Mehrwertsteuer in der Schweizer Hotellerie - Sempachersee ...
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9. Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> MWSt<br />
Die Steuerverwaltung hat bei <strong>der</strong> <strong>Mehrwertsteuer</strong><br />
verschiedene Praxisän<strong>der</strong>ungen im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er<br />
Vere<strong>in</strong>fachung vorgenommen. Für die <strong>Hotellerie</strong><br />
s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e folgende Punkte relevant.<br />
Formvorschriften bei Kassenzetteln (Coupons)<br />
von Registrierkassen<br />
Damit e<strong>in</strong>e Rechnung zum Vorsteuerabzug berechtigt,<br />
muss sie verschiedene Formvorschriften<br />
erfüllen, unter an<strong>der</strong>em müssen Name und<br />
Adresse des Leistungsempfängers vermerkt se<strong>in</strong>.<br />
Lediglich bei Coupons von Registrierkassen und<br />
EDV-Anlagen konnte bis anh<strong>in</strong> pro Coupon bis zu<br />
e<strong>in</strong>em Betrag von Fr. 200.– aus Gründen <strong>der</strong> E<strong>in</strong>fachheit<br />
auf die Angabe des Namens und <strong>der</strong><br />
Adresse des Empfängers verzichtet werden. Neu<br />
beträgt diese Grenze seit Januar 2005 Fr. 400.–.<br />
Nicht anwendbar ist diese Vere<strong>in</strong>fachung jedoch<br />
für (hand- und masch<strong>in</strong>engeschriebene) Rechnungen.<br />
Bei Geschäftsessen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Restaurant<br />
muss also erst bei e<strong>in</strong>em Betrag ab Fr. 400.– darauf<br />
geachtet werden, dass auf dem Kassenzettel<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Registrierkassenabrechnung noch Name<br />
und Adresse vermerkt werden und dass e<strong>in</strong>e Kopie<br />
dieses Kassenzettels zu allfälligen Kontrollzwecken<br />
aufbewahrt wird.<br />
Im Geschäftsverkehr zulässigerweise<br />
verwendete Adresse<br />
Damit e<strong>in</strong>e Rechnung zum Vorsteuerabzug berechtigt,<br />
muss sie auf die Adresse lauten, die <strong>der</strong><br />
Leistungsempfänger im Geschäftsverkehr (z. Bsp.<br />
<strong>der</strong> Hotelier) zulässigerweise anwendet. Als zulässig<br />
galt bis anh<strong>in</strong> die Adresse (Ort) gemäss E<strong>in</strong>trag<br />
im Handelsregister bzw. im Register <strong>der</strong><br />
<strong>Mehrwertsteuer</strong>pflichtigen. Von e<strong>in</strong>er solchen<br />
E<strong>in</strong>schränkung wird nun generell abgesehen. Neu<br />
36<br />
werden sämtliche im Geschäftsverkehr verwendeten<br />
Adressen anerkannt, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auch solche<br />
von Filialen, Zweigstellen usw. sowie <strong>in</strong>ländische<br />
Postfachadressen von Leistungsempfängern<br />
mit Sitz <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schweiz, dies unabhängig davon,<br />
ob sie im Handelsregister o<strong>der</strong> im Register <strong>der</strong><br />
<strong>Mehrwertsteuer</strong>pflichtigen e<strong>in</strong>getragen s<strong>in</strong>d<br />
o<strong>der</strong> nicht. Nicht massgebend für die Belange des<br />
Vorsteuerabzuges s<strong>in</strong>d ferner Angaben wie<br />
Strasse, Hausnummer, Postleitzahl o<strong>der</strong> Postfachnummer.<br />
Behandlung von Formfehlern bei <strong>der</strong><br />
Rechnungsstellung<br />
E<strong>in</strong> Formfehler bei Namen und Adresse auf e<strong>in</strong>er<br />
Rechnung wird sich <strong>in</strong>skünftig nicht mehr nachteilig<br />
auf den Vorsteuerabzug auswirken. Sofern<br />
die steuerpflichtige Person anhand <strong>der</strong> vorhandenen<br />
Angaben <strong>in</strong> <strong>der</strong> Rechnung trotzdem als Leistungserbr<strong>in</strong>ger<br />
o<strong>der</strong> Leistungsempfänger identifiziert<br />
werden kann und dem Bund ke<strong>in</strong><br />
Steuerausfall entsteht, d.h. <strong>der</strong> Vorsteuerabzug<br />
materiell gerechtfertigt ist, kann die Vorsteuer<br />
also auch bei e<strong>in</strong>em Formmangel <strong>in</strong> Abzug gebracht<br />
werden. Folgende Voraussetzungen müssen<br />
dabei erfüllt se<strong>in</strong>: 1. Verbuchung beim Leistungsempfänger,<br />
2. Verwendung für steuerbaren<br />
Zweck durch den Leistungsempfänger, 3. Ke<strong>in</strong><br />
Steuerausfall für den Bund.<br />
Allerd<strong>in</strong>gs bleibt weiterh<strong>in</strong> unabd<strong>in</strong>gbar, dass <strong>der</strong><br />
Leistungserbr<strong>in</strong>ger auf <strong>der</strong> Rechnung für se<strong>in</strong>e<br />
Lieferungen o<strong>der</strong> Dienstleistungen das Datum<br />
<strong>der</strong> Leistungserbr<strong>in</strong>gung die Nummer angibt, unter<br />
<strong>der</strong> er im Register <strong>der</strong> steuerpflichtigen Personen<br />
e<strong>in</strong>getragen ist.<br />
Die Angabe e<strong>in</strong>es zu hohen Steuersatzes o<strong>der</strong> die<br />
Erhebung <strong>der</strong> MWSt auf nicht steuerbaren Um-