Mehrwertsteuer in der Schweizer Hotellerie - Sempachersee ...
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6. Anwendung <strong>der</strong> Steuersätze<br />
Über die Anwendung <strong>der</strong> verschiedenen Steuersätze<br />
gibt es immer wie<strong>der</strong> Unsicherheiten. In diesem<br />
Kapitel s<strong>in</strong>d deshalb nochmals die wichtigsten<br />
Anwendungen für die unterschiedlichen<br />
Steuersätze aufgeführt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit<br />
zu erheben.<br />
Normalsatz zu 7,6%<br />
• Restaurationsleistungen (Konsumation im<br />
Restaurant/Zimmer)<br />
• Rechnung für Blumenschmuck von <strong>der</strong><br />
hauseigenen Florist<strong>in</strong><br />
• Pay-TV, Video und DVD-Vermietung<br />
• Konsumationen von <strong>der</strong> M<strong>in</strong>i-Bar<br />
• Telefongespräche<br />
• Klei<strong>der</strong>re<strong>in</strong>igung etc.<br />
• Sportmassagen, Coiffeur, Beauty etc.<br />
• E<strong>in</strong>tritt Fitness, Pool, Spa<br />
• Mieten (Ski, Schiff, Auto etc.)<br />
• Vermietung Konferenzsäle<br />
• Vermietung von Sälen und Zimmern für<br />
Sitzungen, Bankette etc.<br />
Son<strong>der</strong>satz zu 3,6%<br />
Für Beherbergung und Nebenleistungen <strong>in</strong> direktem<br />
Zusammenhang mit <strong>der</strong> Übernachtung, sofern<br />
sie im Zimmerpreis <strong>in</strong>begriffen s<strong>in</strong>d und im<br />
Perimeter des Hotels angeboten werden.<br />
Beherbergung<br />
Übernachtung, Bettwäsche, Badetücher, Zimmerre<strong>in</strong>igung,<br />
Radio und TV, sowie Frühstück und allfällige<br />
Gästetaxen.<br />
Frühstück<br />
Beim Frühstück gilt <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>satz nur, wenn das<br />
Hotel die Dienstleistung selber erbr<strong>in</strong>gt. Ist das<br />
30<br />
Frühstück im Zimmerpreis nicht <strong>in</strong>begriffen und<br />
wird es separat verrechnet, wird es dem Hotelgast<br />
für 3,6% <strong>in</strong> Rechnung gestellt, Passanten bezahlen<br />
jedoch den Normalsatz von 7,6%.<br />
Nebenleistungen<br />
(im Zimmerpreis <strong>in</strong>begriffen):<br />
Park<strong>in</strong>g, Tennis, Schwimmbad, Solarium, Sauna,<br />
Fitness, Gästetransport, Velos (nicht jedoch Golf,<br />
Pferdestall und Eisbahn).<br />
Reduzierter Satz zu 2,4%<br />
• Gilt für Lebensmittel und alkoholfreie Getränke<br />
bei Verkauf über die Gasse, welche<br />
nicht vor Ort konsumiert werden (Merkmale<br />
s<strong>in</strong>d Verpackung <strong>der</strong> Produkte, ke<strong>in</strong>e Tische<br />
und Sitzplätze im Lokal, Drive-In Guichet).<br />
Diese Umsätze müssen separat verbucht werden,<br />
am besten auf e<strong>in</strong>er eigenen Kasse.<br />
• Bei Hauslieferungen von Lebensmitteln und<br />
alkoholfreien Getränken. Vor Ort darf ke<strong>in</strong>e<br />
Dienstleistung erbracht werden (E<strong>in</strong>richten<br />
des Buffets o<strong>der</strong> E<strong>in</strong>decken <strong>der</strong> Tische, Aufwärmen<br />
des Essens und Anrichten <strong>der</strong> Teller,<br />
E<strong>in</strong>schenken <strong>der</strong> Gläser, etc.).<br />
Auf Liefersche<strong>in</strong> und Rechnung muss zusätzlich<br />
zu Namen, Adresse und MWSt-Nr. des Lieferanten<br />
<strong>der</strong> Name und die Adresse des Empfängers<br />
aufgeführt se<strong>in</strong>. Wichtig ist zudem die<br />
Bezeichnung «Rechnung für Hauslieferung»<br />
mit dem Vermerk «Ohne Bearbeitung und Service<br />
vor Ort». Diese Umsätze müssen separat<br />
verbucht werden, am besten auf e<strong>in</strong>er eigenen<br />
Kasse.<br />
!! Auf alkoholischen Getränken (ab 0,5% Volumen)<br />
gilt immer <strong>der</strong> Normalsatz von 7,6%.