Mehrwertsteuer in der Schweizer Hotellerie - Sempachersee ...
Mehrwertsteuer in der Schweizer Hotellerie - Sempachersee ...
Mehrwertsteuer in der Schweizer Hotellerie - Sempachersee ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Son<strong>der</strong>regelungen für <strong>in</strong> Ladengeschäften<br />
getätigte Verkäufe an Personen mit Wohnsitz<br />
im Ausland im Reisenden- und Grenzverkehr<br />
Gegenstände, die von Gästen zwecks Ausfuhr<br />
im Reisenden- und Grenzverkehr gekauft worden<br />
s<strong>in</strong>d, werden von <strong>der</strong> Steuer befreit, wenn<br />
die folgenden Bed<strong>in</strong>gungen nebene<strong>in</strong>an<strong>der</strong> erfüllt<br />
s<strong>in</strong>d:<br />
– Der Preis des Gegenstandes muss m<strong>in</strong>destens<br />
400 Franken <strong>in</strong>kl. MWSt betragen.<br />
– Der Käufer muss im Ausland Wohnsitz haben.<br />
– Der Gegenstand muss für Privat/Geschenk bestimmt<br />
se<strong>in</strong> und <strong>in</strong>nert 30 Tagen <strong>in</strong>s Ausland<br />
ausgeführt werden.<br />
– Der Nachweis <strong>der</strong> Ausfuhr ist mit <strong>der</strong> zollamtlich<br />
gestempelten Kopie <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Ausfuhrdeklaration<br />
zu erbr<strong>in</strong>gen.<br />
– Die Ausfuhrdeklaration muss auf den Namen<br />
des Abnehmers lauten und darf nur die an diesen<br />
gelieferten Gegenstände enthalten.<br />
Beispiel: Herr Dupuy aus Frankreich kauft auf se<strong>in</strong>er<br />
Reise durch die Schweiz e<strong>in</strong>e Armbanduhr.<br />
Diese kostet 950 Franken <strong>in</strong>klusive <strong>Mehrwertsteuer</strong>.<br />
Bereits im Uhrenladen bekommt er das<br />
ausgefüllte Formular 11.49, welches den Kauf bestätigt.<br />
Fünf Tage danach passiert Herr Dupuy die<br />
Grenze; dort muss er das Formular zollamtlich<br />
stempeln lassen. Nach Erhalt <strong>der</strong> zollamtlich<br />
gestempelten Kopie <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Ausfuhrdeklaration<br />
kann <strong>der</strong> Uhrenladen das bezügliche<br />
Entgelt als steuerfreie Lieferung deklarieren. Als<br />
letzter Schritt vergütet <strong>der</strong> Uhrenladen die 67.10<br />
Franken dem Käufer im Ausland zurück.<br />
Entlastung von <strong>der</strong> MWSt für diplomatische<br />
Missionen<br />
Art. 90 Abs. 2 Bst. a MWStG und<br />
Art. 20 bis 27 MWStGV<br />
Diese gilt ebenfalls für ständige Missionen, konsularische<br />
Posten und <strong>in</strong>ternationale Organisatio-<br />
21<br />
nen sowie bestimmte Kategorien von Personen.<br />
Begünstigte Personen können ebenfalls <strong>der</strong>en Familienangehörige<br />
se<strong>in</strong>. Personen mit <strong>Schweizer</strong><br />
Bürgerrecht s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e begünstigten Personen.<br />
Voraussetzungen für die Steuerbefreiung:<br />
– Verwenden des vollständig ausgefüllten amtlichen<br />
Formulars <strong>der</strong> Eidgenössischen Steuerverwaltung.<br />
– Leistungen an e<strong>in</strong>e begünstigte E<strong>in</strong>richtung<br />
s<strong>in</strong>d von <strong>der</strong> Steuer befreit, sofern sie zum<br />
amtlichen Gebrauch bestimmt s<strong>in</strong>d und dies<br />
auf dem amtlichen Formular besche<strong>in</strong>igt wird.<br />
Form. Nr. A 1070, o<strong>der</strong> A/OI 1078.<br />
– Leistungen an begünstigte Personen s<strong>in</strong>d von<br />
<strong>der</strong> Steuer befreit, sofern sie zu ausschliesslich<br />
persönlichem Gebrauch bestimmt s<strong>in</strong>d und<br />
dies von <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung auf dem amtliche Formular<br />
(Form. Nr. B 1079 o<strong>der</strong> BB 1077) besche<strong>in</strong>igt<br />
wird. Die begünstigte Person hat das amtliche<br />
Formular vorgängig zu unterzeichnen<br />
und sich bei jedem Bezug mit <strong>der</strong> von <strong>der</strong><br />
zuständigen eidgenössischen Behörde ausgestellten<br />
roten resp. rosa Legitimationskarte<br />
auszuweisen.<br />
– Die Steuerbefreiung kann nur <strong>in</strong> Anspruch genommen<br />
werden bei e<strong>in</strong>em Rechnungsbetrag<br />
(<strong>in</strong>kl. Steuer) ab 100 Franken.<br />
Der steuerpflichtige Hotelier hat e<strong>in</strong>e Rechnung<br />
ohne <strong>Mehrwertsteuer</strong> auszustellen und sämtliche<br />
Formulare mit den übrigen Belegen vollständig<br />
aufzubewahren, um bei e<strong>in</strong>er Steuerkontrolle<br />
den Beweis e<strong>in</strong>es (begründeten) steuerfreien Umsatzes<br />
erbr<strong>in</strong>gen zu können. Der entsprechende<br />
Vorsteuerabzug auf obengenannten Umsätzen<br />
kann vollständig geltend gemacht werden.