Beherbergung zu 3,6%: Fr. 750.–, davon<br />
Fr. 26.05 MWSt; Verpflegung zu 7,6%:<br />
Fr. 250.–, davon Fr. 17.65 MWSt; geführte Wan<strong>der</strong>ungen<br />
zu 7,6%: Fr. 300.–, davon Fr. 21.20 MWSt;<br />
Konzerte<strong>in</strong>tritt zu 0%: Fr. 80.–, davon Fr. 0.– MWSt;<br />
Kurtaxe zu 0%: Fr. 15.–, davon Fr. 0.– MWSt) wie im<br />
Beispiel 5 (Seite 11) aufgeteilt werden.<br />
Die Kurtaxe und die über das Package h<strong>in</strong>ausgehenden<br />
Leistungen s<strong>in</strong>d jedoch immer im oberen<br />
Rechnungsteil separat aufzuführen.<br />
Die E<strong>in</strong>zelkalkulation pro Package ist detailliert<br />
zu belegen. Fehlen bei Steuerkontrollen solche<br />
vollständigen und systematisch klassierten Unterlagen,<br />
so unterliegt das gesamte Entgelt dem<br />
Normalsatz von 7,6% MWSt (siehe Beispiele 5<br />
und 6, Seite 11).<br />
Werden <strong>der</strong> Steuer nicht unterliegende Leistungen<br />
– wie z.B. Bahnfahrten im Ausland bis zur<br />
<strong>Schweizer</strong> Grenze o<strong>der</strong> etwa Flüge, bei denen<br />
nur <strong>der</strong> Abflugs- o<strong>der</strong> Ankunftsort im Inland liegt<br />
– <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Package <strong>in</strong>tegriert, so kann im unteren<br />
Rechnungsteil (also nach dem Rechnungstotal)<br />
e<strong>in</strong>e Aufteilung <strong>der</strong> Package-Teile Zimmer/Frühstück<br />
(Fr. 800.–), SBB-Bahnfahrt (Fr. 100.–) und<br />
ausländische Bahnfahrt (Fr. 200.–) wie <strong>in</strong> Beispiel<br />
7 (Seite 12) vorgenommen werden.<br />
MWSt-Journal<br />
Die Auflistung <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Rechnungen muss<br />
nach steuerlichen Gesichtspunkten (Prüfbarkeit)<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em MWSt-Journal nachvollziehbar se<strong>in</strong>.<br />
5<br />
Dafür müssen Pauschalen im oberen Rechnungsteil<br />
nicht lückenlos aufgesplittet werden. Dies<br />
macht die Rechnung für den Gast überschaulicher<br />
und kann market<strong>in</strong>gmässige Verkaufsvorteile für<br />
den Hotelier ergeben.<br />
Auf je<strong>der</strong> Seite des Journals o<strong>der</strong> nach 100 Buchungen<br />
ist jede Kolonne mit e<strong>in</strong>em Subtotal abzuschliessen.<br />
Zudem ist am Ende <strong>der</strong> Journals e<strong>in</strong>e<br />
Rekapitulation mit den E<strong>in</strong>zeltotalen aller MWSt-<br />
Codes auszudrucken.<br />
Für die MWSt-Abrechnung müssen somit lediglich<br />
die Umsätze nach Steuersätzen und die Umsatzsteuer<br />
pro Steuersatz aus <strong>der</strong> Rekapitulation für<br />
die Abrechnungsperiode zusammengerechnet<br />
werden. Die Rekapitulation des Monatsjournals<br />
muss Ende Monat ausgedruckt werden. Die vollständigen<br />
Daten des MWSt-Journals können auf<br />
elektronischen Datenträgern gespeichert werden<br />
(z.B. mit ASCII-Code). Achtung: Die Lesbarkeit<br />
muss auch bei e<strong>in</strong>em Wechsel des EDV-Systems <strong>in</strong>nerhalb<br />
<strong>der</strong> Aufbewahrungsfrist (m<strong>in</strong>destens 10<br />
Jahre) sichergestellt werden.<br />
Es ist daher, wo nötig, nebst <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzbuchhaltung<br />
mit entsprechendem Journal zusätzlich e<strong>in</strong><br />
MWSt-Journal zu führen:<br />
Gerade das Verbuchen e<strong>in</strong>es Halbpensions- bzw.<br />
Vollpensionsarrangements führt bei Anwendung<br />
<strong>der</strong> pauschalen Lösung meist zu zwei verschiedenen<br />
Buchungen. Auf <strong>der</strong> Hotelrechnung<br />
gegenüber dem Gast und im MWSt-Journal werden<br />
75% des Halbpensionsarrangements von<br />
Fr. 400.– auf Zimmer/Frühstück (Fr. 300.– zu 3,6%<br />
MWSt) und 25% des Arrangements auf Halbpension<br />
(Fr. 100.– zu 7,6% MWSt) gebucht. Intern, <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzbuchhaltung, kann die Küchengutschrift<br />
weiterh<strong>in</strong> z.B. Fr. 50.– pro Person betragen,<br />
um e<strong>in</strong>e Küchenrendite berechnen zu können.<br />
An<strong>der</strong>nfalls würde für die gleiche Mahlzeit e<strong>in</strong>em<br />
Gast z.B. Fr. 100.– auf Halbpension gebucht und<br />
e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>en Gast mit e<strong>in</strong>er tieferen Zimmerkategorie<br />
nur Fr. 50.–.