20.01.2013 Aufrufe

Mehrwertsteuer in der Schweizer Hotellerie - Sempachersee ...

Mehrwertsteuer in der Schweizer Hotellerie - Sempachersee ...

Mehrwertsteuer in der Schweizer Hotellerie - Sempachersee ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Son<strong>der</strong>regelungen für <strong>in</strong> Ladengeschäften<br />

getätigte Verkäufe an Personen mit Wohnsitz<br />

im Ausland im Reisenden- und Grenzverkehr<br />

Gegenstände, die von Gästen zwecks Ausfuhr<br />

im Reisenden- und Grenzverkehr gekauft worden<br />

s<strong>in</strong>d, werden von <strong>der</strong> Steuer befreit, wenn<br />

die folgenden Bed<strong>in</strong>gungen nebene<strong>in</strong>an<strong>der</strong> erfüllt<br />

s<strong>in</strong>d:<br />

– Der Preis des Gegenstandes muss m<strong>in</strong>destens<br />

400 Franken <strong>in</strong>kl. MWSt betragen.<br />

– Der Käufer muss im Ausland Wohnsitz haben.<br />

– Der Gegenstand muss für Privat/Geschenk bestimmt<br />

se<strong>in</strong> und <strong>in</strong>nert 30 Tagen <strong>in</strong>s Ausland<br />

ausgeführt werden.<br />

– Der Nachweis <strong>der</strong> Ausfuhr ist mit <strong>der</strong> zollamtlich<br />

gestempelten Kopie <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Ausfuhrdeklaration<br />

zu erbr<strong>in</strong>gen.<br />

– Die Ausfuhrdeklaration muss auf den Namen<br />

des Abnehmers lauten und darf nur die an diesen<br />

gelieferten Gegenstände enthalten.<br />

Beispiel: Herr Dupuy aus Frankreich kauft auf se<strong>in</strong>er<br />

Reise durch die Schweiz e<strong>in</strong>e Armbanduhr.<br />

Diese kostet 950 Franken <strong>in</strong>klusive <strong>Mehrwertsteuer</strong>.<br />

Bereits im Uhrenladen bekommt er das<br />

ausgefüllte Formular 11.49, welches den Kauf bestätigt.<br />

Fünf Tage danach passiert Herr Dupuy die<br />

Grenze; dort muss er das Formular zollamtlich<br />

stempeln lassen. Nach Erhalt <strong>der</strong> zollamtlich<br />

gestempelten Kopie <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Ausfuhrdeklaration<br />

kann <strong>der</strong> Uhrenladen das bezügliche<br />

Entgelt als steuerfreie Lieferung deklarieren. Als<br />

letzter Schritt vergütet <strong>der</strong> Uhrenladen die 67.10<br />

Franken dem Käufer im Ausland zurück.<br />

Entlastung von <strong>der</strong> MWSt für diplomatische<br />

Missionen<br />

Art. 90 Abs. 2 Bst. a MWStG und<br />

Art. 20 bis 27 MWStGV<br />

Diese gilt ebenfalls für ständige Missionen, konsularische<br />

Posten und <strong>in</strong>ternationale Organisatio-<br />

21<br />

nen sowie bestimmte Kategorien von Personen.<br />

Begünstigte Personen können ebenfalls <strong>der</strong>en Familienangehörige<br />

se<strong>in</strong>. Personen mit <strong>Schweizer</strong><br />

Bürgerrecht s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e begünstigten Personen.<br />

Voraussetzungen für die Steuerbefreiung:<br />

– Verwenden des vollständig ausgefüllten amtlichen<br />

Formulars <strong>der</strong> Eidgenössischen Steuerverwaltung.<br />

– Leistungen an e<strong>in</strong>e begünstigte E<strong>in</strong>richtung<br />

s<strong>in</strong>d von <strong>der</strong> Steuer befreit, sofern sie zum<br />

amtlichen Gebrauch bestimmt s<strong>in</strong>d und dies<br />

auf dem amtlichen Formular besche<strong>in</strong>igt wird.<br />

Form. Nr. A 1070, o<strong>der</strong> A/OI 1078.<br />

– Leistungen an begünstigte Personen s<strong>in</strong>d von<br />

<strong>der</strong> Steuer befreit, sofern sie zu ausschliesslich<br />

persönlichem Gebrauch bestimmt s<strong>in</strong>d und<br />

dies von <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung auf dem amtliche Formular<br />

(Form. Nr. B 1079 o<strong>der</strong> BB 1077) besche<strong>in</strong>igt<br />

wird. Die begünstigte Person hat das amtliche<br />

Formular vorgängig zu unterzeichnen<br />

und sich bei jedem Bezug mit <strong>der</strong> von <strong>der</strong><br />

zuständigen eidgenössischen Behörde ausgestellten<br />

roten resp. rosa Legitimationskarte<br />

auszuweisen.<br />

– Die Steuerbefreiung kann nur <strong>in</strong> Anspruch genommen<br />

werden bei e<strong>in</strong>em Rechnungsbetrag<br />

(<strong>in</strong>kl. Steuer) ab 100 Franken.<br />

Der steuerpflichtige Hotelier hat e<strong>in</strong>e Rechnung<br />

ohne <strong>Mehrwertsteuer</strong> auszustellen und sämtliche<br />

Formulare mit den übrigen Belegen vollständig<br />

aufzubewahren, um bei e<strong>in</strong>er Steuerkontrolle<br />

den Beweis e<strong>in</strong>es (begründeten) steuerfreien Umsatzes<br />

erbr<strong>in</strong>gen zu können. Der entsprechende<br />

Vorsteuerabzug auf obengenannten Umsätzen<br />

kann vollständig geltend gemacht werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!