Mehrwertsteuer in der Schweizer Hotellerie - Sempachersee ...
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7. Taxen und Gästekarten<br />
Immer wie<strong>der</strong> taucht die Frage auf, zu welchem<br />
MWSt-Satz Kurtaxen, kantonale und kommunale<br />
Beherbergungstaxen sowie Tourismusför<strong>der</strong>ungsabgaben<br />
zu versteuern s<strong>in</strong>d und wie es sich<br />
mit Gästekarten mit Vergünstigungen o<strong>der</strong> Gratise<strong>in</strong>tritten<br />
verhält. Die Abklärungen mit <strong>der</strong><br />
Steuerverwaltung haben folgenden Tatbestand<br />
ergeben:<br />
Taxen<br />
Nach Art. 33 Abs. 6 Bst. a des <strong>Mehrwertsteuer</strong>gesetzes<br />
gehören öffentlich-rechtliche Abgaben<br />
grundsätzlich zum mehrwertsteuerpflichtigen<br />
Entgelt. Die e<strong>in</strong>zige Ausnahme bilden die öffentlich-rechtlichen<br />
Abgaben, die <strong>der</strong> Hotelier vom<br />
Gast als Erstattung <strong>der</strong> <strong>in</strong> dessen Namen und für<br />
dessen Rechnung getätigten Auslagen erhält, sofern<br />
diese geson<strong>der</strong>t <strong>in</strong> Rechnung gestellt werden.<br />
Dies bedeutet, dass nur die Kurtaxe im eigentlichen<br />
S<strong>in</strong>ne, welche auf e<strong>in</strong>er kantonalen<br />
o<strong>der</strong> kommunalen Verordnung betreffend <strong>der</strong><br />
Kurtaxe basiert und die vom Gast und nicht vom<br />
Hotelier geschuldet ist, von <strong>der</strong> MWSt ausgenommen<br />
ist.<br />
Alle an<strong>der</strong>en Abgaben, die zwar auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong><br />
Logiernächte berechnet, aber vom Hotelier geschuldet<br />
s<strong>in</strong>d, müssen zum Son<strong>der</strong>satz von aktuell<br />
3,6% auf <strong>der</strong> Gästerechnung ausgewiesen und<br />
abgerechnet werden, sofern <strong>der</strong> Hotelier diese<br />
Taxe auf <strong>der</strong> Rechnung separat ausweist und<br />
diese nicht im Zimmerpreis <strong>in</strong>begriffen ist. Dies<br />
unabhängig davon, ob die Instanz, welche diese<br />
Taxe e<strong>in</strong>zieht mehrwertsteuerpflichtig ist o<strong>der</strong><br />
nicht.<br />
Sofern die e<strong>in</strong>ziehende Behörde mehrwertsteuerpflichtig<br />
ist und die formellen Voraussetzungen<br />
<strong>in</strong> Bezug auf die Rechungsstellung (z 759–764) er-<br />
32<br />
füllt s<strong>in</strong>d, kann <strong>der</strong> Hotelier den auf <strong>der</strong> Abrechnung<br />
ausgewiesenen <strong>Mehrwertsteuer</strong>betrag als<br />
Vorsteuerabzug geltend machen.<br />
Gästekarten<br />
Grundsätzlich s<strong>in</strong>d alle Leistungen nach ihrer Natur<br />
zu versteuern. In Rechnungen ist deshalb für<br />
selbstständige Lieferungen und Dienstleistungen,<br />
die unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen,<br />
anzugeben, wie sich das Entgelt auf die unterschiedlich<br />
besteuerten Umsätze verteilt. Werden<br />
jedoch die Leistungen, die eigentlich zu unterschiedlichen<br />
Sätzen steuerbar s<strong>in</strong>d, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Pauschale<br />
fakturiert, so ist das gesamte Entgelt zum<br />
Normalsatz zu versteuern.<br />
Dies gilt auch für die so genannten Gästekarten,<br />
mit denen <strong>der</strong> Gast Leistungen, die zu verschiedenen<br />
Steuersätzen steuerbar s<strong>in</strong>d (E<strong>in</strong>tritte <strong>in</strong><br />
Bä<strong>der</strong>, Museen, Fahrten mit Eisenbahn, Luftseilbahn,<br />
Bus etc), beziehen kann. Sofern <strong>der</strong> Hotelier<br />
dem Gast die Gästekarte <strong>in</strong> Rechnung stellt,<br />
ist dieser Betrag folglich zum Normalsatz von aktuell<br />
7,6% zu versteuern.<br />
Beispiel:<br />
Der Hotelier verkauft e<strong>in</strong>e Übernachtung für<br />
Fr. 120.–. Er selber muss aufgrund <strong>der</strong> kommunalen<br />
Bestimmungen folgende Abgaben pro übernachtenden<br />
Gast entrichten:<br />
Kurtaxe Fr. 3.–<br />
Tourismusför<strong>der</strong>ungsabgabe Fr. 2.–<br />
Gästekarte (für E<strong>in</strong>tritte Transporte etc.) Fr. 6.–<br />
Für die Preisgestaltung und die Rechnungsstellung<br />
hat <strong>der</strong> Hotelier zwei Möglichkeiten: