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Mehrwertsteuer in der Schweizer Hotellerie - Sempachersee ...

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4. Saldosteuersatz-Methode *<br />

Das per 1. Januar 2001 <strong>in</strong> Kraft getretene <strong>Mehrwertsteuer</strong>gesetz<br />

(MWStG) brachte im Bereich<br />

<strong>der</strong> Saldosteuersätze verschiedene Än<strong>der</strong>ungen<br />

mit sich. Neu können all diejenigen mehrwertsteuerpflichtigen<br />

Unternehmen, die pro Geschäftsjahr<br />

nicht mehr als 3 Millionen Franken<br />

steuerbaren Umsatz erzielen und höchstens<br />

60 000 Franken Steuerzahllast haben, nach Saldosteuersätzen<br />

abrechnen.<br />

Die Abrechnung mit <strong>der</strong> Saldosteuersatz-Methode<br />

vere<strong>in</strong>facht gegenüber <strong>der</strong> herkömmlichen<br />

Abrechnungsart die adm<strong>in</strong>istrativen Arbeiten<br />

h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Buchhaltung und <strong>der</strong> Steuerabrechnung<br />

wesentlich, weil die auf dem steuerbaren<br />

Umsatz anrechenbaren Vorsteuern nicht<br />

mehr e<strong>in</strong>zeln ermittelt und die Steuerrechnung<br />

nur halbjährlich vorgenommen werden müssen.<br />

Mit Anwendung <strong>der</strong> Saldosteuersätze s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Regel die Privatanteile (unentgeltliche Benützung<br />

des Geschäftsfahrzeuges; Naturalbezüge<br />

aus dem Betrieb; Privatanteile an Kosten für Heizung,<br />

Beleuchtung, Re<strong>in</strong>igung, Telefon etc.) abgegolten.<br />

Ausnahmen * : Ziffer 11.1. Zu deklarieren<br />

ist <strong>der</strong> Eigenverbrauch nach Art. 9 Abs. 2<br />

MWSTG (Baugewerbe) und gemäss Vorschrift<br />

nach Art. 9 Abs. 3 MWSTG (Übertragung Gesamto<strong>der</strong><br />

Teilvermögen). Wer allerd<strong>in</strong>gs z.B. für die<br />

Versteuerung ausgenommener Umsätze optiert<br />

o<strong>der</strong> die Gruppenbesteuerung anwendet, darf<br />

die Saldosteuersatz-Methode nicht anwenden.<br />

Ebenfalls die Saldosteuersätze nicht anwenden<br />

dürfen Steuerpflichtige <strong>in</strong> den Talschaften Samnaun<br />

und Sampuoir.<br />

Wer mit Saldosteuersätzen abrechnen will, muss<br />

die entsprechende Unterstellungserklärung vollständig<br />

ausgefüllt und rechtsverb<strong>in</strong>dlich unterzeichnet<br />

bei <strong>der</strong> Eidgenössischen Steuerverwal-<br />

22<br />

tung, Hauptabteilung <strong>Mehrwertsteuer</strong>, Schwarztorstr.<br />

50, 3003 Bern, e<strong>in</strong>reichen. Die Abrechnung<br />

nach Saldosteuersätzen ist während m<strong>in</strong>destens<br />

fünf ganzen Kalen<strong>der</strong>jahren beizubehalten.<br />

Höhe <strong>der</strong> Saldosteuersätze<br />

Pro Betrieb werden höchstens zwei Saldosteuersätze<br />

bewilligt, sofern <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen<br />

Tätigkeiten am Gesamtumsatz regelmässig mehr<br />

als 10% beträgt.<br />

Der Saldosteuersatz für die Restauration beträgt<br />

5,2% auf dem Entgelt <strong>in</strong>klusive MWSt.<br />

Der Saldosteuersatz für Übernachtung <strong>in</strong>kl. Frühstück<br />

beträgt 2,3% auf dem Entgelt <strong>in</strong>klusive<br />

MWSt.<br />

Restaurationslastiges Beispiel (siehe Tabelle 1):<br />

In e<strong>in</strong>em Hotelbetrieb mit Restauration beträgt<br />

<strong>der</strong> Restaurationsanteil 55% und <strong>der</strong> Logementanteil<br />

45% am Gesamtumsatz (Fr. 1 500 000.– <strong>in</strong>klusive<br />

MWSt). Die Steuerzahllast bei diesem restaurationslastigen<br />

Hotel beträgt Fr. 58 425.– o<strong>der</strong><br />

4,12% vom Nettoumsatz (ca. Fr. 1 418 272.–).<br />

– Berechnung Nettoumsatz:<br />

Fr. 675 000.– . /. 1,036 = Fr. 651 544.–<br />

Fr. 825 000.– . /. 1,076 = Fr. 766 728.–<br />

Fr. 1 418 272.–<br />

Logementlastiges Beispiel (siehe Tabelle 2):<br />

In e<strong>in</strong>em Hotelbetrieb mit Restauration beträgt<br />

<strong>der</strong> Restaurationsanteil 45% und <strong>der</strong> Logementanteil<br />

55% vom Gesamtumsatz (Fr. 1 500 000.– <strong>in</strong>-<br />

* Spezialbroschüre Nr. 3 Saldosteuersätze

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