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Mehrwertsteuer in der Schweizer Hotellerie - Sempachersee ...

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10. Tipps und Ratschläge mit <strong>der</strong> MWSt<br />

Vorbeugen ist besser als Heilen<br />

Zur Vermeidung von Fehlern, die dann spätestens<br />

bei <strong>der</strong> MWSt-Revision aufgedeckt werden, empfehlen<br />

wir folgende jährliche Kontrollen <strong>in</strong> Eigenverantwortung:<br />

1. Überprüfen, ob die Umsätze <strong>in</strong> <strong>der</strong> MWSt-Abrechnung<br />

mit den Zahlen aus <strong>der</strong> Buchhaltung<br />

übere<strong>in</strong>stimmen (unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> nicht steuerbaren Umsätze).<br />

2. Überprüfen, ob <strong>der</strong> Vorsteuerabzug <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

MWSt-Abrechnung mit den Zahlen aus <strong>der</strong><br />

Buchhaltung übere<strong>in</strong>stimmt (unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Kompensationsbeträge).<br />

3. Formelle und materielle Überprüfung <strong>der</strong> Lieferantenrechnungen,<br />

um sicherzustellen, dass<br />

<strong>der</strong> Vorsteuerabzug geltend gemacht werden<br />

kann.<br />

4. Kontrolle <strong>der</strong> Deklaration von Eigenverbrauch<br />

und Leistungen an die Mitarbeiter<br />

(Ansätze, Altersabstufungen etc).<br />

5. Kontrolle <strong>der</strong> Vollständigkeit aller Bestätigungen<br />

für mehrwertsteuerbefreite Umsätze.<br />

6. Kontrolle <strong>der</strong> richtigen Anwendung aller<br />

MWSt-Sätze (auf Registrierkassen, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Debitoren-<br />

und Kreditorenbuchhaltung etc.).<br />

7. Korrektur des Vorsteuerabzuges aufgrund<br />

von E<strong>in</strong>nahmen, die von <strong>der</strong> <strong>Mehrwertsteuer</strong><br />

befreit s<strong>in</strong>d.<br />

40<br />

8. Jährliche Überprüfung <strong>der</strong> formellen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

bei Rechnungen an Kunden <strong>in</strong><br />

<strong>Schweizer</strong> Franken und <strong>in</strong> Fremdwährungen.<br />

9. Periodische Überprüfung des Vorteils <strong>der</strong> entsprechenden<br />

Fakturierungsmethode (Packages<br />

und Sem<strong>in</strong>arangebote pauschal o<strong>der</strong> effektiv)<br />

sowie <strong>der</strong> Abrechnungsmethode (Saldosteuersatzmethode,<br />

Achtung: e<strong>in</strong> Wechsel<br />

ist erst nach 5 Jahren möglich).<br />

Tipps für die <strong>Mehrwertsteuer</strong>kontrolle<br />

1. Bei <strong>der</strong> Ankündigung e<strong>in</strong>er Kontrolle (meistens<br />

telefonisch) fixieren Sie das Datum so,<br />

dass Sie genügend Zeit für alle Vorbereitungsarbeiten<br />

haben. Erkundigen Sie sich auch bereits<br />

im Voraus, welche Dokumente Sie zur<br />

Verfügung stellen müssen und wie lange die<br />

Kontrolle dauert.<br />

2. Nehmen Sie vor <strong>der</strong> Kontrolle mit Ihrem<br />

MWSt-Berater (Treuhän<strong>der</strong> etc.) Kontakt auf,<br />

um die möglichen Risiken bei <strong>der</strong> Kontrolle<br />

und Lösungsansätze zur Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung o<strong>der</strong><br />

Verr<strong>in</strong>gerung dieser Risken zu diskutieren.<br />

3. Bestimmen Sie e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>zige Kontaktperson im<br />

Betrieb, welche dem Kontrolleur als Ansprechpartner<br />

zur Verfügung steht und ihm<br />

die gefor<strong>der</strong>ten Unterlagen aushändigt.<br />

4. Stellen Sie dem Kontrolleur e<strong>in</strong>en eigenen,<br />

geschlossenen Raum zur alle<strong>in</strong>igen Benutzung<br />

zur Verfügung.<br />

5. Geben Sie dem Kontrolleur genau diejenigen<br />

Dokumente, die er im Voraus o<strong>der</strong> während

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