Mehrwertsteuer in der Schweizer Hotellerie - Sempachersee ...
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4. Saldosteuersatz-Methode *<br />
Das per 1. Januar 2001 <strong>in</strong> Kraft getretene <strong>Mehrwertsteuer</strong>gesetz<br />
(MWStG) brachte im Bereich<br />
<strong>der</strong> Saldosteuersätze verschiedene Än<strong>der</strong>ungen<br />
mit sich. Neu können all diejenigen mehrwertsteuerpflichtigen<br />
Unternehmen, die pro Geschäftsjahr<br />
nicht mehr als 3 Millionen Franken<br />
steuerbaren Umsatz erzielen und höchstens<br />
60 000 Franken Steuerzahllast haben, nach Saldosteuersätzen<br />
abrechnen.<br />
Die Abrechnung mit <strong>der</strong> Saldosteuersatz-Methode<br />
vere<strong>in</strong>facht gegenüber <strong>der</strong> herkömmlichen<br />
Abrechnungsart die adm<strong>in</strong>istrativen Arbeiten<br />
h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Buchhaltung und <strong>der</strong> Steuerabrechnung<br />
wesentlich, weil die auf dem steuerbaren<br />
Umsatz anrechenbaren Vorsteuern nicht<br />
mehr e<strong>in</strong>zeln ermittelt und die Steuerrechnung<br />
nur halbjährlich vorgenommen werden müssen.<br />
Mit Anwendung <strong>der</strong> Saldosteuersätze s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Regel die Privatanteile (unentgeltliche Benützung<br />
des Geschäftsfahrzeuges; Naturalbezüge<br />
aus dem Betrieb; Privatanteile an Kosten für Heizung,<br />
Beleuchtung, Re<strong>in</strong>igung, Telefon etc.) abgegolten.<br />
Ausnahmen * : Ziffer 11.1. Zu deklarieren<br />
ist <strong>der</strong> Eigenverbrauch nach Art. 9 Abs. 2<br />
MWSTG (Baugewerbe) und gemäss Vorschrift<br />
nach Art. 9 Abs. 3 MWSTG (Übertragung Gesamto<strong>der</strong><br />
Teilvermögen). Wer allerd<strong>in</strong>gs z.B. für die<br />
Versteuerung ausgenommener Umsätze optiert<br />
o<strong>der</strong> die Gruppenbesteuerung anwendet, darf<br />
die Saldosteuersatz-Methode nicht anwenden.<br />
Ebenfalls die Saldosteuersätze nicht anwenden<br />
dürfen Steuerpflichtige <strong>in</strong> den Talschaften Samnaun<br />
und Sampuoir.<br />
Wer mit Saldosteuersätzen abrechnen will, muss<br />
die entsprechende Unterstellungserklärung vollständig<br />
ausgefüllt und rechtsverb<strong>in</strong>dlich unterzeichnet<br />
bei <strong>der</strong> Eidgenössischen Steuerverwal-<br />
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tung, Hauptabteilung <strong>Mehrwertsteuer</strong>, Schwarztorstr.<br />
50, 3003 Bern, e<strong>in</strong>reichen. Die Abrechnung<br />
nach Saldosteuersätzen ist während m<strong>in</strong>destens<br />
fünf ganzen Kalen<strong>der</strong>jahren beizubehalten.<br />
Höhe <strong>der</strong> Saldosteuersätze<br />
Pro Betrieb werden höchstens zwei Saldosteuersätze<br />
bewilligt, sofern <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen<br />
Tätigkeiten am Gesamtumsatz regelmässig mehr<br />
als 10% beträgt.<br />
Der Saldosteuersatz für die Restauration beträgt<br />
5,2% auf dem Entgelt <strong>in</strong>klusive MWSt.<br />
Der Saldosteuersatz für Übernachtung <strong>in</strong>kl. Frühstück<br />
beträgt 2,3% auf dem Entgelt <strong>in</strong>klusive<br />
MWSt.<br />
Restaurationslastiges Beispiel (siehe Tabelle 1):<br />
In e<strong>in</strong>em Hotelbetrieb mit Restauration beträgt<br />
<strong>der</strong> Restaurationsanteil 55% und <strong>der</strong> Logementanteil<br />
45% am Gesamtumsatz (Fr. 1 500 000.– <strong>in</strong>klusive<br />
MWSt). Die Steuerzahllast bei diesem restaurationslastigen<br />
Hotel beträgt Fr. 58 425.– o<strong>der</strong><br />
4,12% vom Nettoumsatz (ca. Fr. 1 418 272.–).<br />
– Berechnung Nettoumsatz:<br />
Fr. 675 000.– . /. 1,036 = Fr. 651 544.–<br />
Fr. 825 000.– . /. 1,076 = Fr. 766 728.–<br />
Fr. 1 418 272.–<br />
Logementlastiges Beispiel (siehe Tabelle 2):<br />
In e<strong>in</strong>em Hotelbetrieb mit Restauration beträgt<br />
<strong>der</strong> Restaurationsanteil 45% und <strong>der</strong> Logementanteil<br />
55% vom Gesamtumsatz (Fr. 1 500 000.– <strong>in</strong>-<br />
* Spezialbroschüre Nr. 3 Saldosteuersätze