Mehrwertsteuer in der Schweizer Hotellerie - Sempachersee ...
Mehrwertsteuer in der Schweizer Hotellerie - Sempachersee ...
Mehrwertsteuer in der Schweizer Hotellerie - Sempachersee ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Bei unvollständigen, unkorrekten Rechnungen<br />
von Seiten des Leistungserbr<strong>in</strong>gers ist ke<strong>in</strong> Vorsteuerabzug<br />
möglich.<br />
Sem<strong>in</strong>arangebote<br />
Grundsätzlich verweisen wir auf die Ausführungen<br />
auf Seite 5 ff. Im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er Vere<strong>in</strong>fachung<br />
empfehlen wir das Anwenden <strong>der</strong> Pauschalen,<br />
möchten aber ausdrücklich darauf h<strong>in</strong>weisen,<br />
dass die eidgenössische Steuerverwaltung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
Betrieb über alle Leistungsbereiche nur e<strong>in</strong>e<br />
Methode akzeptiert. Wenn e<strong>in</strong> Betrieb also für<br />
Packages die pauschalen Ansätze verwendet,<br />
muss er bei Sem<strong>in</strong>arangeboten ebenfalls nach <strong>der</strong><br />
pauschalen Regelung fakturieren.<br />
Je nach Aufenthaltsdauer <strong>der</strong> Sem<strong>in</strong>argäste können<br />
Sie jedoch die Sem<strong>in</strong>arpauschalen (mit Übernachtung)<br />
mit den Tagespauschalen (z.B. für den<br />
letzten Tag) komb<strong>in</strong>ieren, wichtig ist dabei, dass<br />
Sie auf <strong>der</strong> Rechnung die entsprechende Position<br />
auch so bezeichnen.<br />
Kommissionen und Kreditkartenkommissionen<br />
Kommissionen im S<strong>in</strong>ne von Vermittlungsgebühren<br />
können nicht vom steuerbaren Umsatz abgezogen<br />
werden. Sie stellen e<strong>in</strong>e Abgeltung für<br />
e<strong>in</strong>e Dienstleistung dar und s<strong>in</strong>d demzufolge als<br />
Aufwand zu verbuchen. Falls das Reisebüro o<strong>der</strong><br />
die Verkaufsagentur die Kommission <strong>in</strong> Rechnung<br />
stellt, muss diese mehrwertsteuerkonform<br />
se<strong>in</strong>, damit das Hotel den Vorsteuerabzug geltend<br />
machen kann.<br />
Kreditkartenkommissionen können ebenfalls<br />
nicht vom steuerbaren Umsatz abgezogen werden.<br />
Sie stellen e<strong>in</strong>e Abgeltung für e<strong>in</strong>e Dienstleistung<br />
dar und s<strong>in</strong>d demzufolge als Aufwand zu<br />
verbuchen. Da die Kreditkartenunternehmen<br />
dem F<strong>in</strong>anzsektor gleichgestellt s<strong>in</strong>d, verlangen<br />
sie ke<strong>in</strong>e MWSt auf den Kreditkartenkommissionen.<br />
Demzufolge kann auch ke<strong>in</strong> Vorsteuerabzug<br />
geltend gemacht werden.<br />
27<br />
Geschenkgutsche<strong>in</strong>e<br />
Der Verkauf von Geschenkgutsche<strong>in</strong>en unterliegt<br />
nicht <strong>der</strong> <strong>Mehrwertsteuer</strong>. Die Dienstleistung<br />
wird jedoch zum Zeitpunkt <strong>der</strong> E<strong>in</strong>lösung des<br />
Gutsche<strong>in</strong>s zu den entsprechenden Steuersätzen<br />
getippt und verbucht. Nicht e<strong>in</strong>gelöste Geschenkgutsche<strong>in</strong>e<br />
gelten bei ihrem Verfall als F<strong>in</strong>anzertrag<br />
und s<strong>in</strong>d demzufolge ebenfalls nicht mehrwertsteuerpflichtig.<br />
E<strong>in</strong>trittspreise für Veranstaltungen, Danc<strong>in</strong>g,<br />
Disco usw.<br />
E<strong>in</strong>trittspreise für sportliche und kulturelle Veranstaltungen<br />
s<strong>in</strong>d nicht mehrwertsteuerpflichtig,<br />
bed<strong>in</strong>gen jedoch e<strong>in</strong>e entsprechende Korrektur<br />
des Vorsteuerabzuges. Sofern <strong>der</strong> E<strong>in</strong>trittspreis<br />
noch e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Dienstleistung enthält, zum<br />
Beispiel e<strong>in</strong> Gratisgetränk bei e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>e Disco, gilt e<strong>in</strong>e spezielle Regelung: Wenn <strong>der</strong><br />
Wert <strong>der</strong> zusätzlichen Dienstleistung (das Getränk)<br />
weniger als 10% des Totalpreises ausmacht,<br />
ist <strong>der</strong> gesamte Betrag von <strong>der</strong> <strong>Mehrwertsteuer</strong><br />
befreit, liegt er jedoch über 10% des<br />
Gesamtpreises, ist <strong>der</strong> Totalbetrag mehrwertsteuerpflichtig.<br />
Beispiele<br />
E<strong>in</strong>tritt Konzert Fr. 95.–<br />
<strong>in</strong>kl. 1 Glas Prosecco * (Wert Fr. 8.50)<br />
= ke<strong>in</strong>e MWSt<br />
E<strong>in</strong>tritt Disco Fr. 30.–<br />
<strong>in</strong>kl. 1 M<strong>in</strong>eral (Wert Fr. 5.00)<br />
= 7,6% MWSt<br />
* Auf <strong>der</strong> Summe des Warenwertes kann jedoch ke<strong>in</strong> Vorsteuerabzug<br />
geltend gemacht werden!