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Mehrwertsteuer in der Schweizer Hotellerie - Sempachersee ...

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A Pauschale Erfassung<br />

Der Hotelier bestimmt, dass die Abgaben im Pauschalpreis<br />

von Fr. 120.– enthalten s<strong>in</strong>d. Demzufolge<br />

muss er nur die Kurtaxe separat ausweisen,<br />

sofern er von <strong>der</strong> Steuerbefreiung profitieren<br />

will.<br />

Rechnung:<br />

Übernachtung zu 3,6% Fr. 117.–<br />

Kurtaxe zu 0,0% Fr. 3.–<br />

Total Fr. 120.–<br />

B Separate Erfassung<br />

Der Hotelier bestimmt, dass <strong>der</strong> Gast diese Abgaben<br />

zusätzlich zum Übernachtungspreis bezahlen<br />

muss und möchte dies <strong>in</strong> <strong>der</strong> Rechnung auch so<br />

ausweisen:<br />

Rechnung:<br />

Übernachtung zu 3,6% Fr. 120.–<br />

Kurtaxe zu 0,0% Fr. 3.–<br />

Tourismusför<strong>der</strong>ungsabgabe zu 3,6% Fr. 2.–<br />

Gästekarte zu 7,6% Fr. 6.–<br />

Total Fr. 131.–<br />

33<br />

Preisangaben <strong>in</strong> Prospekten und Offerten<br />

(s. Kapitel 5)<br />

Bei <strong>der</strong> Preisangabe <strong>in</strong> Prospekten und Offerten<br />

gilt es die Vorgaben <strong>der</strong> Preisbekanntgabe-Verordnung<br />

Rechnung zu tragen (siehe www.seco.<br />

adm<strong>in</strong>.ch). Diese schreibt vor, dass alle Preise immer<br />

<strong>in</strong>klusive MWSt und sämtlichen Abgaben publiziert<br />

o<strong>der</strong> zum<strong>in</strong>dest so transparent dargestellt<br />

werden müssen, dass <strong>der</strong> Gast sofort sieht, wie<br />

sich <strong>der</strong> Endpreis zusammensetzt und mit welchem<br />

Totalpreis er zu rechnen hat.<br />

Für Beispiel A bedeutet dies:<br />

Preis <strong>in</strong>kl. Kurtaxe, Gästekarte und 3,6% MWSt<br />

Fr. 120.–.<br />

Für Beispiel B könnte dies bedeuten:<br />

Übernachtung <strong>in</strong>kl. 3,6% MWSt Fr. 120.–, zuzüglich<br />

Kurtaxe Fr. 3.–, Tourismusför<strong>der</strong>ungsabgabe<br />

Fr. 2.– und Gästekarte Fr. 6.– (alle Preise <strong>in</strong>kl.<br />

MWSt)

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