Mehrwertsteuer in der Schweizer Hotellerie - Sempachersee ...
Mehrwertsteuer in der Schweizer Hotellerie - Sempachersee ...
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Ke<strong>in</strong>e <strong>Mehrwertsteuer</strong>:<br />
• Die Kurtaxe (z. T. auch Sporttaxe, Tourismusför<strong>der</strong>ungsabgabe,<br />
Geschäftstaxe, Wirtschaftsför<strong>der</strong>ungstaxe)<br />
ist e<strong>in</strong>e öffentlichrechtliche<br />
Abgabe, die vom Gast und nicht<br />
vom Hotelier geschuldet ist. Sie ist nur dann<br />
nicht <strong>der</strong> <strong>Mehrwertsteuer</strong> unterworfen, wenn<br />
sie <strong>in</strong> <strong>der</strong> Rechnung im oberen und unteren<br />
Teil separat ausgewiesen wird.<br />
! An<strong>der</strong>e Abgaben, die vom Hotelier geschuldet<br />
s<strong>in</strong>d, jedoch pauschal o<strong>der</strong> auf <strong>der</strong> Basis<br />
<strong>der</strong> Logiernächte berechnet werden, wie z.B.<br />
die Beherbergungstaxe, Fremdenverkehrs-<br />
•<br />
taxe, Patenttaxe und Market<strong>in</strong>gabgaben) s<strong>in</strong>d<br />
jedoch zum Satz von 3,6% zu versteuern und<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel im Zimmerpreis <strong>in</strong>begriffen. Falls<br />
sie separat ausgewiesen und verrechnet werden,<br />
müssen sie auf <strong>der</strong> Rechnung getrennt<br />
von <strong>der</strong> Kurtaxe aufgeführt se<strong>in</strong>.<br />
! Mobility-Tickets & Gästekarten, die separat<br />
verrechnet werden, s<strong>in</strong>d zu 7,6% zu versteuern.<br />
Das Changegeschäft ist von <strong>der</strong> MWSt ausgenommen.<br />
• Annullierungsgebühren (No-Show für e<strong>in</strong>e bestellte<br />
Dienstleistung, die nicht beansprucht<br />
wurde) s<strong>in</strong>d nicht mehrwertsteuerpflichtig, sofern<br />
sie als solche ausgewiesen werden. Die<br />
Annullierungsgebühr muss dem Gast separat<br />
<strong>in</strong> Rechnung gestellt werden. Wenn <strong>der</strong> Gast<br />
e<strong>in</strong>e Vorauszahlung geleistet hat, kann e<strong>in</strong> Bestätigungsschreiben<br />
erstellt werden, mit dem<br />
H<strong>in</strong>weis, dass die Vorauszahlung (<strong>in</strong>kl. MWSt)<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Annullierungsgebühr (ohne MWSt)<br />
umgewandelt wurde. Möglich ist auch e<strong>in</strong>e<br />
Proforma-Rechnung für die Annullierungsgebühr<br />
ohne MWSt.<br />
• Treuekarten (20% Rabatt bei Vorzeigen <strong>der</strong><br />
Karte), Rabattaktionen (11 für 10 Übernachtungen<br />
etc). Hier handelt es sich um e<strong>in</strong>en<br />
Naturalrabatt, die «geschenkte Leistung»<br />
31<br />
(Gratisübernachtung) ist nicht mehrwertsteuerpflichtig.<br />
Falls sie als Umsatz getippt wurde,<br />
kann dieser Betrag auf dem Abrechnungsformular<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> entsprechenden Position vom<br />
mehrwertsteuerpflichtigen Umsatz abgezogen<br />
werden. Wenn die Treuekarte verkauft<br />
wird, muss <strong>der</strong> Verkaufspreis zu 7,6% versteuert<br />
werden.<br />
<strong>Mehrwertsteuer</strong>sätze bei Kioskartikeln<br />
Beim Verkauf von Artikeln im Kiosk gelten folgende<br />
<strong>Mehrwertsteuer</strong>sätze (unter <strong>der</strong> Voraussetzung,<br />
dass es für Ess- und Tr<strong>in</strong>kwaren ke<strong>in</strong>e<br />
Konsumationsmöglichkeit wie Stehtische o<strong>der</strong><br />
Sitzgelegenheiten gibt).<br />
<strong>Mehrwertsteuer</strong>satz 2,4%<br />
• Zeitungen, Zeitschriften und Bücher (also Presseartikel)<br />
• Alle Lebensmittel (wie Schokoriegel, Bonbons,<br />
Kaugummi aber auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> eigenen Küche<br />
produzierte Esswaren zum Mitnachhausenehmen)<br />
• Alle nicht alkoholischen Getränke (weniger als<br />
0,5% Alkohol) sofern sie nicht offen ausgeschenkt<br />
o<strong>der</strong> mit Becher/Glas serviert werden.<br />
<strong>Mehrwertsteuer</strong>satz 7,6%<br />
• Alle alkoholischen Getränke (auch selber produzierte<br />
Brände).<br />
• Alle Souvenir-Artikel, Postkarten, Hotelartikel,<br />
Pflegeartikel, Wertkarten für WLAN, etc.<br />
Im Zweifelsfalle bitten wir Sie, direkt mit <strong>der</strong><br />
Steuerverwaltung, Abteilung MWSt Kontakt<br />
aufzunehmen (www.estv.adm<strong>in</strong>.ch).