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Mehrwertsteuer in der Schweizer Hotellerie - Sempachersee ...

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7. Taxen und Gästekarten<br />

Immer wie<strong>der</strong> taucht die Frage auf, zu welchem<br />

MWSt-Satz Kurtaxen, kantonale und kommunale<br />

Beherbergungstaxen sowie Tourismusför<strong>der</strong>ungsabgaben<br />

zu versteuern s<strong>in</strong>d und wie es sich<br />

mit Gästekarten mit Vergünstigungen o<strong>der</strong> Gratise<strong>in</strong>tritten<br />

verhält. Die Abklärungen mit <strong>der</strong><br />

Steuerverwaltung haben folgenden Tatbestand<br />

ergeben:<br />

Taxen<br />

Nach Art. 33 Abs. 6 Bst. a des <strong>Mehrwertsteuer</strong>gesetzes<br />

gehören öffentlich-rechtliche Abgaben<br />

grundsätzlich zum mehrwertsteuerpflichtigen<br />

Entgelt. Die e<strong>in</strong>zige Ausnahme bilden die öffentlich-rechtlichen<br />

Abgaben, die <strong>der</strong> Hotelier vom<br />

Gast als Erstattung <strong>der</strong> <strong>in</strong> dessen Namen und für<br />

dessen Rechnung getätigten Auslagen erhält, sofern<br />

diese geson<strong>der</strong>t <strong>in</strong> Rechnung gestellt werden.<br />

Dies bedeutet, dass nur die Kurtaxe im eigentlichen<br />

S<strong>in</strong>ne, welche auf e<strong>in</strong>er kantonalen<br />

o<strong>der</strong> kommunalen Verordnung betreffend <strong>der</strong><br />

Kurtaxe basiert und die vom Gast und nicht vom<br />

Hotelier geschuldet ist, von <strong>der</strong> MWSt ausgenommen<br />

ist.<br />

Alle an<strong>der</strong>en Abgaben, die zwar auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong><br />

Logiernächte berechnet, aber vom Hotelier geschuldet<br />

s<strong>in</strong>d, müssen zum Son<strong>der</strong>satz von aktuell<br />

3,6% auf <strong>der</strong> Gästerechnung ausgewiesen und<br />

abgerechnet werden, sofern <strong>der</strong> Hotelier diese<br />

Taxe auf <strong>der</strong> Rechnung separat ausweist und<br />

diese nicht im Zimmerpreis <strong>in</strong>begriffen ist. Dies<br />

unabhängig davon, ob die Instanz, welche diese<br />

Taxe e<strong>in</strong>zieht mehrwertsteuerpflichtig ist o<strong>der</strong><br />

nicht.<br />

Sofern die e<strong>in</strong>ziehende Behörde mehrwertsteuerpflichtig<br />

ist und die formellen Voraussetzungen<br />

<strong>in</strong> Bezug auf die Rechungsstellung (z 759–764) er-<br />

32<br />

füllt s<strong>in</strong>d, kann <strong>der</strong> Hotelier den auf <strong>der</strong> Abrechnung<br />

ausgewiesenen <strong>Mehrwertsteuer</strong>betrag als<br />

Vorsteuerabzug geltend machen.<br />

Gästekarten<br />

Grundsätzlich s<strong>in</strong>d alle Leistungen nach ihrer Natur<br />

zu versteuern. In Rechnungen ist deshalb für<br />

selbstständige Lieferungen und Dienstleistungen,<br />

die unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen,<br />

anzugeben, wie sich das Entgelt auf die unterschiedlich<br />

besteuerten Umsätze verteilt. Werden<br />

jedoch die Leistungen, die eigentlich zu unterschiedlichen<br />

Sätzen steuerbar s<strong>in</strong>d, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Pauschale<br />

fakturiert, so ist das gesamte Entgelt zum<br />

Normalsatz zu versteuern.<br />

Dies gilt auch für die so genannten Gästekarten,<br />

mit denen <strong>der</strong> Gast Leistungen, die zu verschiedenen<br />

Steuersätzen steuerbar s<strong>in</strong>d (E<strong>in</strong>tritte <strong>in</strong><br />

Bä<strong>der</strong>, Museen, Fahrten mit Eisenbahn, Luftseilbahn,<br />

Bus etc), beziehen kann. Sofern <strong>der</strong> Hotelier<br />

dem Gast die Gästekarte <strong>in</strong> Rechnung stellt,<br />

ist dieser Betrag folglich zum Normalsatz von aktuell<br />

7,6% zu versteuern.<br />

Beispiel:<br />

Der Hotelier verkauft e<strong>in</strong>e Übernachtung für<br />

Fr. 120.–. Er selber muss aufgrund <strong>der</strong> kommunalen<br />

Bestimmungen folgende Abgaben pro übernachtenden<br />

Gast entrichten:<br />

Kurtaxe Fr. 3.–<br />

Tourismusför<strong>der</strong>ungsabgabe Fr. 2.–<br />

Gästekarte (für E<strong>in</strong>tritte Transporte etc.) Fr. 6.–<br />

Für die Preisgestaltung und die Rechnungsstellung<br />

hat <strong>der</strong> Hotelier zwei Möglichkeiten:

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