20.01.2013 Aufrufe

Mehrwertsteuer in der Schweizer Hotellerie - Sempachersee ...

Mehrwertsteuer in der Schweizer Hotellerie - Sempachersee ...

Mehrwertsteuer in der Schweizer Hotellerie - Sempachersee ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Ke<strong>in</strong>e <strong>Mehrwertsteuer</strong>:<br />

• Die Kurtaxe (z. T. auch Sporttaxe, Tourismusför<strong>der</strong>ungsabgabe,<br />

Geschäftstaxe, Wirtschaftsför<strong>der</strong>ungstaxe)<br />

ist e<strong>in</strong>e öffentlichrechtliche<br />

Abgabe, die vom Gast und nicht<br />

vom Hotelier geschuldet ist. Sie ist nur dann<br />

nicht <strong>der</strong> <strong>Mehrwertsteuer</strong> unterworfen, wenn<br />

sie <strong>in</strong> <strong>der</strong> Rechnung im oberen und unteren<br />

Teil separat ausgewiesen wird.<br />

! An<strong>der</strong>e Abgaben, die vom Hotelier geschuldet<br />

s<strong>in</strong>d, jedoch pauschal o<strong>der</strong> auf <strong>der</strong> Basis<br />

<strong>der</strong> Logiernächte berechnet werden, wie z.B.<br />

die Beherbergungstaxe, Fremdenverkehrs-<br />

•<br />

taxe, Patenttaxe und Market<strong>in</strong>gabgaben) s<strong>in</strong>d<br />

jedoch zum Satz von 3,6% zu versteuern und<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel im Zimmerpreis <strong>in</strong>begriffen. Falls<br />

sie separat ausgewiesen und verrechnet werden,<br />

müssen sie auf <strong>der</strong> Rechnung getrennt<br />

von <strong>der</strong> Kurtaxe aufgeführt se<strong>in</strong>.<br />

! Mobility-Tickets & Gästekarten, die separat<br />

verrechnet werden, s<strong>in</strong>d zu 7,6% zu versteuern.<br />

Das Changegeschäft ist von <strong>der</strong> MWSt ausgenommen.<br />

• Annullierungsgebühren (No-Show für e<strong>in</strong>e bestellte<br />

Dienstleistung, die nicht beansprucht<br />

wurde) s<strong>in</strong>d nicht mehrwertsteuerpflichtig, sofern<br />

sie als solche ausgewiesen werden. Die<br />

Annullierungsgebühr muss dem Gast separat<br />

<strong>in</strong> Rechnung gestellt werden. Wenn <strong>der</strong> Gast<br />

e<strong>in</strong>e Vorauszahlung geleistet hat, kann e<strong>in</strong> Bestätigungsschreiben<br />

erstellt werden, mit dem<br />

H<strong>in</strong>weis, dass die Vorauszahlung (<strong>in</strong>kl. MWSt)<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Annullierungsgebühr (ohne MWSt)<br />

umgewandelt wurde. Möglich ist auch e<strong>in</strong>e<br />

Proforma-Rechnung für die Annullierungsgebühr<br />

ohne MWSt.<br />

• Treuekarten (20% Rabatt bei Vorzeigen <strong>der</strong><br />

Karte), Rabattaktionen (11 für 10 Übernachtungen<br />

etc). Hier handelt es sich um e<strong>in</strong>en<br />

Naturalrabatt, die «geschenkte Leistung»<br />

31<br />

(Gratisübernachtung) ist nicht mehrwertsteuerpflichtig.<br />

Falls sie als Umsatz getippt wurde,<br />

kann dieser Betrag auf dem Abrechnungsformular<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> entsprechenden Position vom<br />

mehrwertsteuerpflichtigen Umsatz abgezogen<br />

werden. Wenn die Treuekarte verkauft<br />

wird, muss <strong>der</strong> Verkaufspreis zu 7,6% versteuert<br />

werden.<br />

<strong>Mehrwertsteuer</strong>sätze bei Kioskartikeln<br />

Beim Verkauf von Artikeln im Kiosk gelten folgende<br />

<strong>Mehrwertsteuer</strong>sätze (unter <strong>der</strong> Voraussetzung,<br />

dass es für Ess- und Tr<strong>in</strong>kwaren ke<strong>in</strong>e<br />

Konsumationsmöglichkeit wie Stehtische o<strong>der</strong><br />

Sitzgelegenheiten gibt).<br />

<strong>Mehrwertsteuer</strong>satz 2,4%<br />

• Zeitungen, Zeitschriften und Bücher (also Presseartikel)<br />

• Alle Lebensmittel (wie Schokoriegel, Bonbons,<br />

Kaugummi aber auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> eigenen Küche<br />

produzierte Esswaren zum Mitnachhausenehmen)<br />

• Alle nicht alkoholischen Getränke (weniger als<br />

0,5% Alkohol) sofern sie nicht offen ausgeschenkt<br />

o<strong>der</strong> mit Becher/Glas serviert werden.<br />

<strong>Mehrwertsteuer</strong>satz 7,6%<br />

• Alle alkoholischen Getränke (auch selber produzierte<br />

Brände).<br />

• Alle Souvenir-Artikel, Postkarten, Hotelartikel,<br />

Pflegeartikel, Wertkarten für WLAN, etc.<br />

Im Zweifelsfalle bitten wir Sie, direkt mit <strong>der</strong><br />

Steuerverwaltung, Abteilung MWSt Kontakt<br />

aufzunehmen (www.estv.adm<strong>in</strong>.ch).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!