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Mehrwertsteuer in der Schweizer Hotellerie - Sempachersee ...

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8. MWSt und Reisebürokommissionen<br />

Im mehrwertsteuerlichen S<strong>in</strong>n fallen unter den<br />

Begriff «Reisebüro» kommerzielle Veranstalter,<br />

die e<strong>in</strong>e bezogene touristische Leistung den Reisenden<br />

(auch <strong>in</strong> Teilen) weiterverrechnen. Dies ist<br />

namentlich bei Unternehmungen <strong>der</strong> Fall, welche<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Reisebranche tätig s<strong>in</strong>d, sowie bei an<strong>der</strong>en<br />

natürlichen o<strong>der</strong> juristischen Personen, welche<br />

Leistungen <strong>der</strong> Tourismusbranche anbieten, und<br />

zwar auch dann, wenn dies nicht die eigentliche<br />

Haupttätigkeit ist. Die eidgenössische Steuerverwaltung<br />

stellt <strong>in</strong> diesem Bereich unter an<strong>der</strong>em<br />

auf die Nachhaltigkeit <strong>der</strong> Tätigkeit o<strong>der</strong> auf das<br />

Auftreten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Öffentlichkeit ab.<br />

1. Provisionen an <strong>Schweizer</strong> Reisebüros<br />

Grundsätzlich berechnen sich die Provisionen an<br />

<strong>Schweizer</strong> Reisebüros vom Bruttobetrag d.h. vom<br />

Umsatz <strong>in</strong>klusive <strong>Mehrwertsteuer</strong>. Der Grund liegt<br />

dar<strong>in</strong>, dass die <strong>Schweizer</strong> Reisebüros für ihren Umsatz<br />

aus getätigten Vermittlungen von <strong>Schweizer</strong><br />

Ferien zu 7,6% mehrwertsteuerpflichtig s<strong>in</strong>d. Bei<br />

den nachfolgenden Beispielen gehen wir von e<strong>in</strong>em<br />

Arrangementpreis von Fr. 120.– (Bruttopreis<br />

für Übernachtung und Frühstück) <strong>in</strong>kl. 3,6%<br />

MWSt aus. Das Reisebüro verlangt e<strong>in</strong>e Provision<br />

von 10% o<strong>der</strong> Fr. 12.– auf dem Arrangementpreis.<br />

Da das <strong>Schweizer</strong> Reisebüro ebenfalls <strong>der</strong> <strong>Mehrwertsteuer</strong><br />

unterliegt, ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> Reisebürokommission<br />

von Fr. 12.– auch e<strong>in</strong>e Vorsteuer von Fr. 0.85<br />

(Fr. 12.–/107,6 x 7,6) enthalten, die das Hotel <strong>in</strong><br />

se<strong>in</strong>er MWSt-Abrechnung zurückfor<strong>der</strong>n kann.<br />

Bei <strong>der</strong> Verrechnung gibt es zwei Möglichkeiten:<br />

A) Der Gast bezahlt im Hotel den vollen Betrag<br />

(<strong>in</strong>kl. Provision). Das Hotel bezahlt die<br />

Provision auf dem beim Gast e<strong>in</strong>gefor<strong>der</strong>ten<br />

Betrag im Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong>:<br />

34<br />

Bsp.<br />

Preis für Zimmer <strong>in</strong>kl. Frühstück netto Fr. 115.85<br />

3,6% MWSt Fr. 4.15<br />

Total Preis Arrangement<br />

<strong>in</strong>kl. 3,6% MWSt Fr. 120.00<br />

Reisebüroprovision (10% auf Fr. 120.–) Fr. 12.00<br />

<strong>in</strong>kl. 7,6% MWSt. (Steueranteil Fr. 0.85)<br />

Das Hotel muss demzufolge <strong>der</strong> Steuerverwaltung<br />

folgenden Steuerbetrag abrechnen:<br />

Umsatzsteuer aus Übernachtung Fr. 4.15<br />

./. Vorsteuer auf Kommission Fr. 0.85<br />

Nettosteuerbetrag Fr. 3.30<br />

Nettoerlös <strong>der</strong> Logiernacht Bruttopreis Fr. 120.00<br />

Nettosteuerbetrag Fr. 3.30<br />

Reisebürokommission Fr. 12.00<br />

Nettoerlös Hotel pro Logiernacht Fr. 104.70<br />

B) Der Gast bezahlt die Rechnung im Reisebüro<br />

und das Reisebüro überweist dem Hotel den<br />

Nettobetrag nach Abzug <strong>der</strong> Provision.<br />

Das Hotel erhält vom <strong>Schweizer</strong> Reisebüro den<br />

Nettobetrag (nach Abzug <strong>der</strong> Provision also<br />

Fr. 120.– x 0,9 = Fr. 108.–). Dieser Umsatz ist zu<br />

3,6% zu versteuern (Fr. 108.–/103.6 x 3,6), was<br />

e<strong>in</strong>em Betrag von Fr. 3.75 entspricht.<br />

Bruttopreis<br />

(Übernachtung <strong>in</strong>kl. Frühstück) Fr. 120.00<br />

Reisebürokommission Fr. 12.00<br />

Total Überweisung an Hotel Fr. 108.00

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