Mehrwertsteuer in der Schweizer Hotellerie - Sempachersee ...
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Betrieben des Hotel- und Gastgewerbes ebenfalls<br />
zum Normalsatz steuerbar.<br />
E<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Regelung gilt für Spielautomaten:<br />
Nach <strong>der</strong> bisherigen Praxis homologierte Geschicklichkeitsautomaten,<br />
die nach dem neuen<br />
Spielbankengesetz als Glücksspielautomaten gelten,<br />
dürfen nur noch <strong>in</strong> Grand Cas<strong>in</strong>os und Kursälen<br />
betrieben werden.<br />
Seit März 2005 können <strong>in</strong> Restaurants und an<strong>der</strong>en<br />
Lokalen nur noch Geschicklichkeitsspielautomaten<br />
im S<strong>in</strong>ne des Spielbankengesetzes betrieben<br />
werden.<br />
Vermietung von Zimmern an das Personal<br />
Die Entgelte aus <strong>der</strong> Vermietung von Zimmern<br />
an das Personal s<strong>in</strong>d grundsätzlich von <strong>der</strong><br />
Steuer ausgenommen. S<strong>in</strong>d die Mitarbeiter <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>em separaten Personalhaus untergebracht,<br />
stellt dies ke<strong>in</strong> Problem dar, da <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel das<br />
Personalhaus <strong>der</strong> MWSt nicht unterliegt (Vermietung<br />
von Liegenschaften, Achtung: hier kann<br />
aber für Investitionen und Reparaturen auch<br />
nicht <strong>der</strong> Vorsteuerabzug geltend gemacht werden).<br />
Werden die Mitarbeiter aber <strong>in</strong>nerhalb des Hotels<br />
untergebracht (Personaletage) handelt es sich um<br />
e<strong>in</strong>e gemischte Verwendung des Hotelbetriebes.<br />
Deshalb ist hier <strong>der</strong> für den Hotelbetrieb vorgenommene<br />
Vorsteuerabzug entsprechend zu kürzen.<br />
(vgl. sep. Broschüre Kürzung des Vorsteuerabzuges<br />
bei gemischter Verwendung).<br />
Zusätzlich erbrachte Dienstleistungen wie Zimmer-<br />
o<strong>der</strong> Wohnungsre<strong>in</strong>igung, Waschen und<br />
Bettwäsche s<strong>in</strong>d jedoch zum Normalsatz zu versteuern.<br />
Annullierungen/No-show-Rechnungen<br />
Zahlungen für Annullierungsgebühren und so genannte<br />
No-show-Rechnungen gehören nicht zum<br />
steuerbaren Entgelt, son<strong>der</strong>n gelten als Schaden-<br />
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ersatz, sofern diese Rücktrittsgebühren separat <strong>in</strong><br />
Rechnung gestellt werden. Die Schadenersatzzahlung<br />
führt darüber h<strong>in</strong>aus auch zu ke<strong>in</strong>er<br />
Vorsteuerkürzung.<br />
Parkplatzvermietung<br />
Die Vermietung von nicht im Geme<strong>in</strong>gebrauch<br />
stehenden Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen<br />
(Parkplätze und Parkhäuser), und zwar<br />
unabhängig von <strong>der</strong> Mietdauer und ob die Parkflächen<br />
im Eigentum <strong>der</strong> privaten o<strong>der</strong> öffentlichen<br />
Hand s<strong>in</strong>d, müssen zum Normalsatz versteuert<br />
werden. Somit ist jegliche Vermietung (<strong>in</strong>kl.<br />
Dauervermietung) von Hotel-Parkplätzen zum<br />
Normalsatz steuerpflichtig.<br />
Optieren<br />
Mit dem MWStG ist e<strong>in</strong>e Erweiterung <strong>der</strong> von<br />
<strong>der</strong> Steuer ausgenommenen Umsätze verbunden.<br />
Von ausgenommenen Umsätzen spricht<br />
man dann, wenn zwar ke<strong>in</strong>e Steuer (0% MWSt)<br />
zu entrichten ist, auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite aber auch<br />
ke<strong>in</strong> Vorsteuerabzug zugelassen wird. Für ausgenommene<br />
Umsätze im Bereich von unmittelbar<br />
erbrachten kulturellen Dienstleistungen<br />
(Konzerte, Theaterdarbietungen, Shows) kann<br />
neu optiert werden, d.h. <strong>der</strong> entsprechende Umsatz<br />
kann freiwillig und mit <strong>der</strong> Möglichkeit<br />
des vollen Vorsteuerabzuges zu 2,4% versteuert<br />
werden.<br />
Change-Geschäft<br />
Das Change-Geschäft ist von <strong>der</strong> <strong>Mehrwertsteuer</strong><br />
ausgenommen.<br />
Korrekturmöglichkeiten bei fehlerhaften<br />
Belegen<br />
Grundsätzlich gilt, dass verbuchte und bezahlte<br />
Rechnungen nicht mehr nachträglich geän<strong>der</strong>t<br />
werden können. E<strong>in</strong>e Än<strong>der</strong>ung ist nur bei e<strong>in</strong>em<br />
neuen Zahlungsfluss (Engeltsän<strong>der</strong>ung) möglich.