Mehrwertsteuer in der Schweizer Hotellerie - Sempachersee ...
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10. Tipps und Ratschläge mit <strong>der</strong> MWSt<br />
Vorbeugen ist besser als Heilen<br />
Zur Vermeidung von Fehlern, die dann spätestens<br />
bei <strong>der</strong> MWSt-Revision aufgedeckt werden, empfehlen<br />
wir folgende jährliche Kontrollen <strong>in</strong> Eigenverantwortung:<br />
1. Überprüfen, ob die Umsätze <strong>in</strong> <strong>der</strong> MWSt-Abrechnung<br />
mit den Zahlen aus <strong>der</strong> Buchhaltung<br />
übere<strong>in</strong>stimmen (unter Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> nicht steuerbaren Umsätze).<br />
2. Überprüfen, ob <strong>der</strong> Vorsteuerabzug <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
MWSt-Abrechnung mit den Zahlen aus <strong>der</strong><br />
Buchhaltung übere<strong>in</strong>stimmt (unter Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> Kompensationsbeträge).<br />
3. Formelle und materielle Überprüfung <strong>der</strong> Lieferantenrechnungen,<br />
um sicherzustellen, dass<br />
<strong>der</strong> Vorsteuerabzug geltend gemacht werden<br />
kann.<br />
4. Kontrolle <strong>der</strong> Deklaration von Eigenverbrauch<br />
und Leistungen an die Mitarbeiter<br />
(Ansätze, Altersabstufungen etc).<br />
5. Kontrolle <strong>der</strong> Vollständigkeit aller Bestätigungen<br />
für mehrwertsteuerbefreite Umsätze.<br />
6. Kontrolle <strong>der</strong> richtigen Anwendung aller<br />
MWSt-Sätze (auf Registrierkassen, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Debitoren-<br />
und Kreditorenbuchhaltung etc.).<br />
7. Korrektur des Vorsteuerabzuges aufgrund<br />
von E<strong>in</strong>nahmen, die von <strong>der</strong> <strong>Mehrwertsteuer</strong><br />
befreit s<strong>in</strong>d.<br />
40<br />
8. Jährliche Überprüfung <strong>der</strong> formellen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
bei Rechnungen an Kunden <strong>in</strong><br />
<strong>Schweizer</strong> Franken und <strong>in</strong> Fremdwährungen.<br />
9. Periodische Überprüfung des Vorteils <strong>der</strong> entsprechenden<br />
Fakturierungsmethode (Packages<br />
und Sem<strong>in</strong>arangebote pauschal o<strong>der</strong> effektiv)<br />
sowie <strong>der</strong> Abrechnungsmethode (Saldosteuersatzmethode,<br />
Achtung: e<strong>in</strong> Wechsel<br />
ist erst nach 5 Jahren möglich).<br />
Tipps für die <strong>Mehrwertsteuer</strong>kontrolle<br />
1. Bei <strong>der</strong> Ankündigung e<strong>in</strong>er Kontrolle (meistens<br />
telefonisch) fixieren Sie das Datum so,<br />
dass Sie genügend Zeit für alle Vorbereitungsarbeiten<br />
haben. Erkundigen Sie sich auch bereits<br />
im Voraus, welche Dokumente Sie zur<br />
Verfügung stellen müssen und wie lange die<br />
Kontrolle dauert.<br />
2. Nehmen Sie vor <strong>der</strong> Kontrolle mit Ihrem<br />
MWSt-Berater (Treuhän<strong>der</strong> etc.) Kontakt auf,<br />
um die möglichen Risiken bei <strong>der</strong> Kontrolle<br />
und Lösungsansätze zur Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung o<strong>der</strong><br />
Verr<strong>in</strong>gerung dieser Risken zu diskutieren.<br />
3. Bestimmen Sie e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>zige Kontaktperson im<br />
Betrieb, welche dem Kontrolleur als Ansprechpartner<br />
zur Verfügung steht und ihm<br />
die gefor<strong>der</strong>ten Unterlagen aushändigt.<br />
4. Stellen Sie dem Kontrolleur e<strong>in</strong>en eigenen,<br />
geschlossenen Raum zur alle<strong>in</strong>igen Benutzung<br />
zur Verfügung.<br />
5. Geben Sie dem Kontrolleur genau diejenigen<br />
Dokumente, die er im Voraus o<strong>der</strong> während